Die Todesstrafe: Fakten, Fälle und Hintergründe

Mehrere Personen, die Fackel in den Händen halten, stehen neben einem Banner, auf dem steht: "Für eine Welt ohne Todesstrafe".

Amnesty-Mahnwache gegen die Todesstrafe in den USA vor der US-Botschaft in Berlin (Archivaufnahme)

Ob durch Erhängen, Erschießen, Enthaupten oder Vergiften: Jahr für Jahr werden weltweit Tausende Menschen von staatlicher Seite aus hingerichtet. Besonders oft betrifft die Todesstrafe Menschen aus finanziell benachteiligten Verhältnissen oder aus marginalisierten Gruppen. Dieser Beitrag liefert aktuelle Statistiken und grundlegende Antworten zum Thema Todesstrafe: Welche Staaten wenden sie noch an? Was spricht gegen den Einsatz der Todesstrafe und wie kannst du dich aktiv für die weltweite Abschaffung dieser grausamen Strafe stark machen?

1. Was ist die Todesstrafe?

Die Todesstrafe ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen durch den Staat.

  • Menschenrechtsverletzung: Sie verstößt gegen fundamentale Menschenrechte, insbesondere gegen das unabdingbare Recht auf Leben sowie das strikte Verbot der Folter.
  • Unmenschlichkeit: Sie stellt eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Bestrafung dar (Rache statt Gerechtigkeit), bei der es keine "humane" Art der Vollstreckung gibt.
  • Irreversibilität: Da sie endgültig und unumkehrbar ist, können Fehlurteile oder Justizirrtümer im Nachhinein nicht mehr korrigiert werden.

 

Das Foto zeigt mehrere Personen mit Augenbinden, die sich einen Strick um den Hals gehängt haben.

Amnesty-Demonstration in Mexiko gegen die Hinrichtung von Minderjährigen im Iran (Archivaufnahme)

2. Welche Arten der Hinrichtung gibt es?

Die gängigsten Hinrichtungsmethoden sind Erhängen, Erschießen, tödliche Injektion per Giftspritze, Enthaupten oder in jüngster Vergangenheit die Hinrichtung mit Stickstoff.

Seit 1996 hat eine wachsende Mehrheit von Ländern die Todesstrafe gesetzlich oder in der Praxis abgeschafft, und dieser weltweite Trend setzt sich fort. Angesichts tausender Todesurteile und Hinrichtungen jedes Jahr besteht jedoch weiterhin dringender Handlungsbedarf.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe in jeder Form und ausnahmslos ab – unabhängig von der Art oder Schwere des Verbrechens und ohne Rücksicht auf Schuld oder Unschuld des Täters oder der Täterin oder der angewandten Hinrichtungsmethode.

Verbrechen müssen zweifellos bestraft werden - Das Recht auf Leben und die Würde des Menschen dürfen niemals durch Strafe verletzt werden. Es gibt keinen Beweis dafür, dass die Todesstrafe eine größere abschreckende Wirkung hat als eine langjährige Haftstrafe. 

Zusammen mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen arbeiten wir weltweit für ein Ende der Todesstrafe und fordern ihre Abschaffung in der Praxis und schlussendlich in der Gesetzgebung.

Vier Personen halten während einer Demonstration ein Banner vor sich, auf dem unter anderem steht: "Fight Uganda's Anti-Homosexuality Death Penalty Law".

Protestaktion gegen das Anti-LGBTI-Gesetz vor der ugandischen Botschaft in London während der Pride-Parade am 1. Juli 2023

3. Argumente gegen die Todesstrafe

Seit die Todesstrafe existiert, wird versucht, ihre "Notwendigkeit" zu rechtfertigen. Die Vorstellung, dass die Todesstrafe eine stärkere abschreckende Wirkung als andere Strafen besitzt, ist bis heute nirgends auch nur ansatzweise bewiesen worden. Doch es gibt noch weitere Argumente, die gegen den Einsatz der Todesstrafe sprechen. 

1) Die Todesstrafe ist ungerecht

Laut der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jeder Mensch das Recht auf Leben und darf weder gefoltert noch grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ausgesetzt werden. Die Todesstrafe verletzt diese fundamentalen Rechte. Staatlich angeordnetes Töten kann niemals gerecht sein. Ein Staat kann nicht per Gesetz das Töten verbieten und gleichzeitig selbst darauf zurückgreifen. Internationale Menschenrechtsstandards, die das Leben jedes Menschen schützen, haben Vorrang vor nationalem Recht.

2) Die Todesstrafe ist unmenschlich

Es existiert keine "humane" Art und Weise die Todesstrafe zu vollstrecken. Jede Hinrichtungsmethode zielt nur darauf ab, ein Leben zu beenden. Die Todesstrafe verwehrt dem Verurteilten die Möglichkeit zur Wiedergutmachung, Reue oder Besserung.

3) Die Todesstrafe verhindert keine Straftaten

Von der Todesstrafe geht keine besondere abschreckende Wirkung auf Verbrechen aus, wie wissenschaftliche Studien gezeigt haben. In Kanada ist die Mordrate seit der Abschaffung der Todesstrafe gesunken. In den USA hingegen ist die Mordrate in Staaten mit Todesstrafe oftmals höher als in solchen ohne. Effektive Verbrechensverhütung erfordert hohe Aufklärungsquoten bei Straftaten sowie ein faires und zügig arbeitendes Justizsystem

4) Die Todesstrafe ist unwiderruflich

Justizirrtümer und Fehlurteile lassen sich nie vollständig ausschließen. Ein einmal vollstrecktes Todesurteil ist endgültig und kann im Falle eines Fehlurteils – anders als eine Haftstrafe – nicht korrigiert werden. Die Zahl der Justizirrtümer und Hinrichtungen Unschuldiger ist schwer zu beziffern. Falsche Geständnisse, fehlerhafte Aussagen von Zeug*innen und Gutachten können zur Fehlverurteilung führen. In einigen Ländern haben Angeklagte, denen die Todesstrafe droht, keinen Anspruch auf eine gründliche Verteidigung und kein Berufungsrecht, was das Risiko, das ein Fehlurteil ergeht, deutlich erhöht.

5) Die Todesstrafe ist willkürlich

Die Todesstrafe wird oft unverhältnismäßig gegen Menschen aus marginalisierten Gruppen oder Angehörige von Minderheiten angewendet. In den USA ist der Anteil der zum Tode verurteilten Afro-Amerikaner*innen überproportional höher. In Saudi-Arabien sind häufig Arbeitsmigrant*innen betroffen. 

Staaten befriedigen mit der Todesstrafe nicht selten populistische Rachegelüste und führen öffentliche Schauprozesse und Massenhinrichtungen durch, wie im Iran oder in China. Die meisten Hinrichtungen erfolgen nicht wegen Gewaltverbrechen, sondern aus politischen Gründen. 

