Regionalkapitel Naher Osten und Nordafrika 2025
Ein palästinensischer Junge sitzt in Gaza-Stadt auf den Resten einer israelischen Rakete (12. November 2025).
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Bewaffnete Konflikte, der zunehmende Einsatz autoritärer Praktiken sowie wirtschaftliche, soziale und klimatische Krisen trafen 2025 Millionen Menschen in Nordafrika und dem Nahen Osten schwer. Dazu kam der Völkermord Israels an den Palästinenser*innen im besetzten Gazastreifen. Besonders betroffen waren marginalisierte Gemeinschaften.
Israel beging zahlreiche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, darunter Völkermord an den Palästinenser*innen im Gazastreifen. Der Völkermord ging auch nach dem Waffenstillstand vom 10. Oktober 2025 weiter. Israel zerstörte oder beschädigte im Gazastreifen nahezu sämtliche Wohnhäuser, historische Stätten und zivile Infrastruktur und schuf damit absichtlich Lebensbedingungen, die auf die physische Zerstörung der dort lebenden Palästinenser*innen abzielten. Dazu gehörten auch die Fortsetzung und Verschärfung der seit 18 Jahren andauernden rechtswidrigen Blockade, um den Palästinenser*innen systematisch den Zugang zu humanitärer Hilfe und anderen lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen zu verwehren und eine humanitäre Katastrophe herbeizuführen. Die überwiegende Mehrheit der zwei Millionen Palästinenser*innen im Gazastreifen wurde rechtswidrig vertrieben, ausgehungert und einer angemessenen Gesundheitsversorgung und Unterkunft beraubt.
Israel führte auch Militärangriffe auf Iran, Libanon, Katar, Syrien und Jemen durch, bei denen Zivilpersonen getötet oder verletzt wurden. Im Südlibanon zerstörte Israel in großem Umfang ziviles Eigentum. Das Apartheidsystem Israels gegen alle Palästinenser*innen forderte einen hohen Tribut. Dies gilt insbesondere für das besetzte Westjordanland einschließlich Ostjerusalem, wo es umfangreiche Militäroperationen und einen starken Anstieg staatlich unterstützter Gewalt durch Siedler*innen gab.
Weltweit kam es zu Massenprotesten gegen den Völkermord Israels. Eine Vielzahl von Organisationen, internationalen Gremien und Staaten erkannte an, dass Israel Völkermord beging. Dennoch ergriff die internationale Gemeinschaft keine wirksamen Maßnahmen, um diesen zu stoppen oder Israels rechtswidrige Besatzung zu beenden.
In zahlreichen Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas unterdrückten Regierungen und nichtstaatliche bewaffnete Gruppen abweichende Meinungen, wobei die Regierungen zunehmend autoritäre Praktiken anwendeten. Oppositionelle und Regierungskritiker*innen wurden von den Behörden inhaftiert, gefoltert, zu Unrecht strafrechtlich verfolgt und hart bestraft – bis hin zur Todesstrafe. Besonders häufig ins Visier genommen wurden Journalist*innen, Regierungskritiker*innen, Menschenrechtler*innen, Frauenrechtsaktivist*innen und Gewerkschafter*innen.
In Syrien eröffnete der Sturz der Assad-Regierung Ende 2024 Raum für zivilgesellschaftliches Engagement und für Prozesse der Übergangsjustiz. Gleichzeitig blieben große Herausforderungen bestehen, etwa bei der Aufarbeitung religiös motivierter Tötungen und der Schaffung eines förderlichen Umfelds für die Zivilgesellschaft.
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der nationalen oder ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks sowie des sozialen Status beeinträchtigte auch 2025 das Leben von Millionen Menschen in den Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas. In mehreren Ländern nahmen Menschenrechtsverletzungen gegen Flüchtlinge, Asylsuchende und Migrant*innen zu.
Trotz der zunehmend katastrophalen Folgen der Klimakrise behielten die großen Förderländer fossiler Brennstoffe im Nahen Osten und in Nordafrika ihre Fördermengen bei oder erhöhten sie.
Völkermord
Israel setzte den Völkermord an den Palästinenser*innen im Gazastreifen auch 2025 fort. So hatten Hilfsorganisationen nach wie vor nur eingeschränkt Zugang, fast die gesamte Bevölkerung wurde immer wieder vertrieben, es fanden verheerende militärische Bombardierungen statt und zivile Einrichtungen und Infrastruktur wurden weitgehend zerstört.
Im März 2025 beendete Israel einseitig die am 19. Januar vereinbarte Waffenruhe und startete umfassende militärische Angriffe auf den Gazastreifen. Ein im Oktober vereinbarter Waffenstillstand führte zur Freilassung aller 20 noch lebenden Geiseln, die von palästinensischen bewaffneten Gruppen festgehalten wurden, sowie von fast 2.000 palästinensischen Gefangenen aus israelischem Gewahrsam. Das israelische Militär setzte seine Angriffe jedoch fort und tötete bis zum Jahresende weitere 415 Palästinenser*innen.
Im Laufe des Jahres 2025 töteten israelische Truppen im Gazastreifen 26.791 Menschen und verletzten 64.065, davon 60 Prozent Kinder, Frauen und ältere Menschen. Die israelische Armee verübte auch weiterhin Angriffe auf zivile Orte, an denen sich viele Menschen aufhielten, wie Cafés, geschäftige Märkte und Schulen, in denen Binnenvertriebene untergebracht waren.
