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Schwangerschaftsabbruch in Deutschland
Demonstration in Berlin für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen (21. September 2024)
© Amnesty International, Foto: Stephane Lelarge
Rechtliche Situation in Deutschland
In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch laut Gesetz nach wie vor verboten. So steht es in Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs (StGB) seit über 150 Jahren im Abschnitt "Straftaten gegen das Leben", in dem auch Mord und Totschlag aufgeführt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt eine Abtreibung straflos. Das heißt, dass ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verboten ist. Wenn aber bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wird weder das medizinische Personal noch die betroffene Person strafrechtlich verfolgt.
Die Bedingungen dafür sind in Paragraf 218a des Strafgesetzbuches festgehalten: Erstens darf die zwölfte Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten sein. Diese Voraussetzung wird auch Fristenregelung genannt. Zweitens: Die Person, die den Abbruch vornehmen lassen will, muss sich bei einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lassen. Nach der Beratung muss die schwangere Person drei Tage "Bedenkzeit" abwarten. Das ist die dritte Bedingung.
Erst dann darf ein Arzt oder eine Ärztin die Schwangerschaft abbrechen. Die Kosten dafür liegen zwischen 350 und 600 Euro und müssen selbst gezahlt werden. Nur, wenn das Einkommen der betroffenen Person unter einer bestimmten Grenze liegt (1.325 Euro, Stand Juli 2022), übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
Falls die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung ist, übernimmt die Krankenkasse ebenfalls die Kosten für die Abtreibung.
Sollte eine Schwangerschaft außerdem eine ernsthafte Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren darstellen, würde auch hier die Krankenkasse die Kosten des Abbruchs tragen – in diesem Fall auch nach der 12. Schwangerschaftswoche. Auch in diesen beiden Fällen ist der Schwangerschaftsabbruch laut Gesetz straffrei.
UN kritisiert deutsche Gesetzgebung
Im Mai 2023 hat der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau überprüft, ob Deutschland die UN-Frauenrechtskonvention einhält. Im Abschlussdokument dieser Überprüfung findet sich viel Kritik an der gesetzlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland. Das UN-Gremium kritisiert nicht nur die verpflichtende Beratung und die anschließende dreitägige Wartezeit. Auch die Tatsache, dass die Kosten für die Abtreibung in der Regel selbst getragen werden müssen, sieht der Ausschuss sehr kritisch.
Das UN-Gremium empfiehlt Deutschland, sich an den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu orientieren und Schwangerschaftsabbrüche vollständig zu entkriminalisieren. Weder eine Beratung noch eine Wartezeit sollen vorgeschrieben sein. Krankenkassen sollten die Kosten uneingeschränkt übernehmen. Außerdem sollte genügend medizinisches Fachpersonal zur Verfügung stehen, um sicheren Zugang zu Abtreibungen in ganz Deutschland zu gewährleisten.
Darüber hinaus rät der UN-Ausschuss, den Zugang zu Verhütungsmitteln zu verbessern. Zumindest für Frauen und Mädchen ohne ausreichende finanzielle Mittel sollten sie kostenlos sein, lautet die Empfehlung.
Die Abtreibungsdebatte in Deutschland: Fakten und Emotionen
Das Abtreibungsverbot stammt aus einer Zeit, in der Frauen Entscheidungen über ihr Leben nicht treffen durften: Sie hatten weder das Wahlrecht noch konnten sie über ihren eigenen Körper bestimmen. Bis heute wird ihnen dieses Recht in Deutschland abgesprochen.
Dabei wurde das Thema umfassend diskutiert. Expert*innen fordern, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln.
Unter der aktuellen deutschen Regierung (2024) wurde eine Expert*innenkommission beauftragt, die nach einjähriger Beratung in ihrem Abschlussbericht zum Ergebnis kam, dass ein Schwangerschaftsabbruch mindestens innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich erlaubt sein sollte.
Ein im Jahr 2020 durch das Bundesgesundheitsministerium unter dem ehemaligem Gesundheitsminister Spahn (CDU) das Forschungsprojekt "Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung" (ELSA) aufgesetztes Forschungsprojekt präsentierte im April 2024 ihre Ergebnisse. Die Studie zeigt erhebliche Hürden beim Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen auf. Außerdem müssten frühe Abtreibungen endlich legalisiert werden.
Ein konkretes Vorhaben, Abtreibungen zu legalisieren, gibt es von Seiten der Bundesregierung aktuell jedoch immer noch nicht. Dabei befürworten die meisten Menschen weltweit und auch in Deutschland das Recht auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch. Eine repräsentative Befragung des BMFSFJ im März und April 2024 belegt: 75 Prozent der deutschen Bevölkerung sind dafür, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln.
