Amnesty Report Europa und Zentralasien 16. April 2020

Regionalkapitel Europa 2019

Physische Karte der Region Europa, mit Amnesty-Report-Symbol

Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2019

Einige europäische Länder unternahmen 2019 Anstrengungen, die Unabhängigkeit der Justiz auszuhebeln und damit eine Rechenschaftspflicht des Staates zu umgehen. Die Europäische Union lagerte die Kontrolle der Zuwanderung weiterhin in Länder aus, in denen Asylsuchenden und Migrant_innen Menschenrechtsverletzungen drohten. Dadurch waren Zehntausende Menschen nach wie vor bewaffneten Konflikten, Gewalt und Folter ausgesetzt und sahen unter trostlosen Bedingungen einer ungewissen Zukunft entgegen. Diejenigen, die sich gegen diese Art von Grenzsicherung und Migrationskontrolle stellten, sahen sich in vielen Fällen Schmutzkampagnen und Schikanen ausgesetzt oder mussten sogar mit verwaltungs- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Menschenrechtsverteidiger_innen, engagierte Bürger_innen und unabhängige Medien wurden zunehmend eingeschüchtert und strafrechtlich verfolgt. Die Behörden reagierten auf Protestkundgebungen mit restriktiven Maßnahmen und exzessiver Gewaltanwendung der Polizei. Intoleranz und die Diskriminierung von Minderheiten waren weit verbreitet, was dazu führte, dass Verteidiger_innen von Minderheitenrechten mit Gewalt konfrontiert waren und die Stigmatisierung einiger Bevölkerungsgruppen zunahm. Für die Überlebenden von Vergewaltigungen und anderen Formen sexualisierter Gewalt war der Zugang zur Justiz weiterhin mit zahlreichen Hürden verbunden. In zwei europäischen Ländern konnten erstmals Pride-Paraden stattfinden, in anderen verschlechterte sich die rechtliche Lage von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI) hingegen. 

Die Grundwerte der Europäischen Union wurden 2019 von innen heraus angegriffen. Polen bedrohte die Unabhängigkeit der Justiz und damit das grundlegende Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, indem die polnische Regierungspartei ihre Anstrengungen zur Kontrolle von Richter_innen und Gerichten verstärkte. Die Vorgänge in Polen machten besonders deutlich, wie sich die Werte in ganz Europa wandelten. Auch Ungarn, Rumänien und die Türkei boten weiterhin Anlass für große Besorgnis, was die Unabhängigkeit der Justiz betraf. In ganz Europa gab es Zeichen, die auf eine Erosion der Grundwerte hindeuteten, angefangen bei der Migrationspolitik, die den Schutz von Grenzen über den Schutz von Menschenleben stellte, bis hin zum Umgang mit Kritik und Protesten, die häufig Übergriffe der Sicherheitskräfte nach sich zogen. Intoleranz gegenüber religiösen und ethnischen Minderheiten äußerte sich häufig in Form von Gewalt und Diskriminierung. 

2019 wurde offenkundig, dass es vielen europäischen Ländern nicht gelang, die Rechte aller zu garantieren, die im jeweiligen Staatsgebiet lebten. Gleichzeitig herrschte kein Mangel an mutigen Menschen, die ungeachtet persönlicher Nachteile dafür eintraten, die Regierungen zur Rechenschaft zu ziehen. Es gab massenhafte Demonstrationen, bei denen Rechte eingefordert und eine fairere und gerechtere Gesellschaft verlangt wurde. Die Teilnehmenden richteten einen unmissverständlichen Appell an die Regierungen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden – nicht nur im eigenen Land, sondern auch in Bezug auf globale Herausforderungen wie den Klimawandel. Dass sich so viele Menschen für diese Anliegen einsetzten, war ein gutes Zeichen für die Zukunft. 

Migration

2019 kamen etwa 120.000 Asylsuchende und Migrant_innen auf irregulärem Weg nach Europa. Auf der zentralen und der westlichen Mittelmeerroute ging die Zahl zurück, während sie auf der östlichen Mittelmeerroute anstieg. 

Die Europäische Union verfolgte weiterhin den Ansatz, die Grenz- und Migrationskontrolle in Länder mit einer fragwürdigen Menschenrechtsbilanz "auszulagern". Die Mitgliedstaaten hielten es zudem für akzeptabel, Migrant_innen und Asylsuchende unter unzumutbaren Bedingungen in Staaten an der EU-Außengrenze oder in Drittstaaten jenseits der Grenze festzuhalten. 

