Amnesty Report 28. März 2023

Regionalkapitel Asien und Pazifik 2022

Das Bild zeigt mehrere Personen, mit Regenbogenfahnen und Schaals

Berichtszeitraum: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022

Einleitung

Im asiatisch-pazifischen Raum waren im Jahr 2022 einige schwache Lichtblicke für die Menschenrechte zu erkennen: In mehreren Ländern gab es bescheidene Fortschritte bei den Rechten von Frauen und LGBTI+, Pakistan erließ ein neues Gesetz, das Folter unter Strafe stellt, und in Papua-Neuguinea wurde die Todesstrafe abgeschafft. Dennoch blieb das Gesamtbild düster. In Myanmar wurde der eskalierende bewaffnete Konflikt auf dem Rücken der Zivilbevölkerung ausgetragen. In Afghanistan traten die Auswirkungen der Taliban-Herrschaft auf die Menschenrechte immer deutlicher zutage, besonders die verheerenden Rückschritte bei den Rechten von Frauen und Mädchen.

Wirtschaftskrisen, die durch eine pandemiebedingte Rezession, wirtschaftliches Missmanagement und bewaffnete Konflikte inner- und außerhalb der Region verschärft wurden, hatten gravierende Auswirkungen auf die wirtschaftlichen und sozialen Rechte, u. a. in Afghanistan, Laos und Sri Lanka, wo es an Nahrungsmitteln und ausreichender Gesundheitsversorgung mangelte und ein angemessener Lebensstandard kaum zu erreichen war.

Die Intoleranz gegenüber Andersdenkenden nahm zu, so schränkten die Behörden in vielen Ländern die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit weiter ein und nahmen Kritiker*innen willkürlich fest und inhaftierten sie. Im gesamten asiatisch-pazifischen Raum gingen Menschen auf die Straße, um gegen Ungerechtigkeit, Entbehrungen und Diskriminierung zu protestieren, doch in Ländern wie Bangladesch, Indien, Indonesien, Nepal, Pakistan, Sri Lanka und Thailand wurde ihnen mit exzessiver, manchmal tödlicher Gewalt begegnet. Der UN-Menschenrechtsrat ging die gravierenden menschenrechtlichen Probleme in China und auf den Philippinen nicht wirksam an, was dazu beitrug, dass die Straflosigkeit immer weiter um sich griff. Auch die bekannten Diskriminierungsmuster setzten sich fort, u. a. gegenüber Minderheiten, Frauen und Mädchen, LGBTI+ und indigenen Bevölkerungsgruppen. Die Wiederaufnahme von Hinrichtungen in Afghanistan und Myanmar stellte einen erheblichen Rückschritt dar.

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Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Wirtschaftskrisen beeinträchtigten die Menschenrechte in den Ländern der Region stark, darunter die Rechte auf Gesundheit und auf einen angemessenen Lebensstandard. In Sri Lanka lag die Inflation im September 2022 bei über 73 Prozent und machte Lebensmittel, Gesundheitsversorgung und andere grundlegende Dienstleistungen und Güter unerschwinglich, insbesondere für Tagelöhner*innen, von denen die meisten Frauen aus der tamilischen Gemeinschaft der Malaiyaha waren.

Auch in Laos machte die hohe Inflationsrate Waren des täglichen Bedarfs für viele Menschen unerschwinglich. In Afghanistan stürzte die eskalierende Wirtschaftskrise 97 Prozent der Bevölkerung in die Armut. Die überwiegende Mehrheit der Haushalte litt unter Hunger und musste zunehmend auf negative Bewältigungsstrategien zurückgreifen, um zu überleben. Das galt insbesondere nach dem im Dezember erlassenen Arbeitsverbot für Frauen in humanitären und anderen nichtstaatlichen Organisationen. Dieses schränkte die Verdienstmöglichkeiten von Frauen ein und hatte zur Folge, dass der Bevölkerung die Dienstleistungen, die zuvor von den Frauen erbracht worden waren, nicht mehr zur Verfügung standen.

In anderen Ländern führten der mangelhafte Schutz des Rechts auf Wohnen und der Abriss von Häusern dazu, dass Tausende Menschen obdach- und mittellos wurden oder davon bedroht waren. In Nepal ignorierte die Regierung Forderungen nach einer Reform des Gesetzes über das Recht auf Wohnen von 2018, das eben dieses Recht nicht angemessen garantierte. In der Folge drohte Hunderten Familien, die zumeist aus marginalisierten Gemeinschaften kamen oder in informellen Siedlungen lebten, die Zwangsräumung. In Indiens Hauptstadt Neu-Delhi und in mehreren Bundesstaaten demolierten die Behörden rechtswidrig überwiegend Muslim*innen gehörende Häuser und anderes Privateigentum. Es bestand der Verdacht, dass es sich hierbei um eine Art Kollektivstrafe für die angebliche Beteiligung der betroffenen Menschen an vorangegangenen Unruhen handelte. In Kambodscha und der Mongolei wurden zahlreiche Menschen durch Stadtentwicklungsprojekte obdachlos oder verloren ihre Existenzgrundlage.

