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Unsere Arbeit zu Israel und Palästina: Auf der Seite der Menschenrechte
Informationen zur aktuellen Lage in Gaza und zum Nahostkonflikt
"Waffenstillstand jetzt": Amnesty-Aktion vor dem Kanzleramt in Berlin in Gedenken an die im Gazastreifen und in Israel getöteten Menschen (18. Dezember 2023).
© Amnesty International, Foto: Stephane Lelarge
Amnesty International arbeitet seit Jahrzehnten zur Menschenrechtslage in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten und macht es sich zur Aufgabe, Verstöße gegen die universellen Menschenrechte zu dokumentieren, von den Konfliktparteien die Einhaltung des Völkerrechts einzufordern und sich für den Schutz aller Zivilpersonen einzusetzen. Die grausamen Kriegsverbrechen der Hamas am 7. Oktober 2023 gegen Zivilpersonen in Israel und die daraufhin begonnene israelische massive Militäroffensive haben zu einer beispiellosen Eskalation geführt: Fast 1.200 Menschen wurden in Israel vorsätzlich durch die Hamas und andere bewaffnete Gruppen getötet, über 240 Menschen wurden entführt und als Geiseln genommen. Circa 100 von ihnen befinden sich weiter in Geiselhaft. Im Gazastreifen wurden mehr als 41.000 Menschen getötet und mehr als 95.000 verletzt. Mehr als 1,9 Millionen Palästinenser*innen wurden mindestens einmal innerhalb des Landes vertrieben. Ein Großteil der zivilen Infrastruktur ist zerstört. (Stand: 12. September 2024)
Die Lage im Gazastreifen
Auch aufgrund der völkerrechtswidrigen Abriegelung des Gazastreifens erleben die Menschen dort eine humanitäre Katastrophe. Über eine Million Menschen sind akut von einer menschengemachten Hungersnot bedroht Die Blockade ist eine Form der kollektiven Bestrafung und stellt ein Kriegsverbrechen dar. Der Internationale Gerichtshof (IGH) hatte im Januar 2024 "sofortige und wirksame Maßnahmen" angeordnet, um die Palästinenser*innen im besetzten Gazastreifen vor einem möglichen drohenden Völkermord zu schützen. Die israelische Regierung ist den Anordnungen des Gerichts in großen Teilen nicht nachgekommen. Sie hat bisher bei Weitem nicht genug unternommen, um ausreichenden Zugang zu humanitärer Hilfe für die Menschen in Gaza zu gewährleisten.
All dieses Leid muss ein Ende haben. Daher braucht es dringend einen dauerhaften Waffenstillstand.
Werde aktiv und fordere einen Waffenstillstand! Beteilige dich an unserer Online-Petition an Bundeskanzler Scholz!
Hier geht es zur Online-Petition - jetzt mitmachen!
Die Grundlagen einer dauerhaften Konfliktlösung müssen die Achtung des Völkerrechts, einschließlich der internationalen Menschenrechte, des humanitären Völkerrechts und des internationalen Strafrechts durch alle Konfliktparteien sein.
Kundgebung für einen gerechten Frieden in Palästina und Israel am 18. Oktober in Berlin
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Ein breites Bündnis aus mehr als 30 Organisationen ruft zur Kundgebung "Für einen gerechten Frieden in Palästina und Israel – Zivilbevölkerung schützen, Waffenexporte stoppen!" am 18. Oktober 2024 in Berlin auf.
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EIN JAHR NACH DEM 7. OKTOBER: BETROFFENE ERZÄHLEN IHRE GESCHICHTE
Ein Jahr nach dem 7. Oktober haben wir mit Menschen aus Israel gesprochen, die bei dem Angriff bewaffneter palästinensischer Gruppen auf Israel Angehörige und Freund*innen verloren haben. Maoz Inon, Noy Katsman und Avi Dabush haben uns ihre Geschichte erzählt und warum sie sich heute für Frieden und Versöhnung einsetzen.
