Amnesty Report 28. März 2023

Das Jahr der Krisen: Kriege und Flucht, wirtschaftliche Not und die Unterdrückung der Zivilgesellschaft

Eine Frau vor einem brennenden Haus hält sich entsetzt die rechte Hand vor ihr Gesicht.

2022 war ein Jahr der Konflikte: neue brachen aus, alte flammten wieder auf und bestehende schwelten weiter. Die damit einhergehenden Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht brachten großes menschliches Leid mit sich. Die Reaktion der internationalen Gemeinschaft auf die schwerwiegenden menschenrechtlichen Folgen verschiedener Konflikte und der Umgang mit schutzsuchenden Geflüchteten waren unzulänglich. Auch gegen andere schwere Menschenrechtsverstöße, einige von ihnen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, ging die internationale Gemeinschaft nicht entschlossen genug vor. Hierzu zählten beispielsweise die brutale Unterdrückung der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung, etwa in Form von Protesten. Diejenigen, die für Menschenrechte eintraten, wurden häufig zum Ziel von Repressalien.

Weltweit waren Frauen, Mädchen sowie lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) nach wie vor von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen, obwohl manche Staaten ihre Rechte gestärkt haben. Beim Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen gab es sowohl Rückschläge als auch Fortschritte. Viele Länder begannen, die Coronapandemie zu überwinden, während andere immer noch unter ihren Auswirkungen litten. Wirtschaftskrisen infolge der Pandemie trugen gekoppelt mit hoher Schuldenlast, Konflikten und dem Klimawandel dazu bei, dass vielerorts die Lebenshaltungskosten in die Höhe schnellten und sich die Ernährungsunsicherheit verstärkte. Dies brachte größere Ungleichheit mit sich, da die Hauptleidtragenden ohnehin bereits ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen waren.

All diese Aspekte, die Amnesty International bei der Betrachtung von 156 Ländern im Jahr 2022 als übergeordnete Problemfelder herausgearbeitet hat, sind untrennbar miteinander verbunden. Die Unterdrückung Andersdenkender spielte eine Rolle bei der Wegbereitung von Konflikten. Bewaffnete Konflikte und Staatsstreiche im Jahr 2021 bildeten den Nährboden für Repressalien gegen die Zivilgesellschaft. Sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen war ein grausamer Bestandteil bewaffneter Konflikte. Krieg, politische Krisen, steigende Lebenshaltungskosten, eingeschränkte reproduktive Rechte, Gewalt gegen Frauen und Diskriminierung bewegten zahlreiche Menschen dazu, auf die Straße zu gehen. Amnesty International stellte im Zusammenhang mit einigen dieser Menschenrechtsthemen fest, dass sowohl die Geschäftsmodelle von Tech-Giganten zunehmend schädliche Auswirkungen hatten, als auch dass dringend ehrgeizigere Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise und Umweltzerstörung ergriffen werden müssen.

YouTube freischalten

Wir respektieren deine Privatsphäre und stellen deshalb ohne dein Einverständnis keine Verbindung zu YouTube her. Hier kannst du deine Einstellungen verwalten, um eine Verbindung zu den Social-Media-Kanälen herzustellen.
Datenschutzeinstellungen verwalten

Verletzung des humanitären Völkerrechts und der Rechte von Geflüchteten

Weltweit brachen neue Konflikte aus, alte flammten wieder auf und bestehende schwelten weiter. Regierungstruppen und bewaffnete Gruppen waren für Menschenrechtsverstöße und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verantwortlich. In manchen Fällen handelte es sich dabei um Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
 
In Europa marschierten russische Truppen in einem Akt der Aggression in die Ukraine ein. Dort griffen sie die Zivilbevölkerung an, verübten außergerichtliche Hinrichtungen und wahllose Angriffe, und nahmen in den Wintermonaten die Energie-Infrastruktur des Landes ins Visier. In Afrika bekämpften sich Regierungstruppen und bewaffnete Gruppen u. a. in Äthiopien, der Demokratischen Republik Kongo und der Sahelzone. Dabei wurden Tausende Zivilpersonen getötet, teilweise im Rahmen massenhafter Tötungen. Im Nahen Osten und Nordafrika gingen die Konflikte in Libyen, Syrien und dem Jemen weiter, während Kämpfe zwischen Israel und einer bewaffneten palästinensischen Gruppe im August erneut aufflammten. Bei all diesen Zusammenstößen kam es zu wahllosen Luftangriffen oder anderen rechtswidrigen Angriffen, bei denen Zivilpersonen verletzt oder getötet wurden. In Afghanistan töteten die Taliban aus Vergeltung weiterhin Angehörige der ehemaligen Regierung und Sicherheitskräfte und verübten dabei Kriegsverbrechen.Sexualisierte Gewalt wurde in den verschiedensten Regionen verübt und teils auch als Kriegswaffe eingesetzt. In der Zentralafrikanischen Republik und im Südsudan berichteten Dutzende Frauen und Mädchen, bei Zusammenstößen zwischen Regierungstruppen und bewaffneten Gruppen oder Angriffen durch bewaffnete Gruppen vergewaltigt worden zu sein. In Äthiopien verübten tigrayische Kräfte im Zusammenhang mit dem Konflikt mehrfach sexualisierte Gewalttaten, darunter auch Vergewaltigungen. Aus der Ukraine kamen Berichte über sexualisierte Gewalt durch russische Truppen. Ukrainische Frauen standen außerdem aufgrund ihres Geschlechts noch vor zusätzlichen Bedrohungen: Durch die Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen waren Gesundheitsleistungen für Schwangere und Mütter erheblich eingeschränkt.
 

