Pressemitteilung Libanon 05. März 2025

Libanon: Israelische Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen müssen als Kriegsverbrechen untersucht werden

Minimalistische Zeichnung einer Explosion

Während des bewaffneten Konflikts im Libanon 2024 griff das israelische Militär wiederholt Gesundheitseinrichtungen und medizinische Fahrzeuge an. Wie die neue Amnesty-Untersuchung "Lebanon: Israeli attacks on healthcare providers must be investigated as war crimes" zeigt, hat das israelische Militär keine ausreichenden Begründungen oder konkrete Beweise dafür vorgelegt, dass sich an den angegriffenen Orten militärische Ziele befanden, um diese wiederholten Angriffe zu rechtfertigen. Die Angriffe schwächten das ohnehin fragile Gesundheitssystem und gefährdeten Menschenleben. Sie müssen als Kriegsverbrechen untersucht werden.

Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, sagt: "Die rechtswidrigen Angriffe des israelischen Militärs auf medizinische Einrichtungen und Personal in Libanon sind schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und wahrscheinlich Kriegsverbrechen. Wir fordern die Regierung des Libanon auf, mit der Unterstützung der internationalen Gemeinschaft dafür zu sorgen, dass mutmaßliche Kriegsverbrecher*innen zur Rechenschaft gezogen werden. Die neue libanesische Regierung sollte dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) die Zuständigkeit für die Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung von Verbrechen im Sinne des Römischen Statuts, die auf libanesischem Gebiet begangen wurden, übertragen und das Recht der Opfer auf Wiedergutmachung gewährleisten."

Amnesty International hat vier Luftangriffe des israelischen Militärs auf Gesundheitseinrichtungen, Krankenwagen und medizinisches Personal untersucht. Bei den Angriffen in Beirut und im Südlibanon zwischen dem 3. und 9. Oktober 2024 wurden innerhalb einer Woche im Oktober 2024 19 Angestellte des Gesundheitswesens getötet, elf weitere verwundet und mehrere Krankenwagen sowie zwei medizinische Einrichtungen beschädigt oder zerstört. ,

Die ausführliche Pressemitteilung ist auf Englisch auf amnesty.org zu finden.

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