Die Todesstrafe erleichtert es Regierungen, sich Personen zu entledigen, die der Regierung ein Dorn im Auge sind. Todesurteile ergehen darüberhinaus wegen Drogendelikten (Indonesien, Malaysia) oder wegen Diebstahls, Korruption oder Steuervergehen (China). In Länder wie Nigeria, Saudi-Arabien und Uganda müssen außerdem homosexuellen Menschen die Todesstrafe befürchten.

4. Todesstrafe weltweit: Die aktuellen Zahlen und Entwicklungen 2025

Die weltweite Anwendung der Todesstrafe hat im Jahr 2025 einen besorgniserregenden Höchststand erreicht. Laut dem aktuellen Amnesty-Bericht wurden im vergangenen Jahr mindestens 2.707 Menschen in insgesamt 17 Ländern exekutiert. Dies stellt die höchste Zahl an Hinrichtungen seit dem Jahr 1981 dar. Dieser drastische Anstieg ist primär auf Rückschritte in einer kleinen Gruppe von Staaten zurückzuführen.

Dokumentierte Hinrichtungen und Todesurteile weltweit (2014-2025)  




 

Brennpunkte der Todesstrafe: Länder mit den höchsten Hinrichtungszahlen

Die Statistik wird massiv durch die Entwicklungen in wenigen Ländern angeführt:

  • Iran: Die Behörden der Islamischen Republik vollstreckten 2025 mindestens 2.159 Todesurteile. Das entspricht mehr als einer Verdopplung im Vergleich zum Vorjahr 2024.
  • Saudi-Arabien: Hier wurden im Berichtszeitraum mindestens 356 Menschen hingerichtet.
  • Signifikante Zunahmen: Deutliche Anstiege bei den Exekutionszahlen verzeichneten zudem die USA (von 35 auf 47), Singapur (von 9 auf 17), Ägypten (von 13 auf 23) sowie Kuwait (von 6 auf 17).

Neben diesen Staaten wurde die Todesstrafe 2025 auch in Afghanistan, Irak, Japan, Jemen, Nordkorea, Somalia, dem Südsudan, Taiwan, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Vietnam vollzogen. Als Hinrichtungsmethoden kamen dabei das Erhängen, Erschießen, Enthaupten, die tödliche Injektion sowie die Erstickung durch Stickstoffgas zur Anwendung.

 

Interaktive Grafik: Staaten mit den meisten Hinrichtungen im Jahr 2025

Länder und Regionen im Fokus: 

  • China (ohne offizielle Zahlen): China bleibt weltweit der Staat mit den meisten Hinrichtungen. Da Informationen zur Todesstrafe dort jedoch als striktes Staatsgeheimnis behandelt werden, taucht das Land in der Statistik nicht mit einer konkreten Zahl auf Amnesty International geht von Tausenden vollstreckten Todesurteilen aus
  • Iran (2.159+ Hinrichtungen): Der enorme globale Anstieg ist primär auf den Iran zurückzuführen, der 2025 seine höchste Hinrichtungszahl seit Jahrzehnten verzeichnete und allein 80 Prozent aller weltweit erfassten Vollstreckungen ausmacht. Das Land nutzte die Todesstrafe massiv als Instrument der politischen Unterdrückung sowie für Drogendelikte
  • Saudi-Arabien (356+ Hinrichtungen): Auch Saudi-Arabien erreichte 2025 einen neuen traurigen Rekord. Dieser ist vor allem auf einen extremen Anstieg bei Hinrichtungen wegen Drogendelikten zurückzuführen, die 67 % aller dortigen Vollstreckungen ausmachten
  • USA (47 Hinrichtungen): Als einziges Land auf dem amerikanischen Kontinent, das noch Hinrichtungen durchführt, erreichten die USA den höchsten Stand seit 2009. Dieser Anstieg wurde maßgeblich durch den Bundesstaat Florida angetrieben, der fast die Hälfte aller US-Hinrichtungen (19) vollzog.

Hinweis: Das Pluszeichen (+) bei Ländern wie dem Iran, Saudi-Arabien oder dem Jemen bedeutet, dass es sich um verifizierte Mindestzahlen handelt; die tatsächliche Anzahl liegt laut Amnesty International höher.
 

Das Bild zeigt eine Frau, die ein Plakat mit einer Foto-Collage in der Hand hält

Amnesty-Kundgebung vor dem Bundestag in Berlin in Solidarität mit den Protestierenden im Iran (23. November 2022)


Fokus: Todesstrafe im Zusammenhang mit Drogendelikten

Ein wesentlicher Treiber der hohen Zahlen ist die Bestrafung von Drogendelikten. Fast die Hälfte aller weltweit dokumentierten Fälle – insgesamt 1.257 Hinrichtungen (46 Prozent) – standen 2025 im Zusammenhang mit Drogenkriminalität.

Hinrichtungsmethoden im Jahr 2025: 

Im Jahr 2025 wurden weltweit Menschen mit verschiedenen Methoden exekutiert: Enthauptung, Erhängen, Giftinjektionen, Erschießungen sowie durch Sauerstoffentzug mittels Stickstoff.

  • Enthauptung: Angewandt in Saudi-Arabien.
  • Erhängen: Angewandt in Ägypten, Iran, Irak, Japan, Kuwait, Singapur und Südsudan.
  • Tödliche Injektion (Giftspritze): Angewandt in China, den USA und Vietnam.
  • Erschießen: Angewandt in Afghanistan, China, Nordkorea, Saudi-Arabien, Somalia, Taiwan, den Vereinigten Arabischen Emiraten, den USA und Jemen.
  • Ersticken durch Stickstoffgas: Angewandt in den USA.

Amnesty-Mitglieder demonstrieren in Simbabwes Hauptstadt Harare für die Abschaffung der Todesstrafe (Archivaufnahme)

5. Der Einsatz von Amnesty International für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe

Amnesty International: Der weltweite Einsatz gegen die Todesstrafe

Amnesty International lehnt die Todesstrafe uneingeschränkt ab, da sie einen massiven Angriff auf die menschliche Würde darstellt. Sie verletzt das fundamentale Menschenrecht auf Leben sowie das Recht, keiner grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden.

Bereits seit 1973 ist die Abschaffung der Todesstrafe eines der wichtigsten Anliegen von Amnesty. Dank des unermüdlichen Einsatzes unserer Unterstützer*innen – die seither Millionen von Briefen geschrieben haben – konnten wir gemeinsam viel erreichen:

  • Zahlreiche Todesurteile wurden in letzter Sekunde verhindert.
  • In vielen Fällen konnte eine Strafumwandlung erreicht werden.
  • Staaten weltweit wurden erfolgreich dazu gedrängt, die Todesstrafe offiziell abzuschaffen.

