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Regionalkapitel Naher Osten und Nordafrika 2021
- Recht auf Gesundheit
- Recht auf freie Meinungsäußerung
- Menschenrechtsverteidiger_innen und Recht auf Vereinigungsfreiheit
- Proteste und rechtswidrige Gewaltanwendung
- Folter und andere Misshandlungen
- Todesstrafe
- Straflosigkeit
- Bewaffneter Konflikt
- Rechte von Flüchtlingen, Migrant_innen und Binnenvertriebenen
- Arbeitnehmer_innenrechte
- Rechte von Frauen und Mädchen
- Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI+)
- Religiöse und ethnische Minderheiten
- Empfehlungen
Berichtszeitraum: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
Auch im zweiten Jahr der Coronapandemie zeigte sich, dass viele Regierungen des Nahen Ostens und Nordafrikas keine angemessene Gesundheitsversorgung ihrer Bevölkerung gewährleisten konnten, dies galt auch für Coronaimpfungen. Eine bemerkenswerte Ausnahme bildeten einige Golfstaaten.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung war 2021 weiterhin stark eingeschränkt. Regierungen erließen weitere drakonische Gesetze, die friedliche Meinungsäußerungen unter Strafe stellten, sie zensierten nach wie vor das Internet und investierten in digitale Überwachungstechnologien. Menschenrechtsverteidiger_innen wurden strafrechtlich verfolgt, inhaftiert, bedroht, eingeschüchtert und mit Verwaltungsauflagen belegt. Zivilgesellschaftliche Organisationen waren damit konfrontiert, dass man ihre Arbeit kriminalisierte. In der gesamten Region schlugen Sicherheitskräfte friedliche Demonstrationen unter Einsatz rechtswidriger Gewalt nieder.
Für Gefangene war das Risiko, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, aufgrund von Überbelegung und unhygienischen Haftbedingungen besonders hoch. Unzureichende medizinische Versorgung sowie Folter oder andere Misshandlungen in der Haft verschärften die Situation noch zusätzlich. Angehörige von Sicherheitskräften, Milizen und bewaffneten Gruppen, die begründet verdächtigt wurden, völkerrechtliche Verbrechen und schwere Menschenrechtsverstöße verübt zu haben, gingen weiterhin straflos aus.
An bewaffneten Konflikten in der Region beteiligte Parteien begingen Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. In Syrien und im Jemen schränkten die Behörden die humanitäre Hilfe ein und verschlimmerten damit den ohnehin schon beklagenswerten Zustand des Gesundheitswesens. Andere Militärmächte leisteten Menschenrechtsverstößen durch rechtswidrige Waffenlieferungen und direkte militärische Unterstützung von Konfliktparteien Vorschub.
Staatliche Stellen nahmen weiterhin Flüchtlinge und Migrant_innen fest und hielten sie auf unbestimmte Zeit in Haft, häufig ohne rechtliche Grundlage. Jordanien und der Libanon beherbergten weiterhin mehr als 3 Mio. syrische Flüchtlinge, doch wurden nach wie vor Tausende abgeschoben oder kehrten aufgrund widriger Bedingungen in den Aufnahmeländern in ihr Heimatland zurück.
Zahlreiche Staaten des Nahen Ostens und Nordafrikas schützten Geringverdiener_innen nicht vor Arbeitsplatz- oder Lohnverlust. Besonders schutzlos waren Arbeitsmigrant_innen, weil in vielen Ländern weiterhin das Sponsorensystem (kafala) galt, das ihren Aufenthaltsstatus an ein Beschäftigungsverhältnis knüpfte.
Die Staaten des Nahen Ostens und Nordafrikas fühlten sich weiterhin nicht verpflichtet, Personen strafrechtlich zu verfolgen, die für Gewalt gegen Frauen verantwortlich waren, angefangen von sexueller Belästigung bis hin zu sogenannten Ehrenmorden. Die Rechte von LGBTI+ wurden von den Behörden massiv unterdrückt.
Zahlreiche Menschen wurden aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität willkürlich festgenommen; einige Männer mussten erzwungene Analuntersuchungen über sich ergehen lassen. In zahlreichen Ländern waren Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten starker Diskriminierung ausgesetzt.
Recht auf Gesundheit
In Ägypten, Iran, Libyen und Tunesien waren die Impfkampagnen von mangelnder Transparenz und Abstimmung geprägt. Es gab Verzögerungen bei der Priorisierung von Risikogruppen, und gesellschaftliche Randgruppen wie Flüchtlinge und Migrant_innen, Binnenvertriebene, Gefangene, Obdachlose und Menschen ohne gültige Papiere wurden nicht gleichberechtigt und fair in die Impfkampagnen einbezogen. Der Zugang zu Impfungen war zudem häufig durch politische Erwägungen beeinflusst.
Im Iran verzögerten sich die Impfungen vor allem deshalb, weil das Staatsoberhaupt im Januar 2021 den Import von Impfstoffen aus den USA und Großbritannien ausdrücklich untersagte. Nach der Aufhebung des Verbots im August kamen die Impfungen schneller voran, sodass am Jahresende mehr als 80 Prozent der Bevölkerung die erste Dosis erhalten hatten. In Tunesien war Mitte Juli 2021 die Zahl der bestätigten täglichen Todesfälle gemessen an der Einwohnerzahl die zweithöchste der Welt, und aufgrund von Impfstoffknappheit waren nur 6 Prozent der Bevölkerung geimpft. Die Impfkampagne beschleunigte sich erst, als Präsident Kaïs Saïed das Parlament auflöste und Ausnahmebefugnisse geltend machte. Am Jahresende waren 46 Prozent der Bevölkerung geimpft. In einem Akt institutionalisierter Diskriminierung schloss Israel rund 5 Mio. Palästinenser_innen, die unter militärischer Besatzung im Westjordanland und im Gazastreifen lebten, von seiner Impfkampagne aus.
