Amnesty Report Algerien 29. März 2022

Algerien 2021

Das Foto zeigt den seitlichen Hinterkopf eines Sicherheitsmannes. Vor ihm stehen Protestierende, die ihm Slogans zurufen.

Berichtszeitraum 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

Aktivist_innen, die mit der als Hirak bekannten friedlichen Massenprotestbewegung in Verbindung standen, wurden auch 2021 von den Behörden festgenommen, strafrechtlich verfolgt, inhaftiert und verurteilt. Dasselbe galt für Menschenrechtsverteidiger_innen und Journalist_innen, die ihre Meinung geäußert oder über Proteste berichtet hatten.

Die Gerichte griffen zunehmend auf terrorismusbezogene Anklagen zurück, um Aktivist_innen und Journalist_innen wegen mutmaßlicher Verbindungen zu zwei nicht registrierten politischen Organisationen zu verfolgen und zu inhaftieren. Eine Jugendorganisation wurde aufgelöst. Außerdem ordneten die Behörden die Schließung von mindestens drei Kirchen an und verfolgten mindestens sechs Christen, weil diese ihr Recht auf Religionsfreiheit wahrgenommen hatten. Tausende Asylsuchende und Migrant_innen wurden ohne ordnungsgemäßes Verfahren nach Niger abgeschoben. Die Diskriminierung von Frauen vor dem Gesetz und im täglichen Leben hielt an. Einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen galten weiterhin als Straftat.

Hintergrund

Nach den Parlamentswahlen im Juni 2021, bei denen die niedrigste Wahlbeteiligung seit 20 Jahren verzeichnet wurde, kam es im Juli zur Bildung einer neuen Regierung.

Im August 2021 brach Algerien die diplomatischen Beziehungen zu Marokko ab.

Nach Angaben der algerischen Behörden waren bis Dezember etwa 14,6 Prozent der algerischen Bevölkerung gegen das Coronavirus geimpft.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Behörden nahmen Hunderte politische und zivilgesellschaftliche Aktivist_innen sowie Journalist_innen fest, weil sie ihre Meinung geäußert hatten oder ihrer Arbeit nachgegangen waren, und klagten sie auf der Grundlage vage formulierter strafgesetzlicher Bestimmungen an.

Ab April 2021 griffen die Behörden zunehmend auf terrorismusbezogene Anklagen zurück, um Menschenrechtsverteidiger_innen, Journalist_innen und andere Personen wegen ihrer legitimen politischen Aktivitäten oder Äußerungen festzunehmen und zu inhaftieren. Ins Visier gerieten insbesondere tatsächliche oder vermeintliche Angehörige der nicht registrierten politischen Organisationen Rachad und Bewegung für die Autonomie der Kabylei (Mouvement pour l’autonomie de la Kabylie – MAK), die von den Behörden im Mai zu "terroristischen" Vereinigungen erklärt wurden.

Im April 2021 wurden in der Stadt Oran im Westen Algeriens 15 Aktivist_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen und Journalist_innen wegen "Terrorismus" vor Gericht gestellt, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hatten. Unter ihnen befanden sich Kaddour Chouicha, Jamila Loukil und Said Boudour. Im Oktober wurde ihr Fall an die spezielle Antiterrorismus-Kammer eines Gerichts in der Hauptstadt Algier übergeben.

Im September 2021 nahmen die Justizbehörden die beiden Journalisten Hassan Bouras und Mohamed Mouloudj wegen ihrer Online-Kritik an den Behörden und mutmaßlicher Verbindungen zu Rachad und der MAK vorläufig fest und erhoben terrorismusbezogene Anklagen gegen sie.

Auch in anderer Hinsicht wurde in Algerien 2021 das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Im April ordnete ein Gericht in Algier die vorläufige Inhaftierung von fünf Hirak-Aktivisten an, weil sie Videos im Internet veröffentlicht hatten, darunter eines, in dem der mutmaßliche sexuelle Missbrauch eines Jungen in Polizeigewahrsam angeprangert wurde. Im Juli nahmen die Behörden Fethi Ghares, den Vorsitzenden der Partei MDS (Mouvement Démocratique et Social), vorläufig in Haft, weil er anlässlich einer Pressekonferenz in der Parteizentrale öffentlich Kritik an den Behörden geübt hatte.