In Libyen brachen im April 2019 erneut Kampfhandlungen aus, die dazu führten, dass die Menschenrechtsverstöße, denen Asylsuchende und Migrant_innen ausgesetzt waren, die das zentrale Mittelmeer überqueren wollten, einen neuen Höhepunkt erreichten. Sie waren damit nicht nur Folter und willkürlicher Haft ausgesetzt, sondern auch direkten Angriffen und Beschuss seitens der Konfliktparteien. Dabei wurden zahlreiche Migrant_innen und Asylsuchende getötet. Ungeachtet der schlechten Sicherheitslage und trotz anhaltender Berichte über systematische Menschenrechtsverletzungen in den libyschen Internierungslagern, arbeiteten die europäischen Staaten weiterhin mit dem Land zusammen, um Migrant_innen und Asylsuchende dort festzuhalten. Im November 2019 verlängerte die italienische Regierung ihr Migrationsabkommen mit Libyen um weitere drei Jahre. 

Parallel zur Zusammenarbeit mit Libyen setzte die italienische Regierung 2019 ihre Politik der "geschlossenen Häfen" fort und verweigerte Schiffen von Nichtregierungsorganisationen, die Menschen aus Seenot gerettet hatten, das Einlaufen. Die Schiffe waren gezwungen, wochenlang zu warten, während sich die Mittelmeeranrainerstaaten darüber stritten, wo die Menschen an Land gehen könnten. Ein Regierungswechsel in Italien beendete diese Politik und schuf die Bedingungen für ein zeitlich befristetes Abkommen zwischen Frankreich, Deutschland, Italien und Malta, das einen ersten kleinen Schritt in die richtige Richtung darstellte. Es gewährleistet ein Minimum an Koordination zwischen den vier Ländern, was das Anlanden und die Verteilung der geretteten Menschen betrifft. 

Im östlichen Mittelmeer wurde die Migrationspolitik der EU weiterhin vom EU-Türkei-Abkommen aus dem Jahr 2016 bestimmt – trotz anhaltender scharfer Kritik von Menschenrechtsorganisationen. Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen, die Asylsuchende und Flüchtlinge in der Türkei erlitten, änderten nichts daran, dass die EU das Land weiterhin als Partner in Migrationsfragen betrachtete. Vor Beginn der türkischen Militäroffensive im Nordosten Syriens im Oktober 2019 hatte Amnesty International zahlreiche Interviews geführt und dabei erfahren, dass die Türkei von Mai bis September vermutlich Hunderte syrische Flüchtlinge in ihr Heimatland abgeschoben und dies als "freiwillige Rückkehr" ausgegeben hatte. 

Währenddessen erlebte Griechenland Mitte des Jahres seit 2016 die größte Zunahme von Menschen, die auf dem Seeweg eintrafen. Dies führte dazu, dass die Aufnahmelager auf den griechischen Inseln massiv überbelegt waren. Mehr als 38.000 Menschen wurden in Einrichtungen festgehalten, die für kaum mehr als 6.000 Personen ausgelegt waren. Angesichts der kontinuierlich wachsenden Schutzanforderungen für die Asylsuchenden, Flüchtlinge und Migrant_innen im Land verabschiedete die neu gewählte griechische Regierung im November eilig neue Gesetze. Diese umfassten beschleunigte Asylverfahren, eine erhöhte Zahl von Inhaftierungen sowie Abschiebungen in die Türkei. Zuvor hatten bereits Österreich, Finnland und Deutschland die Rechte von Asylsuchenden eingeschränkt und stärker auf Inhaftierungen und Abschiebungen zurückgegriffen. 