Einer der tödlichsten Tage war der 18. März 2025, an dem bei israelischen Angriffen auf den Gazastreifen mindestens 414 Palästinenser*innen getötet wurden, darunter 174 Kinder. Am 23. März griffen israelische Militärangehörige Fahrzeuge an, die als Hilfsfahrzeuge gekennzeichnet waren, darunter fünf Rettungswagen. Dabei töteten sie 15 Rettungskräfte, unter ihnen Sanitäter des Roten Halbmonds. Am 30. Juni traf die israelische Armee bei einem wahllosen Luftangriff das beliebte Café Al-Baqa in Gaza-Stadt und tötete 32 Menschen, überwiegend Zivilpersonen.
Die von Israel angeordnete massenhafte Vertreibung und die Zerstörung ganzer Viertel verursachte schwere körperliche und seelische Verletzungen. Im Mai 2025 zerstörte Israel ohne zwingende militärische Notwendigkeit Khuza'a, eine Stadt mit 11.000 Einwohner*innen im Süden des Gazastreifens. Am 5. September startete Israel eine Offensive zur Zerstörung von Hochhäusern in Gaza-Stadt, in denen sich sowohl Privatwohnungen als auch Büros befanden. Innerhalb von zehn Tagen machte die israelische Armee mindestens 16 Hochhäuser dem Erdboden gleich, und zerstörte dabei auch behelfsmäßige Unterkünfte in deren Nachbarschaft und vertrieb damit Tausende Familien.
Der Völkermord durch Israel beinhaltete die gezielte Herbeiführung einer humanitären Krise im Gazastreifen. Mitte August 2025 drohte mehr als einer halben Million Palästinenser*innen im Gazastreifen der Hungertod. Dies entsprach der höchsten Stufe der IPC‑Skala zur Bewertung des Schweregrads von Hunger und Ernährungskrisen (Hungerkatastrophe). Für weitere 1,4 Mio. Personen galt die zweithöchste (Notsituation) oder dritthöchste Stufe (Krise). Nach Angaben des UN-Büros für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) wurden allein im Juli fast 13.000 Kinder wegen akuter Mangelernährung in Krankenhäuser eingeliefert. Israel verbot trotz Eingaben beim Obersten Gerichtshof Israels das dritte Jahr in Folge alle medizinischen Evakuierungen aus dem Gazastreifen ins Westjordanland und nach Israel und schränkte medizinische Evakuierungen ins Ausland stark ein, was zu vermeidbaren Todesfällen führte.
Vom 2. März bis zum 19. Mai 2025 weitete sich die israelische Blockade des Gazastreifens zu einer vollständigen Belagerung aus. Trotz einer vorübergehenden Lockerung nach dem 19. Mai war die Einfuhr einiger lebenswichtiger Güter, u. a. von Treibstoff und Kochgas, weiterhin nicht möglich. Am 9. März schalteten die israelischen Behörden die Stromversorgung der letzten noch funktionsfähigen Entsalzungsanlage ab. Weil es keinen Kraftstoff für Stromgeneratoren gab, konnten Geräte in Krankenhäusern nicht betrieben werden. Außerdem wurden zwischen Ende Mai und August 2025 mindestens 859 Palästinenser*innen durch israelische Streitkräfte und private Sicherheitsleute getötet, als sie Hilfsgüter von einem der militarisierten Verteilzentren unter Leitung der Gaza Humanitarian Foundation (GHF) abholen wollten.
Israel richtete massive Zerstörungen an kulturellen, religiösen, medizinischen und Bildungseinrichtungen im Gazastreifen an. Die israelische Armee zerstörte alle Universitäten und Hochschulen, Hunderte Moscheen und drei Kirchen. Die meisten Schulen wurden in Notunterkünfte für Vertriebene umfunktioniert und waren anschließend den Angriffen Israels aus der Luft sowie durch ferngesteuerte Panzerfahrzeuge ausgesetzt. Israelische Streitkräfte zerstörten Einrichtungen für die medizinische Versorgung von Frauen und für reproduktive Gesundheit und blockierten Hilfslieferungen für die reproduktive Gesundheitsversorgung.
Ende 2025 waren in mehr als 58 Prozent des Gazastreifens noch immer israelische Streitkräfte stationiert. Amnesty International warnte, es sei eine "gefährliche Illusion" zu glauben, dass das Leben im Gazastreifen nach der Waffenruhe im Oktober zur Normalität zurückkehre, und dass die Welt sich nicht täuschen lassen dürfe: "Der Völkermord durch Israel ist noch nicht beendet."
Israel muss seinen Völkermord an den Palästinenser*innen im Gazastreifen beenden. Dazu gehört, dass Israel seine völkerrechtlichen Verpflichtungen einhält, ungehinderten Zugang zu humanitärer Hilfe ermöglicht, die rechtswidrige Blockade vollständig aufhebt und seine völkerrechtswidrige Militärpräsenz entsprechend den einschlägigen Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zurückzieht.
Eine Hilfsorganisation verteilt Essen an hungernde Menschen in Gaza-Stadt im palästinensischen Gazastreifen (14. August 2025).
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Apartheid
Israel setzte sein Apartheidsystem der Unterdrückung und Beherrschung aller Palästinenser*innen fort, deren Rechte es kontrollierte. Die Gesetze, Politik und Praktiken Israels führten zu einer geografischen und politischen Zersplitterung der Palästinenser*innen, zu häufiger Verarmung und zu einem Zustand ständiger Angst und Unsicherheit. 2025 gab es nach Angaben von OCHA im Westjordanland 849 Straßensperren und Kontrollpunkte, die die Bewegungsfreiheit der Palästinenser*innen einschränkten, den Verkehr zwischen den Dörfern und Städten behinderten und Einsätze von Rettungsdiensten verzögerten.
