Amnesty Report Belgien 29. März 2022

Belgien 2021

Ein Mann liegt auf einer Straße am Boden und wird von einem Wasserwerfer getroffen.

Migrant_innen ohne regulären Aufenthaltsstatus hatten keinen angemessenen Zugang zu Wohnraum, Gesundheit und Bildung. Es gab auch weiterhin Vorwürfe gegen die Polizei wegen des Erstellens von Persönlichkeitsprofilen nach ethnischen Kriterien (Racial Profiling). In den Gefängnissen herrschten nach wie vor unmenschliche Bedingungen.

Die Polizei setzte unverhältnismäßige Gewalt ein, um friedliche Demonstrationen aufzulösen. Belgien verabschiedete einen Aktionsplan zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Die wallonische Regionalregierung genehmigte auch weiterhin Waffenlieferungen an Staaten, die am Konflikt im Jemen beteiligt waren. Ein Brüsseler Gericht urteilte, dass die Behörden bei der Bekämpfung des Klimawandels versagt hatten.

Hintergrund

Im Juli 2021 enthüllte das Pegasus-Projekt, eine internationale Initiative für investigativen Journalismus, dass mehrere belgische Staatsangehörige und hochrangige Politiker mit der Spionagesoftware Pegasus des israelischen Unternehmens NSO Group ausgespäht worden waren. Ebenfalls betroffen waren Peter Verlinden, ein Journalist, der wegen seiner Arbeit zu Menschenrechten in Ruanda bekannt ist, und seine Frau.

Rechte von Flüchtlingen und Migrant_innen

Im Januar 2021 stimmte der Bundesjustizminister der Auslieferung eines Mannes nach Inguschetien in der Russischen Föderation zu, obwohl er dort in Gefahr wäre, gefoltert oder anderen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt zu werden. Die Entscheidung über die Auslieferung war zum Jahresende noch vor Gericht anhängig.

Von Ende Mai bis zum 21. Juli 2021 traten mehr als 400 Migrant_innen ohne regulären Aufenthaltsstatus in den Hungerstreik. Sie forderten eine bessere Behandlung und eine Aufenthaltserlaubnis. Am 15. Juli kamen die UN-Sonderberichterstatter für extreme Armut und Menschenrechte sowie über die Menschenrechte von Migrant_innen zu dem Schluss, dass die schätzungsweise 150.000 Migrant_innen ohne regulären Aufenthaltsstatus in Belgien bei der Arbeit im informellen Sektor sowie beim Zugang zu Wohnraum, Gesundheitsfürsorge, Bildung und Justiz Ausbeutung und Diskriminierung ausgesetzt waren. Im Anschluss an die Besuche der Sonderberichterstatter schlug die belgische Regierung vor, die Situation der Hungerstreikenden individuell zu prüfen, um festzustellen, ob sie ein Aufenthaltsrecht erhalten könnten. Im November 2021 klagten fünf Personen, die an dem Hungerstreik teilgenommen hatten, gegen den belgischen Staat, weil die ihnen gemachten Zusagen nicht erfüllt worden seien.

In den ersten sieben Monaten des Jahres wurden sechs afghanische Staatsangehörige trotz der in ihrem Herkunftsland anhaltend unsicheren Lage und großen Armut dorthin abgeschoben. Nach der Machtübernahme durch die Taliban wurden keine weiteren Abschiebungen nach Afghanistan durchgeführt.

Von Mitte Oktober bis Ende Dezember 2021 blieben täglich mehrere Dutzend Asylsuchende ohne Zugang zu einer Unterkunft, da die Anzahl der Schutzsuchenden die Aufnahmekapazitäten überstiegen.