Historische Meilensteine: Wie der weltweite Kampf begann

Der systematische Einsatz gegen staatliche Hinrichtungen entwickelte sich in den 1970er Jahren durch zwei wegweisende Ereignisse:

  • September 1973 (Wien): Auf der Internationalen Ratstagung beschloss Amnesty, sich zukünftig in jedem Fall gegen die Vollstreckung von Todesurteilen und für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Organisation nur dann gegen Todesurteile aktiv geworden, wenn gewaltlose politische Gefangene davon betroffen waren.
  • Dezember 1977 (Stockholm): Amnesty International veranstaltete die erste internationale "Konferenz zur Abschaffung der Todesstrafe". Daran nahmen über 200 Personen aus fast allen Teilen der Welt teil – darunter Vertreter*innen aus Rechtswissenschaft, Politik, Polizei und dem Strafvollzug.

Die Deklaration von Stockholm

Der Höhepunkt der Konferenz von 1977 war die Verabschiedung der historischen "Deklaration von Stockholm". Darin erklärten die Teilnehmer*innen:

"[...] die Todesstrafe uneingeschränkt abzulehnen, jede Form der Hinrichtung – ob auf Anordnung oder mit Duldung von Regierungen – zu verurteilen und ihre Entschlossenheit, für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe zu arbeiten."

Dieses wegweisende Grundsatzprogramm markierte den Beginn einer Reihe von weltweiten Amnesty-Aktivitäten zur Bekämpfung der Todesstrafe, die bis heute andauern.

Das Bild zeigt mehrere Personen auf einem Podium

Konferenz über die Abschaffung der Todesstrafe in der schwedischen Hauptstadt Stockholm im Dezember 1977

Der erste globale Todesstrafenbericht und der Weg zur weltweiten Ächtung

Am 26. September 1979 veröffentlichte Amnesty International den ersten globalen Todesstrafenbericht. Diese bis dahin beispiellos umfassende Dokumentation beleuchtete die juristische Situation und Praxis in 134 Staaten und Territorien, die zu diesem Zeitpunkt noch an der Todesstrafe festhielten.

Die Veröffentlichung dieses Berichts markierte einen Meilenstein: Sie war der Auftakt zur ersten weltweiten Kampagne von Amnesty gegen die Todesstrafe. Damals hatten gerade einmal 24 Staaten diese Strafe vollständig abgeschafft – eine Situation, die sich in den kommenden Jahrzehnten grundlegend ändern sollte.

Ein historischer Wandel bei den Vereinten Nationen

Noch Ende der 1970er Jahre bezeichneten die Vereinten Nationen (UN) die Abschaffung der Todesstrafe lediglich als "wünschenswert". Gut dreißig Jahre später wurde die weltweite Ächtung greifbarer als je zuvor:

Am 18. Dezember 2007 forderte die Generalversammlung der Vereinten Nationen zum ersten Mal einen weltweiten Hinrichtungsstopp – als wichtige Vorstufe zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe. Das Abstimmungsergebnis war überwältigend und zeigte einen klaren internationalen Trend:

  • 104 Ja-Stimmen
  • 54 Nein-Stimmen
  • 29 Enthaltungen

Die globale Entwicklung: Die Todesstrafe heute (Stand: Mai 2026)

Vergleicht man die Zahlen aus dem ersten Amnesty-Bericht von 1979 (24 Staaten) mit der heutigen Situation, wird der enorme Fortschritt bei der Abschaffung der Todesstrafe deutlich.

Bis zum Ende des Jahres 2025 haben weltweit insgesamt 145 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Das entspricht fast drei Vierteln aller Länder weltweit und ist ein leichter Anstieg gegenüber Ihrem Stand von Mai 2024.

Die neuen Daten setzen sich exakt wie folgt zusammen:

  • 113 Länder haben die Todesstrafe vollständig für alle Straftaten per Gesetz abgeschafft (ein Land mehr als in Ihrem vorherigen Stand).
  • 23 Länder haben die Todesstrafe in der Praxis abgeschafft. Das bedeutet, sie behalten die Strafe zwar für gewöhnliche Verbrechen bei, haben aber seit mindestens 10 Jahren niemanden mehr hingerichtet und verfolgen eine etablierte Politik des Hinrichtungsstopps.
  • 9 Länder haben die Todesstrafe nur für gewöhnliche Verbrechen abgeschafft und sehen sie ausschließlich noch für außergewöhnliche Straftaten (z. B. nach Militärrecht in Kriegszeiten) vor.

Dem gegenüber gibt es laut den Daten für das Jahr 2025 noch 54 Staaten, die die Todesstrafe weiterhin für gewöhnliche Verbrechen beibehalten.

Mehrere Personen halten Protestschilder hoch.

Delegierte der "Taiwan Alliance to end the Death Penalty" beim vierten Weltkongress gegen die Todesstrafe in Genf in der Schweiz (Februar 2010)

6. Einsatz mit Erfolg: Einzelfälle, bei denen die Todesstrafe abgewendet werden konnte

Amnesty setzt sich seit den 1970er Jahren für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ein. In vielen Fällen macht sich Amnesty auch für einzelne Personen stark, denen die Hinrichtung droht – mithilfe von Appell-Aktionen, Eilaktionen (Urgent Actions) und Petitionen. Hier findest du eine Auswahl von Einzelfällen, für die sich Amnesty in der Vergangenheit mit Erfolg eingesetzt hat.

USA: Glynn Simmons
Das Bild zeigt ein Foto, ein Mann lacht in die Kamera, er umarmt eine Frau

Verbrachte 48 Jahre in den USA unschuldig in Haft: Der ehemalige Todesstrafenkandidat Glynn Simmons umarmt seine Cousine nach seinem Freispruch (September 2023).

 

Nach 48 Jahren in Haft wurde der im US­-Bundesstaat Oklahoma zum Tode verurteilte Glynn Simmons im September 2023 im Berufungsverfahren freigesprochen. Er war 1975 für den Mord an einer Frau und die Verwundung einer weiteren Frau verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Simmons als einzigen Tatverdächtigen präsentiert, obwohl die Überlebende weitere Männer als verdächtig identifiziert hatte. Simmons ist kein Einzelfall.

 Seit 1973 mussten 30 US­-Bundesstaaten 200 Menschen wegen erwiesener Unschuld oder erheblicher Zweifel an ihrer Schuld aus den Todestrakten entlassen. Einige Gefangene standen nach jahrzehntelanger Haft kurz vor ihrer Hinrichtung. Nicht wenige dieser Fehlurteile gehen auf eine mangelhafte Verteidigung und Verfehlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zurück.

 

Sudan: Meriam Yehya Ibrahim

Die Freilassung von Meriam Yehya Ibrahim im Juni 2014 war ein erster Schritt zur Wiedergutmachung der grausamen Ungerechtigkeit, die der jungen Frau angetan wurde. Die Christin war im Sudan wegen ihres Glaubens zum Tode verurteilt worden. Zusätzlich waren wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs 100 Peitschenhiebe gegen sie verhängt worden.

