DEINE SPENDE KANN LEBEN RETTEN!
Mit Amnesty kannst du dort helfen, wo es am dringendsten nötig ist.
DEINE SPENDE WIRKT!
Einsatz mit Erfolg: Wie unser gemeinsames Engagement Menschen in Not und Gefahr geholfen hat
Wikileaks-Gründer Julian Assange bei seiner Ankunft am Flughafen der australischen Hauptstadt Canberra nach seiner Freilassung (26. Juni 2024)
© Getty Images
Zu Unrecht Inhaftierte wurden freigelassen, diskriminierende Gesetze geändert, Umweltverschmutzung beendet und Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen: In den vergangenen Monaten haben Amnesty-Unterstützer*innen wieder weltweit gezeigt, dass gemeinsames Handeln das Leben vieler Menschen zum Positiven verändern kann. Hier findest du eine Auswahl unserer Erfolge, die wir bisher in diesem Jahr zusammen erreicht haben. Herzlichen Dank an alle für ihren Einsatz!
Januar
Positive Entwicklung im Kampf gegen Polizeigewalt in Deutschland: Im Januar verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Einführung einer unabhängigen Beschwerdestelle für die Polizeien des Bundes. Im März wurde Uli Grötsch vom Bundestag zum Polizeibeauftragten gewählt. An ihn können sich fortan sowohl Betroffene von polizeilichem Fehlverhalten wenden als auch Polizist*innen, die strukturelle Missstände in den Behörden melden möchten. Bei der Ausgestaltung der Stelle wurden viele Forderungen aus der Polizeiforschung und von zivilgesellschaftlichen Organisation wie Amnesty International übernommen. Auch wenn nach wie vor nicht alle menschenrechtlichen Anforderungen erfüllt sind, ist die Schaffung dieser Stelle ein entscheidender Schritt für mehr Transparenz und rechtsstaatliche Kontrolle bei der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und der Polizei des Bundestages.
Demonstration in Berlin gegen Rassismus bei der Polizei (Archivaufnahme)
© IMAGO / Christian Mang
Norwegen: In den vergangenen Jahren wurde Norwegen von internationalen Menschenrechtsgremien immer wieder dafür kritisiert, wie Menschen mit psychischen Problemen im Gefängnis behandelt werden. So wird häufig Einzelhaft gegen sie verhängt. Die Suizidrate ist hoch. Im vergangenen Jahr hat die norwegische Amnesty-Sektion eine Kampagne für die Rechte von Gefangenen gestartet. Diese führte dazu, dass die Regierung im Januar die finanziellen Mittel zur Verbesserung der Haftbedingungen beträchtlich aufstockte und die Verhängung von Einzelhaft reduzierte.
Belgien: Ein von Justizminister Vincent Van Quickenborne eingebrachter Gesetzentwurf, der das Recht auf Protest in Belgien untergraben hätte, wurde zurückgezogen. Damit wurde Forderungen von Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Amnesty International entsprochen.
Thailand/Russland: In Thailand inhaftierte Mitglieder der russisch-belarussischen Rockband Bi-2, denen die Abschiebung nach Russland drohte, konnten das Land sicher in Richtung Israel verlassen. Den Musikern hätte in Russland wegen ihrer Anti-Kriegs-Haltung die Strafverfolgung gedroht. Zudem war eines der Bandmitglieder zuvor zum "ausländischen Agenten" erklärt worden. Der Freilassung vorausgegangen waren heftige öffentliche Kritik und Aufrufe von Amnesty International.
Februar
Belgien: Anfang Februar gab die wallonische Regierung bekannt, dass keine Lizenzen mehr für den Export von Waffen nach Israel vergeben werden. Diese Entscheidung fiel nach entsprechenden Aufrufen einer Koalition aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, in der Amnesty International eine maßgebliche Rolle spielte. Amnesty warnt davor, dass die Waffen für Kriegsverbrechen oder Menschenrechtsverletzungen genutzt werden könnten.
Irak: Am 17. Februar ließen die Behörden der Autonomen Region Kurdistan im Norden des Irak den Journalisten Guhdar Zebari nach mehr als drei Jahren rechtswidriger Inhaftierung frei. Amnesty International hatte sich für seine Freilassung eingesetzt. In einer Botschaft an Amnesty International dankte der Rechtsbeistand von Guhdar Zebari Amnesty für die Unterstützung, die laut seinen Worten positive Wirkung gezeigt habe.
