Aktuell Erfolg 19. Dezember 2024

Unsere Erfolge im Jahr 2024: Vielen Dank für euren Einsatz!

Das Foto zeigt mehrere Personen bei einer Demonstration, die ein großes Banner mit Amnesty-Logo vor sich hertragen mit der Aufschrift "Human Rights are my pride".

Für LGBTI-Rechte und gegen Diskriminierung: Amnesty-Mitglieder nehmen an der "Transgender Pride Parade" teil in Taiwans Hauptstadt Taipeh (Oktober 2024.

Auch 2024 gab es dank eurer Unterstützung weltweit wieder viele positive Entwicklungen für die Menschenrechte und für Menschen in Not und Gefahr. Wir konnten gemeinsam dazu beitragen, dass zu Unrecht Inhaftierte freigelassen, Hinrichtungen verhindert und diskriminierende Gesetze abgeschafft wurden. Hier findet ihr eine Auswahl von Erfolgen und guten Nachrichten aus den vergangenen zwölf Monaten. Sie waren nur möglich durch euren unermüdlichen Einsatz und euer vielfältiges Engagement – sei es durch die Beteiligung an Appell-Aktionen und Demonstrationen, durch eure finanzielle Unterstützung oder das Teilen unserer Aufrufe in den sozialen Medien. Herzlichen Dank!

JANUAR

Deutschland: Unabhängige Beschwerdestelle für Polizeibehörden des Bundes eingeführt

Das Bild zeigt mehrere Menschen, und ein Protestplakat auf dem steht "Stoppt rassistische Polizeigewalt"

Demonstration in Berlin gegen Rassismus bei der Polizei (Archivaufnahme)

 

Ein Schritt zu mehr Transparenz und rechtsstaatlicher Kontrolle bei der Polizei – das ist das im Januar vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Einführung einer unabhängigen Beschwerdestelle. "Menschenrechtsverletzungen durch Polizist*innen müssen unabhängig, schnell und angemessen untersucht werden. Das war in der Vergangenheit oft nicht der Fall und dafür wurde Deutschland regelmäßig gerügt. Die Stelle des*der Bundespolizeibeauftragen ist deshalb ein Schritt in die richtige Richtung", sagte Beate Streicher, Expertin für Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International in Deutschland. Im März 2024 wurde der SPD-Abgeordnete Uli Grötsch vom Bundestag zum Bundespolizeibeauftragten gewählt. Sowohl Betroffene von polizeilichem Fehlverhalten als auch Polizist*innen, die strukturelle Missstände in den Behörden melden möchten, können sich fortan an die Beschwerdestelle wenden. Bei der Ausgestaltung des Amtes wurden viele Forderungen aus der Polizeiforschung und von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Amnesty International aufgegriffen. 

Iran: Einsatz für Nahid Taghavi macht einen Unterschied

Das Bild zeigt mehrere Menschen mit Protestplakaten

Amnesty-Aktion für die im Iran inhaftierte Deutsch-Iranerin Nahid Taghavi anlässlich ihres 70. Geburtstags vor dem Kanzleramt in Berlin (28. August 2024)

 

Die iranisch-deutsche Frauenrechtlerin Nahid Taghavi ist seit Oktober 2020 im Iran inhaftiert. Allein in Deutschland haben sich Tausende Menschen an den Appell-Aktionen von Amnesty International beteiligt und die iranischen Behörden aufgefordert, Nahid Taghavi endlich freizulassen. Auch dieser Druck führte im Januar und September 2024 dazu, dass sie vorübergehend aus der Haft entlassen wurde. Sie durfte in ihrer Teheraner Wohnung bleiben und dringend erforderliche Arzttermine wahrnehmen. Amnesty International wird sich auch weiterhin für ihre endgültige Freilassung einsetzen.

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FEBRUAR

Andorra: Menschenrechtsverteidigerin Vanessa Mendoza Cortés freigesprochen 

Das Bild zeigt das Porträtbild einer Frau, neben ihr steht ein Kameramann

Die andorranische Frauenrechtlerin Vanessa Mendoza Cortés (Archivbild)

 

Vanessa Mendoza Cortés hatte das Abtreibungsverbot in Andorra öffentlich kritisiert und musste sich dafür jahrelang einem unfairen Prozess stellen. Im Februar wurde die Menschenrechtsverteidigerin schließlich freigesprochen. Vanessa Mendoza Cortés zeigte sich erleichtert: "Ich möchte den mehr als 70.000 Menschen, die mich aktiv unterstützt und die andorranischen Behörden unter Druck gesetzt haben, persönlich meinen Dank aussprechen. Ihr seid Teil dieses kollektiven friedlichen Sieges. Es waren schwere Jahre. Aber ich schätze mich glücklich, mit euch Seite an Seite zu stehen. Unsere Stärke liegt in unserer Solidarität und darin, für die Rechte der anderen einzustehen." Ihr Freispruch ist ein wichtiger Sieg für das Recht auf Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen. Tausende von Amnesty-Unterstützer*innen waren für Vanessa Mendoza Cortés aktiv geworden und hatten sich unter anderem an Appellaktionen beteiligt.

