Amnesty Report Myanmar 07. April 2021

Myanmar 2020

Ein einzelner Demonstrant steht einer Gruppe Polizisten gegenüber, von dener einer ein Sturmgewehr in der Hand hält, andere tragen Schutzschilder. Ein Polizist in der Mitte der Gruppe schubst mit wütendem Gesicht den Demonstranten.

Berichtszeitraum: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

Anhaltende bewaffnete Konflikte zwischen dem Militär und bewaffneten ethnischen Gruppen hatten auch 2020 schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in ganz Myanmar zur Folge. Das Militär verübte in den Staaten Rakhine und Chin willkürliche Luftangriffe und Bombardierungen. Tausende Zivilpersonen waren zur Flucht gezwungen. Hilfsorganisationen waren in ihren Tätigkeiten stark eingeschränkt, was ihnen den Zugang zu gefährdeten Bevölkerungsgruppen sehr erschwerte. Die Behörden schränkten den Zugang zu Informationen in Rakhine und Chin vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und des anhaltenden internen bewaffneten Konflikts auf unzulässige Weise ein, wodurch die betroffenen Gemeinschaften schlechter an potenziell lebenswichtige Informationen gelangten. Menschenrechtsverteidiger_innen wurden weiterhin im ganzen Land verfolgt. Die Behörden erließen willkürliche Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit.

Hintergrund

Am 23. Januar 2020 verpflichtete der Internationale Gerichtshof (IGH) Myanmar, bis zu einer Entscheidung über eine von Gambia eingereichte Klage alle Maßnahmen zu ergreifen, um einen Völkermord an den muslimischen Rohingya zu verhindern. Zudem wies der IGH Myanmar an, regelmäßig Bericht in Bezug auf die Umsetzung dieser Anordnung zu erstatten.

Die Regierung betonte wiederholt, dass es eine interne Angelegenheit Myanmars sei, die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen. Es herrschte jedoch nach wie vor weitverbreitet Straffreiheit und die Regierung ergriff keine nennenswerten Schritte, um eine zivile Kontrollinstanz zur Überwachung des Militärs einzurichten oder wirksame interne Untersuchungs- bzw. Rechenschaftsmechanismen zu schaffen.

Die Corona-Pandemie hatte nach steigenden Infektionszahlen verschiedene Lockdown-Maßnahmen in den Großstädten zur Folge. Das Gesundheitssystem des Landes war angesichts der massiven Ausbrüche überfordert und die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie wirkten sich negativ auf gefährdete Bevölkerungsgruppen wie Binnenvertriebene und Millionen in Armut lebende Menschen aus.

Die von Aung San Suu Kyi angeführte Partei Nationale Liga für Demokratie behielt bei den Wahlen am 8. November 2020 die Mehrheit im Parlament.

In den Konfliktregionen des Landes blieben die Wahllokale geschlossen, dies betraf auch den Großteil des Staates Rakhine. In der Folge wurde mehr als 1,5 Millionen Menschen, bei denen es sich hauptsächlich um Bewohner_innen von Rakhine handelte, ihr Wahlrecht verwehrt. Dem Großteil der Rohingya war bereits vor den Wahlen 2015 das Wahlrecht entzogen worden, indem man ihre Identitätsnachweise, die sogenannten "White Cards", für ungültig erklärt hatte.

Menschenrechtsverletzungen im internen bewaffneten Konflikt

Im Laufe des Jahres 2020 kam es in vielen Regionen im Staat Rakhine und im Township Paletwa im Bundesstaat Chin zu willkürlichen Luftangriffen und Bombardierungen durch das Militär, bei denen zahlreiche Zivilpersonen verletzt und getötet wurden.

Nachdem der Konflikt zwischen dem Militär und der Arakan Army, einer bewaffneten Gruppe in Rakhine, Anfang 2019 eskaliert war, kam es vermehrt zu Fällen, in denen Zivilpersonen von Regierungstruppen willkürlich inhaftiert, gefoltert oder anderweitig misshandelt wurden und Zwangsarbeit verrichten mussten.

