DEINE SPENDE KANN LEBEN RETTEN!
Mit Amnesty kannst du dort helfen, wo es am dringendsten nötig ist.
DEINE SPENDE WIRKT!
Russland 2019
Ein friedlicher Demonstrant wird bei Prosteten in Moskau im Juli 2019 von Sicherheitskräften festgenommen
© Oleg Kozlovsky / Amnesty International
- Hintergrund
- Versammlungsfreiheit
- Menschenrechtsverteidiger_innen und Vereinigungsfreiheit
- Recht auf freie Meinungsäußerung
- Religions- und Glaubensfreiheit
- Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen
- Terrorismusbekämpfung
- Folter und andere Misshandlungen
- Gewalt gegen Frauen und Mädchen
- Flüchtlinge und Migrant_innen
- Veröffentlichungen von Amnesty International
Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2019
Durch eine zunehmende Einschränkung der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit in Gesetzgebung und Praxis wurde die Menschenrechtsbilanz Russlands 2019 weiter verschlechtert. Wer versuchte, diese Rechte wahrzunehmen, musste mit Repressalien rechnen, die von Schikanierung bis hin zur Misshandlung durch die Polizei, willkürlicher Festnahme, hohen Geldstrafen und in einigen Fällen auch zu Strafverfolgung und Inhaftierung reichten. Gegen Menschenrechtsverteidiger_innen und NGOs wurden die repressiven Gesetze über "ausländische Agenten" und "unerwünschte Organisationen" angewendet. Hunderte von Zeugen Jehovas wurden wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt. Auch andere gefährdete Minderheiten litten unter Diskriminierung und Verfolgung. Die Bestimmungen zur Terrorismusbekämpfung wurden in ganz Russland und auf der Krim dazu genutzt, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Folter war noch immer allgegenwärtig, die Täter_innen blieben straffrei. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor eine alltägliche Erscheinung, die nur unzureichend bekämpft wurde. Ein dem Parlament vorgelegter Gesetzesentwurf über häusliche Gewalt löste bei konservativen Gruppen heftigen Widerstand und Drohungen gegen die Befürworter_innen aus. Flüchtlinge wurden in Länder abgeschoben, in denen ihnen Folter drohte.
Hintergrund
Das Jahr 2019 endete mit dem 20. Jubiläum von Wladimir Putin als russischer Staatschef. Es war von schwelenden politischen Spannungen und sozialer Unzufriedenheit geprägt, verbunden mit einem allgemein sinkenden Lebensstandard und wachsendem Misstrauen der Bevölkerung gegenüber der Regierungspartei "Einiges Russland". Flächendeckende Korruption, Umweltprobleme, eine sich verschlechternde und nicht durchdachte Stadtplanung sowie die Verschärfung der Menschenrechtslage führten im ganzen Land zu Protesten. In Moskau kam es nach der Weigerung der Behörden, Kandidat_innen der Opposition für die Wahlen zur Stadtduma zuzulassen, zu den größten Protestkundgebungen seit Jahren.
Fünf Jahre nach der Aussetzung ihres Stimmrechts wegen der Annexion der Krim kehrte die Russische Föderation nach einem diplomatischen Kompromiss in den Europarat zurück. Ein Teil der russischen Menschenrechtsgemeinschaft sah darin einen Verrat an den Grundwerten des Rates, während ein anderer es begrüßte, Russland im Europarat zu halten, damit russische Staatsangehörige weiter die Möglichkeit hatten, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen. Russland trieb die Integration der besetzten Krim weiter voran, und die anhaltende offene und verdeckte Militärpräsenz in Georgien, Syrien, der Ukraine und anderswo trug auch 2019 zu zahlreichen Menschenrechtsverletzungen bei.