Stimmen zum Konflikt
In unregelmäßigen Abständen veröffentlichen wir an dieser Stelle jüdische, israelische, palästinensische und andere Perspektiven.
Unserer Appell-Aktionen zum Thema
Foto-Galerie: Amnesty-Aktionen mit Forderungen zum Nahostkonflikt
Fragen & Antworten
Amnesty International hat den gewaltsamen Angriff durch die Hamas und andere bewaffnete palästinensische Gruppen in seiner Massivität und Brutalität als beispiellos und als eklatanten Völkerrechtsbruch bezeichnet. Die grausamen und brutalen Taten wie vorsätzliche massenhafte Tötungen, Geiselnahmen und wahllose Raketenangriffe auf Israel sind Kriegsverbrechen und zeigen eine schockierende Missachtung menschlichen Lebens. Es gibt keinerlei Rechtfertigung hierfür.
Weitere Infos sind hier zu finden:
Vorsätzliche Tötungen von Zivilpersonen, wahllose Raketenangriffe und Geiselnahmen von Zivilist*innen stellen Kriegsverbrechen dar. Alle entführten Zivilist*innen müssen sofort und bedingungslos freigelassen, bis zu ihrer Freilassung human behandelt und medizinisch versorgt werden. Der wahllose Raketenbeschuss auf Israel muss unverzüglich gestoppt werden. Die begangenen Verbrechen müssen in rechtsstaatlichen Verfahren untersucht und die Täter*innen zur Rechenschaft gezogen werden.
Israel ist wie alle Staaten an das humanitäre Völkerrecht gebunden und muss rechtswidrige Angriffe, einschließlich wahllose Angriffe, direkte Angriffe auf Zivilist*innen und zivile Objekte sowie unverhältnismäßige Angriffe sofort beenden. Die israelische Regierung muss unverzüglich die ungehinderte Lieferung ausreichender humanitärer Hilfe an die Zivilbevölkerung des besetzten Gazastreifens ermöglichen und die seit 16 Jahren andauernde illegale Blockade des Gazastreifens aufheben. Sie muss zudem die Anordnungen des Internationalen Gerichtshofs (IGH) umsetzen, um einen möglichen drohenden Völkermord zu verhindern.
Weitere Infos sind hier zu finden:
Amnesty International fordert alle Konfliktparteien zu einem dauerhaften Waffenstillstand auf, um das Leben von Zivilist*innen auf allen Seiten zu schützen und weiteres Sterben zu verhindern, den Zugang zu lebensrettenden Hilfsgütern für die Menschen im Gazastreifen sicherzustellen, Verhandlungen für die Freilassung der Geiseln zu ermöglichen und unabhängige internationale Untersuchungen der von allen Parteien begangenen Kriegsverbrechen durchzuführen. Auch der UN-Sicherheitsrat hat – nach monatelanger interner Blockade – eine Resolution verabschiedet, in der alle Konfliktparteien zu einem sofortigen Waffenstillstand aufgefordert werden.
Hier geht es zu unserer Petition an den deutschen Bundeskanzler und andere Regierungschefs weltweit:
Amnesty International fordert die Bundesregierung dazu auf, sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass alle Konfliktparteien im besetzten Gazastreifen und in Israel einem sofortigen Waffenstillstand zustimmen.
Beteilige dich an unserer Online-Aktion: Israel/Gaza: Fordere alle Konfliktparteien zu einem Waffenstillstand auf!
Amnesty International fordert gemeinsam mit weiteren humanitären und Menschenrechts-Organisationen zudem ein umfassendes Waffenembargo gegen alle Konfliktparteien und damit auch einen Stopp deutscher Waffenlieferungen an die israelische Regierung solange das Risiko besteht, dass diese Waffen, die Waffenteile oder die Munition eingesetzt werden, um schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht oder die Menschenrechte zu begehen.