 

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Europäische Union: Resolution für den Iran mit Empfehlungen von Amnesty International verabschiedet

Das Bild zeigt zwei Frauen, die beide ernst schauen und von denen eine, ein gelbes Schild mit der schwarzen Aufschrift "Act now. Stop executions in Iran." hält.

Amnesty-Mahnwache für Jamshid Sharmahd vor der iranischen Botschaft in Berlin (20. Juli 2023). Der deutsche Staatsbürger wurde am 28. Oktober 2024 hingerichtet.

 

Das Europäische Parlament hat in einer Resolution zum Iran die Empfehlungen von Amnesty International für EU-Staaten berücksichtigt. Diese sehen vor, im Rahmen der universellen Gerichtsbarkeit strafrechtliche Ermittlungen gegen iranische Staatsbedienstete einzuleiten, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Auch die Forderungen nach einer Abschaffung der Todesstrafe und der Freilassung willkürlich inhaftierter Personen im Iran wurden aufgegriffen. Das Europäische Parlament verurteilte die entsetzlichen Haftbedingungen im Iran und die weit verbreitete Anwendung von Folter, darunter auch sexualisierte Gewalt. Bei seiner Entscheidung berücksichtigte das Parlament auch Erkenntnisse von Amnesty International, denen zufolge die Sicherheitskräfte – bisher straffrei – Vergewaltigungen und andere sexualisierte Gewalt als Waffe einsetzen, um die Bewegung "Frauen, Leben, Freiheit" niederzuschlagen.

 

MÄRZ

Frankreich: "Freiheit zur Abtreibung" in der Verfassung verankert

"Die Frauen entscheiden": Demonstration in Paris für die Verankerung des Rechts auf Abtreibung in der französischen Verfassung (28. Februar 2024).

 

Es ist ein historischer Schritt, für den Amnesty und viele andere jahrelang gekämpft haben: Der französische Kongress hat im März 2024 beschlossen, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der französischen Verfassung zu verankern. "Diese feministische Errungenschaft zeigt, dass das Recht auf Selbstbestimmung Verfassungsrang haben sollte", sagte Katharina Masoud, Expertin der deutschen Amnesty-Sektion für Geschlechtergerechtigkeit. In Frankreich wird die Freiheit, eine Schwangerschaft abbrechen zu lassen, künftig durch die Verfassung garantiert. Diese Entscheidung erfolgte 49 Jahre nach der Verabschiedung eines Gesetzes, das den Schwangerschaftsabbruch straffrei stellte. Die französische Amnesty-Sektion hatte sich zusammen mit anderen nationalen Organisationen für diese Änderung eingesetzt.

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APRIL

Italien: Anklage gegen Seenotretter*innen der Iuventa-Crew endlich fallengelassen 

Nach über sechs Jahren strafrechtlicher Ermittlungen in Italien sind die Anklagen gegen vier deutsche Seenotretter*innen der Iuventa-Crew endlich fallengelassen worden. Ein Gericht im italienischen Trapani entschied im April, das Ermittlungsverfahren gegen die vier Crewmitglieder der Iuventa - Dariush Beigui, Sascha Girke, Kathrin Schmidt und Uli Tröder - sowie sechs weitere Personen, die 2016 und 2017 auf den Rettungsschiffen der Organisationen Save The Children International und Ärzte ohne Grenzen gearbeitet haben, einzustellen. "Die Seenotretter*innen der Iuventa-Crew sind der Pflicht zur Seenotrettung nachgekommen. Es ist ein Unding, dass gegen die Crew dafür über einen Zeitraum von über sechs Jahren strafrechtlich ermittelt wurde", sagte Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland. "Für ihren Einsatz im Mittelmeer müssen sie gewürdigt, nicht angeklagt werden. Amnesty International hat die Iuventa-Crew mit dem Menschenrechtspreis 2020 ausgezeichnet – für die Rettung tausender Menschen im Mittelmeer." 

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MAI

Jordanien: Syrische Geflüchtete Atiya Mohammad Abu Salem und Wael al-Ashi freigelassen

Das Bild zeigt das Porträtbild eine Mannes, der eine Baseball-Kappe trägt und ernst in die Kaerma blickt.

