DEINE SPENDE KANN LEBEN RETTEN!
Mit Amnesty kannst du dort helfen, wo es am dringendsten nötig ist.
DEINE SPENDE WIRKT!
Saudi-Arabien 2020
In Saudi-Arabien werden kritische Stimmen unter anderem mit Inhaftierungen zum Schweigen gebracht.
© Amnesty International
- Hintergrund
- Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
- Menschenrechtsverteidiger_innen
- Unfaire Gerichtsverfahren
- Todesstrafe
- Gerichtlich verhängte Körperstrafen
- Rechte von Frauen und Mädchen
- Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen
- Rechte von Migrant_innen
- Veröffentlichungen von Amnesty International
Berichtszeitraum: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
Die Unterdrückung der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit nahm 2020 zu. Die Behörden gingen mit Schikanen, strafrechtlicher Verfolgung, willkürlichen Festnahmen und Inhaftierung gegen Regierungskritiker_innen, Frauenrechtler_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen vor. Betroffen waren auch Familienangehörige von Aktivist_innen, Journalist_innen, Angehörige der schiitischen Minderheit und Personen, die sich im Internet kritisch über die Corona-Maßnahmen der Regierung äußerten. Am Jahresende waren faktisch alle bekannten saudi-arabischen Menschenrechtsverteidiger_innen inhaftiert oder verbüßten Gefängnisstrafen. Die Prozesse vor dem Sonderstrafgericht und anderen Gerichten waren weiterhin grob unfair. Sie verhängten häufig und wegen einer Vielzahl verschiedener Straftaten die Todesstrafe, und zahlreiche Todesurteile wurden vollstreckt. Für Arbeitsmigrant_innen war das Risiko, von ihren Arbeitgeber_innen ausgebeutet und misshandelt zu werden, durch die Corona-Pandemie noch höher. Tausende Menschen wurden willkürlich unter entsetzlichen Bedingungen inhaftiert, was zu einer unbekannten Zahl von Todesopfern führte.
Hintergrund
Saudi-Arabien hielt 2020 zusammen mit Bahrain, Ägypten und den Vereinigten Arabischen Emiraten die wirtschaftlichen und politischen Sanktionen gegen Katar aufrecht, die 2017 verhängt worden waren, als am Golf eine politische Krise ausgebrochen war.
In dem seit Jahren andauernden bewaffneten Konflikt im Jemen war die von Saudi-Arabien angeführte Militärallianz weiterhin an Kriegsverbrechen und anderen schweren Verstößen gegen das Völkerrecht beteiligt (siehe Länderbericht Jemen).
Im März gab die saudische Presseagentur bekannt, dass die Kontroll- und Anti-Korruptionsbehörde (Nazaha) 298 Staatsbedienstete festgenommen habe und wegen Korruption gegen sie ermittle.
Als Reaktion auf die fallenden Ölpreise und die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie führten die Behörden im Mai Sparmaßnahmen ein. Die Mehrwertsteuer wurde um das Dreifache auf 15 % erhöht, und die Zuschüsse zu den Lebenshaltungskosten für Staatsbedienstete entfielen.
Im November war Saudi-Arabien Gastgeber des G20-Gipfels, der virtuell abgehalten wurde. Mehr als 220 zivilgesellschaftliche Organisationen erklärten, sich nicht an einer parallel stattfindenden Veranstaltung zu zivilgesellschaftlichem Engagement zu beteiligen, um auf diese Weise gegen die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien zu protestieren.
Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
Die Behörden weiteten die Unterdrückung der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2020 erheblich aus. Sie gingen hart gegen jegliche Kritik im Internet vor und schränkten Meinungsäußerungen, die sich auf die Corona-Maßnahmen der Regierung bezogen, in unangemessener Weise ein. Regierungskritiker_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen, Familienangehörige von Aktivist_innen und viele weitere Personen wurden schikaniert, willkürlich festgenommen und strafrechtlich verfolgt.