Versammlungsfreiheit
Aufgrund der zunehmenden Entfremdung der Bevölkerung von den Behörden nahm die Zahl der Straßenproteste zu; dabei ging es neben politischen Themen immer öfter auch um lokale wirtschaftliche, soziale oder ökologische Fragen wie z.B. die Abfallentsorgung, aber auch allgemeinere politische Forderungen wurden gestellt. Die Behörden reagierten darauf oft mit der Verweigerung der (im Gesetz verbindlich vorgeschriebenen) Genehmigung für öffentliche Versammlungen, der Auflösung friedlicher Versammlungen und der administrativen und strafrechtlichen Verfolgung der Organisator_innen und Teilnehmenden. Diese Behandlung friedlich demonstrierender Menschen löste wiederum eine beispiellose öffentliche Solidarität mit ihnen aus.
Im Juli und August 2019 wurden bei Protesten in Moskau, die bis zum gewaltsamen Eingreifen von Polizei und Nationalgarde friedlich verliefen, mehr als 2.600 Menschen festgenommen. Es gab zahlreiche Berichte über willkürliche Festnahmen, die Anwendung unverhältnismäßiger, wahlloser Gewalt und die Misshandlung von Protestierenden durch die Ordnungskräfte, aber in keinem Fall wurden Ermittlungen eingeleitet. Zu Opfern von Polizeigewalt wurden auch zufällig anwesende Personen wie der Jogger Konstantin Konovalov, der am 27. Juli grundlos angehalten und zu Boden geworfen wurde, ehe die Demonstration überhaupt begonnen hatte. Ein Polizeibeamter soll auf seinen Fuß getreten und ihn gebrochen haben. In Moskau und anderen Städten wurden viele Festgenommene inhaftiert und mit hohen Geldstrafen belegt, gegen mehrere Personen wurde im Rahmen von Ermittlungen wegen angeblicher "Massenunruhen" ein Strafverfahren eingeleitet. Mindestens 28 Personen wurden im Zusammenhang mit den Demonstrationen strafrechtlich verfolgt, die meisten wegen "Widerstands gegen die Staatsgewalt"; gegen 16 von ihnen ergingen Schuldsprüche, und zehn wurden nach sehr fehlerhaften Prozessen zu Gefängnisstrafen verurteilt.
Bei der Niederschlagung der Proteste wurde erneut auf Paragraf 212 Absatz 1 des Strafgesetzbuches, "wiederholter Verstoß gegen die Regeln für die Durchführung öffentlicher Versammlungen", zurückgegriffen. Die drei friedlichen Demonstranten Vyacheslav Egorov, Andrey Borovikov and Konstantin Kotov wurden auf der Grundlage dieser Bestimmungen strafrechtlich verfolgt. Kotov wurde zu vier Jahren Haft verurteilt und Borovikov zu 400 Stunden gemeinnütziger Arbeit, Egorov wartete Ende des Jahres noch auf seinen Prozess.
Im Oktober 2019 wurden die friedlichen Aktivisten Yan Sidorov und Viacheslav Mordasov wegen ihrer kurzen friedlichen Mahnwache 2017 im südrussischen Rostow am Don zu jeweils über sechs Jahren Haft in einer Strafkolonie des strengen Regimes verurteilt. Im Dezember 2019 wurde ihr Urteil vom Berufungsgericht bestätigt. Ihr Mitangeklagter Viacheslav Shashmin erhielt drei Jahre auf Bewährung.
Zwischen Ende 2018 und Anfang 2019 fanden in Inguschetiens Hauptstadt Magas im Nordkaukasus eine Reihe von überwiegend friedlichen Protesten gegen einen geplanten Gebietstausch mit dem benachbarten Tschetschenien statt. Zwar duldeten die Behörden die Proteste während dieser Zeit, doch am 27. März trieben sie die friedlich Demonstrierenden auseinander und provozierten sie zu vereinzelten Gewalttätigkeiten. Mehr als 30 Personen wurden daraufhin wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" strafrechtlich verfolgt, darunter sechs Aktivist_innen, denen die Organisation der Proteste vorgeworfen wurde.
Menschenrechtsverteidiger_innen und Vereinigungsfreiheit
Auch 2019 blieben frühere gewalttätige Übergriffe gegen Menschenrechtsverteidiger_innen ungeahndet. Menschenrechtsorganisationen und andere NGOs sowie ihre Mitglieder sahen sich unter den repressiven Gesetzen über "ausländische Agenten" und "unerwünschte Organisationen" mit Strafverfolgungsmaßnahmen und Verleumdungskampagnen in regierungsgesteuerten Medien konfrontiert.