Tunesien und Marokko machten Impfpässe zur Pflicht, um öffentliche oder private Arbeitsplätze zu betreten und ins Ausland zu reisen. In Tunesien erlaubte das entsprechende Dekret es Arbeitgeber_innen, ungeimpfte Beschäftigte ohne Bezahlung freizustellen.
Sieht man von den Golfstaaten und Israel ab, wurde im zweiten Jahr der Pandemie deutlich, dass die Gesundheitssysteme der Länder des Nahen Ostens und Nordafrikas gravierende Mängel aufwiesen und Probleme hatten, eine angemessene und erschwingliche Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Inmitten einer schweren Wirtschaftskrise sorgte die libanesische Regierung nicht dafür, dass Krankenhäuser und andere wichtige Gesundheitseinrichtungen genügend Kraftstoff für die Aufrechterhaltung der Energieversorgung bekamen, und ergriff keinerlei sozialpolitische Maßnahmen.
Im November 2021 strich sie die Zuschüsse für Arzneimittel, ohne sicherzustellen, dass lebenswichtige Medikamente auch für diejenigen Menschen verfügbar waren, die die stetig steigenden Preise nicht mehr bezahlen konnten, wie z. B. Patient_innen mit schweren chronischen Erkrankungen. In Ägypten erfüllte der im Juni 2021 verabschiedete Staatshaushalt nicht die Vorgaben der Verfassung, wonach drei Prozent des BIP in das Gesundheitswesen fließen müssen. Außerdem wurden die Ausgaben für Krankenversicherung und Medikamente gekürzt.
Die syrische Regierung trug aktiv zu einer weiteren Schwächung des Gesundheitswesens im Nordosten des Landes bei, indem sie humanitäre Hilfslieferungen einschränkte, was insbesondere Krebs- und Diabetespatient_innen zu spüren bekamen. In Libyen griffen bewaffnete Gruppen und Milizen weiterhin Personen an, die im Gesundheitswesen oder für humanitäre Hilfsorganisationen tätig waren. Außerdem mussten mehrere Quarantänestationen wegen fehlender oder schadhafter Infrastruktur und Ausrüstung geschlossen werden.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Im gesamten Nahen Osten und in Nordafrika wurden Personen, die lediglich ihr Recht auf Meinungsfreiheit in Anspruch genommen hatten, weiterhin festgenommen, inhaftiert und strafrechtlich verfolgt. Die Behörden griffen häufig auf vage formulierte Bestimmungen des Strafgesetzbuchs zurück, die "Beleidigung" unter Strafe stellten, um jegliche Kritik an der Regierung zu unterbinden, auch was deren Umgang mit der Coronapandemie betraf. In der Autonomen Region Kurdistan-Irak verurteilte ein Gericht fünf Aktivisten und Journalisten aufgrund vage formulierter Gesetze zu je sechs Jahren Haft, weil sie Soziale Medien genutzt hatten und ihrer journalistischen Arbeit nachgegangen waren. Zur Rechtfertigung der strafrechtlichen Verfolgung von Meinungsäußerungen verwies die kurdische Regionalregierung auf die "nationale Sicherheit".
Besonders eklatant war der Fall von Abdulrahman al-Sadhan, der vor einem saudi-arabischen Gericht wegen kritischer Tweets über die staatliche Wirtschaftspolitik zu 20 Jahren Haft und einem anschließenden 20-jährigen Reiseverbot verurteilt wurde. In Marokko verurteilte ein Gericht Jamila Saadane wegen "Diffamierung staatlicher Institutionen" zu einer dreimonatigen Haftstrafe, weil sie in Videos auf YouTube den Vorwurf erhoben hatte, die Behörden würden Prostitutionsnetzwerke und Menschenhandel in Marrakesch vertuschen. In Algerien griffen die Behörden zunehmend auf vage formulierte Anklagen im Zusammenhang mit Terrorismus zurück, um Menschen wegen legitimer politischer Äußerungen oder Aktivitäten strafrechtlich zu verfolgen.
In zahlreichen Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas wurden 2021 noch weitere drakonische Gesetze eingeführt, um freie Meinungsäußerungen zu kriminalisieren. In Libyen verabschiedete das Parlament ein Gesetz zur Internetkriminalität, das die freie Meinungsäußerung im Internet stark einschränkte, staatliche Überwachung und Zensur zuließ und die Verbreitung von Inhalten, die als "unmoralisch" galten, mit Haftstrafen belegte. In Ägypten ratifizierte der Präsident ein Gesetz, das die Veröffentlichung von Informationen über Pandemien unter Strafe stellte und sich auf sehr vage Formulierungen stützte.
Im Iran wurden sechs Personen willkürlich festgenommen und vor Gericht gestellt, die darüber diskutiert hatten, rechtlich gegen Behörden vorzugehen, die den Zugang zu Coronaimpfstoffen nicht gewährleistet hatten. Das tunesische Gesundheitsministerium verbot den Beschäftigten des öffentlichen Gesundheitswesens, mit Ausnahme einiger ausgewählter Personen, öffentlich über die Coronapandemie zu sprechen, und drohte mit Disziplinarmaßnahmen oder strafrechtlicher Verfolgung, falls sie sich nicht daran hielten.
