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Unsere Arbeit zu Israel und Palästina: Auf der Seite der Menschenrechte
Informationen zur aktuellen Lage in Gaza und zum Nahostkonflikt
"Waffenstillstand jetzt": Amnesty-Aktion vor dem Kanzleramt in Berlin in Gedenken an die im Gazastreifen und in Israel getöteten Menschen (18. Dezember 2023).
© Amnesty International, Foto: Stephane Lelarge
Amnesty International arbeitet seit Jahrzehnten zur Menschenrechtslage in Israel und dem besetzten palästinensischen Gebiet und macht es sich zur Aufgabe, Verstöße gegen die universellen Menschenrechte zu dokumentieren, von den Konfliktparteien die Einhaltung des Völkerrechts einzufordern und sich für den Schutz aller Zivilpersonen einzusetzen.
Die grausamen Kriegsverbrechen der Hamas am 7. Oktober 2023 gegen Zivilpersonen in Israel und die daraufhin begonnene israelische massive Militäroffensive haben zu einer beispiellosen Eskalation geführt:
- Fast 1.200 Menschen, darunter mindestens 36 Kinder, wurden in Israel vorsätzlich durch die Hamas und andere bewaffnete Gruppen getötet, über 240 Menschen wurden entführt und als Geiseln genommen. Circa 100 von ihnen befinden sich weiter in Geiselhaft.
- Im Gazastreifen wurden mehr als 44.000 Menschen durch die israelische Armee getötet, darunter mehr als 17. 000 Kinder, und mehr als 105.000 verletzt. Israel führt systematisch wahllose und direkte Angriffe auf Zivilist*innen durch, in einer Art und Weise, die absehbar eine hohe Zahl von zivilen Todesopfern und Verletzten zur Folge hat. (Stand: 3. Dezember 2024)
Die Lage im Gazastreifen
Mehr als 1,9 Millionen Palästinenser*innen wurden mindestens einmal unter unmenschlichen und unsicheren Umständen innerhalb des Landes vertrieben. Ein Großteil der zivilen und überlebenswichtigen Infrastruktur, wie Gesundheitseinrichtungen, Landwirtschaft, Wasser- und Abwasser, ist zerstört. Aufgrund der Luftangriffe und der völkerrechtswidrigen Blockade des Gazastreifens durch Israel erleben die Menschen dort eine humanitäre Katastrophe. Über eine Million Menschen sind akut von einer menschengemachten Hungersnot bedroht.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat im Jahr 2024 mehrfach "sofortige und wirksame Maßnahmen" angeordnet, um die Palästinenser*innen im besetzten Gazastreifen vor einem möglichen drohenden Genozid zu schützen. Die israelische Regierung ist den rechtsverbindlichen Anordnungen des Gerichts nicht nachgekommen. Israel verweigert weiterhin bewusst den Zugang humanitärer Hilfe und lebenswichtiger Dienstleistungen – mit absehbar verheerenden Folgen für die Palästinenser*innen in Gaza.
Amnesty ist in einer umfassenden Analyse zu dem Ergebnis gekommen, dass Israel Handlungen begangen hat und begeht, die gemäß der Völkermord-Konvention verboten sind und dass Israel dies in der Absicht tut, die Gruppe der Palästinenser*innen in Gaza zu zerstören. Amnesty kommt zu dem Schluss, dass Israel einen Genozid an den Palästinenser*innen im Gazastreifen begangen hat und weiterhin begeht.
All dieses Leid muss ein Ende haben – der Genozid muss sofort beendet werden. Dafür braucht es unter anderem einen dauerhaften Waffenstillstand und einen sofortigen Stopp aller Waffenlieferungen.
Werde aktiv und schreibe eine E-Mail an Bundeskanzler Scholz! Fordere ihn auf, den Druck auf Israel massiv zu erhöhen und keine weiteren Waffen an Israel zu liefern!
Hier geht es zur Online-Aktion – jetzt mitmachen!
Die Grundlagen einer dauerhaften Konfliktlösung müssen die Achtung des Völkerrechts, einschließlich der internationalen Menschenrechte, des humanitären Völkerrechts und des internationalen Strafrechts durch alle Konfliktparteien sein.