Zehn Jahre nach der Entführung und Ermordung von Natalia Estemirova, einer prominenten Vertreterin der NGO Memorial in Grosny, war ihr mutmaßlicher Mörder immer noch nicht vor Gericht gestellt worden. Und auch die maskierten Unbekannten, die in der südrussischen Region Krasnodar im Dezember 2017 den Umweltschützer Andrej Rudomakha brutal zusammengeschlagen hatten, waren noch nicht identifiziert, ebenso wenig wie diejenigen, die im Oktober 2018 in Inguschetien den Researcher Oleg Koslowski von Amnesty International entführt und eine Scheinhinrichtung mit ihm durchgeführt hatten. Bei einigen dieser Verbrechen liefen formell noch die Ermittlungen.
Im März 2019 verurteilte das Stadtgericht Schali den im Januar 2018 festgenommenen Leiter des Grosnyer Büros von Memorial, Oyub Titiev, auf der Grundlage konstruierter Vorwürfe des Drogenbesitzes zu vier Jahren Haft. Im Juni wurde Titiev unter Anrechnung der Untersuchungshaft auf Bewährung freigelassen.
Fünf Aktivist_innen wurden wegen "Zusammenarbeit" mit "unerwünschten" Organisationen strafrechtlich verfolgt. Anastasia Shevchenko wurde am 21. Januar 2019 in Rostow am Don festgenommen und verbrachte nach zwei Tagen Haft das gesamte Jahr bis zur Verhandlung in Hausarrest. Der Prozess gegen Yana Antonova begann im November in Krasnodar. Beiden wurde vorgeworfen, mit der oppositionellen Bewegung Offenes Russland (Otkrytaya Rossia) in Verbindung zu stehen, was im Falle eines Schuldspruchs bis zu sechs Jahren Haft bedeuten würde.
Im Oktober 2019 verurteilte ein Gericht in Krasnodar den Menschenrechtsanwalt Mikhail Benyash wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" zu einer Geldstrafe von 60.000 Rubel (969 US-Dollar), die mit Blick auf seine zweimonatige Untersuchungshaft um die Hälfte reduziert wurde. Er war im September 2018 von Polizist_innen in Zivil festgenommen und mit Schlägen misshandelt worden. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe wurden anschließend erfunden. Seine Darstellung des Vorfalls wurde nicht zur Kenntnis genommen.
Das Justizministerium leitete Verwaltungsverfahren gegen mehrere Organisationen wegen Verstoßes gegen die Gesetzgebung zu "ausländischen Agenten" ein. Die Gerichte verhängten daraufhin unter anderem gegen das Menschenrechtszentrum Memorial und gegen International Memorial empfindliche Geldstrafen und ordneten die Auflösung der Bewegung für Menschenrechte (Dvizhenie Za Prava Cheloveka) an. Gegen die Leiterin der Umweltorganisation Ecodefence, Alexandra Koroleva, wurden insgesamt fünf unbegründete Strafverfahren eingeleitet, so dass sie gezwungen war, das Land zu verlassen. Sie stellte in Deutschland einen Asylantrag, der im Dezember 2019 bewilligt wurde.
Im August 2019 leitete die russische Ermittlungsbehörde gegen die Anti-Korruptionsstiftung von Aleksey Navalny (FBK) Strafermittlungen wegen angeblicher Geldwäsche ein. Unter diesem Vorwand wurden die Wohnungen von Hunderten seiner Anhänger_innen und anderer Aktivist_innen der Opposition im ganzen Land durchsucht und die persönlichen Bankkonten von FBK-Mitarbeiter_innen und verschiedenen Aktivist_innen eingefroren. Im Oktober 2019 wurde Navalnys "Anti-Korruptions-Stiftung" als "ausländischer Agent" eingetragen. Es war zu diesem Zeitpunkt eines der erfolgreichsten Crowdfunding-Projekte in Russland.