Die Zahl der Menschen, die auf dem Landweg aus der Türkei nach Griechenland kamen, nahm 2019 zu. Parallel dazu wurden übereinstimmende und schwere Vorwürfe erhoben, auf griechischer Seite käme es zu Zurückweisungen (Push-Backs) und Gewalt. Diejenigen, die den Zurückweisungen entgehen konnten, setzten ihren Weg über die Balkanroute fort. Berichten zufolge nutzten mehr als 30.000 Personen diese Route, nachdem sie Griechenland und Bulgarien verlassen hatten. Mehr als 10.000 Personen strandeten in elenden Lagern in Bosnien und Herzegowina und Serbien, weil die kroatische Polizei sie hartnäckig und systematisch mit rechtswidrigen Kollektivausweisungen und Gewalt an der Weiterreise hinderte. Trotz erdrückender Beweise für die an der kroatischen Grenze verübten Menschenrechtsverletzungen empfahl die Europäische Kommission im Oktober, Kroatien vollständig in den Schengenraum aufzunehmen.

Menschenrechtsverteidiger_innen

Sowohl Einzelpersonen als auch zivilgesellschaftliche Organisationen widersetzten sich weiterhin dieser Antimigrationspolitik und verteidigten die Menschenrechte, indem sie Asylsuchenden und Migrant_innen konkrete Hilfe und Solidarität boten. Sie retteten Menschen auf See und in den Bergen und stellten Bedürftigen in ganz Europa Transportmöglichkeiten, Lebensmittel und Medikamente zur Verfügung. 
Viele europäische Staaten reagierten auf diese Akte der Menschlichkeit, indem sie die Menschenrechtsverteidiger_innen kritisierten, einschüchterten, schikanierten, mit Geldstrafen belegten oder sogar strafrechtlich verfolgten. In Griechenland, Italien und Frankreich stuften die Regierungen Menschenrechtsverteidiger_innen, die sich an Rettungsaktionen beteiligten, häufig als Schleuser und als Gefahr für die innere Sicherheit ein, was die Verabschiedung angeblich notwendiger, noch strengerer Gesetze zur Folge hatte.

Das EU-Recht, dem es diesbezüglich an Klarheit mangelte, bot den Ländern sehr viel Spielraum für drakonische Gesetze auf nationaler Ebene, die menschenrechtliches Engagement erschwerten. Viele Einzelpersonen und NGOs zögerten mehr und mehr, Solidaritätsaktionen zu initiieren.

In der Türkei waren unzählige Menschenrechtsverteidiger_innen strafrechtlichen Ermittlungen und Verfolgung ausgesetzt oder befanden sich wegen ihres Einsatzes für die Menschenrechte in Polizeigewahrsam oder Haft. Die Verfahren gegen den Ehrenvorsitzenden von Amnesty in der Türkei Taner Kılıç, die ehemalige türkische Amnesty-Direktorin İdil Eser sowie neun weitere Menschenrechtsverteidiger_innen waren 2019 noch nicht abgeschlossen. Auch das Verfahren gegen Osman Kavala und 15 weitere Persönlichkeiten aus der Zivilgesellschaft war noch anhängig. 

Recht auf freie Meinungsäußerung

Nicht nur Menschenrechtsverteidiger_innen waren aufgrund ihrer Arbeit mit Herausforderungen konfrontiert. In vielen Teilen Europas waren Journalist_innen, die über Korruption, organisierte Kriminalität und Kriegsverbrechen recherchierten, Drohungen, Schmutzkampagnen, Einschüchterungen und in manchen Fällen körperlicher Gewalt ausgesetzt, so zum Beispiel in Kroatien, Serbien sowie Bosnien und Herzegowina. Allzu oft unterließen es die Behörden, entsprechende Angriffe zu verurteilen oder effektive Ermittlungen einzuleiten. In Bulgarien waren es die Behörden selbst, die Strafanträge gegen Investigativjournalist_innen stellten, die Korruptionsskandale aufgedeckt hatten, an denen mutmaßlich hochrangige Angehörige der Regierung und der Justiz beteiligt waren. In Albanien bedrohte ein umstrittenes Gesetzespaket die Freiheit von Online-Medien. 

Recht auf Versammlungsfreiheit

In Frankreich, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechien, Ungarn und anderen europäischen Ländern fanden 2019 große Demonstrationen statt, die sich gegen Sparmaßnahmen und Korruption richteten, soziale Gerechtigkeit forderten und sich für eine unabhängige Justiz einsetzten. In vielen größeren europäischen Städten gab es regelmäßig Proteste und Streiks, um Druck auf die Regierungen auszuüben, Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen. 