EIN JAHR NACH DEM 7. OKTOBER: BETROFFENE ERZÄHLEN IHRE GESCHICHTE
Ein Jahr nach dem 7. Oktober haben wir mit Menschen aus Israel gesprochen, die bei dem Angriff bewaffneter palästinensischer Gruppen auf Israel Angehörige und Freund*innen verloren haben. Maoz Inon, Noy Katsman und Avi Dabush haben uns ihre Geschichte erzählt und warum sie sich heute für Frieden und Versöhnung einsetzen.
Stimmen zum Konflikt
In unregelmäßigen Abständen veröffentlichen wir an dieser Stelle jüdische, israelische, palästinensische und andere Perspektiven.
Unserer Appell-Aktionen zum Thema
Foto-Galerie: Amnesty-Aktionen mit Forderungen zum Nahostkonflikt
Fragen & Antworten
Amnesty International hat den gewaltsamen Angriff durch die Hamas und andere bewaffnete palästinensische Gruppen in seiner Massivität und Brutalität als beispiellos und als eklatanten Völkerrechtsbruch bezeichnet. Die grausamen und brutalen Taten wie vorsätzliche massenhafte Tötungen, Geiselnahmen und wahllose Raketenangriffe auf Israel sind Kriegsverbrechen und zeigen eine schockierende Missachtung menschlichen Lebens. Es gibt keinerlei Rechtfertigung hierfür.
Weitere Infos sind hier zu finden:
Vorsätzliche Tötungen von Zivilpersonen, wahllose Raketenangriffe und Geiselnahmen von Zivilist*innen stellen Kriegsverbrechen dar. Alle entführten Zivilist*innen müssen sofort und bedingungslos freigelassen, bis zu ihrer Freilassung human behandelt und medizinisch versorgt werden. Der wahllose Raketenbeschuss auf Israel muss unverzüglich gestoppt werden. Die begangenen Verbrechen müssen in rechtsstaatlichen Verfahren untersucht und die Täter*innen zur Rechenschaft gezogen werden.
Israel ist wie alle Staaten gemäß der Völkermord Konvention verpflichtet, Völkermord zu verhindern und zu bestrafen. Amnesty fordert von den israelischen Behörden und Institutionen, alle nach der Völkermord Konvention verbotenen Handlungen sofort zu beenden, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und mit allen internationalen Untersuchungen und laufenden Gerichtsverfahren umfassend zu kooperieren.
Israel muss umgehend einem umfassenden Waffenstillstand zustimmen und diesen einhalten, um zivile Leben zu retten und den sicheren und ungehinderten Zugang von dringend benötigten Gütern und Dienstleistungen zu ermöglichen.
Die israelische Regierung muss unverzüglich die ungehinderte Lieferung ausreichender humanitärer Hilfe an die Zivilbevölkerung des besetzten Gazastreifens ermöglichen und die seit 17 Jahren andauernde illegale Blockade des Gazastreifens aufheben.
Weitere Infos sind hier zu finden:
Vorsätzliche Tötungen von Zivilpersonen, wahllose Raketenangriffe und Geiselnahmen von Zivilist*innen stellen Kriegsverbrechen dar. Amnesty International fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller zivilen Geiseln und – bis dahin – eine menschenwürdige Behandlung, medizinische Versorgung sowie den Zugang des Internationalen Roten Kreuzes und anderer internationaler Organisationen zu den Geiseln. Die begangenen Verbrechen müssen in rechtsstaatlichen Verfahren untersucht und die Täter*innen zur Rechenschaft gezogen werden.
Amnesty International fordert von der Hamas und anderen bewaffneten Gruppen die Zustimmung und die Einhaltung eines sofortigen und umfassenden Waffenstillstands, um zivile Leben zu retten. Die Hamas und andere bewaffnete Gruppen müssen sich, wie alle Akteure, an das humanitäre Völkerrecht halten und insbesondere die Prinzipien der Unterscheidung von Zivilist*innen und Kombattanten, der Verhältnismäßigkeit und des Schutzes der Zivilbevölkerung vollumfassend respektieren.
Die Hamas und andere bewaffnete Gruppen müssen den Zugang von humanitärer Hilfe ermöglichen.
Die Völkermord Konvention ist zwingendes Völkerrecht, das heißt, alle Staaten der Welt sind verpflichtet, Völkermord zu verhindern und zu bestrafen. Amnesty International fordert von der Bundesregierung dieser Verpflichtung vollumfänglich nachzukommen.
