Mustapha Djemali und Abderrazak Krimi wurden am 24. November 2025 aus der Haft entlassen. Die Menschenrechtler waren kurz zuvor zu 18 Monaten Gefängnis und 6 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Da sie bereits mehr als 18 Monate lang willkürlich inhaftiert gewesen waren, konnten sie unmittelbar nach der Verurteilung freigelassen werden. Es war das erste Mal, dass in Tunesien Mitarbeiter*innen von NGOs ausschließlich aufgrund ihrer humanitären und menschenrechtlichen Aktivitäten für die Unterstützung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migrant*innen vor Gericht gestellt wurden.