Guhdar Zebari ist in der Region Kurdistan im Irak als Journalist tätig (undatiertes Foto).
© Privat
Andorra: Die Menschenrechtsverteidigerin Vanessa Mendoza Cortés wurde freigesprochen. Sie musste sich jahrelang einem unfairen Gerichtsverfahren stellen, weil sie das Abtreibungsverbot in Andorra öffentlich kritisiert hatte Der Freispruch vom Vorwurf der Verleumdung ist ein wichtiger Sieg für das Recht auf Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen. Tausende von Amnesty-Unterstützer*innen waren für Vanessa Mendoza Cortés aktiv geworden und hatten sich unter anderem an Appell-Aktionen beteiligt. Vanessa Mendoza Cortés äußerte sich erleichtert: "Ich möchte den mehr als 70.000 Menschen, die mich aktiv unterstützt und die andorranischen Behörden unter Druck gesetzt haben, persönlich meinen Dank aussprechen. Ihr seid Teil dieses kollektiven friedlichen Sieges. Es waren schwere Jahre. Aber ich schätze mich glücklich, mit euch Seite an Seite zu stehen. Unsere Stärke liegt in unserer Solidarität und darin, für die Rechte der anderen einzustehen."
Die andorranische Frauenrechtlerin Vanessa Mendoza Cortés (Archivbild)
© Associacio Stop Violencies
Weltweit: Im Rahmen einer Zeremonie im niederländischen Den Haag unterzeichneten 34 Länder die neue, wegweisende Ljubljana-Haager-Konvention. Das ein Jahr zuvor ausgehandelte Abkommen soll dabei helfen, Überlebenden von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Das Abkommen stärkt das internationale Rechtssystem, indem es neue Instrumente zur Strafverfolgung bereitstellt und Staaten mehr Möglichkeiten gibt, bei Völkerrechtsverbrechen miteinander zu kooperieren. Die Konvention ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Straflosigkeit. Denn sie wird dazu beitragen, dass es weniger Zufluchtsorte für Personen gibt, die einer Straftat verdächtigt werden.
Senegal: Die senegalesischen Behörden haben mehr als 600 Personen freigelassen. Sie waren inhaftiert, weil sie an Demonstrationen teilgenommen hatten oder weil ihnen vorgeworfen wurde, die größte Oppositionspartei zu unterstützen. Amnesty hat sich für die Freilassung aller Personen eingesetzt, die lediglich ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wahrgenommen hatten.
Mauretanien: Youba Siby ist ein senegalesischer Staatsangehöriger mauretanischer Herkunft. Am 14. September 2023 wurde er im Senegal festgenommen. Er hatte zuvor den Sohn eines einflussreichen mauretanischen Politikers auf Social Media kritisiert. Wie sich später herausstellte, war Youba Siby nach Mauretanien ausgeliefert und dort ohne Rechtsbeistand ins Gefängnis gesteckt worden. Er wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Als das regionale Team von Amnesty von der Festnahme Youba Sibys erfuhr, stellte es den Kontakt zu einem vertrauenswürdigen Menschenrechtsanwalt her. Dieser nahm sich gegen ein geringes Honorar des Falles von Youba Sibys an. Im Februar kam sein Mandant frei und kehrte in den Senegal zurück. Doch Youba Sibys hatte sein Einkommen und sein Zuhause verloren. Deshalb unterstützte Amnesty ihn dabei, sein kleines Geschäft wieder aufzubauen, und übernahm einen Teil seiner Lebenshaltungskosten, um ihm den Wiedereinstieg in die Freiheit zu ermöglichen. Youba Siby dankt Amnesty und allen Unterstützer*innen aus tiefstem Herzen für ihre Hilfe.