Eine ältere Frau mit Gehstock wird beim Verlassen ihres Grundstücks von einer Soldaten in Uniform und einem Mann in Zivilkleidung gestützt. Alle abgebildeten Personen tragen Winterkleidung.

Eine ältere Frau wird in der ukrainischen Region Charkiw evakuiert, um sie vor den Angriffen der russischen Armee in Sicherheit zu bringen (Oktober 2022).

Positiv war zu vermerken, dass die meisten Staaten der UN-Generalversammlung den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verurteilten und der UN-Menschenrechtsrat schnell die Einrichtung einer Untersuchungskommission in Angriff nahm. Da der UN-Sicherheitsrat bei vielen Konflikten nicht in der Lage war, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, verschärfte die UN-Generalversammlung die politischen Konsequenzen, die den ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrats bei der Inanspruchnahme ihres Vetorechts entstehen. Hierzu verabschiedete sie im April 2022 eine Resolution, die vorsieht, dass die Generalversammlung zukünftig immer dann automatisch zusammentritt, wenn eines der fünf ständigen Sicherheitsratsmitglieder ein Veto einlegt. Entsprechend trat die Generalversammlung später im Jahr zusammen, nachdem Russland Ende September von seinem Vetorecht Gebrauch gemacht hatte, um im Sicherheitsrat eine Resolution zu verhindern, die das Land aufforderte, die zuvor erfolgte Annexion von vier teilbesetzten ukrainischen Regionen rückgängig zu machen. Die Generalversammlung kritisierte das Vorgehen Russlands und erklärte es für ungültig und rechtswidrig.

Doch Russlands eigennütziges Handeln war nicht der einzige selektive Umgang mit Menschenrechtsverletzungen und anderen Verstößen in Konfliktsituationen. Westliche Länder sprachen sich lautstark für eine Untersuchung der Vorwürfe über Kriegsverbrechen in der Ukraine durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) aus – wohingegen viele von ihnen dies in der Vergangenheit in anderen Situationen nicht getan hatten. Großbritannien stellte zusätzliche Ressourcen für den IStGH bereit und die USA unterstützten den Strafgerichtshof politisch – ungeachtet dessen, dass die USA das Römische Statut des IStGH selbst gar nicht ratifiziert hatten und sich stets gegen jegliche Untersuchungen ausgesprochen hatten, die z. B. politische Verbündete wie Israel oder aber US-amerikanische Staatsangehörige in Afghanistan und im Irak betrafen. Mit dem zwanzigjährigen Bestehen des IStGH stellte sich 2022 auch die Frage, ob die Grundsätze des Strafgerichtshofs überall auf der Welt in gleicher Weise auf die Opfer völkerrechtlicher Verbrechen angewandt werden. Die – absolut notwendige – großangelegte Untersuchung der Lage in der Ukraine wurde vom IStGH unter aufwendiger Öffentlichkeitsarbeit in die Wege geleitet, während für andere Untersuchungen wie z. B. in Nigeria und Palästina sehr viel weniger Ressourcen zur Verfügung gestellt wurden. Ein weiteres Beispiel für diese Inkonsistenz ist der UN-Menschenrechtsrat, der die Verstöße in der Ukraine zu Recht unumwunden verurteilte, jedoch bei dem Konflikt im Jemen keine wirksamen Maßnahmen ergriff, um eine Rechenschaftspflicht durchzusetzen.

Einige privatwirtschaftliche Akteure leisteten Menschenrechtsverstößen in Konfliktsituationen Vorschub, obwohl Menschenrechtsverteidiger*innen und -organisationen sowie manche Regierungen Maßnahmen ergriffen, diesem einen Riegel vorzuschieben. Amnesty International dokumentierte, wie Unternehmen Flugbenzin nach Myanmar importierten und dort vertrieben, das dem Militär Luftangriffe auf die dortige Zivilbevölkerung ermöglichte. In der Folge kündigten einige der Firmen an, ihre Geschäftstätigkeit in Myanmar auszusetzen oder zu beenden. Ein im September 2022 veröffentlichter Amnesty-Bericht kam zu dem Schluss, dass die Algorithmen und Geschäftspraktiken des Konzerns Meta (der Mutterkonzern von Facebook und Instagram) in erheblichem Maße zu den schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Rohingya im Jahr 2017 beigetragen hatten, indem sie Rohingya-feindliche Inhalte verbreiten und so das militärische Vorgehen Myanmars gegen die ethnische Gruppe ermöglichten und förderten.

