Amnesty Report Türkei 29. März 2022

Türkei 2021

Das Bild zeigt eine Menschenmenge von vorne mit Schildern, Regenbogenflaggen und Pyrotechnik.

Die gravierenden Mängel im Justizsystem wurden nicht behoben. Oppositionspolitiker_innen, Journalist_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen und andere mussten mit unbegründeten Ermittlungen, strafrechtlicher Verfolgung und Schuldsprüchen rechnen. Die Türkei trat aus der Istanbul-Konvention aus. Regierungsmitglieder griffen LGBTI+ mit homofeindlicher Rhetorik an. Das Recht auf friedliche Versammlung wurde stark beschnitten. Ein neues Gesetz schränkte die Vereinigungsfreiheit für zivilgesellschaftliche Organisationen auf unangemessene Weise ein. Es wurden schwerwiegende und glaubwürdige Vorwürfe über Folter und andere Misshandlungen laut. Die Türkei beherbergte zwar 5,2 Millionen Migrant_innen und Flüchtlinge, Tausenden Asylsuchenden wurde die Einreise jedoch verweigert. Vor dem Hintergrund einer zunehmend flüchtlingsfeindlichen Rhetorik nahmen tätliche Angriffe auf Flüchtlinge und Migrant_innen zu.

Hintergrund

Auch mit dem neuen Aktionsplan für Menschenrechte und zwei vom Justizministerium ausgearbeiteten Justizreformpaketen wurden die tiefgreifenden Mängel im türkischen Justizwesen nicht behoben.

Im Oktober 2021 verlängerte das Parlament das Mandat für Militäreinsätze in Syrien und im Irak um weitere zwei Jahre. Eine Drohung des Präsidenten, zehn westliche Botschafter_innen auszuweisen, nachdem diese die sofortige Freilassung des bekannten Menschenrechtsverteidigers Osman Kavala gefordert hatten, wurde nach einigen Tagen zurückgezogen.

Justiz

Im Januar 2021 erteilte das türkische Justizministerium die Genehmigung zur Einleitung von Ermittlungen gegen zwölf Mitglieder der Anwaltskammer von Ankara. Die Anwält_innen wurden der "Beleidigung eines Amtsträgers" beschuldigt, weil sie homofeindliche und diskriminierende Äußerungen kritisiert hatten, die der Präsident der staatlichen Religionsbehörde Diyanet während einer Freitagspredigt im Jahr 2020 gemacht hatte. Im April 2021 akzeptierte das zuständige Gericht in Ankara die Anklage. Im Juli wurden auch Ermittlungen gegen Mitglieder der Anwaltskammern von Istanbul und Izmir wegen "Beleidigung religiöser Werte" genehmigt. Die Untersuchungen dauerten Ende 2021 noch an.

Im Juli 2021 verabschiedete das Parlament ein Gesetz, mit dem die Geltungsdauer restriktiver Notstandskompetenzen um ein weiteres Jahr verlängert und die Möglichkeit geschaffen wurde, Staatsbedienstete, einschließlich Richter_innen und Staatsanwält_innen, wegen mutmaßlicher Verbindungen zu "terroristischen" Organisationen ohne die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung zu entlassen.

Unterdrückung Andersdenkender

Im Januar 2021 akzeptierte ein Gericht in Ankara eine 3.530 Seiten umfassende Anklageschrift zur Strafverfolgung von 108 Personen, darunter ehemalige und aktuelle Mitglieder der prokurdischen Partei HDP (Demokratische Partei der Völker) und ihr ehemaliger Ko-Vorsitzender Selahattin Demirtaş. Die Anklageschrift umfasste 29 Anklagepunkte wie z. B. "vorsätzliche Tötung" und "Zerrüttung der Einheit und territorialen Integrität des Staates". Den Angeklagten wurde vorgeworfen, während der Proteste anlässlich der Belagerung von Kobane zwischen dem 6. und 8. Oktober 2014 auf Anweisung der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) große Menschenmengen zu Gewalttaten aufgerufen zu haben. Dieser sogenannte "Kobane-Prozess" dauerte Ende 2021 noch an.

Im März 2021 wurde dem Menschenrechtsverteidiger und oppositionellen Abgeordneten Ömer Faruk Gergerlioğlu die Immunität entzogen, und er kam in Haft. Das Kassationsgericht hatte zuvor seine zweieinhalbjährige Haftstrafe wegen des Teilens einer Twitternachricht im Jahr 2016 bestätigt. Im Juli wurde er nach fast drei Monaten Inhaftierung auf Anordnung des türkischen Verfassungsgerichts freigelassen, welches seine Rechte auf Freiheit und Teilnahme am politischen Leben als verletzt ansah.