Die Regierungen müssen die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte diskriminierungsfrei für alle Menschen gewährleisten.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Das Recht auf freie Meinungsäußerung war in vielen Ländern der Region nach wie vor bedroht, da viele Regierungen verstärkt gegen Andersdenkende vorgingen und sich einer Überprüfung ihres Handelns zu entziehen versuchten.

In mehreren Ländern kam es weiterhin zu Angriffen auf die Pressefreiheit. In Afghanistan wurden Journalist*innen, die kritisch über die Taliban berichteten, willkürlich festgenommen, inhaftiert, gefoltert oder anderweitig misshandelt. In Bangladesch, wo Journalist*innen wegen ihrer Berichterstattung tätlich angegriffen, von Justizbehörden schikaniert und anderweitig bestraft wurden, drohte ein im Entwurf vorliegendes Datenschutzgesetz die Meinungsfreiheit weiter einzuschränken. Auch in Pakistan geriet die Presse zunehmend unter Druck, da Journalist*innen und andere Medienschaffende unter fadenscheinigen Vorwürfen festgenommen wurden. Auf den Philippinen brachte die neue Regierung keine unmittelbare Entspannung für die Medien: In der zweiten Jahreshälfte wurden mindestens zwei Journalisten getötet. Andere Medienschaffende wurden weiterhin von der Justiz schikaniert, und die Websites unabhängiger Mediengruppen blieben blockiert.

In China wurden die Überwachung und die Online-Zensur ausgeweitet. Auch setzte die Regierung alles daran, eine internationale Debatte über die Menschenrechtsbilanz des Landes zu blockieren, indem sie u. a. versuchte, das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) an der Veröffentlichung eines Berichts zu hindern, der mutmaßliche völkerrechtliche Verbrechen und andere schwere Menschenrechtsverletzungen an Uigur*innen und anderen muslimischen ethnischen Minderheiten in Autonomen Uigurischen Region Xinjiang dokumentierte.

Auch die indische Regierung versuchte zu verhindern, dass die Menschenrechtslage in Indien im Ausland diskutiert wurde, indem sie internationale Reiseverbote für Menschenrechtler*innen verhängte. Das Unterhaus des Parlaments untersagte darüber hinaus die Verwendung einer Reihe gebräuchlicher Begriffe während der Parlamentsdebatten, was eine rechtswidrige Maßnahme darstellt, die eindeutig darauf abzielt, Oppositionelle im Parlament in ihrer Redefreiheit einzuschränken.

In Myanmar verstärkten die Militärbehörden die Überwachung sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet und schränkten das Recht auf Information ein. So setzten sie Berichten zufolge in größeren Städten Videoüberwachungskameras mit Gesichtserkennungsfunktion ein und schalteten regelmäßig landesweit das Internet und die Telekommunikationsdienste ab. In Nordkorea blieb weiterhin jede Kritik an der Regierung verboten.

In Indonesien kam es im Dezember mit der Verabschiedung eines neuen Strafgesetzbuchs zu einer weiteren Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, da die Beleidigung des Präsidenten, anderer Amtsträger*innen sowie staatlicher Institutionen damit erneut unter Strafe gestellt wurde. Das Parlament der Malediven verabschiedete ein Gesetz, das Journalist*innen dazu zwingen könnte, ihre Quellen offen zu legen. Erfreulicherweise stellte die maledivische Regierung eine Änderung des Gesetzes in Aussicht, wurde dafür jedoch heftig kritisiert.

Die vietnamesischen Behörden nutzten weiterhin das bestehende Strafgesetzbuch, um Kritiker*innen willkürlich festzunehmen und strafrechtlich zu verfolgen. Auch das neue "Dekret 53" könnte sich als ein Instrument erweisen, um Andersdenkende zum Schweigen zu bringen, da es Technologieunternehmen dazu verpflichtet, Nutzer*innendaten zu speichern und gegebenenfalls an die Behörden weiterzugeben. Sowohl in Malaysia als auch in Nepal wurden Komiker*innen im Zusammenhang mit ihren Auftritten zu Haftstrafen verurteilt.

Die Regierungen müssen die Medienfreiheit respektieren, alle Ermittlungen bzw. Strafverfolgungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung diskriminierungsfrei einstellen und gesetzliche Bestimmungen aufheben, die zur Einschränkung oder Kriminalisierung legitimer Meinungsäußerungen führen können.

Zwei junge Frauen mit Mundschutz halten in einem Einkaufszentrum ein Plakat vor sich.

Die Aktivistinnen Baipor (links) und Tantawan von der Organisation Thaluwang, die sich in Thailand für ein Ende der Monarchie einsetzt (undatiertes Foto). Baipor und Tantawan gerieten aufgrund ihres Engagements ins Visier der Behörden.

Rechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

Trotz Bemühungen der Regierungen, abweichende Meinungen zu unterdrücken, machten Menschen in der gesamten Region Gebrauch von ihrem Recht, gegen Ungerechtigkeit und Diskriminierung zu protestieren. Häufig riskierten sie dabei, willkürlich festgenommen zu werden. Da die Behörden wiederholt unnötige und exzessive Gewalt einsetzten, liefen sie außerdem Gefahr, verletzt oder sogar getötet zu werden.

In Sri Lanka ging die Polizei mit scharfer Munition, Tränengas und Wasserwerfern gegen weitgehend friedliche Menschenmengen vor, die gegen die Wirtschaftskrise protestierten, und nahm dabei auch Tote und Verletzte in Kauf. Auch in Bangladesch setzte die Polizei scharfe Munition, Gummigeschosse, Schallgranaten und Tränengas ein, um Proteste von Studierenden und Arbeiter*innen aufzulösen.

In Pakistan gingen die Behörden gewaltsam gegen friedliche Proteste von Aktivist*innen und Familienangehörigen von Opfern des Verschwindenlassens vor. In Nepal wurden Opfer von Kredithaien, die bei Protesten Gerechtigkeit forderten, von der Polizei mit Schlagstöcken angegriffen und willkürlich festgenommen. In Indien kamen bei Protesten im Bundesstaat Jharkhand ein 15-jähriger Junge und ein weiterer Demonstrant durch polizeilichen Schusswaffengebrauch ums Leben. Auch in Indonesien reagierte die Polizei mit unnötiger und manchmal tödlicher Gewalt auf Proteste, u. a. in Papua und Westpapua.

Mehrere Länder führten zusätzliche Beschränkungen des Demonstrationsrechts ein. Im indischen Bundesstaat Karnataka wurde eine staatliche Anordnung bestätigt, mit der alle Protestkundgebungen auf ein bestimmtes Gebiet in der Hauptstadt des Bundesstaats beschränkt wurden. Das neue indonesische Strafgesetz untersagte nichtgenehmigte Demonstrationen, und in Australien erließen einige Bundesstaaten neue Gesetze, die Geld- und Gefängnisstrafen für die Teilnahme an nicht vorab genehmigten Protestveranstaltungen vorsahen.

Auch die Vereinigungsfreiheit wurde in einer Reihe von Ländern weiter beschnitten. In Afghanistan hatten NGOs, die sich der Menschenrechtsbeobachtung und -berichterstattung widmeten, kaum noch Möglichkeiten, ihrer Arbeit nachzugehen. In Indien bediente man sich der Geldwäschegesetze und anderer Vorwände, um NGOs zu schikanieren. In Myanmar wurden legitime Tätigkeiten von NGOs mit Einschränkungen belegt, deren Missachtung mit Haftstrafen geahndet wurde.

In Kambodscha war die wichtigste Oppositionspartei CNRP noch immer verboten, und ihre Mitglieder sowie die ihrer Nachfolgepartei Candlelight Party wurden weiterhin verfolgt. Auf den Philippinen wurden Organisationen und Einzelpersonen nach wie vor durch "Red-Tagging", d. h. die öffentliche Anschuldigung, Verbindungen zu kommunistischen Gruppen zu unterhalten, stigmatisiert und geächtet und mussten mit willkürlicher Inhaftierung und rechtswidriger Tötung rechnen. In der Mongolei sahen sich Menschenrechtsverteidiger*innen mit Anschuldigungen wegen Spionage und anderen bekannten Mustern der Einschüchterung konfrontiert. In der chinesischen Sonderverwaltungsregion Hongkong wurde der Handlungsspielraum für die Zivilgesellschaft durch die Kriminalisierung legitimer NGO-Aktivitäten immer enger, was zu einem Klima der Angst und Selbstzensur führte.

Die Regierungen müssen die Ausübung der Rechte auf friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit respektieren und gewährleisten. Die Arbeit von Menschenrechtsverteidiger*innen muss geschützt und ein sicheres und förderliches Umfeld für ihre Tätigkeiten sichergestellt werden.

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen

In China waren in Xinjiang trotz gegenteiliger Behauptungen der Behörden weiterhin geschätzt Tausende Menschen willkürlich inhaftiert. Tibetische Aktivist*innen wurden in China nach unfairen Gerichtsverfahren wegen "Anstiftung zum Separatismus" oder "Gefährdung der staatlichen Sicherheit" zu langen Haftstrafen verurteilt.

In anderen Ländern der Region wurden Menschenrechtsverteidiger*innen, politische Aktivist*innen, Umweltschützer*innen und andere Menschen willkürlich festgenommen oder inhaftiert, weil sie von ihrem Recht auf Protest Gebrauch gemacht oder auf andere Weise die Politik bzw. Maßnahmen der Regierung infrage gestellt hatten.

