Pressemitteilung Aktuell 20. Dezember 2024

Raketenangriffe der Hisbollah auf Israel müssen als Kriegsverbrechen untersucht werden

Löscharbeiten in der israelischen Stadt Kirjat Bialik nach dem Einschlag einer Rakete, die von der Hisbollah aus dem Libanon abgefeuert wurde (22. September 2024).

Amnesty International hat drei Raketenangriffe der Hisbollah auf zivile Gebiete in Israel im Oktober 2024 dokumentiert, die als Kriegsverbrechen untersucht werden müssen. Bei den Angriffen wurden acht Zivilist*innen getötet und mindestens 16 weitere verletzt. Von der Hisbollah produzierte Videos zeigen, dass sie wiederholt ungenaue Waffen bei Angriffen auf Gebiete eingesetzt hat, in denen sich viele Zivilpersonen aufhalten. Die Hisbollah verstößt daher gegen den zentralen Grundsatz des humanitären Völkerrechts, stets zwischen Kombattant*innen und Zivilist*innen zu unterscheiden.

Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, sagt:

"Der rücksichtslose Einsatz von ungelenkten Raketensalven durch die Hisbollah hat Zivilist*innen getötet und verwundet sowie zivile Häuser in Israel zerstört und beschädigt. Der Einsatz dieser inhärent ungenauen Waffen in oder in der Nähe von bewohnten zivilen Gebieten stellt augenscheinlich eine Verletzung des humanitären Völkerrechts dar. Zivilist*innen und zivile Objekte dürfen keine Ziele sein und müssen geschützt werden. Direkte Angriffe der Hisbollah auf Zivilpersonen und zivile Objekte sowie wahllose Angriffe, bei denen Zivilist*innen getötet und verletzt werden, müssen als Kriegsverbrechen untersucht werden."

Weitere Informationen gibt es auf Englisch auf amnesty.org

Amnesty-Posting auf X (ehemals Twitter):

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