Im März 2020 kündigte die Staatsanwaltschaft an, Beiträge in den Sozialen Medien, die den Lockdown infrage stellten oder zu Verstößen dagegen anstifteten, würden nach Paragraf 6 des Gesetzes zur Internetkriminalität geahndet, der dafür Haftstrafen von bis zu fünf Jahren Haft und eine Geldstrafe von bis zu 3 Mio. SAR (ca. 664.000 Euro) vorsah.
Gerichte beriefen sich häufig auf das Gesetz zur Internetkriminalität, um Regierungskritiker_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen zu verurteilen, die lediglich friedlich ihr Recht auf Meinungsfreiheit wahrgenommen hatten, und führten als Beweise Tweets oder andere friedliche Online-Kommentare an.
Es war weiterhin verboten, politische Parteien, Gewerkschaften und unabhängigen Menschenrechtsgruppen zu gründen. Personen, die nicht zugelassene Menschenrechtsorganisationen initiierten oder in ihnen mitwirkten, wurden verfolgt und inhaftiert. Alle öffentlichen Versammlungen, einschließlich friedlicher Demonstrationen, waren gemäß eines Erlasses des Innenministeriums aus dem Jahr 2011 weiterhin verboten.
Auch Mitglieder der Herrscherfamilie, ehemalige Regierungsmitglieder und deren Angehörige wurden willkürlich festgenommen und inhaftiert. Ein Jahr nach ihrer Festnahme bestätigte ein offizieller Twitter-Account im April 2020, dass sich die Autorin und Menschenrechtsaktivistin Basmah bint Saud Al Saud, eine Tochter des einstigen Königs Saud bin Abdulaziz Al Saud, ohne Anklageerhebung in Haft befand. Ihre Familie äußerte sich besorgt über ihren Gesundheitszustand, da sie an chronischen Krankheiten litt, die eine medizinische Behandlung erforderten.
Menschenrechtsverteidiger_innen
Menschenrechtsverteidiger_innen und Familienangehörige von Frauenrechtler_innen wurden wegen ihrer friedlichen Aktivitäten und ihrer Menschenrechtsarbeit festgenommen, strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Die Behörden nutzten dafür unter anderem das Antiterrorgesetz und das Gesetz zur Internetkriminalität. Ende 2020 befanden sich praktisch alle bekannten saudi-arabischen Menschenrechtsverteidiger_innen ohne Anklageerhebung in Haft, standen vor Gericht oder verbüßten Gefängnisstrafen.
Zu denjenigen, die seit langer Zeit willkürlich inhaftiert waren, ohne angeklagt oder vor Gericht gestellt zu werden, gehörte Mohammed al-Bajadi, ein Gründungsmitglied der Menschenrechtsorganisation Saudi Civil and Political Rights Association (ACPRA), der seit Mai 2018 in Haft saß.
Im April starb der gewaltlose politische Gefangene Abdullah al-Hamid im Gefängnis, nachdem man ihm eine notwendige medizinische Behandlung verweigert hatte. Er war ebenfalls Gründungsmitglied der ACPRA und hatte zahlreiche Publikationen über die Menschenrechte und die Unabhängigkeit der Justiz verfasst. Ende April wurden Autor_innen und andere Personen festgenommen, die nach dem Tod von Abdullah al-Hamid ihre Anteilnahme zum Ausdruck gebracht hatten, darunter der Wirtschaftswissenschaftler, Autor und ehemalige stellvertretende Finanzminister Abdulaziz al-Dakhil.
Mehr als zwei Jahre nach einer Verhaftungswelle, die sich gegen Menschenrechtsverteidigerinnen und deren Unterstützer_innen gerichtet hatte, saßen Loujain al-Hathloul und Nassima al-Sada immer noch im Gefängnis und mussten mehrere Monate in Einzelhaft und ohne Kontakt zur Außenwelt verbringen. Im November leitete das Strafgericht in der Hauptstadt Riad den Fall von Loujain al-Hathloul an das Sonderstrafgericht für terroristische Straftaten weiter, das die Frauenrechtlerin im Dezember zu fünf Jahren und acht Monaten Haft verurteilte, wovon zwei Jahre und zehn Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden. Gegen mehrere weitere inhaftierte Frauenrechtlerinnen liefen Prozesse wegen ihrer Äußerungen oder ihrer Menschenrechtsarbeit vor dem Strafgericht in Riad.