Bewaffnete Konflikte führten zu einer großen Anzahl von Geflüchteten und Binnenvertriebenen. Als unzählige Menschen aufgrund des russischen Angriffskriegs aus der Ukraine fliehen mussten, wurden sie von EU-Ländern mit offenen Armen empfangen. Dies zeigte, dass die EU als einer der wohlhabendsten Staatenverbände der Welt durchaus in der Lage war, eine große Anzahl schutzsuchender Menschen aufzunehmen und ihnen Zugang zu wichtigen Ressourcen wie Gesundheitsversorgung, Bildungsleistungen und Wohnraum einzuräumen. Der Umgang mit ukrainischen Geflüchteten unterschied sich jedoch grundlegend von der Behandlung, die Schutzsuchende aus anderen Weltregionen erfuhren. Dies ließ rassistische und diskriminierende Einstellungen deutlich werden. Geflüchtete und Migrant*innen wurden über Land- und Seegrenzen zurückgeschoben, häufig summarisch und manchmal unter Einsatz von Gewalt, und das obwohl ihnen in Transitländern wie Libyen die Gefahr von Folter und anderen Menschenrechtsverstößen drohte. Viele wurden dem Tod überlassen.

Länder des Nahen Ostens und Nordafrika haben den Flüchtlingsschutz untergraben. Die libanesischen Behörden setzten vermehrt auf die sogenannte freiwillige Rückkehr von Menschen nach Syrien. Auf dem amerikanischen Kontinent mangelte es in zahlreichen Ländern nach wie vor an soliden Asylsystemen. Gleichzeitig flohen jedoch immer mehr Menschen aus ihren Heimatländern, um bewaffneten Angriffen und anderen Krisen zu entgehen. Zwischen September 2021 und Mai 2022 schoben die US-Behörden mehr als 25.000 Haitianer*innen ab. Viele Asylsuchende aus Haiti wurden willkürlich inhaftiert und waren Folterungen und anderen Misshandlungen ausgesetzt. Dies war rassistisch und migrationsfeindlich motiviert und gründete in der systemischen Diskriminierung Schwarzer Menschen.

Das humanitäre Völkerrecht muss in bewaffneten Konflikten von allen Parteien respektiert werden. Vorwürfe über Verstöße sind zu untersuchen und die mutmaßlich Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Alle Regierungen sollten Konfliktparteien durchweg hierzu anhalten und dafür sorgen, dass die Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrats gestärkt wird. Diese Resolution fordert besondere Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor sexualisierter Gewalt in Konflikten und unterstreicht die Bedeutung der vollständigen und gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Prozessen der Konfliktlösung und Friedensförderung. Der IStGH muss sicherstellen, dass die Mittelverteilung für seine Untersuchungen auf nichtdiskriminierende Weise erfolgt. Regierungen müssen den Zugang zu internationalem Schutz für alle Menschen, die vor Verfolgung fliehen, unterschiedslos gewährleisten und jeglicher Doppelmoral ein Ende setzen.

Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Die Unterdrückung von Andersdenkenden und Angehörigen der Zivilgesellschaft war auch 2022 weltweit zu beobachten.

In manchen Fällen stand das scharfe Vorgehen gegen die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit mit bewaffneten Konflikten in Verbindung. In Russland wurde per Gesetz faktisch jede Kritik an dem Krieg in der Ukraine unterbunden. In der Folge wurden Tausende Verwaltungs- und Strafverfahren eingeleitet und Dutzende unabhängige Medienkanäle geschlossen. In Äthiopien nahmen die Behörden Medienschaffende willkürlich in Haft und belegten zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für den Frieden einsetzten, mit Verboten und Verwarnungen.

Anderswo wurde im Zuge bewaffneter Regierungsübernahmen hart durchgegriffen. Seit der Machtergreifung der Taliban im Jahr 2021 mussten Journalist*innen in Afghanistan, die Kritik an den Taliban übten, mit willkürlicher Festnahme sowie Folter und anderer Misshandlung rechnen. In Myanmar befanden sich seit dem 2021 erfolgten Putsch Militärbehörden an der Macht, die Dutzende Medienschaffende festnahmen, unabhängige Medienkanäle verboten und die legitime Arbeit von NGOs durch gesetzliche Regelungen beschnitten, bei deren Nichteinhaltung Gefängnisstrafen drohten. In Mali, wo es sowohl 2020 als auch 2021 zu Staatsstreichen kam, verhängten die Behörden vorübergehende Verbote über inländische wie auch ausländische Sender. Zudem wurden Journalist*innen und andere Personen bedroht oder festgenommen, weil sie die Regierung bzw. die Armee kritisiert hatten.