Meriam Yehya Ibrahim wurde im August 2013 festgenommen und angeklagt. Ein Familienangehöriger soll behauptet haben, dass sie sich mit der Heirat eines südsudanesischen Christen des außerehelichen Geschlechtsverkehrs schuldig gemacht habe. Nach dem im Sudan geltenden Recht der Scharia darf eine Muslimin keinen nicht-muslimischen Mann heiraten. Das Gericht fügte im Februar 2014 eine Anklage wegen Apostasie (Abfall vom Glauben) hinzu, nachdem Meriam Yehya Ibrahim versichert hatte, dass sie Christin und keine Muslimin sei. 

Sie war schwanger als sie inhaftiert wurde. Ihr damals 20 Monate alter Sohn befand sich ebenfalls mit ihr in Haft. Nachdem ein Berufungsgericht ihre Freilassung und die Aufhebung der Urteile verfügt hatte, konnte Meriam das Gefängnis im Juni 2014 verlassen. Über eine Million Menschen hatten sich mit Amnesty International für die Freilassung von Meriam eingesetzt.

Japan: Iwao Hakamada
Iwao Hakamada hält ein Schild in die Kamera mit der Aufschrift "Thank you, Amnesty!"

Iwao Hakamada wurde 1968 in Japan zum Tode verurteilt. Das Foto zeigt ihn im Mai 2014 nach seiner Freilassung aus dem Gefängnis. Im September 2024 wurde er in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen.

 

Am 26. September 2024 fällte das Bezirksgericht Shizuoka in Japan ein lang erwartete Urteil und sprach Hakamada Iwao endlich frei. Iwao Hakamada gilt als Häftling, der weltweit am längsten in einer Todeszelle saß:

Hakamada wurde 1968 wegen Mordes zum Tode verurteilt. Er verbrachte über 40 Jahre in Einzelhaft im Todestrakt und musste jeden Tag damit rechnen, dass ein Hinrichtungsbefehl gegen ihn erlassen wird. Nach jahrelangem Rechtsstreit entschied der Oberste Gerichtshof 2023, dem mittlerweile 88-Jährigen ein Wiederaufnahmeverfahren zu gewähren. Hakamada hatte ursprünglich nach 20-tägigem Polizeiverhör ein Geständnis abgelegt, das er später widerrief und als durch Folter erpresst bezeichnete. Trotz Zweifeln an den Beweisen wurde er verurteilt. Amnesty International hat sich jahrelang für ihn eingesetzt. 

Nach Medienberichten hat Hakamada im März 2025 vom japanischen Staat einen Entschädigungszahlung in Höhe von 217 Millionen Yen, umgerechnet 1,35 Millionen Euro erhalten. 

Der Fall Hakamada verdeutlicht die Problematik der Todesstrafe, insbesondere angesichts möglicher Justizirrtümer und unfairer Gerichtsverfahren. Er zeigt auch die Bedeutung von DNA-Beweisen und die Notwendigkeit, Geständnisse kritisch zu hinterfragen. 

Nigeria: Moses Akatugba
Porträtfoto von Moses Akatugba

Moses Akatugba

 

Im Mai 2015 hatte die lange Leidenszeit von Moses Akatugba endlich ein Ende. Der Gouverneur des nigerianischen Bundesstaates Delta hatte ihn begnadigt. Moses Akatugba war zuvor gefoltert und zum Tod durch Erhängen verurteilt worden, weil er angeblich Handys gestohlen haben soll. Amnesty International hatte sich mit Aktionen weltweit für ihn eingesetzt. In Deutschland kamen über 141.000 Unterschriften und Appelle zusammen.

Moses Akatugba bedankte sich bei allen Unterstützer*innen für ihren Einsatz: "Ich bin überwältigt. Ich danke Amnesty International und ihren Aktivistinnen und Aktivisten für die große Unterstützung, die mir geholfen hat, aus dieser Situation gestärkt hervorzugehen. In meinen Augen sind die Mitglieder und Aktivistinnen und Aktivisten von Amnesty International Heldinnen und Helden. Ich verspreche, dass ich mich für die Menschenrechte einsetzen und anderen helfen werde." Sein Fall war Teil der Amnesty-Kampagne "Stop Folter" und des Briefmarathons 2014. Während seiner Haft wurde er schwer misshandelt, um ein Geständnis zu erzwingen.

Iran: Zahra Sedighi-Hamadani (Sareh) und Elham Choubdar
Porträtfoto von Zahra Sedighi Hamadani

Die iranische LGBTI-Aktivistin Zahra Sedighi Hamadani


Zahra Sedighi-Hamadani ist eine mutige iranische Aktivistin, die auch unter dem Namen Sareh bekannt ist. Sie und Elham Choubdar, eine weitere junge Frau, sahen sich aufgrund ihres Einsatzes für die Rechte von LGBTIQ-Personen mit einer erschütternden Realität konfrontiert: Die iranischen Behörden verurteilten beide zum Tode. Doch im März 2023 kam endlich die erlösende Nachricht – Zahra und Elham wurden aus der Haft entlassen. Zahra Sedighi-Hamadani lebt mit ihren Kindern inzwischen in Köln.

Die Verhaftung von Zahra Sedighi-Hamadani erfolgte Ende 2021 durch die berüchtigten iranischen Revolutionsgarden, als sie versuchte, nahe der Grenze zur Türkei Asyl zu beantragen. Kurze Zeit später wurde auch Elham Choubdar festgenommen. Nach einem unfairen Verfahren vor dem Revolutionsgericht in Urmia, einer Stadt in der Provinz West-Aserbaidschan, wurden beide Anfang August 2022 der "Verdorbenheit auf Erden" schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt. Offizielle Stellungnahmen und staatliche Medienberichte legten den Schluss nahe, dass die Verfolgung auf diskriminierenden Motiven basierte. Diese standen im Zusammenhang mit Zahras tatsächlicher oder vermeintlichen sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität, ihrem friedlichen Engagement für die Rechte von LGBTIQ-Personen und ihren Verbindungen zu LGBTIQ-Asylsuchenden aus Irak.

Südsudan: Magai Matiop Ngong
Das Bild zeigt einen jungen Mann in einem Büro, der lacht und die Faust hebt

Endlich in Freiheit: Magai Matiop Ngong aus dem Südsudan im Amnesty-Büro in der kenianischen Hauptstadt Nairobi am 5. April 2022.


Magai Matiop Ngong, ein junger Mann aus Südsudan, war gerade einmal 15 Jahre alt und besuchte die Sekundarschule, als sein Leben eine tragische Wendung nahm. Am 14. November 2017 wurde er wegen eines Mordes, den er als Unfall bezeichnete, zum Tode durch den Strang verurteilt. Zwei Jahre und acht lange Monate verbrachte Magai im Todestrakt, davon zwei Jahre und einen Monat als Minderjähriger – eine klare Verletzung der Verpflichtungen Südsudans gemäß nationalem Recht und internationalen Menschenrechtsnormen.