Griechenland: Das griechische Parlament hat ein Gesetz zur Anerkennung der gleichgeschlechtliche Ehe verabschiedet. Dies ist ein bahnbrechender Schritt für die Rechte von LGBTI (lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen). Das Gesetz gewährleistet die Gleichstellung von LGBTI bei der Eheschließung und gibt gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit zur Adoption. Die griechische Amnesty-Sektion hat dieses Gesetz aktiv unterstützt und in einem Schreiben an die griechische Regierung einen Wandel gefordert. Amnesty in Griechenland ist sich der Bedeutung dieses Gesetzes bewusst ist, appelliert aber dennoch an die griechische Regierung, weitere rechtliche Änderungen vorzunehmen, um die volle Gleichberechtigung von LGBTI und ihren Familien zu gewährleisten.
Für LGBTI-Rechte und gegen Diskriminierung: "Pride Parade" in der griechischen Hauptstadt Athen (Archivaufnahme).
© AFP/Getty Images
Europa: Dunja Mijatović, die Menschenrechtskommissarin des Europarats, führte Konsultationen durch mit Sexarbeiter*innen aus ganz Europa sowie deren Interessensvertretungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Im Anschluss forderte sie eine menschenrechtsbasierte Sexarbeitspolitik. In ihrem Kommentar zitierte sie Untersuchungen von Amnesty International über die Gewalt, der Sexarbeiter*innen ausgesetzt sind. Amnesty International wird sich auch weiterhin für die Entkriminalisierung der Sexarbeit und den Schutz der Menschenrechte von Sexarbeiter*innen einsetzen.
Schweiz: Nach jahrelangem Kampf für Gerechtigkeit hat der Aktivist Mohamed Wa Baile seine Klage gegen die Schweiz wegen rassistischer Diskriminierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gewonnen. Er war 2015 auf dem Weg zur Arbeit von der Züricher Polizei einer Personenkontrolle unterzogen worden. Weil ihm die Polizei keine Gründe für ihr Vorgehen nannte und er die Kontrolle als rassistisch empfand, weigerte Mohamed Wa Baile sich, seinen Ausweis vorzuweisen. Daraufhin erhielt er wegen Nichtbefolgens polizeilicher Anordnungen einen Strafbefehl in Höhe von 100 Franken. Da Schweizer Gerichte die Verurteilung von Mohamed Wa Baile bestätigten, zog vor er vor den EGMR. Im Februar 2024 verurteilte der EGMR die Schweiz, weil sie es versäumt hatte, den Vorwurf rassistischer Diskriminierung bei der Polizeikontrolle zu prüfen. Außerdem konnten die Behörden die Vermutung nicht widerlegen, dass das Anhalten und die Durchsuchung von Mohamed Wa Baile diskriminierend war. Amnesty International war in dem Gerichtsverfahren als Drittpartei involviert. Das Urteil ist ein Sieg für Mohamed Wa Baile und für alle von Rassismus betroffenen Menschen in der Schweiz und in Europa.
EU: Das Europäische Parlament hat in einer Resolution zum Iran die Empfehlungen von Amnesty International für EU-Staaten berücksichtigt. Diese sehen vor, im Rahmen der universellen Gerichtsbarkeit strafrechtliche Ermittlungen gegen iranische Staatsbedienstete einzuleiten, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Auch die Forderungen nach einer Abschaffung der Todesstrafe und der Freilassung willkürlich inhaftierter Personen im Iran wurden aufgegriffen. Das Europäische Parlament verurteilte die entsetzlichen Haftbedingungen im Iran und die weit verbreitete Anwendung von Folter, darunter auch sexualisierte Gewalt. Bei seiner Entscheidung berücksichtigte das Parlament auch Erkenntnisse von Amnesty International, denen zufolge die Sicherheitskräfte – bisher straffrei – Vergewaltigungen und andere sexualisierte Gewalt als Waffe einsetzen, um die Bewegung "Frauen, Leben, Freiheit" niederzuschlagen.
Amnesty-Mahnwache für Jamshid Sharmahd vor der iranischen Botschaft in Berlin (20. Juli 2023). Der deutsche Staatsbürger wurde am 28. Oktober 2024 hingerichtet.