Im April 2021 bestätigte das Kassationsgericht in einem weiteren Verfahren gegen Selahattin Demirtaş dessen Verurteilung zu vier Jahren und acht Monaten Haft wegen "Propaganda für eine terroristische Organisation". Im September und Dezember 2021 forderte das Ministerkomitee des Europarats erneut die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Rechtssache Demirtaş gegen die Türkei vom Dezember 2020, in dem die sofortige Freilassung von Selahattin Demirtaş angeordnet wurde. Das Ministerkomitee ist zuständig für die Überwachung der Umsetzung von Urteilen des EGMR.

Im September 2021 verurteilte das erstinstanzliche Strafgericht von Eruh (Provinz Siirt) den Militärdienstverweigerer und ehemaligen Leiter der Zweigstelle Siirt des türkischen Menschenrechtsvereins İHD, Zana Aksu, wegen "Desertion" zu 18 Monaten Haft und einer Geldstrafe von 10.000 Türkischen Lira (ca. 700 Euro). Der Fall war Ende des Jahres noch vor dem regionalen Berufungsgericht in Diyarbakır anhängig. Zana Aksu war bereits 2018 in diesem Anklagepunkt für schuldig befunden und 2020 in einem gesonderten Verfahren wegen nicht zulässiger Doppelbestrafung freigesprochen worden.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Im April 2021 entschied der EGMR, dass die Rechte des Journalisten Ahmet Altan auf freie Meinungsäußerung sowie auf Freiheit und Sicherheit verletzt worden waren. Am darauffolgenden Tag hob das Kassationsgericht das Urteil gegen Altan auf und ordnete wegen der überlangen Haftdauer seine sofortige Freilassung an. Das Urteil gegen seine Mitangeklagte Nazlı Ilıcak wurde ebenfalls gekippt. Der Fall wurde zur Neuverhandlung an die untere Instanz zurückverwiesen. Im Dezember 2021 entschied der EGMR, dass auch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Freiheit und Sicherheit von Nazlı Ilıcak verletzt worden waren.

Im September 2021 verurteilte ein Gericht in Diyarbakır die Menschenrechtsanwältin Nurcan Kaya wegen "Propaganda für eine terroristische Organisation" zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Vorwürfe gründeten sich auf eine Twitternachricht aus dem Jahr 2015 über die Belagerung von Kobane durch den Islamischen Staat.

Im Oktober 2021 verurteilte ein Gericht in Malatya die kurdische Schriftstellerin und Angehörige des Kurdischen PEN Meral Şimşek wegen "Propaganda für eine terroristische Organisation" zu einem Jahr und drei Monaten Haft. Die Anklage bezog sich auf ihre schriftstellerische Arbeit, die ihr verliehenen Auszeichnungen und den Inhalt abgehörter Gespräche. Meral Şimşek war im Juli 2021 von griechischen Grenzschützer_innen gefoltert und gewaltsam in die Türkei zurückgeschoben worden.

Ebenfalls im Oktober stellte der EGMR in der richtungsweisenden Entscheidung Vedat Şorli gegen die Türkei fest, dass Paragraf 299 des türkischen Strafgesetzbuchs, der die Beleidigung des Präsidenten unter Strafe stellt, mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung unvereinbar ist. Der EGMR forderte die Regierung auf, die Gesetzgebung an Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention anzupassen.

Menschenrechtsverteidiger_innen

Im Januar 2021 hob das regionale Berufungsgericht in Istanbul die im Februar 2020 im Gezi-Park-Prozess ergangenen Freisprüche für Osman Kavala und acht weitere Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft auf. Im Februar 2021 wurde die Anklage gegen Osman Kavala wegen "versuchten Umsturzes der verfassungsmäßigen Ordnung" und "Spionage" mit der Gezi-Park-Anklage wegen "versuchten Sturzes der Regierung" zusammengelegt. Im August wurde dann beschlossen, dieses Verfahren auch mit der Neuverhandlung im nicht damit zusammenhängenden Fall Çarşı zu verbinden, in dem 35 Fußballfans wegen ihrer mutmaßlichen Teilnahme an den Gezi-Park-Protesten 2013 unter Anklage standen. Im Dezember 2015 waren zwar alle 35 Angeklagten freigesprochen worden, im März 2021 hob das Kassationsgericht jedoch die Freisprüche auf und empfahl die Zusammenlegung des Falls mit dem Gezi-Park-Prozess. Im Dezember 2021 setzte das Ministerkomitee des Europarates die Türkei darüber in Kenntnis, dass es wegen der Nichterfüllung der Anordnung des EGMR, Osman Kavala freizulassen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land einleiten werde.

