Amnesty Report Ukraine 21. April 2026

Ukraine 2025

Feuerwehrleute in den Trümmern eines zerstörten Hauses, Rauch steigt auf.

Rettungsaktion nach einem russischen Drohnenangriff auf ein Wohnhaus in der ukrainischen Hauptstadt Kyjiw am 28. August 2025 

Berichtszeitraum: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025

Die russischen Streitkräfte verübten 2025 weiterhin wahllose Angriffe auf die Ukraine, beschädigten wichtige zivile Infrastruktur und griffen offenbar auch gezielt Zivilpersonen an. In den von Russland besetzten Gebieten wurde die nichtrussische Bevölkerung weiterhin unterdrückt, und ukrainische Kriegsgefangene sowie inhaftierte Zivilpersonen wurden gefoltert, waren ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert oder fielen dem Verschwindenlassen zum Opfer. Investigativjournalist*innen berichteten, dass sie in der Ukraine gezielten Verleumdungskampagnen ausgesetzt waren. Das Recht auf Religionsfreiheit war eingeschränkt. Militärdienstverweigerer konnten keinen Ersatzdienst leisten und wurden strafrechtlich verfolgt. Die Strafverfolgung wegen "Kollaboration" warf Fragen hinsichtlich fairer Verfahren auf. 

Hintergrund

Russland strebte 2025 weiterhin Gebietsgewinne in der Ukraine an und verstärkte die Intensität und das Ausmaß der Angriffe auf das gesamte Land. Der Zermürbungskrieg führte auf beiden Seiten zu zahlreichen Opfern. Die Ukraine verstärkte die Entwicklung, Produktion und Anwendung innovativer militärischer Ausrüstung und Taktiken, um ihre enorme Abhängigkeit von ausländischen Waffensystemen und Munition zu verringern. Die ukrainischen Verhandlungsdelegationen widersetzten sich dem Druck der USA, territoriale und andere Zugeständnisse zu machen, um ein Friedensabkommen mit Russland zu erreichen. 

Die Zahl der zivilen Opfer war hoch: Vom 24. Februar 2022 bis September 2025 wurden insgesamt 14.999 Menschen getötet und 40.601 verletzt. Im Juni und Juli 2025 wurden so viele ukrainische Zivilpersonen getötet wie seit April 2022 nicht mehr.

Die Wirtschaft war geschwächt und stark von ausländischen Finanzmitteln und anderer Hilfe abhängig. Proteste der Bevölkerung verhinderten ein neues Gesetz, das Institutionen zur Korruptionsbekämpfung untergraben hätte. Vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Energieknappheit deckten das Nationale Antikorruptionsbüro der Ukraine und die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft ein mutmaßliches Schmiergeldsystem im Energiesektor auf. Die Ermittlungen führten zu Festnahmen und Rücktritten auf höchster Ebene. Für die Regierung hatte die Mitgliedschaft in der EU weiterhin Priorität, während die Aussichten auf eine NATO-Mitgliedschaft immer ungewisser wurden.

Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht

Rechtswidrige Angriffe 

Russland verstärkte 2025 die Luftangriffe auf die gesamte Ukraine. Dazu zählten wahllose Angriffe auf dicht besiedelte Gebiete, Angriffe auf wichtige zivile Infrastruktur und offensichtlich gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, was Kriegsverbrechen gleichkam. Die vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzte Unabhängige Internationale Untersuchungskommission zur Ukraine kam zu dem Schluss, dass die russischen Drohnenangriffe auf Zivilpersonen in der Region Cherson ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen darstellten.

