Pressemitteilung Aktuell Großbritannien und Nordirland 04. Januar 2021

Assange-Urteil bestätigt Prozess als politisch motiviert

AufnaAufnahme von Julian Assange durch eine zerkratze Scheibe hindurch. Er trägt eine Brille.

Zum heutigen Urteil eines Londoner Gerichts gegen die Auslieferung von Julian Assange an die USA, wo ihm Misshandlungen im Gefängnis drohen, sagt Nils Muižnieks, Direktor für Europa bei Amnesty International:

"Wir begrüßen die Tatsache, dass Julian Assange nicht an die USA ausgeliefert wird, und dass das Gericht anerkannt hat, dass ihm aufgrund seines Gesundheitszustands in US-Gefängnissen Misshandlungen drohen. Doch die Anklagen gegen ihn hätten erst gar nicht erhoben werden dürfen. Die Vorwürfe waren politisch motiviert und die britische Regierung hätte die US-Regierung nicht so bereitwillig bei der unerbittlichen Verfolgung von Assange unterstützen dürfen."

"Das Urteil ist zwar richtig und schützt Assange vor der Auslieferung, aber Großbritannien muss sich trotzdem den Vorwurf gefallen lassen, auf Drängen der USA diesen politisch motivierten Prozess betrieben und die Presse- und Meinungsfreiheit auf die Anklagebank gesetzt zu haben. Dies schafft einen eklatanten Präzedenzfall, für den die US-Regierung die Verantwortung und die britische Regierung eine Mitschuld trägt."

Hintergrund

Der Auslieferungsantrag der USA gegen Julian Assange beruht auf Anklagen, die direkt auf die Veröffentlichung von enthüllten Dokumenten im Rahmen seiner Arbeit mit WikiLeaks zurückzuführen sind. Derartige Informationen zu veröffentlichen, ist ein Grundelement der Pressefreiheit und des Rechts auf Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse. Diese Aktivitäten sind daher zu schützen und nicht zu kriminalisieren.

In den USA könnte Julian Assange auf der Grundlage von 18 Anklagen vor Gericht gestellt werden. 17 dieser Anklagepunkte werden unter dem Spionagegesetz (Espionage Act) und einer unter dem Cybergesetz (Computer Fraud and Abuse Act) erhoben. Darüber hinaus könnten ihm schwere Menschenrechtsverletzungen drohen wie zum Beispiel Haftbedingungen, die Folter und anderer Misshandlung gleichkommen. Dies schließt verlängerte Isolationshaft mit ein. Julian Assange ist der erste Verleger, der sich wegen Anklagen unter dem Spionagegesetz verantworten muss.

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