In Thailand wurden mehr als 1.000 Menschen wegen ihrer Teilnahme an Protesten angeklagt, darunter mehrere Hundert Minderjährige. In Sri Lanka wurden Demonstrierende festgenommen, willkürlich inhaftiert und wegen terroristischer und anderer Verbrechen angeklagt. In Myanmar kam es weiterhin zur willkürlichen massenhaften Festnahme und Inhaftierung von Gegner*innen des Militärregimes. Mehr als 1.000 Menschen wurden dort in grob unfairen Gerichtsverfahren verurteilt.

In Vietnam erhielten Menschenrechts- und Landrechtsverteidiger*innen lange Haftstrafen, und in Indien wurden Menschenrechtler*innen ohne Gerichtsverfahren in Gewahrsam gehalten.

Regierungen müssen die willkürliche Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritiker*innen und anderen Personen beenden. Alle, die allein wegen der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit oder der Ausübung anderer Menschenrechte inhaftiert sind, müssen unverzüglich freigelassen werden.

Straflosigkeit und das Recht auf Gerechtigkeit

In der Region war Straflosigkeit auch 2022 weit verbreitet, weil die Behörden vieler Länder das Recht der Betroffenen auf Gerechtigkeit, Wahrheit und Wiedergutmachung nicht erfüllten und die internationalen Gremien ihrer Verantwortung für den Schutz der Opfer allzu oft nicht nachkamen.

Ungeachtet des OHCHR-Berichts, der die bereits vorhandenen zahlreichen Beweise für chinesische Gräueltaten in Xinjiang weiter erhärtete, stimmte der UN-Menschenrechtsrat dagegen, die Situation in Xinjiang zu debattieren. In ähnlicher Weise ließ der Menschenrechtsrat die zahllosen Opfer des "Anti-Drogenkriegs" auf den Philippinen im Stich, indem er trotz eines besorgniserregenden Anstiegs polizeilicher Tötungen bei Anti-Drogen-Einsätzen das Überwachungsmandat des OHCHR nicht verlängerte. Positiv zu vermerken war hingegen, dass der Menschenrechtsrat in Bezug auf Sri Lanka die Resolution annahm, das Mandat des OHCHR für die Sammlung von Beweisen für künftige Rechenschaftsprozesse zu verlängern. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass die Verantwortlichen für die in Sri Lanka während und nach dem bewaffneten Konflikt begangenen völkerrechtlichen Verbrechen noch immer nicht zur Rechenschaft gezogen worden waren.

In Afghanistan ersetzten die Taliban Richter*innen und Gerichte durch Vertreter und Institutionen ihres eigenen Justizsystems, das vollkommen unzulänglich war und die Straflosigkeit weiter zementierte. In Nepal gab es keine Fortschritte bei der Verwirklichung des Rechts auf Gerechtigkeit für Zehntausende Menschen, die während des internen bewaffneten Konflikts von 1996 bis 2006 schwere Menschenrechtsverletzungen erlitten hatten.

Wo mutmaßlich Verantwortliche strafrechtlich verfolgt wurden, waren die Verfahren allzu oft von Unregelmäßigkeiten geprägt. So gab es beispielsweise ernsthafte Zweifel an der Glaubwürdigkeit eines Gerichtsverfahrens in Indonesien, bei dem ein ehemaliger Militärkommandant von der Anklage freigesprochen wurde, im Jahr 2014 vier papuanische Schulkinder getötet zu haben.

Die Regierungen müssen gegen Straflosigkeit vorgehen, indem sie völkerrechtliche Verbrechen und andere schwere Menschenrechtsverletzungen gründlich, unabhängig, unparteiisch, wirksam und transparent untersuchen und die mutmaßlich Verantwortlichen in fairen Verfahren vor Gericht stellen. Mit den internationalen Ermittlungsverfahren und Prozessen sollte umfassend zusammengearbeitet werden.

Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht

Die myanmarische Armee beging Kriegsverbrechen, als sie ihre wahllosen und gezielten Boden- und Luftangriffe auf Zivilpersonen und zivile Objekte intensivierte, Dörfer plünderte und niederbrannte und dabei Hunderte Menschen tötete und Tausende vertrieb. Auch der Einsatz von Streumunition und Landminen, die beide völkerrechtlich geächtet sind, wurde dokumentiert.

Kriegsverbrechen wurden auch in Afghanistan verübt, wo die Taliban ihre Vergeltungskampagne gegen Mitglieder der früheren Regierung und der Sicherheitskräfte fortsetzten und Personen, die vermeintlich der Nationalen Widerstandsfront oder anderen bewaffneten Oppositionsgruppen nahestanden, willkürlich festnahmen, folterten und außergerichtlich hinrichteten.

Auch bewaffnete Gruppen waren für schwere Verstöße in Afghanistan verantwortlich. So setzte der Islamische Staat – Provinz Khorasan (IS-KP) seine gezielten Angriffe auf ethnische und religiöse Minderheiten fort, u. a. durch die Bombardierung religiöser und schulischer Einrichtungen, die von Hazara- und Sikh-Gemeinschaften genutzt wurden. In Myanmar setzten einige Gruppen verbotene Antipersonenminen oder improvisierte Sprengkörper ein. In Indien töteten bewaffnete Gruppen im Bundesstaat Jammu und Kaschmir Berichten zufolge mindestens 19 Zivilpersonen, darunter auch Angehörige der hinduistischen Minderheit.

