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Myanmar 2016
- Hintergrund
- Diskriminierung
- Die Minderheit der Rohingya
- Gewaltlose politische Gefangene
- Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
- Interne bewaffnete Konflikte
- Unternehmensverantwortung
- Flüchtlinge und Binnenvertriebene
- Straflosigkeit
- Todesstrafe
- Internationale Kontrolle
- Amnesty International: Berichte
Die Behörden traten der zunehmenden religiösen Intoleranz und der Anstiftung zu Diskriminierung und Gewalt gegen Muslime nicht wirksam entgegen. Dies führte dazu, dass buddhistische Nationalisten im Vorfeld der Parlamentswahlen im November 2015 erheblich an Macht und Einfluss gewannen. Die Lage der verfolgten ethnischen Minderheit der Rohingya verschlimmerte sich weiter. Die Regierung verschärfte ihr Vorgehen gegen Menschen, die ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wahrnahmen. Aus den Gebieten, in denen der bewaffnete Konflikt andauerte, trafen nach wie vor Berichte über Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen ein. Auch 2015 mussten Angehörige der Sicherheitskräfte, denen Menschenrechtsverletzungen zur Last gelegt wurden, nur sehr selten mit Bestrafung rechnen.
Hintergrund
Aus den mit Spannung erwarteten Wahlen am 8. November 2015 ging die oppositionelle Nationale Liga für Demokratie (National League for Democracy) siegreich hervor und holte die absolute Mehrheit der Parlamentssitze. Spätestens Ende März 2016 soll eine neue Regierung die Amtsgeschäfte übernehmen. Zwar wurde der Verlauf der Wahlen weithin als glaubwürdig und transparent bewertet, doch war zu bemängeln, dass zahlreiche Angehörige ethnischer Minderheiten nicht teilnehmen konnten und die freie Meinungsäußerung weiterhin eingeschränkt blieb.
Im Juni 2015 blockierte das Militär den Versuch einer Änderung der Verfassung von 2008, durch die das legislative Vetorecht des Militärs bei Verfassungsänderungen abgeschafft und eine Bestimmung aufgehoben worden wäre, nach der die Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi nicht vom Parlament als Staatspräsidentin eingesetzt werden kann.
Im Juli 2015 ratifizierte Myanmar das Chemiewaffenübereinkommen und unterzeichnete den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
Diskriminierung
Die religiöse Intoleranz, insbesondere gegen Muslime, nahm alarmierende Ausmaße an, und buddhistische nationalistische Gruppierungen gewannen an Einfluss. Hinzu kam das Versäumnis der Behörden, der Anstiftung zu Diskriminierung und Gewalt aus nationalem, ethnischem und religiösem Hass wirksam entgegenzutreten.
Zwischen Mai und August 2015 verabschiedete das Parlament vier ursprünglich von buddhistischen Gruppierungen vorgeschlagene Gesetze zum "Schutz von Religion und Rasse": ein Gesetz zu religiöser Konversion, ein Sondergesetz zur Heirat buddhistischer Frauen, ein Gesetz zur Kontrolle des Geburtenwachstums und ein Monogamiegesetz. Die Verabschiedung des Gesetzespakets erfolgte ungeachtet etlicher enthaltener Bestimmungen, die gegen die Menschenrechte verstoßen, z. B. gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht oder Religionszugehörigkeit. Es wurden Bedenken laut, dass die verbreitete Diskriminierung noch weiter gefördert werde und neue Gewaltausbrüche gegen Minderheitengruppen zu befürchten seien.
Wer sich gegen Diskriminierung und die zunehmende religiöse Intoleranz aussprach, musste mit Repressalien von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren rechnen. Am 2. Juni 2015 wurde der Schriftsteller Htin Lin Oo wegen "Verunglimpfung der Religion" zu zwei Jahren Haft und Zwangsarbeit verurteilt, weil er im Oktober 2014 in einer Rede Kritik an der Instrumentalisierung des Buddhismus zur Verbreitung von Diskriminierung und Vorurteilen geübt hatte. Frauenrechtlerinnen und andere Menschenrechtsverteidiger, die das Gesetzespaket zum "Schutz von Religion und Rasse" öffentlich kritisierten, wurden schikaniert und eingeschüchtert, teils durch die Androhung sexueller Gewalt.