Die israelischen Behörden rissen weiter Gebäude ab und sorgten so für die dauerhafte Vertreibung von Palästinenser*innen. OCHA verzeichnete die höchsten jährlichen Zahlen sowohl für Abrisse als auch für Vertreibungen seit 2009. Nach Angaben der israelischen Friedensbewegung Peace Now wurden 86 neue völkerrechtswidrige Außenposten und 54 illegale Siedlungen errichtet, zusätzlich zu den etwa 371 bereits bestehenden.
Die israelischen Streitkräfte erlaubten oder ermutigten Siedler*innen, Palästinenser*innen im Westjordanland ungestraft anzugreifen und zu bedrohen. Manchmal beteiligten sie sich aktiv an der Gewalt oder schützten Siedler*innen. Wie die israelische Menschenrechtsorganisation B'Tselem berichtete, führten diese Angriffe zur Vertreibung von rund 220 Familien aus 19 Dörfern. Die Ortschaften Jinba und Shi'b al-Butum in den Bergen südlich von Hebron wurden wiederholt angegriffen. OCHA registrierte in den ersten zehn Monaten des Jahres 2025 mehr als 1.600 gewalttätige Angriffe durch Siedler*innen.
Das ganze Jahr über führte das israelische Militär im Norden des Westjordanlands massive Angriffe durch, darunter Luftangriffe, die zu Todesfällen, umfangreichen Zerstörungen von Häusern und Infrastruktur sowie zur Vertreibung von Zehntausenden Palästinenser*innen führten, insbesondere von Menschen, die bereits in Flüchtlingslagern lebten. Aufnahmen von Ende November 2025 zeigten, wie israelische Streitkräfte in Dschenin zwei palästinensische Männer erschossen, die sich offensichtlich bereits ergeben hatten.
Einige Mitglieder der israelischen Regierung lobten und verherrlichten die Gewalt gegen Palästinenser*innen auch weiterhin. Dazu gehörten willkürliche Festnahmen, Folter und andere Misshandlungen von Inhaftierten, darunter Vergewaltigung, sexualisierte Gewalt sowie die Verweigerung grundlegender Rechte wie Nahrung und Gesundheitsversorgung. Der Menschenrechtsorganisation Physicians for Human Rights – Israel zufolge starben zwischen Oktober 2023 und November 2025 mehr als 98 Palästinenser*innen in israelischem Gewahrsam.
Im Süden Israels rissen die Behörden etwa 5.000 Häuser in Beduinendörfern in der Wüste Negev/Naqab ab, um jüdische Ortschaften zu erweitern. Die israelische Polizei zerstörte im Beduinendorf Al-Sir mehr als 60 Häuser und vertrieb damit etwa 1.500 der palästinensischen Bewohner*innen. Im November 2025 ordnete der Oberste Gerichtshof Israels die Zwangsumsiedlung von rund 500 Bewohner*innen des nicht anerkannten palästinensischen Beduinendorfes Ras Jrabah an.
Amnesty International fordert die internationale Gemeinschaft und Unternehmen auf, den Druck auf Israel zu erhöhen, damit Israel seine völkerrechtlichen Verpflichtungen erfüllt, sein Apartheidsystem gegenüber allen von ihm kontrollierten Palästinenser*innen beendet und seine rechtswidrige Besetzung des palästinensischen Gebiets vollständig aufhebt.
Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht
Zusätzlich zu seinen Militäroperationen im Besetzten Palästinensischen Gebiet hat Israel Angriffe auf Iran, Libanon, Katar, Syrien und Jemen gestartet, bei denen teilweise Zivilpersonen getötet oder verletzt wurden.
Am 13. Juni 2025 begann Israel eine zwölftägige Offensive gegen Iran, bei der zivile Infrastruktur beschädigt und mehr als 1.100 Menschen, darunter 45 Kinder, getötet wurden. Am 23. Juni griffen israelische Streitkräfte das Evin-Gefängnis in der Hauptstadt Teheran an. Dabei wurden mindestens 80 Zivilpersonen getötet und der Gefängniskomplex schwer beschädigt. Der Angriff stellte eine schwere Verletzung des humanitären Völkerrechts dar, die als Kriegsverbrechen untersucht werden muss. Iran reagierte darauf mit Raketen und Drohnen, setzte rechtswidrig Streumunition ein und tötete dabei mindestens 29 Menschen, darunter auch Kinder.
Am 9. September 2025 griff die israelische Luftwaffe in der katarischen Hauptstadt Doha Wohngebäude an, in denen Waffenstillstandsverhandlungen stattfanden, und tötete sechs Personen.
Trotz eines im November 2024 zwischen Israel und der bewaffneten Gruppe Hisbollah vereinbarten Waffenstillstands führte Israel auch weiterhin regelmäßig militärische Angriffe durch und richtete im Libanon massive Zerstörungen an. Nach Angaben des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte wurden seit Inkrafttreten des Waffenstillstands zwischen November 2024 und September 2025 im Libanon mehr als 103 Zivilpersonen getötet.
Recherchen von Amnesty International belegten, dass das israelische Militär zwischen Oktober 2024 und Januar 2025, sowohl vor als auch nach Inkrafttreten des Waffenstillstands, mehr als 10.000 zivile Gebäude sowie landwirtschaftliche Flächen im Südlibanon zerstört oder beschädigt hat.