© Amnesty International, Foto: Stephane Lelarge
März
EU: Anfang des Jahres beschlossen mehrere Regierungen, ihre Zahlungen an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) wegen der mutmaßlichen Beteiligung einiger Beschäftigter am Angriff der Hamas am 7. Oktober 2023 auf Israel auszusetzen. Das UNRWA ist für die Bevölkerung im Gazastreifen lebenswichtig. Angesichts dieser besorgniserregenden Entscheidung setzte sich Amnesty International dafür ein, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Finanzierung unverzüglich wieder aufnehmen. Im März kündigte die Europäische Kommission auf die wiederholten Aufrufe hin an, die Zahlung der lebensrettenden EU-Mittel an UNRWA wieder aufzunehmen, und hat die ersten beiden Tranchen ausgezahlt. Alle Mitgliedstaaten, die ihre Zahlungen ausgesetzt hatten, haben diese wieder aufgenommen.
Burkina Faso: Am 1. Dezember 2023 wurde der Menschenrechtsverteidiger Daouda Diallo festgenommen und an einen unbekannten Ort gebracht. Amnesty International forderte in einem dringenden Appell seine Freilassung – die im März endlich erfolgte. Nachdem er wieder frei war, bedankte sich der Menschenrechtler: "Ich möchte Amnesty International und all jenen danken, die sich für meine Freilassung eingesetzt haben. Ihr Einsatz war ein Lichtblick in der Einsamkeit meines Martyriums und hat mich daran erinnert, dass ich nicht allein bin. Lasst uns auch weiterhin gemeinsam für die Verteidigung der Grundsätze von Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Würde für alle kämpfen."
Dr. Daouda Diallo ist Menschenrechtsverteidiger aus Burkina Faso (undatiertes Foto)
© privat
Japan: Das Bezirksgericht Tokio und das Hohe Gericht von Sapporo haben unabhängig voneinander in zwei Fällen zur gleichgeschlechtlichen Ehe historische Entscheidungen gefällt. Amnesty International hatte hier im Vorfeld Lobbyarbeit geleistet. Die Urteile besagen, dass das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen in Japan verfassungswidrig ist. Dadurch haben sie deutlich gemacht, dass eine derartige Diskriminierung in der japanischen Gesellschaft keinen Platz hat.
Frankreich: Der französische Kongress hat beschlossen, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der französischen Verfassung zu verankern. Die französische Amnesty-Sektion hatte sich zusammen mit anderen nationalen Organisationen für diese Änderung eingesetzt.
Demokratische Republik Kongo: Der renommierte kongolesische Journalist Stanis Bujakera wurde am 19. März nach sechs Monaten Gefängnis freigelassen. Stanis Bujakera war am 8. September 2023 festgenommen und wegen der "Verbreitung von Gerüchten" und der "Verbreitung von Falschnachrichten" angeklagt worden. Das Magazin Jeune Afrique hatte zuvor einen Artikel veröffentlicht, in dem kongolesische Geheimdienste mit dem Mord an dem Oppositionspolitiker Chérubin Okende in Verbindung gebracht wurden. Die belgische Amnesty-Sektion veröffentlichte eine Petition für Stanis Bujakera und forderte zusammen mit anderen Organisationen seine Freilassung.
Stanislas Bujakera, auch Stanis genannt, arbeitet als Journalist in der Demokratischen Repubik Kongo (undatiertes Foto).
© Privat
April
Myanmar: Der UN-Menschenrechtsrat verabschiedete eine Resolution zu Myanmar. Sie ruft die UN-Mitgliedstaaten zum ersten Mal dazu auf, die Ausfuhr, den Verkauf oder die Weitergabe von Flugzeugtreibstoff an Myanmar zu unterlassen. Amnesty International hatte eng mit zivilgesellschaftlichen Organisationen in Myanmar zusammengearbeitet und sich jahrelang mit weltweiter Lobbyarbeit für dieses Ziel eingesetzt. Im November 2022 veröffentlichte Amnesty beispielsweise den Bericht "Deadly Cargo".
Indien: Die indischen Behörden nahmen im Jahr 2018 mehrere Aktivist*innen fest, um sie mundtot zu machen. Amnesty startete eine langjährige Kampagne für ihre Freilassung. Im April 2024 gewährte Indiens Oberster Gerichtshof der Professorin und Menschenrechtsaktivistin Shoma Sen die Freilassung auf Kaution. Im folgenden Monat wurde auch der Journalist Gautam Navlakha nach fast vier Jahren Haft auf Kaution aus dem Gefängnis entlassen.
