Bundeskanzler Merz: EU-Israel-Abkommen endlich aussetzen!
Bundeskanzler Friedrich Merz (links) und der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu in Jerusalem am 7. Dezember 2025
© IMAGO / ZUMA Press Wire
Zwischen der Europäischen Union und Israel gibt es einen Vertrag, durch den unter anderem der Handel erleichtert werden soll – das EU-Israel-Assoziierungsabkommen. Damit gewährt die EU israelischen Firmen Privilegien wie niedrige Zölle und andere Handelserleichterungen.
Gleichzeitig hat Israel sich damit auch zur Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechts verpflichtet. Tut Israel das nicht, kann die EU das Abkommen aussetzen. Wenn sie ihren Rechtsgrundsätzen treu bleiben will, muss sie das sogar.
Fakt ist, dass die israelische Regierung mehrfach massiv gegen das Abkommen verstoßen und eine rote Linie nach der anderen ungestraft überschritten hat: der andauernde Völkermord in Gaza, die Jahrzehnte währende illegale Besatzung und Besiedelung palästinensischen Landes und zuletzt die Einführung einer zutiefst diskriminierenden Todesstrafe nur für Palästinenser*innen.
Das ist nicht "Achtung", sondern bewusste und dauerhafte Missachtung der Menschenrechte. Viele EU-Staaten fordern daher ein Aussetzen des Abkommens, doch die deutsche Regierung blockiert das bisher. Damit muss endlich Schluss sein.
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Hintergrundinformation
Übrigens: diese Aktion ist Teil von weltweiten Amnesty-Aktivitäten, um die deutsche und die italienische Regierung zur Aufgabe ihrer Blockade zu bewegen. Hier geht es zur internationalen Online-Aktion auf amnesty.org
Und wir sind viele, die das fordern: Europaweit haben sich schon über eine 1 Million Menschen an einer Europäischen Bürgerinitiative beteiligt, die das Aussetzen des EU-Israel-Assoziationsabkommens fordert.
Was ist das EU-Israel-Assoziationsabkommen?
Seit 2000 gibt es diesen völkerrechtlichen Vertrag zwischen der EU und Israel. Verträge dieser Art hat die EU auch mit anderen Staaten – im Mittelmeerraum auch z.B. mit Ägypten, Tunesien oder Marokko. Ziel des Abkommens ist vor allem die wirtschaftliche Zusammenarbeit in Bereichen wie Energie, Finanzen, Industrie oder Tourismus und die schrittweise Errichtung einer Freihandelszone – also der Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen. Daneben geht es unter anderem auch um Zusammenarbeit im Bereich der Forschung und um einen politischen Dialog. Es gibt regelmäßige Treffen, um über gemeinsame Interessen zu sprechen und sich abzustimmen.
Wie hat Israel gegen das Abkommen verstoßen?
Das Abkommen enthält in Artikel 2 eine Klausel, in der die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten als "wesentlicher Bestandteil" des Abkommens vereinbart wurde und die die Partner zu ihrer Einhaltung verpflichtet.
Die EU-Kommission selbst stellte im Juni 2025 nach einer Überprüfung fest, dass Israel in mehrfacher Hinsicht gegen diese Klausel verstößt und schlug den Mitgliedsstaaten daher eine teilweise Aussetzung des Abkommens vor.
Israel verstößt bis heute auf vielfache Weise gegen den Artikel 2:
- Die israelische Armee hat in Gaza während des andauernden Genozids über 70.000 Menschen getötet, darunter über 20.000 Kinder, und sich vielfacher Kriegsverbrechen schuldig gemacht – auch seit Eintreten des sogenannten Waffenstillstands.
- Sie hat die Lebensgrundlage für die Menschen komplett zerstört – sie leben in Ruinen, ohne ausreichendes sauberes Wasser, ohne Strom.
- Israel lässt weiterhin viel zu wenig humanitäre Hilfe nach Gaza
- Seit Jahrzehnten ist das palästinensische Gebiet – also das Westjordanland (einschließlich Ostjerusalem) und Gaza - völkerrechtswidrig besetzt – das hat der internationale Gerichtshof 2024 bestätigt.
- Die israelische Besiedelung palästinensischen Landes verstößt gegen das Völkerrecht. Sie ist unmittelbar verbunden mit der Zwangsenteignung, der Vertreibung und Entrechtung von Palästinenser*innen.
- Israel hat eine zutiefst diskriminierende Todesstrafe nur für Palästinenser*innen eingeführt.
- Im Libanon vertreibt Israel gewaltsam hunderttausende Menschen, tausende Menschen sind dort schon durch israelische Angriffe getötet worden.
Was kann ein Aussetzen bewirken?