Am 18. März 2025 nahmen bewaffnete Huthi-Gruppen im Jemen ihre Raketen- und Drohnenangriffe auf Israel wieder auf. Zwischen Mai und September führte Israel Angriffe auf wichtige Infrastruktur im Nordjemen durch, bei denen Berichten zufolge Hunderte Zivilpersonen getötet und verletzt wurden.
Die verheerende wirtschaftliche und humanitäre Krise im Jemen wurde durch die andauernden Konflikte weiter verschärft. Amnesty International dokumentierte einen US-Luftangriff auf eine Hafteinrichtung für Migrant*innen in Sa’ada im Nordwesten Jemens, der als Kriegsverbrechen untersucht werden sollte. Dabei wurden Dutzende afrikanische Migrant*innen, die von den De-facto-Behörden der Huthi festgehalten wurden, getötet oder verletzt.
2025 kam es in Syrien immer wieder zu schweren Kämpfen. Am 6. März 2025 griffen bewaffnete Gruppen, die der ehemaligen Regierung nahestanden, Sicherheits- und Militäreinrichtungen in den überwiegend alawitischen Küstenprovinzen an. Daraufhin startete die Regierung – unterstützt von Milizen – eine Gegenoffensive. Dies führte zu einer Welle der Gewalt, bei der etwa 1.400 Menschen, meist Zivilpersonen, getötet wurden. Dabei kam es auch zu religiös motivierten Tötungen von Angehörigen der alawitischen Gemeinschaft durch regierungsnahe Kräfte.
Im Juli lieferten sich drusische und beduinische Kämpfer im Süden Syriens bewaffnete Auseinandersetzungen. Daraufhin kam es zu einem Eingreifen der syrischen Regierung in der Gouvernement Suweida. Wie Amnesty International dokumentierte, richteten syrische Regierungstruppen und ihnen nahestehende Kräfte über einen Zeitraum von zwei Tagen im Juli 46 drusische Männer und Frauen außergerichtlich hin. Gleichzeitig führte auch Israel Angriffe in Suweida durch, und Amnesty International erhielt glaubwürdige Berichte über Menschenrechtsverstöße, die von anderen an den Kämpfen beteiligten Gruppen begangen wurden. Dazu gehörte auch die Entführung eines humanitären Helfers durch bewaffnete drusische Gruppen. In Libyen brachen am 12. Mai 2025 in Tripolis bewaffnete Auseinandersetzungen rivalisierender Milizen in dicht besiedelten Wohngebieten aus. Dabei kam es zum unsachgemäßen und unpräzisen Einsatz großkalibriger Waffen wie Flugabwehrkanonen. Eine in Tripolis ansässige Nichtregierungsorganisation berichtete, dass bei den Kämpfen 53 Zivilpersonen ums Leben gekommen seien.
Alle Konfliktparteien müssen das humanitäre Völkerrecht strikt einhalten. Dazu gehört insbesondere, jede Form gezielter Angriffe auf Zivilpersonen und zivile Infrastruktur sowie wahllose oder unverhältnismäßige Angriffe zu unterlassen. Ausländische Regierungen sind zudem verpflichtet, Waffenlieferungen zu stoppen, wenn ein erhebliches Risiko besteht, dass diese Waffen zur Begehung oder Förderung von Völkermord oder anderen schweren Verstößen gegen internationale Menschenrechtsnormen oder das humanitäre Völkerrecht eingesetzt werden könnten.
Syrische Sicherheitskräfte beobachten, wie Familien in einem Konvoi der Vereinten Nationen aus der Stadt Suweida evakuiert werden (22. Juli 2025).
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Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
Mehrere Staaten aus dem Nahen Osten und Nordafrika griffen im Jahr 2025 zunehmend auf autoritäre Praktiken zurück, indem sie eine Vielzahl von Menschenrechten einschränkten und ihr scharfes Vorgehen gegen abweichende Meinungen auch im Internet ausweiteten.
In Tunesien verschärften die Behörden die Unterdrückung abweichender Meinungen, indem sie u. a. Menschenrechtsorganisationen, Menschenrechtler*innen und Mitarbeiter*innen von Nichtregierungsorganisationen ins Visier nahmen. Regierungskritiker*innen wurden nach politisch motivierten Massenprozessen auf der Grundlage von Gesetzen zur Terrorismusbekämpfung oder Cyberkriminalität zu drakonischen Strafen verurteilt. Im November 2025 bestätigte ein Berufungsgericht in Tunis nach einem fehlerhaften Verfahren im berüchtigten "Verschwörungsprozess" Haftstrafen von bis zu 75 Jahren gegen Oppositionelle aus dem gesamten politischen Spektrum sowie Menschenrechtsverteidiger*innen und Aktivist*innen. Das tunesische Gesetzesdekret 54 wurde dazu genutzt, kritische Journalist*innen, Social-Media-Nutzer*innen, Anwält*innen, Künstler*innen und Aktivist*innen zum Schweigen zu bringen. In Ägypten unterdrückten die Behörden weiterhin unabhängige zivilgesellschaftliche Vereinigungen und die Medien und bestraften Kritik an der Regierung. Sicherheitskräfte nahmen willkürlich Journalist*innen, Wissenschaftler*innen und Regierungskritiker*innen fest und setzten sie dem Verschwindenlassen, der Haft ohne Kontakt zur Außenwelt sowie Folter und anderen Misshandlungen aus.
