Amnesty Report 07. April 2021

Demokratische Republik Kongo 2020

Zwei Kinder hocken auf dem Boden und wühlen mit den Händen durch Erde und Steine, die auf einer Plane ausgebreitet sind

Kinder suchen nach kobalthaltigem Gestein am Stadtrand von Kolwezi in der Demokratischen Republik Kongo (Archivaufnahme von Mai 2015).

Berichtszeitraum: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

Infolge der Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus in der DR Kongo nahm die Ernährungsunsicherheit in Haushalten mit geringem Einkommen immer mehr zu. Die chronische Überbelegung der Gefängnisse bestand fort. In einigen Provinzen kam es auch 2020 weiter zu bewaffneten Konflikten und Gewalt zwischen einzelnen Bevölkerungsgruppen. Die Auseinandersetzungen forderten Hunderte Menschenleben, Hunderttausende wurden in die Flucht getrieben. Sicherheitskräfte und bewaffnete Gruppen genossen nach wie vor Straffreiheit für gravierende Menschenrechtsverletzungen, einschließlich außergerichtlicher und summarischer Hinrichtungen. Die sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen im Kontext von Konflikten nahm zu. Nach wie vor schränkten die Behörden die Rechte auf freie Meinungsäußerung und die Medienfreiheit ein. Journalist_innen wurden inhaftiert. Menschenrechtsverteidiger_innen erhielten Morddrohungen und wurden strafrechtlich verfolgt.

Hintergrund

Die sehr schlechte Menschenrechtslage besserte sich auch 2020 nicht. Die Spannungen innerhalb der Regierungskoalition hielten das ganze Jahr über an. Die Zunahme der Gewalt vor allem im Osten und im Zentrum des Landes, an der bewaffnete Gruppen –  zum Teil aus den Nachbarstaaten – beteiligt waren, verschlimmerte die humanitäre Krise.

Tausende Kämpfer_innen in den Reihen bewaffneter Gruppen, die in den Provinzen Nord-Kivu, Ituri, Süd-Kivu und Tanganyika Anfang des Jahres ihre Waffen abgegeben hatten, erhielten weder eine Unterkunft noch wurden sie medizinisch und mit Nahrungsmitteln versorgt. Viele schlossen sich den bewaffneten Gruppen wieder an. Da sich die Regierung darauf konzentrierte, Covid-19 und andere Epidemien unter Kontrolle zu bringen, verlor sie die Bemühungen zur Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung von Kombattant_innen in die Zivilgesellschaft aus dem Blick.

Die von Präsident Thiskedi am 18. März 2020 verkündeten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus umfassten u. a. Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und die Schließung der Grenzen. Außerdem wurden Versammlungen von mehr als 20 Personen verboten. Am 24. März 2020 rief der Präsident einen zunächst auf 30 Tage befristeten Ausnahmezustand aus. Dieser wurde am 23. April verlängert und vom Verfassungsgericht und dem Parlament bestätigt. Nachdem die Zahl der durch Covid-19 verursachten Krankheits- und Todesfälle Ende Juni 2020 gesunken war, wurde der Ausnahmezustand am 22. Juli aufgehoben und die Beschränkungen stufenweise zurückgefahren.

Die Neubesetzung führender Positionen in den Reihen der Streitkräfte und der Justiz hatte praktisch keinen Einfluss auf das Verhalten dieser Institutionen. Beide waren nach wie vor ein großes Hindernis für den Schutz der Menschenrechte.

Das Militärgericht in Nord-Kivu verurteilte Ntabo Ntaberi alias Sheka, Anführer der Miliz Nduma Défense du Congo, am 23. November 2020 wegen schwerwiegender Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung in der Provinz Nord-Kivu im Zeitraum von 2007 bis 2017 zu einer lebenslangen Haftstrafe. Er war u. a. wegen der Vergewaltigung von etwa 400 Frauen, Männern und Kindern im Jahr 2010 angeklagt. Ein Mitglied der Demokratischen Kräfte für die Befreiung Ruandas (Forces Démocratiques de Libération du Rwanda) wurde ebenfalls zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das gegen zwei Kollaborateure Shekas verhängte Strafmaß betrug jeweils 15 Jahre Gefängnis. Der Prozess gegen sie dauerte zwei Jahre. 178 Betroffene nahmen daran teil.

