Genozid an Jesid*innen: Amnesty-Publikation zum weltweit ersten Gerichtsurteil wegen des Völkermords
© Amnesty International
Es war ein historischer Meilenstein in in der Rechtsprechung: Im November 2021 endete erstmals weltweit ein Gerichtsprozess zum Völkermord an den Jesid*innen mit einem Schuldspruch. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilte den Iraker Taha Al-J. wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu lebenslanger Haft. Mitglieder der ehrenamtlichen Themenkoordinationsgruppe Völkerstrafrecht von Amnesty International in Deutschland hatten das Verfahren 50 Verhandlungstage lang begleitet. Eine detaillierte Dokumentation blickt nun auf das besondere Verfahren zurück.
Sein Opfer hatte noch das ganze Leben vor sich und war ihm wehrlos ausgeliefert – doch Taha Al-J. zeigte kein Erbarmen. Im Jahr 2015 hielt der Anhänger des sogenannten "Islamischen Staates" (IS) gemeinsam mit seiner deutschen Ehefrau Jennifer W. im irakischen Falludscha ein fünf Jahre altes jesidisches Mädchen und dessen Mutter monatelang als Sklavinnen. Der Iraker erniedrigte und schlug beide regelmäßig. Im September fesselte er das Mädchen zur Strafe an das Fenster seines Hauses – bei Außentemperaturen von mehr als 40 Grad, ungeschützt vor der Sonne. Das ohnehin schon geschwächte Mädchen verdurstete in der sengenden Hitze.
Unter anderem wegen dieses grausamen Verbrechens wurde Taha Al-J. in Deutschland der Prozess gemacht. Er war 2019 in Griechenland festgenommen und an die Bundesrepublik ausgeliefert worden.
Am 30. November 2021 verkündete das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main das Urteil gegen Taha Al-J.: Lebenslange Haft. Es war das weltweit erste Urteil gegen ein IS-Mitglied wegen des Völkermordes an den Jesid*innen. Auch Jennifer W., die 2014 in den Irak gereist war, um sich dem IS anzuschließen, wurde 2021 in einem separaten Strafverfahren unter anderem wegen der Versklavung und des Todes des jesidischen Mädchens zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Der Völkermord an den Jesid*innen
Im August 2014 hatte der IS die Region Sindschar im Nordirak überfallen und systematisch die religiöse Gemeinschaft der Jesid*innen verfolgt. Männer wurden zur Konversion gezwungen oder getötet, Frauen und Kinder verschleppt, versklavt, zwangsverheiratet und sexuell missbraucht. Tausende gelten bis heute als vermisst.
Der Angriff richtete sich gegen eine religiös-ethnische Minderheit, was die Tat nach internationalen Rechtsmaßstäben als Völkermord (Genozid) qualifiziert. Die Welt sah zu, während tausende Jesid*innen getötet und verschleppt und viele in die Sklaverei verkauft wurden. Das Urteil gegen Taha Al-J. ist ein Zeugnis dafür, dass auch wenn die Justiz erst viele Jahre später aktiv wurde, wir nicht ohnmächtig bleiben dürfen. Für viele der Betroffenen ist es ein Hoffnungsschimmer, dass die Verbrechen, die ihnen angetan wurden, nicht ungesühnt bleiben.
Am 3. August 2016 demonstrierten in Berlin 1.500 Menschen für Gerechtigkeit anlässlich des zweiten Jahrestags des Angriffs des Islamischen Staates auf die jesidische Gemeinschaft im Nordirak.
© IMAGO / Christian Mang
Warum wurde der Fall in Deutschland verhandelt?
Deutschland hat mit dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) seit 2002 die Möglichkeit, Völkerstraftaten wie Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen unabhängig vom Tatort zu verfolgen (§ 1 VStGB). Doch erst mit dem Verfahren gegen Taha Al-J. wurde dieses Prinzip der "universellen Gerichtsbarkeit" erstmals in einem deutschen Gericht auf Genozid angewendet, was uns Mitglieder der Amnesty-Themenkoordinationsgruppe dazu veranlasste, den Prozess zu beobachten.