Unfaire Gerichtsverfahren
Massenprozesse und andere Verfahren vor dem für Terrorismus zuständigen Sonderstrafgericht verstießen gegen die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Zu den Angeklagten und Verurteilten zählten eine Frauenrechtlerin sowie religiöse Würdenträger und Aktivist_innen, die lediglich friedlich ihre Meinung geäußert hatten, denen aber Straftaten bis hin zu Verbrechen, die mit der Todesstrafe geahndet werden können, zur Last gelegt wurden.
Im März 2020 begann vor dem Sonderstrafgericht ein Massenprozess gegen 68 palästinensische, jordanische und saudi-arabische Staatsbürger, die auf Grundlage des Antiterrorgesetzes angeklagt waren und sich konstruierter Vorwürfe erwehren mussten. Zwei der Angeklagten, Mohammed al-Khudari und sein Sohn Hani al-Khudari, wurden beschuldigt, sich einer "terroristischen Vereinigung" angeschlossen zu haben. Gemeint war damit die De-facto-Verwaltung der Hamas im Gazastreifen. Beide waren nach ihrer Festnahme für einen Monat Opfer des Verschwindenlassens und wurden zwei Monate lang ohne Kontakt zur Außenwelt und in Einzelhaft festgehalten. Sie hatten vom Zeitpunkt ihrer Festnahme an keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand.
Im Juni wurde gegen 14 Personen, die seit April 2019 in Haft saßen, weil sie die Frauenrechtsbewegung und Frauenrechtsaktivistinnen friedlich unterstützt hatten, Anklage erhoben auf Grundlage des Gesetzes zur Internetkriminalität oder des Antiterrorgesetzes oder beider Gesetze gleichzeitig. Zu den Angeklagten gehörte Salah al-Haidar, der Sohn von Aziza al-Yousef, einer Frauenrechtlerin, die wegen ihres Engagements weiterhin vor Gericht stand.
Im September wurden acht Männer wegen der Ermordung des saudi-arabischen Journalisten Jamal Khashoggi in der Türkei im Jahr 2018 rechtskräftig verurteilt. Das Strafgericht in Riad wandelte Todesurteile, die ursprünglich gegen fünf von ihnen verhängt worden waren, in Freiheitsstrafen um und verurteilte alle acht Angeklagten zu Haftstrafen zwischen sieben und 20 Jahren. Zum Prozess waren außer Diplomat_innen und Journalist_innen keine unabhängigen Beobachter_innen zugelassen. Außerdem wurden weder die Identität der Angeklagten noch die Anklagepunkte bekanntgegeben.
Ebenfalls im September verurteilte das Sonderstrafgericht den Schriftsteller und Akademiker Abdullah al-Maliki zu sieben Jahren Haft, weil er sich in Tweets und anderen Kommentaren im Internet zu Meinungsfreiheit und politischer Teilhabe geäußert und ACPRA-Mitglieder verteidigt hatte. Weil er außerdem ein intellektuelles Forum ins Leben gerufen hatte, um über Bücher und Philosophie zu diskutieren, warf man ihm vor, er habe "die öffentliche Meinung gegen die Herrscher des Landes aufgestachelt".
Todesstrafe
Gerichte verhängten 2020 erneut für eine Vielzahl von Straftaten Todesurteile; es wurden zahlreiche Hinrichtungen vollstreckt.