Nach Angaben der UN-Mission zur Überwachung der Menschenrechte in der Ukraine wurden die meisten Zivilpersonen in der Nähe der Front getötet oder verletzt. Im Dezember 2025 waren dies 67 Prozent aller getöteten oder verletzten Zivilpersonen. Fast 30 Prozent waren auf Angriffe mit FPV-Drohnen zurückzuführen, also Drohnen, die aus der Ich-Perspektive (First-Person View – FPV) gesteuert werden. Mit Beginn der kalten Jahreszeit griff Russland fast täglich die Energieinfrastruktur der Ukraine an. Offiziellen Angaben zufolge betrug die Energieproduktion im November 2025 weniger als die Hälfte dessen, was vor Kriegsbeginn 2022 an Energie produziert wurde. Millionen Menschen waren von Heizungs- und Stromausfällen betroffen. An manchen Tagen war die Stromversorgung trotz niedriger Temperaturen auf drei Stunden täglich beschränkt. Als Reaktion auf die Zerstörung der Infrastruktur griff die Ukraine ab September 2025 russische Energieanlagen an, was zu vorübergehenden lokalen Stromausfällen in Russland führte.

Nach Angaben der Vereinten Nationen wurden von Februar 2022 bis Dezember 2025 insgesamt 472 Zivilpersonen durch Minen oder andere Sprengkörper getötet und 1.188 verletzt.

Außergerichtliche Hinrichtungen 

Medienberichten zufolge dokumentierte die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine vom Beginn des russischen Angriffskriegs bis zum 10. Dezember 2025 insgesamt 322 Fälle, in denen russische Streitkräfte ukrainische Kriegsgefangene hinrichteten. Im August 2025 wurde Vladyslav Nahornyi in der Nähe der Stadt Pokrowsk in der Region Donezk gefangen genommen. Er berichtete ukrainischen Medien, dass russische Streitkräfte ihn und sieben weitere ukrainische Kriegsgefangene folterten und die anderen anschließend töteten. Er überlebte, obwohl sie ihm eine schwere Schnittverletzung am Hals zugefügt hatten, und konnte zu einer ukrainischen Stellung zurückkriechen. 

Folter und andere Misshandlungen 

Russland verweigerte internationalen Beobachter*innen auch 2025 den Zugang zu Kriegsgefangenen, die in besetzten Gebieten der Ukraine oder anderswo festgehalten wurden und dort systematisch Menschenrechtsverletzungen wie Verschwindenlassen und Haft ohne Kontakt zur Außenwelt erlitten (siehe Länderkapitel Russland). Inhaftierte, die im Zuge eines Gefangenenaustauschs freikamen, berichteten Amnesty International, dass Folter und andere Misshandlungen wie die Verweigerung medizinischer Versorgung oder Unterernährung an der Tagesordnung seien und regelmäßig zu Todesfällen führten. Ein Mann, den Amnesty International einige Wochen nach seiner Freilassung im Januar 2025 interviewte, wog nach 33 Monaten in russischer Gefangenschaft nur noch 40 Kilogramm. Ein weiterer Gefangener starb im November 2025 im Alter von 46 Jahren, sechs Monate nach seiner Freilassung, infolge gesundheitlicher Probleme. 

Russische Kriegsgefangene in Gewahrsam der Ukraine, die Delegierte von Amnesty International im April und September 2025 in zwei Gefangenenlagern besuchten, berichteten über Misshandlungen bei ihrer Gefangennahme. Es gab auch kleinere Beschwerden über ihre Behandlung in den Lagern, in denen sie anschließend festgehalten wurden – beispielsweise über das begrenzte Angebot an Lebensmitteln im Lagerladen. Nichtrussische Gefangene beklagten rassistische Beleidigungen durch Mithäftlinge und Wachpersonal.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Ukraine hielt 2025 an der Ausnahmeregelung bezüglich des in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Rechts auf Meinungsfreiheit fest.

Investigativjournalist*innen berichteten, sie seien gezielten Verleumdungskampagnen und strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen) ausgesetzt, die von Staatsbediensteten und Geschäftsleuten ausgingen, die von den Recherchen betroffen waren. Die Umweltreporterin Olena Mudra wurde nach ihrer Berichterstattung über ein umstrittenes Windparkprojekt Opfer einer Kampagne mit diskreditierenden Artikeln und gefälschten Bildern in Online-Medien.