Doch es gab Hoffnung: Das südsudanesische Berufungsgericht erkannte am 14. Juli 2020 die Unrechtmäßigkeit des Todesurteils an, da Magai zum Zeitpunkt der Tat noch ein Kind war. Der Fall wurde an den Hohen Gerichtshof zurückverwiesen, um ein angemessenes Urteil zu fällen. Endlich, am 29. Juli 2020, wurde Magai aus dem Todestrakt entlassen, und seit dem 22. März 2022 kann er wieder in Freiheit leben. Amnesty International hatte sich mit dringenden Appellen nachdrücklich für seine Freilassung eingesetzt und somit einen wichtigen Beitrag zu diesem positiven Ausgang geleistet.

Leider ist Magais Fall kein Einzelfall in Südsudan. Im Jahr 2017 wurden zwei Menschen hingerichtet, die ihre Verbrechen im Alter von unter 18 Jahren begangen hatten, und 2018 wurde mindestens eine Person, die zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war, im Zentralgefängnis von Wau erhängt.

7. Wie kannst du dich für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen?

  • Beteilige dich an Appellaktionen von Amnesty International und setze dich für Menschen ein, denen unmittelbar die Hinrichtung droht: www.amnesty.de/urgent-actions
  • Unterzeichne Petitionen an Regierungen, die Todesurteile vollstrecken lassen, und fordere die vollständige Abschaffung der Todesstrafe: www.amnesty.de/mitmachen/petitionen
  • Engagiere dich bei der ehrenamtlichen Amnesty-Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe: amnesty-todesstrafe.de
  • Mit dem Amnesty­-Newsletter bleibst du immer über aktuelle Online­-Petitionen gegen die Todesstrafe und über andere Themen auf dem Laufenden. Jetzt anmelden: amnesty.de/newsletter
  • Oder unterstütze die Arbeit von Amnesty International mit einer Spende, damit wir uns weiterhin für eine Welt ohne Todesstrafe einsetzen können: helfen.amnesty.de/

8. Aktuelle Urgent Actions: Setze dich für zum Tode Verurteilte ein!

Das Foto zeigt Mohamed Tadjadit sitzend auf einem Stuhl.

Algerien: Todesstrafe droht - Dichter im Hungerstreik

Am 30. November 2025 beginnt ein neues Verfahren gegen den Dichter Mohamed Tadjadit und zwölf weitere Aktivist*innen.

Setz dich für sie ein!

Aufnahme von Tony Carruthers in Gefängniskleidung. Vor ihm steht ein Schild mit seiner Nummer. Hinter ihm an der Wand ist eine Höhenmesskarte mit Zahlen und Linien angebracht, um seine Körpergröße ablesen zu können.

USA (Tennessee): Drohende rechtswidrige Hinrichtung

Tony Carruthers soll am 21. Mai im US-Bundesstaat Tennessee hingerichtet werden.

Setz dich für ihn ein.

Collage bestehend aus zwei Porträtsfotos von Peyvand Naimi und Borna Naimi, die lächeln.

 

Iran: Zwei Baha'i droht nach Folter die Todesstrafe

Peyvand Naimi und Borna Naimi, zwei Cousins, die zur verfolgten religiösen Minderheit der Baha'i gehören, könnte die Todesstrafe drohen.

Setz dich für sie ein!

 

 

9. Die Grausamkeit der Todesstrafe: Ausgelöschte Leben

In diesen Fällen konnten die zum Tode Verurteilten nicht vor der Todesstrafe gerettet werden. 

Iran: Jamshid Sharmahd
Das Bild zeigt das Porträtbild eine Mannes

Der deutsche Staatsbürger Jamshid Sharmahd (Archivaufnahme)


Es ist eine schreckliche Nachricht für seine Famile und für alle, die sich für die Freilassung von Jamshid Sharmahd eingesetzt haben: Der deutsche Staatsbürger wurde am 28. Oktober 2024 im Iran hingerichtet. Amnesty verurteilt diese unmenschliche Hinrichtung aufs Schärfste und fordert Konsequenzen für die Verantwortlichen.

Sharmahd, der sich für Menschenrechte und gegen das iranische Regime einsetzte, wurde 2020 verhaftet und unter fragwürdigen Umständen der "Verdorbenheit auf Erden" angeklagt. In der Haft wurde er gefoltert und zu falschen Geständnissen gezwungen. Trotz diplomatischer Bemühungen und internationaler Proteste vollstreckte das iranische Regime das Todesurteil.

Seine Tochter Gazelle kämpfte unermüdlich für ihren Vater und erstattete mit Unterstützung des ECCHR sogar Strafanzeige gegen die iranische Justiz. Die erschütternde Hinrichtung zeigt die systematische Missachtung grundlegender Menschenrechte im Iran. Sharmahds Tod darf nicht ungesühnt bleiben. Sein Schicksal mahnt uns, weiter für die Menschenrechte einzutreten.

USA: Kenneth Smith
Das Bild zeigt das Porträtfoto eines Mannes

Kenneth Eugene Smith wurde am 25. Januar 2024 im US-Bundesstaat Alabama hingerichtet (Archivaufnahme).


Am 25. Januar 2024 wurde Kenneth Smith im US-Bundesstaat Alabama auf besonders grausame Weise hingerichtet - durch den Einsatz von Stickstoff. Amnesty International verurteilt diese unmenschliche Praxis aufs Schärfste, da sie das grundlegende Menschenrecht auf Leben verletzt.

Obwohl die Geschworenen 1996 für eine lebenslange Haftstrafe ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung auf Bewährung gestimmt hatten, überstimmte der Richter die Geschworenen und verhängte das Todesurteil. Die Behörden des US-Bundesstaates Alabama hatten bereits im Jahr 2022 versucht, Kenneth Smith durch die Giftspritze hinzurichten, was jedoch misslang.

Die Hinrichtung von Kenneth Smith markiert einen dunklen Meilenstein in der Geschichte der Todesstrafe. Es war die 1583. Hinrichtung in den USA seit 1976.

USA: Troy Davis
Porträtfoto von Troy Davis. Er trägt eine Brille mit runden Gläsern.

Troy Anthony Davis wurde 1991 in den USA zum Tode verurteilt worden. Am 21. September 2011 wurde er hingerichtet.

 

Am 21. September 2011 wurde Troy Davis im US-Bundesstaat Georgia mittels Giftspritze hingerichtet - trotz erheblicher Zweifel an seiner Schuld und weltweiter Proteste. Fast eine Million Menschen hatten sich für seine Freilassung eingesetzt.

Sein Fall zeigt das tragische Versagen des amerikanischen Justizsystems. Davis wurde 1991 wegen eines Mordes an einem Polizisten für schuldig befunden. Er wurde verurteilt, obwohl sieben der neun Hauptzeugen ihre Aussagen später zurückzogen oder änderten. Einige berichteten sogar, von der Polizei unter Druck gesetzt worden zu sein.

Seine letzten Worte waren ein bewegender Appell, den Kampf gegen die Todesstrafe fortzusetzen: "Dieser Kampf endet nicht mit mir". Seit Davis' Verurteilung wurden in den USA mehr als 90 zum Tode Verurteilte als unschuldig freigelassen.