Amnesty-Grafik mit Zeichnung der indischen Professorin und Aktivistin Shoma Shen
© Amnesty International
Argentinien: Ein prominenter argentinischer Influencer wurde zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt, nachdem er der systematischen geschlechtsspezifischen Online-Belästigung der Journalistin Marina Abiuso für schuldig befunden wurde. Die argentinische Amnesty-Sektion hatte Marina Abiuso während des gesamten Verfahrens unterstützt. Marina Abiuso schrieb: "Ich bin Journalistin. Meinungsfreiheit und Pressefreiheit sind für mich grundlegende Werte. Das Anprangern von Belästigungen und Drohungen ist nicht gegen die Freiheit, sondern dient ihrem Schutz."
Mai
Türkei: Die bekannte Menschenrechtsanwältin Eren Keskin wurde nach entsprechenden Forderungen von Amnesty International vom Vorwurf der "Beleidigung der türkischen Nation" freigesprochen.
Solidaritätsaktion von Amnesty International für die türkische Menschenrechtsverteidigerin Eren Keskin in Berlin (Archivaufnahme)
© Amnesty International, Foto: Henning Schacht
Weltweit: Die "Offene Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zu Fragen des Alterns" hat sie sich jahrelang mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen für mehr Schutz für die Rechte älterer Menschen eingesetzt. Auf ihrer 14. Sitzung fasste sie schließlich eine bedeutsame Entscheidung. Sie stellte Lücken beim Schutz der Rechte älterer Menschen fest und empfahl neben weiteren Maßnahmen eine neue internationale Konvention. Diese Entscheidung ist ein bedeutender Erfolg, der den ersten Schritt auf dem Weg zu einer möglichen Ausarbeitung einer UN-Konvention über die Rechte älterer Menschen darstellt. Eine derartige Konvention ist unerlässlich, um die Rechte älterer Menschen angemessen zu schützen. Amnesty International wird sich weiter dafür einsetzen, dass diese Konvention Wirklichkeit wird.
Europa: Der Ausschuss für soziale Rechte des Europarats ist einstimmig zu der Entscheidung gelangt, dass Italien im Zusammenhang mit der Wohnsituation von Rom*nja gegen die Europäische Sozialcharta verstößt. Dem voraus ging eine Klage, die Amnesty International im Jahr 2019 nach mehr als einem Jahrzehnt Recherche eingereicht hatte. Italien muss nun Maßnahmen ergreifen, um angemessenen, nicht-segregierten und nicht-diskriminierenden Wohnraum für Rom*nja zu gewährleisten. Es muss darüberhinaus Rechtsmittel für diejenigen bereitzustellen, die Diskriminierung und Segregation erfahren haben.
Griechenland: Beim Schiffsunglück von Pylos kamen am 14. Juni 2023 mehr als 600 Migrant*innen und Geflüchtete ums Leben. Neun Überlebende wurden vor dem Strafgericht von Kalamata angeklagt. Ihnen wurde unter anderem die Verursachung des Schiffsunglücks vorgeworfen sowie Schmuggel. Amnesty International führte gemeinsam mit Human Rights Watch Recherchen durch. Diese brachten Hinweise zutage, dass der Schiffbruch von der griechischen Küstenwache verursacht wurde, als diese versuchte, das Boot abzuschleppen. Das Gericht befand die neun Überlebenden des Schmuggels für nicht schuldig. Es erklärte außerdem, den Vorwurf der "Verursachung des Schiffbruchs" nicht verhandeln zu können, da der Schiffbruch von Pylos in internationalen Gewässern stattgefunden habe. Deshalb sei das Gericht nicht zuständig.
Syrien: Im April nahmen die jordanischen Behörden die syrischen Flüchtlinge Atiya Mohammad Abu Salem und Wael al-Ashi im Rahmen einer umfassenden Niederschlagung propalästinensischer Protesten fest. Das Innenministerium erließ einen Abschiebebefehl gegen sie, ohne sie einer Straftat anzuklagen. Im Mai wurden Atiya Mohammad Abu Salem und Wael al-Ashi nach Aufrufen von Amnesty International nach mehr als einem Monat willkürlicher Inhaftierung freigelassen.
Der syrische Geflüchtete Atiya Mohammad Abu Salem war in Jordanien 50 Tage lang willkürlich inhaftiert.
