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Irak 2023

© Amnesty International
- Hintergrund
- Straflosigkeit
- Verschwindenlassen
- Recht auf freie Meinungsäußerung
- Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI+)
- Gewalt gegen Frauen und Mädchen
- Rechte von Binnenvertriebenen
- Recht auf eine gesunde Umwelt
- Recht auf Wasser
- Veröffentlichungen von Amnesty International
Berichtszeitraum: 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Die irakischen Behörden unternahmen keine nennenswerten Schritte, um Angehörige der Sicherheitskräfte und verbündeter Milizen, die an der gewaltsamen Niederschlagung der landesweiten Proteste im Oktober 2019 beteiligt waren, zur Verantwortung zu ziehen. Die Sicherheitskräfte ließen weiterhin Männer und Jungen verschwinden, und das Schicksal Tausender Menschen, die in den vergangenen Jahren Opfer des Verschwindenlassens geworden waren, blieb unbekannt. Die irakischen Behörden griffen die Meinungsfreiheit an und bereiteten neue Gesetze vor, um das Recht auf freie Meinungsäußerung weiter zu beschneiden. Die Rechte von LGBTI+ wurden noch stärker unterdrückt. Sowohl im Zentralirak als auch in der Autonomen Region Kurdistan-Irak waren Frauen und Mädchen nicht ausreichend gegen geschlechtsspezifische Gewalt geschützt. Von den 1,1 Mio. Binnenvertriebenen im Irak lebten die meisten weiterhin unter sehr schwierigen Bedingungen und konnten ihre Grundrechte nicht ausüben.
Hintergrund
Am 18. Dezember 2023 fanden im Irak Regionalwahlen statt – außer in den vier Provinzen der Autonomen Region Kurdistan-Irak, in denen die Wahlen für Anfang 2024 geplant waren. Die geringe Wahlbeteiligung von 41 Prozent war vor allem auf Apathie unter der Bevölkerung und mangelndes Vertrauen in die Behörden zurückzuführen.
Das türkische Verteidigungsministerium verübte eigenen Angaben zufolge im Laufe des Jahres Luftangriffe auf Stellungen der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) in den Kandil-Bergen und in der Autonomen Region Kurdistan-Irak. Bei einem türkischen Drohnenangriff auf ein Flüchtlingslager, in dem mehr als 12.000 Menschen lebten, wurden im Oktober 2023 eine Frau und zwei Minderjährige verletzt.
Aufgrund der anhaltenden Dürre, die durch den Klimawandel noch verschärft wurde, ging die landwirtschaftliche Produktion 2023 zurück. Es gab Choleraausbrüche, die auf verseuchtes Wasser zurückzuführen waren. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) traten bis Mitte November 2023 mindestens 1.302 Cholerafälle auf, die in mindestens sieben Fällen tödlich verliefen.
Im Juli 2023 brach die irakische Regierung die diplomatischen Beziehungen zu Schweden ab, nachdem ein irakischer Flüchtling vor der irakischen Botschaft in der schwedischen Hauptstadt Stockholm Seiten aus dem Koran verbrannt hatte. Im Irak griffen Anhänger des schiitischen Geistlichen Muqtada al-Sadr die schwedische Botschaft in Bagdad an. Im September verurteilte ein Gericht in Bagdad 18 Polizisten zu Haftstrafen zwischen 18 Monaten und drei Jahren, weil sie den Sturm auf die Botschaft nicht verhindert hatten.
Als Reaktion auf die Bombardierung des Gazastreifens durch Israel riefen politische Parteien, Anführer der Volksmobilisierungseinheiten und Geistliche im Oktober zu Massenprotesten auf, um Palästina zu unterstützen. Bis zum Jahresende wurden Drohnen- und Raketenangriffe auf US-Stützpunkte in der Provinz Anbar im Westen des Landes sowie in der Autonomen Region Kurdistan-Irak verübt, zu denen sich mehrere größere Fraktionen der Volksmobilisierungseinheiten bekannten, die sich "Islamischer Widerstand im Irak" nannten.