Iran: Delara Darabi
Das Foto zeigt ein an einen Zaun gelehntes Foto von Delara Darabi, die ein Kopftuch trägt und ernst vor sich blickt. Vor dem Foto liegen Blumen und steht eine Kerze.

Amnesty-Mahnwache in Bern in der Schweiz am 6. Mai 2009 für Delara Darabi, nachdem sie wenige Tage zuvor im Iran hingerichtet wurde.

 

Weder ihre Eltern noch ihre Anwälte wurden über die bevorstehende Hinrichtung informiert: Am 1. Mai 2009 wurde die 22-jährige Delara Darabi im Iran hingerichtet. Noch einen Tag zuvor hatte Darabi bei einem Besuch ihrer Mutter gesagt: "Ich möchte frei sein. Einer der Richter hat mir versprochen, dass ich begnadigt werde. Mutter, ich bin unschuldig." 

Im September 2003 war die damals 17-Jährige mit ihrem Freund Amir Hossein Sotoudeh in das Haus der Cousine ihres Vaters eingebrochen, um sie auszurauben. Amir Hossein soll die Frau getötet haben. Darabi "gestand" zunächst den Mord. Ihr Freund hatte sie darum gebeten, um ihn vor der Hinrichtung zu retten. 

In der Annahme, dass ihr als Minderjährige nicht die Todesstrafe drohe, willigte sie ein. Später widerrief sie jedoch ihr Geständnis. Trotzdem wurde sie im Februar 2005 zum Tod durch den Strang verurteilt. Amnesty setzte sich mit Petitionen für ihre Begnadigung ein. Nach der Hinrichtung hielten Amnesty-Mitglieder weltweit Mahnwachen ab.

10. Hintergrundinformationen: Historische Entwicklung der Todesstrafe

Die historische Entwicklung der Todesstrafe geht viele Jahrhunderte zurück: In frühen Gesellschaften erlaubte das ungeschriebene Sippenrecht den Angehörigen eines Mordopfers, Rache an Täter*innen und deren Familien zu nehmen. Viele antike Kulturen kannten Geldstrafen, Versklavung und öffentliche Hinrichtungen; eine moderne Rechtsstaatlichkeit existierte nicht. Im Römischen Reich diente die Todesstrafe zur Unterdrückung von Staatsfeinden. Im Mittelalter nahm die Grausamkeit der Hinrichtungen zu. Im 18. Jahrhundert formierte sich mit der Aufklärung eine Opposition gegen die Todesstrafe. Die Französische Revolution "humanisierte" Hinrichtungen, ohne die Todesstrafe abzuschaffen. Im 19. und 20. Jahrhundert kämpften Persönlichkeiten wie Rosa Luxemburg und Albert Camus für ihre Abschaffung. Die nun folgenden Beispiele Deutschland, Frankreich, Japan und USA zeigen, wie sich Staaten in ihrer Historie von der Todesstrafe verabschiedet haben – und andere bis heute daran festhalten.

Ein Galgenstrick wirft einen Schatten auf eine Wand

Die Todesstrafe in Deutschland

Bis zur deutschen Reichsgründung im Jahr 1871 wurde die Todesstrafe angewandt, die rechtliche Handhabung war allerdings uneinheitlich. Ab 1871 schrieb das Reichsstrafgesetzbuch die Todesstrafe für Mord und Mordversuch an Kaiser oder Landesfürsten vor. In der Weimarer Republik nahmen Hinrichtungen ab, obwohl ein Antrag, die Todesstrafe abzuschaffen, im Jahr 1927 abgelehnt worden war. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933 wurde das "Reichsgesetz über Verhängung und Vollzug der Todesstrafe" erlassen. In der NS-Zeit zwischen 1933 und 1945 wurden 16.560 Todesurteile ausgesprochen, davon rund 12.000 vollstreckt. Besonders nach dem gescheiterten Hitler-Attentat kam es zu vielen Hinrichtungen. Im Rahmen der Nürnberger Prozesse ergingen Todesurteile wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Holocaust). Die US-Armee vollstreckte bis 1951 Todesurteile in Deutschland.

In den 1940er und 1950er Jahren führte die sowjetische Besatzungsmacht mehrere hundert Hinrichtungen durch. In der DDR wurde die Todesstrafe für Mord, Kriegsverbrechen, Spionage und konterrevolutionäre Verbrechen verhängt. Diese Urteile wurden oft in Schauprozessen verkündet und unter strikter Geheimhaltung vollstreckt. Die DDR schaffte die Todesstrafe offiziell 1987 ab.

Wann wurde die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft?

Mit der Gründung der Bundesrepublik und dem Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 wurde die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft. Das Verbot der Todesstrafe ist absolut und ist nach Art. 1 Abs.1 Grundgesetz nicht wieder einführbar.

Die letzte Hinrichtung in Westdeutschland fand am 18. Februar 1949 in Tübingen statt. In West-Berlin wurde am 11. Mai desselben Jahres das letzte Todesurteil in der dortigen Untersuchungshaftanstalt Moabit vollzogen. Unter alliierter Rechtsprechung wurden am 7. Juni 1951 im amerikanischen Militärgefängnis Landsberg am Lech die letzten Exekutionen aus den Nürnberger Nachfolgeprozessen durchgeführt. In der DDR soll die mutmaßlich letzte Hinrichtung wegen "vollendeter Spionage" am 26. Juni 1981 in Leipzig stattgefunden haben.

Protestierende mit Banner bei Aktion gegen die Todesstrafe

Amnesty-Unterstützer*innen protestieren am 9. Oktober 2007 in Berlin gegen die Todesstrafe

Die Todesstrafe in Japan

Japan ist eines der wenigen hochindustrialisierten Länder, in denen nach wie vor die Todesstrafe vollzogen wird – neben den Vereinigten Staaten das einzige unter den führenden Wirtschaftsnationen. Obwohl die Zahl der jährlichen Hinrichtungen gering ist, bleibt die Praxis bestehen. Nur in den Jahren 2011, 2020 und 2023 wurden keine Exekutionen durchgeführt. Die Haftbedingungen in den Todestrakten sind von extremer Isolation und strikter Disziplin geprägt, was eine enorme psychische Belastung für die Insassen darstellt. Hinrichtungen finden im Geheimen statt, die Todeskandidaten erfahren erst am Morgen desselben Tages von ihrer bevorstehenden Exekution.

Zwischen 1945 und Ende 2021 wurden in Japan 717 Menschen durch den Strang hingerichtet, davon 151 Personen im Zeitraum von 1980 bis 2020. Nach einem De-facto-Hinrichtungsmoratorium von über drei Jahren endete dieses im März 1993. Obwohl die Zahl der Tötungsdelikte rückläufig war und den niedrigsten Stand seit dem Zweiten Weltkrieg erreichte, nahmen die jährlichen Hinrichtungen seit 2005 wieder zu.

