Aktuell Erfolg 11. Oktober 2016

Urgent Actions: Erfolge Juli bis September 2016

Mann vor Gewässer

Der Menschenrechtsanwalt Arão Bula Tempo war 2015 für zwei Monate in Angola inhaftiert

Einsatz mit Erfolg: Auch im dritten Quartal 2016 waren wieder zahlreiche positive Entwicklungen in Urgent-Action-Fällen zu verzeichnen. Wir danken allen, die sich für diese Menschen in Not und Gefahr eingesetzt haben! Nachfolgend eine Auswahl der Erfolge von Juli bis September.

 

Myanmar - Alle Anklagen fallengelassen

Der gewaltlose politische Gefangene U Gambira ist am 1. Juli aus der Haft entlassen worden, nachdem er eine sechsmonatige Haftstrafe vollständig abgeleistet hatte und neu gegen ihn erhobene Anklagen fallengelassen wurden. U Gambira war am 19. Januar 2016 in Mandalay festgenommen worden, nachdem er wenige Tage zuvor aus Thailand eingereist war, wo er wohnte. Der myanmarische Staatsbürger wollte sich in Myanmar einen Reisepass ausstellen lassen. Im April wurde er dann gemäß Paragraf 13 (1) des Einwanderungsgesetzes von 1947 (Immigration (Emergency Provisions) Act) wegen "Einreise ohne Erlaubnis" zu sechs Monaten Haft mit Zwangsarbeit verurteilt. Am 28. Juni wurde U Gambira wegen Verstößen gegen Paragraf 427 ("Verursachen von Unheil") und Paragraf 448 ("Hausfriedensbruch") des myanmarischen Strafgesetzbuchs angeklagt. Grund für diese neuen Anklagen war, dass er 2012 versucht hatte, Klöster wieder zu öffnen, welche die Behörden wegen der Aktivitäten der Mönche während der "Safran-Revolution" geschlossen hatten. Die neuen Anklagen wurden kurz darauf wieder fallengelassen. (UA-014/2016)

Syrien - Zehnjährige evakuiert

Ghina Ahmad Wadi wurde am 13. August in ein Krankenhaus in Damaskus gebracht, wo sie die Operation erhalten hat, die sie dringend benötigte. Der Zehnjährigen war am 2. August an einem Kontrollpunkt der Regierung in der belagerten Stadt Madaya von einem Scharfschützen ins Bein geschossen worden. Sie erlitt einen komplexen Knochenbruch und einen Nervenschaden. Die syrischen Regierungstruppen hatten verhindert, dass sie in ein Krankenhaus gebracht wurde, um sich dort einer Operation zu unterziehen. Nach Angaben der Hilfsorganisation Syrisch-Arabischer Roter Halbmond wurde Ghina Ahmad Wadi gemeinsam mit ihrer Mutter aus Madaya nach Damaskus gebracht. Die Operation verlief erfolgreich und die Zehnjährige befindet sich auf dem Weg der Besserung. (UA-190/2016)

Angola - Anklagen fallengelassen

Am 12. Juli ließ ein Gericht in der Provinz Cabinda die Anklagen gegen den Menschenrechtsanwalt Arão Bula Tempo aus Mangel an Beweisen fallen. Er war am 14. März 2015 festgenommen und zwei Monate später unter Auflagen freigelassen worden. Die Anklagen gegen ihn lauteten auf "versuchte Zusammenarbeit mit ausländischen Staatsangehörigen gegen die Interessen des angolanischen Staates" und "Rebellion". Beide werden als Straftaten gegen die Staatssicherheit betrachtet und hängen mit Vorwürfen zusammen, nach denen Arão Bula Tempo Journalistinnen und Journalisten aus der Republik Kongo nach Angola eingeladen haben soll, damit diese über eine friedliche Demonstration gegen die schlechte Regierungsführung in der Provinz Cabinda berichten. Nach der Verkündigung des Gerichtsurteils drückte Arão Bula Tempo gegenüber dem zuständigen Amnesty-Team seine Dankbarkeit für das Engagement der Unterstützerinnen und Unterstützer aus: "In Cabinda finden zwar weiterhin Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen statt, doch ich möchte all jenen meine tiefe Dankbarkeit ausdrücken, die sich an Aktionen beteiligt haben, Petitionen unterschrieben haben und auf sonstige Weise dazu beigetragen haben, dass ich jetzt frei bin. Ich werde weiter für die Menschenrechte kämpfen. Die Arbeit von Amnesty International ist unentbehrlich." (UA-078/2015)

