DEINE SPENDE KANN LEBEN RETTEN!
Mit Amnesty kannst du dort helfen, wo es am dringendsten nötig ist.
DEINE SPENDE WIRKT!
Erfolge April - Juni 2014
Wir danken allen für ihren Einsatz. Freuen Sie sich mit uns über die Erfolge der letzten Monate!
SUDAN – MERIAM IBRAHIM FREI, TODESURTEIL AUFGEHOBEN
Meriam Yehya Ibrahim
© AFP/Getty Images
Am 23. Juni wurde Meriam Yehya Ibrahim aus dem Gefängnis entlassen, nachdem die gegen sie verhängte Prügelstrafe und das Todesurteil aufgehoben worden waren. Weil sie einen Christen geheiratet hatte, war sie wegen "außerehelichen Geschlechtsverkehrs" zu 100 Peitschenhieben verurteilt worden. Als sie sich selbst als Christin und nicht als Muslimin bezeichnete und sich weigerte, ihrem Glauben abzuschwören, wurde sie zudem wegen "Abfalls vom Glauben" zum Tod durch Erhängen verurteilt. Zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens war sie im achten Monat schwanger. Ende Mai brachte sie auf der Krankenstation des Frauengefängnisses von Omdurman ihr zweites Kind zur Welt. Ihr 20 Monate alter Sohn war mit ihr inhaftiert. Noch darf sie den Sudan allerdings nicht verlassen, da die Behörden ihr Fälschung von Reisedokumenten vorwerfen.
Der Fall von Meriam Yehya Ibrahim hat weltweit Aufmerksamkeit erregt. Über eine Million Menschen schlossen sich der Forderung von Amnesty International an, die 27-Jährige freizulassen. Allein aus Deutschland wurden über 24.000 Online-Appelle verschickt. (UA-118/2014)
BAHRAIN – MENSCHENRECHTSAKTIVIST FREIGELASSEN
Nabeel Rajab
© privat
Der bekannte Menschenrechtsaktivist Nabeel Rajab ist nach Verbüßung einer zweijährigen Haftstrafe am 24. Mai freigelassen worden. Der Vorsitzende des Menschenrechtszentrums von Bahrain hatte zu Protesten gegen die Regierung aufgerufen und war daraufhin wegen Teilnahme an "illegalen Versammlungen" und "Störung der öffentlichen Ordnung" zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Bereits 2012 war er mehrfach inhaftiert worden. Unter anderem wurde er wegen Versendens einer "verunglimpfenden" Twitternachricht zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Nach seiner Freilassung bedankte sich Nabeel Rajab für die Unterstützung: "Ich möchte allen Mitgliedern von Amnesty International für ihre Beharrlichkeit danken, mit der sie die Menschenrechte und die Freiheit verteidigen. Ich danke euch auch für all eure Arbeit und Kampagnen, mit denen ihr euch für meine Freilassung eingesetzt habt. Eure Arbeit hat mir die Hoffnung gegeben, dass es eine bessere Zukunft für die ganze Welt geben wird."_ (UA-128/2012)
CHINA – LIU HUA IST FREI
Liu Hua, 2014
© Du Bin
Die Anti-Korruptionsaktivistin Liu Hua wurde am 17. April nach 37 Tagen aus der Haft entlassen. Sie war inhaftiert worden, weil sie in einem Dokumentarfilm Misshandlungen in Lagern zur Umerziehung durch Arbeit ans Licht gebracht hatte. Dort hatte sie zwischen 2006 und 2011 drei Haftstrafen verbüßt. Am 28. Dezember 2013 verabschiedete die chinesische Regierung eine Resolution, mit der die Lager zur Umerziehung durch Arbeit abgeschafft werden sollen. Ohne eine grundlegende Änderung der Politik, durch die willkürliche Haft begünstigt wird, droht die Abschaffung der Lager jedoch zu einer bloßen Namensänderung zu verkommen. (UA-079/2014)
PARAGUAY – LANDRÜCKGABE AN INDIGENE
Aus der Reihe "Through Our Own Eyes"
© Milciades Aponte / Amnesty / Tierraviva/ PhotoVoice
Sowohl der paraguayische Senat als auch das Parlament stimmten für einen Gesetzentwurf, auf dessen Grundlage den Angehörigen der indigenen Gemeinschaft der Sawhoyamaxa 14.404 Hektar des traditionell von ihnen besiedelten Landes zurückgegeben wurden. Für diese Entscheidung kämpften sie über 20 Jahre lang. In dieser Zeit lebten sie auf einem schmalen Streifen direkt an der Landstraße. Bereits 2006 hatte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte Paraguay angewiesen, den Sawhoyamaxa ihr angestammtes Land zurückzugeben. (UA-095/2014)
MONTENEGRO – ALTERNATIVUNTERKÜNFTE STATT ZWANGSRÄUMUNG
Weltweit ist das Zuhause für Hundertausende Menschen ein bedrohter Ort.