Die Minderheit der Rohingya
Die Lage der muslimischen Rohingya verschlechterte sich 2015 weiter. Die meisten von ihnen besaßen aufgrund des Staatsbürgerschaftsgesetzes von 1982 nach wie vor keine Bürgerrechte und mussten in ihrer Bewegungsfreiheit sowie beim Zugang zu lebensnotwendiger medizinischer Grundversorgung starke Einschränkungen hinnehmen. Ihre Rechte auf Bildung und auf Chancengleichheit bei der Arbeitssuche waren ebenfalls stark eingeschränkt. Auch 2015 trafen zahlreiche Berichte über die willkürliche Festnahme, Misshandlung und Folterung von Rohingya sowie über Todesfälle im Gewahrsam der Sicherheitskräfte ein. Für internationale Beobachter war der Zugang zum Staat Rakhine stark eingeschränkt.
Im Februar 2015 kündigte der Präsident den Einzug sämtlicher vorübergehenden Aufenthaltsberechtigungskarten (Temporary Registration Cards, auch als "weiße Karten" bekannt) an, womit zahllose Rohingya ihr einziges Identitätsdokument verloren. Durch diese Maßnahme wurden Angehörige dieser Minderheit sowie andere Inhaber solcher Karten faktisch vom Urnengang im November 2015 ausgeschlossen. Die Ausgrenzung der Rohingya wurde dadurch weiter verstärkt, dass fast allen die Kandidatur bei den Wahlen verwehrt wurde. Auch viele andere Bürger muslimischen Glaubens durften sich nicht zur Wahl stellen lassen.
Die zunehmend schlechte Lage ihrer Bevölkerungsgruppe veranlasste immer mehr Rohingya dazu, dem Land den Rücken zu kehren. Nach Angaben des UNHCR flohen 2015 schätzungsweise 33 000 Rohingya und bangladeschische Staatsangehörige per Boot über den Golf von Bengalen ins Ausland. Nachdem der Nachbarstaat Thailand im Mai massiv gegen Menschenhändler vorgegangen war, trieben Tausende Flüchtlinge, darunter zahlreiche Rohingya aus Myanmar, in überfüllten Booten unter der Kontrolle von Schleusern auf offener See. Viele von ihnen wurden geschlagen und als Geiseln genommen, um Lösegeld zu erpressen.
Gewaltlose politische Gefangene
Auch 2015 wurden zahlreiche Menschen, die auf friedlichem Wege ihre Rechte wahrnehmen wollten, darunter Studierende, politische Aktivisten, Medienschaffende und Menschenrechtsverteidiger sowie insbesondere Menschen, die sich für Land- und Arbeitsrechte einsetzen, von den Behörden festgenommen und inhaftiert. Ende 2015 befanden sich mindestens 114 gewaltlose politische Gefangene hinter Gittern, während Hunderte weitere, die gegen Kaution freigekommen waren, einer Anklage und der entsprechenden Haftstrafe entgegensahen, nur weil sie friedlich Gebrauch von ihren Rechten gemacht hatten.
Im März 2015 löste die Polizei einen weitgehend friedlichen Protestmarsch von Studierenden gegen das neue Bildungsgesetz in der Stadt Letpadan im Verwaltungsbezirk Bago gewaltsam auf. Anschließend wurden mehr als 100 Personen, die an der Kundgebung teilgenommen hatten, wegen verschiedener Straftaten unter Anklage gestellt. Unter ihnen befand sich auch die Studentin Phyoe Phyoe Aung, der wegen ihrer friedlichen Aktivitäten mindestens neun Jahre Gefängnis drohten. Die in den darauffolgenden Tagen und Wochen durchgeführten Überwachungsmaßnahmen und anderen Schikanen dienten ganz offensichtlich dazu, die an der Demonstration beteiligten studentischen Aktivisten und ihre Unterstützer einzuschüchtern und zu bestrafen.