Der Aktivist Vitaliy Shabunin, der sich gegen Korruption einsetzte, wurde wegen des Verdachts auf Betrug strafrechtlich verfolgt. Das Verfahren wurde weithin als Vergeltungsmaßnahme dafür angesehen, dass er Kritik am Verteidigungsministerium und am Präsidialamt geübt hatte, was die Beschaffung von Waffen betraf.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Im Juli 2025 kam es in der Hauptstadt Kyjiw und in weiteren Städten zu spontanen Protesten gegen ein Gesetz, das wichtige Institutionen zur Korruptionsbekämpfung geschwächt hätte. Trotz der Beschränkungen durch das Kriegsrecht und der Sorge, Russland könnte die öffentlichen Versammlungen aus der Luft angreifen, gingen Hunderte Demonstrierende zehn Tage lang auf die Straße, bis ihre Forderungen erfüllt wurden.

Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit

Die für Glaubensgemeinschaften zuständige ukrainische Behörde unternahm 2025 weitere Schritte zur Auflösung der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche (UOK). Sie forderte von der UOK die "Beendigung ihrer Verbindungen" zur Russisch-Orthodoxen Kirche. Die UOK lehnte dies ab und berief sich darauf, dass sie diese bereits vollzogen habe. Daraufhin kam es im September zu einem Rechtsstreit zwischen den Behörden und der Diözese in Kyjiw, der Ende des Jahres noch andauerte.

Im Oktober 2025 kritisierten UN-Expert*innen, die dem Verfahren zugrunde liegende Gesetzgebung weise Mängel bezüglich der Rechtssicherheit auf und beinhalte eine falsche "Gleichsetzung religiöser Zugehörigkeit mit Gefahren für die nationale Sicherheit". Sie warnten auch vor einer "Verfolgung" der UOK, kritisierten die Strafverfolgung von mehreren Geistlichen, einem Journalisten und einer Strafverteidigerin als "kollektive Bestrafung" und forderten die Ukraine nachdrücklich auf, derartige Verfahren einzustellen sowie restriktive Gesetze zu überprüfen.

Rechte von Militärdienstverweiger*innen

Am 1. Mai 2025 entschied der Oberste Gerichtshof der Ukraine, dass Staatsangehörige in Kriegszeiten den Militärdienst nicht aufgrund religiöser Überzeugungen verweigern können und ein alternativer Zivildienst nur in Friedenszeiten möglich sei. Das Gericht merkte an, dass die Überzeugungen von Militärdienstverweigerern dennoch "berücksichtigt" werden sollten, indem man sie Wehrdienstpflichten erfüllen lasse, die "nicht das Tragen und/oder den Einsatz von Waffen beinhalten". Das Urteil bestätigte die Verurteilung eines Zeugen Jehovas, ersetzte dessen dreijährige Freiheitsstrafe jedoch durch eine einjährige Bewährungsstrafe.

Rechte älterer Menschen

Ältere Menschen waren 2025 nach wie vor unverhältnismäßig stark von Russlands Angriffskrieg betroffen. Besonders viele Tote und Verletzte gab es in der Nähe der Front, weil viele ältere Menschen ihre Heimatorte nicht verlassen wollten, da sie befürchteten, nach der Vertreibung keine neue Bleibe zu finden, Dienstleistungen entbehren zu müssen und sozial isoliert zu sein. Am 9. September 2025 wurden bei einem russischen Luftangriff auf das Dorf Yarova in der Region Donezk 25 Menschen getötet und 19 verletzt. Die meisten von ihnen waren Rentner*innen, die an einem Postfahrzeug Schlange standen. 