Einige Staaten unterdrückten zivilgesellschaftliche Stimmen, um Debatten über ihre Menschenrechtsbilanz im In- und Ausland zu verhindern. Die chinesische Regierung stellte sich entschieden gegen einen lange erwarteten Bericht des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, der potenzielle Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Uigur*innen und Angehörigen anderer muslimischer Minderheitengruppen in der Uigurischen Autonomen Region Xinjiang dokumentierte. Dort wurden Berichten zufolge Tausende Menschen willkürlich festgehalten. Darüber hinaus hat die chinesische Regierung die Zensur auf zunehmend ausgefeilte Weise ausgeweitet und verschärft. Die indische Regierung belegte Menschenrechtsverteidiger*innen mit internationalen Reiseverboten.

In der Türkei verabschiedete das Parlament ein neues Gesetz über die "Verbreitung von Desinformationen", das es den Behörden ermöglichte, Social-Media-Unternehmen zum Löschen von Inhalten und der Herausgabe von Nutzer*innendaten zu zwingen. Überdies wurden nach wie vor zahlreiche Journalist*innen, Menschenrechtler*innen und Oppositionspolitiker*innen wegen konstruierter terrorbezogener Anklagen inhaftiert und vor Gericht gestellt. In Ägypten ließ die Regierung im Vorfeld der Weltklimakonferenz (COP27) im November aus Imagegründen Hunderte Personen frei, die aus politischen Gründen inhaftiert waren. Allerdings wurden im selben Zeitraum etwa dreimal so viele Menschen willkürlich festgenommen, weil sie Kritik äußerten oder als Andersdenkende betrachtet wurden. Darunter befanden sich auch Hunderte, die zu Demonstrationen während der Weltklimakonferenz aufgerufen hatten.

Die Ereignisse in Ägypten zeigten beispielhaft die Verbindung auf, die zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und der Forderung nach Klimagerechtigkeit angesichts von Umweltzerstörung besteht. In einigen Ländern wurden Aktivist*innen, die sich für den Umweltschutz stark machten, bedroht oder getötet. Dies war insbesondere in Lateinamerika der Fall. Ein 2022 veröffentlichter Bericht der internationalen Nichtregierungsorganisation Global Witness zeigte auf, dass 75 Prozent aller Tötungen von Landsrechtsverteidiger*innen und Umweltschützer*innen im Jahr 2021 auf Lateinamerika entfielen.

Überall auf der Welt gingen Menschen gemeinsam auf die Straße, um gegen unzulänglichen Klimaschutz sowie gegen Krieg, politische Krisen, steigende Lebenshaltungskosten, eingeschränkte reproduktive Rechte, Gewalt gegen Frauen und Diskriminierung zu protestieren. In zahlreichen Ländern wandten die Sicherheitskräfte rechtswidrige und teils tödliche Gewalt an, um die Proteste zu unterdrücken. Dies zeigte sich auf grausame Weise im Iran: Ab September 2022 kam es dort zu beispiellosen Protesten gegen jahrzehntelange geschlechtsspezifische Diskriminierung, scharfe Unterdrückung und letztlich gegen die Islamische Republik an sich. Die Sicherheitskräfte setzten angesichts dessen scharfe Munition und Metallkugeln ein und griffen Demonstrierende tätlich an. Hunderte Menschen wurden getötet, darunter auch zahlreiche Minderjährige. In Peru kam es im Dezember nach der Entmachtung von Präsident Castillo zu einer politischen Krise und zu Protesten, bei denen die Sicherheitskräfte rechtswidrig Gewalt anwandten und mehr als 20 Personen töteten.

Tweet von Amnesty International:

Twitter freischalten

Wir respektieren deine Privatsphäre und stellen deshalb ohne dein Einverständnis keine Verbindung zu Twitter her. Hier kannst du deine Einstellungen verwalten, um eine Verbindung zu den Social-Media-Kanälen herzustellen.
Datenschutzeinstellungen verwalten