In den Golfstaaten hielt die umfassende Unterdrückung Andersdenkender an. Saudi-Arabien schränkte die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit massiv ein. Regierungskritiker*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen waren langen Haftstrafen, grob unfairen Gerichtsverfahren, willkürlichen Reiseverboten und einer verstärkten Anwendung der Todesstrafe ausgesetzt. Im Nachbarland Oman wurde ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz eingeführt, das es den Behörden ermöglicht, Menschen, die den Oman oder den Sultan "beleidigen" oder einer Gruppe, Partei oder Organisation angehören, die Prinzipien vertritt, die den Interessen Omans "schaden", die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Die Pressefreiheit wurde ebenfalls weiter eingeschränkt.
Im Irak nutzten die Behörden vage Rechtsvorschriften, die "unzüchtige Inhalte" und Verstöße gegen die "öffentliche Moral" unter Strafe stellen, zur strafrechtlichen Verfolgung von Kritiker*innen, Aktivist*innen und unabhängigen Medien. Im Mai sperrte die jordanische Medienkommission zwölf lokale und ausländische Medienwebsites wegen "Verbreitung von Hetze und Angriffen auf Jordanien und seine nationalen Symbole". Nach Angaben des Palästinensischen Zentrums für Entwicklung und Medienfreiheit (Palestinian Centre for Development and Media Freedoms) nahm die palästinensische Polizei im Laufe des Jahres zwölf Journalist*innen fest, hielt sie einige Stunden oder bis zu zwei Wochen lang in Gewahrsam und verhörte sie zu ihrer Arbeit.
In zahlreichen Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas unterdrückten die Behörden friedliche Proteste, indem sie diese verboten oder gewaltsam auflösten.
In Algerien nahm die Polizei bei Streiks und Demonstrationen für Arbeitnehmer*innenrechte im Januar und Februar 2025 willkürlich friedliche Demonstrierende fest. Bei Protesten, die am 28. Dezember in Teheran begannen und sich schnell im ganzen Land ausbreiteten, setzten Sicherheitskräfte rechtswidrig mit Metallkugeln geladene Gewehre und Schrotflinten sowie Tränengas und Schläge ein, um weitgehend friedliche Demonstrierende, die ein Ende des Systems der Islamischen Republik forderten, auseinanderzutreiben. Dabei wurden Menschen getötet oder erlitten schwere Verletzungen. In Palästina wurden Protestierende, die im März und April in Beit Lahia friedliche Demonstrationen organisiert hatten, von Sicherheitskräften unter Kontrolle der Hamas willkürlich inhaftiert und gefoltert.
Die Regierungen müssen die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit respektieren und sicherstellen, dass Journalist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und Aktivist*innen diese Rechte ohne Schikane oder strafrechtliche Verfolgung wahrnehmen können. Alle diejenigen, die wegen der Ausübung dieser Rechte im Gefängnis sitzen, müssen sofort und bedingungslos freigelassen werden.
Unfaire Gerichtsverfahren
Im gesamten Nahen Osten und in Nordafrika waren die Strafjustizsysteme von Menschenrechtsverletzungen geprägt. In Ägypten und Libyen wurden trotz einiger längst überfälliger Freilassungen weiterhin Tausende Menschen willkürlich, ohne Rechtsgrundlage oder nach unfairen Prozessen festgehalten. Auch Verschwindenlassen, Folter und andere Misshandlungen sowie Haft ohne Kontakt zur Außenwelt waren nach wie vor an der Tagesordnung. In Iran war die Justiz nicht unabhängig und mitverantwortlich für Verschwindenlassen und Folter.
Auch in Tunesien fehlte es der Justiz an Unabhängigkeit, und Gerichte verhängten nach unfairen Massenprozessen hohe Strafen. Im Februar 2025 entschied das Gericht erster Instanz in Tunis, anstehende "Terrorismus"-Prozesse unter Zuschaltung der Angeklagten aus dem Gefängnis stattfinden zu lassen. Gegen Rechtsbeistände von Mitgliedern oppositioneller Gruppen oder Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen wurde unter fadenscheinigen Anschuldigungen wie der "Verbreitung falscher Informationen" strafrechtlich ermittelt.
In der Autonomen Region Kurdistan-Irak wurde der bekannte Journalist Sherwan Sherwani im August 2025, wenige Tage vor seiner geplanten Freilassung, mittels fadenscheiniger Anschuldigungen zu einer neuen Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Seine erneute Verurteilung ist Teil eines dokumentierten Musters, bei dem die Justiz durch immer neue Anklagen die Inhaftierung von Journalist*innen, Aktivist*innen und Kritiker*innen systematisch verlängert.
Die ägyptischen Behörden verwiesen Journalist*innen, Anwält*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und andere, die sich in verlängerter Untersuchungshaft befanden, auch weiterhin an spezielle für Terrorismus zuständige Kammern an den Gerichten. Die Terrorismusvorwürfe beruhten jedoch häufig allein auf der Ausübung der Menschenrechte durch die Angeklagten. Diese Gerichte missachteten systematisch die Standards für ein faires Gerichtsverfahren.
In Jordanien befanden sich auch 2025 noch Tausende von Menschen in Verwaltungshaft, weil lokale Gouverneur*innen sie als "Gefahr für die Bevölkerung" eingestuft hatten. Sie wurden ohne Anklage festgehalten und hatten keinen Zugang zur Justiz, um die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten.
Die Justizbehörden in Algerien verletzten wiederholt das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren, unter anderem durch unnötige Untersuchungshaft, die Präsentation von Angeklagten vor Gericht ohne Benachrichtigung ihrer Rechtsbeistände sowie durch beschleunigte Gerichtsverhandlungen.
In Iran wiesen Gerichtsverfahren systematische Defizite hinsichtlich rechtsstaatlicher Standards auf, was zu willkürlichen Inhaftierungen und Hinrichtungen führte. Das neue Spionagegesetz führte zu einer weiteren Schwächung des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren.