Aus den Staaten Kachin und Shan, in denen mehrere bewaffnete Konflikte herrschten, gab es immer wieder Berichte über vom Militär begangene Menschenrechtsverletzungen gegen Zivilpersonen. Bewaffnete ethnische Gruppen begingen ebenfalls Menschenrechtsverstöße, darunter Entführungen, Tötungen, unrechtmäßige Inhaftierungen, Zwangsarbeit – auch als Lastenträger_innen –, das Rekrutieren von Kindern als Kämpfer_innen und Erpressung.

Am 12. Juni 2020 gab der Sozialminister im Rahmen eines Plans zur Umsiedlung von Zivilpersonen, die ihre Heimat aufgrund von bewaffneten Konflikten verlassen mussten, die Schaffung von zwei Institutionen zur landesweiten Unschädlichmachung von Personenminen bekannt. Sowohl das Militär als auch bewaffnete ethnische Gruppen setzten weiterhin Antipersonenminen und selbstgebaute Sprengsätze ein.

Binnenvertriebene

Etwa 300.000 Menschen aus den Bundesstaaten Rakhine, Chin, Kachin und Shan wurden durch bewaffnete Konflikte zwischen dem Militär und verschiedenen bewaffneten ethnischen Gruppen vertrieben. Entlang der Grenze zwischen Myanmar und Thailand lebten weiterhin Zehntausende Vertriebene, die ihre Heimat bereits vor mehreren Jahrzehnten aufgrund von Konflikten verlassen mussten.

Der bewaffnete Konflikt in Rakhine zwang im Laufe des Jahres Zehntausende Menschen in die Flucht. Dies verschlimmerte die Situation in dem Bundesstaat weiter, in dem bereits 130.000 Menschen, bei denen es sich mehrheitlich um Rohingya handelt, seit gewaltsamen Auseinandersetzungen im Jahre 2012 de facto in Lagern interniert sind. Im Bundesstaat Kachin befanden sich 2020 noch immer fast 100.000 Menschen in Lagern, die nach dem Wiederaufflammen der Kämpfe zwischen der Unabhängigkeitsarmee Kachin (Kachin Independence Army – KIA) und dem Militär im Jahr 2011 vertrieben wurden.

Die Regierung kündigte die Schließung zahlreicher Lager für Binnenvertriebene an. Bis zum Ende des Jahres wurde dies jedoch nicht umgesetzt. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um die Rückkehr der Rohingya zu ermöglichen, die 2016 und 2017 nach Bangladesch geflohen waren, um den Gräueltaten im Staat Rakhine zu entkommen.

Eingeschränkter Zugang für Hilfsorganisationen

UN-Agenturen und internationale NGOs, die humanitäre Hilfe leisten und Versorgungsgüter verteilen, sahen sich beträchtlichen Hindernissen gegenüber. Die Behörden beschränkten den Zugang zu Konfliktregionen und Gebieten, in denen sowohl die Regierung als auch bewaffnete ethnische Gruppen die Macht beanspruchten.

Im Staat Rakhine war der Zugang für humanitäre Organisationen besonders stark eingeschränkt. Schwerfällige Bürokratie und von der Regierung verhängte Reiseverbote schnitten dort hilfsbedürftige Menschen, die unter anderem von Konflikten und Vertreibung betroffen waren, von humanitärer Hilfe ab.

Das Reisen durch den Staat Rakhine barg für Mitarbeiter_innen humanitärer Organisationen große Risiken. Im April 2020 geriet ein Fahrzeug der Weltgesundheitsorganisation, das Covid-19-Testproben geladen hatte, im Township Minbya in Rakhine unter Beschuss. Der Fahrer des Wagens kam dabei ums Leben. Am 28. Oktober kam es im Township Rathedaung zu Schüssen auf ein Boot, welches Hilfsgüter für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz transportierte. Zwei Männer wurden verletzt und ein weiterer getötet. In beiden Fällen wiesen sowohl das Militär als auch die Arakan Army jegliche Verantwortung von sich.

Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Die Behörden nutzten eine Reihe repressiver Gesetze, um Personen festzunehmen, strafrechtlich zu verfolgen und zu inhaftieren, die lediglich ihre Rechte auf Meinungs‑, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wahrnahmen.

Es kam immer wieder zu willkürlichen und politisch motivierten Festnahmen und strafrechtlichen Verfolgungen, die in 58 Fällen zu einer Inhaftierung führten. Oftmals klagten die Behörden Kritiker_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen gemäß Paragraf 66(d) des Telekommunikationsgesetzes von 2013 sowie unter den Paragrafen 505(a) und 505(b) des Strafgesetzbuchs an.

Auch im Fall der Peacock Generation, einer Gruppe von Satiriker_innen, erhoben die Behörden unter diesen beiden Gesetzen Anklage wegen "Onlinediffamierung". Grund war eine friedliche Thangyat-Aufführung, bei der die Gruppe das Militär kritisiert hatte. Dabei handelt es sich um eine traditionelle myanmarische Kunstform der Satire, bei der Dichtung, Komödie und Musik kombiniert werden. Sie wird normalerweise während des myanmarischen Neujahrswasserfestes im April dargeboten. Mitglieder der Gruppe wurden zu Haftstrafen zwischen sechs Monaten und sechs Jahren verurteilt. Drei der Verurteilten befanden sich Ende 2020 noch in Haft.

Die Behörden nutzten auch Gesetze über die nationale Sicherheit, um die Rechte auf Meinungs- und Informationsfreiheit willkürlich einzuschränken. Das Vereinigungsgesetz von 1908 wurde häufig eingesetzt, um Aktivist_innen und Journalist_innen zu drangsalieren, einzuschüchtern und zu bestrafen. Dabei gerieten insbesondere Angehörige ethnischer oder religiöser Minderheiten ins Visier der Behörden.

Am 24. März 2020 stufte die myanmarische Regierung die Arakan Army als terroristische Organisation ein, was in der Folge bedeutete, dass jegliche Kommunikation mit der Gruppe eine Straftat darstellte. Mindestens drei Journalisten wurden unter dem Antiterrorgesetz und den Paragrafen 17(1) und 17(2) des Vereinigungsgesetzes strafrechtlich verfolgt, weil sie im Rahmen ihrer Arbeit Kontakt zur Arakan Army hatten. Aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung betrieben Medienschaffende Selbstzensur und gaben regelmäßig an, dass es ihnen nicht möglich war, Kontakt zu den betreffenden bewaffneten ethnischen Gruppen aufzunehmen, um eine Stellungnahme zu erhalten.

Das Gesetz über friedliche Versammlungen schrieb vor, dass die Organisator_innen von Versammlungen wie friedlichen Demonstrationen oder Protestmärschen die Polizei vorab über die bevorstehenden Veranstaltungen informieren mussten. Taten sie dies nicht, drohten ihnen strafrechtliche Sanktionen. Am 4. September wurde der Dichter und Aktivist Maung Saungkha gemäß Paragraf 19 des Gesetzes über friedliche Versammlungen für schuldig befunden, weil er im Rahmen einer Protestveranstaltung ein Banner über eine Schnellstraße gespannt hatte. Der Protest hatte anlässlich der ein Jahr zuvor in Teilen der Staaten Rakhine und Chin eingeführten Einschränkungen der mobilen Internetkommunikation stattgefunden. Maung Saungkha entschied sich dafür, eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Kyat (ca. 19 Euro) zu zahlen, und dafür einer 15‑tägigen Haftstrafe zu entgehen.