In der gesamten Region zensierten die Regierungen weiterhin das Internet. In Ägypten und Palästina sperrten die Behörden den Zugang zu Websites, im Iran waren Soziale Medien blockiert.
Recht auf Privatsphäre
Die Regierungen in der Region investierten auch weiterhin in teure digitale Überwachungstechnologie, wie z. B. die Pegasus-Spionagesoftware des israelischen Unternehmens NSO Group, um Menschenrechtler_innen ins Visier zu nehmen. Im Juli 2021 deckte das Pegasus-Projekt, eine internationale Initiative für investigativen Journalismus, mit technischer Unterstützung von Amnesty International auf, in welchem Ausmaß die Pegasus-Spionagesoftware in Ländern des Nahens Osten und Nordafrikas eingesetzt wurde, und identifizierte die Regierungen Bahrains, Marokkos, Saudi-Arabiens und der Vereinigten Arabischen Emirate als potenzielle Kunden des Unternehmens.
Im Juli 2021 verurteilte ein marokkanisches Gericht den Journalisten Omar Radi, der sich häufig kritisch über die Behörden geäußert hatte, nach einem Prozess, der nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprach, zu sechs Jahren Haft wegen Spionage und Vergewaltigung. Er war von Januar 2019 bis Januar 2020 mithilfe der Pegasus-Spionagesoftware überwacht worden, die die marokkanischen Behörden auf seinem Mobiltelefon installiert hatten.
Menschenrechtsverteidiger_innen und Recht auf Vereinigungsfreiheit
Im gesamten Nahen Osten und in Nordafrika mussten Menschenrechtsverteidiger_innen für ihren Mut weiterhin einen hohen Preis bezahlen, weil die Behörden versuchten, sie zum Schweigen zu bringen und für ihre Arbeit zu bestrafen. Die saudi-arabischen Behörden setzten ihr unerbittliches Vorgehen gegen jede Art von Kritik mit zahlreichen Verurteilungen fort. Fünf Menschenrechtsverteidiger_innen wurden allein aufgrund ihrer Tätigkeit zu Haftstrafen von bis zu 20 Jahren verurteilt, oft verbunden mit anschließenden langjährigen Reiseverboten.
Das israelische Verteidigungsministerium stufte sechs bekannte palästinensische zivilgesellschaftliche Organisationen in den besetzten Gebieten als "terroristisch" ein und begründete dies mit geheimen Informationen, die die Beschuldigten weder einsehen noch anfechten konnten, wodurch sie faktisch kriminalisiert und in ihrer Arbeit behindert wurden. Gleichzeitig verweigerte Israel internationalen Menschenrechtsbeobachter_innen und -ermittler_innen, darunter auch Vertreter_innen der Vereinten Nationen, weiterhin die Einreise ins Land.
In Ägypten wurde Menschenrechtsverteidiger_innen die Ausübung ihrer zivilgesellschaftlichen Tätigkeit so gut wie unmöglich gemacht, weil die Behörden sie mit politisch motivierten strafrechtlichen Ermittlungen, ungerechtfertigten Inhaftierungen und Reiseverboten überzogen, polizeiliche Auflagen ohne Gerichtsbeschluss gegen sie verhängten, ihr Vermögen einfroren und sie willkürlich auf eine "Terrorismusliste" setzten. In Libyen erhöhten Milizen und bewaffnete Gruppen durch Entführungen, Drohungen und Einschüchterungen den Druck auf zivilgesellschaftliche Aktivist_innen im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen, die am 22. Dezember beginnen sollten, zwei Tage vorher jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben wurden.
Proteste und rechtswidrige Gewaltanwendung
Obwohl öffentliche Versammlungen im Zuge von Coronamaßnahmen häufig verboten wurden, kam es in vielen Ländern der Region das ganze Jahr über zu Kundgebungen, bei denen die Teilnehmenden vor allem wirtschaftliche und soziale Rechte einforderten. In Tunesien nahm die Polizei während einer Reihe von Demonstrationen im Januar 2021 mehr als 1.500 Menschen fest. In Algerien, im Irak und im Libanon dauerten die Proteste das ganze Jahr über an, dabei wurden viele Demonstrierende allein wegen ihrer Teilnahme an friedlichen Kundgebungen festgenommen, geschlagen und manchmal auch strafrechtlich verfolgt.
In zahlreichen Ländern setzten die Sicherheitskräfte rechtswidrige und häufig exzessive oder unnötige Gewalt ein, um Proteste aufzulösen. Im Iran führte der Einsatz von scharfer Munition und Schrotmunition gegen zumeist friedliche Proteste zum Tod von mindestens elf Menschen und Hunderten Verletzten, von denen einige erblindeten. Außerdem nahmen die iranischen Sicherheitskräfte massenhaft Demonstrierende und Passant_innen willkürlich fest und blockierten während der Proteste den Internetzugang. Im Irak nahmen die Behörden der kurdischen Regionalregierung mehr als 100 Personen in Gewahrsam, die an Protesten teilgenommen hatten, und die irakischen Sicherheitskräfte lösten Demonstrationen von Januar bis Mai mit unverhältnismäßiger Gewalt, einschließlich scharfer Munition, auf.
Im Libanon schritten die Behörden nur selten ein, bei Protesten gegen die schwere Wirtschaftskrise des Landes kam es jedoch im Januar in der Stadt Tripolis zu Zusammenstößen mit Demonstrierenden. Die Sicherheitskräfte setzten scharfe Munition ein, nahmen zahlreiche Menschen fest und überstellten sie anschließend der Militärgerichtsbarkeit. Die jordanischen Behörden nutzten bei ihrem gewaltsamen Vorgehen gegen Demonstrierende, die gegen eine immer desolatere Wirtschaft protestierten, große Mengen an Tränengas und nahmen Mitglieder der Lehrer_innengewerkschaft in Haft, um einen Solidaritätsmarsch zu verhindern.
