Amnesty Report Pakistan 07. April 2021

Pakistan 2020

Plakatwand mit der Aufschrift "Thank You" und dem Bild von Krankenpersonal

Berichtszeitraum: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

Die Behörden gingen 2020 noch härter gegen die Medien, die Zivilgesellschaft und die politische Opposition vor. Erneut gab es zahlreiche Fälle von Verschwindenlassen; in keinem Fall wurden die Täter_innen dafür zur Verantwortung gezogen. Die Corona-Pandemie führte zu einer erheblichen Gefährdung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Beschäftigte des Gesundheitswesens wurden in Haft genommen, weil sie friedlich von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machten. Auch an ihrem Arbeitsplatz waren sie Übergriffen ausgesetzt. Ungeachtet der Verbreitung von Covid-19 in den Gefängnissen blockierte der Oberste Gerichtshof Bemühungen, die völlig überfüllten Gefängnisse zu entlasten. Religiöse Minderheiten wurden weiterhin unter Rückgriff auf die Blasphemiegesetze strafrechtlich verfolgt und von nichtstaatlichen Akteur_innen angegriffen. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Premierminister Khan machte zwar vielversprechende Ankündigungen, weibliche Gefangene freizulassen und Folter unter Strafe zu stellen, doch wurden bei der Umsetzung dieser Ankündigungen kaum Fortschritte erzielt. Das Ministerium für Menschenrechte befasste sich mit wichtigen Reformen zur Todesstrafe und zum Kindesmissbrauch. Die Nationale Menschenrechtskommission war noch immer nicht arbeitsfähig.

Hintergrund

Der größte Teil des Jahres war von der Corona-Pandemie geprägt, die das Gesundheitswesen überforderte, zur Schließung von Bildungseinrichtungen führte und bereits bestehende sozioökonomische Ungleichheiten offenlegte. Nachdem die Behörden den Lockdown zur Stabilisierung der Wirtschaft zu früh aufhoben, schnellten die Infektionszahlen in die Höhe. Durch Schwierigkeiten beim Einhalten der Abstandsregeln waren Tagelöhner_innen und Arbeitnehmer_innen in systemrelevanten Berufen, aber auch Strafgefangene, Flüchtlinge, Studierende und andere Bevölkerungsgruppen einem größeren Infektionsrisiko ausgesetzt. Im Juni 2020 kehrte das Land zu einer Politik der punktuellen Lockdowns zurück, bei der nur noch bestimmte Bezirke und Gebiete mit besonders hohen Fallzahlen isoliert wurden. Im August begannen die Infektionszahlen deutlich zu sinken, was Mediziner_innen sehr überraschte und die Regierung zur Lockerung der Beschränkungen veranlasste.

Recht auf Gesundheit

Besonders gefährdete Beschäftigte im Gesundheitswesen

Zu Beginn der Corona-Pandemie verfügte man in den Gesundheitseinrichtungen kaum über persönliche Schutzausrüstungen. Es gab Fotos von Ärzt_innen, denen bei der Behandlung von Patient_innen mit Verdacht auf Covid-19 weder Gesichtsmaske noch Schutzanzüge oder Handschuhe zur Verfügung standen, sondern lediglich Plastiktüten. Zwischen März und Juli 2020 infizierten sich fast 5.400 Mitarbeiter_innen des Gesundheitswesens mit dem Cororonavirus; mindestens 58 von ihnen starben. Die Polizei der Provinz Belutschistan ging mit unnötiger und exzessiver Gewalt gegen Mitarbeiter_innen des Gesundheitswesens vor, die in der Provinzhauptstadt Quetta gegen den Mangel an Schutzausrüstungen und sonstiger Ressourcen sowie staatlicher Unterstützung protestierten. Einige der Demonstrierenden wurden festgenommen und fast 24 Stunden lang festgehalten.