Im Februar 2021 wurde die Menschenrechtsverteidigerin und -anwältin Eren Keskin im Prozess gegen die Zeitung Özgür Gündem wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, weil sie sich an einer Solidaritätsaktion mit der Zeitung beteiligt hatte. Das Berufungsverfahren in diesem Fall war Ende des Jahres noch anhängig.

Das Verfahren gegen Şebnem Korur Fincancı und Erol Önderoğlu wegen ihrer eintägigen Unterstützung der Redaktion von Özgür Gündem wurde im Februar wieder aufgenommen, nachdem ihre Freisprüche von 2019 im Rechtsmittelverfahren aufgehoben worden waren.

Im März 2021 wurde Öztürk Türkdoğan, der Ko-Vorsitzende des türkischen Menschenrechtsvereins İHD, bei einer Polizeirazzia in seiner Wohnung unter dem Verdacht der "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" festgenommen. Er wurde noch am selben Tag unter Auflagen aus der Haft entlassen.

Im März 2021 gab die Staatsanwaltschaft am Kassationsgericht eine Stellungnahme ab, in der sie ohne nähere Begründung empfahl, die Verurteilung von Taner Kılıç, dem ehemaligen Vorsitzenden von Amnesty International Türkei, aufrechtzuerhalten. Die Urteile gegen Özlem Dalkıran, Idil Eser und Günal Kurşun hingegen sollten nach Meinung der Staatsanwaltschaft aufgehoben werden. Der Fall war Ende des Jahres noch vor dem Kassationsgericht anhängig.

Im September 2021 wurde das Verfahren gegen Raci Bilici, den ehemaligen Vorsitzenden der İHD-Sektion in Diyarbakır, wieder aufgenommen, nachdem das regionale Berufungsgericht sein Urteil im Dezember 2020 aufgehoben hatte. Das Gericht in Diyarbakır verurteilte Raci Bilici erneut zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Ein eingelegtes Rechtsmittel war Ende des Jahres noch anhängig.

Im Oktober 2021 wurde der Menschenrechtsverteidiger Mehmet Selim Ölçer wegen "Unterstützung einer terroristischen Vereinigung" zu zwei Jahren und einem Monat Haft verurteilt. Grund dafür war seine Mitgliedschaft im Hilfsverein Sarmaşık, einer zivilgesellschaftlichen Organisation zur Bekämpfung der Armut mit Sitz in Diyarbakır, die 2016 per Dekret geschlossen worden war.

In Diyarbakır wurde der Prozess gegen drei Polizisten und ein mutmaßliches Mitglied der bewaffneten PKK fortgesetzt, denen die Tötung des Menschenrechtsanwalts Tahir Elçi vorgeworfen wurde. Die Polizisten standen wegen grob fahrlässiger Tötung unter Anklage

Rechte von Frauen und Mädchen

Am 20. März 2021 trat die Türkei auf Beschluss des Präsidenten aus dem Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) aus. Damit wurde in der Türkei ein wichtiges Instrument außer Kraft gesetzt, mit dem unterschiedslos alle Frauen und Mädchen vor allen Formen von Gewalt geschützt werden sollten. Die Ankündigung des Austritts aus der Konvention fiel mit einem Anstieg der Fälle von häuslicher Gewalt während der Coronapandemie zusammen und löste landesweite Proteste aus. Am 1. Juli 2021 wurde der Austritt rechtskräftig. Nach Angaben unabhängiger Frauenrechtsorganisationen starben 2021 insgesamt 280 Frauen an den Folgen geschlechtsspezifischer Gewalt, und in 217 weiteren Fällen wurden verdächtige Todesumstände festgestellt.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI+)

Im Januar 2021 bezeichnete der türkische Innenminister in einer Twitternachricht vier Studierende der Boğazici-Universität als "LGBT-Perverse". Mit seiner Nachricht kommentierte er die Festnahme der Studierenden im Zusammenhang mit einer auf dem Campus organisierten Kunstausstellung, bei der in einem Werk eine religiöse Stätte mit einem Symbol der LGBTI-Gemeinschaft abgebildet worden war.