Amnesty International fordert von der Bundesregierung, Kriegsverbrechen und Verletzungen des internationalen Rechts durch alle Konfliktparteien klar zu benennen und zu verurteilen und die regelbasierte internationale Ordnung und deren Institutionen – wie den Internationalen Gerichtshof (IGH) und den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH)- umfassend zu unterstützen.
Amnesty International hat keine eigene Bewertung darüber vorgenommen, ob die israelische Regierung im Gazastreifen einen Völkermord an den Palästinenser*innen begeht.
Amnesty International begrüßt, dass sich der Internationale Gerichtshof (IGH) mit dieser Frage beschäftigt. Das laufende Verfahren ist ein wichtiger Schritt, um das Leben und die Rechte der betroffenen Palästinenser*innen zu schützen und internationales Recht zu stärken.
Der IGH kommt in seiner Eilentscheidung vom 26. Januar 2024 zu dem Schluss, dass es "plausibel ist, dass zumindest einige Taten und Unterlassungen unter den Geltungsbereich der Genozid-Konvention fallen" und sieht damit das reale Risiko eines drohenden Völkermordes. Die "Konvention zur Verhinderung und Bestrafung von Völkermord" (Genozid-Konvention) verpflichtet die internationale Staatengemeinschaft ausdrücklich, tätig zu werden, um einen drohenden Völkermord zu verhindern.
Weitere Infos sind hier zu finden:
Nach Angaben einer Forensis Studie war Deutschland 2023 nach den USA der zweitgrößte Exporteur von Waffen und Rüstungsgütern an die israelischen Streitkräfte. Deutschland ist nach nationalem und internationalem Recht verpflichtet, Exportgenehmigungen zu versagen, wenn ein deutliches Risiko besteht, dass die Rüstungsgüter für Menschenrechtsverletzungen oder Verstöße gegen das Humanitäre Völkerrecht genutzt werden. Dies ist nach Ansicht von Amnesty angesichts der dokumentierten Kriegsverbrechen der israelischen Streitkräfte in Gaza der Fall. Amnesty International fordert daher gemeinsam mit über 250 weiteren NGOs alle Staaten auf, Rüstungsexporte an Israel, die Hamas und andere bewaffnete palästinensische Gruppen einzustellen, solange das Risiko besteht, dass sie für Verstöße gegen das Humanitäre Völkerrecht oder die Menschenrechte eingesetzt werden oder diese erleichtern. Deutschland exportiert Waffen an Israel, nicht aber an die Hamas und andere bewaffnete Gruppen. Rüstungsexporte, die nur dem Schutz der israelischen Zivilbevölkerung vor Angriffen dienen (z.B. für den "Iron Dome") und bei denen kein Risiko besteht, dass sie für Kriegsverbrechen oder Menschenrechtsverletzungen genutzt werden, sind von unserer Forderung nicht betroffen.
Das internationale Sekretariat von Amnesty International hat ein Team von Researcher*innen und Kommunikationsexpert*innen in Ramallah und Jerusalem. Dieses Team koordiniert die Recherchen und die politische Arbeit zu dem Konflikt. Da die israelische Regierung seit 2012 keine offiziellen Amnesty-Mitarbeiter*innen in den besetzten Gazastreifen lässt, arbeitet das Team dort seit langer Zeit mit einem lokalen "Feldforscher" zusammen. Unterstützt wird es außerdem von dem Crisis Evidence Lab von Amnesty International, das teilweise in Berlin sitzt. Hier werden digitale Beweise wie Videos, Fotos und Satellitenaufnahmen zur Unterstützung lokaler Berichte von Augenzeug*innen analysiert und zusammengestellt. In dem Artikel "Amnesty-Recherchen in Gaza – Muster der Zerstörung" werden die Herausforderungen dieser Arbeit ausführlich erläutert. Außerdem gibt es die israelische Amnesty-Sektion mit Sitz in Tel Aviv, die dort Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit für die Menschenrechte in Israel und den besetzten Gebieten macht.
