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Ukraine-Krieg: Strafgerichtshof erlässt Haftbefehle gegen russische Befehlshaber Schoigu und Gerassimow
Der damalige russische Verteidigungsminister Sergej Schoigu (links) und der russische Armeechef Waleri Gerassimow im Dezember 2022
© IMAGO / ITAR-TASS
Der Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) hat Haftbefehle gegen den früheren russischen Verteidigungsminister Sergej Schoigu und gegen den Armeechef Waleri Gerassimow erlassen. Dabei geht es um mögliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Krieg gegen die Ukraine.
Den beiden Beschuldigten wird die Verantwortung für zahlreiche Kriegsverbrechen zur Last gelegt. Dazu gehören vorsätzliche Angriffe auf zivile Objekte, die Verursachung von übermäßigem Schaden an Zivilpersonen sowie die Beschädigung ziviler Objekte.
Veronika Velch, Direktorin von Amnesty International in der Ukraine, erklärt dazu:
"Während Russland weiterhin Raketenangriffe durchführt, die die kritische zivile Infrastruktur der Ukraine lahmlegen, hat der IStGH einmal mehr seine Bereitschaft gezeigt, die ranghöchsten mutmaßlichen Täter vor Gericht zu stellen.
Diese Haftbefehle sind ein weiterer entscheidender Schritt in Richtung Gerechtigkeit. Sie tragen dazu bei, das Vertrauen in das Völkerrecht und die Institutionen, die es aufrechterhalten, wiederherzustellen. Sie gibt den Opfern des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine die Hoffnung, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, unabhängig davon, welche Position sie innehaben. Wir werden uns dafür einsetzen, dass alle vom IStGH angeklagten Personen so schnell wie möglich festgenommen werden und dass die Justiz im Sinne der Betroffenen handelt."
Zwei Menschen verlassen in der ukrainischen Hauptstadt Kiew mit wenigen Habseligkeiten ein Wohngebäude, das durch einen russischen Raketenangriff zerstört wurde (Archivaufnahme vom 2. Januar 2023).
© IMAGO / Le Pictorium
Internationale Zusammenarbeit bei der Festnahme der Beschuldigten ist ausschlaggebend
"Die Haftbefehle des IStGH können nur dann umgesetzt werden, wenn Staaten sie vollstrecken. Daher muss die internationale Gemeinschaft ihre Bemühungen verstärken, um sicherzustellen, dass Sergej Schoigu und Waleri Gerassimow unverzüglich festgenommen und dem IStGH übergeben werden, sobald sie Russland verlassen. Das gilt ebenso für andere russische Funktionär*innen und Militärbefehlshaber*innen, gegen die ein Haftbefehl des IStGH vorliegt – einschließlich Wladimir Putin", so Velch.
Laut einer Presseerklärung des Internationalen Strafgerichtshofs gibt es "hinreichende Gründe für die Annahme, dass die beiden Verdächtigen für die Raketenangriffe verantwortlich sind, die von den ihnen unterstellten Streitkräften gegen die ukrainische Energieinfrastruktur in der Zeit vom 10. Oktober 2022 bis mindestens 9. März 2023 durchgeführt wurden. In diesem Zeitraum soll es eine ganze Reihe von Angriffen auf zahlreiche Elektrizitätswerke und Umspannwerke an mehreren Orten in der Ukraine gegeben haben, für die die russischen Streitkräften verantwortlich waren."
Vorsätzliche Angriffe auf die zivile Infrastruktur kommen Kriegsverbrechen gleich
Im fraglichen Zeitraum waren Sergej Schoigu und Waleri Gerassimow Verteidigungsminister und Chef des Generalstabs der Streitkräfte der Russischen Föderation beziehungsweise Erster Stellvertretender Verteidigungsminister der Russischen Föderation.
Da derzeit 124 Länder Vertragsstaaten des Römischen Statuts sind, sind die Haftbefehle in 125 Staaten verbindlich. 124 Vertragsstaaten plus die Ukraine habendem IStGH die Gerichtsbarkeit über ihr Hoheitsgebiet für die dort seit 2014 begangenen Straftaten übertragen. Am 20. Oktober 2022 stellte Amnesty International fest, dass die russischen Angriffe etwa 40 Prozent der Energieanlagen des Landes schwer beschädigt haben, was einem Kriegsverbrechen gleichkommt.
Löscharbeiten an einer Anlage für Energieversorgung in der ukrainischen Hauptstadt Kiew, die nach russischem Beschuss in Brand geraten war (18. Oktober 2022). Berichten zufolge wurden dabei mehrere Menschen getötet.
© IMAGO / UPI Photo