Indien: Ernüchternde Bilanz im UN-Menschenrechtsrat
Fordern Schutz vor Gewalt. Protestierende in Churachandpur, Manipur, Juni 2023
© Altaf Qadri / AP / pa
Indien wird auch in den Jahren 2026 bis 2028 im UN-Menschenrechtsrat vertreten sein. Doch wie steht es eigentlich um die Menschenrechte im Land?
Von Michael Gottlob
Indien ist wieder einmal als nichtständiges Mitglied in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gewählt worden, diesmal für die Jahre 2026 bis 2028. Grund genug, um einen kritischen Blick auf die indische Menschenrechtspolitik zu werfen – im eigenen Land. Dem im Jahr 2006 gebildeten UN-Gremium gehörte Indien bisher insgesamt 16 Jahre lang an. Doch die menschenrechtliche Bilanz des Landes ist ernüchternd: Von den 83 Anfragen, die Indien allein zwischen 2019 und 2024 erhielt, beantwortete es nur 20. Und Anfragen von Sonderberichterstatter*innen des Menschenrechtsrats, die das Land besuchen wollten, wurden nur in einem Fall positiv beschieden, während 19 noch anhängig sind, darunter eine Besuchsanfrage des UN-Sonderberichterstatters über Folter aus dem Jahr 1999.
Die Resolution 60/251, auf deren Grundlage der UN-Menschenrechtsrat gegründet wurde, fordert von den gewählten Mitgliedern "die höchsten Standards bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte". Doch die in Genf und New York ansässige Nichtregierungsorganisation International Service for Human Rights (ISHR), die zusammen mit Amnesty International im September 2025 eine Veranstaltung bezüglich der kandidierenden Staaten organisierte, bewertet die Arbeit Indiens im und mit dem Menschenrechtsrat in nur zwei Aspekten positiv: Das Land hat eine Nationale Menschenrechtsinstitution gemäß Pariser Prinzipien, also den UN-Leitlinien aus dem Jahr 1993 für die Errichtung und Funktionsweise nationaler Menschenrechtsinstitutionen. Außerdem bezahlt das Land seine UN-Beiträge fristgerecht. In allen anderen Belangen ließ die Bereitschaft Indiens zur Zusammenarbeit im Sinne der Menschenrechte zu wünschen übrig.
Religiöse Intoleranz
Beobachtungen weiterer zivilgesellschaftlicher Organisationen legen Defizite bei der Religionsfreiheit offen. So wirft Human Rights Watch der selbsterklärten "Mutter der Demokratie" vor, Angehörige marginalisierter religiöser Gruppen systematisch zu diskriminieren und Muslim*innen unrechtmäßig zu vertreiben. Generelles Misstrauen in dieser Hinsicht liegt nahe, denn in den ideologischen Grundlagentexten des hindunationalis-tischen Nationalen Freiwilligenverbands (RSS) und der seit 2014 regierenden Indischen Volkspartei (BJP) wird explizit das Ziel genannt, Indien zu einem Hindustaat zu machen, der Nichthindus lediglich einen untergeordneten Status einräumt.
Der Aufstieg der BJP und die Wahl Narendra Modis zum Ministerpräsidenten im Jahr 2014 haben zu verstärkter Diskriminierung marginalisierter religiöser Gruppen geführt, vor allem im Bundesstaat Manipur, der teilweise christlich geprägt ist, und in Jammu und Kaschmir, wo Muslim*innen die Mehrheit der Bevölkerung stellen. Ein NGO-Vertreter aus Manipur wollte bei der ISHR-Veranstaltung im September wissen, wann die im Juni 2023 von der indischen Regierung eingesetzte Untersuchungskommission über die "Ursachen und Ausbreitung der Gewalt nach dem 3. Mai 2023 in Manipur" ihren Bericht vorlegen würde, damit Maßnahmen eingeleitet werden könnten, um die Rechte von Zehntausenden Bürger*innen in den Lagern für Binnenvertriebene zu wahren. Im Mai 2023 war es in Manipur zu schweren ethnischen Konflikten gekommen, bei denen Hunderte Menschen getötet und Zehntausende vertrieben wurden.