Alle an bewaffneten Konflikten Beteiligten müssen sich an das humanitäre Völkerrecht halten. Insbesondere müssen gezielte Attacken auf Zivilpersonen oder zivile Infrastruktur sowie wahllose Angriffe eingestellt werden.

Das Foto zeigt die bis auf die Grundmauern niedergebrannte Ruine einer Kirche.

Überreste der Kirche St. Matthew’s in der Ortschaft Daw Ngay Khu in Myanmar im Juni 2022. Das Militär hatte Landminen auf dem Gelände vergraben, auch unter dem Weg zum Kircheneingang. Später brannte das Militär die Kirche nieder.

Unternehmensverantwortung

Nach der Veröffentlichung eines Berichts von Amnesty International über die Rolle von Unternehmen beim Import und Vertrieb von Flugbenzin, das in Myanmar für militärische Luftangriffe auf Zivilpersonen verwendet wurde, erklärten Puma Energy und andere ausländische Firmen, dass sie sich aus Myanmar zurückziehen oder ihre Geschäftstätigkeit dort umgehend einstellen würden.

Amnesty International stellte 2022 zudem fest, dass die Algorithmen und Geschäftspraktiken des Konzerns Meta (ehemals Facebook) maßgeblich zu den schweren Menschenrechtsverletzungen an den Rohingya in Myanmar im Jahr 2017 beigetragen haben. Dies machte erneut deutlich, wie wichtig es ist, dass Unternehmen ihre Verantwortung zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte ernst nehmen oder andernfalls zur Rechenschaft gezogen werden.

Unternehmen sollten Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht ergreifen und sicherstellen, dass ihre Geschäftstätigkeit und die ihrer Partner nicht zu Menschenrechtsverstößen führt oder dazu beiträgt. Sie sollten auch Maßnahmen zur Minderung des Risikos von Menschenrechtsverstößen ergreifen.

Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit

Die Religions- und Glaubensfreiheit war in mehreren Ländern weiterhin bedroht. In Indien, wo Muslim*innen routinemäßig wegen der Ausübung ihres Rechts auf Religionsfreiheit festgenommen und strafrechtlich verfolgt wurden, verabschiedete die Regierung des Bundesstaats Karnataka nach dem Vorbild anderer Bundesstaaten ein Gesetz, das Eheschließungen unter Strafe stellt, wenn z. B. Verwandte angeben, dass der Religionswechsel eines Ehepartners, häufig der hinduistischen Frau, erzwungen wurde. Darüber hinaus untersagte die Regierung von Karnataka das Tragen des Kopftuchs (Hidschab) in öffentlichen Schulen.

In Pakistan wurden Personen, denen man vorwarf, gegen die Blasphemiegesetze verstoßen zu haben, nach wie vor häufig zum Tode verurteilt, oder sie wurden Opfer von Lynchjustiz. Hindu-, Christen- und Sikh-Frauen und -Mädchen waren nach wie vor der Zwangskonvertierung zum Islam ausgesetzt.

In China wurden u. a. religiöse Sprecher*innen und Falun-Gong-Praktizierende willkürlich festgenommen und inhaftiert, und die anhaltende Verfolgung von Uigur*innen, Kasach*innen und Angehörigen anderer überwiegend muslimischer Minderheiten in Xinjiang drohte deren religiöse und kulturelle Identität zu zerstören.

Die Regierungen müssen wirksame Maßnahmen zur Umsetzung rechtlicher und politischer Reformen ergreifen, um das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit diskriminierungsfrei zu schützen, zu fördern und zu gewährleisten.

Rechte von Frauen und Mädchen

Mehrere Länder der Region, darunter China, Indonesien und Papua-Neuguinea, verabschiedeten neue Gesetze, um den Schutz von Frauen und Mädchen zu verbessern und sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen. In Indien sprach der Oberste Gerichtshof zwei progressive Urteile zur Bestätigung des Rechts von Sexarbeiterinnen auf ein Leben in Würde: Zum einen wies das Gericht die Polizei an, sie weder verbal noch tätlich anzugreifen, zum anderen legte es ein bestehendes Gesetz so aus, dass allen Frauen unabhängig von ihrem Familienstand Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu gewähren ist.

Dennoch war der Alltag vieler Frauen und Mädchen im asiatisch-pazifischen Raum noch immer von systemischer Diskriminierung und Gewalt geprägt. In Afghanistan wurden Frauen und Mädchen faktisch aus dem öffentlichen Leben und dem öffentlichen Raum verbannt, da neue Gesetze ihre Rechte und Freiheiten weiter einschränkten. Sie untersagten ihnen nicht nur, für NGOs zu arbeiten, sondern verboten ihnen auch, ohne männliche Begleitung zu reisen, weiterführende Schulen oder Universitäten zu besuchen und sich in öffentlichen Parks aufzuhalten, um nur einige Beispiele zu nennen.

