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Deutschland: Neue*r Bundespolizeibeauftragte*r bedeutet mehr rechtsstaatliche Kontrolle
Einsatzkräfte der Bundespolizei am Essener Hauptbahnhof (16. November 2023)
© IMAGO / Gottfried Czepluch
Das heute beschlossene Gesetz für eine*n Bundespolizeibeauftragte*n ist ein Schritt in Richtung Transparenz und rechtsstaatliche Kontrolle bei den Polizeien des Bundes, so Amnesty International. Einige Forderungen der Zivilgesellschaft wurden aufgenommen, trotzdem erfüllt das Gesetz nicht alle menschenrechtlichen Anforderungen.
Amnesty International lobt das heute vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur*zum Bundespolizeibeauftragte*n als einen richtigen Schritt hin zu mehr Transparenz und rechtsstaatlicher Kontrolle.
Beate Streicher, Expertin für Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International in Deutschland, sagt: "Menschenrechtsverletzungen durch Polizist*innen müssen unabhängig, schnell und angemessen untersucht werden. Das war in der Vergangenheit oft nicht der Fall und dafür wurde Deutschland regelmäßig gerügt. Die Stelle des*der Bundespolizeibeauftragen ist deshalb ein Schritt in die richtige Richtung. Sie verdeutlicht, dass die Polizei ihr eigenes Fehlverhalten nicht selbst unabhängig untersuchen kann. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Betroffene deshalb sogar ganz davon abgesehen haben, erlittenes Unrecht anzuzeigen."
Amnesty International erkennt an, dass einige wichtige Vorschläge aus der Zivilgesellschaft und der Polizeiforschung in das finale Gesetz aufgenommen worden sind – trotzdem erfüllt das Gesetz nicht alle menschenrechtlichen Anforderungen.
Positiv ist, dass nun sechs Monate statt der geplanten drei Monate Zeit ist, um einen Vorfall zu melden. Zudem kann die Beauftragtenstelle nun auch Zeug*innen, nicht nur direkt Betroffene anhören. Sie kann auch Meldungen aus der Bevölkerung annehmen sowie aus eigener Initiative tätig werden. Die Stelle hat ausdrücklich den Auftrag, neben konkreten Fällen auch strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen bei der Bundespolizei in den Blick zu nehmen.
Streicher sagt: "Negativ bleibt, dass für Bürger*innen strengere Auflagen bei einer Meldung gelten als für Polizist*innen – diese Ungleichbehandlung ist einfach nicht nachvollziehbar. Man kann auch nicht anonym melden – dadurch wird unter anderem Whistleblowing erschwert."
Die Bundespolizeibeauftragtenstelle ist nur für die Polizeien des Bundes zuständig – das sind die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Polizei des deutschen Bundestages. Amnesty International sieht in der Bundesbeauftragtenstelle eine Vorbildfunktion für die acht Bundesländer, in denen es noch keine unabhängigen Beauftragten gibt (Bayern, Hamburg, Niedersachsen, NRW, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen).
Dazu Streicher: "Leider wurde die Chance verpasst, ein Recht auf Akteneinsicht und Zeugnisverweigerung für die Beauftragtenstelle in der Strafprozessordnung einzuführen. Dieses Recht hätte man so auch für die Polizeibeauftragten der Länder umsetzen können."