Der syrische Geflüchtete Atiya Mohammad Abu Salem war in Jordanien 50 Tage lang willkürlich inhaftiert.

 

Im April verhafteten die jordanischen Behörden die syrischen Geflüchteten Atiya Mohammad Abu Salem und Wael al-Ashi im Zuge der Niederschlagung propalästinensischer Proteste. Das Innenministerium erließ einen Ausweisungsbefehl gegen sie, ohne sie einer Straftat anzuklagen. Nach Appellen von Amnesty International wurden Atiya Mohammad Abu Salem und Wael al-Ashi im Mai nach mehr als einem Monat willkürlicher Haft freigelassen.

JUNI

Russland/Ukraine: Strafgerichtshof erlässt Haftbefehle gegen russische Befehlshaber Schoigu und Gerassimow 

Das Foto zeigt Sergej Schoigu und Waleri Gerassimow nebeneinander stehen in Militäruniformen.

Der damalige russische Verteidigungsminister Sergej Schoigu (links) und der russische Armeechef Waleri Gerassimow im Dezember 2022

 

Kein Strom, keine Heizung und das bei Minustemperaturen: Das russische Militär greift seit Beginn der Invasion in der Ukraine immer wieder die Energieinfrastruktur des Landes an. Von den Auswirkungen sind Millionen Menschen in der ganzen Ukraine betroffen. Der Internationale Strafgerichtshof hat deshalb am 5. März und am 25. Juni beschlossen, Haftbefehle gegen hochrangige russische Militärs erlassen – darunter den ehemaligen Verteidigungsminister Sergej Schoigu und Generalstabschef Waleri Gerassimow. Schoigu und Gerassimow wird die Verantwortung für zahlreiche Kriegsverbrechen zur Last gelegt. Dazu gehören vorsätzliche Angriffe auf zivile Objekte, die Verursachung von übermäßigem Schaden an Zivilpersonen sowie die Beschädigung ziviler Objekte wie die Energieinfrastruktur. "Während Russland weiterhin Raketenangriffe durchführt, die die kritische zivile Infrastruktur der Ukraine lahmlegen, hat der IStGH einmal mehr seine Bereitschaft gezeigt, die ranghöchsten mutmaßlichen Täter vor Gericht zu stellen. Diese Haftbefehle sind ein weiterer entscheidender Schritt in Richtung Gerechtigkeit", sagte Veronika Velch, Direktorin von Amnesty International in der Ukraine. Die Haftbefehle sind ein wichtiger Meilenstein bei den internationalen Bemühungen für den Schutz der Menschenrechte im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. 

 

USA/Großbritannien/Australien: Julian Assange ist in Freiheit!

Das Bild zeigt einen Mann, der winkt und lächelt

Julian Assange bei seiner Ankunft am Flughafen in der australischen Hauptstadt Canberra am 26. Juni 2024

 

Sein Fall gehört zu zweifellos zu den bekanntesten der vergangenen Jahre: Julian Assange, der Wikileaks-Gründer, ist endlich wieder in Freiheit. Assange konnte im Juli 2024 nach fünf Jahren in einem Hochsicherheitsgefängnis in Großbritannien einen Deal mit den US-Behörden erzielen, der seine Freilassung ermöglicht: Assange bekannte sich in einem Fall der Verschwörung zur Beschaffung und Weitergabe von Informationen zur Landesverteidigung für schuldig. Die daraus resultierende Haftstrafe von 62 Monaten hatte er zu diesem Zeitpunkt bereits verbüßt. Christian Mihr, stellvertretender Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland, sagte dazu: "Julian Assanges Entlassung ist ein unheimlich wichtiger Erfolg für die Meinungs- und Pressefreiheit weltweit. Für Medienschaffende auf der ganzen Welt gilt: Wer über Menschenrechtsverletzungen und mögliche Kriegsverbrechen berichtet, darf dafür nicht bestraft werden." Amnesty International hat sich jahrelang für die Freilassung von Julian Assange eingesetzt – zum Beispiel mit Mahnwachen, Petitionen und Appell-Aktionen. Bei eine Auslieferung hätten ihm dort schwere Menschenrechtsverletzungen wie Folter und andere Misshandlungen gedroht.

