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Deutschland: Amnesty-Anliegen zur IMK-Herbsttagung 2024
© Amnesty International
Vom 4. bis 6. Dezember 2024 findet die Herbsttagung der Ständigen Konferenz der Innenminister*innen & -senator*innen der Länder (IMK) statt. Anlässlich der Konferenz fordert Amnesty International die Innenminister*innen und Senator*innen der Länder auf, formelle und umfassende Abschiebungsstopps nach Afghanistan, Syrien, Iran, Sudan und für Jesid*innen in den Irak zu beschließen. Auch bei Themen wie Diskriminierung durch die Polizei, der Verfolgung von Hasskriminalität und dem Schutz der Versammlungsfreiheit sind die Länder aufgefordert, ihr Handeln stärker an menschenrechtlichen Vorgaben auszurichten.
KEINE ABSCHIEBUNGEN NACH AFGHANISTAN UND SYRIEN - FORMELLE UND UMFASSENDE ABSCHIEBUNGSSTOPPS BESCHLIESSEN
Nach den Anschlägen in Solingen und Mannheim mehrten sich Stimmen, die Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien fordern. Bereits im Juni kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz an, Abschiebungen von Straftätern und "Gefährdern" in beide Länder aufnehmen zu wollen - ein Ziel, das von den Ministerpräsident*innen und Innenminister*innen der Länder ausdrücklich begrüßt wurde.[1] Am 30. August fand die erste Abschiebung von 28 Personen nach Afghanistan seit Machtergreifung der Taliban im August 2021 statt. Die Ministerpräsident*innen der Länder lobten diesen Schritt und forderten in einem gemeinsamen Beschluss weitere Abschiebungen.[2] Amnesty International ist schockiert über die Abschiebung, da sie einen Verstoß gegen Art.3 EMRK darstellt.[3] Das dort normierte Folterverbot gilt absolut und für alle Menschen.[4]
Die Menschenrechtslage in Afghanistan ist katastrophal und hat sich seit Machtübernahme der Taliban stetig verschlechtert. Folter, außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen und Körperstrafen wie Steinigungen und Auspeitschungen sind an der Tagesordnung. Jeder Person, die nach Afghanistan abgeschoben wird, können diese Menschenrechtsverletzungen drohen. Deshalb fordern auch das UN-Flüchtlingshilfswerk und die EU-Asylagentur, dass niemand nach Afghanistan abgeschoben wird.[5]
Auch in Syrien ist die menschenrechtliche Lage weiterhin katastrophal. Es finden willkürliche Inhaftierungen, Folter, Verschwindenlassen und Hinrichtungen statt.[6] Rückkehrer*innen sind weiterhin willkürlichen Verhaftungen, Zwangsrekrutierungen und Folter ausgesetzt. Deshalb spricht sich auch das Auswärtige Amt gegen die Rückkehr abgelehnter Asylsuchenden nach Syrien aus.[7] Anstatt weitere Abschiebungen zu fordern, sollten die Innenminister*innen bestehende Landesaufnahmeprogramme verlängern und weitere Aufnahmeprogramme schaffen. Über das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan und verschiedene Landesaufnahmeprogramme hinaus sollten Zugangswege für gefährdete Personen über das Ortskräfte- und das Resettlementverfahren, § 22 AufenthG und einen zügigen Familiennachzug offengehalten werden.
Aufgrund der aktuellen Lage fordert Amnesty International die Innenminister*innenkonferenz auf, einen formellen und umfassenden Abschiebungsstopp nach Afghanistan und nach Syrien zu beschließen und von jeglichen Überstellungen in diese Länder abzusehen. Landesaufnahmeprogramme für besonders gefährdete Menschen müssen ausgebaut und zügig umgesetzt werden.
IRAN: UMFASSENDEN ABSCHIEBUNGSSTOPP BESCHLIESSEN
Verschwindenlassen, Folter und tödliche Gewalt sind im Iran weit verbreitet. Hinrichtungen werden zur Unterdrückung von Protest eingesetzt. Im letzten Jahr wurden mindestens 853 Menschen hingerichtet, darunter auch Minderjährige.[8] Erst vor wenigen Wochen wurde der deutsche Staatsbürger Jamshid Sharmad hingerichtet.[9] Die Rechte von Frauen und ethnischen Minderheiten werden systematisch verletzt. Die fehlende Unabhängigkeit der Justiz und grobe Willkür bei Festnahmen und Verfahren machen es unmöglich, das Verfolgungsrisiko einer abgeschobenen Person vorab festzustellen. Darüber hinaus werden Iraner*innen, die ins "westlichen Ausland" geflohen sind, allein aufgrund dessen als regierungskritisch eingestuft, so dass ihnen bei Rückführung in den Iran Folter und willkürliche Inhaftierung drohen.