In den Notunterkünften, die etwa zwei Prozent der Vertriebenen beherbergten, waren mehr als die Hälfte der Bewohner*innen über 60 Jahre alt. Wie das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge mitteilte, waren im Januar 2025 in 70 Prozent der Notunterkünfte die sanitären Einrichtungen und in 65 Prozent die Zugänge zu Luftschutzbunkern nicht barrierefrei.

Die staatlichen Rentenzahlungen lagen unter dem realen Existenzminimum von 7.461 Hrywnja (etwa 146 Euro) pro Monat, 62 Prozent der Rentner*innen erhielten sogar weniger als 5.000 Hrywnja (rund 98 Euro) pro Monat.

Kinderrechte

Die Zahl der Minderjährigen, die bei russischen Angriffen getötet wurden, stieg nach Angaben des UN-Kinderhilfswerks UNICEF in den Monaten März bis Mai 2025 um mehr als 200 Prozent im Vergleich zu den drei Monaten davor. Dem Bericht zufolge wurden Minderjährige im Internet angeworben, um in der Ukraine Angriffe auf militärische Objekte und Sabotageakte auszuführen oder Informationen zu beschaffen. Bei Aufträgen dieser Art kamen laut der UN-Mission zur Überwachung der Menschenrechte in der Ukraine mindestens zwei Jungen ums Leben, ein weiterer wurde verletzt. Im Mai 2025 befanden sich deswegen in der Ukraine nach offiziellen Angaben 91 Jungen und 12 Mädchen in Haft. 42 Minderjährige waren wegen Straftaten bezüglich Terrorismus, Spionage und Sabotage verurteilt, und mindestens sieben verbüßten deshalb Haftstrafen.

Folter und andere Misshandlungen

Mitarbeiter der Einberufungsbehörde (TZK) nahmen weiterhin Männer im wehrpflichtigen Alter gewaltsam im öffentlichen Raum fest, um sie zum Militärdienst einzuziehen. Es tauchten Videos auf, die Gewaltanwendung von TZK-Mitarbeitern zeigten, außerdem gab es Berichte über körperliche und andere Misshandlungen und sogar Todesfälle.

Roman Sopin wurde am 18. Oktober 2025 in Kyjiw angehalten und zur örtlichen Einberufungsbehörde gebracht. Am nächsten Tag lieferte man ihn mit einer schweren Kopfverletzung ins Krankenhaus ein, wo er am 23. Oktober starb. Die Behörde behauptete, er sei gestürzt. Erst nach massivem öffentlichem Druck leitete die Polizei sechs Tage später strafrechtliche Ermittlungen ein. Ende 2025 lag noch kein Ergebnis vor.

Unfaire Gerichtsverfahren

Ukrainische Gerichte verurteilten Hunderte Personen wegen "Kollaborationsaktivitäten" zu Freiheits- und anderen Strafen. Nach Angaben des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte wurden Dutzende verurteilt, weil sie in den russisch besetzten Gebieten Funktionen ausgeübt hatten, "die eine Besatzungsmacht rechtmäßig verlangen konnte". Menschenrechtsbeobachter*innen betonten, das Vorgehen der ukrainischen Behörden sei widersprüchlich und die vage formulierten Anklagen seien in einigen Fällen zu Unrecht gegen Personen erhoben worden, die unter der Besatzung lebenswichtige Dienstleistungen erbracht oder Überlebensstrategien verfolgt hätten. 

So wurde am 8. Oktober 2025 Viktoria Krykunova zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil sie 2022 kurzzeitig bei einer von Russland kontrollierten Pensionskasse gearbeitet hatte. Ihren Angaben zufolge wollte sie damit den Umzug ihrer Familie in ein Gebiet unter ukrainischer Kontrolle finanzieren.

Rechte von LGBTI+

Im Rahmen der im Mai 2025 verabschiedeten Pläne für einen EU-Beitritt verpflichtete sich die Ukraine, einen 2023 eingebrachten Gesetzentwurf über eingetragene Lebenspartnerschaften (einschließlich gleichgeschlechtlicher Partnerschaften) zu verabschieden. Dies war jedoch bis zum Jahresende nicht geschehen. Dennoch erkannte im Juni ein örtliches Gericht in Kyjiw in einer ersten Entscheidung dieser Art ein gleichgeschlechtliches Paar als "De-facto-Familie" nach ukrainischem Recht an. 

