Kongo (Demokratische Republik) 2023
© Amnesty International
- Hintergrund
- Rechtswidrige Angriffe und Tötungen
- Rechte von Binnenvertriebenen
- Sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt
- Außergerichtliche Hinrichtungen
- Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
- Willkürliche Inhaftierungen und unfaire Gerichtsverfahren
- Menschenrechtsverteidiger*innen
- Rechtswidrige Zwangsräumungen
- Rechte indigener Gemeinschaften
- Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen
- Recht auf Bildung
- Recht auf eine gesunde Umwelt
- Unmenschliche Haftbedingungen
- Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung
- Veröffentlichung von Amnesty International
Berichtszeitraum: 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Die Menschenrechtslage war weiterhin katastrophal. Anhaltende Großangriffe bewaffneter Gruppen und der kongolesischen Sicherheitskräfte auf die Zivilbevölkerung befeuerten die humanitäre Krise, in deren Folge fast 7 Mio. Menschen in andere Landesteile und Tausende ins Ausland flohen. Bewaffnete Gruppen töteten Tausende Zivilpersonen, und die Armee führte außergerichtliche Hinrichtungen durch. Sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt war nach wie vor weit verbreitet. Allein aus der Provinz Nord-Kivu wurden im ersten Quartal des Jahres über 38.000 Fälle derartiger Gewalt gemeldet. Die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wurden regelmäßig verletzt. Journalist*innen, Oppositionelle, Aktivist*innen und weitere Personen wurden willkürlich inhaftiert und in unfairen Verfahren vor Gericht gestellt. Bergbauprojekte führten in der Provinz Lualaba dazu, dass Tausende Menschen gezwungen waren, ihre Häuser zu räumen, und ihre Lebensgrundlagen verloren. Indigene Gemeinschaften wurden im Namen des Naturschutzes vertrieben. Der bewaffnete Konflikt hatte weiterhin verheerende Auswirkungen auf das Recht von Kindern auf Bildung. Naturkatastrophen hatten Hunderte Tote und Tausende Vermisste zur Folge. Die Gefängnisse waren stark überfüllt und die Haftbedingungen weitgehend schlecht. Es gab keine nennenswerten Fortschritte bei der Erlangung von Gerechtigkeit für Betroffene von völkerrechtlichen Verbrechen und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen.
Hintergrund
Zahlreiche bewaffnete Gruppen waren nach wie vor aktiv, vor allem in den Provinzen Ituri, Nord-Kivu und Süd-Kivu im Osten des Landes. Die Regierungen der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) und Ruandas lieferten sich aggressive Wortgefechte und warfen sich gegenseitig vor, bewaffnete Gruppen zu unterstützen. Die kongolesischen Behörden setzten lokale Milizgruppen ein, die sich Anfang Oktober 2023, nach Monaten relativer Ruhe an der Front, Gefechte mit der von Ruanda unterstützten Rebellenbewegung M23 (Mouvement du 23 Mars) lieferten.
Im Oktober kündigte Präsident Félix Tshisekedi an, dass der seit Mai 2021 in den Provinzen Ituri und Nord-Kivu geltende "Belagerungszustand" (in dem das Kriegsrecht gilt) "gelockert" werde.
Im Zusammenhang mit den Parlamentswahlen im Dezember 2023 gingen die Behörden noch härter gegen Andersdenkende vor, was den Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft weiter einschränkte.
Dem Großteil der Bevölkerung wurden soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte verwehrt, darunter der Zugang zu angemessener Nahrung, sauberem Wasser, sanitären Einrichtungen, Strom, Bildung, Gesundheitsversorgung und Wohnraum.