In vielen Ländern weltweit griffen Sicherheitskräfte bei Protestveranstaltungen zu Schusswaffen und sogenannten weniger tödlichen Waffen wie z. B. Schlagstöcken, Tränengas und Gummigeschossen. In manchen Fällen inhaftierten Sicherheitskräfte Demonstrierende willkürlich und setzten sie Folter oder anderer Misshandlung aus, gelegentlich unter Anwendung von Gerätschaften, deren Einsatz an sich gegen die Menschenrechte verstößt, wie z. B. durch Gewichte beschwerte Beinfesseln. Da der globale Handel mit Ausrüstungsgegenständen für Sicherheitsbehörden nicht auf menschenrechtliche Kriterien hin kontrolliert wird, wurden diese Gerätschaften nicht nur in immer größerer Zahl angewendet, sondern auch immer häufiger missbraucht. Im Mai 2022 veröffentlichte eine Gruppe von Regierungssachverständigen einen Bericht zum Thema, der von der UN-Generalversammlung in Auftrag gegeben worden war. Die Sachverständigen schlugen vor, den Handel mit dieser Art von Ausrüstung rechtsverbindlich zu regulieren. Ein globaler Zusammenschluss von mehr als 60 Ländern, angeführt von Argentinien, der EU und der Mongolei, sprach sich für ein potenzielles Abkommen aus. Menschenrechtsorganisationen machten Vorschläge zum Inhalt des Vertrags.

Viele Staaten unterdrückten Proteste auch mit anderen Mitteln. In Ländern wie Australien, Indien, Indonesien und Großbritannien verabschiedeten die Behörden neue Gesetze zur Einschränkung von Demonstrationen. Anderswo riefen Regierungen Ausnahmezustände aus (Sri Lanka), beriefen sich auf Covid-19 (China) oder Sicherheitsvorkehrungen aufgrund von Wahlen (Guinea, wo 2021 ebenfalls ein Putsch stattgefunden hatte), um Kritik an der staatlichen Politik zu verhindern. Einige Regierungen versuchten, Proteste dadurch zu unterdrücken, dass sie den zivilgesellschaftlichen Austausch im Internet unterbanden. So wurden beispielsweise im Iran und in Myanmar Internet- und Telekommunikationsdienste abgeschaltet oder gestört.

Die Reaktion der internationalen Gemeinschaft auf diese schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und auf andere Verstöße, auch jenseits der Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, war ebenso uneinheitlich wie die Reaktion der Vereinten Nationen und des IStGH auf bewaffnete Konflikte. Einerseits richtete der UN-Menschenrechtsrat das Amt eines Sonderberichterstatters zur Beobachtung der Menschenrechtslage in Russland ein und rief einen Untersuchungsmechanismus zur Unterdrückung der Proteste im Iran ins Leben. Andererseits stimmten die Mitglieder des Menschenrechtsrats gegen weitere Untersuchungen oder Debatten zu den von den Vereinten Nationen selbst erhobenen Beweisen über Verbrechen gegen die Menschlichkeit im chinesischen Xinjiang. Auch eine Resolution zur Überprüfung der Menschenrechtslage auf den Philippinen scheiterte. In ähnlicher Weise wiesen die Verbündeten Israels entschieden die immer lauter werdenden Stimmen internationaler Menschenrechtsorganisationen – zu denen auch Amnesty International gehörte – zurück, die ebenso wie UN-Sachverständige zu dem Schluss gekommen waren, dass Israel ein Apartheidsystem geschaffen habe. Gleichzeitig war das internationale Menschenrechtssystem, eine der drei "Säulen" der Vereinten Nationen, nach wie vor chronisch unterfinanziert, und manche Länder nutzten ihren Einfluss auf das Budget, um die Umsetzung notwendiger Mechanismen zu verhindern.

Regierungen dürfen sich nicht auf Vorwände stützen, um abweichende Meinungen zu unterdrücken und Debatten über ihre Menschenrechtsbilanz zu verhindern. Sie müssen alle Fälle von Schikane, Einschüchterung und Tötung von Menschenrechtsverteidiger*innen untersuchen, den Einsatz unnötiger bzw. unverhältnismäßiger Gewalt durch Sicherheitskräfte bei Protestveranstaltungen unterbinden, und Gesetze aufheben oder abändern, die gegen das Recht auf friedliche Versammlung verstoßen. Auf multilateraler Ebene sollten Regierungen die Verhandlungen über ein neues Abkommen zur Kontrolle des Handels mit Ausrüstungsgegenständen für Sicherheitsbehörden unterstützen. Außerdem sollten sie auf konsistente Weise Rechenschaftsmechanismen für alle Muster schwerer Menschenrechtsverletzungen einrichten.

Geschlechtsspezifische Gewalt sowie sexuelle und reproduktive Rechte

Weltweit waren Frauen, Mädchen und LGBTI* nach wie vor stark von Gewalt betroffen. In manchen Fällen waren bewaffnete Konflikte Hintergrund der Gewalt, zumeist jedoch fand sie zu Friedenszeiten und im häuslichen Umfeld statt.