Weitere Infos sind hier zu finden:
Das Völkerrecht definiert Apartheid als ein institutionelles System der Unterdrückung und Herrschaft einer Gruppe gegen eine andere. Die umfangreichen Recherchen und rechtlichen Analysen von Amnesty International zeigen, dass die institutionelle Diskriminierung von Palästinenser*innen in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten sowie von palästinensischen Flüchtlingen durch Gesetze und Praktiken israelischer Behörden dieser völkerrechtlichen Definition von Apartheid entspricht.
Unterdrückungs- und Herrschaftssysteme sind niemals identisch, daher ziehen wir auch keinen Vergleich zu der Situation in Südafrika. Das Verbot und die Kriminalisierung des Systems der Apartheid waren zwar eine Reaktion auf die Situation in Südafrika, aber die internationalen Konventionen und Verträge, die das System verurteilen, verbieten und unter Strafe stellen, sind universell formuliert.
Eine stetig wachsende Zahl palästinensischer, israelischer und internationaler Menschenrechtsorganisationen sowie Jurist*innen und Wissenschaftler*innen kommt zu dem Schluss, dass die die Situation in den besetzten palästinensischen Gebieten und/oder in Israel dem rechtlichen Tatbestand der Apartheid entspricht.
Hier findest du die deutsche Übersetzung der Zusammenfassung des Amnesty-Berichts zum Apartheid-System in Israel:
Weitere Fragen & Antworten findest du hier:
Als Besatzungsmacht verstößt Israel gegen zentrale Grundsätze des humanitären Völkerrechts, welches militärische Besatzungssituationen regelt.
Demnach darf die Besetzung eines Gebiets während eines Konflikts nur vorübergehend sein. Die Besatzungsmacht ist verpflichtet, das Gebiet im Interesse der betroffenen Zivilbevölkerung zu verwalten und die Lage, wie sie zu Beginn der Besatzung bestand, so weit wie möglich aufrechtzuerhalten, indem sie unter anderem die bestehenden Gesetze respektiert und von demografischen Veränderungen und Eingriffen in die territoriale Integrität des besetzten Gebiets absieht.
Die mehr als 50 Jahre währende israelische Besatzung der palästinensischen Gebiete hat jedoch de facto einen dauerhaften Charakter, Teile der besetzten Gebiete wurden formell bzw. de facto annektiert und der völkerrechtswidrige Siedlungsbau trägt zu erheblichen demografischen Veränderungen bei. Darüber hinaus hat Israel seine aus dem humanitären Völkerrecht erwachsende Verpflichtung, das Wohlergehen und die Sicherheit der Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten unter seiner Kontrolle zu gewährleisten, eklatant missachtet.
Weitere Infos sind hier zu finden:
Auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung und der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg finden sich umfangreiche Dossiers zu Geschichte und Entstehung des israelisch-palästinensischen Konflikts.
Weitere Infos sind hier zu finden:
Das Recht auf Protest ist ein Menschenrecht und durch die Versammlungs- und Meinungsfreiheit für alle geschützt. Doch aktuell kommt es auch in Deutschland immer wieder zu teils unverhältnismäßigen Einschränkungen dieses Menschenrechts. So beispielsweise bei Protesten in Solidarität mit Palästina. Doch eine pauschale Kriminalisierung dieser Proteste und die Unterdrückung Palästina-solidarischer Stimmen im öffentlichen Diskurs sind mit den Menschenrechten unvereinbar.
Kritik an der israelischen und deutschen Regierungspolitik darf nicht pauschal kriminalisiert werden. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit muss für alle geschützt werden. Gleichzeitig gilt: Meinungsfreiheit kennt Grenzen. Personen, die zu Gewalt gegen Juden*Jüdinnen aufrufen, müssen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Staatliche Behörden haben die Aufgabe, Juden*Jüdinnen vor antisemitischer Hassrede und Straftaten zu schützen.
Lesen Sie mehr dazu in dem Artikel Recht auf Protest für alle: Zu aktuellen Einschränkungen von Palästina-solidarischen Protesten in Deutschland