Vier weitere ausländische Organisationen, darunter die in Prag ansässige NGO People in Need, wurden für "unerwünscht" erklärt, womit sich ihre Gesamtzahl auf 19 erhöhte. Nunmehr ist diese Organisation und jede Zusammenarbeit mit ihr illegal. Gegen mehrere russische NGOs wurden wegen angeblicher Verbindungen zu "unerwünschten Organisationen" hohe Strafen verhängt. Im April 2019 wurde die Umweltorganisation Environmental Watch for the North Caucasus mit Sitz in der Region Krasnodar von einem Gericht in Maikop zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie ihre Webseite mit Blogs verlinkt hatte, die zuvor auf der Webseite der "unerwünschten" Bewegung Offenes Russland (Otkrytaya Rossia) veröffentlicht worden waren. Im September 2019 verurteilte ein Gericht im westsibirischen Barnaul die Organisation Junge Journalisten des Altai zu einer Geldstrafe, weil auf ihrer Webseite ein nicht mehr funktionierender Link zum "unerwünschten" Open Society Institute stand.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2019 in Gesetz und Praxis weiter eingeschränkt, unter anderem durch zusätzliche Restriktionen im Internet und neue Repressalien gegen Online-Dissident_innen. Die Anwendung der Rechtsvorschriften zur Meinungsäußerung auf staatliche Medien und Behörden unterschied sich immer stärker von ihrer Anwendung auf kritische Medien, die abweichende Meinungen äußerten.
Während die "Aufstachelung zu Hass und Feindschaft" (Paragraf 282 des Strafgesetzbuches) im Januar 2019 teilweise entkriminalisiert wurde, erfolgte bei anderen strafrechtlichen Bestimmungen, darunter Paragraf 280 (öffentliches Anstiften zu "extremistischen" Handlungen), weiterhin eine selektive Anwendung gegen Andersdenkende. Nach einem im März verabschiedeten neuen Gesetz wurden die "Verbreitung gefälschter Nachrichten" und die "Beleidigung" des Staates, seiner Symbole und Organe im Internet zu Ordnungswidrigkeiten, die mit hohen Geldbußen geahndet werden. In der Folge wurden bis Dezember über 20 Personen mit Geldbußen belegt, vor allem wegen Kritik am Präsidenten. Dagegen waren die Verleumdung von Regierungskritiker_innen und die Verbreitung "gefälschter Nachrichten" über sie in den staatlich kontrollierten Medien an der Tagesordnung. Der tschetschenische Präsident Ramzan Kadyrow drohte öffentlich und ungestraft damit, Blogger_innen wegen der Verbreitung von "Zwietracht und Klatsch" einzuschüchtern, ins Gefängnis zu stecken und zu töten.
Im Februar 2019 wurde gegen die Journalistin Svetlana Prokopieva aus dem nordwestrussischen Pskov ein Strafverfahren wegen "Rechtfertigung des Terrorismus" eingeleitet, weil sie in einem Artikel vom Oktober 2018 im Zusammenhang mit einem Selbstmordattentat auf ein Büro des Föderalen Sicherheitsdienstes die Behörden kritisiert hatte. Im Juni wurde Abdulmumin Gadzhiev, ein Journalist der unabhängigen dagestanischen Zeitung Tschernowik, unter dem unbegründeten Vorwurf der Terrorismusfinanzierung festgenommen; er musste den Rest des Jahres in Untersuchungshaft verbringen. Im selben Monat legte die Polizei in Moskau dem investigativen Journalisten Ivan Golunov ein fingiertes Drogendelikt zur Last und nahm ihn in Gewahrsam. Die unerwartet heftige Reaktion aus der Welt der Medien und der Öffentlichkeit zwang die Behörden, die Fälschung der Beweise einzuräumen und ihn ohne Anklage freizulassen. Die für seine Festnahme verantwortlichen Polizeibeamt_innen wurden entlassen, doch erst Ende des Jahres wurde Ivan Golunovs Anwaltsteam über strafrechtliche Ermittlungen gegen sie informiert.
