Yashar, ein uigurischer Liedermacher und Musiker, wurde am 10. August nach Verbüßen seiner dreijährigen Haftstrafe freigelassen. Weil er uigurische Musik veröffentlicht und uigurische Bücher besessen hat, war er der "Förderung des Extremismus" und des "illegalen Besitzes extremistischen Materials" für schuldig befunden worden. Yashar wurde allein deshalb inhaftiert, weil er friedlich sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen und am kulturellen Leben teilgenommen hat. Nach seiner Freilassung könnten ihm nun Einschränkungen bei der Ausübung seiner Rechte drohen.