Doch Kritiker*innen sind laut. Wer eine Schwangerschaft beendet, wird von ihnen verurteilt, manchmal sogar öffentlich angefeindet oder vor Frauenarztpraxen belästigt. Fehlinformationen über Schwangerschaftsabbrüche sind im Umlauf oder werden gezielt gestreut. Die Diskussion wird dabei von manchen gezielt benutzt. Auch bei menschenrechtsfeindlichen Positionen ist das Thema Abtreibung weit oben auf der Agenda gesetzt. Ihnen geht es nicht um Gerechtigkeit. Es geht ihnen darum, traditionelle Rollenbilder in Zement zu gießen, um das Verhältnis der Geschlechter und um Macht.
Ende Januar 2024 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf gegen sogenannte Gehsteigbelästigungen vorgelegt. Gemeint sind damit Abtreibungsgegner*innen, die in der Nähe von Praxen und Kliniken oder von Beratungsstellen protestieren und dabei Menschen, die ihre Schwangerschaft abbrechen wollen, belästigen. Das Gesetz wurde vom Bundestag beschlossen und passierte im September 2024 auch den Bundesrat. In den nächsten Wochen und Monaten kann das Gesetz nun in Kraft treten.
Zugang zu Abtreibungen muss möglich sein!
Die Bundesregierung hat einige kleine, aber wichtige Schritte zum Thema Schwangerschaftsabbrüche auf den Weg gebracht. Ein weiterer, wichtiger Schritt wäre es, die "Approbationsanordnung für Ärzte" zu reformieren. Bei dieser Reform steht das Thema Abtreibungen für die Bundesregierung zwar nicht im Fokus. Dennoch ist hier aber eine Änderung geplant, die dafür sorgen würde, dass der Eingriff standardmäßig Eingang in das Medizinstudium findet. Dies würde möglich werden, in dem der "Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM)" verbindlich in der Approbationsanordnung verankert wird. Der NKLM enthält Inhalte rund um das Thema Abtreibungen. Aktuell können Universitäten und Bundesländer noch selbst entscheiden, ob sie das Thema aus dem NKLM als freiwilliges Angebot ins Medizinstudium aufnehmen.
Diese Reform könnte langfristig zu einem besseren und flächendeckenden Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen führen und somit zur Versorgungssicherheit beitragen. Angesichts der aktuellen Zahlen ist das dringend notwendig: Während es 2003 noch etwa 2050 Kliniken und Arztpraxen gab, die den Eingriff durchgeführt haben, sind es aktuell mit 1108 Stellen nur gut halb so viele. Die Zahl der Abbrüche ist im gleichen Zeitraum zwar ebenfalls gesunken, aber nur um 19 Prozent, von 128.030 auf 103.927 im Jahr 2022.
Zu einem einfachen Zugang zu Abtreibungen gehört auch, Informationen dazu zu haben, welche Arztpraxen oder Kliniken den Eingriff überhaupt durchführen. Lange Zeit war es solchen Einrichtungen gar nicht erlaubt, öffentlich darüber zu informieren. Den entsprechenden §219a im Strafgesetzbuch hat die Bundesregierung im Juni 2022 gestrichen.
Kundgebung am 22. Februar 2018 vor dem Deutschen Bundestag in Berlin für die Streichung von Paragraf 219a StGB
© IMAGO / IPON
Schwangerschaftsabbrüche sind ein Menschenrechtsthema
Werden Abtreibungen unter Strafe gestellt oder nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt, werden verschiedene Menschenrechte stark beschnitten – ganz besonders das Recht auf körperliche Selbstbestimmung. Da von dieser Einschränkung ganz konkret nur die Menschen betroffen sind, die schwanger werden können, wirken ein Verbot oder Hürden beim Abbruch von Schwangerschaften explizit gegen das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit.
Ein eingeschränkter oder schwerer Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen wirkt sich außerdem sehr negativ auf die Gesundheit von Schwangeren aus. Denn ein Abtreibungsverbot führt eben nicht dazu, dass weniger Schwangerschaften abgebrochen werden. Stattdessen werden Abbrüche viel unsicherer und risikoreicher durchgeführt.
Wenn sie es sich leisten können, fahren ungewollt Schwangere in benachbarte Bundesstaaten oder Länder, in denen der Schwangerschaftsabbruch rechtmäßig vorgenommen werden kann. Wenn Schwangere sich das finanziell oder zeitlich nicht leisten können und dennoch die Entscheidung treffen, abzutreiben, greifen sie aller Wahrscheinlichkeit nach zu unsicheren Methoden. Das Risiko für gesundheitliche Komplikationen bis hin zum Todesfall ist dabei sehr viel höher.
