Aktuell 28. Mai 2026

Syrien: Die Zerstörung ziviler Infrastruktur durch Israel muss als Kriegsverbrechen untersucht werden

Eine felsige, karge Landschaft, in der ein gepanzerter Militär-Bulldozer und ein weiteres gepanzertes Militärfahrzeug (Panzer) im Einsatz sind. Im Hintergrund ragen zwei große Windkraftanlagen in einen klaren blauen Himmel. Im Vordergrund verläuft eine aufgeschichtete Steinmauer.

Israelischer Militäreinsatz mit Bulldozern und Panzern, bei dem am 18. Dezember 2025 in Muallaqa, in der syrischen Provinz Quneitra, Infrastruktur zerstört und auf Zivilist*innen geschossen wurde. 

Die gezielte Zerstörung von zivilen Wohnhäusern im südsyrischen Gouvernement Quneitra durch das israelische Militär muss Konsequenzen haben. Israelische Truppen waren in die entmilitarisierte UN-Zone eingedrungen, hatten Familien vertrieben und deren Häuser mit Bulldozern abgerissen. Da für diese Aktionen keine unbedingte militärische Notwendigkeit bestand, müssen die Vorfälle als Kriegsverbrechen untersucht werden. Israel ist völkerrechtlich verpflichtet, für diese schwerwiegenden Verstöße Wiedergutmachung zu leisten.

 

Einmarsch und Vertreibung im Schatten des Syrien-Konflikts 

Am 8. Dezember 2024 stürzte die Regierung von Bashar al-Assad in Syrien. Am gleichen Tag überschritten israelische Streitkräfte die seit 1967 besetzten Golanhöhen. Sie drangen in die entmilitarisierte UN-Zone im Gouvernement Quneitra ein, durchsuchten Wohnhäuser und forderten die Zivilbevölkerung auf, ihre Dörfer zu verlassen. 

In den darauffolgenden sechs Monaten zerstörten oder beschädigten israelische Militärangehörige in drei Dörfern mindestens 23 zivile Gebäude. Die Folge war die gewaltsame Vertreibung ganzer Familien, ohne dass ihnen alternative Unterkünfte, Entschädigungen oder Pläne für eine Rückkehr angeboten wurden. 

Kristine Beckerle, stellvertretende Direktorin für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International, sagt dazu:

Familien in Südsyrien haben einen jahrzehntelangen Konflikt überlebt, viele von ihnen haben in dieser Zeit ihre zerstörten Häuser wieder aufgebaut – nur um jetzt zu erleben, dass diese Häuser erneut abgerissen werden, ohne dass eine unbedingte militärische Notwendigkeit für dieses Vorgehen besteht.

Kristine
Beckerle
stellvertretende Direktorin für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International

Völkerrechtliche Einordnung der Zerstörung als Kriegsverbrechen 

Für die Einsätze Israels auf besetztem syrischem Gebiet gelten das humanitäre Völkerrecht und das Besatzungsrecht – insbesondere die Vierte Genfer Konvention. 

Die rechtliche Lage ist eindeutig: Artikel 53 der Vierten Genfer Konvention verbietet es einer Besatzungsmacht, privates Eigentum zu zerstören, "es sei denn, die Zerstörung ist durch militärische Operationen unbedingt erforderlich". Eine solche unbedingte militärische Notwendigkeit liegt nur vor, wenn die Maßnahme materiell unerlässlich ist und in direktem Zusammenhang mit Kampfhandlungen steht. 

Recherchen von Amnesty belegen jedoch: Weder unmittelbar vor noch während oder nach der Zerstörung dieser Gebäude gab es aktive Feindseligkeiten. Allgemeine strategische Ziele, wie Abschreckung oder pauschale Sicherheitsmaßnahmen, erfüllen diesen strengen Standard der militärischen Notwendigkeit nicht. Somit stellt diese mutwillige und rechtswidrige Zerstörung nach Artikel 147 der Vierten Genfer Konvention eine schwere Verletzung und damit ein Kriegsverbrechen dar. 