Straflosigkeit
Obwohl nach der gewaltsamen Niederschlagung der landesweiten Proteste im Oktober 2019 (auch bekannt als Tishreen-Proteste) mehrere Ermittlungs- und Untersuchungsausschüsse eingesetzt worden waren, unternahmen die irakischen Behörden auch 2023 keine nennenswerten Schritte, um Sicherheitskräfte und Milizen zur Verantwortung zu ziehen. Während der Proteste waren Hunderte Menschen getötet, Tausende verstümmelt und Dutzende verschleppt worden.
Mitglieder der Volksmobilisierungseinheiten und andere bewaffnete Kräfte schikanierten und bedrohten weiterhin Familienangehörige und Freund*innen von Aktivist*innen, die im Zuge der Proteste im Oktober 2019 getötet wurden oder dem Verschwindenlassen zum Opfer fielen. So berichtete z. B. die Familie des verschwundenen Aktivisten Sajjad al-Iraqi, sie habe mehrfach Drohungen erhalten und sei unter Druck gesetzt worden, ihre Klage bezüglich des Verschwindenlassens zurückzuziehen. Das Schicksal von Sajjad al-Iraqi, der im September 2020 in Nasiriya verschleppt wurde, war weiterhin unbekannt. Nach Angaben seiner Familie gingen die Drohungen von Personen aus, die mit den Entführern und den Volksmobilisierungseinheiten in Verbindung standen.
In einem Schreiben an Amnesty International legte das Büro des Premierministers im April 2023 dar, welche Maßnahmen der im Oktober 2020 eingerichtete und im November 2022 reaktivierte Untersuchungsausschuss ergriffen habe, um mit Vertreter*innen der Tishreen-Demonstrierenden in Kontakt zu treten. Demnach untersuchte der Ausschuss mehr als 215 Fälle, die ein Gericht in Bagdad zur Verfügung gestellt hatte, und überprüfte Tausende medizinische und forensische Gutachten sowie Autopsieberichte. Zudem hätten die Familien für jedes Todesopfer eine Entschädigung in Höhe von 10 Mio. Irak-Dinar (etwa 7.000 Euro) erhalten. Der Ausschuss hatte jedoch noch keine Ergebnisse veröffentlicht. Aktivist*innen, Demonstrierende und Familien der Verletzten und Getöteten wiesen darauf hin, dass nicht alle Entschädigungen erhalten hatten, u. a. weil dafür medizinische Unterlagen notwendig waren, die die meisten der Verletzten während der Proteste nicht erhalten konnten.
Verschwindenlassen
Das Schicksal Tausender Menschen, die während der Rückeroberung von Gebieten unter Kontrolle der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat (IS) sowie während der landesweiten Proteste 2019 verschwunden waren, war weiterhin unbekannt. Auf eine Anfrage von Amnesty International bezüglich des Verschwindenlassens von mindestens 643 Männern und Jungen in der Provinz Anbar im Jahr 2016 antwortete das irakische Außenministerium im Juni 2023, es gebe keine Beweise dafür, dass Sicherheitskräfte der Regierung daran beteiligt gewesen seien, und die Familien der Verschwundenen hätten keine Strafanzeigen gegen die Sicherheitskräfte erstattet.
Angehörige der Sicherheitskräfte, des Geheimdiensts und der Volksmobilisierungseinheiten griffen weiterhin Männer und Jungen an Kontrollpunkten, in Häusern oder auf der Straße auf und ließen sie verschwinden. In einigen Provinzen, vor allem in Salah al-Din, Anbar, Ninewa und Basra, meldeten Menschenrechtsorganisationen und Aktivist*innen weiterhin Fälle von Verschwindenlassen durch Fraktionen der Volksmobilisierungseinheiten, die dort aktiv waren.
Der UN-Ausschuss über das Verschwindenlassen erklärte im April 2023, dass im Irak seit 1968 schätzungsweise 250.000 bis 1 Mio. Menschen verschwunden seien, und forderte die Regierung auf, das Verschwindenlassen unter Strafe zu stellen. Die Behörden brachten daraufhin am 6. August 2023 einen Gesetzentwurf zu vermissten Personen ins Parlament ein, dessen erklärtes Ziel es war, die Angehörigen bei der Aufklärung des Schicksals von Vermissten zu unterstützen und ihnen Zugang zu Entschädigungen zu gewähren, u. a. durch die Einrichtung einer nationalen Kommission für verschwundene Personen. In der jüngsten Version des Gesetzentwurfs, die Amnesty International vorlag, war Verschwindenlassen jedoch kein Straftatbestand, und es waren keine Strafen dafür vorgesehen.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Die irakischen Behörden griffen 2023 die Meinungsfreiheit an und versuchten, Gesetze und Verordnungen einzuführen, um das Recht auf freie Meinungsäußerung zu beschneiden.