Im Mai 2021 entließ der Oberste Richterrat (Conseil Supérieur de la Magistrature) den Richter und Mitgründer einer Richtervereinigung (Club des Magistrats Algériens), Sadedin Merzoug, weil er sich für die Hirak-Bewegung und die Demokratie ausgesprochen hatte.

Die Behörden nahmen mindestens drei Journalist_innen wegen ihrer Arbeit willkürlich fest und klagten sie aufgrund ihrer Berichterstattung an. Außerdem schalteten sie zwei Fernsehsender unter Angabe von Sicherheitsgründen ab und sperrten zwei weitere Sender für eine Woche wegen der von ihnen ausgestrahlten Programme. Im Mai  2021 verurteilte ein Gericht in Algier die Journalistin Kenza Khatto von Radio M zu einer dreimonatigen Haftstrafe auf Bewährung, weil sie über einen Protest berichtet hatte.

Im September vertagte das Berufungsgericht in Algier das Berufungsverfahren des Journalisten Khaled Drareni auf den 2. Dezember. Er hatte Rechtsmittel gegen seine zweijährige Haftstrafe wegen Berichterstattung über die Hirak-Proteste eingelegt.

Im Oktober verurteilte ein Berufungsgericht in der Stadt Tamanrasset im Süden des Landes den Journalisten Rabah Karèche wegen "Schädigung der nationalen Sicherheit" und "Verbreitung falscher Nachrichten" zu einem Jahr Gefängnis, davon sechs Monate auf Bewährung.

Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Die Hirak-Proteste, die 2020 aufgrund der Coronapandemie zum Stillstand kamen, wurden im Februar 2021 sporadisch wieder aufgenommen, wobei die Behörden gelegentlich friedliche Demonstrierende festnahmen, strafrechtlich verfolgten und inhaftierten. Im Mai ordnete ein Gericht in Algier an, die friedlichen Demonstrierenden Fatima Boudouda und Moufida Kharchi wegen "Anstiftung zu unbewaffneter Versammlung" und "Verschwörung gegen den Staat" in Untersuchungshaft zu nehmen. Die beiden Frauen hatten am 21. Mai in Algier an einer Protestveranstaltung teilgenommen. Sie befanden sich Ende 2021 noch in Gewahrsam.

Im November 2021 verurteilte ein Gericht in Algier Nacer Meghnine, den Vorsitzenden des Kulturvereins SOS Bab El Oued, wegen "Gefährdung des nationalen Interesses" und "Anstiftung zu unbewaffneter Versammlung" zu acht Monaten Haft und einer Geldstrafe.

Die Behörden gingen hart gegen Vereinigungen und politische Parteien vor, die ihrer Meinung nach Aktivitäten organisierten, die nicht mit dem Gesetz im Einklang standen. Im Mai gab das Innenministerium bekannt, dass nur noch genehmigte Protestaktionen erlaubt seien. Hunderte friedliche Demonstrierende wurden im Laufe des Jahres festgenommen und inhaftiert.

Im April 2021 beantragte das Innenministerium beim Verwaltungsgericht die Suspendierung der politischen Parteien PST (Parti socialiste des travailleurs) und UCP (Union pour le changement et le progrès).

Am 13. Oktober löste das Verwaltungsgericht die Jugendorganisation Rassemblement Action Jeunesse auf.

Folter und andere Misshandlungen

Die Polizei misshandelte weiterhin Aktivist_innen und friedliche Demonstrierende während der Proteste und in Gewahrsam.

Am 26. März 2021 nahmen Polizeiangehörige in der westalgerischen Stadt El Bayadh den Hirak-Aktivisten Ayoub Chahetou fest. Seinen Angaben zufolge wurde er in Gewahrsam vergewaltigt, indem man ihm einen Finger in den Anus steckte. Das Gericht verweigerte ihm jedoch die Aussage, und er wurde im Berufungsverfahren zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, zwei davon auf Bewährung.

Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit

Die Behörden beriefen sich auf Dekret 03-06 aus dem Jahr 2006 sowie auf das Strafgesetzbuch, um mindestens elf Personen wegen "Ausübung nichtislamischer Religionen" bzw. "Verunglimpfung" des Islam anzuklagen und in einigen Fällen schuldig zu sprechen. Das Dekret 03-06 schränkt die Ausübung anderer Religionen als des Islam ein.