Auf dem amerikanischen Kontinent war ein Muster der Gewalt gegen Frauen zu verzeichnen – allein in Mexiko wurden im Jahr 2022 Hunderte Feminizide dokumentiert. (Der in Mexiko verwendete Begriff "Feminizid" statt "Femizid" verdeutlicht die zusätzliche politische Dimension von Morden an Frauen – denn sie bleiben weitgehend straflos.) Geflüchtete Frauen aus Venezuela waren in Kolumbien, Ecuador, Peru und Trinidad und Tobago geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt. In Kanada berichteten indigene Frauen in den vergangenen Jahren über Zwangssterilisierung, und in den USA waren sie in hohem Maße von Vergewaltigung und sexualisierter Gewalt bedroht. Auch anderswo war Gewalt gegen Frauen nach wie vor an der Tagesordnung, ob im Alltag oder im Internet. In Pakistan wurden Berichten zufolge mehrere Frauen von Familienangehörigen getötet. Dennoch verabschiedete das Parlament nicht die seit 2021 anhängige Gesetzgebung gegen häusliche Gewalt. Die indischen Behörden ahndeten nur in Ausnahmefällen Gewalttaten gegen Dalit- und Adivasi-Frauen ebenso wie andere auf der Kastenzugehörigkeit beruhende Hassverbrechen.

Manche Regierungen reagierten auf Forderungen von Frauenrechtler*innen und ergriffen Maßnahmen zur Stärkung des Rechtsschutzes. In den europäischen Ländern Belgien, Finnland und Spanien traten neue Gesetze in Kraft, die Vergewaltigung auf der Grundlage des Zustimmungsprinzips definierten. In Afrika und Asien führten einige Länder wie China, die Republik Kongo, Indonesien, Papua-Neuguinea und Simbabwe neue Rechtsvorschriften ein. Diese zielten zum Teil darauf ab, Frauen und Mädchen besser vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. In der Praxis gelang den Behörden in diesen und anderen Ländern allerdings weder ein ausreichender Schutz, noch entsprechende Straftaten wirksam zu verfolgen. Im Nahen Osten und in Nordafrika gingen die Behörden in Ägypten, Irak, Iran, Jemen und Saudi-Arabien mit Strafverfolgung und Schikane gegen Menschenrechtlerinnen und Aktivistinnen vor, die sexualisierte Gewalt anprangerten.

Hinter dieser Gewalt stand die anhaltende und weit verbreitete Diskriminierung von Frauen, Mädchen und LGBTI+ im Gesetz und in der Praxis, was auf diskriminierende gesellschaftliche Einstellungen und Normen zurückging. In Afghanistan wurden die Rechte von Frauen und Mädchen besonders stark beschnitten. Die Taliban verfügten, dass Frauen und Mädchen in der Öffentlichkeit von einem männlichen Verwandten als Aufpasser begleitet werden mussten. Öffentliche Parks durften sie nicht betreten. Mädchen wurden von der Sekundarbildung ausgeschlossen und Frauen durften weder studieren noch für NGOs arbeiten.

Beim Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen gab es 2022 sowohl Rückschläge als auch Fortschritte. Nachdem die USA das zuvor bundesweit gesetzlich verankerte Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch im Juni aufgehoben hatten, führten einige Bundesstaaten neue Gesetze ein, die den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen stark einschränkten oder den Eingriff ganz verboten. Andere Bundesstaaten wiederum verabschiedeten Gesetze, um Schwangerschaftsabbrüche weiterhin zu ermöglichen. In fünf Ländern des amerikanischen Kontinents standen Schwangerschaftsabbrüche weiterhin unter Strafe. In Kolumbien entschied das Verfassungsgericht indes, Abbrüche bis zur 24. Schwangerschaftswoche zu entkriminalisieren. Ecuador verabschiedete ein neues Gesetz zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Fall einer Vergewaltigung.

In Europa ergab sich ein ähnlich gemischtes Bild. Ungarn, Polen und die Slowakei schränkten den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen zunehmend ein, während andere Länder wie Deutschland und die Niederlande bestimmte Zugangsbeschränkungen aus dem Weg räumten. Gleichzeitig mussten Menschenrechtsverteidigerinnen, die sich für ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch einsetzten, in Ländern wie Andorra und Polen mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.

Regierungen müssen umfassende Maßnahmen ergreifen, um geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen, Mädchen und LGBTI+ zu verhindern, Überlebende zu schützen und zu unterstützen, und Rechenschaftspflicht für entsprechende Straftaten zu gewährleisten. Länder, in denen Schwangerschaftsabbrüche nach wie vor unter Strafe stehen, müssen ihre Gesetze überarbeiten, um dafür zu sorgen, dass Informationen und Dienste zum Thema Schwangerschaftsabbruch sowie die Nachsorge nach einem Schwangerschaftsabbruch allen Betroffenen offenstehen. Dabei darf es weder zu Diskriminierung oder Nötigung kommen, und die reproduktive Selbstbestimmung und anderen Menschenrechte jeder Person müssen gewahrt bleiben.