Im Oktober 2015, einen Monat vor den Parlamentswahlen, kam es zu mehreren Festnahmen wegen abfälliger Äußerungen über das Militär in sozialen Medien. Unter den Festgenommenen befand sich der zur ethnischen Gruppe der Kachin gehörende Friedensaktivist Patrick Kum Jaa Lee, dessen wiederholte Anträge auf Freilassung gegen Kaution abgelehnt wurden, obwohl sich sein Gesundheitszustand in der Haft zunehmend verschlechterte. Alle Betroffenen wurden nach dem Telekommunikationsgesetz von 2013 angeklagt, was Anlass zu der Sorge gab, dass die Behörden ihre repressive Politik auch auf den digitalen Bereich ausdehnen würden.
Am 30. Juli 2015 wurden im Rahmen einer Amnestie insgesamt 6966 Häftlinge freigelassen, darunter auch elf gewaltlose politische Gefangene. Dr. Tun Aung war bereits im Januar durch den Präsidenten begnadigt worden.
Am 5. Januar 2015 setzte Präsident Thein Sein einen 2013 eingerichteten Ausschuss zur Überprüfung der Fälle aller noch inhaftierten gewaltlosen politischen Gefangenen wieder ein. Staatlichen Medien zufolge sollte sich das neue Organ "unverzüglich und auf Basisebene der Fälle der gewaltlosen politischen Gefangenen annehmen". Ende 2015 lagen allerdings noch keine Informationen über Mandat, Finanzmittel und Aktivitäten des neuen Ausschusses vor, und es war unklar, ob er seine Tätigkeit bereits aufgenommen hatte.
Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Mit weitgefassten und vage formulierten Gesetzen wurden die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit weiter eingeschränkt und Andersdenkende zum Schweigen gebracht. Das erfolgte u. a. durch Rückgriff auf das Versammlungs- und Demonstrationsgesetz, das Gesetz über illegale Vereinigungen sowie gesetzliche Bestimmungen, die "rechtswidrige Versammlung", "Verunglimpfung der Religion" und "Aufwiegelung" unter Strafe stellen. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um Gesetze, die diese Grundrechte beschneiden, zu überprüfen oder abzuändern.
Menschenrechtsverteidiger und friedliche Aktivisten wurden von den Behörden überwacht, eingeschüchtert und drangsaliert, z. B. durch Beschattung, Fotografieren der Teilnehmer bei Veranstaltungen und Besprechungen, Durchsuchung von Arbeitsplatz und Wohnhaus sowie Drangsalierung und Einschüchterung von Familienangehörigen, Arbeitskollegen und Freunden.
Journalisten wurden allein wegen der friedlichen Ausübung ihres Berufs schikaniert, festgenommen, strafrechtlich verfolgt und inhaftiert, was einige zur Selbstzensur veranlasste.
Interne bewaffnete Konflikte
Am 15. Oktober 2015 unterzeichnete die Regierung einen Waffenstillstand mit acht bewaffneten ethnischen Gruppen, um dem jahrzehntelangen Konflikt zwischen dem Militär und den zahlreichen bewaffneten Gruppierungen ein Ende zu setzen. Doch aufgrund der Entscheidung der Regierung, bestimmte bewaffnete ethnische Gruppen von der Vereinbarung auszuschließen, schlossen sich sieben weitere an den Verhandlungen beteiligte Gruppen (darunter alle, die derzeit aktiv gegen die Armee kämpfen) dem Waffenstillstand letztlich nicht an.
In den beiden Staaten Kachin und Shan verschärften sich die Kämpfe, und es trafen zahlreiche Berichte über Tötungen, Verschwindenlassen, Vergewaltigung und andere sexuelle Übergriffe sowie über Zwangsarbeit ein. Mitarbeiter von Hilfsorganisationen hatten nach wie vor keinen uneingeschränkten und regelmäßigen Zugang zu vertriebenen Gemeinschaften.
