Demokratische Republik Kongo
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Überblick: Menschenrechtslage in der Demokratischen Republik Kongo
- Immer häufiger begingen bewaffnete Gruppen, zum Teil mit der Unterstützung von Regierungstruppen, schwere Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht. Viele dieser Verstöße waren möglicherweise Kriegsverbrechen.
- Die bewaffnete Gruppe M23 (Mouvement du 23 Mars) tötete Zivilpersonen und setzte Gefangene Folter und Misshandlungen sowie anderen unmenschlichen Bedingungen aus. Ihre Kämpfer griffen Krankenhäuser in Goma an und entführten Patient*innen, pflegende Angehörige und in einigen Fällen auch kongolesische Soldat*innen, die sich in den Krankenhäusern versteckt hielten.
- Die Zahl der Fälle konfliktbezogener sexualisierter Gewalt war auch weiterhin alarmierend hoch.
- Kämpfer der bewaffneten Gruppen M23 und Wazalendosetzten Frauen in den Provinzen Nord-Kivu und Süd-Kivu Gruppenvergewaltigungen aus.
- Sowohl die Behörden als auch bewaffnete Gruppen schränkten den zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraum ein.
- M23-Mitglieder inhaftierten, folterten und bedrohten Journalist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und weitere Angehörige der Zivilgesellschaft wegen ihrer Arbeit.
- Hunderte Personen, die von der M23 als Gegner*innen betrachtet wurden, wurden Opfer des Verschwindenlassens.
- Zehntausende Binnenvertriebene mussten erneut aus Lagern bei Goma fliehen.
- Die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker wies die Regierung an, Angehörige von Regierungstruppen wegen 2011 in Süd-Kivu begangener Akte sexualisierter Gewalt gegen Frauen strafrechtlich zu verfolgen.
Weitere aktuelle Hintergrundinformationen zur Menschenrechtslage in der Demokratischen Republik Kongo findest du im Kapitel zur Demokratischen Republik Kongo des Amnesty Reports 2025/26.