In Nepal wurden Frauen weiterhin gleiche Bürgerrechte verweigert, und obwohl die Verjährungsfrist für Vergewaltigungen verlängert wurde, stellte die übermäßig kurze Frist, innerhalb derer Anzeige erstattet werden musste, nach wie vor ein erhebliches Hindernis für eine wirksame Abhilfe dar.

In Fidschi blieben die rechtlichen Hürden für die Stimmabgabe von Frauen bei Wahlen auch für die Parlamentswahlen im Dezember 2022 bestehen, da das Hohe Gericht nicht rechtzeitig über eine Klage gegen ein diskriminierendes Wahlgesetz entschieden hatte, wonach Frauen, die unter ihrem Ehenamen wählen wollen, eine Namensänderung in ihrer Geburtsurkunde beantragen müssen. In den Ländern der Region war die Vertretung von Frauen im öffentlichen Leben unverändert gering, so z. B. in Papua-Neuguinea, wo nur zwei der 118 im Jahr 2022 gewählten Parlamentsmitglieder Frauen waren, und in Japan, das in den Präfekturparlamenten einen Frauenanteil von lediglich 10,6 Prozent aufwies.

Auch Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. UN-Expert*innen forderten die Behörden der Malediven auf, gegen die zunehmende geschlechtsspezifische Gewalt vorzugehen. In Bangladesch registrierte eine NGO Hunderte von Fällen, in denen Frauen von ihren Ehemännern oder anderen Familienmitgliedern vergewaltigt oder getötet worden waren, wobei die Dunkelziffer wahrscheinlich erheblich höher lag, und die Verantwortlichen zumeist straffrei ausgingen. In Papua-Neuguinea gab es noch immer gewalttätige Angriffe auf Frauen und Mädchen, die als "Hexen" betrachtet wurden, obwohl es seit Januar 2022 als Straftat galt, Personen der "Hexerei" zu bezichtigen.

In Pakistan wurde in den Medien über mehrere Morde an Frauen durch ihre Partner oder Familienmitglieder berichtet, doch versäumte es die Nationalversammlung, ein 2021 eingebrachtes Gesetz zur Bekämpfung häuslicher Gewalt zu verabschieden.

Regierungen im gesamten asiatisch-pazifischen Raum müssen größere Anstrengungen zum Schutz von Frauen und Mädchen unternehmen und ihre Diskriminierung beenden. Sie müssen zudem konkrete Maßnahmen zur Verhinderung und Verfolgung von geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt ergreifen.

Aufnahme einer Frau von hinten. Sie trägt ein Kopftuch und sitzt an einem Tisch. In der rechten Hand hält sie einen Stift, mit dem auf einem großen weißen Blatt Papier schreibt.

Eine Frau schreibt in der afghanischen Hauptstadt Kabul Slogans auf Plakate als Vorbereitung für eine Demonstration gegen die Unterdrückung durch die Taliban (15. Januar 2022).

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI+)

In einigen Ländern, darunter Japan, Singapur und Taiwan, wurden Schritte hin zur gesetzlichen Anerkennung der Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen unternommen. So erfolgte in Singapur die Entkriminalisierung einvernehmlicher sexueller Beziehungen zwischen Männern. Gleichzeitig wurde dort jedoch der Weg zur Ehe für alle durch eine Verfassungsänderung blockiert. Insgesamt gehörten LGBTI+ in der Region nach wie vor zu den am stärksten gefährdeten Gruppen, wobei die Situation in Südasien besonders besorgniserregend war.

In Sri Lanka blieb die Regierung untätig, obwohl der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss) in einer wegweisenden Erklärung einige Bestimmungen des dortigen Strafgesetzbuchs, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen unter Strafe stellen, als Verstoß gegen das Recht auf Nichtdiskriminierung wertete. In Afghanistan mussten LGBTI+ versteckt leben, um sich vor tätlichen und sexualisierten Übergriffen, willkürlicher Inhaftierung und anderen Menschenrechtsverstößen durch die Taliban zu schützen. Auch die chinesischen Behörden setzten ihren LGBTI-feindlichen Kurs fort, indem sie entsprechenden Aktivismus sowohl im öffentlichen Raum als auch online stark einschränkten und Inhalte zensierten. In Pakistan kam es weiterhin zu gewalttätigen Angriffen, Hassreden und Drohungen gegen trans Menschen, und die Mordrate an transgeschlechtlichen Menschen war die höchste in der Region.

Die Regierungen sollten Gesetze und politische Maßnahmen aufheben, die LGBTI+ diskriminieren, u. a. durch die Entkriminalisierung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Beziehungen und die Beseitigung rechtlicher Hindernisse für die gleichgeschlechtliche Ehe. Sie sollten ferner Maßnahmen ergreifen, um die Rechte von LGBTI+ zu schützen und ihnen ein Leben in Sicherheit und Würde zu ermöglichen.

