Aktuell Afghanistan 01. November 2012

Zehn Jahre Menschenrechtsverletzungen in Guantánamo

Amnesty-Aktivistinnen und Aktivisten protestieren gegen das Gefangenenlager Guantánamo in Washington D.C., USA, Januar 2012

Amnesty-Aktivistinnen und Aktivisten protestieren gegen das Gefangenenlager Guantánamo in Washington D.C., USA, Januar 2012

1. November 2012 - Musa’ab Omar Al Madhwani hat fast ein Drittel seines Lebens in US-Haft verbracht. Der inzwischen 32-jährige jemenitische Staatsbürger ist seit über einem Jahrzehnt im US-Gefangenenlager Guantánamo inhaftiert.

Alles begann, als pakistanische Sicherheitskräfte Musa’ab Omar Al Madhwani am 11. September 2002 in seiner Wohnung in Karachi verhafteten. Seiner Aussage zufolge fesselten sie ihn und verbanden ihm die Augen. Dann sei er mit einem Gewehr geschlagen und mit dem Tod bedroht worden.

Ungefähr fünf Tage später wurde er an amerikanische Sicherheitskräfte übergeben und nach Afghanistan geflogen, wo er etwa einen Monat in einer geheimen, von den Amerikanern betriebenen Einrichtung in Kabul oder in der Nähe der Stadt verbrachte. Während dieser Zeit wurde er seinen Aussagen zufolge gefoltert und misshandelt, unter anderem durch Schlafentzug, Stresspositionen und dem Übergießen mit kaltem Wasser.

Nach weiteren fünf Tagen der illegalen Haft im amerikanischen Luftwaffenstützpunkt in Bagram, wo er weiteren Misshandlungen ausgesetzt war, wurde Musa’ab Omar Al Madhwani Ende Oktober 2002 nach Guantánamo gebracht.

Rechtliche Grauzonen

Es sollte weitere zwei Jahre dauern, bis er Zugang zu einem Rechtsanwalt bekam, und fast sechs Jahre, bis der Oberste Gerichtshof der USA urteilte, dass er und die anderen in Guantánamo inhaftierten Häftlinge das Recht haben, die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung von einem Gericht überprüfen zu lassen. Musa’ab Omar Al Madhwanis Antrag auf ein Haftprüfverfahren wurde schließlich im Jahre 2010 geprüft, führte jedoch nicht zu seiner Freilassung.

Heute – mehr als zehn Jahre nach seiner Verhaftung – wurde er noch immer nicht eines Verbrechens angeklagt. Die US-Regierung beruft sich auf das Recht, ihn im Namen des globalen "Krieges" gegen Al-Qaida sowie weiteren Gruppierungen auf unbestimmte Zeit inhaftieren zu dürfen.

Die US-Behörden behaupten, dass Musa’ab Omar Al Madhwani im Jahr 2001 nach Afghanistan gereist sei, um dort in einem Al-Qaida-Ausbildungslager ein Waffentraining zu absolvieren, und dass er dort, so die Vermutung, mit Al-Qaida-Mitgliedern im Kontakt war.

Im Jahr 2010 entschied der US-Bundesrichter, der Musa’ab Omar Al Madhwanis Antrag auf Haftprüfung bearbeitete, trotz Zweifeln zugunsten der Regierung. Es sei eine "sehr knappe Entscheidung" gewesen, beschrieb der Richter sein Urteil. Er befand, dass Musa’ab Al Madhwani "allenfalls ein unbedeutender Al Qaida-Kämpfer" gewesen sei, der augenscheinlich "nie sein Waffentraining abgeschlossen hat", "nie eine Waffe im Kampf abgefeuert hat", und nie "einen Terroranschlag geplant hat, an der Durchführung beteiligt war oder überhaupt von irgendwelchen Terroranschlägen gewusst hat." Im Mai 2011 hielt ein Berufungsgericht dieses Urteil aufrecht.

Der Bundesrichter beurteilte Musa’ab Omar Al Madhwanis Anschuldigungen, während seiner Haft in Afghanistan und während der Verhöre misshandelt worden zu sein, als "glaubwürdig". Allerdings führten die Beweise dafür, dass er vor seiner Überstellung nach Guantánamo in US-Gewahrsam Opfer der international anerkannten Straftatbestände des Verschwindenlassens und der Folter wurde, offenbar nicht zu strafrechtlichen Ermittlungen. Damit verstoßen die USA gegen ihre internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen.