Die israelische Polizei ging im Mai und Juni mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen in Israel lebende Palästinenser_innen vor, die gegen Räumungen in Ost-Jerusalem und die Luftschläge des israelischen Militärs im Gazastreifen demonstrierten. Organisator_innen und Teilnehmer_innen der Proteste wurden massenhaft festgenommen. Die meisten der Festgenommenen wurden wegen Ordnungswidrigkeiten angeklagt, die nichts mit Gewalt zu tun hatten.
Der Tod eines prominenten politischen Kritikers in Gewahrsam des Sicherheitsdiensts der Palästinensischen Autonomiebehörde löste Demonstrationen in palästinensischen Städten aus, denen die Behörden mit unverhältnismäßiger und unnötiger Gewalt begegneten. Demonstrierende und Passant_innen wurden festgenommen und Berichten zufolge gefoltert.
Rechte von Inhaftierten
In mehreren Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas waren Gefangene unter grausamen und unmenschlichen Haftbedingungen inhaftiert. Aufgrund von Überbelegung, mangelnder Belüftung, unhygienischen Zuständen sowie unzureichender Versorgung mit Nahrungsmitteln und Wasser bestand für sie ein erhöhtes Risiko, sich mit dem Coronavirus zu infizieren oder anderweitig zu erkranken.
Die Überbelegung war häufig auch die Folge willkürlicher Haftpraktiken, dazu zählten z. B. die übermäßig lange Untersuchungshaft ohne wirksame Rechtsmittel in Ägypten, die unbefristete Inhaftierung von Migrant_innen in Libyen und die Verwaltungshaft ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Israel und Palästina. In einigen Ländern waren Gefängnisbesuche während der Lockdowns und zuweilen auch darüber hinaus verboten, ohne dass den Inhaftierten andere Möglichkeiten angeboten wurden, um mit ihren Familien in Kontakt zu treten.
Die Gesundheitsversorgung in den Gefängnissen war in der gesamten Region unzureichend. Teilweise wurde Inhaftierten die medizinische Versorgung auch verweigert, um sie für ihre abweichende Meinung zu bestrafen. Viele Regierungen impften Inhaftierte nicht frühzeitig. So begannen im Iran die Impfungen in den Gefängnissen erst im August 2021. In Ägypten wurden einige Gefangene, die aus politischen Gründen inhaftiert waren, von der Impfung ausgeschlossen, selbst solche, die wegen ihres Alters oder wegen Vorerkrankungen zur Risikogruppe zählten.
Brutale Misshandlung: Eine Zeuge berichtete Amnesty, wie er von libanesischen Sicherheitskräften an eine Holzkonstruktion gefesselt und gefoltert wurde.
© Amnesty International, Illustration: Jawad Morad
Folter und andere Misshandlungen
In mindestens 18 Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas wurden Menschen in offiziellen und inoffiziellen Haftanstalten gefoltert oder in anderer Weise misshandelt, beispielsweise während Verhören, um "Geständnisse" zu erpressen, und während sie sich unter elenden Bedingungen in unbefristeter Einzelhaft befanden. In Ägypten, im Iran, in Libyen und Saudi-Arabien gab es keine Ermittlungen zu den Ursachen und Umständen verdächtiger Todesfälle, selbst wenn zuvor Foltervorwürfe, wie z. B. die Verweigerung medizinischer Hilfe, erhoben worden waren.
Im Libanon wurde bekannt, dass 26 syrische Flüchtlinge, darunter vier Minderjährige, die zwischen 2014 und Anfang 2021 wegen Terrorismusvorwürfen inhaftiert waren, u. a. durch Angehörige des militärischen Geheimdiensts gefoltert worden waren. Die Behörden gingen den Foltervorwürfen nicht nach, selbst dann nicht, wenn die Inhaftierten sie vor Gericht vorbrachten. Der prominente politische Kritiker Nizar Banat starb in Gewahrsam des Sicherheitsdiensts der Palästinensischen Autonomiebehörde, nachdem dieser ihn in Hebron im südlichen Westjordanland festgenommen und gefoltert hatte. Eine Autopsie ergab Frakturen, Prellungen und Abschürfungen am ganzen Körper.
In mehreren Ländern waren Körperstrafen wie Auspeitschung, Amputation, Blendung, Steinigung und Kreuzigung nach wie vor gesetzlich verankert. Im Iran und in Libyen wurden 2021 Auspeitschungen vollstreckt.
Todesstrafe
Die Länder der Region hielten weiterhin an der Todesstrafe fest, teilweise auch für Straftaten, die nicht mit einer vorsätzlichen Tötung verbunden waren, sowie für völkerrechtlich geschützte Handlungen, wie z. B. einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen. In Ägypten, im Iran, in Libyen und Saudi-Arabien ergingen Todesurteile nach grob unfairen Verfahren vor Antiterror-, Militär-, Notstands- oder Revolutionsgerichten. In mindestens sechs Ländern wurden Hinrichtungen vollzogen, manchmal im Geheimen und ohne den Verurteilten die Gelegenheit zu geben, ein letztes Mal ihre Familien zu sehen.
Im Iran und in Saudi-Arabien richteten die Behörden junge Männer hin, die für Straftaten zum Tode verurteilt worden waren, die sie als Minderjährige verübt hatten.