Recht auf Gesundheit

Die Corona-Pandemie setzte das ohnehin unterfinanzierte und überlastete Gesundheitssystem sowie das sehr schlecht bezahlte medizinische Personal unter enormen Druck, zumal dieses auch noch Ebola-, Masern- und Choleraepidemien bekämpfen musste.

Die Regierung der USA spendete der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) über die Behörde für Entwicklungszusammenarbeit USAID 50 neue Beatmungsgeräte, damit das Land im Kampf gegen Covid-19 besser gerüstet war. Bestätigte Covid-19-Erkrankungen und die damit zusammenhängenden Todesfälle bezifferten sich am Jahresende auf 18.153 Krankheits- und 599 Todesfälle.

Die Zahl der Covid-19-Infektionen war Anfang Juni 2020 rückläufig. Demgegenüber waren von der zehnten Ebola-Epidemie im Land, die 2018 ausgebrochen war, mindestens 3.470 Menschen betroffen und etwa 2.287 starben daran. Die laut der Regierung im Juni 2019 ausgebrochene Masernepidemie hatte bis Juni 2020 mehr als 6.000 Tote gefordert.

Haftbedingungen

Eines der größten Probleme in den Gefängnissen war nach wie vor die Überbelegung. Ihre Folgen wurden durch die Corona-Pandemie noch verschärft. Die Gefängnisse der DR Kongo gehörten zu den überfülltesten weltweit. In einigen Haftanstalten war die Kapazität um 300 % überschritten. Einige Gefangene bekamen tagelang nichts zu essen, andere wurden nicht ausreichend medizinisch versorgt. Dies führte zum Tod zahlreicher Gefangener. In Kinshasa, der Hauptstadt des Landes, starben im Makala-Gefängnis Anfang des Jahres 25 Inhaftierte an Hunger und weil sie keine Medikamente erhielten. Im April 2020 ließ die Regierung mindestens 2.000 Gefangene frei, um das Risiko einer Infektion mit Covid-19 in den Haftanstalten zu verringern. Ende April wurden 43 Gefangene im Militärgefängnis von Ndolo (Provinz Kinshasa) positiv auf das Coronavirus getestet.

Recht auf Bildung

Im Rahmen ihrer Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus im Jahr 2020 schloss die Regierung Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen. Rund 27 Mio. Schüler_innen und Studierende waren von der Schließung betroffen. Die Schulschließungen erhöhten für viele Minderjährige die Gefahr der Rekrutierung durch bewaffnete Gruppen, sexuelle Ausbeutung, Frühverheiratung und Kinderarbeit in den Bergwerken. Am 10. August 2020 öffneten die Schulen wieder.

Auch bewaffnete Konflikte machten – vor allem im Osten des Landes – die Bildungschancen Tausender Kinder zunichte.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Die im Zuge der Corona-Pandemie beschlossenen Einschränkungen bis hin zum Lockdown wirkten sich negativ auf Haushalte mit geringem Einkommen aus, obschon die Regierung Maßnahmen ergriff, um die Not zu lindern. So sicherte sie für einen Zeitraum von zwei Monaten die Versorgung mit grundlegenden Leistungen wie Wasser und Strom. Die betroffenen Haushalte verloren in städtischen und in ländlichen Gebieten und auch in den Grenzgebieten wichtige Einkommensquellen, weil die Nachfrage nach Arbeiter_innen im informellen Sektor und im grenzüberschreitenden Handel zurückging.