Amnesty International fordert die Landesinnenminister*innen und -senator*innen auf, einen formellen und umfassenden Abschiebungsstopp in den Iran zu beschließen und von jeglicher Überstellung iranischer Staatsangehöriger in ein Drittland, in dem die Gefahr besteht, in den Iran zurückgeführt zu werden, abzusehen.
SUDAN: UMFASSENDEN ABSCHIEBUNGSSTOPP BESCHLIESSEN
Der Konflikt zwischen der sudanesischen Armee (Sudan Armed Forces - SAF) und der paramilitärischen Gruppierung Rapid Support Forces (RSF) hält an. Nach Angaben des UNHCR sind bislang 2,27 Mio. Menschen in Nachbarländer geflohen. Gleichzeitig sind rund 8,1 Mio. Menschen innerhalb des Landes vertrieben und 16.650 Personen getötet.[10] Die Konfliktparteien verstoßen eklatant gegen das humanitäre Völkerrecht. Die Zivilbevölkerung ist besonders von den Zusammenstößen betroffen, wobei über 25,6 Mio. Menschen als Folge des Konfliktes auf humanitäre Hilfe angewiesen und 4 Mio. Kinder von Mangelernährung bedroht sind. Amnesty International hat wahllose Angriffe und rechtswidrige Tötungen von Zivilist*innen, Angriffe auf medizinische und humanitäre Einrichtungen und sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen dokumentiert. 70 bis 80% der Krankenhäuser in den betroffenen Gebieten sind nicht funktionsfähig.[11]
Amnesty International fordert die Landesinnenminister*innen und -senator*innen auf, einen formellen Abschiebungsstopp in den Sudan zu beschließen und von jeglicher Überstellung sudanesischer Staatsangehöriger in ein Drittland, in dem die Gefahr besteht, in den Sudan zurückgeführt zu werden, abzusehen.
IRAK: UMFASSENDEN ABSCHIEBUNGSSTOPP FÜR JESID*INNEN BESCHLIESSEN
Jesid*innen leben im Irak in extremer Armut und menschenunwürdigen Bedingungen in Flüchtlingslagern, ohne Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung. Mangels Personenstandsdokumenten sind ihre Bewegungsfreiheit und der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen eingeschränkt; zudem ist die Sicherheitslage in der Region Sinjar volatil.[12] Auch UNHCR hat deshalb seine Empfehlungen aktualisiert.[13] Amnesty International begrüßt, dass einige Bundesländer einen formellen Abschiebungsstopp beschlossen haben, u.a. Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig Holstein, wo zudem ein Aufnahmeprogramm für Jesid*innen geschaffen werden soll.[14] Nun muss eine bundesweit einheitliche Lösung folgen.
Amnesty International fordert die Landesinnenminister*innen und -senator*innen auf, einen formellen Abschiebungsstopp für Jesid*innen in den Irak zu beschließen und von jeglicher Überstellung von Jesid*innen in ein Drittland, in dem die Gefahr besteht, in den Irak zurückgeführt zu werden, abzusehen.
MENSCHENWÜRDIGES EXISTENZMINIMUM UMFASSEND SICHERN: KEINE WEITEREN LEISTUNGSKÜRZUNGEN, AUCH NICHT IN FORM DER BEZAHLKARTE
Obwohl der UN-Ausschuss gegen Diskriminierung[15] und das Bundesverfassungsgericht[16] die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mehrfach als völlig unzureichend für ein menschenwürdiges Existenzminimum kritisiert haben, reißt in Deutschland die Debatte nach weiteren Leistungskürzungen für Asylsuchende und abgelehnte Asylsuchende nicht ab.
In den letzten Monaten wurden entsprechende Leistungskürzungen in zwei Gesetzesentwürfen gleichzeitig vorgeschlagen, im sog. "Sicherheitspaket"[17] und dem Umsetzungsgesetz der EU-Asylrechtsverschärfungen auf deutscher Ebene.[18] Amnesty International lehnt diese Leistungskürzungen ab, weil sie zu einer weiteren Unterschreitung des menschenrechtlich gebotenen Existenzminimums führen. Die Innenminister*innen und -senator*innen dürfen verschiedene soziale Gruppen nicht gegeneinander auszuspielen. Sie müssen sich stattdessen für ein menschenwürdigen Existenzminimum für alle Menschen einsetzen.
Zudem befürchtet Amnesty International, dass durch die Bezahlkarte weitere De-Facto-Leistungskürzungen drohen könnten. Im November 2023 einigten sich Bund und Länder auf die Einführung einer Bezahlkarte. Eine entsprechende Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz trat im Mai 2024 in Kraft.[19] Die konkrete Ausgestaltung obliegt dabei den Ländern. Alle Bundesländer außer Mecklenburg-Vorpommern und Bayern haben sich auf ein gemeinsames Vergabeverfahren geeinigt, das mittlerweile abgeschlossen ist.[20] Die meisten Bundesländer haben bereits eine Bezahlkarte eingeführt.