Im Januar 2023 kündigten die Behörden eine Kampagne an, um gegen "unanständige Inhalte" im Internet vorzugehen. Mitte Februar gab ein Richter des auf Medien- und Verlagsangelegenheiten spezialisierten Untersuchungsgerichts in Bagdad bekannt, dass die Gerichte bereits 14 Personen wegen der Veröffentlichung "unanständiger" oder "unmoralischer" Inhalte in den Sozialen Medien angeklagt und sechs von ihnen zu Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren verurteilt hätten. Alle waren nach Paragraf 403 des Strafgesetzbuchs angeklagt, der die Veröffentlichung von Material, das "die öffentliche Integrität oder den Anstand verletzt", unter Strafe stellt. Von April bis Dezember 2023 wurden 13 weitere Personen angeklagt. Die meisten von ihnen kamen gegen Kaution frei oder nachdem die Anklage fallen gelassen wurde. Mindestens eine Person wurde jedoch schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von drei Monaten und zehn Tagen verurteilt.
Im Juli 2023 brachten die irakischen Behörden erneut Entwürfe für ein "Gesetz über Meinungs- und Versammlungsfreiheit" und ein "Gesetz über Internetkriminalität" ins Parlament ein. Sollten sie verabschiedet werden, würden sie die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit stark einschränken.
In der Autonomen Region Kurdistan-Irak blieben Regierungskritiker*innen, deren Freilassung anstand, inhaftiert, weil die Behörden neue fadenscheinige Anschuldigungen gegen sie erhoben. Betroffen waren u. a. die Journalisten Sherwan Sherwani und Guhdar Zebari, die seit Oktober 2020 Haftstrafen verbüßten, zu denen sie in einem grob unfairen Verfahren verurteilt worden waren. Guhdar Zebari wurde am 16. August 2023, dem Tag seiner vorgesehenen Freilassung, über eine neue Anklage gegen ihn informiert. Er blieb bis zu seinem Prozess in einer Einrichtung des Geheimdiensts der kurdischen Regionalregierung inhaftiert und wurde am 1. Oktober 2023 zu einer weiteren sechsmonatigen Haftstrafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt. Die Freilassung von Sherwan Sherwani stand am 9. September 2023 an, er wurde jedoch am 20. Juli zu weiteren vier Jahren Haft verurteilt. Man warf ihm vor, die Unterschrift von Guhdar Zebari auf einer Eingabe an das Reformgefängnis für Erwachsene in Erbil gefälscht zu haben, obwohl Guhdar Zebari bestätigte, dass er die Erlaubnis erteilt hatte, das Dokument in seinem Namen zu unterzeichnen. Am 1. November verkürzte ein Berufungsgericht in Erbil die Strafe für Sherwan Sherwani auf zwei Jahre.
Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI+)
Die Behörden gingen zunehmend schärfer gegen die Rechte von LGBTI+ vor. Am 9. August 2023 erließ die irakische Kommunikations- und Medienkommission eine Richtlinie, die es Medienunternehmen verbot, in ihren Publikationen und Sendungen das Wort "Geschlecht" zu verwenden. Außerdem wurden sie verpflichtet, den Begriff "Homosexualität" durch "sexuelle Abweichung" zu ersetzen.
Am 15. August beriet das irakische Parlament in erster Lesung über einen Gesetzentwurf, den der stellvertretende Parlamentspräsident eingebracht hatte. Er sah die Todesstrafe für Personen vor, die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung leben, sowie Strafmaßnahmen für trans Menschen, die eine geschlechtsangleichende Behandlung anstreben. Nach Protesten im In- und Ausland wurde der Gesetzentwurf im September zurückgezogen.