Die Regierung unternahm immer noch keine Anstrengungen zur Durchsetzung von Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften im Bergbausektor, wo auch 2020 viele Beschäftigte giftigen Belastungen ausgesetzt waren. Diese hatten die Schädigung  ungeborener Kinder von Bergleuten im Kobalt- und Kupferabbau zur Folge. In einigen Minen hatten die dort arbeitenden Männer, Frauen und Kinder nicht einmal eine grundlegende Schutzausrüstung wie Handschuhe und Masken. Sie klagten zudem über Erkrankungen der Atemwege und Harnwegsinfektionen sowie über andere gesundheitliche Probleme. Kinderarbeit, rechtswidrige Zwangsräumungen, mit denen der Weg für Bergbauprojekte freigemacht werden sollte, Intransparenz bei der Vergabe von Bergbaulizenzen, Korruption, Steuerhinterziehung und die missbräuchliche Preisgestaltung bei Übertragungsrechten waren weitverbreitet.

Exzessive Gewaltanwendung

Nach dem Verbot großer öffentlicher Versammlungen im Rahmen der Corona-bedingten Beschränkungen gingen die Sicherheitskräfte bei der Auflösung friedlicher Proteste mit exzessiver Gewalt vor. Am 9. Juli 2020 kam es in mehreren Städten zu Massenprotesten gegen die Ernennung des neuen Leiters der Wahlbehörde. Die Polizei reagierte auf die im Großen und Ganzen friedlich verlaufenden Demonstrationen mit exzessiver Gewalt und tötete mindestens einen Demonstrierenden in Kinshasa und zwei weitere in der Stadt Lumumbashi. Zahlreiche weitere wurden verletzt.

Rechtswidrige Tötungen

In den Provinzen Süd-Kivu, Nord-Kivu und Ituri im Osten des Landes drehte sich die Spirale der bewaffneten Konflikte und der Gewalt zwischen einzelnen Bevölkerungsgruppen weiter und forderte Hunderte Todesopfer. Durch Angriffe bewaffneter Gruppen wurden Hunderttausende zur Flucht gezwungen. Nach Angaben des Gemeinsamen Menschenrechtsbüros der Vereinten Nationen (UNJHRO) waren Kämpfer_innen aller bewaffneten Gruppen für summarische Hinrichtungen verantwortlich, bei denen sie schätzungsweise 1.315 Menschen ­ 883 Männer, 267 Frauen und 165 Kinder ­ töteten.

Nachdem die staatlichen Stellen Präventivschläge gegen die Allied Democratic Forces (ADF) geführt hatten, nahmen die Gewalttaten, die dieser bewaffneten Gruppe zugeschrieben wurden, im Jahresverlauf stark zu. Die ADF operiert in der DR Kongo und in Uganda. Am 25. und am 26. Mai 2020 tötete sie 40 Frauen und Männer im Bezirk Irumu (Provinz Ituri). Die ADF soll im selben Bezirk am 15. August sieben weitere Frauen und Männer getötet haben. Außerdem soll sie für den Tod von 58 Menschen verantwortlich sein, die im September 2020 bei zwei Angriffen ebenfalls im Bezirk Irumu getötet wurden. Das UNJHRO warf der ADF vor, Kriegsverbrechen zu begehen.

Gleichzeitig wurde gegen Regierungseinheiten der Vorwurf erhoben, in der ersten Jahreshälfte 14 Zivilpersonen getötet und 49 verletzt zu haben. Einheiten der Regierung nahmen außerdem 297 Zivilpersonen willkürlich fest und inhaftierten sie.

Bei ethnisch motivierten Angriffen von Milizen starben zwischen Mai und Juni 2020 in der Provinz Ituri etwa 444 Zivilpersonen. Mehr als 200.000 Menschen wurden vertrieben. Die meisten Tötungen wurden von Kämpfer_innen der Gemeinschaft der Lendu verübt. Die Opfer waren mehrheitlich ethnische Hema und Alur.

