Japan - Hakamada Iwao und Okunishi Masaru

Zeichnung einer Hand mit einer Schleife um den Zeigefinger

April 2013

Hakamada Iwao befindet sich seit 1968 im Todestrakt. Er war in einem unfairen Verfahren wegen des Mordes an seinem Vorgesetzten sowie dessen Frau und ihren beiden Kindern verurteilt worden. Hakamada Iwao "gestand" nach 20-tägiger Befragung durch die Polizei. Im Laufe des Verfahrens zog er sein Geständnis zurück und erklärte dem Gericht, die Polizei habe ihn während der täglichen Verhöre, die über zwölf Stunden andauerten, geschlagen und bedroht. Dennoch wurde er für schuldig befunden und zum Tode verurteilt.

Okunishi Masaru sitzt seit 1969 im Todestrakt ein. Er wurde für den Mord an fünf Frauen zum Tode verurteilt. Er "gestand" das Verbrechen, nachdem die Polizei ihn fünf Tage lang in stundenlangen Befragungen verhört hatte. In seinem ersten Verfahren widerrief er das Geständnis und sagte aus, man habe ihn dazu gezwungen. Er wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Ein höheres Gericht hob das Urteil jedoch auf und verurteilte ihn zum Tode.

Kaum ein Häftling in Japan sitzt bereits so lange im Todestrakt ein wie Okunishi Masaru und Hakamada Iwao. Beiden Männern hatte man während ihrer Befragungen keinen Rechtsbeistand gewährt. Die Rechtsbeistände der beiden Männer beantragten wiederholt die Wiederaufnahme der Verfahren. Fast alle Anträge wurden abgelehnt. Das Verfahren von Okunishi Masaru wurde 2005 wieder aufgenommen, dann aber auf Einwände der Staatsanwaltschaft hin wieder eingestellt, obwohl neue Beweise für seine Unschuld vorlagen. Mithilfe neuer forensischer Untersuchungen sollen die Verurteilungen der beiden Männer angefochten werden.

In Japan erfolgen Hinrichtungen durch Erhängen und werden üblicherweise im Geheimen durchgeführt. Todeszelleninsassen erfahren von ihrer Hinrichtung erst am Morgen desselben Tages.

Schreiben Sie bitte Briefe und Faxe an den japanischen Justizminister, in denen Sie Ihre Sorge darüber ausdrücken, dass Hakamada Iwao und Okunishi Masaru auf Grundlage erzwungener Geständnisse verurteilt wurden. Fordern Sie die Behörden dazu auf, einen Hinrichtungsstopp für die beiden Männer und in Japan ein allgemeines Hinrichungsmoratorium zu verhängen. Bitten Sie die Behörden, sicherzustellen, dass Anträge auf Wiederaufnahme von Verfahren nicht von der Staatsanwaltschaft behindert werden. Bitten Sie weiterhin darum, dass Todeszelleninsassen eine bessere Behandlung erfahren und unter anderem nicht mehr in Einzelhaft gehalten werden.

Schreiben Sie in gutem Japanisch, Englisch oder auf Deutsch an: Justizminister SadakazuTanigaki 1-1-1 Kasumigaseki Chiyoda-ku Tokyo 100-8977 JAPAN (Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister) Fax: (00 81) 3 5511 7200

(Standardbrief Luftpost bis 20g € 0,75)

Senden Sie bitte eine Kopie des Schreibens an: Botschaft von Japan S. E. Herrn Takeshi Nakane Hiroshimastraße 6 10785 Berlin Fax: 030-21 09 42 22 E-Mail: info@bo.mofa.go.jp