Deutschland muss Aussetzung des EU-Israel-Abkommens zustimmen
Eine Frau sitzt vor den Überresten ihres Hauses im Flüchtlingscamp Nuseirat im Gazastreifen, das durch einen israelischen Angriff vollständig zerstört wurde (18. März 2025).
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Amnesty International in Deutschland, Human Rights Watch Deutschland und Oxfam Deutschland fordern die EU-Außenminister*innen auf, die Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens zu beschließen. Die Außenminister*innen beraten am Montag auf ihrem Treffen in Brüssel über mögliche Sanktionen, um auf anhaltende Menschenrechtsverletzungen durch Israel zu reagieren. Die deutsche Regierung ist einer der größten Blockierer.
Privilegierte Partnerschaft für Menschenrechtsverletzungen
Seit dem Jahr 2000 verbindet die Europäische Union (EU) mit Israel ein gemeinsames Assoziierungsabkommen, das den Rahmen für politischen Dialog und wirtschaftliche Zusammenarbeit setzt und Israel einen privilegierten Zugang zu den EU-Märkten gewährt. Die EU ist Israels größter Handelspartner; 28,8 % der israelischen Exporte gingen allein 2024 in die EU. Innerhalb der EU ist Deutschland einer der wichtigsten Handelspartner Israels.
Artikel 2 verankert die Achtung der Menschenrechte als zentralen Bestandteil des Abkommens. Nach eingehender Prüfung stellte die Europäische Kommission im Juni 2025 fest, dass Israel gegen Artikel 2 des Abkommens verstößt. Sie schlug deshalb eine teilweise Aussetzung des Abkommens sowie gezielte Sanktionen gegen einzelne Mitglieder der israelischen Regierung sowie gegen gewalttätige Siedler*innen vor.
Insbesondere Deutschland und Italien blockieren die Aussetzung des Abkommens bislang. Wenn einer der beiden Staaten zustimmt, würde es für eine qualifizierte Mehrheit und damit für eine teilweise Aussetzung des Abkommens reichen.
"Die Aussetzung des EU-Israel Assoziierungsabkommens, gegen dessen Menschenrechtsklausel die israelische Regierung permanent verstößt, ist eine juristische und moralische Verpflichtung. Außenminister Wadephul hat die Wahl, Menschenrechte zum Eckpfeiler europäischer Israel-Politik zu machen – oder mit Doppelstandards weiter die EU zu spalten und internationales Recht auszuhöhlen," sagt Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland.
"Deutschland sollte nicht länger dazu beitragen, dass Israels Gräueltaten folgenlos bleiben. Stattdessen sollte sich Außenminister Wadephul der Mehrheit der EU-Staaten anschließen und die überfälligen Schritte mittragen: die Aussetzung des Abkommens, ein Verbot des Handels mit illegalen Siedlungen sowie ein Ende sämtlicher Waffenlieferungen nach Israel", sagt Philipp Frisch, Direktor von Human Rights Watch Deutschland.
Israelische Menschenrechtsverletzungen im Überblick
Trotz der Ankündigung eines Waffenstillstands im Oktober 2025 dauern Israels Verstöße gegen das Völkerrecht und das internationale humanitäre Recht im Gazastreifen unvermindert an. Dabei wurden mehr als 730 Palästinenser*innen getötet. Rund 90 % der Bevölkerung sind gewaltsam vertrieben. Israel blockiert weiterhin die Einfuhr von vorgefertigten wichtigen humanitären Gütern wie Wohnunterkünften und schränkt die Arbeit humanitärer Organisationen ein, was zum Zusammenbruch grundlegender Systeme der Gesundheitsversorgung, Nahrungsmittelverteilung und Unterbringung führen könnte.
Ein palästinensisches Mädchen steht in Gaza-Stadt vor den Ruinen einer Gesundheitseinrichtung, die durch einen israelischen Luftangriff zerstört wurde (6. August 2025).
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Auch im illegal besetzten Westjordanland hat sich die Lage drastisch verschärft. Seit Oktober 2023 wurden durch anhaltende Angriffe israelischer Streitkräfte und Siedler mehr als 1.100 Palästinenser*innen getötet und Zehntausende vertrieben. Staatlich unterstützte Siedlergewalt hat bei nahezu vollständiger Straflosigkeit bislang unbekannte Ausmaße angenommen. Im Februar verabschiedete das israelische Kabinett Maßnahmen zur Landregistrierung, die die faktische Annexion des Westjordanlands vorantreiben – in direktem Widerspruch zum Gutachten des Internationalen Gerichtshofs aus dem Jahr 2024.
Von Israel errichtete Mauer in Bethlehem im Westjordanland (6. Januar 2024)
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Am 30. März verabschiedete die Knesset zudem ein Gesetz zur Ausweitung der Todesstrafe, die de facto nur gegenüber Palästinenser*innen Anwendung finden kann. Das Gesetz verstößt gegen die Vorgaben der Vierten Genfer Konvention, der UN-Antifolterkonvention und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) und widerspricht dem Geiste der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Amnesty-Protestaktion in Berlin gegen die Ausweitung der Todesstrafe in Israel (1. April 2026)
© Amnesty International, Foto: Jarek Godlewski
Im Libanon wurden seit dem 28. Februar durch israelische Angriffe über zweitausend Zivilist*innen getötet und mehr als eine Million Menschen vertrieben, während Israel versucht, im Süden des Landes eine "Pufferzone" zu errichten – eine klare Verletzung des Völkerrechts.
Terminhinweis: Amnesty International, Oxfam Deutschland, Ärzte ohne Grenzen, IPPNW, Israelis für Frieden, Weltfriedensdienst, die Deutsch-Palästinensische Gesellschaft e.V., und das Netzwerk Friedenskooperative veranstalten am 11. Mai 2026 um 10 Uhr eine Protestaktion vor dem Bundeskanzleramt.