Im Mai und im Juni 2020 trafen Berichte über bewaffnete Zusammenstöße zwischen den Gemeinschaften der Alur und der Hema in der Provinz Ituri ein. Bei bewaffneten Zusammenstößen zwischen den Gemeinschaften der Twa und der Bantu kamen in der Provinz Tanganyika mindestens 100 Menschen ums Leben.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Die sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen nahm zu. Dies war vor allem im Zusammenhang mit dem Konflikt im Ostkongo der Fall. Im Mai 2020 berichtete das UNJHRO von 79 Fällen sexualisierter Gewalt gegen Frauen, die von bewaffneten Gruppen überfallen wurden, wohingegen die Zahl im April des Jahres noch bei 53 Fällen gelegen hatte. Die Angriffe wurden mehrheitlich von Mitgliedern bewaffneter Gruppen verübt, doch auch den Sicherheitskräften wurden mindestens 26 Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Frauen im Zeitraum April bis Mai 2020 zur Last gelegt.

Außergerichtliche Hinrichtungen

Außergerichtliche Hinrichtungen waren im ganzen Land verbreitet. Zwar waren mehrheitlich bewaffnete Gruppen für außergerichtliche Hinrichtungen verantwortlich, aber auch staatliche Akteure führten vor allem in Konfliktgebieten außergerichtliche Hinrichtungen durch. Das UNJHRO berichtete, dass staatliche Akteure in der ersten Jahreshälfte mindestens 225 Menschen außergerichtlich hingerichtet hatten.

Allein im Juli 2020 richteten die Sicherheitskräfte mindestens 55 Menschen ­ elf Frauen, zwei Kinder und 42 Männer ­ außergerichtlich hin. Im selben Zeitraum richteten bewaffnete Gruppen 248 Personen summarisch hin. Nur in seltenen Fällen mussten sich staatliche Akteure und Kämpfer_innen bewaffneter Gruppen für diese und andere Menschenrechtsververstöße strafrechtlich verantworten. Die fehlende finanzielle Ausstattung und unzureichende Unabhängigkeit der Justiz waren immer noch große Hemmnisse für die Verwirklichung von Rechenschaftspflicht.

Menschenrechtsverteidiger_innen

Menschenrechtsverteidiger_innen und Menschenrechtsorganisationen wurden von den Behörden auch 2020 ins Visier genommen, um sie an ihrer Arbeit zu hindern. Im Juli 2020 erhielt der Friedensnobelpreisträger Denis Mukwege über die Sozialen Medien, per Telefon und per Sprachnachrichten Morddrohungen, nachdem er Rechenschaftspflicht und Gerechtigkeit für die in der DR Kongo verübten Menschenrechtsverletzungen eingefordert hatte. Im selben Monat drohte der Präsident des Senats damit, gegen den Rechtsanwalt und Präsidenten der Menschenrechts-NGO Association africaine de défense des droits de l'homme (ASADHO), Jean-Claude Katende, ein Disziplinarverfahren vor der Anwaltskammer von Kinshasa anzustrengen und ihn vor Gericht zu bringen. Grund für die Drohungen waren Beiträge Katendes in den Sozialen Medien, in denen er gefordert hatte, den Senatspräsidenten wegen mehrerer Vorwürfe vor Gericht zu stellen.

Dismas Kitenge, Vorsitzender der NGO Groupe LOTUS, die Menschenrechtsverletzungen in der Stadt Kisangani dokumentiert, und seine Familie erhielten im September 2020 Morddrohungen von Unbekannten. Die Morddrohungen kamen, kurz nachdem Kitenge dem Minister für Menschenrechte in einem Gespräch erläutert hatte, dass seine NGO vorhabe, die Straffreiheit eines hochrangigen Armeeangehörigen anzuprangern, der zwischen 1998 und 2002 in Kisangani schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begangen hatte.