Rechtswidrige Angriffe und Tötungen
Bewaffnete Gruppen verübten 2023 weiterhin großflächige Angriffe auf die Zivilbevölkerung, bei denen landesweit mindestens 4.000 Menschen getötet, Tausende verletzt und zahlreiche weitere entführt wurden. In der Provinz Ituri nahm der von der ethnischen Gruppe der Lendu dominierte bewaffnete Milizenverband CODECO (Coopérative pour le développement du Congo) Angehörige der rivalisierenden ethnischen Gruppe der Hema ins Visier, und zwar auch in Lagern für Binnenvertriebene. Einer dieser Angriffe fand in der Nacht des 12. Juni 2023 statt, als CODECO-Mitglieder nach Angaben der Beobachtungsstelle Kivu Security Tracker das Lager Lala in der Nähe der Stadt Bule mit Schusswaffen und Macheten überfielen und mindestens 46 Menschen töteten, die Hälfte davon Kinder. Bewaffnete Gruppen, die sich mit der ethnischen Gruppe der Hema identifizierten, griffen daraufhin als Vergeltung Dörfer der Lendu an und töteten zahlreiche Menschen.
Im Januar 2023 griffen in der Provinz Nord-Kivu Kämpfer der Allied Democratic Forces, einer ugandischen bewaffneten Gruppe, die seit den 1990er-Jahren in der Region aktiv und mit der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat verbunden ist, das Dorf Makugwe im Verwaltungsbezirk Beni an. Nach Angaben einer örtlichen zivilgesellschaftlichen Organisation töteten sie mindestens 23 Menschen mit Macheten. M23-Kämpfer töteten Dutzende Personen bei Vergeltungsschlägen gegen Zivilpersonen, die sie verdächtigten, rivalisierende bewaffnete Gruppen oder die kongolesische Armee zu unterstützen. Nach Angaben lokaler zivilgesellschaftlicher Gruppen töteten sie am 6. August 2023 in Marangara (Bezirk Rutshuru) mindestens neun Männer, während das Dorf unter ihrer Kontrolle stand.
In der Provinz Süd-Kivu forderten Angriffe auf Zivilpersonen durch bewaffnete Gruppen, die teils der ethnischen Gruppe der Banyamulenge und teils den Bembe und Fuliro angehörten, nach Angaben der Vereinten Nationen Opfer auf beiden Seiten. Laut dem Gemeinsamen Menschenrechtsbüro der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo tötete im Westen des Landes eine bewaffnete Gruppe namens Mobondo zwischen Januar und Oktober 2023 mindestens 100 Menschen und beging straffrei andere schwere Menschenrechtsverletzungen. Die Gruppe war im Zuge gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen den Yaka und den Teke entstanden. Die Behörden der Provinz Tshopo im Zentrum der DR Kongo erklärten, dass infolge von Streitigkeiten, die über die Landbewirtschaftung in der Provinz im Februar 2023 zwischen den Mbole und den Lengola ausgebrochen waren, mehr als 500 Menschen getötet und 77.000 Menschen vertrieben worden seien.
Im Juli 2023 wurde Chérubin Okende, ein ehemaliger Minister und Abgeordneter der Opposition, in seinem Auto in der Hauptstadt Kinshasa tot aufgefunden. Seine Familie hatte ihn einen Tag zuvor als vermisst gemeldet. Zuletzt war er am Verfassungsgericht gesehen worden, wo er im Zusammenhang mit der Offenlegung seines Vermögens einen Termin bei einem Richter hatte. Die von den Behörden versprochene schnelle, gründliche, zielführende und transparente Untersuchung blieb bis zum Ende des Jahres ergebnislos, und es wurde niemand für die Tötung zur Rechenschaft gezogen.
Rechte von Binnenvertriebenen
Schätzungen zufolge lag die Zahl der Binnenvertriebenen in der DR Kongo 2023 bei fast 7 Mio. und damit höher als in jedem anderen afrikanischen Land. Die meisten Vertreibungen gingen auf bewaffnete Konflikte zurück. Nach UN-Angaben waren, wie schon im Jahr 2022, die Provinzen Ituri und Nord-Kivu am stärksten betroffen. Hier waren 2023 mehr als 500.000 weitere Menschen gezwungen, ihre Heimatorte zu verlassen. Anfang Oktober 2023 kam es in Nord-Kivu erneut zu Kämpfen zwischen lokalen bewaffneten Gruppen, die von den kongolesischen Behörden unterstützt wurden, und der von Ruanda unterstützten bewaffneten Gruppe M23. Durch die Kämpfe wurden allein in der ersten Monatshälfte 145.000 Menschen vertrieben.
Sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt
In Verbindung mit den bewaffneten Konflikten und der sich verschärfenden humanitären Krise war sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt weiterhin weit verbreitet. Nach Angaben des UN-Kinderhilfswerks UNICEF wurden allein in der Provinz Nord-Kivu im ersten Quartal 2023 mehr als 38.000 Fälle sexualisierter Gewalt gemeldet, ein Anstieg um 37 Prozent im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Jahr 2022.
In den Lagern rund um die Stadt Goma, in denen rund 600.000 Menschen untergebracht waren, von denen die meisten durch Angriffe der bewaffneten Gruppe M23 vertrieben worden waren, herrschten prekäre Bedingungen, die insbesondere für die dort lebenden Frauen und Mädchen eine Gefahr darstellten. Hunderte von ihnen waren auf der Suche nach Nahrung, Feuerholz und anderen lebenswichtigen Gütern sexualisierter Gewalt, einschließlich Vergewaltigung und Zwangsprostitution, ausgesetzt. Im Mai 2023 erklärte die NGO Ärzte ohne Grenzen, dass das Ausmaß der sexualisierten Gewalt in Lagern für Binnenvertriebene in und um Goma ein bisher nicht gekanntes "katastrophales Ausmaß" erreicht habe. Die NGO versorgte allein in den letzten beiden Aprilwochen 674 Überlebende derartiger Gewaltdelikte.
Im September 2023 erließ die Regierung der DR Kongo ein Gesetz, das geschlechtsspezifische Einschüchterung und Stigmatisierung sowie die Anwendung erniedrigender Behandlung strafbar machte. Das Gesetz stellte zudem Zwangsehen zwischen einer Witwe und dem Bruder ihres verstorbenen Mannes (Levirat) und Zwangsehen zwischen einer Frau und dem Ehemann ihrer verstorbenen Schwester (Sororat) sowie geschlechtsspezifische Belästigung in den Sozialen Medien unter Strafe. Im selben Monat wurde die Strafprozessordnung dahingehend geändert, dass die Kosten eines Strafverfahrens nicht länger von den Betroffenen sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt, sondern vom Staat getragen werden. Sollten diese Änderungen umgesetzt werden, würde der rechtliche Schutz gegen verschiedene Formen sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt gestärkt und den Betroffenen ein besserer Zugang zur Justiz eröffnet werden.
Außergerichtliche Hinrichtungen
Am 30. August 2023 griff die Armee in Goma Anhänger*innen der politischen und religiösen Gruppe Foi Naturelle Judaique Messianique vers les Nations an. Die Angriffe erfolgten im Vorfeld einer geplanten Demonstration der Gruppe gegen die MONUSCO-Friedensmission (Mission der Vereinten Nationen für die Stabilisierung in der Demokratischen Republik Kongo). Laut offiziellen Angaben töteten Soldaten mindestens 56 Menschen und verwundeten etwa 85 weitere. Drei Soldaten, unter ihnen ein Befehlshaber, wurden nach unzulänglichen Ermittlungen und Gerichtsverfahren wegen der Massenhinrichtungen verurteilt.
Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
Im März 2023 erließ Präsident Tshisekedi zwei Gesetze, welche die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit weiter einschränkten. Eines der Gesetze war das Digitalgesetz, das für die Weitergabe falscher Informationen über Soziale Medien oder andere elektronische Kommunikationswege eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten vorsah.