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Namibia hebt diskriminierende Anti-LGBTI-Gesetze auf

Das Bild zeigt viele Menschen mit Regenbogenflaggen

Demonstration für LGBTI-Rechte im Rahmen der "Pride Parade" in Namibias Hauptstadt Windhoek (Archivaufnahme)

 

Ein Sieg für die Liebe, für die Gleichberechtigung und für die Menschenrechte: Das namibische Hohe Gericht hat die Gesetze zur Kriminalisierung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen aufgehoben. Namibia gehört somit zu den Ländern im südlichen Afrika, in denen einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen erlaubt sind. "Das Urteil bringt die namibischen Gesetze in Einklang mit der Verfassung, der Afrikanischen Charta und den internationalen Menschenrechtsnormen, die jede Form von Diskriminierung verbieten", sagte Khanyo Farise, stellvertretender Regionaldirektor von Amnesty International für das östliche und südliche Afrika. Mit diesem Urteil hat der Oberste Gerichtshof des Landes die aus der Kolonialzeit stammenden Gesetze über "Sodomie" und "widernatürliche Handlungen", die einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen unter Strafe stellten, endgültig aufgehoben. 

 

Thailand: Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe ist Meilenstein für LGBTI-Rechte

Das Bild zeigt mehrere Personen mit Regenbogenflaggen

Jubel über die Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe vor dem Regierungssitz in der thailändischen Hauptstadt Bangkok am 18. Juni 2024

 

In Thailand hat das Parlament einem Gesetz zur Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Ehe zugestimmt. Damit hat das Land einen historischen Schritt unternommen. Denn es ist das erste südostasiatisches Land, dass Eheschließung unter LGBTI+ erlaubt. Das Gesetz räumt LGBTI-Paaren die gleichen Rechte ein wie heterosexuellen Paaren in Bezug auf Eheschließung, Adoption sowie Vollmachten bei Gesundheits- und Erbschaftsangelegenheiten. "Dieser Meilenstein belohnt die unermüdliche Arbeit von Aktivist*innen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Abgeordneten, die hart für diesen Erfolg gekämpft haben", sagte Chanatip Tatiyakaroonwong, Experte für Thailand bei Amnesty International. Im Jahr 2019 erkannte Taiwan als erstes asiatisches Land die gleichgeschlechtliche Ehe an. An zweiter Stelle steht Nepal, wo sich im November 2023 erstmals ein gleichgeschlechtliches Paar das Ja-Wort gab.

 

JULI

Simbabwe: Oppositionspolitiker Job Sikhala in Freiheit!

Das Bild zeigt das Porträtbild eine Mannes

Mehrere Studierende der "University of Zimbabwe" wurden festgenommen, weil sie für den Oppositionspolitiker Job Sikhala demonstriert hatten.

 

Nach 595 Tagen hinter Gittern kam der simbabwische Oppositionspolitiker Job Sikhala endlich frei. Der Oberste Gerichtshof des Landes sprach den früheren Parlamentsabgeordneten am 22. Juli von allen Vorwürfen frei. Die Anschuldigungen gegen ihn – darunter angeblich staatsfeindliche Äußerungen und der Aufruf zu Gewalt – waren offenbar politisch motiviert. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hatte sich mit einer Urgent Action für Sikhala eingesetzt. Seine Freilassung nach mehreren Gerichtsverfahren lässt nun hoffen, dass die politische Verfolgung des Oppositionellen beendet ist.  

Gambia: Weibliche Genitalverstümmelung bleibt weiterhin verboten

Mehrere Menschen mit Protestplakaten

Protest gegen weibliche Genitalverstümmelung in der gambischen Hauptstadt Banjul am 18. März 2024

 

Das gambische Parlament lehnte einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des gesetzlichen Verbots von weiblicher Genitalverstümmelung aus dem Jahr 2015 ab. Amnesty International hat zivilgesellschaftliche Organisationen in Gambia unterstützt und sich in öffentlichen Erklärungen, Medieninterviews und Briefen an gambische Behörden für die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs eingesetzt.

Südkorea: Gleichgeschlechtliche Paare erhalten mehr Rechte in der medizinischen Versorgung

Ein Sieg für die LGBTI-Community: In einem bahnbrechenden Urteil bestätigte der Oberste Gerichtshof von Südkorea, dass gleichgeschlechtliche Paare Anspruch auf die gleichen Krankenversicherungsleistungen haben wie heterosexuelle Paare. Zur Freude von Amnesty International Korea hatten die juristischen Eingaben mit zusätzlichen Informationen in diesem Fall unmittelbare Wirkung gezeigt.

AUGUST

Russland: Sascha Skotschilenko und weitere politische Gefangene sind wieder frei!

Das Bild zeigt das Porträtfoto einer jungen Frau

Wieder in Freiheit: Die russische Künstlerin Sascha Skochilenko im September 2024 in Berlin.

 

Am 1. August wurden die in Russland inhaftierten Gefangenen Aleksandra "Sascha" SkotschilenkoOleg OrlowWladimir Kara-Mursa, Ilja Jaschin, Evan Gershkovich, Alsu Kurmasheva und weitere Personen im Rahmen eines Gefangenenaustauschs freigelassen und außer Landes geflogen. 