Im März 2021 versuchte die Regierung den Austritt aus der Istanbul-Konvention mit der Behauptung zu rechtfertigen, die Konvention werde als Mittel zur "Normalisierung der Homosexualität" eingesetzt, was nicht "mit den gesellschaftlichen und familiären Werten der Türkei" vereinbar sei.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Die Polizei wandte unnötige und unverhältnismäßige Gewalt bei der Festnahme Hunderter Studierender an, die friedlich gegen die Ernennung von Professor Melih Bulu zum Rektor der Boğaziçi-Universität durch Präsident Erdoğan protestiert hatten. Mindestens elf Studierende wurden in Untersuchungshaft genommen und 31 weitere unter Hausarrest gestellt. Außerdem wurden Hunderte Protestierende wegen Verstößen gegen das Versammlungs- und Demonstrationsgesetz mit Meldeauflagen belegt und strafrechtlich verfolgt.

Sieben Studierende wurden im Zusammenhang mit der Ausstellung auf dem Boğazici-Campus wegen "Aufstachelung der Öffentlichkeit zu Feindschaft und Hass" strafrechtlich verfolgt und mussten mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren rechnen. Bis zum Jahresende kamen zwei Studenten in Untersuchungshaft, weil sie gegen den neuen Rektor protestiert hatten, der Melih Bulu im August ablöste.

Im März 2021 begann der Prozess gegen 46 Personen, darunter Menschenrechtsverteidiger_innen, politische Aktivist_innen, Journalist_innen und Verwandte von Opfern des Verschwindenlassens (auch Samstagsmütter/-leute genannt). Den Angeklagten wurde gemäß dem Versammlungs- und Demonstrationsgesetz vorgeworfen, am 25. August 2018 den Ort ihrer 700. Mahnwache trotz Aufforderung nicht verlassen zu haben. Der Fall war am Jahresende noch anhängig.

Siebzehn Frauen, die am Nachtmarsch anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März teilgenommen hatten, wurden wegen "Beleidigung des Präsidenten" und Verstoß gegen das Versammlungs- und Demonstrationsgesetz festgenommen und gegen Meldeauflagen wieder auf freien Fuß gesetzt. Im August 2021 akzeptierte ein Istanbuler Gericht die Anklageschrift, in der für jede der Frauen eine Haftstrafe von bis zu acht Jahren gefordert wurde.

In der Provinz Rize ging im April 2021 die Gendarmerie mit Tränengas gegen Bewohner_innen des Dorfes İkizdere vor. Diese hatten gegen die Errichtung eines Steinbruchs protestiert, weil dieser ihrer Ansicht nach die Umwelt zerstören und das Trinkwasser verschmutzen würde. Einige Dorfbewohner_innen wurden festgenommen und später wieder freigelassen. Die Proteste gingen trotz eines Verbots des Gouverneursamts von Rize weiter.

Im Juni 2021 wurde die jährliche Istanbul Pride Parade zum sechsten Mal in Folge verboten. Die Polizei ging mit unnötiger und unverhältnismäßiger Gewalt gegen die Demonstrierenden vor und nahm mindestens 47 Personen fest, darunter den Journalisten Bülent Kılıç. Alle wurden noch am selben Tag wieder freigelassen. Im November fand das erste Verfahren gegen acht der Demonstrierenden unter dem Versammlungs- und Demonstrationsgesetz statt.

Im Oktober 2021 ergingen nach einem zweijährigen Prozess wegen der Teilnahme an einer Pride Parade auf dem Campus der Technischen Universität des Nahen Ostens (Orta Doğu Teknik Üniversitesi) in Ankara Freisprüche gegen 18 Studierende und eine Lehrkraft. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein. Das Berufungsverfahren war Ende des Jahres noch anhängig.

Folter und andere Misshandlungen

Im Januar 2021 wurde in Diyarbakır ein Rechtsmittel von Mehmet Sıddık Meşe abgelehnt. Er hatte Berufung gegen den Beschluss eingelegt, den von ihm erhobenen Vorwurf der Misshandlung durch Schläge im Dezember 2020 im T-Typ-Gefängnis Nr. 3 in Diyarbakır nicht strafrechtlich zu verfolgen. Bei der Anwaltskammer von Diyarbakır gingen im Laufe des Jahres von mehreren Insass_innen dieses Gefängnisses ähnliche Foltervorwürfe ein. Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe besuchte das Gefängnis von Diyarbakır im Januar 2021. Der entsprechende Bericht war bis Ende des Jahres noch nicht veröffentlicht worden.