Die Behörden müssen das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren gewährleisten, die Unabhängigkeit des Justizsystems respektieren und davon absehen, dieses zu missbrauchen, um abweichende Meinungen zu unterdrücken.
Demonstration in der tunesischen Hauptstadt Tunis gegen die Festnahme des Anwalts Ahmed Souab (1. Mai 2025)
© Hasan Mrad
Todesstrafe
Die meisten Staaten im Nahen Osten und in Nordafrika verhängten 2025 Todesurteile.
Iran vollstreckte die höchste Anzahl an Hinrichtungen seit Jahrzehnten. Maßgeblich verantwortlich für diese Eskalation waren der verstärkte Einsatz der Todesstrafe als Mittel politischer Unterdrückung und bei Drogendelikten. Massenhinrichtungen führten zu friedlichen Sitzblockaden und Hungerstreiks in Gefängnissen. "Ehebruch" wurde auch weiterhin mit Steinigung bestraft. Ethnische Minderheiten waren nach wie vor unverhältnismäßig häufig von der Todesstrafe betroffen.
Saudi-Arabien richtete Hunderte von Menschen wegen verschiedener Verbrechen hin, auch wegen Drogendelikten sowie terrorismusbezogener Straftaten. Die meisten der wegen Drogendelikten Hingerichteten waren ausländische Staatsangehörige, die mit zusätzlichen Hürden für ein faires Gerichtsverfahren konfrontiert waren. Unter den Menschen, die wegen "Terrorismus" hingerichtet wurden, befanden sich unverhältnismäßig viele Schiit*innen. Zahlreiche Hinrichtungen erfolgten aufgrund von Ta’zir-Delikten – Ermessensdelikten, für die gesetzlich keine bestimmte Strafe vorgeschrieben ist. Im Zuge einer beunruhigenden Entwicklung ließ Saudi-Arabien mindestens zwei junge Männer wegen Straftaten hinrichten, die sie als Minderjährige begangen hatten.
Auch in Ägypten, Irak, Kuwait und den Vereinigten Arabischen Emiraten wurden Hinrichtungen durchgeführt. Algerien und Kuwait weiteten den Anwendungsbereich der Todesstrafe auf Drogendelikte aus.
Die Regierungen müssen unverzüglich ein offizielles Hinrichtungsmoratorium verfügen, mit dem Ziel, die Todesstrafe vollständig abzuschaffen.
Wirtschaftliche und soziale Rechte
Die schweren wirtschaftlichen und sozialen Krisen 2025 in den Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas trafen eine Bevölkerung, die bereits unter Konflikten, finanziellen Notlagen, den Auswirkungen des Klimawandels sowie dem Fehlen eines allgemeinen Sozialversicherungssystems litt. Die am stärksten betroffenen Gemeinschaften waren bereits unterversorgt und lebten unter Bedingungen, die ihre wirtschaftlichen und sozialen Rechte, darunter die auf Gesundheit, Wasser, Wohnraum und einen angemessenen Lebensstandard, aushöhlten. Wer für seine sozioökonomischen Rechte demonstrierte, sah sich häufig Repressionen ausgesetzt.
Millionen in Armut lebende Menschen in Ägypten waren mit neuen Härten konfrontiert. Im August 2025 ratifizierte der ägyptische Präsident eine Mietrechtsreform zur Beendigung langjähriger Mietverträge. Außerdem wurden weitere Maßnahmen erlassen, die die Bezahlbarkeit von Wohnraum für Menschen mit niedrigem Einkommen gefährdeten. Textilarbeiter*innen, die im Januar an einem Streik teilgenommen hatten, wurden festgenommen und anschließend entlassen.
Die Regierungen mehrerer Länder, unter ihnen auch die Golfstaaten, schützten Arbeitsmigrant*innen nicht vor extremer Ausbeutung und anderen Menschenrechtsverletzungen. Sie verweigerten ihnen zudem das Recht, unabhängige Gewerkschaften zu gründen.
Die abrupte und unverantwortliche Einstellung der US-amerikanischen Auslandshilfe Anfang 2025 führte zur Gefährdung der Gesundheit und der Menschenrechte von Millionen von Menschen im Nahen Osten und in Nordafrika, die auf humanitäre Hilfe angewiesen waren. Im Jemen schilderten Mitarbeiter*innen von Hilfsorganisationen Amnesty International, dass die Entscheidung der USA, die Entwicklungshilfe zu kürzen, zur Einstellung lebensrettender Hilfs- und Schutzmaßnahmen führte. Davon betroffen waren die Behandlung von Mangelernährung bei Kindern, Schwangeren und stillenden Müttern, sichere Unterkünfte für Überlebende geschlechtsspezifischer Gewalt sowie die Gesundheitsversorgung von Kindern, die an Cholera und anderen Krankheiten leiden.
Die Regierungen müssen die wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Menschen gewährleisten, u. a. durch die Einrichtung umfassender Sozialsysteme, die allen Menschen, auch ausgegrenzten Gruppen, einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich Nahrung, Wasser und Wohnraum, sowie den Zugang zu grundlegenden Leistungen wie Gesundheitsversorgung und Bildung ermöglichen. Die Regierungen müssen das Recht der Beschäftigten auf unabhängige Gewerkschaften und auf Streik respektieren und den arbeitsrechtlichen Schutz auf alle Arbeitsmigrant*innen ausweiten.
