Amnesty Report Bangladesch 29. März 2022

Bangladesch 2021

Auf einer staubigen Straße werden Frauen von uniformierten Polizisten abgeführt.

Berichtszeitraum: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

Das Recht auf freie Meinungsäußerung war weiterhin durch drakonische Gesetze stark eingeschränkt. Die Behörden verübten schwere Menschenrechtsverletzungen, u. a. waren sie für Fälle des Verschwindenlassens, widerrechtliche Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen verantwortlich. Zudem wurden friedliche Proteste von Oppositionsparteien und Studierenden verhindert und unterdrückt, in einigen Fällen unter Einsatz exzessiver Gewalt. Während der Coronapandemie nahm die Gewalt gegen Frauen zu. Indigene Bevölkerungsgruppen litten aufgrund zunehmender Abholzung und Landraubs unter Ressourcenknappheit. Flüchtlinge und religiöse Minderheiten waren gewalttätigen Angriffen ausgesetzt.

Hintergrund

Bangladesch belegte Platz sieben unter den in den vergangenen 20 Jahren am stärksten von Wetterextremen betroffenen Ländern. Häufige Wirbelstürme, Überschwemmungen, Erosion und der Anstieg des Meeresspiegels bedrohten mehrere zehn Millionen Menschen und zwangen zahlreiche von ihnen dazu, ihre Heimat zu verlassen. Die Existenzgrundlage von Landwirt_innen wurde durch Staunässe und einen hohen Salzgehalt im Boden bedroht, die zu Ernteschäden führten. Während der von März bis Mai 2021 andauernden Vormonsunzeit wurde das Land von mindestens vier starken Hitzewellen heimgesucht. Das Jahr 2021 bestätigte die bereits seit Längerem zu beobachtenden Klimaveränderungen in Bangladesch hin zu heißeren und längeren Sommern, wärmeren Wintern und einer verlängerten Monsunzeit von Februar bis Oktober. Vorhersagen zufolge werden die Durchschnittstemperaturen in Bangladesch bis 2050 um 1,4 °C steigen. Die Bemühungen des Landes zur Anpassung an den Klimawandel reichten nicht aus, um angemessenen Schutz zu bieten. Expert_innen wiesen darauf hin, dass die Investitionen der Regierung in klimarelevante Projekte nach wie vor zu gering seien. Bangladeschs Zehn-Jahres-Strategie zum Klimawandel und der dazugehörige Aktionsplan waren im Jahr 2019 ersatzlos ausgelaufen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Behörden gingen mit harter Hand gegen friedliche Proteste und kritische Stimmen vor. Kritik an der Reaktion der Regierung auf die Coronapandemie und an anderen staatlichen Maßnahmen hatte die Festnahme und Misshandlung von Journalist_innen, Karikaturist_innen, Schriftsteller_innen sowie deren Familienangehörigen zur Folge. Der Tod eines Schriftstellers im Gefängnis, der gefoltert und zehn Monate lang auf Grundlage des drakonischen Gesetzes über digitale Sicherheit (Digital Security Act – DSA) festgehalten worden war, löste landesweite Proteste aus, bei denen die Abschaffung des Gesetzes gefordert wurde.

Die Behörden inhaftierten 433 Personen auf Grundlage des DSA, die meisten von ihnen unter dem Vorwurf der Veröffentlichung "falscher oder beleidigender Informationen" gemäß Paragraf 25 des Gesetzes. Damit erhöhte sich die Zahl der auf Grundlage des DSA inhaftierten Personen im Vergleich zum Vorjahr um 21 Prozent. Die nach den Bestimmungen dieses Gesetzes am längsten inhaftierte Person befand sich bereits seit dem 24. Dezember 2018 im Gefängnis (Stand 11. Juli 2021). Paragraf 25 (Veröffentlichung falscher oder beleidigender Informationen), Paragraf 29 (Veröffentlichung verleumderischer Informationen) und Paragraf 31 (Gefährdung von Recht und Ordnung) des Gesetzes wurden systematisch dazu benutzt, gezielt gegen Journalist_innen, Aktivist_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen und andere Kritiker_innen vorzugehen und sie zu schikanieren. Dies verstieß gegen die Verpflichtungen Bangladeschs unter dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) sowie unter der Verfassung des Landes.