Die Spitze des Eisbergs

Musa’ab Omar Al Madhwanis Geschichte illustriert das Unrecht, das die USA mit dem von ihnen geführten "globalen Krieg" rechtfertigen, und das zu einer Schwächung internationaler menschenrechtlicher Standards führt.

Mehr als 150 Männer sind weiterhin in Guantánamo inhaftiert. Viele haben ausgesagt, dass sie in US-Haft gefoltert oder misshandelt wurden. Diese Menschenrechtsverletzungen blieben größtenteils straflos, und die US-Behörden blockieren systematisch Versuche von ehemaligen Gefangenen, Entschädigung für diese Verletzungen einzufordern.

Nur einer der 779 Gefangenen, die seit Januar 2002 in Guantánamo inhaftiert waren, wurde bisher auf das Festland der USA gebracht, um vor ein ordentliches Gericht gestellt zu werden. Andere wurden vor Militärkommissionen gestellt und erhielten dort Verfahren, die nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprechen. Derzeit streben die Behörden für sechs dieser Männer die Todesstrafe an, was eine eindeutige Verletzung des Völkerrechts darstellen würde.

Manche Gefangene, die von der US-Regierung für die Freilassung vorgesehen sind, können nicht in ihre Heimatländer überstellt werden, da ihnen dort weitere Menschenrechtsverletzungen drohen. Da die USA allerdings keinem der entlassenen Gefangenen die Einreise auf das Festland der USA erlauben, müssen sie solange weiter in Guantánamo bleiben, bis eine Drittstaatenlösung für sie gefunden wird. Dies kann Jahre dauern.

Der Tod des Jemeniten Adnan Farhan Abdul Latif, der im September 2012 unter ungeklärten Umständen als neunter Gefangener in Guantánamo starb, verdeutlicht erneut die Grausamkeit dieser unbegrenzten Inhaftierungen. Er saß mehr als ein Jahrzehnt ohne Anklage oder Gerichtsverfahren hinter Gittern.

Angaben der US-Militärbehörden zufolge begingen sechs der acht zuvor in Guantánamo verstorbenen Häftlinge Selbstmord, zwei seien eines natürlichen Todes gestorben.

Adnan Latif war im Januar 2002 nach Guantánamo gebracht worden, nachdem er im Dezember 2001 von der pakistanischen Polizei in der Nähe der Grenze zu Afghanistan verhaftet und bald darauf den US-Behörden übergeben worden war.

Seitdem war er auf dem Marinestützpunkt inhaftiert, obwohl sein geistiger und körperlicher Gesundheitszustand immer wieder Anlass zu großer Sorge bot. "Ich bin ein Gefangener des Todes", sagte er seinem Anwalt, nachdem ein Berufungsgericht die Anordnung über seine Freilassung aufgehoben hatte.

Die Zukunft von Guantánamo

Adnan Latifs Tod sollte ein starkes Signal senden und auf die Illegalität des Gefangenenlagers aufmerksam machen.

"Der Tod von Adnan Latif sollte für alle politisch und rechtlich Verantwortlichen, gleich welcher politischen Überzeugung oder Rechtsphilosophie sie angehören, die Grausamkeit des Guantánamo-Regimes deutlich machen, seine Unvereinbarkeit mit internationalen menschenrechtlichen Standards, die Notwendigkeit für die schnellstmögliche Schließung des Gefangenenlagers sowie die Notwendigkeit, die Inhaftierungen im Einklang mit internationalen menschenrechtlichen Standards zu lösen", sagte Rob Freer, USA-Experte von Amnesty International.

An seinem zweiten Tag im Amt verpflichtete Präsident Obama seine Regierung dazu, Guantánamo spätestens bis zum 22. Januar 2010 zu schließen. Er beschrieb das Gefängnis als "ein fehlgeleitetes Experiment" und fügte hinzu, dass "der Preis für den Weiterbetrieb bei weitem die Komplikationen der Schließung übersteigt". Über zweieinhalb Jahre später gibt es Guantánamo noch immer.

Die US-Behörden müssen dringend Maßnahmen ergreifen, dieses Jahrzehnt der Menschenrechtsverletzungen zu korrigieren. Die in Guantánamo verbleibenden Gefangenen müssen entweder vor unabhängige zivile Gerichte gestellt oder freigelassen werden. Nur so werden die USA ihren internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen gerecht.

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