Gruppen, die in der Gesellschaft bereits ausgegrenzt werden, sind von einschränkenden Gesetzen, die die medizinische Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen regeln, besonders stark betroffen. Dazu zählen beispielsweise Menschen, die von Armut betroffen sind, Geflüchtete und Migrant*innen. Frauen, die in gewaltvollen Paarbeziehungen leben, haben häufiger den Wunsch, ihre Schwangerschaft zu beenden und sind auch auf entsprechende Angebote angewiesen
Bereits bestehende Ungleichheiten werden dadurch noch verstärkt. Wenn Schwangere keine Möglichkeit für sich finden, die Schwangerschaft abzubrechen und sie somit gezwungen sind, Schwangerschaften auszutragen und Kinder gegen ihren Willen zu bekommen, kann das schwere Folgen für ihre mentale Gesundheit haben. Sind die Schwangerschaften durch Vergewaltigung entstanden, kann die Verweigerung einer Abtreibung sogar Folter darstellen.
Gesetzgebung in anderen Ländern
In den letzten 30 Jahren haben mehr als 50 Länder Gesetze geändert, um einen besseren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen zu ermöglichen. Weltweit beobachtet Amnesty International einen generell positiven Trend hin zu der vollständigen Entkriminalisierung von Abtreibungen:
Der Oberste Gerichtshof von Mexiko hat beispielsweise erst im September 2023 Schwangerschaftsabbrüche im ganzen Land entkriminalisiert. Im selben Urteil hat das Gericht alle bundesweiten Gesundheitseinrichtungen verpflichtet, Abtreibungsdienste für ungewollt Schwangere anzubieten.
Argentinien hat Schwangerschaftsabbrüche Ende 2020 in den ersten 14 Schwangerschaftswochen legalisiert. Eine zeitliche Begrenzung entfällt, wenn die Gesundheit oder das Leben der Schwangeren gefährdet ist oder wenn die Schwangerschaft Folge von sexuellem Missbrauch ist.
In Kanada gibt es seit einem Urteil des Obersten Gerichts 1988 keine strafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen. Schon seit 1995 gelten Abtreibungen gesetzlich als medizinisch notwendige Gesundheitsleistung.
In Frankreich sind Schwangerschaftsabbrüche bis zur 14. Schwangerschaftswoche möglich. Im März 2024 hat der französische Kongress sogar eine Verfassungsreform dazu angenommen: Die "garantierte Freiheit", einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, wird nun in der französischen Verfassung verankert. Frankreich ist damit das erste Land weltweit, das dieses Recht in der Verfassung festhält.
In Spanien ist es zum Beispiel bereits legal, eine Schwangerschaft innerhalb der ersten 14 Wochen abzubrechen. Ab dem 16. Lebensjahr darf eine schwangere Person dies ohne Einwilligung der Eltern selbst entscheiden. Öffentliche Gesundheitszentren müssen den Eingriff anbieten. Eine dreitägige Bedenkzeit wurde im Februar 2023 abgeschafft.
In Irland wurde ab Anfang 2019 der legale Zugang zu Abtreibungsdienstleistungen liberalisiert. Schwangerschaftsabbrüche sind seitdem im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsversorgung kostenlos. Davor war ein legaler Abbruch nur dann möglich, wenn das Leben der Mutter "ernsthaft gefährdet" war.
In Polen hingegen gilt seit Januar 2021 ein De-facto-Abtreibungsverbot für Ärzt*innen und Unterstützer*innen. Eine Schwangerschaft darf nur bei Vergewaltigung, Inzest und Gefahr für das Leben der Mutter beendet werden. Die Frauenrechtsaktivistin Justyna Wydrzyńska wird in Polen strafrechtlich verfolgt, weil sie einer Schwangeren zu einem sicheren Abbruch verholfen hat. Sie hat einer Frau die Abtreibungsmedikamente per Post geschickt. Die Frau lebte in einer gewalttätigen Beziehung und wollte ihre Schwangerschaft abbrechen. Doch der Partner der Frau fing das Paket ab und informierte die Polizei. Daraufhin wurde Justyna Wydrzyńska im März 2023 zu acht Monaten gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Dabei tut sie nichts weiter, als sich für das Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung einzusetzen. Deshalb setzen wir uns für sie ein, zum Beispiel beim Briefmarathon 2023.
Wir fordern rund um das Thema Schwangerschaftsabbrüche:
1) Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren!
- Schwangerschaftsabbrüche raus aus dem Strafgesetzbuch. Zwangsberatung und verpflichtende Wartezeit abschaffen.