Im Mai 2021 nahmen die Behörden den Menschenrechtsverteidiger Shahnewaz Chowdhury unter dem Vorwurf fest, er habe versucht, "Recht und Ordnung zu gefährden". Grund dafür war ein Facebook-Post, in dem er seine persönliche Meinung über die durch ein Kohlekraftwerk verursachten Umweltschäden geäußert hatte. Zwar wurde er am 16. August gegen Kaution freigelassen, doch drohen ihm im Fall einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Gefängnis.

Am 17. Mai 2021 nahmen die Behörden die Investigativjournalistin Rozina Islam unter dem Vorwurf des Diebstahls vertraulicher Dokumente und der Spionage fest. Konkrete Beweise für eine international anerkannte Straftat wurden jedoch nicht vorgelegt.

Die bangladeschische Regierung blockierte zudem Websites, darunter fünf Nachrichtenportale für Indigenen- und Menschenrechte. Davon war auch Hill Voice, ein kanadisches Online-Nachrichtenportal für die Rechte indigener Gemeinschaften in Bangladesch, betroffen.

Im Oktober 2021 wurde Nusrat Shahrin Raka, die Schwester des im Exil lebenden Journalisten Kanak Sarwar, von der Polizeisondereinheit Rapid Action Battalion festgenommen. Vier Tage vor ihrer Festnahme hatte sie bei der Polizei Anzeige wegen eines gefälschten Facebook-Kontos erstattet, das unter Verwendung ihrer Daten erstellt worden war und in dem die Regierung kritisiert wurde. Anstatt Untersuchungen einzuleiten, nahmen die Behörden sie auf Grundlage des DSA und des Betäubungsmittelgesetzes (Narcotics Control Act) fest. Ihr Bruder erklärte, dass ihre Festnahme vermutlich eine Vergeltungsmaßnahme für seine Kritik an der Regierung gewesen sei.

Gewalt zwischen religiösen Gruppen

Während des größten hinduistischen Fests des Landes, der Durga Puja, kam es im Oktober 2021 im ganzen Land zu Gewaltausschreitungen. Anlass dafür waren in den Sozialen Medien aufgestellte Behauptungen, dass eine Kopie des Koran, des heiligen Buchs des Islam, in einem Puja Pandal (für die Zeit der Festlichkeiten errichtete Bauten) geschändet worden sei. Mindestens 40 Pandals und 25 Häuser und Läden von Angehörigen der Hindu-Gemeinschaft wurden beschädigt oder in Brand gesetzt und mindestens sieben Menschen getötet und Hunderte verletzt. Die Behörden leiteten landesweit mindestens 71 Verfahren ein, nahmen mehr als 450 Personen fest und erhoben Anklage gegen 10.000 nicht identifizierte Personen im Zusammenhang mit den Gewaltausbrüchen.

Da frühere Vorfälle interreligiöser Gewalt keine ordnungsgemäßen Untersuchungen nach sich zogen, ist ein Klima der Straflosigkeit entstanden.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Nach Angaben der lokalen Menschenrechtsgruppe Ain o Salish Kendra wurden 2021 bei 932 Vorfällen politischer Gewalt und Zusammenstößen mit der Polizei sowie zwischen Anhänger_innen der Regierungs- und der Oppositionsparteien 157 Menschen getötet und 10.833 verletzt.

Während des ganzen Jahres wurden führende Oppositionelle inhaftiert oder anderweitig daran gehindert, Proteste zu veranstalten.

Am 25. März 2021 wurden bei einer Demonstration gegen den Besuch des indischen Premierministers Narendra Modi in Bangladesch mindestens 14 Menschen verletzt, darunter ein Journalist.

Am 26. Oktober hinderte die Polizei Unterstützer_innen und Aktivist_innen der wichtigsten Oppositionspartei Bangladesh Nationalist Party (BNP) daran, eine "Friedenskundgebung" abzuhalten, bei der gegen die religiös motivierte Gewalt im Land protestiert werden sollte. Die Polizei behauptete, dass die Partei keine Genehmigung für die Durchführung einer Kundgebung gehabt habe. Die obligatorische Einholung einer Genehmigung für eine derartige Veranstaltung verstößt jedoch gegen das Recht auf friedliche Versammlung. Mindestens 44 Mitglieder und Unterstützer_innen der BNP wurden bei Zusammenstößen mit der Polizei inhaftiert.