Im November 2019 trat das Gesetz über das "Souveräne RuNet" in Kraft, das es den russischen Behörden ermöglichen soll, in Krisensituationen die Nachrichtenströme im Internet vollständig zu kontrollieren. Im Dezember unterzeichnete Präsident Wladimir Putin ein neues Gesetz, nach dem sich alle Bürger_innen als "ausländischer Agent" registrieren lassen müssen, die Informationen ausländischer Medien oder "Agenten" weiterverbreiten und Gelder aus dem Ausland erhalten. Verstöße gegen diese Bestimmung werden mit Geldstrafen von bis zu 5.000.000 Rubel (etwa 80.000 Euro) geahndet.
Religions- und Glaubensfreiheit
Nach dem Verbot der Zeugen Jehovas als "extremistische" Organisation im Jahr 2017 wurden in ganz Russland Hunderte von Angehörigen dieser Religionsgemeinschaft wegen ihrer Überzeugungen strafrechtlich verfolgt. Als erster Betroffener wurde der dänische Staatsangehörige Dennis Christensen von der örtlichen Gruppe der Zeugen Jehovas im zentralrussischen Orel 2019 zu sechs Jahren Haft verurteilt, weil er "Aktivitäten einer extremistischen Gruppierung organisiert" habe. Nach der Bestätigung des Urteils im Mai wurde er zur Verbüßung seiner sechsjährigen Haftstrafe in eine Strafkolonie in der 200 km entfernten Region Kursk überstellt. Im Laufe des Jahres wurden mindestens 17 weitere Zeugen Jehovas verurteilt, sieben von ihnen zu Freiheitsstrafen; viele weitere wurden zum Beispiel mit Hausdurchsuchungen schikaniert. Einige von ihnen erklärten, während der Vernehmung gefoltert oder misshandelt worden zu sein.
Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen
LGBTI wurden 2019 nach wie vor diskriminiert und schikaniert, und das homofeindliche Gesetz gegen das "Propagieren von nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen zwischen Minderjährigen" wurde wiederholt zur Unterdrückung ihrer freien Meinungsäußerung eingesetzt. Drohungen gegen Menschen, die sich für LGBTI-Rechte einsetzten, waren an der Tagesordnung, die Täter_innen genossen Straffreiheit.
Die sich häufenden Beweise für die Entführung, Folterung und Tötung schwuler Männer in Tschetschenien durch die Polizei in den vergangenen Jahren wurden von den Behörden der russischen Föderation konsequent ignoriert. Im Mai 2019 rief Maxim Lapunov, ein Überlebender von Polizeimisshandlungen, dem in Russland keine Gerechtigkeit zuteil wurde, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an, der seine Beschwerde im November zur Entscheidung annahm und Russland zur Stellungnahme innerhalb von vier Monaten aufforderte. Im November 2019 wurde die LGBTI-Aktivistin Yulia Tsvetkova aus Komsomolsk am Amur wegen "Herstellung und Verbreitung von pornografischem Material" angeklagt und wegen der Online-Veröffentlichung ihrer künstlerischen Darstellungen von weiblichen Genitalien unter Hausarrest gestellt. Auf diese Straftat stehen bis zu sechs Jahre Haft.
Terrorismusbekämpfung
Die Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung wurde 2019 in großem Umfang zur politisch motivierten Strafverfolgung genutzt. Im März und Mai begannen in St. Petersburg und Pensa die Gerichtsverfahren gegen mehrere Männer, die beschuldigt wurden, ein "terroristisches" Netzwerk (sets) gegründet zu haben oder daran beteiligt gewesen zu sein. Im Dezember 2019 beantragte die Staatsanwaltschaft Pensa für die Angeklagten Haftstrafen von sechs bis 18 Jahren. Die glaubwürdigen Foltervorwürfe mehrerer Angeklagter, darunter Viktor Filinkov und Dmitriy Pchelintsev, wurden nicht zur Kenntnis genommen, und das gesamte Verfahren, das vor allem auf politische Oppositionelle und Aktivist_innen abzielte und auf erzwungenen "Geständnissen" basierte, ließ den Verdacht aufkommen, dass die Anklage erfunden war.