Wiederholt wurden Mitarbeiter_innen des Gesundheitswesens von Polizeikräften oder Zivilpersonen angegriffen, wenn sie wegen der Überlastung der Krankenhäuser Patient_innen abweisen mussten oder zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Virus die an oder mit Covid-19 Verstorbenen nicht sofort für die Angehörigen freigeben konnten. So wurde am 17. Juni 2020 ein Arzt von einem Polizisten durch Schüsse in die Beine verletzt; einem anderen Arzt wurde am 2. Juni von einem Angehörigen eines Covid-19-Patienten die Nase gebrochen, und am 29. Mai mussten sich Krankenschwestern zu ihrem eigenen Schutz in einem Raum einschließen, als das Krankenhaus, in dem sie arbeiteten, von einem wütenden Mob verwüstet wurde. Von einer Untersuchung der Vorfälle war bis zum Ende des Jahres nichts bekannt geworden, und es blieb unklar, ob die Regierung den wiederholten Bitten der Krankenhäuser nachkommen und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für das Gesundheitspersonal ergreifen würde. Am 6. April gingen in Quetta Sicherheitskräfte mit exzessiver Gewalt gegen friedlich protestierende Ärzt_innen vor, schlugen mit Schlagstöcken auf sie ein und hielten 53 Mitarbeiter_innen des Gesundheitswesens mindestens 24 Stunden lang fest. Im Juli wurden in der Region Asad Jammu und Kaschmir Ärzt_innen, die friedlich gegen fehlende Sicherheitsmaßnahmen protestierten, festgenommen.

Häftlinge

Die Gefängnispopulation lag weit über den Kapazitätsgrenzen der Haftanstalten, und die Gefangenen waren besonders schlecht vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt. Die leichte Übertragung des Virus wurde befördert durch mangelnde Hygiene- und Sanitäreinrichtungen, knappe medizinische Ressourcen, unzureichendes Testen und die Tatsache, dass die Gefangenen keinen ausreichenden Abstand voneinander einhalten konnten.

Die Gefängnisbehörden ergriffen einige Maßnahmen, um die Überbelegung zu verringern. Provinzgerichte genehmigten die Freilassung von Gefangenen, die zur Risikogruppe für Covid-19 gehörten. Kurz nach der Anordnung der Freilassungen intervenierte jedoch der Oberste Gerichtshof unter Verweis auf einen Formfehler, und die ehemaligen Häftlinge kamen erneut in Haft. Bis September 2020 waren in den Hafteinrichtungen des Landes mindestens 1.800 Gefangene positiv auf Covid-19 getestet. Die tatsächliche Zahl lag wahrscheinlich höher, da nicht genügend Tests durchgeführt wurden.

Am 2. September 2020 ordnete der Premierminister an, eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs umzusetzen, der zufolge alle weiblichen Gefangenen freizulassen waren, deren Verfahren noch lief, die wegen geringfügiger Vergehen verurteilt worden waren oder die den Großteil ihrer Haftstrafe bereits verbüßt hatten. Bis zum Ende des Jahres war jedoch noch keine Liste der zur Freilassung vorgesehenen weiblichen Gefangenen erstellt worden, und die Regierung hatte keine spezielle Anweisung erteilt, um den Prozess in Gang zu setzen.

Diskriminierung

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie lösten eine Welle der Solidarität zugunsten derjenigen aus, die ihre Lebensgrundlage verloren hatten. Die Angehörigen der verfolgten Ahmadiyya-Gemeinde erhielten allerdings wegen ihres Glaubens keine Almosen oder Spenden. In den Sozialen Medien zirkulierten Aufrufe religiöser Organisationen, bei Hilfsaktionen dafür zu sorgen, dass Ahmadis keine Lebensmittel oder andere lebensnotwendige Güter erhielten.

Recht auf Bildung

Um die Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen, schloss die Regierung für fast sechs Monate alle Schulen und Universitäten, sodass der Umstieg auf Online-Unterricht notwendig war. Der Zugang zum Internet war nach wie vor unzureichend, vor allem in abgelegenen Gebieten hatten etwa 68 % der Bevölkerung begrenzten oder gar keinen Zugang zum Netz. Für viele Schüler_innen und Studierende wirkte sich dies negativ auf ihr Recht auf Bildung aus, weil sie ohne die notwendigen Geräte und aufgrund ihres begrenzten Internetzugangs nicht am Unterricht teilnehmen konnten. In Quetta protestierten Schüler_innen und Studierende und forderten den Zugang für alle zum Internet, damit sie ihre Ausbildung fortsetzen konnten. Mindestens 24 von ihnen wurden von Angehörigen der Polizei verprügelt und festgenommen. Videoaufnahmen zeigten, dass die Polizist_innen keine Schutzausrüstung trugen und auch keinen ausreichenden Abstand hielten, was das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus erhöhte.