Fünf auf lokaler Ebene engagierte Menschenrechtsverteidiger wurden wegen ihrer Kritik an einem Palmölunternehmen, das in der Provinz Tshopo tätig war, unter Anklage gestellt. Iswetele Eswetele Mokili, Dominique Kamatinanga Zuzi, Antoine Swimbole Lingele, Robert Esumbahele und Franck Lwange Etiota hatten friedlich gegen das Unternehmen protestiert. Das Unternehmen hatte sich nicht an eine mit der ansässigen Bevölkerung getroffene Vereinbarung gehalten, nach der es das von der Bevölkerung bewirtschaftete Land erst nach dem Bau einer Schule, eines Gesundheitszentrums und eines Systems zur Wasserversorgung nutzen durfte. Die Männer waren länger als sechs Monate unter schlechten Bedingungen im Zentralgefängnis von Kisangani, 300 Kilometer von ihrem Wohnort entfernt, inhaftiert und kamen am 27. März 2020 gegen Kaution frei. Das Strafverfahren gegen sie war Ende 2020 noch nicht abgeschlossen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die staatlichen Stellen gingen mit Drohungen, Einschüchterungsversuchen, Schikanen, Gewalt, willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen sowie strafrechtlichen Ermittlungen gegen Medienschaffende vor. Sie beschuldigten Journalist_innen und Medienunternehmen, die öffentliche Ordnung zu stören oder gegen berufsethische Normen zu verstoßen. Zahlreiche Journalist_innen kamen aufgrund konstruierter Anklagen in Haft.

Am 7. Februar 2020 wurde Dek'son Assani Kamango, Journalist bei Radio Omega, unter dem Vorwurf festgenommen, "die Behörden der Provinz Maniema beleidigt" zu haben. Am 9. Mai 2020 erhielt Christine Tshibuyi, Journalistin in Kinshasa, Drohanrufe nach der Veröffentlichung eines Artikels über Angriffe auf Journalist_innen in der Stadt Mbuji-Mayi (Provinz Kasaï-Oriental). Am selben Tag rammte ein Fahrzeug mit Allradantrieb die Front ihres Wagens, und zwang sie, gegen eine Mauer zu fahren. Dieser Fahrzeugtyp wird gewöhnlich von der Präsidialgarde Garde Républicaine genutzt. Ein Mann, der von vier Angehörigen der Sicherheitskräfte begleitet wurde, schlug sie anschließend mehrmals ins Gesicht, bis sie blutete. Christine Tshibuyi berichtete, dass sie den Vorfall den Behörden gemeldet habe. Es sei jedoch keine Untersuchung eingeleitet worden.

Am 17. Juni 2020 entzogen die Behörden der Provinz Mongala 13 Journalist_innen die Akkreditierung. Des Weiteren ordneten sie die vorübergehende Schließung von fünf Radiosendern an und verboten die Ausstrahlung von mehreren Fernseh- und Radiosendungen, die ihnen politisch geprägt schienen.

Indigene Bevölkerungsgruppen

Die Behörden kamen 2020 den Verpflichtungen nicht nach, die sie gegenüber der indigenen Gemeinschaft der Twa im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Vertreibung aus dem Nationalpark von Kahuzi Biega im Osten der DR Kongo eingegangen waren. Die Twa waren seit 1975 in mehreren Etappen aus dem Nationalpark vertrieben worden. Man hatte ihnen Bildungschancen, Arbeitsplätze, alternative Landflächen von gleicher Qualität, eine gesundheitliche Versorgung und die Freilassung inhaftierter Twa zugesichert. Die Inhaftierten waren festgenommen worden, weil sie den Nationalpark betreten hatten. Derweil lagen die Verhandlungen zwischen Parkbehörden und Sprecher_innen der Twa über alternative Landflächen weiter auf Eis.

Im Februar 2020 wurden sechs Twa-Männer, unter ihnen auch Jean-Maire Kasula, der Verhandlungsführer der Twa, und zwei Twa-Frauen illegaler Aktivitäten im Park für schuldig befunden. Der Prozess vor einem Militärgericht dauerte nur einen Tag und entsprach nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren. Die Angeklagten wurden zu Haftstrafen von einem bis zu 15 Jahren verurteilt. Vier der acht Männer und Frauen wurden im August 2020 gegen Kaution aus dem Gefängnis der Stadt Bukavu entlassen. Im Rechtsmittelverfahren gegen ihre Verurteilung hatte Ende 2020 noch keine Anhörung stattgefunden.

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