Sascha Skotschilenko hatte im März 2022 in einem Sankt Petersburger Geschäft Preisschilder durch Anti-Kriegs-Botschaften ausgetauscht. Im November 2023 verurteilte sie ein russisches Gericht dafür zu sieben Jahren Haft - unter dem Vorwurf, "wissentlich falsche Informationen über die russischen Streitkräfte" verbreitet zu haben. Amnesty International macht sich für ihre Freilassung stark, unter anderem während des Briefmarathons 2022. Auch für den renommierten Menschenrechtsverteidiger Oleg Orlow und den Journalisten Wladimir Kara-Mursa setzte Amnesty sich ein. 

Sascha Skotschilenko lebt nun in Deutschland: "Meine Aufgabe ist es, den Menschen zu danken, die an meiner Befreiung beteiligt waren. Das ist meine Mission, denn sehr viele Menschen haben viel getan, um mir die Freiheit und das Leben zu schenken", sagt sie. "Das Mindeste, was ich tun kann, ist einfach Danke zu sagen. Ich bin nicht in Deutschland, weil ich eine politische Figur bin. Nein, ich bin hier, weil meine Freunde, meine Familie, meine Freundin Sonja, Amnesty International und ich selbst daran gearbeitet haben, meine Geschichte in die Medien zu bringen und Aufmerksamkeit zu erzeugen." 

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Benin: Haftbedingungen in Gefängnissen müssen verbessert werden 

Die Bedingungen waren menschenunwürdig: Amnesty International machte öffentlich, dass Häftlinge in Benin in schmutzigen, überfüllten Zellen ohne Zugang zu sauberem Wasser und medizinischer Versorgung untergebracht waren. Zwischen Januar und Juli 2023 starben mindestens 46 Häftlinge in vier Gefängnissen. In nationalen und internationalen Medien wurde ausführlich darüber berichtet. Am 19. August 2024 wandten sich ein Dutzend Parlamentsabgeordnete der Opposition mit Fragen zu Todesfällen im Gefängnis, dem Zugang zu medizinischer Versorgung sowie einer verlängerten Dauer der Untersuchungshaft über den rechtlich zulässigen Zeitraum von fünf Jahren hinaus an die Regierung. Im September bestätigte der Generaldirektor der Strafvollzugsbehörde die Überbelegung der Gefängnisse und die schlechten Haftbedingungen. Im selben Monat wurden die Gefängnisleiter*innen und das Personal der Krankenstationen in der Behandlung von Häftlingen gemäß den UN-Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen (Nelson-Mandela-Regeln) geschult.

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Mosambik: Polizisten müssen sich für Gewalt gegen Demonstrant*innen verantworten

Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gerechtigkeit: Im Jahr 2020 wurden sechs Teilnehmer eines Protests in der Nähe des Banhine-Nationalparks in Mosambik durch Schüsse der Polizei verletzt. Ein Jahr später forderte das Krisenteam von Amnesty International in einem neuen Bericht eine sorgfältige Untersuchung des Vorfalls. Die Regierung leitete daraufhin rechtliche Schritte ein, die schließlich im August 2024 zur Verurteilung von sechs Polizisten führten.

Polen: Verschärfung des Sexualstrafrechts verabschiedet

Sexualisierte Gewalt ist eine Menschenrechtsverletzung. Nach dem jahrelangen Einsatz mutiger Frauen, Überlebender und ihrer Unterstützer*innen verabschiedete Polen eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Sie beinhaltet eine auf fehlendem Einverständnis basierende Definition von Vergewaltigung, anstatt die Anwendung von Gewalt oder Zwang vorauszusetzen. Polen ist damit das 19. der 31 von Amnesty International untersuchten europäischen Länder, das Vergewaltigung als sexuelle Handlung ohne Einverständnis definiert.

SEPTEMBER

Japan: Todesurteil nach fast 46 Jahren Todeszelle aufgehoben

Iwao Hakamada hält ein Schild in die Kamera mit der Aufschrift "Thank you, Amnesty!"

Iwao Hakamada wurde 1968 in Japan zum Tode verurteilt. Das Foto zeigt ihn im Mai 2014 nach seiner Freilassung aus dem Gefängnis. Im September 2024 wurde er in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen.