Die Bundesregierung muss alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um auf ein Ende aller gemäß der Völkermord-Konvention verbotenen Handlungen Israels hinzuwirken und sicherzustellen, dass Israel in einem ersten Schritt alle vom Internationalen Gerichtshof seit Januar 2024 angeordneten Sofortmaßnahmen umgehend umsetzt.
Die Bundesregierung muss umgehend sämtliche - direkten und indirekten – Transfers von Waffen, Munition und anderer militärischer Ausrüstung einstellen, da ein eindeutiges Risiko besteht, damit zu schwerwiegenden Verletzungen des internationalen Rechts, des humanitären Völkerrechts, einschließlich Völkerrechtsverbrechen, beizutragen.
Amnesty International fordert die Bundesregierung dazu auf die laufenden internationalen Gerichtsverfahren vollumfänglich zu unterstützen, um die langjährige Straflosigkeit für Völkerrechtsverbrechen in Israel und dem besetzten palästinensischen Gebiet zu beenden.
Amnesty International hat die Entwicklungen im Gazastreifen umfassend recherchiert und analysiert. Unsere völkerrechtliche Untersuchung, die wir am 5. Dezember 2024 veröffentlicht haben, fußt auf Vor-Ort-Recherchen und der Auswertung von Bild- und Datenmaterial, Videos und Satellitenbildern der Handlungen Israels im Gazastreifen, einer Analyse des größeren Kontextes, in dem diese Handlungen stattfanden sowie von öffentlichen Äußerungen maßgeblicher Entscheidungsträger*innen der israelischen Regierung und des israelischen Militärs im Zeitraum vom 7. Oktober 2023 bis Anfang Juli 2024. Amnesty International kommt aufgrund der gesammelten Belege zu dem Schluss, dass Israel durch seine Politik, Handlungen und Unterlassungen einen Genozid an den Palästinenser*innen im Gazastreifen begangen hat und weiterhin begeht.
Weitere Infos sind hier zu finden:
Nach Angaben einer Forensis Studie war Deutschland 2023 nach den USA der zweitgrößte Exporteur von Waffen und Rüstungsgütern an die israelischen Streitkräfte. Deutschland ist nach nationalem und internationalem Recht verpflichtet, Exportgenehmigungen zu versagen, wenn ein deutliches Risiko besteht, dass die Rüstungsgüter für Menschenrechtsverletzungen oder Verstöße gegen das Humanitäre Völkerrecht genutzt werden. Dies ist nach Ansicht von Amnesty angesichts der dokumentierten Kriegsverbrechen der israelischen Streitkräfte in Gaza und des andauernden Völkermords an den Palästinenser*innen der Fall.
Gemäß der der Völkermord-Konvention, die zwingendes Völkerrecht ist und für alle Staaten der Welt gilt, ist Deutschland verpflichtet, alles dafür zu tun, um einen Genozid zu verhindern – das bedeutet auch einen Stopp von Waffenlieferungen an Israel. Amnesty International forderte schon im Januar 2024 gemeinsam mit über 250 weiteren NGOs alle Staaten auf, Rüstungsexporte an Israel, die Hamas und andere bewaffnete palästinensische Gruppen einzustellen, solange das Risiko besteht, dass sie für Verstöße gegen das Humanitäre Völkerrecht oder die Menschenrechte eingesetzt werden oder diese erleichtern. Deutschland exportiert Waffen an Israel, nicht aber an die Hamas und andere bewaffnete Gruppen. Rüstungsexporte, die nur dem Schutz der israelischen Zivilbevölkerung vor Angriffen dienen (z.B. für den "Iron Dome") und bei denen kein Risiko besteht, dass sie für Kriegsverbrechen oder Menschenrechtsverletzungen genutzt werden, sind von unserer Forderung nicht betroffen.
Das internationale Sekretariat von Amnesty International hat ein Team von Researcher*innen und Kommunikationsexpert*innen in Ramallah und Jerusalem. Dieses Team koordiniert die Recherchen und die politische Arbeit zu dem Konflikt. Da die israelische Regierung seit 2012 keine offiziellen Amnesty-Mitarbeiter*innen in den besetzten Gazastreifen lässt, arbeitet das Team dort seit langer Zeit mit einem lokalen "Feldforscher" zusammen. Unterstützt wird es außerdem von dem Crisis Evidence Lab von Amnesty International, das teilweise in Berlin sitzt. Hier werden digitale Beweise wie Videos, Fotos und Satellitenaufnahmen zur Unterstützung lokaler Berichte von Augenzeug*innen analysiert und zusammengestellt. In dem Artikel "Amnesty-Recherchen in Gaza – Muster der Zerstörung" werden die Herausforderungen dieser Arbeit ausführlich erläutert. Außerdem gibt es die israelische Amnesty-Sektion mit Sitz in Tel Aviv, die dort Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit für die Menschenrechte in Israel und den besetzten Gebieten macht.