Das Foto zeigt eine circa zwölfköpfige Gruppe vor einem Gebäude. Sie halten mit dem Amnesty-Logo bedruckte Schilder hoch, auf denen steht: "Abortion is a human right".

Amnesty-Protestaktion vor dem Obersten Gerichtshof in der US-Hauptstadt Washington für das Recht auf sichere und legale Schwangerschaftsabbrüche (1. Dezember 2021)

Wirtschaftliche und soziale Rechte

In allen Regionen trugen Wirtschaftskrisen infolge der Coronapandemie gekoppelt mit hoher Schuldenlast, Konflikten und klimatischen Veränderungen dazu bei, dass vielerorts die Lebenshaltungskosten in die Höhe schnellten und sich die Ernährungsunsicherheit verschärfte. Der Internationale Währungsfonds zeigte im Oktober auf, dass aller Wahrscheinlichkeit nach mehr als 60 Prozent der einkommensschwachen Länder und mehr als 25 Prozent der Schwellenländer nicht in der Lage sein würden, ihre Schulden zu bedienen. Der Einmarsch Russlands in die Ukraine führte nicht nur zur Unterbrechung der Weizenversorgung, von der zahlreiche Länder abhängig waren, sondern auch zu einem beträchtlichen Anstieg der Kraftstoffpreise. Diese Herausforderungen wurden noch dadurch verschärft, dass viele Regierungen die strukturellen Hürden und Ursachen für die Nichterfüllung der Rechte auf Nahrung, Gesundheit, soziale Sicherheit, Wohnraum und Wasser nicht angingen. Dazu gehören zum Beispiel sozioökonomische Ungleichheiten und geringe staatliche Investitionen in das Gesundheits- und Sozialwesen. Die Hauptleidtragenden waren in allen Regionen die ohnehin bereits stark ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen.

Die Afrikanische Union hatte 2022 zum Jahr der Ernährung erklärt, tatsächlich führten extreme Wetterereignisse in mehreren afrikanischen Ländern zu Unterernährung. In Somalia verschärfte sich die Unterernährung infolge einer schweren Dürre, während in Nigeria Überflutungen Krankheiten nach sich zogen, die Hunderte Todesopfer forderten. Aufgrund von Wirtschaftskrisen lebte in Afghanistan 97 Prozent der Bevölkerung in Armut –im Jahr 2020 waren es noch 47 Prozent. In Sri Lanka herrschte große Knappheit an Nahrungsmitteln, Kraftstoffen, Medikamenten und anderen Bedarfsgütern. Auch im Nahen Osten und Nordafrika verstärkten Wirtschaftskrisen die Ernährungsunsicherheit. Im Fall von Syrien und Jemen waren Konflikte ein treibender Faktor. Auf dem amerikanischen Kontinent herrschten einige verheerende humanitäre Krisen: mehr als 40 Prozent der Bevölkerung Haitis litt akuten Hunger, in Venezuela waren die meisten Menschen von Ernährungsunsicherheit betroffen. In der Ukraine drängte der Krieg mit Russland mindestens eine halbe Million Kinder in die Armut. Anderswo in Europa trug der massive Anstieg der Energiepreise, der zum Teil dem Krieg geschuldet war, zu einem Rekordniveau der Inflation und Lebenshaltungskosten bei, was ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen am stärksten traf.

Der Klimawandel trug ebenfalls zu Armut, Unterernährung und Vertreibung bei. In Armut lebende Küstengemeinden in Ländern wie Bangladesch, Honduras und Senegal spürten die Auswirkungen von Meeresspiegelanstieg und Überschwemmungen. In Kanada und Russland waren indigene Gemeinschaften von steigenden Temperaturen und Energie-Infrastrukturprojekten betroffen. In Indien, Pakistan und anderen Ländern stellten Hitzerekorde und Luftverschmutzung alle diejenigen vor große Schwierigkeiten, die im Freien arbeiteten, wie z. B. Landwirt*innen, Straßenverkäufer*innen und Tagelöhner*innen. Regenfälle und Überflutungen, die durch den Klimawandel noch verschärft wurden, hatten ebenfalls katastrophale Auswirkungen auf das Leben und die Lebensgrundlagen der Menschen. Trotz alledem und obwohl die UN-Generalversammlung im Juli eine Resolution annahm, die das Recht auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt anerkennt, ließen die Klimaschutzmaßnahmen der Regierungen stark zu wünschen übrig. Zwar wurde auf der Weltklimakonferenz ein Fonds für die Finanzierung von Schäden und Verlusten für die vom Klimawandel betroffenen Länder beschlossen, doch eine Einigung zur Abkehr von fossilen Brennstoffen wurde nicht erzielt. Dabei würden die derzeitigen Zusagen zur Emissionsminderung die Menschheit mit einem globalen Temperaturanstieg von 2,5°C konfrontieren.