In Hamburg[21], und Bayern[22] ist die Bezahlkarte bereits flächendeckend umgesetzt. In Niedersachsen[23], Thüringen[24], Sachsen[25], Baden-Württemberg,[26] Brandenburg[27], Nordrhein-Westfalen,[28] Rheinland-Pfalz[29] und Sachsen-Anhalt[30] ist die Bezahlkarte noch nicht flächendeckend etabliert worden. In Berlin konnten sich die Regierungsparteien noch nicht auf die Einführung der Bezahlkarte einigen.[31] Auch in Mecklenburg-Vorpommern[32], Schleswig-Holstein[33], Bremen[34], Hessen[35] und Saarland[36] ist die Bezahlkarte noch nicht eingeführt worden.
In den Bundesländern, in denen die Bezahlkarte eingeführt wurde, liegen bereits erste Gerichtsentscheidungen vor, weitere Verfahren sind anhängig.[37] Die Entscheidungen werfen ernstliche Zweifel an den entsprechenden Bargeldbegrenzungen auf.[38] Betroffene beschweren sich außerdem über die begrenzten Einkaufsmöglichkeiten.[39] Die Umstände der Einigung auf eine Einführung im November 2023 legen zudem nahe, dass die Bezahlkarte ohne ausreichende Faktengrundlage über tatsächliche Überweisungen Asylsuchender ins Ausland und vor allem als "politisches Zeichen" und aus Abschreckungszwecken eingeführt wurde.[40] So betonten Regierungschef*innen von Bund und Ländern auf der Ministerpräsidentenkonferenz im November 2023 durch die Bezahlkarte "Anreize für eine Sekundärmigration innerhalb Europas nach Deutschland" und Asylantragszahlen "deutlich und nachhaltig" senken zu wollen.[41] Dabei hat das Bundesverfassungsgericht bereits vor über 10 Jahren Leistungskürzungen zu Abschreckungszwecken eine klare Absage erteilt.[42]
Aus Sicht von Amnesty International sollte das AsylbLG abgeschafft werden und Asylsuchende und abgelehnte Asylsuchende vollständig in das reguläre Sozialleistungssystem eingegliedert werden.[43] Eine Bezahlkarte sollte nicht eingeführt werden bzw. deren Einführung rückgängig gemacht werden Sofern an der Bezahlkarte festgehalten werden soll, müssen die Landesregierungen im Dialog mit Städten und Kommunen dafür Sorge tragen, dass die Bezahlkarte diskriminierungsfrei ausgestaltet wird und nicht zu weiteren Verschlechterungen im Zusammenhang mit dem Recht auf soziale Sicherheit führt, wie bspw. zu de-facto Leistungskürzungen oder gar einem vollständigen Leistungsausschluss.
Amnesty International bittet die Landesinnenminister*innen und -senator*innen, entweder von einer Einführung der Bezahlkarte abzusehen oder in Zusammenarbeit mit Städten und Kommunen sicherzustellen, dass die Einführung diskriminierungsfrei erfolgt und nicht zu weiteren Leistungskürzungen führt.
AUFNAHMEKAPAZITÄTEN STÄRKEN
Bund und Länder sollten die Bedarfe auf lokaler Ebene anerkennen, ohne zu suggerieren, dass Lösungen in stärkerer Zuwanderungskontrolle zu finden seien. Zu menschenrechtskonformen Lösungen, die eine tatsächliche Entlastung der Behörden auf Ebene der Länder und Kommunen bewirken würden, zählen die Aufstockung der Mittel für Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte, eine Digitalisierung der Verwaltung, Verfahrensvereinfachungen zur Entlastung der Ausländerbehörden sowie eine kürzere Unterbringungsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen.[44] Anstatt immer neue Verschärfungen zu diskutieren, sollten sich Bund und Länder auf eine Umsetzung der auf europäischer Ebene beschlossenen Verschärfungen konzentrieren, die Menschenrechte in den Mittelpunkt stellt.
Amnesty International bittet die Innenminister*innen der Länder, menschenrechtskonforme Lösungen zur tatsächlichen Entlastung der Länder und Kommunen voranzutreiben und gemeinsam mit dem Bund Aufnahmekapazitäten für Geflüchtete zu stärken und sich auf eine möglichst menschenrechtskonforme Umsetzung bereits beschlossener Verschärfungen zu konzentrieren.
