Positionspapiere 21. Januar 2021

Positionspapier zu Distanz-Elektroimpulsgeräten

Zeichnung einer Figur mit Mütze und Jacke, auf der "Polizei" steht

Immer mehr Bundesländer schaffen – zum Beispiel im Rahmen von Polizeigesetznovellen – Rechtsgrundlagen für den Einsatz von sogenannten Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG), umgangssprachlich "Taser". Innenbehörden treffen zunehmend die Entscheidung, nicht nur Sondereinheiten, sondern auch die Streifenpolizei mit diesen Waffen auszustatten.

Amnesty International warnt schon lange davor, dass die Risiken von DEIG trotz und wegen ihrer Einordnung als "nicht-tödliche" Waffe sehr hoch sind und unterschätzt werden. Der Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten kann zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod führen, insbesondere wenn bestimmte Risikofaktoren wie Herz-Kreislauf-Probleme oder Drogen-Intoxikation hinzukommen, die für Einsatzkräfte nur schwer erkennbar sind.

Das Positionspapier vom Februar 2019 zeigt die menschenrechtlichen Risiken dieser Waffe auf und nennt die Safeguards, die von Behörden vor einer Ausstattung der Polizei damit ergriffen werden müssen.

Amnesty International fordert Polizeibehörden auf, DEIG nur auf der Grundlage einer klar definierten operativen Notwendigkeit einzuführen. Eingesetzt werden sollten sie nur durch Sondereinheiten und ausschließlich in Situationen, in denen anderenfalls die Anwendung tödlicher Gewalt nötig wäre.

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