Das japanische Rechtssystem sieht die Todesstrafe für 18 verschiedene Straftatbestände vor, darunter 13 im Strafgesetzbuch definierte Verbrechen wie Mord, Raubmord, Vergewaltigung mit Todesfolge, Brandstiftung mit Todesfolge sowie Delikte gegen den Staat. Lediglich für den Tatbestand der Unterstützung einer feindlichen Invasion ist die Todesstrafe zwingend vorgeschrieben. In allen anderen Fällen können die Gerichte bei Vorliegen mildernder Umstände auch lebenslange oder befristete Freiheitsstrafen verhängen. Seit 1967 wurde die Todesstrafe ausschließlich für Mord, Raubmord und Sprengstoffanschläge mit Todesfolge ausgesprochen. 1987 formulierte der Oberste Gerichtshof Kriterien für die Verhängung der Todesstrafe, darunter die Anzahl der Opfer, die Grausamkeit der Tat, Reue der Täter*innen und die Vergebung durch die Opferfamilie. 

Das Bild zeigt eine Menschenmenge mit Protestschildern

Unterstützer*innen der japanischen Amnesty-Sektion protestieren in Tokio gegen die Todesstrafe (11. Oktober 2008). 

Die Geschichte der Todesstrafe in Frankreich

Die Praxis der Todesstrafe zieht sich wie ein dunkler Faden durch die französische Geschichte. In den Jahren der Revolution zwischen September 1793 und August 1794 fielen mehr als 16.000 Menschen der Guillotine zum Opfer - eine industrielle anmutende Massenhinrichtung. Neben dem enthaupteten Königspaar Ludwig XVI. und Marie Antoinette ereilte dieses Schicksal auch Revolutionäre wie Georges Danton und Maximilien de Robespierre. In den folgenden zwei Jahrhunderten ließen unzählige weitere Menschen auf dem Schafott ihr Leben. Das Parlament in Paris widersetzte sich über Jahrzehnte einer Abschaffung der Todesstrafe. Für zahlreiche Delikte aus dem zivilen wie militärischen Bereich blieb die Verhängung von Todesurteilen weiterhin möglich. Es sollte bis 1981 dauern, bis dieser finstere Abschnitt endlich ein Ende fand und Frankreich zu einem zivilisierteren Rechtssystem fand.

Nachdem François Mitterrand 1981 die Präsidentschaftswahl gewonnen hatte, ernannte er Robert Badinter zum Justizminister. Dieser legte umgehend einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe vor. In einer denkwürdigen Rede vor der Nationalversammlung am 17. September 1981 bekräftigte Badinter: "Wir werden eine humanere Justiz haben, die nicht mehr unter dem Zeichen der Guillotine stehen wird." Einen Tag später nahm die Nationalversammlung den Entwurf mit überwältigender Mehrheit an. Auch der Senat stimmte am 30. September 1981 zu. Am 10. Oktober 1981 trat schließlich das Gesetz 81-908 in Kraft, das in Artikel 1 festhält: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." 

Mehrere Personen tragen während einer Demonstration ein Banner vor sich her.

"Im Namen der Opfer sagen wir Nein zur Todesstrafe": Familienangehörige von Mordopfern nehmen in Paris an einer Demonstration teil während des dritten Weltkongresses gegen die Todesstrafe (Februar 2007).

Die Todesstrafe in den USA

Die Todesstrafe hat in den USA eine lange und kontroverse Geschichte. Seit der Kolonialzeit wurde sie als Strafe für schwere Verbrechen wie Mord angewandt. Im 19. Jahrhundert begannen Reformbewegungen, die Abschaffung der Todesstrafe zu fordern, was zu einem vorübergehenden Rückgang der Hinrichtungen führte. 1972 erklärte der Oberste Gerichtshof die Todesstrafe für verfassungswidrig, hob dieses Urteil aber 1976 wieder auf und erlaubte die Wiederaufnahme von Hinrichtungen unter strengeren Richtlinien.

Seitdem wurden in den USA fast 1.600 Menschen hingerichtet, die meisten davon in Bundesstaaten im Südosten der USA wie Texas. Die Zahl der jährlichen Hinrichtungen erreichte in den 1990er Jahren mit 98 Exekutionen im Jahr 1999 ihren traurigen Höhepunkt und ist bewegt sich aktuell auf einem niedrigeren Niveau. 2022 wurden in den USA 18 Menschen hingerichtet, eine Steigerung von 64 Prozent gegenüber 2021. 2023 wurden 24 Exekutionen registriert, das heißt ein Anstieg um 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit sind die USA weiterhin das einzige Land in der Region, das die Todesstrafe vollstreckt.

Trotz des Rückgangs der Hinrichtungen bleibt die Todesstrafe in vielen US-Bundesstaaten legal. 27 der 50 US-Bundesstaaten und das Militär sehen die Todesstrafe für Mord und andere schwere Verbrechen vor. Die Methoden zu ihrer Vollstreckung umfassen die tödliche Injektion, den elektrischen Stuhl, die Gaskammer, das Erschießungskommando und den Strang. Die Biden-Administration hat im Juli 2021 ein Hinrichtungsmoratorium für Personen verfügt, gegen die nach Bundesrecht ein Todesurteil ergangen ist

Hinrichtungskammer mit gekachelten Wänden, im Vordergrund steht eine Liege mit Gurten zum Fixieren

Hinrichtungskammer in Huntsville im US-Bundesstaat Texas (Archivaufnahme)

 

Bemühungen zur Abschaffung der Todesstrafe haben in einigen Staaten Erfolg gehabt. Bis Ende 2023 hatten 23 US-Bundesstaaten diese Strafe für alle Verbrechen abgeschafft, davon elf

bereits seit Beginn des Jahrtausends. Vier weitere Bundesstaaten haben ein Moratorium für Hinrichtungen verfügt. Von den 27 verbleibenden Staaten, die an der Todesstrafe festhalten, haben 14 Bundesstaaten (52 Prozent) seit mindestens 10 Jahren keine Hinrichtungen mehr durchgeführt. Das sind Idaho, Indiana, Kalifornien, Kansas, Kentucky, Louisiana, Montana, Nevada, North Carolina, Oregon, Pennsylvania, South Carolina, Utah und Wyoming. Kalifornien, Oregon und Pennsylvania halten ein jeweils vom Gouverneur angeordnetes Hinrichtungsmoratorium ein.

Trotz Verfahrensreformen bestehen weiterhin ernsthafte Bedenken hinsichtlich der fairen und fehlerfreien Anwendung der Todesstrafe. Seit 1973 mussten 200 zum Tode Verurteilte aufgrund von Beweisen für ihre Unschuld freigelassen werden. Zu den prominenten Fällen gehört der später freigesprochene Gefangene Anthony Ray Hinton, der 30 Jahre lang zu Unrecht in der Todeszelle saß.

Eine von hinten fotografierte Frau umarmt eine weinende Frau und tröstet sie.