Im Laufe des Septembers nahmen die Behörden 15 Mitglieder der All Burma Federation of Student Unions (ABFSU), einer der bekanntesten Studierendenvereinigungen des Landes, fest. Sie hatten in verschiedenen Teilen des Landes an friedlichen Antikriegsdemonstrationen teilgenommen und im Rahmen von Sensibilisierungskampagnen Pamphlete verteilt, mit denen sie ein Ende des Konflikts in den Staaten Rakhine und Chin forderten und sich dafür einsetzten, dass die von der Regierung angeordnete Drosselung der mobilen Datenübertragung in den betroffenen Gebieten aufgehoben wird.

Gegen sechs von ihnen erhoben die Behörden Anklage gemäß Paragraf 505(a) und 505(b) des Strafgesetzbuchs. Einer wurde unter Paragraf 25 des Gesetzes über Naturkatastrophen und acht weitere unter Paragraf 19 des Gesetzes über friedliche Versammlungen angeklagt. Einige erhielten Haftstrafen von bis zu sechs Jahren. Bis zum Ende des Jahres waren noch nicht alle Gerichtsverfahren abgeschlossen. Weitere Mitglieder der Studierendenvereinigung tauchten unter.

Zugang zu Informationen

Einschränkungen mobiler Internetverbindungen, welche die Regierung im Juni 2019 in den Konfliktregionen in Rakhine und Chin verhängt hatte, wurden im August 2020 teilweise aufgehoben. In den Gebieten, in denen die Verbindungen wiederhergestellt wurden, kam es jedoch zu einer drastischen Verlangsamung bei der Datenübertragung. Dies erschwerte den Informationsfluss, was sich insbesondere negativ auf die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen und auf die Verbreitung wichtiger Gesundheitsinformationen während der Corona-Pandemie auswirkte.

Die Regierung blockierte regierungskritische Internetseiten und bezog sich dabei auf den "Schutz der nationalen Sicherheit". Zwischen dem 19. und 31. März wurden drei Dekrete erlassen, mit denen 2.147 Internetseiten unter Berufung auf Paragraf 77 des Telekommunikationsgesetzes blockiert wurden. Das Gesetz gibt der Regierung breitgefasste und willkürliche Befugnisse zur Unterbindung von Telekommunikationsnetzwerken. Das Gesetz gibt der Regierung breitgefasste und willkürliche Befugnisse zur Aussetzung von Telekommunikationsnetzwerken.

Die Behörden beschränkten in Konfliktgebieten den wirksamen Zugang zu unabhängigen Medien und Organisationen zur Beobachtung der Menschenrechtslage. Journalist_innen und Medienkanäle wurden unter Druck gesetzt, eingeschüchtert und drangsaliert, wenn sie zu sensiblen Themen berichteten. Diejenigen, die über Konflikte berichteten, waren in großer Gefahr, festgenommen zu werden. Journalist_innen, die ethnischen Minderheiten angehörten, gerieten dabei unverhältnismäßig oft ins Visier der Behörden. Aung Marm Oo, Chefredakteur einer im Bundesstaat Rakhine ansässigen Nachrichtenagentur, die über Menschenrechtsverstöße im Konflikt zwischen dem Militär und der bewaffneten Gruppe Arakan Army berichtet, hielt sich auch weiter versteckt. Er war im Mai 2019 untergetaucht, nachdem er erfahren hatte, dass gegen ihn gemäß Paragraf 17(2) des Vereinigungsgesetzes Anklage erhoben worden war. Der Paragraf sieht bis zu fünf Jahre Haft für Personen vor, die eine rechtswidrige Vereinigung organisieren oder durch Werbung oder Beihilfe ermöglichen.