Weitere Infos sind hier zu finden:
Das Völkerrecht definiert Apartheid als ein institutionelles System der Unterdrückung und Herrschaft einer Gruppe gegen eine andere. Die umfangreichen Recherchen und rechtlichen Analysen von Amnesty International zeigen, dass die institutionelle Diskriminierung von Palästinenser*innen in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten sowie von palästinensischen Flüchtlingen durch Gesetze und Praktiken israelischer Behörden dieser völkerrechtlichen Definition von Apartheid entspricht.
Unterdrückungs- und Herrschaftssysteme sind niemals identisch, daher ziehen wir auch keinen Vergleich zu der Situation in Südafrika. Das Verbot und die Kriminalisierung des Systems der Apartheid waren zwar eine Reaktion auf die Situation in Südafrika, aber die internationalen Konventionen und Verträge, die das System verurteilen, verbieten und unter Strafe stellen, sind universell formuliert.
Eine stetig wachsende Zahl palästinensischer, israelischer und internationaler Menschenrechtsorganisationen sowie Jurist*innen und Wissenschaftler*innen kommt zu dem Schluss, dass die die Situation in den besetzten palästinensischen Gebieten und/oder in Israel dem rechtlichen Tatbestand der Apartheid entspricht.
Hier findest du die deutsche Übersetzung der Zusammenfassung des Amnesty-Berichts zum Apartheid-System in Israel:
Weitere Fragen & Antworten findest du hier:
Als Besatzungsmacht verstößt Israel gegen zentrale Grundsätze des humanitären Völkerrechts, welches militärische Besatzungssituationen regelt.
Demnach darf die Besetzung eines Gebiets während eines Konflikts nur vorübergehend sein. Die Besatzungsmacht ist verpflichtet, das Gebiet im Interesse der betroffenen Zivilbevölkerung zu verwalten und die Lage, wie sie zu Beginn der Besatzung bestand, so weit wie möglich aufrechtzuerhalten, indem sie unter anderem die bestehenden Gesetze respektiert und von demografischen Veränderungen und Eingriffen in die territoriale Integrität des besetzten Gebiets absieht.
Die mehr als 50 Jahre währende israelische Besatzung der palästinensischen Gebiete hat jedoch de facto einen dauerhaften Charakter, Teile der besetzten Gebiete wurden formell bzw. de facto annektiert und der völkerrechtswidrige Siedlungsbau trägt zu erheblichen demografischen Veränderungen bei. Darüber hinaus hat Israel seine aus dem humanitären Völkerrecht erwachsende Verpflichtung, das Wohlergehen und die Sicherheit der Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten unter seiner Kontrolle zu gewährleisten, eklatant missachtet.
Weitere Infos sind hier zu finden:
Auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung und der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg finden sich umfangreiche Dossiers zu Geschichte und Entstehung des israelisch-palästinensischen Konflikts.
Weitere Infos sind hier zu finden:
Das Recht auf Protest ist ein Menschenrecht und durch die Versammlungs- und Meinungsfreiheit für alle geschützt. Doch aktuell kommt es auch in Deutschland immer wieder zu teils unverhältnismäßigen Einschränkungen dieses Menschenrechts. So beispielsweise bei Protesten in Solidarität mit Palästina. Doch eine pauschale Kriminalisierung dieser Proteste und die Unterdrückung Palästina-solidarischer Stimmen im öffentlichen Diskurs sind mit den Menschenrechten unvereinbar.
Kritik an der israelischen und deutschen Regierungspolitik darf nicht pauschal kriminalisiert werden. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit muss für alle geschützt werden. Gleichzeitig gilt: Meinungsfreiheit kennt Grenzen. Personen, die zu Gewalt gegen Juden*Jüdinnen aufrufen, müssen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Staatliche Behörden haben die Aufgabe, Juden*Jüdinnen vor antisemitischer Hassrede und Straftaten zu schützen.
Lesen Sie mehr dazu in dem Artikel Recht auf Protest für alle: Zu aktuellen Einschränkungen von Palästina-solidarischen Protesten in Deutschland