DEINE SPENDE KANN LEBEN RETTEN!
Mit Amnesty kannst du dort helfen, wo es am dringendsten nötig ist.
DEINE SPENDE WIRKT!
Urgent-Actions-Erfolge Juli bis September 2021
Die ägyptische Menschenrechtsanwältin Mahienour el-Masry
© Hossam el-Hamalawy
- Ägypten - Journalistin freigelassen
- Pakistan - Seengar Noonari wieder aufgetaucht
- USA – Transfrau aus Einwanderungshaft frei
- Ukraine - Hassverbrechen wird weiter untersucht
- Nigeria - fünf Aktivisten freigelassen
- Ägypten - Menschenrechtsanwältin frei
- Venezuela - Feministin freigelassen
- Marokko - Menschenrechtler vorläufig frei
Zum dritten Mal in Folge können wir in den Quartalserfolgen die Abschaffung der Todesstrafe in einem Land vermelden: Diesmal hat Sierra Leone entschieden, nicht mehr hinzurichten. Das Parlament stimmte am 23. Juli 2021 einstimmig für die Abschaffung der Todesstrafe. Darüber freuen wir uns sehr. Des Weiteren gibt es einige gute Nachrichten, die wir euch im Folgenden auszugsweise vorstellen möchten. Viel Spaß beim Lesen dessen, was mit unser aller Initiative erreicht wurde!
Ägypten - Journalistin freigelassen
Am 17. Juli wurde die Journalistin und Menschenrechtsverteidigerin Esraa Abdelfattah vorläufig freigelassen. Sie verbrachte 21 Monate in willkürlicher Untersuchungshaft. Die Ermittlungen gegen sie sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Esraa Abdelfattah war seit dem 12. Oktober 2019 nur aufgrund der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte willkürlich inhaftiert. (UA‑145/2020)
Die ägyptische Journalistin Esraa Abdelfattah
© privat
Pakistan - Seengar Noonari wieder aufgetaucht
Seengar Noonari, Aktivist und Mitglied der Awami Workers Party (AWP), ist nach fünf Wochen des Verschwindenlassens wieder bei seiner Familie. Er wurde am 1. August ohne Anklage freigelassen, nachdem er Ende Juni frühmorgens in Anwesenheit seiner Frau und Kinder aus seinem Haus entführt worden war. Seine Unterstützer_innen sind der Meinung, dass die Entführung mit seinem Engagement gegen eine mutmaßlich illegale Landnahme durch private Bauträger in Verbindung steht. (UA-079/2021)
Der pakistanische Menschenrechtsverteidiger Seengar Noonari
© THE SINDHI NARRATIVE
USA – Transfrau aus Einwanderungshaft frei
Maura ist eine Transfrau, die seit vielen Jahren in den USA lebt. Vor Jahren suchte sie dort Schutz, weil sie in Mexiko ständig transfeindlicher Gewalt ausgesetzt war. Nach einem Rechtsverstoß nahmen die US-Behörden sie in Einwanderungshaft und drohten ihr mit Abschiebung. Sie verbrachte mehr als zwei Jahre in einer kalifornischen Haftanstalt. Dort war sie Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt und erhielt keine angemessene medizinische Versorgung. Am 2. Juli ließen die US-Einwanderungsbehörden Maura endlich frei. (UA-067/2021)
Ukraine - Hassverbrechen wird weiter untersucht
Die LGBTI- und Frauenrechtsverteidigerin Vitalina Koval wurde 2018 homofeindlich angegriffen. Nachdem die Ermittlungen zunächst Gefahr liefen, am 31. Juli eingestellt zu werden, sollen sie nun doch bis zum 31. Januar 2022 andauern. Das Gutachten zur Feststellung eines möglichen Diskriminierungsmotivs sowie einer möglichen Einstufung des Angriffs als Hassverbrechen wird voraussichtlich Anfang 2022 fertiggestellt. Diese Entwicklung ist zu begrüßen, da eine Einstellung der Ermittlungen Vitalina Koval das Recht auf gleichberechtigten Zugang zur Justiz verwehrt hätte. (UA-081/2021)