Unternehmensverantwortung

Im September 2020 wurden finanzielle Verbindungen zwischen internationalen Unternehmen und dem Militär aufgedeckt. Unternehmensgelder sollen unter anderem an Einheiten des Militärs geflossen sein, die direkt für völkerrechtliche Verbrechen und andere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Es gelangten offizielle Dokumente an die Öffentlichkeit, aus denen ersichtlich wurde, dass das Militär hohe Einnahmen aus Beteiligungen an der Myanmar Economic Holdings Limited erzielte, einem Mischkonzern, über den wenig bekannt ist und dessen Tätigkeitsfeld von Bergbau über Bier und Tabak bis hin zur Bekleidungsindustrie und dem Bankensektor reicht.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen

Paragraf 377 des Strafgesetzbuchs stellte einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen gleichgeschlechtlichen Partner_innen unter Strafe. Zwar wurde nur selten Anklage gemäß diesem Paragrafen erhoben, allein sein Fortbestehen führte jedoch zu einem feindseligen Klima gegen LGTI-Personen und zur Legitimierung von Drangsalierung, Diskriminierung und Gewalt gegen diese Personengruppen, die sich somit in ständiger Gefahr befanden, von der Polizei oder anderen Behörden angegriffen und erpresst zu werden.

Recht auf Bildung

Am 13. Februar 2020, dem Tag, an dem in Myanmar der Weltkindertag gefeiert wird, traf eine Granate eine Schule im Dorf Kha Mhwe Chaung im Township Buthidaung. Mindestens 17 Schüler_innen wurden verletzt.

Das Militär besetzte Schulgebäude im Bundesstaat Rakhine, um sie vorübergehend als Stützpunkte zu nutzen. Durch das Besetzen von Bildungseinrichtungen wurde nicht nur den Kindern ihr Recht auf Bildung verwehrt, auch machte es Schulen zu potenziellen militärischen Zielen und brachte so Leben und Sicherheit von Zivilpersonen in Gefahr.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Die Ausarbeitung eines Gesetzes zum Schutz von Frauen vor Gewalt und zur Verhinderung derartiger Gewalttaten (Prevention of and Protection from Violence Against Women law – PoVAW) geriet ins Stocken. Parlamentsabgeordnete diskutierten weiterhin über grundlegende Bestimmungen des Gesetzesentwurfs, darunter auch die Definition von Vergewaltigung. Das Strafgesetzbuch stellte Vergewaltigung in der Ehe nicht unter Strafe. Die aktuellste Version des PoVAW-Gesetzes beinhaltete zwar ein Verbot von Vergewaltigung in der Ehe, sah dafür jedoch weniger harte Strafen als für anderweitige Vergewaltigungsdelikte vor.

Die Unabhängige Untersuchungskommission von Myanmar (Independent Commission of Enquiry – ICOE), eine von der Regierung eingerichtete Institution zur Untersuchung von 2016 und 2017 gegen die Rohingya begangene Gräueltaten, veröffentlichte am 21. Januar 2020 eine Zusammenfassung ihrer Untersuchungsergebnisse. Darin hieß es, dass es "keinerlei Beweise für von den myanmarischen Sicherheitskräften begangene Gruppenvergewaltigungen" gebe. Die ICOE räumte jedoch ein, dass sie im Rahmen ihrer Untersuchungen keine Befragungen von nach Bangladesch geflohenen Rohingya durchgeführt hatte. Die Ergebnisse der ICOE stehen in direktem Widerspruch zu denen von Menschenrechtsgruppen, behandelnden Ärzt_innen und der unabhängigen internationalen Ermittlungsmission der Vereinten Nationen für Myanmar, die weitverbreitete und systematische Vergewaltigungen von Rohingya-Frauen und Mädchen dokumentiert haben.

Am 11. September 2020 gab das Militär zu, dass drei Soldaten während eines Einsatzes im Township Rathedaung am 30. Juni eine Frau aus dem Bundesstaat Rakhine vergewaltigt hatten. Zuvor hatte die Armee die Vorwürfe der lokalen Medien nach der Strafanzeige der betroffenen Frau im Juli zurückgewiesen. Das Militär nannte in seiner Stellungnahme den Namen der Frau, jedoch nicht die Namen der Täter. Ende Dezember wurden die drei Soldaten zu je 20 Jahren Haft und Zwangsarbeit verurteilt.

 

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