Verschwindenlassen

Verschwindenlassen als Bestrafung für abweichende Meinungen wurde immer häufiger und oft in aller Öffentlichkeit praktiziert. Geheimdienste entführten ihre Opfer auch am hellichten Tag und aus städtischen Zentren. Zu den Betroffenen dieser Praxis hatten in den vergangenen Jahren Menschenrechtsverteidiger_innen, politische Aktivist_innen, Studierende und Journalist_innen gehört, die außerhalb ihres Umfelds kaum bekannt waren. Doch im Juli 2020 wurde in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad Matiullah Jan, ein bekannter Journalist und lautstarker Kritiker der Regierung, von bewaffneten Männern in ein Auto gezwungen. Die Entführung wurde von Überwachungskameras aufgezeichnet und das Filmmaterial im Internet veröffentlicht. Der Vorfall löste heftige Proteste in der Bevölkerung aus, und 24 Stunden später wurde Matiullah Jan freigelassen.

Im Juni 2020 gab das Verteidigungsministerium zu, dass sich der Menschenrechtsverteidiger und ehemalige Berater von Amnesty International Idris Khattak, der am 13. November 2019 von bewaffneten Männern entführt worden war, in Militärgewahrsam befand. Trotz dieses öffentlichen Eingeständnisses wurden die Täter_innen nicht zur Rechenschaft gezogen, was die Kultur der Straflosigkeit im Zusammenhang mit dem Verschwindenlassen unterstreicht. Mehrere Anordnungen des Obersten Gerichtshofs der Provinz, ihn auf freien Fuß zu setzen, wurden ignoriert. Da Idris Khattak nicht mehr als vermisst galt, wurde das Ermittlungsteam zur Untersuchung seines Falls wieder aufgelöst, sein Aufenthaltsort jedoch blieb weiter unbekannt.

Im September 2020 wurde Sajid Gondal, ein ehemaliger Journalist und Mitglied der Börsenaufsichtsbehörde Pakistans, als vermisst gemeldet, nachdem sein Auto in einem Vorort von Islamabad entdeckt worden war. Er war kurz zuvor mit den Ermittlungen eines anderen Journalisten zu Korruptionsvorwürfen gegen einen hochrangigen Berater des Premierministers in Verbindung gebracht worden. Fünf Tage später tauchte er wieder auf.

Das Wahlversprechen der Regierung, Verschwindenlassen zur Straftat zu erklären, blieb weiterhin unerfüllt. Die Ministerin für Menschenrechte Shireen Mazari twitterte im September, der Premierminister habe diese Praxis in Gesprächen mit ihr als "inakzeptabel" bezeichnet.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Behörden verschärften ihre Kontrolle der Medien, und Medienschaffende berichteten von wachsendem Druck und zunehmender Zensur. Im September 2020 bestritt der Premierminister in einem Interview jegliches harte Vorgehen gegen die Presse und erklärte, er habe "nichts gegen Kritik einzuwenden". Dennoch mussten kritische Berichterstatter_innen mit Schikanen, Einschüchterungsversuchen, Zensur und ihrer Festnahme rechnen.

In einer am 12. August 2020 veröffentlichten gemeinsamen Erklärung berichteten mindestens 16 Journalistinnen von systematischen Einschüchterungen und Drohungen durch das Social-Media-Team der Regierungspartei, insbesondere wenn sie sich kritisch gegenüber der Regierung äußerten. Dies habe negative Auswirkungen auf ihre Arbeit und eine angstfreie Berichterstattung. Innerhalb eines Monats wuchs die Zahl der Unterzeichnerinnen der Erklärung auf 161. Trotzdem setzte die Regierungspartei ihre Online-Einschüchterungen und Drohungen fort, und dieses Muster trat auch in den Erklärungen ihrer Abgeordneten zutage.

Der Journalist Ahmed Noorani, der bereits im Jahr 2017 von mutmaßlichen Geheimdienstagenten angegriffen worden war, veröffentlichte im August 2020 einen Artikel über die Geschäfte eines Top-Beraters des Premierministers und ehemaligen Armeeangehörigen. Daraufhin wurde er zur Zielscheibe einer bösartigen Online-Kampagne.

Im September 2020 wurde der Journalist Bilal Farooqi festgenommen, nachdem er in den Sozialen Medien über eine anti-schiitische Demonstration in Karatschi berichtet hatte. Seine Festnahme erfolgte auf der Grundlage des drakonischen Gesetzes gegen Cyberkriminalität (Prevention of Electronic Crimes Act – PECA).