KEINE DUBLIN-RÜCKÜBERSTELLUNGEN NACH POLEN, LETTLAND UND LITAUEN
Amnesty International hat mehrere Berichte zur Situation von Schutzsuchenden in Polen[45], Lettland[46]und Litauen[47] veröffentlicht und schwere Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtswidrige Pushbacks dokumentiert, die das Non-Refoulement Prinzip verletzen. Weitere Gesetzesänderungen auf nationaler Ebene, wie beispielsweise die Legalisierung von Pushbacks in nationalem Recht sind aus Sicht von Amnesty International völkerrechtswidrig.[48] Darüber hinaus hat Polen das Waffenrecht zugunsten der Grenzbeamt*innen verschärft.[49] Der Gesetzesentwurf bezüglich des Waffenrechts sieht vor, dass polnische Grenzbeamt*innen bei der Verwendung von Waffen zum Zwecke der "Selbstverteidigung" gerechtfertigt sind, wenn ihr Leben, ihre Gesundheit oder Freiheit während eines Grenzübergangs durch Geflüchtete bedroht ist. Zudem beschloss die polnische Regierung am 13. Juni 2024 eine Sperrzone ("exclusion zones") einzurichten. Die Sperrzone wurden an der Landesgrenze zu Belarus eingerichtet, um Geflüchtete stärker an der Überquerung der polnischen Grenze zu hindern. Die Zone umfasst 60 km der Grenze und ist bis zu 2 km breit. Journalist*innen und Menschenrechtsorganisationen haben keinen Zugang zur Sperrzone. Die Verschärfung des Waffenrechts sowie die Einrichtung von Sperrzonen sind aus Sicht von Amnesty International völkerrechtswidrig.[50]
Amnesty International appelliert deshalb an die Innenminister*innen und -senator*innen der Länder sowie an das Bundesinnenministerium, aktuell keine Schutzsuchenden gemäß der Dublin III-Verordnung nach Polen, Lettland und Litauen zu überstellen.
BEKÄMPFUNG VON STRUKTURELLEN DISKRIMINIERUNGEN UND RECHTS-
EXTREMISMUS
Insbesondere staatliche Akteur*innen stehen in der Verantwortung, Ausgrenzung und Gewalt nicht selbst zu befeuern und entmenschlichende Äußerungen nicht stehen zu lassen. Ein Beispiel sind rassistische und wissenschaftliche widerlegte Verknüpfungen von Nationalität und Kriminalität[51], die reproduziert und in sogenannten "Sicherheitspaketen" Eingang finden. Dabei sind die Länder und der Bund angesichts der Verbreitung rassistischer Narrative besonders gefragt, um systemische Diskriminierungen in Recht und Praxis anzugehen. Bei der Erarbeitung konkreter Maßnahmen muss die Perspektive von Betroffenen und Selbstorganisationen eine zentrale Rolle spielen. Die Empfehlungen des UN-Antirassismus-Ausschusses[52] sind umfassend umzusetzen.
Amnesty International fordert den Bund und die Länder auf, Rassismus, Antisemitismus und andere Formen struktureller Diskriminierung als solche zu benennen und ihnen mit konkreten Maßnahmen entgegenzutreten.
AUSEINANDERSETZUNG MIT STRUKTURELLER DISKRIMINIERUNG INNERHALB DER POLIZEI
Die neuste Studie der Polizeiakademie Niedersachsen verweist darauf, dass bestimmte Routinen, Handlungsmuster und Verfahren der polizeilichen Alltagspraxis Diskriminierung begünstigen.[53] Diese institutionellen Probleme müssen angegangen werden, beispielsweise auch mit Blick auf die Verhütung, Untersuchung und Verurteilung von Hasskriminalität.[54] Auch erfasst die Statistik zu politisch motivierter Kriminalität Hasskriminalität nicht ausreichend. Insbesondere fehlt eine Definition von Hasskriminalität, welche die Perspektive der Betroffenen zentriert. Darüber hinaus werden rassistische Annahmen als "Erfahrungswissen" von Strafverfolgungsbehörden verfestigt. Ein Beispiel hierfür ist die Konstruktion von sogenannter "Clankriminalität", die einer wissenschaftlichen Grundlage entbehrt und rassistische Vorurteile schürt. Als rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit ist die Kennzeichnungspflicht im Bund und den verbleibenden Bundesländern einzuführen.[55] Amnesty International begrüßt die Einrichtung von unabhängigen Polizeibeauftragten. Ihre Ausgestaltung erfüllt jedoch nicht alle menschenrechtlichen Anforderungen.[56] Dazu gehören insbesondere die Ausstattung mit ausreichenden Ermittlungsbefugnissen und Einflussmöglichkeiten auf den Verfahrensverlauf nach einer Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft oder Disziplinarbehörde. Die MEGAVO-Studie belegt die Gefahr von Diskriminierung und einer Verfestigung rassistischer Stereotype bei der Ausübung von Kontrollen und Durchsuchungen an sogenannten "Kriminalitätsbrennpunkten".[57] Daher sind Rechtsgrundlagen für anlasslose und verdachtsunabhängige Kontrollen als Einfallstor für Racial Profiling abzuschaffen. Auch fehlt es an verpflichtenden, regelmäßigen Antidiskriminierungs-Trainings in der Aus- und Fortbildung von Polizist*innen auf Landes- und auf Bundesebene.