Am 14. Juni 2025 fand in Kyjiw eine Pride-Parade statt, an der mehr als 1.500 Personen teilnahmen. Aufgrund des Kriegsrechts war die Zahl der Teilnehmenden begrenzt und eine vorherige Anmeldung erforderlich.

Ebenfalls im Juni ergab eine Umfrage, dass mehr als 50 Prozent der Bevölkerung gleichgeschlechtliche Partnerschaften und mehr als 70 Prozent gleiche Rechte für lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) befürworteten, was einen bemerkenswerten Fortschritt in der Einstellung der Bevölkerung darstellte.

Recht auf eine gesunde Umwelt

Berichten zufolge beliefen sich die kriegsbedingten Emissionen, die von Februar 2022 bis Februar 2025 freigesetzt wurden, auf etwa 230 Tonnen CO2. Der fortdauernde Angriffskrieg Russlands verursachte weiterhin große Umweltschäden und erhöhte die Gefahr von Umweltkatastrophen. Am 14. Februar 2025 meldeten die ukrainischen Behörden einen nächtlichen Drohnenangriff Russlands auf die Schutzhülle des beschädigten Atomreaktors von Tschornobyl, wodurch das Risiko einer radioaktiven Verseuchung stieg. 

Im September äußerte die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) ihre Besorgnis darüber, dass die von ihr definierten sieben unverzichtbaren Säulen der nuklearen Sicherheit in dem von Russland besetzten Kernkraftwerk Saporischschja gefährdet seien. 

Medienberichten zufolge zerstörten russische Drohnen am 8. November 2025 das erste industrielle Biomassekraftwerk der Ukraine, das als ein Vorzeigeprojekt für nachhaltige Energieproduktion galt.

Russisch besetzte Gebiete

Recht auf freie Meinungsäußerung

In den von Russland besetzten Gebieten war das Recht auf freie Meinungsäußerung 2025 weiterhin massiv eingeschränkt. Unabhängiger Journalismus wurde stark eingeschränkt, und für die Bevölkerung war es extrem schwierig, sich unabhängige Informationen zu beschaffen. Versuche, das Recht auf Meinungsfreiheit wahrzunehmen, wurden mit Verwaltungs- und Strafverfahren sowie schweren Strafen nach russischem Recht geahndet (siehe Länderkapitel Russland). 

Willkürlicher Entzug der Staatsbürgerschaft

Ein Dekret des russischen Präsidenten vom März 2025 verpflichtete ukrainische Staatsangehörige ohne formelles Aufenthaltsrecht in der Russischen Föderation bis zum 10. September ihren "Rechtsstatus zu regeln" oder auszureisen. Sollten sie dem nicht nachkommen, drohe ihnen die "Ausweisung". Für die ukrainischen Bewohner*innen der russisch besetzten Gebiete bedeutete dies, dass sie entweder russische Pässe oder eine Aufenthaltsgenehmigung als "Ausländer*innen" beantragen mussten, da ihnen sonst die Ausweisung drohen könnte.