Straflosigkeit
In der gesamten Region herrschte weiterhin ein Klima der Straflosigkeit für Angehörige von Sicherheitskräften, Milizen und bewaffneten Gruppen, die im begründeten Verdacht standen, völkerrechtliche Verbrechen und schwere Menschenrechtsverstöße begangen zu haben, wie z. B. rechtswidrige Tötungen, Folter, Verschwindenlassen und Vergewaltigungen. In Libyen wurden weiterhin Befehlshaber und Mitglieder bewaffneter Gruppen und Milizen, die für völkerrechtliche Verbrechen verantwortlich waren – darunter auch Gruppierungen, gegen die der UN-Sicherheitsrat Sanktionen verhängt hatte –, in staatliche Institutionen eingegliedert, in Ämter gehoben und befördert.
Saif al-Islam al-Gaddafi blieb auf freiem Fuß und präsentierte sich als Präsidentschaftskandidat, obwohl gegen ihn ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs vorlag, der ihn wegen seiner Rolle bei der gewaltsamen Niederschlagung von Protesten gegen die Herrschaft seines Vaters im Jahr 2011 angeklagt hatte. Im Iran stieg Ebrahim Raisi zum Präsidenten auf, anstatt dass man wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit dem massenhaften Verschwindenlassen und den außergerichtlichen Hinrichtungen von Gefangenen im Jahr 1988 gegen ihn ermittelte. Im Libanon behinderten die Behörden das ganze Jahr über die Ermittlungen zur Explosionskatastrophe im Hafen von Beirut im Jahr 2020 und unternahmen zahlreiche Schritte, um Politiker und Beamte davor zu schützen, strafrechtlich verfolgt und vom Untersuchungsrichter vorgeladen zu werden.
In Tunesien leiteten die Behörden nach der Auflösung des Parlaments durch Präsident Kaïs Saïed im Juli zehn neue Prozesse gegen Zivilpersonen vor Militärgerichten ein, darunter vier wegen Kritik am Präsidenten und damit deutlich mehr als in den Vorjahren. Zehn Verfahren gegen Angehörige der Sicherheitskräfte wegen Menschenrechtsverletzungen während der tunesischen Revolution zogen sich hingegen seit drei Jahren hin, ohne dass ein Urteil ergangen wäre.
Auf internationaler Ebene gab es 2021 einige Schritte in Richtung Rechenschaftspflicht. Im Oktober verlängerte der UN-Menschenrechtsrat das Mandat der Ermittlungsmission, die in Libyen völkerrechtliche Verbrechen untersucht, die seit 2016 begangen worden sind. In Schweden begann im August auf Grundlage des Weltrechtsprinzips der Prozess gegen den ehemaligen iranischen Staatsbediensteten Hamid Nouri, dem vorgeworfen wurde, an den Gefängnismassakern im Jahr 1988 beteiligt gewesen zu sein.
Mindestens vier europäische Staaten gingen mit Ermittlungen und Gerichtsverfahren strafrechtlich gegen Personen vor, die im Verdacht standen, in Syrien Kriegsverbrechen oder andere völkerrechtliche Verbrechen verübt zu haben. Im Februar 2021 befand ein Gericht in Deutschland einen ehemaligen Angehörigen des Syrischen Allgemeinen Geheimdiensts der Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig, weil er durch seine Handlungen dazu beigetragen hatte, dass inhaftierte Demonstrierende in einem Gefängnis in Damaskus gefoltert wurden.
Es gab jedoch auch einen Rückschlag: Saudi-Arabien und Bahrain erreichten mit intensiver Lobbyarbeit, dass die Expertengruppe der Vereinten Nationen zum Jemen ihre Arbeit einstellen musste und es somit keinen einzigen internationalen, unparteiischen Untersuchungsmechanismus für den Jemen mehr gab.
Apartheid
Israel erhielt durch territoriale Zersplitterung, Segregation und Kontrolle, Enteignung von Land und Eigentum sowie Verweigerung von wirtschaftlichen und sozialen Rechten ein System der Unterdrückung und Beherrschung der Palästinenser_innen aufrecht, das den Tatbestand der Apartheid erfüllte, die eine Menschenrechtsverletzung und ein völkerrechtliches Verbrechen darstellt. Um dieses System aufrechtzuerhalten, beging Israel rechtswidrige Handlungen gegen Palästinenser_innen, darunter Vertreibung, Verwaltungshaft, Folter, rechtswidrige Tötung, Verweigerung von Grundrechten und Grundfreiheiten sowie Verfolgung.
Bewaffneter Konflikt
Das Leben der Zivilbevölkerung im Irak, im Jemen, in Libyen und in Syrien war 2021 weiterhin von den seit Jahren andauernden bewaffneten Konflikten und ständiger Unsicherheit bestimmt. Dabei war das Ausmaß der Gewalt, die von den verschiedenen staatlichen und nichtstaatlichen Konfliktparteien ausging, abhängig von den wechselnden Allianzen vor Ort und den Interessen ausländischer Militärmächte. Die zahlreichen Parteien, die an den bewaffneten Konflikten in der Region beteiligt waren, begingen Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen.
Nahezu alle Konfliktparteien verübten wahllose Angriffe, bei denen Zivilpersonen verletzt oder getötet wurden, teilweise, so sie über eine Luftwaffe verfügten, durch Luftangriffe und teilweise durch den Beschuss von Wohngebieten mit Artillerie, Mörsergranaten und Raketen. In Libyen wurde die landesweite Waffenruhe zwar überwiegend eingehalten, dennoch gab es sporadische, lokal begrenzte Zusammenstöße zwischen bewaffneten Gruppen und Milizen in Wohngebieten, bei denen Zivilpersonen verletzt oder getötet und zivile Gebäude zerstört oder beschädigt wurden.