Andere, nicht weniger fragwürdige Prozesse wurden auch anderswo geführt, so zum Beispiel in Moskau gegen die Gruppe Novoe Velichie (Neue Größe).
Im November 2019 verurteilte das Militärgericht Rostow am Don sechs gewaltlose politische Gefangene von der besetzten Krim, darunter der Menschenrechtsverteidiger Emir-Usein Kuku, zu Haftstrafen zwischen sieben und 19 Jahren. Sie wurden der Mitgliedschaft in der Organisation Hizb ut-Tahrir beschuldigt, einer Gruppierung der Krimtatar_innen, die in Russland seit 2003 als "terroristisch" gilt, In der Ukraine aber legal ist. Auf der Krim wird die vermeintliche Mitgliedschaft in Hizb ut-Tahrir von den russischen De-facto-Behörden als Vorwand für politisch motivierte Repressalien gegen ethnische Krimtatar_innen benutzt. Ähnlich harte Urteile wurden im Laufe des Jahres gegen mindestens 15 weitere mutmaßliche Mitglieder der Hizb ut-Tahrir in Russland verhängt.
Folter und andere Misshandlungen
Folter und andere Misshandlungen in den Haftanstalten waren 2019 nach wie vor an der Tagesordnung, und die Täter_innen wurden so gut wie nie zur Verantwortung gezogen. Aus ganz Russland trafen unzählige Foltervorwürfe ein. Im Dezember erhielt die gemeinnützige Stiftung Nushna Pomosch (Nötige Hilfe) von der Ermittlungsbehörde Statistiken über Folterungen in Haftanstalten. Demzufolge wurden von 2015 bis 2018 jährlich zwischen 1.590 und 1.881 Beschwerden wegen "Amtsmissbrauchs" durch Strafvollzugsbeamt_innen verzeichnet. Nur bei 1,7 - 3,2% dieser Beschwerden wurden Ermittlungen durchgeführt.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Mehrere spektakuläre Fälle waren 2019 symbolisch für die Gewalt gegen Frauen, insbesondere für häusliche Gewalt. Den ganzen Sommer 2019 über wurden in Moskau und anderen Städten Mahnwachen und Flashmobs zur Unterstützung von Angelina, Krestina und Maria Khachaturyan veranstaltet. Die drei zum Zeitpunkt ihrer Festnahme 17-, 18- und 19-jährigen Schwestern gaben zu, ihren Vater nach jahrelangem systematischem physischem, sexuellem und psychischem Missbrauch getötet zu haben. Für die Aktivist_innen standen sie als für unzählige andere Überlebende solcher Misshandlungen und die typische Reaktion des Staates darauf: fehlender Schutz und keine konsequente Strafverfolgung. Dadurch käme es zu solchen Verzweiflungstaten. Im Juni 2019 wurden die ursprünglich milderen Strafvorwürfe durch den schwerwiegenden Strafvorwurf der "vorsätzlichen Tötung durch eine Gruppe" ersetzt. Hierfür kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren verhängt werden.
Im Juli 2019 betonte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem ersten Urteil zu häuslicher Gewalt in Russland (Volodina gegen Russland) zugunsten der Antragstellerin das "anhaltende Versäumnis Russlands, Gesetze zur Bekämpfung häuslicher Gewalt zu verabschieden", und bezeichnete die bestehenden Bestimmungen als "nicht ausreichend, um den Opfern ausreichenden Schutz zu bieten". Im Oktober folgte ein zweites Urteil des EGMR zu diesem Thema (Barsova gegen Russland); Aus dem Gericht verlautete, dass noch etwa 100 ähnliche Beschwerden aus Russland zur Bearbeitung anstünden. In einer offiziellen Mitteilung des Justizministeriums an den EGMR vom Oktober wurden die Bedeutung und das Ausmaß des Problems in Russland und seine Auswirkungen vor allem auf Frauen bestritten und die Diskriminierung von Männern als größer bezeichnet.