In der Autonomen Region Kurdistan-Irak nahmen die Behörden der Stadt Erbil am 6. September 2023 zwei bekannte Schönheitsexpert*innen fest und inhaftierten sie, weil sie Frauenkleider getragen bzw. "unanständige" Bilder in den Sozialen Medien veröffentlicht hatten, was die Staatsanwaltschaft als "Störung der gesellschaftlichen Ordnung" wertete. Sie wurden eine Woche später ohne Anklage freigelassen.
Aktivist*innen und NGO-Mitarbeiter*innen in der Autonomen Region Kurdistan-Irak berichteten, man habe ihnen wegen ihrer Arbeit und ihres Einsatzes für die Rechte von LGBTI+ mit Festnahme gedroht und sie zu Verhören vorgeladen.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Das irakische Parlament stellte häusliche Gewalt auch 2023 nicht unter Strafe und ergriff keine Maßnahmen, um Frauen und Mädchen angemessen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Am 1. Februar 2023 wurde Tiba al-Ali von ihrem Vater ermordet. Im April wurde der Täter zu sechs Monaten Haft verurteilt, woraufhin es in Bagdad zu Protesten gegen das milde Urteil kam.
Die Behörden unternahmen nichts, um das irakische Strafgesetzbuch zu ändern, das einem Ehemann erlaubt, seine Ehefrau zu bestrafen, und Eltern gestattet, ihre Kinder körperlich zu züchtigen. Es sah außerdem milde Strafen für sogenannte Ehrenmorde vor und bot Vergewaltigern die Möglichkeit, der Strafverfolgung zu entgehen, wenn sie ihr Opfer heirateten.
In der Autonomen Region Kurdistan-Irak war es für Überlebende häuslicher Gewalt weiterhin sehr schwierig, den Misshandlungen zu entfliehen, weil die kurdische Regionalregierung nichts unternahm, um mehr staatliche Notunterkünfte und Unterstützungsangebote zu schaffen. Langwierige Gerichtsverfahren und schwierige Lebensbedingungen in den Notunterkünften führten dazu, dass Frauen oft keine andere Wahl hatten, als die Anzeige gegen ihren Peiniger fallen zu lassen, was der Straflosigkeit weiter Vorschub leistete.
Im April 2023 erklärten die irakischen Behörden, jesidische Frauen, die Gewalt überlebt hatten, könnten nur dann Ansprüche auf Entschädigung geltend machen, wenn sie Strafanzeige gestellt hätten. Grundlage war das Gesetz für jesidische Überlebende aus dem Jahr 2021, das die Interessen der Überlebenden untergrub und eine angemessene, schnelle und wirksame Entschädigung verhinderte.
Rechte von Binnenvertriebenen
Anfang 2023 gab es mindestens 1,2 Mio. Binnenvertriebene, die im Zuge des Konflikts mit dem IS aus ihrer Heimat vertrieben worden waren. Fast sechs Jahre, nachdem die Regierung den Sieg über die bewaffnete Gruppe erklärt hatte, lebten die meisten von ihnen immer noch unter schwierigen Bedingungen.
Im April 2023 schlossen die irakischen Behörden ohne Vorwarnung und ohne Abstimmung mit humanitären Organisationen das letzte noch funktionierende Lager für Menschen, die aufgrund des Konflikts mit dem IS vertrieben worden waren. Es befand sich in der Provinz Ninewa im Nordwesten des Landes. Damit gab es nur noch Lager für Binnenvertriebene in Gebieten unter der Kontrolle der kurdischen Regionalregierung. Die Schließung des Lagers in Ninewa bedeutete für Hunderte Familien eine zweite Vertreibung, weil es für diejenigen, die nicht in ihre Herkunftsgebiete zurückkehren konnten, keinen Plan gab.
Ende 2023 waren immer noch mindestens 1,1 Mio. Menschen vertrieben, von denen 175.000 in Lagern lebten und die übrigen an anderen Orten, nachdem sie bereits zum zweiten Mal vertrieben worden waren.