Im Jemen verübten die von Saudi-Arabien angeführte Militärallianz und die Huthi-Rebellen weiterhin rechtswidrige Angriffe, u. a. auf Lager für Binnenvertriebene und Einrichtungen zur Lebensmittelverteilung, und verletzten oder töteten dabei zahlreiche Zivilpersonen. Im Nordwesten Syriens wurden bei Angriffen der Regierungstruppen mit Unterstützung Russlands Wohnhäuser, Märkte und Krankenhäuser getroffen.
Der Handel mit Waffen, die für Kriegsverbrechen und andere Menschenrechtsverstöße genutzt wurden, ging weiter. In Libyen verstießen Russland, die Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate weiterhin gegen das UN-Waffenembargo, indem sie ausländische Kämpfer_innen und militärische Ausrüstung nicht abzogen. Im Oktober 2021 kamen bei Angriffen auf Flüchtlinge und Migrant_innen in Tripolis gepanzerte Fahrzeuge zum Einsatz, die aus den Vereinigten Arabischen Emiraten stammten.
Zur Taktik einiger Konfliktparteien in Libyen und Syrien gehörte es auch, der Bevölkerung humanitäre Hilfe vorzuenthalten. In Libyen gab es politisch motivierte sporadische Angriffe bewaffneter Akteure auf Einrichtungen zur Wasserversorgung, die sich auf Millionen Menschen auswirkten. In Syrien belagerten Regierungstruppen von Juni bis September 2021 Tausende Zivilpersonen in Daraa al-Balad und hinderten humanitäre Organisationen daran, Lebensmittel, medizinische Hilfsgüter und andere lebensrettende Ausrüstung in die Stadt zu bringen.
Israel und bewaffnete palästinensische Gruppen verübten während des bewaffneten Konflikts im Mai offenkundig Kriegsverbrechen im Gazastreifen. Mindestens 242 Palästinenser_innen wurden getötet, darunter 63 Minderjährige, und Tausende weitere verletzt. Mehr als 74.000 Palästinenser_innen wurden vertrieben. Bewaffnete palästinensische Gruppen im Gazastreifen führten rechtswidrige Angriffe durch und feuerten wahllos Tausende Raketen auf israelisches Gebiet ab. Die meisten wurden von Israel abgefangen, doch wurden 13 Menschen in Israel dabei getötet.
"Menschlichkeit und Solidarität": Amnesty-Mitglieder bei einer Demonstration in Dänemark gegen die Entscheidung der Regierung, Geflüchtete wieder nach Syrien abzuschieben (Mai 2021).
Rechte von Flüchtlingen, Migrant_innen und Binnenvertriebenen
Die Behörden in den Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas nahmen weiterhin Flüchtlinge und Migrant_innen fest und inhaftierten sie auf unbestimmte Zeit, häufig ohne rechtliche Grundlage und ohne die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten. Im Oktober 2021 griffen libysche Sicherheitskräfte und in Tripolis ansässige Milizen auf rechtswidrige tödliche Gewalt und andere gewaltsame Maßnahmen zurück, um mehr als 5.000 Erwachsene und Kinder, die aus Ländern südlich der Sahara stammten, aus ihren Unterkünften zu holen und willkürlich zu inhaftieren.
In Libyen, Jemen und Saudi-Arabien verübten staatliche und nichtstaatliche Akteure weiterhin zahlreiche Verbrechen an Flüchtlingen und Migrant_innen, darunter rechtswidrige Tötungen, willkürliche Inhaftierung auf unbestimmte Zeit unter lebensbedrohlichen Bedingungen, Folter und andere Misshandlungen sowie Vergewaltigung und andere sexualisierte Gewalt. In Libyen fielen Tausende Menschen dem Verschwindenlassen zum Opfer, nachdem die von der EU unterstützte libysche Küstenwache sie aufgegriffen hatte, als sie das Mittelmeer überqueren wollten. Mindestens 2.839 Flüchtlinge und Migrant_innen wurden ohne ordnungsgemäßes Verfahren abgeschoben und an den Grenzen zu Ägypten, zum Sudan und zum Tschad ausgesetzt. Im Jemen hielten die De-facto-Behörden der Huthi Hunderte erwachsene und minderjährige Migrant_innen, die vor allem aus Äthiopien und Somalia stammten, willkürlich und auf unbestimmte Zeit unter schlechten Bedingungen fest. Als die Inhaftierten im März 2021 in einen Hungerstreik traten, beschossen die Behörden ein Gebäude, in dem sich 350 Migrant_innen befanden, mit scharfer Munition und lösten einen Brand aus, der zum Tod von 46 Inhaftierten führte.
Im Juni 2021 nahmen die Vereinigten Arabischen Emirate mindestens 375 afrikanische Arbeitsmigrant_innen willkürlich fest, hielten sie bis zu sechs Wochen lang unter elenden Bedingungen ohne Kontakt zur Außenwelt fest, nahmen ihnen ihr gesamtes Hab und Gut ab und schoben sie dann ab. In Syrien wurden Flüchtlinge, die zwischen Mitte 2017 und April 2021 zurückgekehrt waren, von Regierungskräften willkürlich inhaftiert, darunter auch Minderjährige. In der Haft wurden sie Opfer von Folter und anderen Misshandlungen, einschließlich Vergewaltigung und anderer sexualisierter Gewalt. Manche fielen auch dem Verschwindenlassen zum Opfer.