Diskriminierung

Sowohl in Indien als auch in Pakistan hielt die Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit weitgehend unvermindert an. In Indien waren Dalits und Adivasi Gewalt und Diskriminierung durch Angehörige der dominanten Kasten ausgesetzt. In Bangladesch wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt, der die Diskriminierung u. a. aufgrund der Kastenzugehörigkeit, der Religion und anderer Identitätsmerkmale verbieten sollte, doch kam es noch immer zu gewalttätigen Übergriffen auf hinduistische Minderheiten.

Auch in Kambodscha, Indonesien, Japan, Laos, Malaysia, Nepal, auf den Philippinen, in Sri Lanka und Thailand litten indigene Gemeinschaften sowie ethnische und religiöse Minderheitengruppen nach wie vor unter Diskriminierung. In Australien waren Aborigines und Bewohner*innen der Torres-Strait-Inseln im Strafvollzug überrepräsentiert. In Sri Lanka wurden Angehörige der muslimischen und tamilischen Minderheiten willkürlich festgenommen und in unverhältnismäßig hoher Zahl auf der Grundlage des drakonischen Antiterrorgesetzes inhaftiert. In Japan wurden im Internet weiterhin Hass und Desinformationen über ethnische Koreaner*innen verbreitet, und sie wurden zu Sündenböcken für die Ermordung des ehemaligen Premierministers Shinzo Abe gemacht.

In Nepal hatten indigene Gemeinschaften, die im Zuge der Einrichtung von Nationalparks und Schutzgebieten von ihrem angestammten Land vertrieben worden waren, noch immer keinen Ersatz erhalten und waren von der Vertreibung aus informellen Siedlungen bedroht. In Malaysia zwangen die Behörden im Bundesstaat Kelantan Angehörige einer indigenen Gemeinschaft zur Umsiedlung, um Platz für den Bau eines Staudamms zu schaffen. Die Lebensgrundlage und Kultur indigener Bevölkerungsgruppen in Kambodscha war nach wie vor durch illegalen Holzeinschlag bedroht.

Die Regierungen müssen Menschen, die wegen ihrer ethnischen Herkunft, Religion oder Kastenzugehörigkeit zum Ziel von Hassverbrechen oder Diskriminierung werden, wirksamen und raschen Zugang zu Rechtsschutz ermöglichen und mit den betroffenen Gemeinschaften zusammenarbeiten, um sowohl Diskriminierung im Strafjustizsystem als auch Aufrufe zum Hass im öffentlichen Raum und im Internet zu unterbinden.

Folter und andere Misshandlungen

Folter und andere Formen der Misshandlung waren für Häftlinge in vielen Ländern nach wie vor an der Tagesordnung, und aus mindestens zehn Ländern wurden Todesfälle in Haft gemeldet, die zum Teil auf Folter zurückzuführen waren.

Nach jahrzehntelangem Ringen verabschiedete der Senat in Pakistan endlich ein Gesetz, das Folter unter Strafe stellte, doch gab es weiterhin Berichte über Folter und andere Misshandlungen an Inhaftierten. Auch in der Mongolei wurden trotz der Einrichtung eines nationalen Mechanismus zur Verhütung von Folter weiterhin solche Fälle gemeldet. Aus Nepal trafen ebenfalls nach wie vor Berichte über Folter in der Untersuchungshaft ein, u. a. um "Geständnisse" zu erzwingen, und noch immer war niemand auf der Grundlage des Gesetzes von 2017, das Folter unter Strafe stellt, verurteilt worden.

In den ersten neun Monaten des Jahres 2022 wurden in Bangladesch 54 mutmaßliche Todesfälle in Haft registriert. In Myanmar starben im Laufe des Jahres Hunderte Menschen im Gefängnis, und es gab Berichte über sexualisierte Gewalt in Hafteinrichtungen. Auch aus anderen Ländern, darunter China, Nordkorea und Vietnam, wurden Folter und andere Formen der Misshandlung gemeldet.

In der indonesischen Provinz Aceh wurden zahlreiche Menschen ausgepeitscht. Auch in Afghanistan kam es nach der Machtergreifung der Taliban wieder zu staatlich genehmigten öffentlichen Auspeitschungen.

Die Regierungen müssen Folter und andere Misshandlungen verbieten und unter Strafe stellen. Sie müssen zudem wirksame Maßnahmen ergreifen, um Menschen zu schützen und derartige Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Wo sich solche Vorfälle ereignen, müssen die staatlichen Stellen die Vorwürfe untersuchen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen und Abhilfe für die Betroffenen schaffen.