Demonstrationen wurden regelmäßig verboten oder gewaltsam aufgelöst. Am 20. Mai 2023 griffen Polizeikräfte und eine mutmaßlich mit der Regierungspartei verbundene Jugendgruppe Demonstrierende in Kinshasa an. Die Teilnehmenden der Demonstration, die von Oppositionsparteien organisiert worden war, prangerten die fehlende Transparenz des Wahlverfahrens an. Mehrere führende Oppositionspolitikerinnen und Unterstützerinnen wurden verletzt. Francine Naba, Mitglied der Oppositionspartei L’Envol de la RDC, hatte an dem Protest teilgenommen und wurde am 25. Mai 2023 in Kinshasa tot aufgefunden, nachdem sie wenige Stunden zuvor von Unbekannten entführt worden sein soll. Niemand wurde für ihre Ermordung zur Verantwortung gezogen.
Zwischen Mai und Juli 2023 wurden führende Oppositionspolitiker, darunter Moïse Katumbi, Martin Fayulu und Matata Ponyo, von Provinzbehörden daran gehindert, in verschiedene Provinzen zu reisen bzw. dort Versammlungen und Kundgebungen abzuhalten.
Willkürliche Inhaftierungen und unfaire Gerichtsverfahren
Im September 2023 nahm die Polizei den Journalisten Stanis Bujakera Tshiamala fest und befragte ihn zu einem Artikel, in dem ein durchgesickerter Bericht zitiert worden war, der dem Nationalen Geheimdienst (ANR) zugeschrieben wurde. In dem Bericht soll der Militärgeheimdienst mit der Entführung und Ermordung von Chérubin Okende in Verbindung gebracht (siehe "Rechtswidrige Angriffe und Tötungen") und die offizielle Darstellung seiner Todesursache angezweifelt worden sein. Stanis Bujakera wurde wegen "Fälschung", "Verbreitung von Gerüchten" und "Verbreitung falscher Informationen" angeklagt, obwohl er nicht als Autor des betreffenden Artikels genannt wurde. Am 13. Oktober 2023 begann der Prozess gegen ihn. Bei einer Verurteilung drohten ihm 15 Jahre Gefängnis. Eine vorläufige Freilassung wurde ihm mehrfach verweigert, und er befand sich Ende des Jahres weiter in Haft.
Lens Omalonga, ein junger Aktivist der Partei L’Envol de la RDC, wurde im Mai 2023 in Kinshasa festgenommen und vom ANR sechs Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Sein Anwalt gab an, dass er im Juli einem Richter vorgeführt und gemäß dem Digitalgesetz und anderen Bestimmungen wegen "Missachtung des Präsidenten" und "schädlicher Unterstellungen" im Zusammenhang mit einem von ihm geteilten Beitrag in den Sozialen Medien angeklagt wurde. Im Dezember kam er vorläufig frei.
Mehrere Angehörige der Tutsi und der Banyamulenge wurden festgenommen bzw. entführt, inhaftiert und ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Andere waren fingierten Prozessen wegen mutmaßlicher Unterstützung der bewaffneten Gruppe M23 oder Spionage für die ruandische Regierung ausgesetzt. Im Mai 2023 wurde Lazare Sebitereko, ein bekannter Vertreter der Zivilgesellschaft und Angehöriger der Gemeinschaft der Banyamulenge in der Provinz Süd-Kivu, festgenommen und nach Kinshasa gebracht, wo man ihn ohne Kontakt zur Außenwelt in einer Zelle des Militärgeheimdiensts festhielt.
Mindestens 21 Aktivist*innen, die sich für Demokratie engagierten und in der Opposition aktiv waren, wurden festgenommen und einige von ihnen aufgrund konstruierter Anklagen wegen ihrer Kritik an der Regierungspolitik strafrechtlich verfolgt. Im Juni 2023 verurteilte ein Militärberufungsgericht in Goma King Mwamisyo von der zivilgesellschaftlichen Bewegung Lutte pour le Changement wegen "Verleumdung der Armee" zu fünf Jahren Haft, nachdem er den Belagerungszustand kritisiert hatte. Er befand sich bereits seit September 2022 im Gefängnis.