Die katarischen Behörden leiteten weiterhin keine gründliche Untersuchung zum Tod Tausender Arbeitsmigranten ein, die in den vergangenen Jahren plötzlich und unerwartet gestorben waren, obwohl sie vor ihrer Einreise nach Katar die vorgeschriebenen medizinischen Tests bestanden hatten. Daraus folgte, dass sich nicht feststellen ließ, ob der Tod der Männer mit ihren Arbeitsbedingungen zusammenhing, und dass die Hinterbliebenen keine Möglichkeit hatten, von den Arbeitgeber_innen oder den katarischen Behörden eine Entschädigung zu erhalten. In Ägypten schoben die Behörden 40 eritreische Staatsangehörige nach Eritrea ab, ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, die Entscheidung anzufechten oder Zugang zu einem Asylverfahren zu erhalten.
In Libyen, Syrien und im Irak konnten Zehntausende Binnenvertriebene nicht in ihre Häuser zurückkehren, weil die Sicherheitslage es nicht zuließ, sie Vergeltungsaktionen befürchten mussten oder grundlegende Versorgungsleistungen nicht gewährleistet waren. Zudem wurde ihnen der Zugang zu medizinischer Versorgung, einschließlich Coronaimpfungen, sowie zu Bildung, Wohnraum und zum Arbeitsmarkt erschwert. Das Vorgehen der irakischen Regierung, die zu Jahresbeginn fast alle Lager für Binnenvertriebene schloss, führte dazu, dass Tausende Menschen ein zweites Mal vertrieben oder obdachlos wurden.
Arbeitnehmer_innenrechte
Zahlreiche Staaten des Nahen Ostens und Nordafrikas schützten Geringverdiener_innen nicht vor Arbeitsplatz- oder Lohnverlust, auch dann nicht, wenn dies auf die Pandemie zurückzuführen war. Die Regierungen unterdrückten weiterhin das Streikrecht der Arbeitnehmer_innen und unternahmen nichts, wenn Beschäftigte wegen ihrer Teilnahme an Streiks ungerechtfertigt entlassen wurden. In Ägypten bestraften die Behörden weiterhin Beschäftigte für Meinungsäußerungen oder mutmaßlich abweichende Ansichten. Ein neues Gesetz ermöglichte die ungerechtfertigte, automatische Entlassung von Beschäftigten des öffentlichen Diensts, die auf der "Terrorismusliste" standen, und ein Gericht billigte die entschädigungslose Entlassung eines Beschäftigten durch ein staatliches Unternehmen, weil er "öffentlich seine politische Meinung geäußert" hatte. Allerdings kündigten mehrere Länder an, Arbeitsmigrant_innen besser schützen zu wollen, darunter auch Golfstaaten, in denen diese einen hohen Anteil der Arbeitskräfte ausmachten.
Rechte von Frauen und Mädchen
Gewalt gegen Frauen und Mädchen hatte in den Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas in den meisten Fällen keine strafrechtlichen Konsequenzen. Im Irak, in Jordanien, Kuwait und Palästina wurden Frauen weiterhin Opfer sogenannter "Ehrenmorde", ohne dass die Behörden Maßnahmen zur Strafverfolgung der Verantwortlichen ergriffen. Im Iran lag ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vor, der begrüßenswerte Bestimmungen enthielt, wie die Einrichtung von Zufluchtsstätten. Er definierte jedoch weder häusliche Gewalt als eigenständigen Straftatbestand noch stellte er Kinderehen oder Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe. In Fällen häuslicher Gewalt sollte laut Gesetz die Versöhnung Vorrang haben vor der Rechenschaftspflicht.
Weitere Gesetzesänderungen im Iran untergruben die reproduktiven Rechte von Frauen und schränkten den Zugang zu Verhütungsmitteln, freiwilliger Sterilisation und entsprechenden Informationen stark ein. In Libyen gab es keinerlei Bemühungen, Frauen und Mädchen vor Vergewaltigung und anderen Formen sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie vor Tötung, Folter und rechtswidrigem Freiheitsentzug durch Milizen, bewaffnete Gruppen und andere nichtstaatliche Akteure zu schützen und sie zu entschädigen. Im Jemen wurden Frauen und Mädchen, die nach Ansicht der De-facto-Behörden der Huthi nicht dem von ihnen aufoktroyierten Frauenbild entsprachen, Opfer von willkürlicher Inhaftierung und Verschwindenlassen.
In der gesamten Region war die Diskriminierung von Frauen weiterhin gesetzlich verankert, u. a. in Bezug auf Heirat, Scheidung, das Sorgerecht für die Kinder und Erbschaftsangelegenheiten. In Saudi-Arabien und im Iran wurden Frauen auch rechtlich diskriminiert, was ihre Arbeitsmöglichkeiten und die Übernahme politischer Ämter betraf. Ägypten legte einen Gesetzentwurf für ein neues Personenstandsgesetz vor, der die Diskriminierung von Frauen aufrechterhielt und ihr Selbstbestimmungsrecht noch stärker aushöhlte.
Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI+)
Überall im Nahen Osten und in Nordafrika erlebten LGBTI+ aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität Festnahmen und Strafverfolgung. In einigen Ländern wurden schwule Männer zwangsweise einer analen Untersuchung unterzogen, was dem Tatbestand der Folter entspricht. Strafgerichte behandelten einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen nach wie vor als Verbrechen und verurteilten Männer, und manchmal auch Frauen, entweder wegen Verletzung der öffentlichen Moral oder aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen.