 

Der Japaner Iwao Hakamada gilt als Häftling, der weltweit am längsten in einer Todeszelle saß. Im September 2024 wurde er vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Diese Entscheidung fällte das Bezirksgericht Shizuoka am Ende seines letzten Revisionsverfahrens. Hakamada Iwao hatte zusammen mit seiner Schwester Hideko fast sechs Jahrzehnte lang für Gerechtigkeit gekämpft. Der ehemalige japanische Profiboxer war 1968 in einem unfairen Prozess wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Im März 2014 ordnete das Gericht in Shizuoka seine Freilassung und die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Erst Anfang 2023 gab die Staatsanwaltschaft ihre Berufung gegen die Entscheidung zur Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Hakama Iwao auf. (Briefe gegen das Vergessen 20132014)

Togo: Medizinische Versorgung für Schwangere und Neugeborene verbessert

Fehlende Betten, keine Krankenwagen oder Funkgeräte: In einer Pressemitteilung machte Amnesty International auf den Mangel an Personal und einer angemessenen Ausstattung mit Medikamenten und medizinischen Geräten in bestimmten Gesundheitseinrichtungen für Schwangere und Neugeborene in Togo aufmerksam. Die Behörden versicherten daraufhin die Einrichtung eines neuen Programms zur Unterstützung von Minderjährigen und Frauen. Der Leiter von Amnesty International in Togo traf sich mit dem Gesundheitsminister, der bestätigte, dass die Einstellung neuen Personals und die Bereitstellung einer angemessenen Ausrüstung Priorität hätten. Im September 2024 bestätigte die Regierung von Togo die Einstellung von 193 Hebammen und 177 Geburtshelfer*innen. Im August 2024 wurden medizinische Einrichtungen für Mütter mit 7.700 neuen Betten, mehr als 100 Entbindungsbetten sowie Krankenwagen und Funkgeräten ausgestattet. 

OKTOBER

Argentinien: LGBTI-Aktivistin freigesprochen

Das Bild zeigt das Porträtfoto einer lächelnden Frau. Sie trägt ein T-Shirt, auf dem steht: "Amigas".

Die Aktivistin Pierina Nochetti setzt sich in Argentinien für LGBTI-Rechte ein (Archivaufnahme).

 

Pierina Nochetti, eine LGBTI-Aktivistin aus Necochea in Argentinien, wurde strafrechtlich belangt, weil sie während einer Pride-Kundgebung im Jahr 2022 ein Graffiti mit der Frage "¿Dónde está Tehuel?" auf eine Wand gesprüht hatte. Mit dieser Frage wird Gerechtigkeit für Tehuel de la Torre gefordert, einen jungen trans Mann, der im Jahr 2021 "verschwand". Obwohl öffentliche Meinungsäußerungen an der fraglichen Wand üblich sind, geriet Pierina Nochetti ins Visier der Behörden, und ihr drohte eine Haftstrafe wegen "schwerer Sachbeschädigung". Amnesty International setzte sich mit einer Urgent Action für sie ein und verwies auf die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung. Die Anklage wurde fallengelassen und der Fall zu den Akten gelegt. 

Weltweit: Relief-Programm von Amnesty International unterstützt Menschen in 79 Ländern

Amnesty setzt sich auf viele Arten für die Menschenrechte ein. Manchmal sogar mit konkreten Unterstützungsmaßnahmen, wie finanzielle Hilfen oder Unterstützung bei der Ausreise aus einem Land, in dem die Person verfolgt wird. Bis Ende Oktober hat Amnesty International über dieses globales Relief-Programm fast 4.700 Personen aus 79 Ländern unterstützt. Zu den Unterstützungsmaßnahmen gehörte die finanzielle Hilfe für gefährdete Personen, die ihr Heimatland verlassen mussten, rechtliche sowie medizinische und psychologische Hilfe. Außerdem hat Amnesty gefährdete Personen mit Sicherheitsmaßnahmen unterstützt und Advocacy- und Kapazitätsentwicklungsschulungen für Aktivist*innen organisiert. 

Amnesty-Video auf YouTube über das Relief-Programm:

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NOVEMBER

Deutschland: Bundesverfassungsgericht schränkt internationale Telefonüberwachung durch BND ein

Das Bundesverfassungsgericht hat eine wichtige Entscheidung zur Überwachung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) getroffen: Das Gericht erklärte, dass der BND nicht ohne konkreten Anlass die Kommunikation zwischen Menschen in Deutschland und im Ausland überwachen darf. Dies verstößt gegen die Verfassung. Die Klage wurde von der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Amnesty International eingereicht. Die Richter*innen kritisierten mehrere Punkte: Der Schutz der privaten Kommunikation ist zu schwach, Unterlagen werden zu schnell gelöscht, und die Kontrolle des BND ist nicht ausreichend. Das Gesetz muss bis Ende 2026 verbessert werden. 