Recht auf eine gesunde Umwelt
Die Menschen in den Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas litten auch 2025 unter schweren und oft lebensbedrohlichen Folgen der Klimakrise. Dazu zählten extreme Wetterereignisse und Wasserknappheit sowie eine unzureichende Umweltpolitik. In Ländern wie Jordanien, Libanon, Marokko und Syrien herrschte ein schwerer Wassernotstand. Dieser untergrub das Recht auf Wasser, Gesundheit und einen angemessenen Lebensstandard und traf ländliche Gemeinden, Flüchtlinge und Haushalte mit niedrigem Einkommen unverhältnismäßig stark.
Auch in Iran taten die Behörden nichts, um gegen die Umweltzerstörung im Land anzugehen, von der vor allem marginalisierte Bevölkerungsgruppen betroffen waren. Die Umweltkrise war gekennzeichnet durch den Verlust von Ökosystemen, die Erschöpfung des Grundwasserspiegels, Wasserverschmutzung, Abholzung, Landabsenkungen, die Abnahme der Wasserreserven und eine Verschlechterung der Bodenqualität sowie Luftverschmutzung, die Tausende von Todesfällen verursachte.
Die Umweltpolitik der Staaten mit hohen Erdöl- und Gasvorkommen war durchweg unzureichend. Die Regierungen ergriffen weder angemessene Maßnahmen, um den Klimawandel zu stoppen oder seine Folgen zu bewältigen, noch boten sie den am stärksten davon betroffenen Menschen ausreichend Unterstützung an. Bahrain baute seine Öl- und Gasproduktion aus, Kuwait gehörte weiterhin zu den Ländern mit dem weltweit höchsten Pro-Kopf-Ausstoß an Treibhausgasen, Katar blieb einer der weltweit führenden Exporteure von Flüssigerdgas, und Saudi-Arabien gehörte gemessen an der Bevölkerungszahl auch 2025 zu den zehn größten CO₂-Emittenten weltweit.
Durch die Zerstörungen Israels im Gazastreifen gelangten Giftstoffe in die Wassersysteme und verursachten eine dauerhafte Verschmutzung.
Die Regierungen müssen dringend Maßnahmen zum Klimaschutz ergreifen. Dazu zählen die Reduzierung der CO₂-Emissionen und die Beendigung der Förderung und Nutzung fossiler Brennstoffe.
Rechte von Binnenvertriebenen, Flüchtlingen und Migrant*innen
Die verheerenden politischen, humanitären und wirtschaftlichen Krisen im Jahr 2025 führten zu einem Anstieg der Zahl der Menschen, die auf der Suche nach Sicherheit ihre Heimat verließen. Viele von ihnen wurden dabei Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Millionen Menschen waren bereits Binnenvertriebene oder wurden im Irak, in Israel, im Libanon, in Libyen, den Besetzten Palästinensischen Gebieten, Syrien und im Jemen vertrieben. In zahlreichen Ländern verletzten staatliche und/oder nichtstaatliche Akteure regelmäßig die Rechte von Vertriebenen. In ganz Libyen verübten Sicherheitskräfte, Milizen, bewaffnete Gruppen und andere nichtstaatliche Akteure auch 2025 systematisch und in großem Ausmaß Menschenrechtsverstöße an Flüchtlingen und Migrant*innen, ohne dass diese geahndet wurden. Außerdem fingen die von der EU unterstützte Küstenwache in Westlibyen sowie den Libysch-Arabischen Streitkräften (Libyan Arab Armed Forces – LAAF) nahestehende Spezialkräfte der Marine und die bewaffnete Gruppe Tarik Ben Zeyad in Ostlibyen insgesamt 25.000 Menschen – mehr als im Vorjahr – auf See ab und brachten sie an Land zurück.
Die mehr als eine Million Binnenvertriebenen im Irak litten auch weiterhin unter sich verschlimmernden Bedingungen aufgrund ihrer anhaltenden Vertreibung. Viele hatten Schwierigkeiten, Zugang zu lebenswichtigen Leistungen wie Gesundheitsversorgung, Wasser und Wohnraum zu erhalten. Auch in Lagern für Binnenvertriebene in der Autonomen Region Kurdistan-Irak verschlechterten sich die Lebensbedingungen.
Aus Iran wurden mehr als 1,8 Mio. Afghan*innen, darunter unbegleitete und von ihren Eltern getrennte Minderjährige, rechtswidrig abgeschoben oder gezwungen, nach Afghanistan zurückzukehren. Die Abschiebungen gingen mit gewaltsamen Razzien, Personenkontrollen und willkürlichen Festnahmen einher. Afghan*innen, die in Iran blieben, waren Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt.
In Tunesien war die Migrations- und Asylpolitik von massiven Menschenrechtsverletzungen geprägt, von denen vorwiegend Schwarze Flüchtlinge, Asylsuchende und Migrant*innen betroffen waren. Öffentliche Äußerungen von Parlaments- und Regierungsangehörigen trugen zur Verschlimmerung der rassistischen Gewalt gegen Schwarze Migrant*innen bei. Staatsbedienstete führten routinemäßig lebensbedrohliche kollektive und rechtswidrige Abschiebungen nach Libyen und Algerien durch, oft nach rücksichtslosen Abfangmanövern auf See oder rassistisch motivierten Festnahmen und häufig begleitet von Folter und anderen Misshandlungen, darunter auch eine entmenschlichende sexualisierte Gewalt. Die fortgesetzte Aussetzung des Zugangs zu Asyl durch die Regierung führte zur Verschlimmerung der Menschenrechtsverletzungen gegenüber Asylsuchenden und Flüchtlingen.