In vielen Ländern verletzte das Vorgehen der Behörden gegen die Proteste die Rechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit. In Frankreich, Österreich und Spanien wurden Hunderte Menschen bei Demonstrationen verletzt. In Frankreich griff die Polizei auf die rechtswidrige Anwendung von Gewalt zurück, während die türkische Polizei friedliche Versammlungen gewaltsam auflöste. Außerdem nutzten die türkischen Behörden häufig pauschale Verbote, um das Recht auf Versammlungsfreiheit auszuhebeln. In manchen Ländern wurden die Sicherheitskräfte für die Anwendung von Gewalt bei Protestveranstaltungen nicht zur Rechenschaft gezogen. In einigen Ländern erhielt die Polizei auch erweiterte Befugnisse, wie etwa in Deutschland, wo jetzt die Überwachung des Aufenthaltsorts oder der Telekommunikation von "Gefährdern" verfügt werden kann. In einigen Fällen spielten Gerichte eine entscheidende Rolle dabei, angesichts dieser Entwicklungen individuelle Freiheiten zu verteidigen. Sie hoben pauschale Versammlungsverbote auf oder bestätigten, zum Beispiel in Polen, das Recht der Demonstrierenden, gegen Nationalismus und Rassismus zu protestieren. Dies blieb allerdings nicht folgenlos: In ihrem Bemühen, die Unabhängigkeit der Justiz auszuhöhlen, schikanierten und degradierten die polnischen Behörden einige der Richter_innen, die in diesen Fällen geurteilt hatten.

Unabhängigkeit der Justiz

In Polen, Ungarn, Rumänien und der Türkei war die Unabhängigkeit der Justiz, die Rechtsstaatlichkeit und in der Folge das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren bedroht – sowohl durch Gesetzesinitiativen als auch durch Verwaltungsvorschriften. 

Besonders deutlich zeigte sich dies in Polen, wo die Regierung und das Parlament versuchten, die Justiz durch Gesetze und andere Maßnahmen dazu zu zwingen, ihrer politischen Linie zu folgen. Richter_innen und Staatsanwält_innen drohten nicht nur disziplinarische Konsequenzen, wenn sie die Judikative verteidigten, sie riskierten auch, selbst Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden. Einzelne Richter_innen wurden mit Schmutzkampagnen in den staatlichen und in den sozialen Medien gezielt eingeschüchtert. 

In Ungarn wurde die Unabhängigkeit der Justiz durch eine Schwächung interner Kontrollmechanismen der Gerichtsbarkeit weiter ausgehöhlt. Im Mai forderte die Europäische Kommission Rumänien auf, die Eingriffe der Regierung in die Rechtsstaatlichkeit zu unterbinden, andernfalls drohe ein Rechtsstaatsverfahren nach Art. 7 der EU-Verträge, das zu einem Stimmrechtsentzug führen kann.
Obwohl die EU-Institutionen im Fall Polens ihr Vorgehen verschärften, hatte dies Ende 2019 noch zu keinen nennenswerten Verbesserungen geführt.

Außerhalb der Europäischen Union stand weiterhin die Justiz in der Türkei unter starkem Druck. Im Zuge des harten Durchgreifens nach dem Putschversuch von 2016 waren 2018 neue Gesetze in Kraft getreten, die eine Entlassung von Personal des öffentlichen Diensts wegen angeblicher Verbindungen zu "terroristischen Organisationen" erlauben.

Hassverbrechen und Diskriminierung

2019 wurde offenbar, dass sich Intoleranz und Diskriminierung zunehmend gewaltsam äußern. Die Gewalt richtete sich dabei gezielt gegen Personen, die sich für Minderheiten, Toleranz und Inklusion einsetzten.

Mindestens zwei hochrangige Politiker mussten mit ihrem Leben dafür bezahlen, dass sie diese Werte verteidigt hatten. Im Januar wurde der Danziger Bürgermeister Pawel Adamowicz, der die Rechte von LGBTI und von Migrant_innen unterstützt hatte, bei einer Wohltätigkeitsveranstaltung erstochen. Im Juni wurde der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke, der eine flüchtlingsfreundliche Politik unterstützt hatte, durch einen Kopfschuss getötet. 

