Sie fliehen vor Krieg, vor politischer oder religiöser Verfolgung, vor Übergriffen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft: Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht, weil ihnen in ihrer Heimat Zerstörung, Misshandlung oder Folter drohen.
Aus Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ergibt sich, dass Flüchtlinge das Recht haben, Asyl zu suchen und zu genießen. Außerdem ist der Schutz vor Abschiebung in die Verfolgung ein Menschenrecht, das unter anderem in der Europäischen Menschenrechtskonvention bestätigt wird. Jeder Staat muss somit Personen Schutz gewähren, denen in ihrem Herkunftsland Verfolgung droht. Doch viele Regierungen kommen dieser Verpflichtung nicht nach, obwohl sie in der Genfer Flüchtlingskonvention festgeschrieben ist.
Menschen, die in der Europäischen Union um Schutz ersuchen wollen, sind häufig gezwungen, ihr Leben aufs Spiel zu setzen: Militärisch abgesicherte Grenzen sorgen dafür, dass die Schutzsuchenden nur schwer oder gar nicht einreisen können; eine immer engere Kooperation mit Transitstaaten entlang der Fluchtrouten soll sicherstellen, dass Menschen möglichst frühzeitig abgefangen werden; sichere Zugangswege gibt es kaum. So wird der Zugang zu einem fairen Asylverfahren verwehrt. Dies widerspricht der Genfer Flüchtlingskonvention und internationalen Menschenrechten.
Neben der allgemeinen Arbeit zum Schutz des Rechts Asyl zu suchen unterstützt Amnesty International auch ganz konkret Schutzbedürftige, die in ihr Herkunftsland abgeschoben werden sollen und dadurch schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen erleiden könnten. Für diese Personen fordert Amnesty einen rechtlich gesicherten Aufenthaltsstatus. Wir bieten in verschiedenen deutschen Städten Beratung für Asylsuchende an und informieren über die Menschenrechtssituation in den betreffenden Staaten. Verwaltungsgerichte ziehen Amnesty zudem als unabhängige Gutachterorganisation heran, bevor sie die Menschenrechtslage in den Herkunftsländern bewerten.
Amnesty International fordert die Regierungen weltweit auf, Schutzsuchenden den Zugang zu einem fairen, unparteiischen und umfassenden Verfahren zu ermöglichen. Keine Asylsuchenden dürfen ohne umfassende Prüfung ihrer Asylbegehren ausgewiesen werden. Es muss zudem möglich sein, gegen eine ablehnende Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.