Im Februar 2015 brachen in der autonomen Kokang-Region erneut Kämpfe zwischen dem Militär und der bewaffneten Gruppe Myanmar National Democratic Alliance Army aus. Dabei wurden Tausende Menschen aus ihren Wohnorten vertrieben, und es gab Berichte über Tötungen. Am 17. Februar 2015 verhängte der Präsident das Kriegsrecht in der Region; es galt bis zum 17. November. Im Oktober startete die Armee im Staat Shan eine neue Offensive, die zur Vertreibung von ca. 6000 Menschen führte. Die Zahl der Binnenvertriebenen belief sich Ende 2015 noch auf etwa 4000 Personen.
Im September 2015 unterzeichnete die Regierung das Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten. Berichten zufolge entließ die Armee 146 Kinder und Jugendliche aus ihren Einheiten. Es gab jedoch nach wie vor Berichte über die Rekrutierung von Kindersoldaten durch staatliche und nichtstaatliche Akteure.
Unternehmensverantwortung
Der geltende gesetzliche Rahmen konnte nicht verhindern, dass Unternehmen Menschenrechtsverstöße begingen oder dazu beitrugen. Es gab weder einen gesetzlichen Schutz vor rechtswidrigen Zwangsräumungen noch angemessene Umweltschutzbestimmungen, die die Menschen vor den nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen der rohstoffgewinnenden und verarbeitenden Industrie in Form der Verunreinigung von Wasser, Luft oder Böden bewahren konnten.
Tausende Menschen mussten befürchten, im Zuge der umstrittenen Erweiterung der Kupfermine Letpadaung im Herzen des Landes aus ihren Wohnorten und von ihrem Land vertrieben zu werden. Das Bergbaugroßprojekt Monywa, das auch die Letpadaung-Mine umfasst, ist bereits seit langem Schauplatz gravierender Menschenrechtsverstöße wie rechtswidrige Zwangsräumungen, gewaltsame Unterdrückung von Protesten sowie Umweltschädigungen, die die Gesundheit der örtlichen Bevölkerung und den Zugang zu sauberem Trinkwasser gefährden. Bis Ende 2015 wurde keines der beteiligten Unternehmen für Menschenrechtsverstöße zur Rechenschaft gezogen.
Flüchtlinge und Binnenvertriebene
Laut Berichten des Amts für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen gab es 2015 mehr als 230 000 Binnenvertriebene im Land. Unter ihnen befanden sich über 100 000 Menschen, die vor den Kämpfen im Staat Kachin und im Norden des Staates Shan geflohen waren, sowie 130 000 Menschen, zumeist Rohingya, die im Staat Rakhine seit Ausbruch der gewalttätigen Auseinandersetzungen im Jahr 2012 vertrieben wurden. Im Juli 2015 waren landesweit 1,7 Mio. Menschen vor den Überschwemmungen nach den Monsun-Regenfällen auf der Flucht.
Etwa 110 000 Flüchtlinge und andere Personen aus Myanmar, die in insgesamt neun Lagern an der Grenze zu Thailand lebten, sahen einer ungewissen Zukunft entgegen. Angesichts der fortlaufenden Militarisierung, der andauernden Straflosigkeit, der unzähligen Landminen sowie der beschränkten Möglichkeiten im Hinblick auf Bildung und Arbeit scheuten viele von ihnen die freiwillige Rückkehr nach Myanmar.
Straflosigkeit
Nach wie vor mussten Angehörige der Sicherheitskräfte, die Menschenrechtsverletzungen begingen, kaum befürchten, für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen zu werden. Entsprechende Untersuchungen wurden nur sehr selten eingeleitet, und wenn, mangelte es ihnen an Transparenz und Unabhängigkeit. Den Opfern und ihren Familienangehörigen blieben fast immer die Rechte auf Gerechtigkeit, Wahrheit und Wiedergutmachung verwehrt.