Die Europäische Union ist für Israel mit 32% Anteil der größte Handelspartner. Das Handelsvolumen umfasst 42,6 Mrd. € (2024), davon € 15,9 Mrd. israelische Exporte in die EU und € 26,7 Mrd. EU‑Exporte nach Israel. Das Aussetzen des Abkommens – oder zumindest des Handelsteils – würde für die israelische Wirtschaft den Wegfall des bevorzugten Marktzugangs zum europäischen Binnenmarkt und in dessen Folge laut EU-Kommission zu zusätzlichen Zöllen in Höhe von 227 Mio. Euro pro Jahr führen. Dies würde also beachtlichen wirtschaftlichen Druck bedeuten.
Wichtig wäre zudem das politische Signal an die israelische Regierung, dass es die Europäische Union nicht mehr bei kritischen Worten und Ermahnungen belässt, sondern bereit ist, auch wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen.
Warum ist Deutschlands Stimme entscheidend?
Für eine vollständige Aussetzung des Abkommens wäre ein einstimmiges Votum aller EU-Staaten notwendig. Diese Einstimmigkeit wird es vermutlich nicht geben. Amnesty fordert daher zumindest eine teilweise Aussetzung des Handelsteils des Abkommens. Dafür braucht es einen Mehrheitsbeschluss, bei dem 55 % der Mitgliedstaaten (15 von 27) zustimmen, die 65 % der Bevölkerung der EU ausmachen. Eine Reihe von EU-Staaten wie Spanien, Niederlande oder Irland haben sich schon dafür ausgesprochen. Damit es eine Mehrheit gibt, muss noch mindestens ein bevölkerungsreicher sowie gleichzeitig wirtschaftsstarker und einflussreicher Staat wie Deutschland oder Italien zustimmen. Wenn eine dieser beiden Regierungen einer teilweisen Aussetzung zustimmt, könnte sie umgesetzt werden.
Warum gibt es jetzt gerade die Chance auf Veränderung?
Schon im Sommer 2025 war die Europäische Union schon einmal kurz davor, dass EU-Israel-Assoziationsabkommen teilweise auszusetzen. Nach einer Überprüfung kam die EU-Kommission zu dem Schluss, dass Israel gegen die Menschenrechtsklausel in Artikel 2 des Abkommens verstößt und schlug eine teilweise Aussetzung des Abkommens vor. Doch zunächst blockierten unter anderem Deutschland und Italien einen Beschluss, dann kam der "Waffenstillstand" und die Aussetzung war erstmal wieder vom Tisch.
Ein erneuter Wendepunkt war die Einführung der Todesstrafe durch Israel am 30. März dieses Jahres, die de facto nur für Palästinenser*innen gilt (LINK zum Offenen Brief). Die Abschaffung der Todesstrafe ist eine zentrale Priorität der EU-Außenpolitik. Die EU hat stets die Auffassung vertreten, dass die Todesstrafe grausam, unmenschlich und unter allen Umständen mit der Menschenwürde unvereinbar ist. Auch die massiven Angriffe Israels auf den Libanon führten dazu, dass einige EU-Staaten nun erneut die Aussetzung des Abkommens fordern und die EU-Außenminister*innen dazu nun bei ihren kommenden Treffen beraten.
Gleichzeitig haben sich in den letzten Monaten europaweit schon über eine Million Menschen an einer Europäischen Bürgerinitiative beteiligt, die das Aussetzen des EU-Israel-Assoziationsabkommens fordert. Sie erhöhen so den Druck auf die EU-Kommission, erneut eine Aussetzung vorzuschlagen.
Was passiert, wenn die EU nicht handelt?
Aktuell können wir im Libanon beobachten, was passiert, wenn die internationale Gemeinschaft keinen wirksamen Druck auf Israel ausübt. Israel hat sich ermutigt gefühlt, sein tödliches Vorgehen über den Gazastreifen hinaus anzuwenden und auf den Libanon auszuweiten. Dabei kam es zu schwerwiegenden und wiederholten Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht. Hunderttausende Menschen wurden gewaltsam vertrieben, zivile Infrastruktur wie Wohnhäuser oder Brücken wurden zerstört, medizinisches Personal getötet und verletzt sowie medizinische Einrichtungen angegriffen.
Wenn Deutschland und Italien die Aussetzung des Handelsabkommens nicht unterstützen, läuft die EU Gefahr, sich mitschuldig an den anhaltenden Verbrechen und Verstößen Israels gegen die Palästinenser*innen und im Libanon zu machen. Es kann kein "Business as usual" geben mit einem Staat, der weiterhin einen Völkermord begeht und ein System der Apartheid sowie eine rechtswidrige Besatzung aufrechterhält.
Solange keine wirkungsvollen Maßnahmen ergriffen werden und die Ursachen des Konflikts unberücksichtigt bleiben, wird sich der Kreislauf aus Gewalt, Gräueltaten und Straflosigkeit fortsetzen.