Pressemitteilung Aktuell Großbritannien und Nordirland 06. Januar 2021

Assange wird willkürlich in Haft gehalten

Portraitaufnahme: Assange blickt mit geneigtem Kopf in die Kamera.

Nachdem das zuständige Londoner Gericht am 6. Januar entschieden hat, Julian Assange nicht gegen Kaution auf freien Fuß zu setzen, betrachtet Amnesty International dessen fortgesetzte Inhaftierung als willkürlich.

"Die heutige Entscheidung, den Kautionsantrag von Julian Assange abzulehnen, bedeutet, dass seine fortwährende Inhaftierung willkürlich ist. Hinzu kommt, dass er seit über einem Jahr unter härtesten Bedingungen im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh festgehalten wird", erklärt Nils Muižnieks, Direktor für Europa bei Amnesty International.

"Anstatt endlich zu seiner Familie zurückkehren und nach zehn Jahren wieder in seinem eigenen Bett schlafen zu können, wird Julian Assange nun in seine Einzelzelle in einem Hochsicherheitsgefängnis zurückgebracht."

Es ist eindeutig, dass Julian Assange während des Entscheidungsprozesses über den Auslieferungsantrag der USA überhaupt nicht hätte inhaftiert werden sollen.

Nils
Muižnieks
Direktor für Europa bei Amnesty International

Julian Assange sitzt seit über einem Jahr in Haft, weil über ein Auslieferungsgesuch der US-Regierung entschieden werden sollte. Am Montag entschied eine Richterin in London, dass seine Auslieferung rechtswidrig wäre. Nach so langer Zeit in Haft ist seine weitere Inhaftierung willkürlich. Die Richterin hatte auf die schlechte psychische Verfassung von Assange verwiesen sowie auf die Gefahr für seine Gesundheit durch die in Großbritannien besonders schlimm grassierende Covid-19-Pandemie.

"Es ist eindeutig, dass Julian Assange während des Entscheidungsprozesses über den Auslieferungsantrag der USA überhaupt nicht hätte inhaftiert werden sollen. Die Anklagen gegen ihn sind politisch motiviert und die britische Regierung hätte die USA in ihrer unnachgiebigen Verfolgung von Assange nie so bereitwillig unterstützen dürfen", erklärt Nils Muižnieks.

"Die US-Regierung tut so, als läge es in ihrer Zuständigkeit, überall auf der Welt Menschen zu verfolgen, die Informationen über das Fehlverhalten der Regierung erhalten oder verbreiten. Die heutige Entscheidung soll offenbar zeigen, dass die britische Justiz dieser Haltung nicht im Wege stehen will", so Muižnieks weiter.

Tweet von Amnesty International:

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Hintergrund

Der Auslieferungsantrag der USA gegen Julian Assange beruht auf Anklagen, die direkt auf die Veröffentlichung von enthüllten Dokumenten im Rahmen seiner Arbeit mit WikiLeaks zurückzuführen sind. Derartige Informationen zu veröffentlichen, ist ein Grundelement der Pressefreiheit und des Rechts auf Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse. Diese Aktivitäten sind daher zu schützen und nicht zu kriminalisieren.

In den USA könnte Julian Assange auf der Grundlage von 18 Anklagen vor Gericht gestellt werden. 17 dieser Anklagepunkte werden unter dem Spionagegesetz (Espionage Act) und einer unter dem Cybergesetz (Computer Fraud and Abuse Act) erhoben. Darüber hinaus könnten ihm schwere Menschenrechtsverletzungen drohen wie zum Beispiel Haftbedingungen, die Folter und anderer Misshandlung gleichkommen. Dies schließt verlängerte Isolationshaft mit ein. Julian Assange ist der erste Verleger, der sich wegen Anklagen unter dem Spionagegesetz verantworten muss. 

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