Im April verkündete ein königliches Dekret das Ende der Todesstrafe für Personen, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren, jedoch nur für Straftaten, die gemäß islamischem Recht (Scharia) Ermessensstrafen nach sich zogen. Die Ankündigung folgte auf das 2018 erlassene Jugendgesetz, das Gerichten untersagte, nach eigenem Ermessen Todesurteile gegen Personen unter 15 Jahren zu verhängen. Dies hinderte sie jedoch nicht daran, Todesurteile gegen Jugendliche dieser Altersgruppe zu verhängen, wenn es sich um Verbrechen handelte, für die die Scharia schwere Strafen zwingend vorschrieb (hadd), oder um Verbrechen, die mit Vergeltung (qisas) bestraft werden konnten.
Im August gab die offizielle saudi-arabische Menschenrechtskommission bekannt, dass die Staatsanwaltschaft die längst überfällige Überprüfung der Todesurteile gegen Ali al-Nimr, Abdullah al-Zaher und Dawood al-Marhoun angeordnet habe, denen die unmittelbare Hinrichtung drohte. Die drei jungen Männer waren 2012 als Minderjährige festgenommen und wegen Straftaten im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an regierungskritischen Protesten in der Ostprovinz angeklagt worden. Im Dezember überprüfte die Staatsanwaltschaft ihre Forderung, gegen Mohammad al Faraj die Todesstrafe zu verhängen, und forderte stattdessen eine Gefängnisstrafe. Der Angehörige der schiitischen Minderheit war im Alter von 15 Jahren inhaftiert worden, weil er sich an regierungskritischen Demonstrationen in der Ostprovinz beteiligt hatte.
Die Justizbehörden verstießen in Prozessen, in denen die Todesstrafe verhängt werden kann, gegen die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren, indem sie geheime Schnellverfahren abhielten und den Angeklagten weder Zugang zu einer Person gewährten, die ihre Interessen vertrat, noch zu einem Rechtsbeistand. Ausländische Staatsangehörige hatten häufig in keiner Phase des Verfahrens Zugang zu Dolmetscher_innen.
Gerichtlich verhängte Körperstrafen
Im April 2020 informierte der Justizminister per Rundschreiben alle Gerichte darüber, dass die Prügelstrafe nach Ermessen abgeschafft sei und durch Gefängnisstrafen oder Geldstrafen ersetzt werde. Er setzte damit eine Entscheidung des Obersten Gerichts um. In Fällen, in denen die Scharia die Prügelstrafe zwingend vorsah, wurde sie allerdings weiterhin verhängt.
Es war nicht bekannt, ob die Prügelstrafe, die ein Gericht 2014 nach Ermessen gegen Raif Badawi verhängt hatte, aufgehoben wurde. Der Blogger war wegen "Beleidigung des Islams" und der Gründung eines Internetportals zu 1.000 Stockhieben, zehn Jahren Haft mit anschließendem zehnjährigen Reiseverbot und einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Im Januar 2015 hatte er die ersten 50 Stockhiebe erhalten. Die weitere Vollstreckung der Prügelstrafe wurden aufgeschoben, zunächst aus medizinischen Gründen und später ohne weitere Begründung.
Rechte von Frauen und Mädchen
Im Juli 2020 empfahlen Mitglieder des Schura-Rats, eines Gremiums, das die Monarchie berät, die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Staatsbürgerschaft dahingehend zu ändern, dass Kinder saudischer Frauen, die mit Ausländern verheiratet waren, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung ohne Gebühren und langwierige Verfahren erhalten sollten. Dies war als Zwischenlösung gedacht, um Mängel des Gesetzes zu beheben, das es saudi-arabischen Frauen, die mit Ausländern verheiratet waren, nicht erlaubte, ihre Staatsbürgerschaft an ihre Kinder weiterzugeben.
Eine positive Entwicklung stellte die Entscheidung eines Gerichts dar, das im Juli befand, es sei kein Verbrechen, wenn "eine erwachsene, vernünftige Frau unabhängig lebt". Es ging dabei um den Fall von Maryam al-Otaibi, deren Vater – der auch ihr gesetzlicher Vormund war – sie angezeigt hatte, weil sie ihr Elternhaus verlassen hatte. Maryam al-Otaibi hatte sich aktiv an der Kampagne zur Abschaffung der männlichen Vormundschaft beteiligt. Es blieb unklar, ob das Urteil ein Signal dafür war, dass die Behörden die Kriminalisierung von Frauen beenden würden, die ohne Erlaubnis ihres Vormunds von zu Hause flohen. Bisher konnte der Vormund die Frau anzeigen, die dann wegen "Abwesenheit" strafrechtlich verfolgt wurde.