Rechte von Binnenvertriebenen

Russland trieb 2025 weiterhin Gesetze voran, die dafür sorgen sollten, dass Bewohner*innen der 2022 rechtswidrig annektierten Gebiete ihre Immobilien und andere Rechte verlieren, wenn sie nicht die russische Staatsbürgerschaft annehmen. Dies verstieß klar gegen das Besatzungsrecht. Im März 2025 aktualisierten die russischen Behörden ein Gesetz, das es Staatsangehörigen der Ukraine und anderer "unfreundlicher Staaten" in diesen Gebieten bis 2028 untersagte, "Eigentumsrechte auf Immobilien anzumelden". Im Juli wurde ein weiteres Gesetz erlassen, das alle ukrainischen Dokumente über den Besitz von Immobilien in den besetzten Gebieten für ungültig erklärte, außer wenn sie von den russischen Behörden als gültig bestätigt worden waren oder wenn sie nach September 2022 ausgestellt wurden und strikte Ausnahmekriterien erfüllten. Ein im Dezember 2025 angenommenes Gesetz ermöglichte die Beschlagnahmung und Übertragung "herrenloser" Immobilien speziell in den besetzten Gebieten der Ukraine.

Willkürliche Inhaftierung und Verschwindenlassen

Ukrainische Zivilpersonen erlitten sowohl in den besetzten Gebieten als auch – im Falle überstellter Personen – in Russland routinemäßig schwere Menschenrechtsverletzungen wie Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen, lang andauernde Haft ohne Kontakt zur Außenwelt und andere Formen unmenschlicher Behandlung. 

Im März 2025 bezeichnete die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission zur Ukraine die Praxis des Verschwindenlassens und der Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die von den russischen Behörden "als Teil eines umfassenden und systematischen Angriffs auf die Zivilbevölkerung und gemäß einer koordinierten staatlichen Politik" verübt würden.

Im Mai 2025 berichtete der ukrainische Ombudsmann, man habe seit 2014 fast 16.000 Fälle willkürlicher Inhaftierung durch russische Besatzungsbehörden dokumentiert, und aktuell befänden sich mehr als 1.800 Personen in Russland in Haft.

Folter und andere Misshandlungen

Laut einem Bericht des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte vom September 2025 gaben mehr als 92 Prozent von 216 freigelassenen ukrainischen Zivilpersonen, die zwischen Juni 2023 und September 2025 befragt wurden, übereinstimmend und detailliert an, dass sie in russischer Haft Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt waren. Der Bericht stellte außerdem fest, dass 38 Zivilpersonen infolge von Folter oder anderen Misshandlungen, schlechten Haftbedingungen oder der Verweigerung notwendiger medizinischer Versorgung in der Haft gestorben waren.

Recht auf Bildung

Die russischen Besatzungsbehörden schränkten 2025 den Unterricht in nichtrussischen Sprachen weiter ein oder schafften ihn ganz ab, indem sie in allen besetzten Gebieten einheitlich den russischen Lehrplan vorschrieben. Dies führte zu einer Indoktrination von Kindern und verwehrte ihnen eine hochwertige Bildung. Es gab immer weniger Unterricht in Ukrainisch und Krimtatarisch. Zu Beginn des neuen Schuljahrs im September 2025 wurden alle Fächer, die die "(ukrainische) Muttersprache" beinhalteten, aus den russischen Lehrplänen gestrichen. Ukrainisch konnte jetzt nur noch außerschulisch gelernt werden. 

Recht auf Wasser

In Donezk, Mariupol, Makijiwka und anderen besetzten Städten verschärfte sich 2025 die Wasserknappheit. Die vor dem Krieg errichtete Wasserinfrastruktur erstreckte sich über Gebiete diesseits und jenseits der Frontlinie, wie z. B. der Siwerskyj-Donez-Donbas-Kanal, und lag nach wie vor in Trümmern. Stauseen waren ausgetrocknet, und die Besatzungsbehörden hatten keine andere zuverlässige Wasserversorgung hergestellt. Berichten zufolge gab es am Jahresende in einigen Orten nur alle drei Tage für drei bis vier Stunden Leitungswasser, das jedoch wegen seiner schlechten Qualität nicht trinkbar war. Behelfsmäßige Versorgungsmaßnahmen wie Tankwagen, die Wasser lieferten, waren spärlich und unzuverlässig, führten zu langen Warteschlangen und gewalttätigen Auseinandersetzungen. Beobachter*innen sprachen von einer humanitären Notlage.

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