In mehreren Provinzen setzten Sicherheits- und Geheimdienstkräfte, die in Standesämtern tätig waren, weiterhin Hunderte Familien wegen mutmaßlicher Verbindungen zum IS auf schwarze Listen, insbesondere Familien mit alleinerziehenden Müttern. Sie hinderten Familien daran, Personenstandsdokumente zu beantragen, die jedoch Voraussetzung waren, um grundlegende Rechte wahrnehmen zu können, und setzten die Familien damit auch der Gefahr aus, an Kontrollpunkten festgenommen zu werden.
Recht auf eine gesunde Umwelt
Der Irak gehörte auch 2023 zu den Ländern, die vom Klimawandel am stärksten betroffen und gleichzeitig am wenigsten darauf vorbereitet waren. Ungeachtet dessen wurden Umweltschützer*innen und -expert*innen eingeschüchtert und entführt. Die Verantwortlichen wurden in den Reihen der Volksmobilisierungseinheiten vermutet. Im Februar 2023 entführten unbekannte Bewaffnete in der Stadt Hilla (Provinz Babel) einen Experten, der häufig vor dem Austrocknen der irakischen Sümpfe gewarnt hatte. Sein Schicksal blieb zwei Wochen lang ungeklärt. Nach seiner Freilassung erklärte er, er sei gefoltert und anderweitig misshandelt worden. Soweit bekannt, gab es keine strafrechtlichen Ermittlungen oder Festnahmen in diesem Fall.
Obwohl die Regierung Unterstützung bei der Ausarbeitung eines nationalen Plans zur Klimaanpassung erhielt, hatte sie bis zum Jahresende noch keine diesbezüglichen Informationen veröffentlicht.
Der Irak kündigte neue Ölbohrungen und eine Steigerung der Ölproduktion an, obwohl die Vereinten Nationen festgestellt hatten, dass die Länder ihre Produktion erheblich reduzieren müssen, um die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen. Im Oktober 2023 meldete der Irak Rekordeinnahmen aus dem Ölverkauf seit Jahresbeginn. Die Erlöse aus dem Ölgeschäft machten mehr als 90 Prozent der Staatseinnahmen aus, wurden aber nicht dafür genutzt, die Wirtschaft des Landes breiter aufzustellen.
Recht auf Wasser
Trotz seiner natürlichen Ressourcen zählte der Irak inzwischen zu den Ländern mit den größten Wasserproblemen weltweit. Wie bereits im Vorjahr erklärte das Ministerium für Wasserversorgung auch 2023, die Wasserstände seien niedriger als je zuvor. Die irakischen Behörden machten für die Wasserknappheit weiterhin Staudämme in den Nachbarländern verantwortlich. Das UN-Kinderhilfswerk UNICEF und andere Organisationen führten die zunehmende Wasserknappheit hingegen auf Versäumnisse in der Wasserwirtschaft und andere Faktoren zurück und warnten vor einer Verschwendung nicht erneuerbarer Wasserressourcen.
Die Internationale Organisation für Migration teilte im September 2023 mit, dass in den südlichen und zentralen Provinzen des Irak inzwischen mindestens 21.798 Familien ihre Heimat aufgrund von Dürre und Wasserknappheit, die durch den Klimawandel noch verschärft wurden, verlassen hatten.
Veröffentlichungen von Amnesty International
- Iraq: Action must be taken on gender-based violence after murder of Tiba Ali by her father, 3 February
- Iraq: Joint statement: Iraqi authorities must cease chilling crackdown on free speech, 3 March
- Iraq: Statement on the implementation of the Yazidi Survivors Law, 14 April
- Iraq: Letter of response from the Government of Iraq to Amnesty International on 2 April 2023, 4 May
- Iraq: Letter of Response from the Government of Iraq to Amnesty International on 8 June 2023", 26 June
- Iraq: Draft laws threaten rights to freedom of expression and peaceful assembly, 18 July
- Iraq: Authorities must immediately reverse media ban on the terms 'homosexuality’ and 'gender’, 9 August
- Iraq/KRI: Further information: Journalists face additional prison time: Sherwan Sherwani and Guhdar Zebari, 24 August
- 'More than a million years of waiting and campaigning’: Families of the disappeared mark the International Day for the Disappeared in Beirut, 30 August
- Iraq: Four years after Tishreen protests, no justice for state and militia violence, 27 September