© privat
Juni
In Kirgisistan wurden mindestens 22 Angeklagte im sogenannten Kempir-Abad-Fall freigesprochen. Sie waren im Oktober 2022 festgenommen worden, weil sie friedlich gegen ein umstrittenes Grenzabkommen mit Usbekistan protestiert hatten. Im Rahmen des neuen Grenzabkommens sollte das Süßwasserreservoir von Kempir-Abad in der Provinz Andijon im Tausch gegen Ackerland an Usbekistan übergeben werden. Die Anklagen gegen die Aktivist*innen, denen die Planung von Massenunruhen vorgeworfen wurde, waren politisch motiviert. Die Angeklagten mussten monatelang eine unmenschliche Behandlung ertragen, unter anderem wurde ihnen eine angemessene medizinische Versorgung verweigert. Dieses von der kirgisischen Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger*innen gefeierte Urteil gilt als hoffnungsvoller Präzedenzfall im Bereich der politisch motivierten Strafverfolgung in Kirgisistan. Unter den Freigelassenen befand sich auch die Menschenrechtsverteidigerin Rita Karasartova, für die sich Amnesty im Rahmen des Briefmarathons 2023 eingesetzt hatte. Sie zeigte sich gegenüber Amnesty International erleichtert: "Wir haben überhaupt nicht damit gerechnet. Wir sind vor Überraschung in Tränen ausgebrochen."
Der Menschenrechtsverteidigerin Rita Karasartova drohte 15 Jahre Haft in Kirgisistan, weil sie sich friedlich für den Zugang zu Wasser eingesetzt hat. Im Juni 2024 wurde sie freigelassen.
© Amnesty International
Russland/Ukraine: Nach Aufrufen von Amnesty International hat der Internationale Strafgerichtshof am 5. März und am 25. Juni beschlossen, Haftbefehle gegen hochrangige russische Militärs zu erlassen, darunter den ehemaligen Verteidigungsminister Sergej Schoigu und Generalstabschef Waleri Gerassimow. Dies ist ein wichtiger Meilenstein bei den internationalen Bemühungen für den Schutz der Menschenrechte im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Schoigu und Gerassimow wird die Verantwortung für zahlreiche Kriegsverbrechen zur Last gelegt. Dazu gehören vorsätzliche Angriffe auf zivile Objekte, die Verursachung von übermäßigem Schaden an Zivilpersonen sowie die Beschädigung ziviler Objekte.
Der damalige russische Verteidigungsminister Sergej Schoigu (links) und der russische Armeechef Waleri Gerassimow im Dezember 2022
© IMAGO / ITAR-TASS
Argentinien: In einem bahnbrechenden Urteil wurde der brasilianische Schauspieler Juan Darthés wegen Vergewaltigung der argentinischen Schauspielerin Thelma Fardin für schuldig befunden. Amnesty hat Thelma Fardin rechtlichen und psychologischen Beistand geleistet. Die Schauspielerin erklärte: "Mir ging es nie um Rache. Ich habe alles getan, was ich konnte, um Mädchen und Heranwachsenden eine gerechtere Zukunft zu ermöglichen."
Die argentinische Schauspielerin Thelma Fardin bei einer Veranstaltung der argentinischen Amnesty-Sektion im Juni 2024
© Tomas Ramirez Labrousse / Amnesty International Argentina
Weltweit: Das Berufungsgericht in Paris hat die Rechtmäßigkeit eines Haftbefehls gegen den syrischen Präsidenten Baschar al-Assad bestätigt. Er wird beschuldigt, für den Einsatz von Chemiewaffen 2013 im syrischen Ost-Ghouta verantwortlich zu sein. Es ist das erste Mal, dass ein nationales Gericht anerkannt hat, dass ein amtierendes Staatsoberhaupt in Ausnahmefällen vor ausländischen Gerichten keine absolute Immunität genießt.
Sri Lanka: Freispruch für die Komikerin Nathasha Edirisooriya! Gegen sie war ein Verfahren eröffnet worden, weil sie in einer Stand-up-Comedy-Show mit angeblich respektlosen Äußerungen über den Buddhismus zu Hass aufgerufen haben soll. Amnesty International hatte sich für sie eingesetzt.