© Amnesty International / Fotos: Jens Liebchen & Philipp von Recklinghausen
Die rechtswidrige Zwangsräumung einer informellen Siedlung in Nikšić, der zweitgrößten Stadt Montenegros, konnte verhindert werden. Der Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich die Siedlung befindet, hatte die Genehmigung erwirkt, die Bewohner_innen – unter ihnen fünf aus dem Kosovo geflohene Roma-Familien – zu vertreiben und die Unterkünfte abzureißen. Doch die Behörden hielten die völkerrechtlichen Schutzmaßnahmen, darunter die Bereitstellung alternativer Unterkünfte, nicht ein, sodass den Familien die Obdachlosigkeit drohte. Letztlich übernahm die Gemeinde Nikšić doch die Verantwortung dafür, bis zum 1. Februar 2015 Alternativunterkünfte für die Familien zu organisieren. Der Eigentümer des Grundstücks hat dieser Frist zugestimmt. (UA-116/2014)
USA (TEXAS) – HINRICHTUNG VERHINDERT
Amnesty-Mitglieder fordern die Abschaffung der Todesstrafe in Texas
© Amnesty
Am 13. Mai stoppte ein US-Bundesgericht die Hinrichtung von Robert Campbell in Texas, etwa zweieinhalb Stunden bevor diese vollstreckt werden sollte. Er war zum Tatzeitpunkt gerade einmal 18 Jahre alt und hatte eine von schwerer Misshandlung geprägte Kindheit hinter sich. Zudem weisen mehrere Gutachten darauf hin, dass er eine geistige Behinderung hat, die seine Hinrichtung verfassungswidrig machen würde. Die dafür vorliegenden Beweismittel sollen von der Staatsanwaltschaft zurückgehalten worden sein. Nun wird der Aufschub es seinen Rechtsbeiständen ermöglichen, die Rechtsmittel auf der Grundlage der Verfassungswidrigkeit weiterzuverfolgen. (UA-090/2014)
SYRIEN – AKTIVISTINNEN WIEDER FREI
Die drei syrischen Aktivistinnen Ranim Khalil Ma'touq, Jihan Amin und Yara Faris sind frei. Im Rahmen einer Präsidialamnestie wurde Ranim Khalil Ma'touq am 11. Juni und Yara Faris am 13. Juni freigelassen. Die Rechtsanwältin Jihan Amin wurde am 29. April nach einer Befragung vor dem Antiterrorgericht aus dem Gewahrsam entlassen. Ranim Khalil Ma'touq und Jihan Amin waren am 17. Februar offenbar wegen ihrer menschenrechtlichen Aktivitäten festgenommen wurden. Yara Faris war im Dezember 2013 wegen ihres angeblichen Mitwirkens an der Bereitstellung von Hilfe und Nahrungsmitteln für Vertriebene inhaftiert und angeklagt worden. (UA-038/2014 und UA-077/2014)
SÜDKOREA – GEWERKSCHAFTER GEGEN KAUTION FREI
Kim Jungwoo
© newscham
Am 1. April wurde der südkoreanische Gewerkschaftsführer Kim Jungwoo bis zur Entscheidung in seinem Rechtsmittelverfahren gegen Kaution aus der Haft entlassen. Zu seiner Festnahme kam es, nachdem er an Protesten zur Unterstützung gekündigter Arbeiter_innen und deren Familien teilgenommen hatte. Er wurde zunächst zu zehn Monaten Haft verurteilt, die er auch verbüßte. Allerdings legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen seine Freilassung ein, sodass seine Haftstrafe verlängert werden könnte. Bis zur Entscheidung im Rechtsmittelverfahren befindet sich Kim Jungwoo in Freiheit. (UA-056/2014)
IRAN – HAFTSTRAFE ZUR BEWÄHRUNG AUSGESETZT
Die Haftstrafe der iranischen Aktivistin Maryam Shafi' Pour ist von sieben auf vier Jahre verkürzt und zur Bewährung ausgesetzt worden. Sie war im März der "Verbreitung von Propaganda gegen das System" und der "Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit" für schuldig befunden worden. Diese Anklagen scheinen mit ihren friedlichen politischen Aktivitäten zusammenzuhängen. Zudem wurde ihr vorgeworfen, mit Familienmitgliedern des Oppositionsführers Mehdi Karroubi in Kontakt zu stehen. Ihre Haftbedingungen haben sich mittlerweile bezüglich medizinischer Versorgung und Besuche von Angehörigen verbessert. (UA-009/2014)