Mir Shakil ur Rahman, Gründer und Chefredakteur der Jang Media Group (Pakistans größtem Medienkonglomerat) wurde im März 2020 unter dem Vorwurf einer über dreißig Jahre zurückliegenden Immobilientransaktion in Untersuchungshaft genommen. Die haltlosen Vorwürfe waren offenbar eine Reaktion auf die kritische Berichterstattung seiner Mediengruppe über die "Anti-Korruptions"-Agenda der Regierung.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Der Slogan "My body, my choice" wurde zum Schlachtruf der wachsenden Frauenbewegung in Pakistan. Im Februar 2020, als die Vorbereitungen für den dritten jährlichen Aurat March (Frauenmarsch) im Gange waren, ging bei einem Provinzgericht ein Antrag auf Verbot der Veranstaltung ein. Das Gericht erklärte ein solches Verbot jedoch für verfassungswidrig. Nach dieser Entscheidung bezichtigte eine religiöse politische Partei den Aurat-Marsch als "vulgär" und rief ihre Mitarbeiter_innen auf, ihn zu blockieren und auf "jedes Opfer" vorbereitet zu sein, falls die Regierung die Sicherheit der Demonstrierenden sicherstellen wolle. In Islamabad wurden friedlich Demonstrierende mit Steinen beworfen. Trotz der Bedrohungslage für den Aurat-Marsch ergriffen die Behörden keine angemessenen Sicherheitsmaßnahmen.

Im September 2020 löste die Gruppenvergewaltigung einer Frau auf einer Autobahn vor den Augen ihrer Söhne einen landesweiten Aufschrei aus. Bei den im ganzen Land folgenden Protesten wurde der Rücktritt eines hochrangigen Polizeibeamten gefordert, der erklärt hatte, die Betroffene sei selbst schuld gewesen. In der Öffentlichkeit wurde nach dem Vorfall der Ruf nach harten Strafen für die Täter wie chemische Kastration und öffentliche Hinrichtung laut. Zivilgesellschaftliche Gruppen kämpften gegen diese gesellschaftlichen Tendenzen an, und die Medien wiesen darauf hin, dass solche Strafmaßnahmen nicht zur Eindämmung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen beitragen.

Die Verabschiedung eines Gesetzes zur Einrichtung eines Alarmsystems bei Kindesentführungen (Zainab Alert Bill) war ein seltener Erfolg. Mit diesem Gesetz sollten die Verfahren beschleunigt und die Koordination zwischen verschiedenen Regierungsinstitutionen verbessert werden, damit vermisste und entführte Kinder möglichst schnell wiedergefunden werden.

Im Laufe des Jahres wurden Hunderte Fälle von Gewalt gegen Frauen und Mädchen gemeldet. In kaum einem dieser Fälle wurden die Täter_innen zur Rechenschaft gezogen.

Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit

Im Juli 2020 stoppten die Behörden in Islamabad auf Druck einer diskriminierenden Kampagne von Politiker_innen, Medien und Geistlichen den Bau des ersten Hindutempels und Gemeindezentrums in der Hauptstadt. Die Begrenzungsmauer der Baustelle wurde von einem Mob niedergerissen.

Waren die vagen und weit gefassten Blasphemiegesetze in den vergangenen Jahren vor allem gegen die am stärksten marginalisierten Menschen in der Gesellschaft zur Anwendung gekommen, so dienten sie 2020 auch zur strafrechtlichen Verfolgung von Künstler_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen und Journalist_innen.

Im Juli 2020 wurde der 54-jähre geistig behinderte Tahir Ahmed vor Gericht von einem jungen Mann erschossen, der die Verhandlung wegen Blasphemievorwürfen als Zuschauer verfolgte.

Im August 2020 leitete die Polizei ein Verfahren gegen die Schauspielerin Saba Qamar und den Sänger Bilal Saeed ein, weil sie in einer Moschee ein Musikvideo aufgenommen hatten. Der Clip wurde online veröffentlicht und führte in Lahore zu heftigen Protesten, bei denen führende Mitglieder der religiösen Partei Tehreek-i-Labbaik Pakistan den Künstler_innen mit "Rache" drohten.

Ebenfalls im August 2020 reichte die Polizei gegen die Journalistin und Menschenrechtsverteidigerin Marvi Sirmed auf der Grundlage der Blasphemiegesetze Klage wegen eines von ihr geposteten Tweets ein.

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