Die sri-lankische Komikerin Nathasha Edirisooriya (Aufnahme vom Juli 2024)
© Amnesty International
Sierra Leone: 2018 besuchte Amnesty-Mitarbeitende den Distrikt Kono in Sierra Leone, wo das Bergbauunternehmen Meya nach Diamanten schürft. Bei den Recherchen vor Ort entdeckte Amnesty, dass die von dem Unternehmen geschaffenen Bohrlöcher Wasserverschmutzungen verursachten. Die entnommenen Proben wiesen hohe Nitratwerte auf (110 mg/l bei Probe 1 und 120 mg/l bei Probe 2), die weit über den von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen sicheren Werten (50 mg/l) lagen. Die Behörden von Sierra Leone forderten daraufhin das Unternehmen in einem Schreiben auf, auf die geäußerten Bedenken einzugehen. Wie der aktuelle Bericht eines unabhängigen Beraters vom Juni 2024 zeigt, liegen die Nitratwerte mittlerweile innerhalb der WHO-Richtlinien für Trinkwasser.
Thailand: In Thailand hat das Parlament einem Gesetz zur Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Ehe zugestimmt. Damit hat das Land einen historischen Schritt unternommen. Denn es ist das erste südostasiatisches Land, dass Eheschließung unter LGBTI erlaubt. Das Gesetz räumt LGBTI-Paaren die gleichen Rechte ein wie heterosexuellen Paaren in Bezug auf Eheschließung, Adoption sowie Vollmachten bei Gesundheits- und Erbschaftsangelegenheiten.
Sierra Leone: Am 20. Juni wurden Kinderehen in Sierra Leone endlich verboten. Das Gesetz zum Verbot der Kinderheirat, das die Verheiratung von Personen unter 18 Jahren unter Strafe stellt, soll Mädchen vor einer schädlichen Praxis schützen. Amnesty International hat zu dieser historischen Entscheidung beigetragen durch Kampagnenarbeit und durch ein Projekt, das die Bevölkerung über die Menschenrechte aufklärt und über die verheerenden Folgen von Kinderheirat und Genitalverstümmelung.
Demokratische Republik Kongo: Das Umweltministerium hat den Betrieb des Reyclingunternehmens Metssa Congo in Vindoulou eingestellt wegen der Risiken für die Gesundheit der örtlichen Bevölkerung und der negativen Folgen für die Umwelt. Dem vorausgegangen war die Veröffentlichung eines Berichtes von Amnesty International. Dafür hatte Amnesty Bewohner*innen, die in der Nähe der Fabrik leben, die Möglichkeit verschafft, ihr Blut testen zu lassen. Es sollte aufgezeigt werden, welch hohen Bleigehalt das Blut der Menschen hat, einschließlich der Kinder. Amnesty kam auch für anfallende Verfahrenskosten auf. Nach der Einstellung des Betriebs sagte Cyrille Ndembi, der Präsident des Kollektivs der Einwohner*innen von Vindoulou: "Wir hatten eine ruhige, friedliche Nacht, ohne Lärm, Gestank, Rauch oder Erschütterungen und ohne Stress oder Angst. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Entscheidung des Ministeriums respektiert wird. Unser sehnlichster Wunsch ist es, dass dieses Werk geschlossen und anderswo angesiedelt wird. Nochmals vielen Dank!"
Jemen: Am 21. Juni ließen die De-facto-Behörden der Huthi den Menschenrechtsaktivisten Abdullah al-Olofi, einen Angehörigen der Baha'i, nach mehr als einem Jahr willkürlicher Inhaftierung frei. Am 23. Mai 2023 hatten bewaffnete Huthi-Truppen eine friedliche Versammlung von Baha'i in der Hauptstadt Sanaa gestürmt und 17 Personen festgenommen, darunter auch Abdullah al-Olofi. Amnesty hat sich seither für die bedingungslose und unverzügliche Freilassung aller Inhaftierten eingesetzt. Die De-facto-Behörden der Huthi ließen auch den jemenitischen Richter Abdulwahab Mohammad Qatran frei. Er war mehr als fünf Monate willkürlich in der Hafteinrichtung des Sicherheits- und Geheimdienstes der Huthi in Sanaa inhaftiert. In einer Botschaft an Amnesty International dankte Abdelwahab Mohammad Qatran der Organisation, dass sie sich für seine Freilassung eingesetzt und sich mit ihm solidarisch gezeigt hatte.