In Halle an der Saale tötete ein mutmaßlich rechtsradikaler Attentäter eine Passantin und einen Mann in einem Imbiss, nachdem er zunächst versucht hatte, die Tür zur Synagoge aufzuschießen, in der sich am jüdischen Feiertag Jom Kippur viele Menschen versammelt hatten. In Frankreich wurden Moscheen angegriffen. In Bayonne versuchte ein Mann im Oktober, eine Moschee in Brand zu stecken, und schoss dabei auch auf zwei Männer, die schwer verletzt wurden. 

In ganz Europa waren Roma weiterhin Angriffen und Diskriminierung ausgesetzt. In den bulgarischen Orten Vojvodinovo und Gabrovo wurden Roma Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen durch lokale Behörden und aufgebrachte Menschenmengen. Dabei wurden Hunderte Roma vertrieben, ihre Häuser in Brand gesteckt oder abgerissen. In Italien vertrieb die Stadtverwaltung von Giugliano etwa 450 Roma, darunter Familien mit Kindern, ohne ihnen Ersatzwohnraum anzubieten. Rechtswidrige Zwangsräumungen von Roma gab es auch in Schweden und Frankreich.

Rechte von Frauen

In Nordirland wurde 2019 eine seit langem erwartete Entscheidung getroffen: Nach einem Urteil des Hohen Gerichts von Belfast wurden Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert und alle entsprechenden strafrechtlichen Verfahren eingestellt. Hingegen bemühte sich das slowakische Parlament weiterhin darum, den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen noch stärker einzuschränken und strafrechtlich zu verfolgen, ungeachtet der Kritik von Menschenrechtsorganisationen und einer Aufforderung der Menschenrechtskommissarin des Europarats, das Gesetzesvorhaben fallen zu lassen.

Überlebende von Vergewaltigungen und anderen Formen sexualisierter Gewalt stießen weiterhin auf zahlreiche Hürden, wenn sie sich an die Strafverfolgungsbehörden wandten. In den meisten europäischen Ländern beruhte die rechtliche Definition von Vergewaltigung weiterhin auf Gewalt, wohingegen internationale Menschenrechtsnormen Vergewaltigung als Sex ohne Zustimmung definieren. In Dänemark, Spanien, Großbritannien und anderen europäischen Ländern gab es systematische Versäumnisse hinsichtlich der Prävention, Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung sexualisierter Gewalt. Gewaltopfer und Feministinnen prangerten dies immer wieder an und forderten Gerechtigkeit. 

In Spanien, wo es nach dem Urteil im Fall "Wolfpack" zu Massenprotesten gekommen war, teilte die Regierung mit, die juristische Definition werde geändert, um klarzustellen, dass Sex ohne Einwilligung Vergewaltigung sei. Spanische Gerichte hatten fünf als "Wolfpack" bekannt gewordene Männer vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, obwohl sie zu dem Schluss gekommen waren, dass die betroffene Frau nicht eingewilligt hatte. Sie hatten die Männer stattdessen lediglich wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt, da weder Gewalt noch Einschüchterung festgestellt werden konnten. Das Oberste Gericht hob die Urteile im Juni 2019 auf, die Männer wurden zu 15 Jahren Haft verurteilt. 

In Griechenland trug das Engagement von Opfern und Unterstützer_innen dazu bei, die rechtliche Definition von Vergewaltigung dahingehend zu ändern, dass sie auf Einwilligung beruht. 

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen

In der Türkei wurden Veranstaltungen zur Pride-Woche in mehreren Provinzen ausdrücklich untersagt. Ein seit November 2017 in Ankara unbefristet geltendes Pauschalverbot wurde schließlich im April 2019 aufgehoben. Jedoch wurden Veranstaltungen anschließend einzeln verboten und LGBTI-Rechte damit weiterhin rechtswidrig eingeschränkt. Personen, die sich den Verboten widersetzten, waren mit Polizeigewalt, Ermittlungen und Strafverfolgung konfrontiert. In Polen verabschiedeten etwa 64 Kommunalverwaltungen Beschlüsse gegen "LGBT-Ideologie". 

Positiv war zu verzeichnen, dass in zwei Ländern erstmals Pride-Paraden stattfinden konnten: im Juni in Nordmazedonien und im September in Bosnien und Herzegowina. Trotz alarmierender Hinweise auf potenzielle Gewalttaten und trotz massiver Sicherheitsmaßnahmen konnten beide Veranstaltungen mit Unterstützung der Behörden in einer festlichen und gewaltfreien Atmosphäre stattfinden. 

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