Folter und andere Misshandlungen

Am 10. März 2021 reichte der politische Karikaturist Ahmed Kabir Kishore bei einem Gericht in der Hauptstadt Dhaka (Metropolitan Sessions Judge’s Court) eine Klage gemäß dem Gesetz zur Verhinderung von Folter und Tod in Gewahrsam (Torture and Custodial Death [Prevention] Act) von 2013 ein. Er beschuldigte die Sicherheitsbehörden, ihn während seiner Zeit in Haft gefoltert zu haben. Er war zusammen mit dem Schriftsteller Mushtaq Ahmed im Mai 2020 auf Grundlage des DSA inhaftiert worden, weil er auf Facebook satirische Karikaturen und Kommentare veröffentlicht hatte, in denen der Umgang der Regierung mit der Coronapandemie kritisiert wurde. Nach zehn Monaten Haft ohne Gerichtsverfahren starb Mushtaq Ahmed im Gefängnis. Der Untersuchungsausschuss der Regierung kam zu dem Schluss, dass er eines natürlichen Todes gestorben sei. Mindestens sechsmal war ihm eine Freilassung auf Kaution verweigert worden. Ahmed Kabir Kishore erklärte Amnesty International gegenüber, dass er mindestens drei Tage vor dem in den offiziellen Unterlagen zu seiner Festnahme angegebenen Datum gewaltsam aus seiner Wohnung in Dhaka verschleppt worden sei. Er fügte hinzu, dass sowohl er als auch Mushtaq Ahmed im Gewahrsam von Sicherheitskräften gefoltert worden seien. Ahmed Kabir Kishore war seither auf dem rechten Ohr ertaubt und benötigte ein Hörgerät.

Außergerichtliche Hinrichtungen und Verschwindenlassen

Angaben der Menschenrechtsorganisation Ain o Salish Kendra zufolge wurden 2021 mindestens 80 Menschen außergerichtlich hingerichtet. Bei 73 von ihnen wurde angegeben, sie seien bei "Schießereien" oder in einem "Kreuzfeuer" getötet worden. Sieben Personen starben, nachdem sie körperlicher Folter unterzogen worden waren. Odhikar, eine weitere bangladeschische Menschenrechtsorganisation, berichtete, dass in den ersten neun Monaten des Jahres 2021 insgesamt 18 Menschen Opfer des Verschwindenlassens geworden seien.

Obwohl die Medien über Hunderte mutmaßlicher Fälle des Verschwindenlassens berichteten, bestritt die Regierung weiterhin deren Existenz. In einigen Fällen rechtfertigte sie außergerichtliche Hinrichtungen als "Selbstverteidigung" der Sicherheitskräfte.

Die Polizei führte den Tod von Verdächtigen häufig auf "Schießereien", "Schusswechsel" oder "Kreuzfeuer" zurück. In vielen Fällen ließ die Tatsache, dass diese Todesfälle eintraten, nachdem die Betroffenen in Polizeigewahrsam genommen worden waren, den Verdacht aufkommen, dass die Opfer von den Behörden außergerichtlich hingerichtet wurden. Am 13. November 2021 sagte Staatsminister Kamal Ahmed Majumder zu Schüler_innen einer Oberstufe: "Ich bin für das Kreuzfeuer, weil Hunderttausende von Menschen wegen Kriminellen schlaflose Nächte verbringen. Diese Kriminellen haben kein Recht zu leben". Seine Aussage lässt vermuten, dass die Behörden mit "Kreuzfeuer" außergerichtliche Hinrichtungen meinen und nicht das Abfeuern von Schüssen als Akt der Selbstverteidigung.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Berichten zufolge wurden im Jahr 2021 mindestens 1.321 Frauen vergewaltigt, die tatsächliche Zahl liegt jedoch wahrscheinlich höher. Die Zahl der Vorfälle sexualisierter Belästigung und Gewalt gegen Frauen erhöhte sich gegenüber den Vorjahren. Nach Angaben von Ain o Salish Kendra wurden 224 Frauen von ihren Ehemännern ermordet. Hinzu kamen weitere Fälle von Gewalt gegen Frauen, u. a. körperliche Gewalt durch männliche Partner oder Familienmitglieder. Paragraf 155(4) des Beweisgesetzes (Evidence Act) von 1872 erlaubt es Rechtsbeiständen, den Charakter einer Frau infrage zu stellen, die eine Anzeige wegen sexualisierter Gewalt erstattet. Forderungen von Menschenrechtler_innen nach einer Reform des Gesetzes und des Justizsystems blieben im Berichtszeitraum unbeantwortet.