Amnesty International fordert den Bund und die Länder auf, rechtliche, politische und institutionelle Maßnahmen gegen systemische Diskriminierungen in der Polizei zu ergreifen, welche über die Aufzählung einzelner Taten hinausgehen. Fortschritte müssen anhand von Indikatoren gemessen werden, die sich an den Auswirkungen und nicht an der Absicht orientieren. Dazu gehört eine umfassende Strategie gegen Hasskriminalität, welche die Perspektive von Betroffenen zentriert sowie die Einrichtung unabhängiger Untersuchungsmechanismen, die allen menschenrechtlichen Anforderungen gerecht werden.
WEITERE MENSCHENRECHTLICHE ANLIEGEN IM BEREICH POLIZEI- UND VERSAMMLUNGSRECHT
Amnesty International beobachtet im Bereich des Polizei- und Versammlungsrechts eine Erosion von Freiheitsrechten, der es seitens der Innenminister*innen und -senator*innen entschieden entgegenzuwirken gilt. Besonders kritikwürdig ist die Anordnung von Präventivgewahrsam gegenüber friedlichen Demonstrierenden sowie Bestrebungen, diese grundrechtsintensive Maßnahme auszuweiten. Auch polizeiliche Schmerzgriffe dürfen nicht zu Abschreckungszwecken gegen friedliche Protestierende eingesetzt werden. Amnesty International erinnert außerdem daran, dass es einer sorgfältigen und umfassenden Prüfung etwaiger milderer Mittel vor der Aussprache von Versammlungsverboten als letztes Mittel bedarf. Insbesondere darf es nicht zu pauschalen Versammlungsverboten gegenüber bestimmtem Gruppen unter Nichtbeachtung des Rechts auf Nichtdiskriminierung kommen. Amnesty International ist sehr besorgt über Berichte von Polizeigewalt gegenüber friedlich Demonstrierenden bei Versammlungen in Solidarität mit Palästinenser*innen.[58]
Der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG, sog. Tasern) kann zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod führen, insbesondere wenn Risikofaktoren, wie Herz-Kreislauf-Probleme oder Drogen-Intoxikation, hinzukommen. Er ist daher speziell ausgebildeten Einheiten vorzubehalten und nur verhältnismäßig, wenn anderenfalls der Einsatz tödlicher Gewalt notwendig wäre. Polizeiliche Anweisungen, Schulungen und Maßnahmen zur Rechenschaftsablegung müssen diesen hohen Risiken Rechnung tragen.[59]
Der Einsatz von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung ist aus Sicht von Amnesty International im Rahmen der Vorfeldaufklärung nicht verhältnismäßig. Die Ämter für Verfassungsschutz sollten von ihrer Nutzung grundsätzlich absehen. Noch unbekannte IT-Schwachstellen sollten nicht zur Installation von Überwachungstechnologie genutzt, sondern an den Hersteller gemeldet werden. Der Einsatz der Späh-Software "Pegasus" und "Predator" gegen Medien, Oppositionelle und Menschenrechtsverteidiger*innen - auch in Deutschland durch ausländische Behörden[60] - zeigt: Die Bevölkerung muss besser gegen Überwachung und transnationale Repression geschützt werden. Geeignete Maßnahmen sind öffentliche Aufklärungsmaßnahmen, IT-Sicherheitstrainings für Risikogruppen (z.B. Diasporas, Medien) und die strafrechtlichen Aufklärung von Überwachungsvorfällen. Der Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie im öffentlichen Raum stellt einen Grundrechtseingriff bei jeder einzelnen zufällig vorbeikommenden Person dar, ist dadurch unverhältnismäßig und kann in Folge zu einschüchternden Effekten etwa auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit der Bevölkerung führen. Sie erfolgte nach Medienberichten[61] in mindestens sechs Bundesländern ohne hinreichende Rechtsgrundlage.
Amnesty International fordert den Bund und die Länder auf, die Versammlungsfreiheit als Kernelement gelebter Demokratie zu schützen und friedlichen Demonstrierenden nicht mit übermäßigen Repressionen zu begegnen. Der Einsatz von Präventivgewahrsam und Distanz-Elektroimpulsgeräten sowie die Verwendung von "Staatstrojanern" ist menschenrechtskonform zu regulieren. Gegen unrechtmäßige Späh-Angriffe müssen Gegenmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Gesichtserkennungstechnologie darf nicht zur Massenüberwachung des öffentlichen Raumes eingesetzt werden und bedarf immer einer Rechtsgrundlage.
Fußnoten:
[1] Ankündigung Scholz Quelle, Beschlüsse der Ministerpräsident*innen , TOP 5.1, S.2, abrufbar unter https://hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2024-06/beschluss_top_5…; Beschlüsse der Innenminister*innen aus dem Juni 2024, TOP 11 und 92, S.11, abrufbar unter https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/202….
[2] Beschlüsse der Ministerpräsident*innen, TOP 11.1, S.5, abrufbar unter https://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/downloads/Themen_a-Z/EU-Flue….
[3] Amnesty International, "Abschiebung nach Afghanistan verletzt völkerrechtliche Verpflichtungen", August 2024, abrufbar unter: https://www.amnesty.de/pressemitteilung/deutschland-abschiebung-afghani….