Das Verfahren gegen Taha Al-J. war ein reines Weltrechtsverfahren: Die Taten wurden außerhalb von Deutschland begangen und weder der Tatverdächtige noch die Opfer waren Deutsche – es gab also keinerlei direkten Anknüpfungspunkt zu Deutschland.
Als Ausgangspunkt diente jedoch die Aussage seiner damaligen Ehefrau Jennifer W. in Deutschland, die nach besonderen Auslieferungsbemühungen durch den Generalbundesanwalt und den Bundesgerichtshof (BGH) zur Ermittlung und Festnahme des Irakers führte.
Ein besonderer Prozess
Das Verfahren war aus mehreren Gründen von historischer Bedeutung. Es war das erste Mal, dass ein Gericht weltweit einen Angeklagten wegen Völkermords an Jesid*innen verurteilte. Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main dauerte über zwei Jahre und umfasste umfangreiche Beweisaufnahmen, darunter Aussagen von Überlebenden und Expert*innen sowie die Auswertung digitaler Beweise.
Das Gericht bewertete nicht nur den Tatbestand des Völkermords (§ 6 VStGB), sondern verurteilte Taha Al-J. auch wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB) und Kriegsverbrechen (§ 8 VStGB) zu einer lebenslangen Haftstrafe, was die Tragweite der Taten verdeutlicht. Die Verurteilung und die Bestätigung durch den BGH setzten ein wichtiges Zeichen: Auch wenn Genozid in weit entfernten Konflikten geschieht, können diese Taten anderswo verfolgt werden.
Amnesty-Mitglieder beobachteten das Verfahren
Wir Mitglieder der Amnesty-Themenkoordinationsgruppe Völkerstrafrecht haben das Verfahren von Beginn an begleitet. Wir haben Prozessprotokolle erstellt, Hintergründe recherchiert und prozessbegleitende Artikel veröffentlicht. Unser Engagement gründete sich auf dem Anspruch, die Perspektive der Betroffenengemeinschaft und internationalen Öffentlichkeit sichtbar zu machen, Transparenz zu fördern und den rechtsstaatlichen Umgang mit Völkerstraftaten öffentlich zu begleiten. Amnesty International setzt sich weltweit dafür ein, dass Täter*innen schwerster Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden.
Aus menschen- und völkerrechtlicher Perspektive war das Verfahren ein Meilenstein. Es zeigte, dass nationale Gerichte internationale Rechtsstandards umsetzen können, und stärkte das Vertrauen von Betroffenen in das Rechtssystem. Zugleich machte es deutlich, wie komplex und langwierig der Weg zur Gerechtigkeit ist und wie wichtig unabhängige Prozessbeobachtung für faire und transparente Verfahren ist.
Umfassende Dokumentation des Prozesses
Die Veröffentlichung unserer Publikation soll dazu beitragen, die rechtlichen, historischen und menschlichen Dimensionen dieses Prozesses nachvollziehbar zu machen.
Unsere Publikation dokumentiert erstmals systematisch den gesamten Prozessverlauf, ergänzt durch Analysebeiträge, Hintergrundtexte und Perspektiven von Betroffenen und Expert*innen. Sie richtet sich an Jurist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und die interessierte Öffentlichkeit. Unser Ziel ist es, Wissen zu verbreiten, Verständnis zu fördern und Diskussionen über die internationale Strafrechtspflege anzuregen.
Während wir als Menschenrechtsorganisation und als Gesellschaft viel aus dem Verfahren lernen, dürfen andere Genozide nicht übersehen werden. Amnesty International dokumentiert weltweit stattfindende Genozide wie beispielsweise in Myanmar und im Gazastreifen und weitere Konflikte, in denen Völkerrechtsverbrechen begangen werden, wie zum Beispiel im Sudan.
Auch hier dürfen wir nicht in Ohnmacht verharren, während an anderen Orten Menschen aufgrund ihrer Identität ausgelöscht oder ihrer Existenzgrundlage beraubt werden. Internationale Strafrechtspflege bleibt ein unerlässliches Instrument, um Rechtsverletzungen sichtbarer zu machen, Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen und den Betroffenen Zugang zur Gerechtigkeit zu ermöglichen.
Die Publikation kann als PDF-Datei auf amnesty-voelkerstrafrecht.de heruntergeladen werden.