Zwei Amnesty-Mitglieder trauern bei einer Mahnwache um Troy Davis, nachdem der Afroamerikaner am 22. September 2011 trotz massiver Zweifel an seiner Schuld im US-Bundesstaat Georgia wegen Mordes hingerichtet wurde.

11. Hintergrundinformationen: Internationale Abkommen und Gesetze zur Todesstrafe

Eine Reihe von internationalen Abkommen und Gesetzen haben in den vergangen Jahrzehnten dazu beigetragen, die weltweite Anwendung der Todesstrafe zurückzudrängen. Gleichzeitig wurden Schutzmaßnahmen für zum Tode Verurteilte geschaffen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Abkommen: 

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Seit der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Dezember 1948 haben mehr als 144 Mitgliedsländer die Todesstrafe entweder gesetzlich oder praktisch abgeschafft (Stand Mai 2024). 174 Staaten (Stand März 2024) haben mittlerweile den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert. Das zweite Fakultativprotokoll zu diesem sogenannten Zivilpakt, das am 11. Juli 1991 in Kraft trat, verpflichtet die Staaten zur Abschaffung der Todesstrafe – mit Stand September 2024 haben 91 Staaten dieses Zusatzprotokoll unterzeichnet. Das Zusatzprotokoll sagt außerdem aus, dass die Todesstrafe nach Artikel 6 Absatz 2 nur in engen Grenzen zulässig ist. Sie darf demnach nur für schwerste Verbrechen verhängt werden, bei denen es sich um vorsätzliche Tötungsdelikte handeln muss.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als Broschüre: weißer Hintergrund mit Schattenwurf.

Schutzmaßnahmen der Vereinten Nationen für zum Tode Verurteilte

1984 verabschiedete der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen in New York zusätzliche Richtlinien zum Schutz der Rechte von Todeskandidaten. Diese Richtlinien begrenzten die Todesstrafe auf schwerste Straftaten mit tödlichen oder äußerst schwerwiegenden Folgen und beinhalteten weitere Einschränkungen, wie etwa:

  • Die Todesstrafe muss zum Zeitpunkt der Tat in den Gesetzen verankert sein; Gesetzesänderungen dürfen nur zugunsten eines Angeklagten berücksichtigt werden.
  • Gegen Personen, die zur Tatzeit unter 18 Jahre alt waren, darf die Todesstrafe nicht verhängt werden. Das gleiche gilt für Schwangere, Mütter von Neugeborenen und Menschen mit schwerwiegenden geistigen Behinderungen.
  • Die Schuld muss zweifelsfrei und auf Grundlage klarer Beweise nachgewiesen sein. Das Urteil muss von einem zuständigen Gericht in einem fairen Verfahren unter ausreichender rechtlicher Vertretung gefällt worden sein. Die Verurteilten haben das Recht, höhere Instanzen anzurufen und ihr Todesurteil überprüfen zu lassen sowie Gnadengesuche oder Anträge auf Strafumwandlung zu stellen.
  • Der Vollzug eines Todesurteils darf nicht erfolgen, solange das Gerichtsverfahren noch anhängig ist. Zudem muss die Vollstreckung so durchgeführt werden, dass unnötiges Leiden vermieden wird.

1989 entschied die Generalversammlung der Vereinten Nationen über ein weiteres fakultatives Protokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das die vollständige Abschaffung der Todesstrafe vorsieht und lediglich die Todesstrafe als Ausnahme für schwerste militärische Verbrechen in Kriegszeiten erlaubt.

Das Bild zeigt eine große Konferenzhalle

Ein historischer Moment: Am 17. Dezember 2007 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution verabschiedet, die ein weltweites Moratorium für Hinrichtungen fordert.

Verbot der Todesstrafe in der Kinderrechtskonvention

Gemäß der Kinderrechtskonvention von 1989 ist die Todesstrafe für Straftaten, die Personen vor ihrem 18. Lebensjahr begangen hatten, ausgeschlossen. Dieses Abkommen wurde von 196 Staaten ratifiziert (Stand März 2024) – die USA und Somalia haben jedoch noch nicht unterzeichnet. Im März 2005 erklärte das US-amerikanische Oberste Gericht die Todesstrafe für Jugendliche als verfassungswidrig.

Die Europäische Menschenrechtskonvention

Die Abschaffung der Todesstrafe in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) erfolgte schrittweise. Ursprünglich enthielt Artikel 2 der EMRK noch eine Ausnahme für die Todesstrafe. Der erste bedeutende Schritt war das Protokoll Nr. 6 von 1983, das die Todesstrafe in Friedenszeiten abschaffte. Artikel 1 dieses Protokolls besagt: "Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden."

Allerdings erlaubte Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 noch die Todesstrafe für Taten in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr. Der entscheidende Schritt zur vollständigen Abschaffung erfolgte mit dem Protokoll Nr. 13 im Jahr 2002. Dieses Protokoll schaffte die Todesstrafe unter allen Umständen ab, auch in Kriegszeiten.

Artikel 1 des Protokolls Nr. 13 wiederholt die Formulierung aus Protokoll Nr. 6, aber ohne Ausnahmen. Mit dem Inkrafttreten des Protokolls Nr. 13 hat der Europarat damit den letzten Schritt zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe getan und so den Schutz des in Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 der EMRK garantierten Rechts auf Leben gestärkt. Die meisten Mitgliedstaaten des Europarats haben das Protokoll Nr. 13 ratifiziert, was die starke europäische Haltung gegen die Todesstrafe unterstreicht.

Deutschland hat sich durch das 2. Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie durch die Protokolle zur EMRK Nr. 6 und Nr. 13 jeweils zur Abschaffung der Todesstrafe insoweit völkerrechtlich verpflichtet.

Auch anderen Staaten der Europäischen Union und die EU selbst haben sich für die Abschaffung der Todesstrafe eingesetzt. Das Europäische Parlament bezeichnete die Todesstrafe als unmenschliche und archaische Strafe, die einer modernen Gesellschaft unwürdig sei.

Das Foto zeigt eine Person auf einem Bürgersteig mit schwarzem Umhang. Sie trägt eine Maske und hält eine Sense in den Händen. Hinter ihr gegen mehrere Personen, die ein Amnesty-Banner vor sich hertragen.

Protestaktion der Schweizer Amnesty-Sektion in Bern gegen Hinrichtungen von Minderjährigen im Iran im Mai 2009

Auch Auslieferungsverträge können die Todesstrafe verhindern

Auch Internationale Auslieferungsabkommen können drohenden Hinrichtungen zuvorkommen. Diese Abkommen beinhalten oft Bestimmungen, die eine Auslieferung verweigern, sollten die Grundsätze der EMRK nicht eingehalten werden. Das europäische Auslieferungsübereinkommen von 1957 sieht vor, dass die Auslieferung verweigert werden kann oder Zusicherungen für den Verzicht auf die Vollstreckung der Todesstrafe gefordert werden können. 

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Seite aktualisiert am: 7. November 2025

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