Menschenrechtsverteidiger*innen
Nach einem langwierigen Prozess, der sieben Jahre dauerte, trat im Oktober 2023 das "Gesetz über den Schutz und die Pflichten von Menschenrechtsverteidigern" (Loi relative à la protection et la responsabilité du défenseur des droits de l’Homme en République Démocratique du Congo) in Kraft. Das Gesetz verstärkte die staatliche Kontrolle über den Status und die Aktivitäten von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Menschenrechtsverteidiger*innen. Es sah vor, dass sie sich bei der Nationalen Menschenrechtskommission, einer amtlichen Stelle, registrieren lassen mussten, andernfalls drohte ihnen strafrechtliche Verfolgung. Wer Informationen verbreitete, die als "verleumderisch, beleidigend oder ehrverletzend" betrachtet wurden, riskierte nach dem Gesetz zwischen sechs Monaten und zwei Jahren Haft.
Rechtswidrige Zwangsräumungen
Der Ausbau industrieller Kobalt- und Kupferminen in der Provinz Lualaba, der durch die weltweit steigende Nachfrage nach Mineralien für die Energiewende angetrieben wurde, führte im Jahr 2023 dazu, dass Menschen rechtswidrig aus ihren Häusern und von ihrem Ackerland vertrieben wurden. In diesem Zusammenhang wurden die Rechte Tausender Menschen, u. a. auf angemessenen Wohnraum und Schutz vor Gewalt, verletzt. Zu derartigen Zwangsräumungen kam es das gesamte Jahr über. Weder die Behörden noch die betreffenden multinationalen Unternehmen kamen ihrer Pflicht nach, die im Völkerrecht und in innerstaatlichen Gesetzen vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen einzuhalten.
Rechte indigener Gemeinschaften
Im Februar 2023 trat ein Gesetz zum Schutz und zur Förderung der Rechte indigener Gemeinschaften in Kraft, für das sich zivilgesellschaftliche Organisationen mehr als 30 Jahre lang eingesetzt hatten. Dennoch kam es insbesondere im Namen des Naturschutzes weiterhin zu systemischen Menschenrechtsverstößen gegen indigene Bevölkerungsgruppen. Die indigene Gemeinschaft der Bambuti, die in und um Nationalparks herum ansässig ist, u. a. um den Salonga- und den Kahuzi-Biega-Nationalpark, die zum Weltnaturerbe zählen, war anhaltender Gewalt durch Sicherheitskräfte und Parkranger ausgesetzt und wurde zum Ziel rechtswidriger Zwangsräumungen und anderer Menschenrechtsverstöße.
Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen
Tausende Menschen flohen weiterhin aus der DR Kongo und suchten hauptsächlich in anderen afrikanischen Ländern Asyl. Laut Angaben des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) flohen zwischen Januar und August 2023 etwa 45.000 Menschen aus der DR Kongo in Nachbarländer, vor allem nach Uganda, Ruanda (siehe Länderkapitel Uganda und Ruanda) und Tansania. Gleichzeitig lebten in der DR Kongo weiterhin eine halbe Million Menschen, die vor bewaffneten Konflikten und Verfolgung aus anderen afrikanischen Ländern geflohen waren, vor allem aus dem Südsudan, der Zentralafrikanischen Republik, Ruanda und Burundi.
Recht auf Bildung
Die Umsetzung des im Jahr 2019 gestarteten staatlichen Programms der kostenlosen Grundschulbildung kam nach wie vor nur schleppend voran. Gründe dafür waren die schlechte Infrastruktur, die unzureichende staatliche Finanzierung und vor allem die schlechten Bedingungen für Lehrkräfte. Die Gewerkschaften der Lehrkräfte versuchten die Regierung mit Streiks dazu zu bringen, ihre Versprechen hinsichtlich besserer Löhne und Arbeitsbedingungen zu erfüllen. Im Haushaltsentwurf für 2024 wurden die Mittel für den Bildungssektor von 21,6 auf 18,4 Prozent gekürzt.