Unsere Recherchen: Fakten und Beweise 

Amnesty hat diese Vorfälle vor Ort und digital umfassend untersucht: 

  • Interviews: Wir befragten acht Bewohner*innen der Region, darunter Betroffene, Augenzeug*innen sowie eine Person einer lokalen Behörde. 
  • Digitale Forensik: Unser Evidence Lab überprüfte 35 Videos und Bilder. Einige Aufnahmen zeigen, wie Bulldozer Wohnhäuser dem Erdboden gleichmachen. 
  • Satellitendaten: Die Analyse von hochauflösenden Satellitenbildern bestätigt die von den Zeug*innen beschriebenen Zerstörungen. 
  • Militärische Expansion: Wir konnten zudem neun neue Militärstützpunkte identifizieren, die Israel seit Dezember 2024 in den Gouvernements Quneitra und Daraa errichtet hat. Einige der abgerissenen Häuser befanden sich in direkter Nähe zu diesen neuen Stützpunkten. 

Eine schriftliche Anfrage unsererseits an die israelischen Behörden, nach welchen Kriterien die Zerstörungen abliefen, blieb bislang unbeantwortet. 

Stimmen der Betroffenen: Zerstörte Existenzen 

Unsere Gespräche in den Dörfern Al-Hamidiya, Rassim al-Rawadi und Al-Rafeed mit Betroffenen zeichnen ein erschütterndes Bild der Lage vor Ort: 

Aus dem Dorf Al-Hamidiya: Eine Frau, deren Haus abgerissen und deren Garten von Bulldozern überrollt wurde, erzählte uns: 

"Mein Mann starb während des Konflikts [in Syrien]... Er baute das Haus Stein für Stein auf. [...] Unser Haus bedeutete mir und meinem Sohn sehr viel... Ich hatte ein eigenes Zuhause für mich und meinen Sohn." 

Ihre Nachbarin fügte hinzu: 

"Unser Haus ist geräumig, neben dem Haus haben wir ein kleines Grundstück mit Walnüssen, Granatapfelbäumen, Olivenbäumen [...], alles wurde mit Bulldozern plattgemacht." 

Aus dem Dorf Al-Rafeed: Hier wurden die Häuser zweier Brüder zerstört, die nur 1,5 Kilometer von einem israelischen Stützpunkt entfernt lebten. Ein Augenzeuge beschrieb uns den Einsatz schweren Geräts: 

"Der Bulldozer verwandelte die Ziegel des Hauses in wenigen Minuten zu Sand... Die beiden Häuser gehörten Menschen [...], die bereits in Armut lebten. Es war wirklich schlimm, zu sehen, wie sie vertrieben wurden und ihr Haus dem Erdboden gleichgemacht wurde." 

 

Ein Militärstützpunkt auf der Kuppe eines von trockenem, gelbem Gras bewachsenen Hügels unter einem hellen Himmel. Die Anlage besteht aus mehreren flachen Strukturen, Wachtürmen, einem hohen Kommunikationsmast. Auf dem linken Wachturm weht eine Flagge (israelisch). Im Vordergrund sind dunkelgrüne Bäume und Büsche zu sehen.

Ansicht eines neu errichteten israelischen Militärstützpunkts in der neutralen Pufferzone am 7. Juli 2025 in der südsyrischen Provinz Daraa.

Israels Argumentation: Die "Sicherheitspufferzone" 

Die israelische Regierung rechtfertigt ihr Vorgehen pauschal damit, dass die Präsenz in Syrien nötig sei, um Bedrohungen durch Hisbollah-Kämpfer oder vom Iran unterstützte Gruppen abzuwehren. Am 17. April 2026 erklärte der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu, Israel habe eine "Sicherheitspufferzone" entlang einer "gelben Linie" eingerichtet. Dadurch sei die Gefahr einer Invasion oder von Panzerbeschuss gebannt. Der israelische Verteidigungsminister hatte bereits im Dezember 2025 öffentlich erklärt, dass Israel keinerlei Absicht habe, neu eingenommene Gebiete in Syrien wieder zu verlassen.  

Unsere Forderung:  Straflosigkeit beenden! 

Das Grenzsicherungs-Argument ist völkerrechtlich unhaltbar. "Die Sicherung der israelischen Grenze kann nicht als Rechtfertigung für die Zerstörung von Häusern und Dörfern auf dem Gebiet eines anderen Landes dienen", sagt Beckerle. "Was wir sehen, ist ein Muster von israelischen Zerstörungen ziviler Infrastruktur in Gaza, im Südlibanon und in Syrien, die in völliger Straffreiheit verübt werden. Die internationale Gemeinschaft muss diese Handlungen unmissverständlich verurteilen und echten Druck ausüben, um diesen wiederkehrenden Verstößen ein Ende zu setzen". 

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