Weltweit wurde das Recht auf Wohnraum durch rechtswidrige Zwangsräumungen untergraben. Betroffen waren häufig Menschen, die ohnehin bereits stark diskriminiert wurden. In Asien, Afrika und auf dem amerikanischen Kontinent bewilligten Regierungen Bergbau-, Landwirtschafts- und Infrastrukturprojekte, ohne die freie, vorherige und informierte Zustimmung der betroffenen indigenen Gemeinschaften einzuholen. Dies führte in manchen Fällen zur rechtswidrigen Vertreibung Indigener von ihrem Land. In Tansania vollzogen die Behörden auf dem angestammten Land der indigenen Gemeinschaft der Massai eine rechtswidrige Zwangsräumung, um Raum für ein Tourismusprojekt zu schaffen.

Das von den Vereinten Nationen unterstützte Abkommen über eine globale Besteuerung multinationaler Unternehmen wurde weiter ausgearbeitet. Im Dezember verabschiedete die UN-Generalversammlung einstimmig eine entsprechende Resolution. Die zuvor von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ausgearbeitete Vereinbarung über internationale Besteuerung, die im Jahr 2021 angenommen worden war, ging nicht weit genug, um Steuergerechtigkeit herzustellen. Sie sollte sicherstellen, dass große multinationale Unternehmen dort Steuern zahlen, wo sie tätig sind und ihre Gewinne erzielen (häufig in Ländern des Globalen Südens), unabhängig davon, wo die Firmen ihren Rechtssitz unterhalten (oft in Ländern des Globalen Nordens). Es müssen stärkere aktive Bemühungen für ein faires Steuersystem unternommen werden, das insbesondere einkommensschwache Länder mit wichtigen zusätzlichen Mitteln versorgt, damit sie die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten besser gewährleisten können.

Regierungen müssen dringend Maßnahmen ergreifen, um der Klimakrise zu begegnen und den weltweiten Temperaturanstieg auf weniger als 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Hierzu müssen sie u. a. eine schnelle Abkehr von fossilen Brennstoffen einleiten und einen gerechten und menschenrechtskonformen Übergang zu einer kohlenstofffreien Wirtschaft garantieren. Darüber hinaus müssen Regierungen dafür sorgen, dass die Rechte aller Menschen auf einen angemessenen Lebensstandard sowie auf Nahrung, Gesundheit, soziale Sicherheit, Wohnraum und Wasser gewährleistet sind; dies gilt insbesondere für marginalisierte Personen und Bevölkerungsgruppen. Projekte auf dem angestammten Land indigener Gemeinschaften dürfen nur nach Einholung ihrer freien, vorherigen und informierten Zustimmung durchgeführt werden.

Reiche Länder und internationale Finanzinstitutionen müssen dringend Schuldenerleichterungen anbieten und Mittel für internationale Maßnahmen bereitstellen, um Ländern bei der Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu helfen, nicht zuletzt im Kontext der Klimakrise. Die von den Vereinten Nationen unterstützte Reform des internationalen Steuersystems sollte die Situation für einkommensschwächere Länder fairer gestalten und ihnen zusätzliche Ressourcen für mehr Teilhabe bereitstellen.

Das Foto zeigt eine dichtgedrängte Menschenmenge auf einer Demonstration. Eine junge Frau mit Amnesty-Mütze hält ein Schild mit Amnesty-Logo hoch. Auf dem Foto steht: "Klimagerechtigkeit jetzt!".

Klimastreik in Berlin (Aufnahme vom 23. September 2022)

Internationale Menschenrechtsgremien

Im Jahr 2023 feiern wir den 75. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den 30. Jahrestag der Erklärung und des Aktionsprogramms von Wien sowie den 25. Jahrestag der UN-Erklärung über Menschenrechtsverteidiger*innen. Allerdings werden diese Instrumente durch die Verhaltensweisen bestimmter Staaten immer wieder untergraben. Dazu gehören z.B. die uneinheitliche bzw. unangemessene Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen, inkonsistente internationale Reaktionen auf schwere Menschenrechtsverletzungen sowie die unzureichende Finanzierung internationaler Menschenrechtsgremien.

Vor diesem Hintergrund müssen Staaten sich neu zu der internationalen Menschenrechtsarchitektur bekennen und konkrete Maßnahmen zu ihrer Stärkung ergreifen. Dies beinhaltet u. a. die Zuweisung erhöhter Mittel für die Menschenrechtssäule der UN, gezielte Bemühungen zur konsistenten Umsetzung aller internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen durch alle Staaten sowie die Förderung der Stimmigkeit und Funktionsfähigkeit internationaler Mechanismen bei der Bewältigung von Menschenrechtsverletzungen in allen Erdteilen.

Weitere Artikel