[4] Dazu ausführlich: Gemeinsames Statement von RAV, NRV, DAV, Pro Asyl und Flüchtlingsräten zur Debatte um Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien, Juni 2024, abrufbar unter: https://fr-hessen.de/2024/06/17/gemeinsames-statement-von-rav-nrv-dav-p….
[5] UNHCR, "Guidance Note on International Protection Needs of People Fleeing Afghanistan; Update 1", S.9, Rn.25, Februar 2023, abrufbar unter https://www.refworld.org/policy/countrypos/unhcr/2023/en/124216; EUAA, "Afghanistan: Latest EUAA guidance confirms on-going protection needs, abrufbar unter: https://euaa.europa.eu/news-events/afghanistan-latest-euaa-guidance-con….
[6] GIGA, "Syria is not safe: A Look to its Regions", Oktober 2024, abrufbar unter: https://www.giga-hamburg.de/en/publications/giga-focus/syria-is-not-saf…; Human Rights Watch, "The Delusion, Once Again, of a 'Safe Zone’ in Syria", Juli 2024, abrufbar unter https://www.hrw.org/news/2024/02/29/syria-abuses-impunity-turkish-occup… .
[7]"Eine sichere Rückkehr Geflüchteter kann derzeit für keine Region Syriens und für keine Personengruppe gewährleistet, vorhergesagt oder gar überprüft werden", Lagebericht des Auswärtigen Amtes zu Syrien 2023, S.20, abrufbar unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/aktueller-lagebericht-zu-syrien-2023-be….
[8] Amnesty International, "Iran: 853 Menschen allein im Jahr 2023 hingerichtet", April 2024, abrufbar unter: https://www.amnesty.de/iran-todesstrafe-853-hinrichtungen-im-jahr-2023.
[9] Amnesty International, "Iran: Hinrichtung von Jamshid Sharmad ist grausam und unmenschlich", Oktober 2024, abrufbar unter https://www.amnesty.de/pressemitteilung/iran-jamshid-sharmahd-hingerich….
[10] UNHCR, "Sudan Situation", Oktober 2024, abrufbar unter: https://data.unhcr.org/en/situations/sudansituation ; ACLED, "Sudan: The RSF sets its eyes on North Darfur, Mai 2024", abrufbar unter: https://acleddata.com/2024/05/17/sudan-situation-update-may-2024-the-rs….
[11] Amnesty International, "’Death Came To Our Home’", August 2023, abrufbar unter: https://www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/sudan-angriffe-zivilp…; OCHA, "Sudan: One Year of Conflict - Key Facts and Figures", April 2024, abrufbar unter: https://www.unocha.org/publications/report/sudan/sudan-one-year-conflic….
[12] Pro Asyl und Wadi, "Stellungnahmen & Gutachten: Zehn Jahre nach dem Völkermord", April 2024, abrufbar unter 2024_04_23_Zur-Lage-der-Jesidinnen-und-Jesiden-im-Irak.pdf (proasyl.de).
[13] UNHCR, "International Protection Considerations with Regard to People Fleeing the Republic of Iraq, Update I", Januar 2024, abrufbar unter: https://www.refworld.org/policy/countrypos/unhcr/2024/en/147247.
[14] Rheinland-Pfalz: Februar 2024, https://fluechtlingsrat-rlp.de/wp-content/uploads/2024/03/RS_Abschiebes…; Nordrhein-Westfalen, März 2024, https://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/downloads/Themen_a-Z/Abschie…; Thüringen, Januar 2024, https://bimf.thueringen.de/beauftragte/medieninfo/detailseite/thueringe…; Schleswig-Holstein: Oktober 2024, https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoer….
[15] "Concluding observations on the combined twenty-third to twenty-sixth reports of Germany", Recommendation No. 37, S.8, , abrufbar unter: https://documents.un.org/doc/undoc/gen/g23/261/64/pdf/g2326164.pdf?toke….
[16] BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2022, 1 BvL 3/21. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012, 1 BvL 10/10.
[17] Amnesty International, "Geplantes Sicherheitspaket untergräbt Menschenrechte", September 2024, abrufbar unter https://www.amnesty.de/pressemitteilung/deutschland-geplantes-sicherhei….
[18] Amnesty International, Stellungnahme zum GEAS-Anpassungsgesetz, Oktober 2024, abrufbar unter: https://www.amnesty.de/positionspapiere/deutschland-stellungnahme-geas-….
[19] Mitteilung der Bundesregierung: "Bezahlkarte für Geflüchtete", Mai 2024, abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bezahlkarte-fluechtlin….
[20] Legal Tribune Online, "Gemeinsames Vergabeverfahre von 14 Bundesländern", September 2024, abrufbar unter: https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/gemeinsames-vergabever….
[21] NDR, "Bezahlkarte für Geflüchtete im Norden" Oktober 2024, abrufbar unter https://www.ndr.de/nachrichten/info/Bezahlkarte-fuer-Gefluechtete-im-No….