Ausgangssperren und Massenverhaftungen
Der Bundesstaat Jammu und Kaschmir wehrt sich gegen die massive Präsenz der indischen Armee seit dem Ausbruch eines bewaffneten Aufstands gegen die indische Herrschaft im Jahr 1989. Die Präsenz geht mit Übergriffen auf die muslimische Zivilbevölkerung einher, die nicht geahndet werden, weil der Armed Forces (Special Powers) Act Militärangehörigen Straffreiheit gewährt. Darüber hinaus verlor Kaschmir im August 2019 seinen Autonomiestatus nach Artikel 370 der indischen Verfassung. In der Folge gab es Ausgangssperren sowie Massenverhaftungen von politischen Anführer*innen und Protestierenden.
Aber nicht nur in den Grenzregionen, sondern auch im indischen Kernland ist die Religionsfreiheit bedroht. In vielen Bundesstaaten wurden in den vergangenen Jahren Gesetze verabschiedet, die den Wechsel vom Hinduismus zu anderen Religionen erschweren oder unter Strafe stellen, wie Amnesty kritisierte.
Diskriminiert werden auch marginalisierte Gruppen wie die Adivasi-Gemeinschaften, die zur indischen Urbevölkerung zählen, und benachteiligte Gruppen in der Hindu-Kastengesellschaft, insbesondere die Dalits (früher als "Unberührbare" bezeichnet). Zwar stehen den Dalits reservierte Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst und quotierte Parlamentssitze entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil von rund 15 Prozent zu, doch leiden sie bis heute unter einer tief verwurzelten sozialen Diskriminierung. Diese äußert sich auch darin, dass ihr Zugang zur Justiz erschwert ist. Frauen der Dalit- und Adivasi-Gemeinschaften sind nicht zuletzt von sexualisierter Gewalt durch Täter aus höheren Gesellschaftsschichten betroffen.
Gewalt gegen Frauen ist grundsätzlich ein großes Problem und wird weiterhin nur selten geahndet, obwohl die Öffentlichkeit dies vehement einfordert. So sorgte die Gruppenvergewaltigung und Ermordung der angehenden Ärztin Jyoti Singh in Delhi im Dezember 2012 für landesweite Proteste. Die Medien berichteten ausführlich über den Fall und gehen seither auch auf viele andere Fälle sexualisierter Gewalt gegen Frauen ein.
Repressionen gegen Umweltschützer*innen
Umweltschützer*innen, die sich gegen industrielle Großprojekte stellen, die ihre Lebensräume bedrohen, werden häufig Opfer von Schikane und willkürlicher Inhaftierung. Ohne konkrete Beweise werden sie als Unterstützer*innen der maoistischen Guerilla (Naxalit*innen) verdächtigt. Repressiv gingen indische Behörden gegen die Dongria Kondh vor: Die Adivasi-Gemeinschaft im ostindischen Bundesstaat Odisha verteidigte ihre traditionellen Rechte als Waldbewohner*innen gegen den britischen Bergbaukonzern Vedanta Resources, der Bauxit-Minen plante. Doch mithilfe nationaler und internationaler Solidaritätsgruppen erreichten sie, dass die Behörden das Projekt 2014 stoppen mussten.
Auch die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind in Indien gefährdet. Dies wurde zum Beispiel deutlich, als sich eine Protestbewegung gegen das im Dezember 2019 verabschiedete neue Staatsbürgerrecht formierte. Dessen Bestimmungen sollen vor allem Muslim*innen aus Afghanistan, Pakistan und Bangladesch an der Flucht nach Indien hindern. Einer der Wortführer der Proteste in Delhi war der Student Umar Khalid, der als angeblicher Unruhestifter seit September 2020 ohne Gerichtsverfahren in Haft ist und für den sich Amnesty seit Jahren einsetzt. Zahlreiche weitere Bürgerrechtler*innen befinden sich ebenfalls seit Langem in Untersuchungshaft, was einen Verstoß gegen ihr in der Verfassung garantiertes Recht auf ein zügiges und faires Verfahren darstellt.
Michael Gottlob ist Sprecher der Kogruppe Indien/ Sri Lanka/ Malediven.