Im Dezember 2021 wurde wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" eine strafrechtliche Untersuchung gegen Osman Şiban eingeleitet. Er hatte angegeben, 2020 in der Provinz Van von Soldaten gefoltert worden zu sein. Die Strafverfolgung von vier Journalist_innen, die über den Fall berichtet hatten, dauerte Ende des Jahres noch an.

Ebenfalls im Dezember wurde Garibe Gezer, die aufgrund von terrorismusbezogenen Anklagen inhaftiert war, im Gefängnis in Kandira tot aufgefunden. Es hieß, sie habe sich in ihrer Zelle in Einzelhaft das Leben genommen. Zuvor hatte Garibe Gezer von systematischer Folter und sexualisierten Übergriffen durch Gefängnispersonal berichtet. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Untersuchung der von ihr erhobenen Vorwürfe abgelehnt.

Verschwindenlassen

Im September 2021 wurde bekannt, dass sich Hüseyin Galip Küçüközyiğit, der neun Monate lang vermisst worden war, im Gefängnis von Ankara befand. Die Behörden hatten bestritten, dass sich der ehemalige Rechtsberater des Ministerpräsidenten, dem Verbindungen zur Fethullah-Gülen-Bewegung vorgeworfen wurden, in Gewahrsam befand. Auch am Ende des Jahres waren noch keine Einzelheiten darüber bekannt, wo er bis zu seinem Auftauchen war und was ihm in dieser Zeit widerfahren ist.

Das Schicksal und der Verbleib von Yusuf Bilge Tunç, der seit August 2019 vermisst wird, waren Ende 2021 weiter unbekannt.

Rechte von Flüchtlingen und Migranten

Nach Angaben der türkischen Einwanderungsbehörde hielten sich im November 2021 rund 5,2 Millionen Flüchtlinge und Migrant_innen im Land auf. Darunter befanden sich auch 3,7 Millionen Menschen aus Syrien, die vorübergehenden Schutzstatus erhalten hatten.

Im Juli 2021 kündigten die türkischen Behörden den Weiterbau der Mauer an der Grenze zum Iran an. Im selben Monat gab das Gouverneursamt der Provinz Van bekannt, dass seit Januar 34.308 Personen an der Einreise über diese Grenze gehindert wurden. Berichten zufolge schoben die türkischen Behörden weiterhin Afghan_innen, die ohne offizielle Erlaubnis einzureisen versuchten, unmittelbar an der Grenze in den Iran zurück. Nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021 erklärten die türkischen Behörden, sie würden die Einreise einer großen Zahl von Afghan_innen nicht zulassen.

Im August wurden 145 Afghan_innen bei Polizeirazzien festgenommen und in eine Einwanderungshafteinrichtung im Bezirk Tuzla in der Provinz Istanbul gebracht. Im gleichen Monat wurden in Ankara 30 Afghan_innen festgenommen und in Abschiebehaft genommen.

Ab September 2021 vergab die Einwanderungsbehörde in Ankara keinen vorübergehenden Schutzstatus mehr an Syrer_innen und kündigte die Abschiebung von Migrant_innen ohne Schutzstatus und ohne regulären Aufenthaltsstatus an.

Gewalttätige Übergriffe auf Syrer_innen nahmen zu. Im August 2021 griff eine große Menschenmenge in Altındağ in der Provinz Ankara Häuser und Geschäfte von Syrer_innen an, nachdem bei einer Straßenschlacht zwischen türkischen und syrischen Jugendlichen ein junger Türke erstochen worden war.

Im Oktober und November 2021 nahm die Einwanderungsbehörde 45 syrische Flüchtlinge in Abschiebehaft, weil sie auf TikTok-Videos geteilt hatten, die sie beim Verzehr von Bananen zeigten. Solche Videos, die als Reaktion auf einen viralen Clip entstanden waren, in dem Einheimische eine syrische Frau beschimpften, weil sie selbst sich keine Bananen leisten konnten, wurden von den Behörden als vorsätzliche Provokation bezeichnet. Unter den Festgenommenen war der syrische Journalist Majed Shamaa.

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