[22] Bayrischer Rundfunk, "Bezahlkarte für Asylbewerber vorerst rechtmäßig", September 2024, abrufbar unter: https://www.br.de/nachrichten/bayern/gericht-bezahlkarte-fuer-asylbewer….
[23] NDR, "Wie ist der Stand der Bezahlkarte im Norden?", August 2024, abrufbar unter: https://www.ndr.de/nachrichten/info/Bezahlkarte-fuer-Gefluechtete-im-No….
[24] MDR, "Gera führt als erste Stadt in Thüringen Bezahlkarte für Asylbewerber ein", Oktober 2024, abrufbar unter: https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/ost-thueringen/gera/bezahlkar….
[25] Sächsisches Staatsministerium des Innern, "Bezahlkarte für Asylbewerber wird in Sachsen ab April eingeführt", April 2024", abrufbar unter: https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1073616.
[26] Landtag von Baden-Württemberg, "Bezahlkarte für Geflüchtete soll noch in diesem Jahr kommen" , Oktober 2024, abrufbar unter: https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/dpa-nachrichten/2024/Oktober/K….
[27] RBB, "Brandenburger Kommunen können jetzt "SocialCards" anfordern", Oktober 2024, abrufbar unter: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/05/brandenburg-maerkisch-oder….
[28] Siehe für die ersten Kommunen in NRW, Rheinische Post, "Bezahlkarte für Geflüchtete – warum jetzt wieder viele Fragen offen sind", Oktober 2024, abrufbar unter: https://rp-online.de/nrw/landespolitik/bezahlkarte-kommt-noch-2024-mues….
[29] SWR, "Rhein-Pfalz Kreis verteilt Bezahlkarten", Mai 2024, abrufbar unter: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ludwigshafen/bezahlkarte-…; Tagesschau, "Stadt Pirmasens führt Bezahlkarte ein", Juni 2024, abrufbar unter: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/ministerpraesidentenkonfe….
[30] MDR, "Bezahlkarte: Zwischenbilanz nach 6 Monaten", September 2024, abrufbar unter: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/magdeburg/bezah….
[31] Tagesspiegel, "Bezahlkarte für Asylbewerber in Berlin noch nicht absehbar", Oktober 2024, abrufbar unter: hhttps://www.tagesspiegel.de/berlin/leistungen-fur-gefluchtete-bezahlkar….
[32] NDR, "MV will Bezahlkarte zunächst nur in Erstaufnahme", Oktober 2024, abrufbar unter: https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/-MV-will-Bezahlka….
[33] Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, "Konzept zur Einführung einer Bezahlkarte", Oktober 2024, abrufbar unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/I/integration/_downloa….
[34] Pressestelle des Senates, "Sozialsenatorin legt erste Details zur Sozialkarte vor", Juli 2024, abrufbar unter: https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/sozialsenat….
[35] Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, "Weg frei für Bezahlkarte", September 2024, abrufbar unter: https://soziales.hessen.de/presse/weg-frei-fuer-bezahlkarte.
[36] SR, "Bezahlkarte für Geflüchtete im Saarland kommt spätestens Anfang 2025", Oktober 2024, abrufbar unter: https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/bezahlkarte_ge….
[37] SG München, Beschl. v. 29.08.2024, Az. S 42 AY 63/24 ER und vom 04.09.2024, Az. S 52 AY 65/24 ER.
[38] SG Nürnberg, Beschl. v. 30.07.2024, Az. S 11 AY 18/24 ER; SG Hamburg, Beschl. v. 18.07.2024, Az. S 7 AY 410/24 ER.
[39] Flüchtlingsrat Sachsen, "Erste Beschwerden zu diskriminierender Praxis", Juni 2024, abrufbar unter: https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/2024/06/27/pm-bezahlkart….
[40] Gökay Akbulut-Die Linke, "Fragen nach Erkenntnisgrundlage zu vermeintlichen Auslandsüberweisung durch Asylsuchende", Februar 2024, abrufbar unter: https://goekay-akbulut.de/2024/02/15/frage-nach-erkenntnisgrundlage-zu-…; Rathaus Bremen, Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 02.07.2024 und Mitteilung des Senats vom 27.08.2024 zu Frage 3, 4 und 7b, Juli 2024, abrufbar unter: https://www.rathaus.bremen.de/sixcms/media.php/13/top%209_20270827_Beza…; Märkische Allgemeine Zeitung, "Bezahlkarte für Geflüchtete in Brandenburg: Wie viel Geld überweisen Migranten ins Ausland?" März 2024, abrufbar unter: https://www.maz-online.de/brandenburg/bezahlkarte-brandenburg-wie-viel-….
[41] Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz, Oktober 2024, abrufbar unter: Ergebnisprotokoll Besprechung BK-RegCh 06-11-23.pdf, S. 23.
[42] "Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren." (Beschluss vom 18.7.2012 - 1 BvL 10/10).