Im November 2019 wurde im Parlament ein lang erwarteter Gesetzentwurf zur häuslichen Gewalt vorgelegt. Der Entwurf blieb mit seinen Bestimmungen weit hinter wirksamen Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Personen und Überlebender zurück. Dennoch stieß er auf heftigen Widerstand von konservativen Gruppen einschließlich der russisch-orthodoxen Kirche, die darin eine Bedrohung für Russlands "traditionelle Werte" und für "die Familie" sahen. Die Befürworter_innen der Gesetzgebung über häusliche Gewalt, darunter die Abgeordnete der Staatsduma Oksana Pushkina und die Anwältin Mari Davtyan, berichteten, dass sie Drohungen von Gegner_innen des Gesetzes erhielten.
Flüchtlinge und Migrant_innen
Auch 2019 schob Russland Menschen, die internationalen Schutz benötigten, in Herkunftsländer ab, in denen ihnen Folter und andere Menschenrechtsverletzungen drohten, und wandte dabei auch Praktiken an, die auf geheime Überstellungen hinausliefen.
Fakhraddin Abbasov (Aboszoda), ein seit 2008 in Russland lebender politischer Migrant aus Aserbaidschan, befand sich seit September 2018 aufgrund eines Auslieferungsersuchens Aserbaidschans, dessen Behörden ihm Verbrechen gegen den Staat zur Last legen, in Haft. Sein Asylantrag war im Oktober 2018 vom Innenministerium mit der Begründung abgelehnt worden, dass er bereits eine bis Februar 2019 gültige russische Aufenthaltsgenehmigung besitze. Er legte gegen diese Entscheidung Berufung ein und sollte am 28. Februar 2019 vor Gericht erscheinen. Am 27. Februar wurde er jedoch von nicht identifizierten Ordnungskräften aus seiner Zelle an einen unbekannten Ort gebracht. Seine Anhörung im Berufungsverfahren wurde vertagt. Am 1. März erklärte der aserbaidschanische Staatssicherheitsdienst, Fakhraddin Abbasov sei bei seiner Ankunft am 28. Februar auf dem internationalen Flughafen von Baku in Gewahrsam genommen worden.
Veröffentlichungen von Amnesty International
Russia: Run-up to local Moscow election marred by unprecedented attacks on rights, 6. September 2019
Russia: Environmental activist arrested, faces prison for peaceful protest, 18. April 2019
Russia: Two youth activists jailed in deplorable act of injustice, 4. Oktober 2019
Russia: Unfair game: Persecution of human rights defenders in Russia intensifies, 17. September 2019
Russia: 10 years since the killing of Chechen human rights defender Natalia Estemirova, no justice in sight, 15. Juli 2019
Russia: Russia Titiev's parole a welcome step but not justice, 10. Juni 2019
Russia: First criminal case under "undesirable organizations" law marks a new level of repression, 21. Januar 2019
Russian Federation: Charges against activist must be dropped: Yana Antonova, 11. November 2019
Russia: 'Foreign agent' blacklisting for the Anti-Corruption Foundation is latest attack on freedom of association, 9. Oktober 2019
Russian Federation: Stop unfounded prosecution of Dagestani journalist and reprisals against Chernovik, 16. Oktober 2019
Russia: Detention and alleged beating of a prominent investigative journalist is deeply alarming, 7. Juni 2019
Russia: 'Foreign agents' bill threatens journalists: Amendment would extend restrictions to individuals, including bloggers, 18. November 2019
Russia: Danish Jehovah’s Witness jailed for his faith: Dennis Christensen, 12. Februar 2019
Russian Federation: Effectively investigate allegations of torture against and persecution of Jehovah’s Witnesses, 25. Februar 2019
Russia: Feminist activist fined for "gay propaganda" and facing criminal "pornography" charges, 11. Dezember 2019
Russia: Emir-Usein Kuku and five co-defendants from occupied Crimea slapped with long sentences, 12. November 2019
Amnesty International's submission to the Council of Europe Committee of Ministers, 6. März 2019