Die Fortdauer und Ausbreitung der bewaffneten Konflikte im Osten und Westen der DR Kongo hatten weiterhin verheerende Auswirkungen auf die Bildung Minderjähriger. In einem UNICEF-Bericht vom März 2023 hieß es, dass in zwei der am stärksten umkämpften Provinzen im Osten des Landes rund 750.000 Kinder infolge von Massenvertreibungen keine schulische Bildung mehr erhielten. Tausende Schulen wurden angegriffen, mussten wegen der unsicheren Lage schließen oder wurden als Unterkünfte für Binnenvertriebene genutzt.
Recht auf eine gesunde Umwelt
Mehrere Regionen waren von Überschwemmungen, Erdrutschen, Bränden und anderen Naturkatastrophen betroffen, deren Häufigkeit und Ausmaß vermutlich auf den Klimawandel zurückgingen.
Zehntausende Menschen waren aufgrund von Naturkatastrophen gezwungen, ihre Heimatorte zu verlassen. Im Mai 2023 führte Starkregen in den Städten Bushushu und Nyamukubi (Bezirk Kalehe, Provinz Süd-Kivu) zu massiven Überschwemmungen und Schlammlawinen. Nach Angaben der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften hatte die Katastrophe mehr als 400 Todesopfer und über 2.500 Vermisste zur Folge, zahlreiche weitere Menschen wurden verletzt und 50.000 aus ihren Heimatorten vertrieben. Tausende Häuser wurden zerstört oder schwer beschädigt. Im September 2023 forderten heftige Regenfälle in der Stadt Lisala (Provinz Mongala) nach Angaben der örtlichen Behörden mindestens 17 Todesopfer.
Unmenschliche Haftbedingungen
Die Bedingungen, unter denen Inhaftierte festgehalten wurden, waren 2023 nach wie vor entsetzlich. In den Gefängnissen herrschte eine extreme Überbelegung, die in einigen Fällen 2.000 Prozent betrug. Die Inhaftierten wurden weder ausreichend mit Trinkwasser noch mit Medikamenten versorgt, einige verhungerten. Im Makala-Gefängnis in Kinshasa, das für 1.500 Personen ausgelegt war, waren im Oktober 2023 mehr als 12.000 Inhaftierte untergebracht, wobei es sich bei mehr als 70 Prozent der Inhaftierten um Untersuchungshäftlinge handelte. Im Zentralgefängnis von Goma, das für 300 Personen ausgelegt war, befanden sich 7.000 Inhaftierte, 80 Prozent von ihnen befanden sich in Untersuchungshaft.
Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung
Im Februar 2023 verabschiedete die Regierung den Entwurf einer nationalen Strategie für eine Übergangsjustiz. Der Entwurf sah die Einrichtung gerichtlicher Mechanismen zur Verfolgung der schwersten Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen vor. Weitere Schritte, um die Rechenschaftspflicht sicherzustellen und den Zugang zur Justiz und wirksamen Rechtsbehelfen zu gewährleisten, wurden nicht unternommen.
Im Mai 2023 ersuchte die DR Kongo zum zweiten Mal (erstmals 2004) die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Ermittlungen zu mutmaßlichen Straftaten aufzunehmen, die in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts fallen. Gegenstand des Ersuchens waren Verbrechen, die mutmaßlich seit Januar 2022 in der Provinz Nord-Kivu von Rebellen mit Unterstützung Ruandas begangen worden waren. Die Anklagebehörde des IStGH sicherte zu, alle in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Straftaten zu untersuchen, unabhängig davon, wer die mutmaßlichen Täter*innen seien. Später im Mai unternahm der Chefankläger des IStGH eine dreitägige Reise in die DR Kongo und traf sich mit Vertreter*innen der Regierung und der Vereinten Nationen sowie mit Angehörigen der Zivilgesellschaft und Vertreter*innen der Betroffenen. Am Ende seines Besuchs unterzeichnete er im Namen der Anklagebehörde eine gemeinsame Absichtserklärung mit der Regierung, welche zum Ziel hatte, die Zusammenarbeit und Komplementarität zwischen dem IStGH und der DR Kongo zu stärken.