Frauen und Mädchen wurden weiterhin durch Gesetze und im Alltag benachteiligt, vor allem bezüglich Heirat, Scheidung und Erbschaftsangelegenheiten, und waren nur unzureichend vor sexualisierter Gewalt und anderen gewaltsamen Übergriffen geschützt. Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden waren, benötigten noch immer das Einverständnis ihres männlichen Vormunds, wenn sie geschützte Zufluchtsorte verlassen wollten.
Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen
Homosexualität blieb in Saudi-Arabien verboten und wurde mit Stockhieben und Gefängnis bestraft.
Der jemenitische Staatsbürger Mohamed al-Bokari, der sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI) einsetzt, wurde im Juli 2020 zu zehn Monaten Haft und anschließender Abschiebung in den Jemen verurteilt. Die Anklage warf ihm vor, gegen die öffentliche Moral verstoßen, online für Homosexualität geworben und Frauen nachgeahmt zu haben. Die Behörden hatten ihn im April willkürlich festgenommen, nachdem er ein Video veröffentlicht hatte, in dem er sich für persönliche Freiheiten von LGBTI aussprach.
Rechte von Migrant_innen
Zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 verlängerten die Behörden gebührenfrei die Aufenthaltsgenehmigungen ausländischer Arbeiter_innen, und die saudi-arabische Menschenrechtskommission gab die Freilassung von 250 ausländischen Häftlingen bekannt, die wegen gewaltloser Verstöße gegen das Einwanderungs- und Aufenthaltsrecht inhaftiert waren.
Die etwa 10 Mio. Arbeitsmigrant_innen unterlagen jedoch weiterhin dem Sponsorensystem (kafala), das Arbeitgeber_innen unverhältnismäßig weitreichende Befugnisse einräumte. Arbeitsmigrant_innen konnten ohne Erlaubnis ihrer Arbeitgeber_innen weder das Land verlassen noch den Arbeitsplatz wechseln, was die Gefahr erhöhte, misshandelt und ausgebeutet zu werden. In Verbindung mit miserablen Lebensbedingungen, mangelndem rechtlichem Schutz und eingeschränktem Zugang zu Gesundheitsvorsorge und medizinischer Behandlung bedeutete dies, dass Arbeitsmigrant_innen in der Corona-Pandemie besonders verwundbar und einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt waren.
Von März an inhaftierten die Behörden Tausende äthiopische Migrant_innen, darunter auch schwangere Frauen und Kinder, willkürlich und unter harten Bedingungen in mindestens fünf Haftanstalten im ganzen Land. Nach Angaben der Inhaftierten mangelte es ihnen an angemessener Nahrung, Wasser, medizinischer Versorgung, sanitären Einrichtungen und Kleidung. Die Zellen waren stark überfüllt, und die Inhaftierten durften nicht ins Freie gehen. Auf die besonderen Bedürfnisse von schwangeren und stillenden Frauen wurde keine Rücksicht genommen. Neugeborene, Kinder und Jugendliche litten unter denselben schrecklichen Bedingungen wie die erwachsenen Häftlinge.
Es war zwar schwierig, festzustellen, wie viele Menschen in der Haft starben, und entsprechende Vorwürfe zu überprüfen. Befragte Häftlinge sagten jedoch aus, sie hätten die Leichen von sieben Mithäftlingen gesehen. Drei Frauen gaben an, Kontakt zu einer Inhaftierten gehabt zu haben, deren Baby in der Haft gestorben war. Acht Inhaftierte gaben an, Schläge durch Wärter_innen selbst erlebt und gesehen zu haben. Zwei Häftlinge berichteten, dass Wärter_innen Elektroschocks als Strafe verabreicht hätten.