[43] Amnesty International, "Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen", Oktober 2023, abrufbar unter: https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/deutschland-asylbewerberleis….
[44] Amnesty International, "Fünf-Punkte-Plan für eine funktionierende Asylpolitik", November 2023, abrufbar unter: https://www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/deutschland-neuausric….
[45] Amnesty International, "Poland: Cruelty Not Compassion, at Europe’s Other Brothers", April 2022, abrufbar unter: https://www.amnesty.org/en/documents/eur37/5460/2022/en/; Amnesty International, Poland: Submission to the UN Human Rights Committee, 142nd session, 14 October – 7 November 2024, list of issues prior to reporting, September 2022, abrufbar unter: https://www.amnesty.org/en/documents/eur37/8418/2024/en/, S.10ff.
[46] Amnesty International, "Lativa: Return Home or Never Leave the Woods", Oktober 2022, abrufbar unter: https://www.amnesty.de/sites/default/files/2022-10/Amnesty-Bericht-Lett….
[47] Amnesty International, "Lithuania: Forced Out or Locked Up", Juni 2022, abrufbar unter: https://www.amnesty.de/sites/default/files/2022-06/Amnesty-Bericht-Lita….
[48] Amnesty International, "Litauen: Parlament erlaubt völkerrechtswidrige Pushbacks", April 2023, abrufbar unter: https://www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/litauen-parlament-erl….
[49] Amnesty International, "Poland: New firearms regulations risk undermining the rule of law", September 2024, abrufbar unter: https://www.amnesty.eu/news/poland-new-firearms-regulations-risk-underm….
[50] Amnesty International, "Poland: New firearms regulations risk undermining the rule of law", September 2024, abrufbar unter: https://www.amnesty.eu/news/poland-new-firearms-regulations-risk-underm….
[51] Mediendienst Integration, "Kriminalität in der Einwanderungsgesellschaft", https://mediendienst-integration.de/desintegration/kriminalitaet.html.
[52] Committee on the Elimination of Racial Discrimination, "Concluding observations on the combined twenty-third to twenty-sixth reports of Germany", 21.12.2023, CERD/C/DEU/CO/23-26, abrufbar unter: https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.as….
[53] Astrid / Bergmann, Jens (2024): Diskriminierungsrisiken in der Polizeiarbeit. Ergebnisse des Forschungsprojektes "Polizeipraxis zwischen staatlichem Auftrag und öffentlicher Kritik. Herausforderungen, Bewältigungsstrategien, Risikokonstellationen". Nienburg/Weser. Institut für Kriminalitäts- und Sicherheitsforschung der Polizeiakademie Niedersachsen, pp. 131
[54] s. Amnesty International, "Germany, Submission to the UN Committee on the Elimination of Racial Discrimination. 111th Session, 20 November 2023 - 8 December 2023", Oktober 2023, S. 11-14, abrufbar unter: https://www.amnesty.org/en/documents/eur23/7333/2023/en/.
[55] Amnesty International, "Kennzeichnungspflicht für Polizist_innen", September 2018, abrufbar unter: https://www.amnesty.de/sites/default/files/2019-03/Amnesty-Positionspap….
[56] Amnesty International, "Positionspapier Unabhängige Untersuchungsmechanismen in Fällen von rechtswidriger Polizeigewalt in Deutschland", 21.11.2018, abrufbar unter: https://www.amnesty.de/informieren/positionspapiere/deutschland-amnesty….
[57] Schiemann, Anja et al. (2024): MEGAVO-Studie: Projektbericht 2021-2024. Münster. Deutsche Hochschule der Polizei, S 39ff.
[58] Aljazeera, "Punched, choked, kicked: German police crack down on student protests", 25.05.2024, abrufbar unter: https://www.aljazeera.com/features/2024/5/25/punched-choked-kicked-germ…; Deutsche Welle, "Berlin police clear pro-Palestinian demo, open probes", 24.05.2024, abrufbar unter: https://www.dw.com/en/berlin-police-clear-pro-palestinian-demo-open-pro…, Tagesschau "UN-Menschenrechtsrat: Kritik an Deutschlands Umgang mit Pro-Palästina-Demos", 9.11.2023, abrufbar unter https://www.tagesschau.de/ausland/europa/genf-menschenrechtsrat-100.html.
[59] Amnesty International, "Positionspapier zu Distanz-Elektroimpulsgeräten", 21.01.2021, abrufbar unter: https://www.amnesty.de/informieren/positionspapiere/positionspapier-zu-….
[60] Amnesty International, "Untersuchung "Predator Files" enthüllt Angriffe durch Überwachungssoftware - auch in Deutschland", 09.10.2023, abrufbar unter: https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/untersuchung-predator-files-….
[61] Matthias Monroy, "Polizeiliche Gesichtserkennung auch in anderen Bundesländern", 28.05.2024, abrufbar unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1182516.sachsen-polizeiliche-gesichts…