Diskriminierung

Ethnische und religiöse Minderheiten

Bei zivilgesellschaftlichen Gruppen gingen weiterhin Anschuldigungen wegen des Erstellens von Persönlichkeitsprofilen nach ethnischen Kriterien durch die belgische Polizei ein. Im Mai 2021 forderte der UN-Ausschuss für die Beseitigung von rassistischer Diskriminierung (CERD) die Behörden in Belgien auf, Racial Profiling zu verbieten, die Verwendung von Formularen einzuführen und die Erfassung aufgeschlüsselter Daten zu verbessern. Im gleichen Monat lehnte die Regierung die im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung des UN-Menschenrechtsrats (UPR-Prozess) ausgesprochenen Empfehlungen ab, das Erstellen von Persönlichkeitsprofilen nach ethnischen Kriterien ausdrücklich zu verbieten.

Ältere Menschen

Eine von Amnesty International in Auftrag gegebene Umfrage vom September 2021 zeigte, dass 27 Prozent der über 55-Jährigen Misshandlungen in Form von körperlicher oder psychischer Gewalt erlebten und sieben von zehn Personen im französischsprachigen Teil Belgiens aufgrund ihres Alters mit Vorurteilen konfrontiert waren.

Im Oktober 2021 bestätigte die Gleichbehandlungsstelle UNIA, dass ältere Menschen in Pflegeheimen während der Coronapandemie einem höheren Risiko von Misshandlungen ausgesetzt waren.

Unmenschliche Haftbedingungen

Die belgischen Gefängnisse waren nach wie vor überfüllt und baufällig, und die Gefangenen hatten weiterhin keinen ausreichenden Zugang zu grundlegenden Leistungen wie Gesundheitsfürsorge und Sanitäreinrichtungen. Im Mai 2021 lehnte der belgische Staat eine Empfehlung im Rahmen des UPR-Prozesses ab, wonach dafür gesorgt werden soll, dass die Zahl der Inhaftierten unterhalb der Gefängniskapazität liegt.

Exzessive Gewaltanwendung

Im Januar 2021 setzte die belgische Polizei unnötige und unverhältnismäßige Gewalt ein, um eine friedliche Demonstration von etwa 100 Personen aufzulösen, die gegen Polizeigewalt und Straflosigkeit protestierten. Die Polizei nahm 245 Personen fest, darunter zahlreiche unbeteiligte Personen, die nicht an der Demonstration teilgenommen hatten. Einige der Festgenommenen, unter ihnen auch Minderjährige, berichteten über Misshandlungen während ihrer Inhaftierung. Eine Untersuchung der Misshandlungsvorwürfe dauerte zum Jahresende noch an.

Im Juli 2021 äußerte der UN-Ausschuss gegen Folter Besorgnis angesichts der Fälle von Misshandlung und unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch die belgische Polizei, auch gegen Häftlinge und Demonstrierende.

Geschlechtsspezifische Gewalt

Im Juni 2021 ergab eine groß angelegte Umfrage der Universität Gent, dass zwei Drittel der belgischen Bevölkerung in ihrem Leben sexualisierte Gewalt erlebt hatten. 81 Prozent der befragten Frauen und Mädchen im Alter zwischen 16 und 69 Jahren gaben an, Opfer derartiger Gewalt geworden zu sein. Ende November wurde ein nationaler Aktionsplan gegen geschlechtsspezifische Gewalt verabschiedet.

Rüstungsexporte

Die wallonische Regionalregierung genehmigte auch weiterhin Waffenlieferungen an Staaten, die dem von Saudi-Arabien angeführten Militärbündnis im Jemen angehörten, obwohl ein erhebliches Risiko bestand, dass diese Waffen dazu genutzt werden könnten, schwere Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht zu begehen bzw. zu ermöglichen.

Klimakrise

Im Juni 2021 urteilte ein erstinstanzliches Gericht in Brüssel, dass sowohl die belgische Regierung als auch die Regionalregierungen es versäumt hatten, angemessene Maßnahmen zur Bewältigung des Klimanotstands zu ergreifen, und somit gegen die Rechte der Kläger_innen auf Leben und auf Privatleben verstoßen haben.

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