Die Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg für den Schutz der Privatsphäre. "Wenn Menschenrechtsorganisationen befürchten müssen, dass ihre sensible Kommunikation durch anlasslose Massenüberwachung mitgelesen wird, gefährdet das ihre Arbeit. Die Stärkung der vertraulichen Kommunikation durch das Bundesverfassungsgericht setzt deshalb ein wichtiges Signal – auf das wir allerdings über sieben Jahre warten mussten", sagte Lena Rohrbach, Expertin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter bei Amnesty International in Deutschland. Besonders Menschenrechtsorganisationen profitieren davon, da ihre vertrauliche Kommunikation besser geschützt wird. Eine Umfrage zeigt, dass viele Menschen aus Angst vor Überwachung vorsichtiger kommunizieren.

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Côte d'Ivoire: Zwangsräumungen gestoppt

Im Januar 2024 wurden in Abidjan im Rahmen eines Hochwasserschutzplans in 176 überschwemmungsgefährdeten Gebieten groß angelegte Maßnahmen zum Abriss von Stadtvierteln und zur Vertreibung ihrer Bewohner*innen eingeleitet. Amnesty International wies darauf hin, dass in diesem Zusammenhang Zehntausende Betroffene von Menschenrechtsverletzungen bedroht waren. Die rechtswidrigen Zwangsräumungen erfolgten ohne angemessene und fristgerechte Ankündigung, teilweise unter Anwendung von Gewalt. Tausende von betroffenen Familien waren bis November noch nicht umgesiedelt und/oder hatten noch keine Entschädigung für die erlittenen Verluste erhalten. Nach der Veröffentlichung von Amnesty International wurden jedoch in keinem weiteren der 176 auf der Liste aufgeführten Gebieten Abrisse vorgenommen. Außerdem kündigten die ivorischen Behörden am 21. November die Aussetzung aller Zwangsräumungen sowie die Durchführung der im März 2024 angekündigten Entschädigungsmaßnahmen an. 

Deutschland: Selbstbestimmungsgesetz trifft in Kraft

Das Bild zeigt eine Menschenmenge mit Protestschildern

"Transrechte sind Menschenrechte": Demonstrationszug am "Christopher Street Day" in München (24. Juni 2023).

 

In Deutschland trat das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das es transgeschlechtlichen, nicht-binären und intergeschlechtlichen Menschen ermöglicht, durch eine einfache Erklärung beim Standesamt eine rechtliche Änderung ihres amtlichen Geschlechts zu erwirken. Amnesty International Deutschland hatte im Mai 2023 in einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf Nachbesserungen gefordert. Das neue Gesetz trat an die Stelle des Transsexuellengesetzes von 1980. Dieses Gesetz zwang trans Menschen, sich einer diskriminierenden psychologischen Begutachtung und einem gerichtlichen Verfahren zu unterziehen, um eine Änderung ihres amtlichen Geschlechts vornehmen zu lassen.

Türkei: Entwurf für ein "Agentengesetz" zur Kriminalisierung der Zivilgesellschaft zurückgenommen

Das Bild zeigt mehrere Menschen mit Protestplakaten

Demonstration der Samstagsmütter in Istanbul in der Türkei am 11. November 2023

 

Dank der Arbeit von Amnesty International Türkei und Dutzenden zivilgesellschaftlichen Organisationen wurde der Entwurf für ein "Agentengesetz" zurückgenommen. Dieses Gesetz hätte sich unter anderem gegen Journalist*innen, Medien und Organisationen gerichtet, die aus dem Ausland finanziert werden. Die Rücknahme ist ein großer Erfolg für die Menschenrechte, auch wenn die Regierung darüber berät, den Gesetzentwurf wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Die türkische Zivilgesellschaft hat ihre begründeten Bedenken nachdrücklich und geschlossen zum Ausdruck gebracht und so dazu beigetragen, diese gefährliche Maßnahme, die verheerende Auswirkungen auf ihre Aktivitäten und auf die Gesellschaft insgesamt hätte haben können, zu verhindern.

USA: Wegweisende Entscheidung in Arizona stärkt reproduktive Selbstbestimmung

Das Bild zeigt mehrere Menschen mit Protestplakaten

Amnesty-Protestaktion für das Recht auf sichere und legale Schwangerschaftsabbrüche vor dem Obersten Gerichtshof in der US-Hauptstadt Washington (26. März 2024)

 