 

Mexiko - Umweltaktivist freigelassen

Ildefonso Zamora

Ildefonso Zamora

Der gewaltlose politische Gefangene Ildefonso Zamora wurde nach fast neun Monaten Haft am 12. August freigelassen. Ildefonso Zamora war am 20. November 2015 festgenommen worden. Er gehört der indigenen Gemeinschaft der Tlauica in San Juan Atzingo an, das etwa 80 Kilometer südlich von Mexiko-Stadt liegt. Die Staatsanwaltschaft des Bundesstaates México warf ihm vor, 2012 an einem Raub in einem Haus der Gemeinde beteiligt gewesen zu sein und erhob Anklage gegen ihn. Am 11. August 2016 entschied ein Bundesrichter, dass im Fall von Ildefonso Zamora das Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden war und wies den lokalen Richter an, den Umweltschützer freizulassen. Die Familie von Ildefonso Zamora, Greenpeace Mexiko, das Miguel-Agustín-Pro-Juaréz-Menschenrechtszentrum und Amnesty International setzten sich für seine Freilassung ein. Ildefonso Zamora bedankte sich bei Amnesty International für den Einsatz zu seinem Fall: "Mein aufrichtiger Dank gilt den Unterstützerinnen und Unterstützern von Amnesty International auf der ganzen Welt. Ich kann gar nicht ausdrücken, wie sehr ich ihnen danke."

 

Russische Föderation - Aus Psychiatrie entlassen

Konstantin Zadoya wurde am 3. August aus der psychiatrischen Klinik Nr. 3 in Nowosibirsk in Westsibirien entlassen. Der 20-jährige Medizinstudent war am 7. Juli in die Klinik zwangseingewiesen und vier Tage lang ohne gerichtliche Anordnung festgehalten worden. Dies verstößt gegen russisches Recht, dem zufolge niemand ohne richterliche Anordnung länger als 48 Stunden festgehalten werden darf. Konstantin Zadoya verbrachte die erste Woche auf der Intensivstation der Klinik, wo er laut Angaben seiner Rechtsanwältin an seinem Bett fixiert wurde und gegen seinen Willen Medikamente einnehmen musste. Vor seiner Freilassung musste er eine Aussage unterschreiben, in der es hieß, dass er der Einweisung in die psychiatrische Klinik zugestimmt habe und er seine eingelegten Rechtsmittel gegen den Gerichtsentscheid zurückziehe. Nachdem er aus der Klinik entlassen worden war, reichte Konstantin Zadoya erneut Rechtsmittel ein. Die Anwältin von Konstantin Zadoya sagte gegenüber Amnesty International, dass die Urgent Action dafür gesorgt habe, dass die Gesundheit ihres Mandanten keinen Schaden genommen hat. Sie sagte außerdem: "Ich möchte mir gar nicht ausmalen, was ihm hätte zustoßen können, wenn ihr nicht aktiv geworden wärt." (UA-172/2016)

Oman - Menschenrechtler freigelassen

Der gewaltlose politische Gefangene Saeed Jaddad wurde am 26. August aus der Haft entlassen. Zu diesem Zeitpunkt hatte er neun Monate seiner einjährigen Haftstrafe abgeleistet. Saeed Jaddad war wegen "Anstiftung zum Bruch der nationalen Einheit und Verbreitung von Unruhen innerhalb der Gesellschaft" verurteilt worden. Die Anklage gegen ihn stand im Zusammenhang mit einem Blogbeitrag, den er im Oktober 2014 verfasst und in dem er die Proteste in der Provinz Dhofar von 2011 mit den Protesten in Hong Kong von 2014 verglichen hatte. Gemäß Paragraf 76 des omanischen Strafgesetzbuchs kann eine Strafe ausgesetzt werden, wenn Gefangene sich gebessert und drei Viertel ihrer Strafe abgeleistet haben. (UA-318/2014)

 

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