Im Mai 2015 gab die nationale Menschenrechtskommission (Myanmar National Human Rights Commission – MNHRC) bekannt, dass im Zusammenhang mit der Erschießung des Journalisten Aung Kyaw Naing (auch bekannt als Par Gyi) im Oktober 2014 im Gewahrsam der Armee zwei Soldaten von einem Militärgericht freigesprochen worden waren. Die Soldaten waren vor das Militärgericht gestellt worden, obwohl bereits eine reguläre polizeiliche und gerichtliche Untersuchung eingeleitet worden war. Die Familie des getöteten Journalisten hatte bis zur Erklärung der MNHRC nichts von dem Verfahren vor dem Militärgericht gewusst. Bis zum Jahresende wurde niemand für die Tötung von Aung Kyaw Naing zur Rechenschaft gezogen.
Die Verfassung von 2008 garantierte Angehörigen der Sicherheitskräfte und anderen Staatsbediensteten nach wie vor Immunität vor Strafverfolgung für vergangene Menschenrechtsverletzungen. Im Dezember 2015 wurde dem Parlament ein Gesetzentwurf vorgelegt, der früheren Präsidenten lebenslange Immunität für während ihrer Amtszeit begangene "Handlungen" zusichern würde. Unter diese Handlungen könnten auch Menschenrechtsverletzungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen fallen. Bis Ende 2015 war der Gesetzentwurf noch nicht angenommen worden.
Todesstrafe
2015 wurden keine Hinrichtungen vollstreckt, doch im Verlauf des Jahres wurden mindestens 17 neue Todesurteile verhängt.
Internationale Kontrolle
Im November 2015 wurde die Menschenrechtslage in Myanmar der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat unterzogen. Die Regierung wies zentrale Empfehlungen zur Überprüfung von Gesetzen, die die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit beschnitten, zurück und weigerte sich, die systemische Diskriminierung der Minderheit der Rohingya anzuerkennen.
Die UN-Sonderberichterstatterin über die Menschenrechtssituation in Myanmar stattete dem Land 2015 zwar zwei Besuche ab, wurde aber in der Ausübung ihres Mandats behindert. Im August wurde ihr lediglich ein fünftägiger Aufenthalt im Land genehmigt, Treffen mit offiziellen Gesprächspartnern wurden erschwert, und sie durfte den Staat Rakhine nicht bereisen. Auch berichtete sie, dass zivilgesellschaftliche Aktivisten nach einem Treffen mit ihr überwacht und schikaniert worden seien. Ende des Jahres war noch immer keine Einigung über die Einrichtung eines Büros des UN-Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR) in Myanmar erzielt. Die OHCHR-Mitarbeiter durften zwar in Myanmar tätig werden, hatten aber keinen umfassenden und regelmäßigen Zugang zu allen Teilen des Landes, was ihre Arbeit sehr erschwerte.
Amnesty International: Berichte
Amnesty International and the International Commission of Jurists (ICJ), Parliament must reject discriminatory "race and religion" laws (ASA 16/1107/2015) Deadly journeys: The refugee and trafficking crisis in Southeast Asia (ASA 21/2574/2015) "Going back to the old ways": A new generation of prisoners of conscience in Myanmar (ASA 165/2457/2015) Myanmar: End clampdown on student protesters and supporters (ASA 16/1511/2015) Amnesty International and Human Rights Watch, Open letter on the establishment of the Prisoners of Conscience Affairs Committee (ASA 16/0007/2015) Caught between state censorship and self-censorship: Prosecution and intimida-tion of media workers in Myanmar (ASA 16/1743/2015) Investigate alleged rape and killing of two Kachin women (ASA 16/0006/2015) Open for business? Corporate crime and abuses at Myanmar copper mine (ASA 16/0003/2015) Myanmar: Four years on, impunity is the Kachin conflict’s hallmark (ASA 16/1832/2015) Myanmar: Stalled reforms: Impunity, discrimination and ongoing human rights abuses: Amnesty International submission to the Universal Periodic Review (ASA 16/2276/2015)