In Ägypten verurteilte ein Gericht vier Männer wegen gleichgeschlechtlicher sexueller Beziehungen zu Haftstrafen zwischen sechs und neun Jahren. Die Behörden schützten LGBTI+ nicht vor Gewalt durch nichtstaatliche Akteure. Im Iran wurde ein junger Mann, der sich selbst als nicht-binären Homosexuellen bezeichnet hatte, ermordet, nachdem er in einem vom Militär ausgestellten Bescheid als "pervers" eingestuft worden war. In Tunesien beleidigten zwei Polizisten den LGBTI-Aktivisten Badr Baabou, der die bekannte tunesische LGBTI-Organisation DAMJ leitete, und griffen ihn tätlich an. Sie erklärten ihm, die Schläge seien eine Vergeltung dafür, dass er Beschwerden gegen die Polizei eingereicht und "Huren" und Homosexuelle verteidigt habe, über die sich die Polizisten homofeindlich äußerten.
In Marokko verabschiedete das Parlament eine Gesetzesreform, wonach das zugewiesene Geschlecht "hermaphroditischer" Neugeborener in ihrem späteren Leben geändert werden kann. Dies stellte einen gewissen Fortschritt dar, doch fand das Recht von trans Personen auf eine Geschlechtsangleichung in dem Gesetz keine Erwähnung.
Religiöse und ethnische Minderheiten
In der gesamten Region wurden Angehörige religiöser Minderheiten durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und daran gehindert, ihr Recht auf Religionsausübung wahrzunehmen. In Ägypten, im Iran und in anderen Ländern mussten Angehörige religiöser Minderheiten und Personen, deren Eltern von den Behörden als Muslime geführt wurden, mit Festnahmen, strafrechtlicher Verfolgung und willkürlicher Inhaftierung rechnen, wenn sie sich zu Religionen oder Überzeugungen bekannten, die nicht staatlich anerkannt waren. Im Iran wurden drei Männer, die zum Christentum übergetreten waren, zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Grundlage war ein neues Gesetz, das für die "Diffamierung staatlich anerkannter Religionen" und "missionarische Aktivitäten, die dem Islam widersprechen" bis zu fünf Jahre Haft vorsah.
Im Iran und in Libyen hatten Angehörige ethnischer Minderheiten keinen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt, zu politischen Ämtern, Bildung, Gesundheitsversorgung und anderen grundlegenden Dienstleistungen und sahen ihre Rechte auf Sprache und Kultur verletzt. In Libyen hatten Angehörige der Tabu keinen Zugang zur Universität der Stadt al-Kufra, weil diese in einem Gebiet lag, das von rivalisierenden bewaffneten Gruppen kontrolliert wurde. Im Iran waren ethnische Minderheiten weiterhin unverhältnismäßig häufig von Todesurteilen betroffen, die aufgrund vage formulierter Anklagen wie "Feindschaft zu Gott" verhängt wurden.
Empfehlungen
Die Behörden müssen sicherstellen, dass die von ihnen bereitgestellte Gesundheitsversorgung, einschließlich Impfungen, niemanden diskriminiert, dass die Beschäftigten des Gesundheitswesens angemessen geschützt sind und dass jede pandemiebedingte Einschränkung von Rechten tatsächlich notwendig und verhältnismäßig ist.
Die Regierungen müssen alle Ermittlungen und Strafverfahren im Zusammenhang mit friedlichen Meinungsäußerungen einstellen, vage formulierte Bestimmungen aufheben, die "Beleidigung" kriminalisieren, und den Vorwurf der "Verleumdung" nicht länger als Straftat ahnden. Sie müssen ihrer Verpflichtung nachkommen, das Recht auf Verteidigung der Menschenrechte zu respektieren und zu gewährleisten, indem sie sicherstellen, dass Menschenrechtsverteidiger_innen frei und ohne Angst vor willkürlicher Festnahme und Strafverfolgung, Drohungen, tätlichen Angriffen und Schikanen arbeiten können.
Die Regierungen müssen den zahlreichen Verbrechen gegen Flüchtlinge und Migrant_innen einen Riegel vorschieben. Sie müssen das Recht auf Asyl respektieren und schützen und die Praxis beenden, Flüchtlinge und Migrant_innen allein wegen ihres Aufenthaltsstatus festzunehmen und willkürlich zu inhaftieren. Flüchtlinge dürfen nicht länger in Länder abgeschoben werden, in denen ihnen Menschenrechtsverletzungen drohen (Refoulement). Die Regierungen müssen den arbeitsrechtlichen Schutz von Arbeitsmigrant_innen, auch von Hausangestellten, verbessern und das Kafala-System abschaffen.
Alle an bewaffneten Konflikten beteiligten Parteien müssen sich an das humanitäre Völkerrecht halten und insbesondere direkte Angriffe auf Zivilpersonen und zivile Infrastruktur sowie wahllose Angriffe beenden.
Militärmächte müssen Waffenlieferungen stoppen, wenn ein erhebliches Risiko besteht, dass die Waffen für Verstöße gegen das Völkerrecht genutzt werden, wie dies in den aktuellen Konflikten im Nahen Osten und in Nordafrika der Fall ist.
Die Behörden müssen sicherstellen, dass Polizeikräfte die internationalen Standards für den Einsatz von Schusswaffen und weniger tödlichen Waffen einhalten. Sie müssen rechtswidrige Gewaltanwendung untersuchen, die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen und das Recht auf friedliche Versammlung gewährleisten.