Rechte indigener Gemeinschaften

Am 28. Oktober 2021 erklärte der Kabinettssekretär Khandker Anwarul Islam, dass die in den Wäldern lebenden Menschen an andere Orte umgesiedelt werden sollen, um die Wälder "intakt" zu halten. Einige indigene Gemeinschaften leben seit Jahrhunderten in den Wäldern. Aktivist_innen für Indigenenrechte befürchteten, dass eine derartige Maßnahme die indigenen Bevölkerungsgruppen der Gefahr von Zwangsräumungen aussetzen könnte. Indigene Gruppen berichteten über die anhaltende Verletzung ihrer Rechte, einschließlich Landraub und Abholzung. Am 30. Mai fällten nichtstaatliche Akteure 1.000 Betelbäume, die 48 indigenen Khasi-Familien in Agar punji, einer Gemeinde im Distrikt Moulvibazar, gehörten. Die Bäume waren eine wichtige Einkommensquelle für die Dorfgemeinschaft. Die anhaltende Abholzung von Wäldern und die Beseitigung von Steinen und Sand aus Oberflächengewässern in den Bezirken Rangamati, Khagrachhari und Bandarban in den Chittagong Hill Tracts verschlimmerten das Problem der Wasserknappheit für die Bergbewohner_innen in der Region.

Rechte von Flüchtlingen

Die Gewalt in den Flüchtlingslagern in Cox’s Bazar eskalierte. Durch Brände in den Lagern wurden im ersten Quartal 2021 Unterkünfte beschädigt und mindestens 15 Menschen getötet, Hunderte verletzt und Tausende vertrieben. Am 29. September wurde Mohib Ullah, ein bekannter Sprecher der Rohingya-Gemeinschaft, von Unbekannten im Lager Kutupalong erschossen. Mindestens sieben weitere Menschen wurden am 22. Oktober im Lager Balukhali von gewalttätigen Gruppen getötet. Einige Rohingya-Flüchtlinge berichteten, dass sie sich in den Lagern nicht mehr sicher fühlten, nachdem sie telefonische Morddrohungen erhalten hatten. Flüchtlinge berichteten auch, dass bewaffnete Gruppen, die Drogenkartelle betreiben und Erpressungen begehen, im Konkurrenzkampf um die Lagerkontrolle Menschen getötet hätten.

Bangladesch siedelte mehr als 19.000 Rohingya-Flüchtlinge auf die abgelegene Insel Bhashan Char im Golf von Bengalen um, obwohl es Bedenken hinsichtlich der Bedingungen auf der Insel gab. Flüchtlinge mit Freund_innen und Verwandten in Lagern auf dem Festland durften die Insel nicht verlassen. Medienberichten zufolge wurden mehr als 200 Flüchtlinge festgenommen oder inhaftiert, weil sie von der Insel "entkommen" waren. Die Insel war für Journalist_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen und Mitarbeiter_innen humanitärer Organisationen ohne vorherige Erlaubnis nicht zugänglich. Die Regierung von Bangladesch und die Vereinten Nationen unterzeichneten am 9. Oktober 2021 eine Absichtserklärung zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmenwerkes zur Verbesserung der Lage der auf der Insel untergebrachten Rohingya-Flüchtlinge durch Schutzvorkehrungen und humanitäre Hilfe. Das Memorandum gewährte den Flüchtlingen zwar den Zugang zu Leistungen wie Bildung und das Recht auf freiwillige Umsiedlung, enthielt jedoch weiterhin Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit.

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