Das Jahr 2024 brachte bedeutende Erfolge für den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in den USA mit sich: In sieben US-Bundesstaaten wurden die reproduktiven Rechte erweitert oder geschützt. In Arizona wurde mit Unterstützung von Amnesty International der Änderungsantrag Proposition 139 mit 62 Prozent der Stimmen angenommen und das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung des Bundesstaates verankert. Die Maßnahme setzt Einschränkungen außer Kraft und verbietet die Bestrafung von Personen, die bei einem Schwangerschaftsabbruch behilflich sind. Dieser historische Erfolg mit den "meisten Unterschriften, die jemals in der Geschichte des Bundesstaates von einer Bürgerinitiative gesammelt wurden" unterstreicht, welche Macht eine basisdemokratische Bewegung, kollektives Handeln und die vereinte Unterstützung von Amnesty International auf nationaler wie internationaler Ebene für die Kampagne in Arizona entwickelt haben. Dies ist ein entscheidender Schritt im weiteren Einsatz für reproduktive Rechte und schafft die Voraussetzungen, um landesweit Abtreibungsverbote anzufechten.

Dezember

Iran: Narges Mohammadi aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend aus der Haft entlassen 

Das Foto zeigt Narges Mohammadi lächelnd auf einer Trage sitzend vor deinem Krankenwagen. Sie hebt den rechten Arm aus Freude.

Die iranische Menschenrechsverteidigerin Narges Mohammadi wurde am 4. Dezember 2024 mit einem Krankenwagen aus dem Teheraner Evin-Gefängnis nach Hause gebracht (Aufnahme aus einem Instagram-Video).

 

Die iranische Menschenrechtsverteidigerin Narges Mohammadi ist am 4. Dezember für drei Wochen zur medizinischen Behandlung aus dem Gefängnis entlassen worden. Die vorübergehende Freilassung von Narges Mohammadi hängt nach Angaben ihres Anwalts mit ihrem Gesundheitszustand nach einer Operation zusammen. "Drei Wochen Hafturlaub sind ein positiver erster Schritt, der aber nicht genügt: Narges Mohammadi muss endlich bedingungslos freigelassen werden", sagte Lena Rohrbach, Expertin für den Iran bei Amnesty International in Deutschland. Die Friedensnobelpreisträgerin war in den vergangenen Jahren mehrfach in unfairen Prozessen verurteilt, inhaftiert und in der Haft gefoltert worden. Amnesty setzt sich für die bedingungslose Freilassung der Menschenrechtsverteidigerin ein. 

Video auf dem offiziellen Instagram-Account von Narges Mohammadi:

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Iran: Rapper Toomaj Salehi ist wieder frei!

Das Bild zeigt das Porträtfoto eines Mannes, der in die Kamera lächelt.

Der iranische Rapper Toomaj Salehi (undatiertes Foto)

 

Der iranische Rapper Toomaj Salehi wurde nach 753 Tagen Haft am 1. Dezember 2024 freigelassen. Der Künstler war wegen seiner Unterstützung der "Frau, Leben, Freiheit"-Proteste inhaftiert und zum Tode verurteilt worden. Salehi hatte in seinen Texten die sozialen Missstände im Iran kritisiert und wurde im Oktober 2022 erstmals verhaftet. Nach seiner kurzzeitigen Freilassung im November 2023 berichtete er über Folter während seiner Haft. "Wir begrüßen die längst überfällige Freilassung von Toomaj Salehi. Er hätte niemals willkürlich inhaftiert werden dürfen", sagte Lena Rohrbach, Expertin für den Iran bei Amnesty International in Deutschland. "Die iranischen Behörden müssen alle Strafverfahren gegen Toomaj Salehi wegen der Ausübung seiner Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit einstellen." Das ursprüngliche Todesurteil wurde im Juni 2024 aufgehoben. Amnesty International hatte sich mit weltweiten Kampagnen für seine Freilassung eingesetzt.

Kolonialverbrechen: Métis-Frauen erringen historischen Sieg gegen belgischen Staat

In einem historischen Schritt wurde Belgien für Taten, die der Staat während der Kolonialzeit begangen hat, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Verantwortung gezogen. Dies stellt einen Wendepunkt für die europäischen Staaten dar. Nach Aufrufen von Amnesty International und der belgischen NGO African Futures Lab hat das Berufungsgericht in Brüssel die Verantwortung des belgischen Staates für die Entführung und systematische Segregation von Métis-Kindern unter der belgischen Kolonialherrschaft anerkannt. Diese Entscheidung erfolgte, nachdem fünf Métis-Frauen ein Gerichtsverfahren gegen den belgischen Staat eingeleitet hatten. Sie wurden zwischen 1948 und 1952 im Congo Belge (Belgisch-Kongo, heute Demokratische Republik Kongo) geborene. Nachdem sie 2021 in erster Instanz verloren hatten, zogen sie vor das Brüsseler Berufungsgericht, um Gerechtigkeit und Wiedergutmachung zu erlangen.

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