Wir fordern, dass Abtreibungen auch in Deutschland entkriminalisiert werden! Regelungen zu Abtreibungen gehören nicht ins Strafgesetzbuch! Sowohl §218 als auch §219 sollten daher aus dem StGB gestrichen werden. Insbesondere der nicht ergebnisoffene und verpflichtende Charakter einer Beratung gemäß §219 und die verpflichtende Wartezeit, die in §218a StGB festgelegt ist, sind nicht mit dem Recht auf Abtreibung vereinbar. Mögliche Ersatzregelungen, wie zum Beispiel das Angebot einer freiwilligen Beratung mit offenem Ausgang, könnten in Zukunft ins Schwangerschaftskonfliktgesetz (außerhalb des Strafgesetzbuches) integriert werden.
2) Maßnahmen zur flächendeckenden medizinischen Versorgung von Schwangerschaftsabbrüchen
- Genug Personal und Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche in ganz Deutschland.
Es muss genügend Einrichtungen, Ärzt*innen und medizinisches Fachpersonal geben, die Abtreibungen durchführen – und zwar in angemessener Nähe zum Wohnort aller Menschen in Deutschland. Außerdem braucht es gesetzliche Regelungen für den Fall, dass medizinisches Personal sich aufgrund von moralischen oder religiösen Gründen weigert, die Behandlung anzubieten. Das Recht von Schwangeren auf den Zugang zu Abtreibungen darf durch die mögliche Verweigerung nicht untergraben werden!
- Gut ausgebildetes Personal für Schwangerschaftsabbrüche.
Abtreibungen müssen ins allgemeine Medizinstudium integriert werden. Für praktizierende Ärzt*innen muss es medizinische Weiterbildungen geben. So soll der medizinische Standard für den Abbruch einer Schwangerschaft verbessert werden.
- Ungewollt Schwangere sowie Kliniken und Praxen vor Abtreibungsgegner*innen schützen.
Die Regierung muss Konzepte ausarbeiten, um Beratungsstellen, Kliniken und Arztpraxen vor Abtreibungsgegner*innen zu schützen. Es darf kein Risiko sein, Schwangerschaftsabbrüche anzubieten. Auch müssen Schwangere, die einen Abbruch vornehmen lassen wollen, vor sogenannten Gehsteigbelästigungen geschützt werden, um das Recht auf Zugang zu zeitnaher Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.
- Schwangerschaftsabbrüche als Gesundheitsleistung anerkennen. Kostenübernahme entsprechend regeln.
Abtreibungen müssen als das definiert werden, was sie sind: eine Gesundheitsleistung. Somit müssen die Krankenkassen auch die Kosten für den Abbruch einer Schwangerschaft übernehmen. Ob eine schwangere Person die Schwangerschaft abbricht oder nicht, darf nicht vom Kostenpunkt des Abbruchs und den finanziellen Mitteln der Schwangeren abhängig sein.
3) Zugang zu umfassenden sexuellen und reproduktiven Gesundheitsdiensten, Gütern und Informationen für alle
- Zugang zu Verhütungsmitteln erleichtern.
Verhütungsmittel sollten für alle Menschen leicht, unbürokratisch und günstig erhältlich sein. Alle, die nicht schwanger werden wollen und/oder sich vor sexuell übertragbaren Krankheiten schützen wollen, müssen sich das sichere und gesundheitsschonende Verhütungsmittel ihrer Wahl leisten können. Keiner Person darf der Zugang zu sicheren Verhütungsmitteln aus finanziellen oder sonstigen diskriminierenden Gründen verwehrt bleiben. Niemand soll Angst davor haben, bei der Beschaffung von Verhütungsmitteln stigmatisiert, diskriminiert oder verurteilt zu werden. Das gilt auch für Notfallverhütungsmittel wie die "Pille danach".
- Gute Sexualaufklärung gewährleisten.
Für eine selbstbestimmte und selbstbewusste Sexualität sowie für die eigene sexuelle Verantwortung ist eine gute Sexualaufklärung essenziell. Deshalb sollte sie in Schullehrplänen berücksichtigt und partizipativ, interaktiv, kontextorientiert und gendersensibel konzipiert werden. Die Gleichstellung der Geschlechter, gegenseitiges Einverständnis und Gewaltfreiheit sollten durch gute Sexualaufklärung in Schulen gestärkt werden. Gegen diskriminierende Stereotypen, auch in Bezug auf Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder anderen Status sollte eine gute Sexualaufklärung vorbeugend wirken.
Außerhalb der Schulen sollten qualitativ hochwertige Informationen zu den Themen Sexualität sowie sexuelle und reproduktive Gesundheit leicht, niedrigschwellig und öffentlich zugänglich sein.
Was du tun kannst
Du kannst dazu beitragen, dass Frauen selbstbestimmt über das Beenden einer Schwangerschaft entscheiden können. Fordere deine Politiker*innen zum Handeln auf und bestelle jetzt dein Aktionspaket mit Stickern, Postkarten an deine Bundestagsabgeordneten und einem Info-Flyer zum Thema Schwangerschaftsabbrüche.