Klimakrise

Verheerende Überschwemmungen, drastische Temperaturanstiege, tödliche Taifune und Küstenerosion machten die Anfälligkeit der Region für die Auswirkungen des Klimawandels deutlich. Zugleich waren die Vorsorge- und Anpassungsmaßnahmen größtenteils unzureichend, und die ärmsten und am stärksten marginalisierten Bevölkerungsgruppen litten am heftigsten unter den Folgen. In Pakistan führten Hitzewellen, Dürren und verheerende Überschwemmungen dazu, dass fast 750.000 Menschen keinen Zugang zu angemessenem Wohnraum, zu Bildung oder zur Gesundheitsversorgung hatten. In Indien waren Bäuer*innen, Straßenverkäufer*innen, Tagelöhner*innen und andere im Freien arbeitende Menschen besonders von der Rekordhitze und Luftverschmutzung betroffen. In Bangladesch führten Klimawandel und Diskriminierung dazu, dass Dalits und andere marginalisierte Gruppen in den südwestlichen Küstenregionen keinen Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen mehr hatten.

Trotz der Warnsignale waren die Emissionsziele vieler Länder in der Region, einschließlich der größten Emittenten, nicht ausreichend, um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur unter 1,5 °C zu halten, und selbst für diese unzureichenden Ziele waren die politischen Maßnahmen häufig zu schwach. Besonders besorgniserregend waren Japans fortgesetzte Finanzierung globaler Öl-, Gas- und Kohleprojekte und seine Pläne für den Bau neuer Kohlekraftwerke, der Anstieg der Kohleproduktion in China trotz offizieller Zusagen zum Umstieg auf erneuerbare Energien sowie die Unvereinbarkeit der Stromerzeugungspläne Südkoreas mit der Notwendigkeit, bis 2030 aus der Kohle auszusteigen.

Die Regierungen in der gesamten Region müssen dringend ihre Ziele und Maßnahmen in Bezug auf den Klimawandel überprüfen und sicherstellen, dass diese mit dem Ziel, den globalen Temperaturanstieg möglichst gering zu halten, in Einklang stehen. Die Investitionen in Katastrophenvorsorge und Anpassungsmaßnahmen müssen erhöht werden, und der Schutz von marginalisierten Bevölkerungsgruppen und anderen durch den Klimawandel besonders gefährdeten Gemeinschaften muss Vorrang haben. Die wohlhabenderen Länder der Region müssen außerdem dringend die Klimafinanzierung für einkommensschwächere Länder erhöhen und sich verpflichten, zusätzliche zweckgebundene Gelder für Schäden und Verluste bereitzustellen.

Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen

Geflüchtete und Asylsuchende wurden weiterhin stark ausgegrenzt und waren der Gefahr der Zurückweisung (Refoulement) ausgesetzt.
Rohingya-Flüchtlinge aus Myanmar lebten nach wie vor unter elenden Bedingungen. In Bangladesch konnten zwar mehr Rohingya-Kinder als im Vorjahr zur Schule gehen, schätzungsweise 100.000 von ihnen hatten jedoch auch weiterhin keinen Zugang zu Bildung. In Malaysia wurden noch immer Angehörige der Rohingya sowie andere Flüchtlinge aus Myanmar auf unbestimmte Zeit inhaftiert, und mehrere kamen bei Fluchtversuchen ums Leben. Berichten zufolge führten Misshandlungen und schlechte Bedingungen in Hafteinrichtungen für Migrant*innen zum Tod zahlreicher indonesischer Staatsangehöriger in Malaysia.

In Australien, Japan und Hongkong wurden Flüchtlinge und Asylsuchende nach wie vor direkt nach ihrer Ankunft in Gewahrsam genommen. Aus Südkorea trafen Berichte über die Misshandlung von ausländischen Staatsangehörigen in Haftanstalten ein. In Neuseeland kam eine unabhängige Untersuchung zu dem Schluss, dass die Praxis der Inhaftierung von Asylsuchenden "einer willkürlichen Inhaftierung Tür und Tor öffnet", und empfahl, die Inhaftierung von Asylsuchenden in Justizvollzugsanstalten zu beenden.

Afghan*innen, die vor Verfolgung aus ihrem Heimatland flohen, wurden von Nachbarländern abgewiesen, und die malaysischen Behörden schoben trotz der prekären Menschenrechtslage in Myanmar Tausende Menschen dorthin ab.

Die Regierungen müssen die Inhaftierung von Asylsuchenden allein aufgrund ihres aufenthaltsrechtlichen Status beenden und ihnen die Möglichkeit geben, internationalen Schutz zu beantragen. Sie müssen sicherstellen, dass Asylsuchende nicht in Länder abgeschoben werden, in denen ihnen Verfolgung droht.

Todesstrafe

In Papua-Neuguinea wurde die Todesstrafe abgeschafft. In Afghanistan, Myanmar und Singapur hingegen gab es wieder Hinrichtungen. In Singapur mussten die Rechtsbeistände von Todeskandidat*innen Einschüchterung und Schikane befürchten.

Regierungen, die noch an der Todesstrafe festhalten, müssen dringend Maßnahmen ergreifen, um diese vollständig abzuschaffen.

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