Ab April 2025 führten algerische Sicherheitskräfte verstärkt Massenfestnahmen und kollektive Abschiebungen von Schwarzen und rassifizierten Migrant*innen, Asylsuchenden und Flüchtlingen durch. Hunderte Flüchtlinge und Migrant*innen wurden nach ihrer kollektiven Abschiebung durch die tunesischen und algerischen Behörden in Libyen willkürlich festgenommen. Sie und Tausende weiterer Flüchtlinge und Migrant*innen in Libyen wurden auf unbestimmte Zeit unter grausamen und unmenschlichen Bedingungen festgehalten und Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt.
Die Behörden müssen rechtswidrige Inhaftierungen und Abschiebungen von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migrant*innen beenden, die Grundsätze der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement) und der Nichtdiskriminierung achten und die freiwillige und sichere Rückkehr von Binnenvertriebenen in ihre Herkunftsgebiete gewährleisten.
Diskriminierung
Frauen und Mädchen
Im gesamten Nahen Osten und in Nordafrika waren Frauen und Mädchen auch 2025 sowohl durch Gesetze als auch im Alltag diskriminiert. Das betraf ihre Bewegungsfreiheit, Meinungsfreiheit, körperliche Selbstbestimmung sowie Fragen zu Erbrecht, Scheidung, Arbeitsmöglichkeiten und politischer Teilhabe. Geschlechtsspezifische Gewalt – einschließlich Femiziden – war weiterhin weit verbreitet, und die Behörden gingen konsequent nicht gegen die vorherrschende Straflosigkeit vor.
Das irakische Parlament räumte religiösen Sekten mehr Befugnisse im Familienrecht ein, insbesondere in Bezug auf Ehe und Scheidung. Dies sorgte für eine Vertiefung religiöser Spaltungen und führte zu einer stärkeren Gefährdung der Rechte von Frauen. Außerdem stellte das Parlament weder häusliche Gewalt unter Strafe noch hob es problematische und diskriminierende Artikel des Strafgesetzbuches auf, wie etwa jene, die sogenannte "Ehrenmorde" oder Körperstrafen milderten. Häusliche Gewalt und andere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt waren nach wie vor weit verbreitet.
Die Behörden in Iran behandelten Frauen und Mädchen auch 2025 als Menschen zweiter Klasse und verweigerten ihnen u. a. gleiche Rechte in Bezug auf Heirat, Scheidung, die Staatsangehörigkeit von Kindern, Sorgerecht, Beschäftigung, Erbschaftsangelegenheiten und Zugang zu politischen Ämtern. Das gesetzliche Heiratsalter für Mädchen lag nach wie vor bei 13 Jahren. Angesichts des umfassenden Widerstands gegen die Kopftuchpflicht sahen sich die Behörden gezwungen, von gewaltsamen Massenfestnahmen wie in den Vorjahren abzusehen und die Umsetzung eines neuen Gesetzes zur Zwangsverschleierung auszusetzen. Allerdings griffen die Behörden weiterhin auf bestehende Gesetze und Vorschriften zurück, um die Zwangsverschleierung am Arbeitsplatz, an Universitäten und in anderen öffentlichen Einrichtungen durchzusetzen. Frauen und Mädchen, die sich dem widersetzten, wurden schikaniert, angegriffen, willkürlich festgenommen, mit Geldstrafen belegt oder verloren ihren Studien- oder Arbeitsplatz.
Die iranischen Behörden unterdrücken Frauen und Mädchen, die sich dem Kopftuchzwang widersetzen.
© Amnesty International
LGBTI+
In vielen Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas wurden Menschen nach wie vor wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Einige erhielten harte Strafen für einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen.
Das jemenitische Strafgesetzbuch stellte einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen und Analverkehr unter Strafe; die Strafen reichten von Gefängnisstrafen bis hin zur Steinigung. In Algerien und Marokko wurden Erwachsene auch weiterhin wegen einvernehmlicher sexueller Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen strafrechtlich verfolgt. In Tunesien kam es zu einer Zunahme der Strafverfolgung in diesen Fällen.
Ethnische und religiöse Minderheiten
In der gesamten Region wurden Angehörige nationaler, ethnischer und religiöser Gemeinschaften und Minderheiten weiterhin durch Gesetze und im Alltag diskriminiert. Dies betraf u. a. ihre Rechte auf Religionsausübung und auf ein Leben ohne Verfolgung und andere schwere Menschenrechtsverletzungen.
In Iran wurden ethnische Minderheiten nach wie vor diskriminiert, was ihren Zugang zu Bildung, zu Beschäftigung, zu angemessenem Wohnraum und zu politischen Ämtern betraf. Darüber hin aus waren sie noch weiteren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Angehörige religiöser Minderheiten in Iran wurden willkürlich inhaftiert, ungerechtfertigt verfolgt, gefoltert und anderweitig misshandelt, weil sie sich zu ihrem Glauben bekannten und diesen praktizierten.
In Libyen setzten das Bataillon Subul al-Salam, eine bewaffnete Gruppe unter dem Kommando der LAAF, und die mit der LAAF verbundene Polizei zwischen August und Oktober 2025 Angehörige der Tebu-Gemeinschaft im Bezirk Kufra wegen ihrer ethnischen Herkunft rechtswidrigen Tötungen, willkürlichen Festnahmen und Verschwindenlassen aus.
Die Regierungen müssen die Diskriminierung von Personen aufgrund der nationalen Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität beenden. Sie müssen rechtliche und politische Reformen umsetzen, um allen Menschen gleiche Rechte ohne Diskriminierung zu gewähren und die Rechte auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Glaubensfreiheit zu schützen, zu fördern und zu garantieren.