Juni
USA/Großbritannien/Australien: Julian Assange hat nach fünf Jahren in einem Hochsicherheitsgefängnis in Großbritannien endlich einen Deal mit den US-Behörden erzielen können. Der Wikileaks-Gründer bekannte sich in einem Fall der Verschwörung zur Beschaffung und Weitergabe von Informationen zur Landesverteidigung für schuldig. Die daraus resultierende Haftstrafe von 62 Monaten hat er bereits verbüßt. Amnesty International hat sich seit seiner Inhaftierung für Julian Assange eingesetzt.
Philippinen: Die Menschenrechtsverteidigerin und ehemalige Senatorin Leila de Lima wurde sieben Jahre lang von den philippinischen Behörden strafrechtlich verfolgt. Mehrere Jahre verbrachte sie in Haft. Im Juni hat ein Gericht die letzte konstruierte Anklage gegen sie fallen gelassen. Leila de Lima hatte sich für die Aufdeckung von Menschenrechtsverletzungen im "Krieg gegen Drogen" stark gemacht. Amnesty International hatte sich unter anderem mit Appell-Aktionen für sie eingesetzt.
Die philippinische Menschenrechtsverteidigerin Leila de Lima im Februar 2024
© Amnesty International
Namibia: Das namibische Hohe Gericht hat die Gesetze zur Kriminalisierung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen aufgehoben. Namibia gehört somit zu den Ländern im südlichen Afrika, in denen einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen erlaubt sind. Der Oberste Gerichtshof des Landes hat die aus der Kolonialzeit stammenden Gesetze über "Sodomie" und "widernatürliche Handlungen", die einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen unter Strafe stellten, endgültig aufgehoben.
Demonstration für LGBTI-Rechte im Rahmen der "Pride Parade" in Namibias Hauptstadt Windhoek (Archivaufnahme)
© HILDEGARD TITUS/AFP via Getty Images
Juli
Simbabwe: Am 22. Juli sprach der Oberste Gerichtshof Simbabwes den ehemaligen Oppositionsführer Job Sikhala frei. Dem ehemaligen Parlamentsabgeordneten waren "staatsgefährdende Falschaussagen" und "Anstiftung zur Gewalt" vorgeworfen worden. Amnesty hatte sich unter anderem mit einer Urgent Action für seine Freilassung eingesetzt. Nach 595 Tagen Untersuchungshaft und mehreren Gerichtsverfahren ist zu hoffen, dass die politisch motivierte Verfolgung von Job Sikhala nun ein Ende hat.
Der ehemalige simbabwische Oppositionsführer Job Sikhala (Archivaufnahme)
© Mgcini Nyoni via Fadzayi Mahere Facebook
August
Am 1. August wurden die in Russland inhaftierten Gefangenen Aleksandra "Sascha" Skotschilenko, Oleg Orlow, Wladimir Kara-Mursa, Ilja Jaschin, Evan Gershkovich, Alsu Kurmasheva und weitere Personen im Rahmen eines Gefangenenaustauschs freigelassen und außer Landes geflogen.
Sascha Skotschilenko hatte im März 2022 in einem Geschäft in Sankt Petersburg Preisschilder mit Anti-Kriegs-Botschaften ersetzt. Sie wollte damit gegen den russischen Angriffskrieg in der Ukraine demonstrieren. Ein russisches Gericht verurteilte sie im November 2023 wegen der "Verbreitung wissentlich falscher Informationen über die russischen Streitkräfte" zu sieben Jahren Gefängnis. Amnesty hatte unter anderem beim Briefmarathon 2022 die Freilassung von Sascha Skotschilenko gefordert. Auch für die Freilassung der anderen Gefangenen wie dem bekannten Menschenrechtsverteidiger Oleg Orlow oder dem Journalisten Wladimir Kara-Mursa hatte sich Amnesty kontinuierlich eingesetzt.
Waren in Russland inhaftiert: Antikriegsaktivistin Sascha Skotschilenko (Aufnahme vom November 2023) und Menschenrechtsverteidiger Oleg Orlow (Aufnahme vom Februar 2024).
© Alexandra Astakhova / Mediazona & IMAGO / ITAR-TASS