Die ukrainische Menschenrechtsverteidigerin Vitalina Koval
© privat
Nigeria - fünf Aktivisten freigelassen
Larry Emmanuel, Anene Vivtor Udoka, Samuel Gabriel, Henry Nwodo und Ben Mannaseh wurden auf Kaution freigelassen. Sie waren wegen ihres friedlichen Engagements willkürlich in Haft gehalten worden. Am 4. Juli hatten die fünf Aktivisten an einem Gottesdienst im Dunamis International Gospel Center in Abuja teilgenommen, als sie vom dortigen Sicherheitsdienst geschlagen und festgenommen wurden, weil sie – in Anspielung an Präsident Buhari – #BuhariMustGo-T-Shirts trugen. Am 29. Juli wurden sie angeklagt, den öffentlichen Frieden gestört zu haben. Amnesty International ist der Ansicht, dass die Anklagen unbegründet sind und im Zusammenhang mit der friedlichen Meinungsäußerung der Aktivisten stehen. (UA-089/2021)
Auf einem Banner wird die Freilassung der fünf nigerianischen Aktivisten Larry Emmanuel, Anene Victor Udoka, Samuel Gabriel, Henry Nwodo und Ben Mannaseh gefordert.
© Sahara Reporters
Ägypten - Menschenrechtsanwältin frei
Die Menschenrechtsanwältin und Aktivistin Mahienour el-Masry ist am 18. Juli vorläufig freigelassen worden. Sie wurde 22 Monate willkürlich in Untersuchungshaft gehalten. Es laufen immer noch Ermittlungen zu haltlosen Anschuldigungen wegen "Veröffentlichung und Verbreitung von Falschmeldungen" und "Beteiligung an terroristischen Straftaten" gegen sie. Mahienour el-Masry war am 22. September 2019 von Sicherheitskräften festgenommen worden. Ihre Festnahme stand im Zusammenhang mit der Niederschlagung der Proteste gegen die Regierung nach September 2019. (UA-131/2019)
Die ägyptische Menschenrechtsanwältin Mahienour el-Masry
© Hossam el-Hamalawy
Venezuela - Feministin freigelassen
Vannesa Rosales kam am 21. Juli endlich aus der Haft frei. Sie war drei Monate im Gefängnis und stand anschließend sechs weitere Monate unter Hausarrest. Die Lehrerin und feministische Aktivistin wurde strafrechtlich verfolgt, weil sie sich nach der Vergewaltigung einer 13-Jährigen, die zu einer Schwangerschaft führten, für deren Rechte eingesetzt hatte. Bei der Anhörung am 21. Juli wies das Gericht die Klage gegen Vannesa Rosales zurück und stellte das Verfahren gegen sie ein. (UA-080/2021)
Die venezolanische Lehrerin und Aktivistin Vannesa Rosales
© Frontline Defenders
Marokko - Menschenrechtler vorläufig frei
Der Menschenrechtsverteidiger und gewaltlose politische Gefangene Maati Monjib kam am 23. März vorläufig frei. Die Anklagen gegen ihn wurden jedoch nicht fallengelassen. Am 29. Dezember 2020 hatten die marokkanischen Behörden ihn festgenommen und willkürlich in Haft gehalten, nachdem ihn ein Gericht in Rabat wegen "Gefährdung der Staatssicherheit" zu einem Jahr Haft verurteilt hatte. Die Verurteilung erfolgte als Vergeltungsmaßnahme für seine kritische Haltung gegenüber den Behörden und seine Arbeit zur Förderung des Rechts auf Meinungsfreiheit. Seit seiner Freilassung führt Maati Monjib seinen Kampf für die Menschenrechte in Marokko fort. (UA-001/2021)
Der marokkanische Akademiker und Menschenrechtsverteidiger Maati Monjib
© Amnesty International