Im April verurteilte ein Gericht in Algier den islamischen Gelehrten Said Djabelkheir wegen "Verunglimpfung" des Islam zu drei Jahren Gefängnis, weil er in Online-Beiträgen u. a. einige Texte des Korans als Mythen bezeichnet hatte. Am 4. Mai verurteilte ein Gericht in Chéraga, einem Vorort von Algier, die Aktivistin Amira Bouraoui zu zwei Jahren Haft, weil sie den Propheten Mohammed in Online-Beiträgen "beleidigt" haben soll. Das Urteil wurde am 18. Oktober im Berufungsverfahren bestätigt.

Im Juni 2021 verurteilte ein Berufungsgericht in der Stadt Oran Rachid Seighir, einen christlichen Pastor und Besitzer einer Buchhandlung, sowie den dort angestellten Nouah Hamimi zu je einem Jahr Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe. Grund waren in der Buchhandlung vorgefundene Schriften und Gegenstände. Ein vor dem Obersten Gerichtshof eingelegtes Rechtsmittel war Ende 2021 noch anhängig.

Im Dezember verurteilte eine Richterin in der nordalgerischen Stadt Ain Defla den zum Christentum konvertierten Fodhil Bahloul wegen "illegaler Annahme von Spenden" zu sechs Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe.

Am 7. Juli ordneten die Behörden die Versiegelung und Schließung von drei protestantischen Kirchen in der Stadt Oran an.

Recht auf Gesundheit

Zwischen Juli und Mitte August 2021 führte eine dritte Coronawelle zu Hunderten Todesfällen und einer Verknappung der Sauerstoffvorräte.

Die algerische Ärzt_innengewerkschaft Syndicat National des Practiciens de Santé Publique meldete, dass zwischen März 2020 und August 2021 insgesamt 470 Beschäftigte des Gesundheitswesens in Verbindung mit Covid-19-Erkrankungen starben.

Rechte von Flüchtlingen und Migrant_innen

Die Behörden hielten Asylsuchende weiterhin auf unbestimmte Zeit fest und versuchten Abschiebungen in die Wege zu leiten, noch bevor die Asylanträge vollständig geprüft waren. Menschen, die ohne gültige Reisedokumente ins Land kamen, wurden weiterhin mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft. Von Dezember 2019 bis Juni 2021 hielten die Behörden willkürlich sieben beim UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) registrierte jemenitische Asylsuchende unter menschenunwürdigen und unhygienischen Bedingungen fest. Zunächst hatten sie ihnen sogar den Zugang zum UNHCR verweigert.

Die Behörden schoben Asylsuchende und Migrant_innen weiterhin kollektiv über die Grenze nach Niger ab, ohne dass ein ordnungsgemäßes Verfahren oder eine individuelle Prüfung ihrer Situation stattgefunden hatte. Dadurch waren die Betroffenen häufig gezwungen, lange Strecken durch die Wüste zu laufen, bevor sie die nächste Stadt in Niger erreichten. Abgeschobene Migrant_innen berichteten häufig von körperlicher Misshandlung oder wiesen Misshandlungsspuren auf. Zwischen Januar und August 2021 dokumentierte das Projekt Alarm Phone Sahara die Abschiebung von mindestens 16.580 Personen, darunter auch Minderjährige.

Algerische Medien berichteten, dass die algerische Küstenwache Schlauchboote mit Migrant_innen an Bord auf dem Weg nach Spanien abfing. Bei einer solchen Abfangaktion wurde der Hirak-Aktivist Brahim Laalami nach Algerien zurückgebracht und anschließend wegen unerlaubter Ausreise zu drei Monaten Haft verurteilt. Mindestens 29 Migrant_innen, die Europa zu erreichen versuchten, starben zwischen April und Juni vor der Küste Westalgeriens.

Trotz der Bemühungen der Regierung, die Sahraui-Flüchtlinge in den Lagern in Tindouf ab Anfang Mai zu impfen, führte die Coronawelle im Juli zu über 63 Todesfällen unter den Flüchtlingen.

Frauenrechte

Das Strafgesetzbuch und das Familiengesetzbuch diskriminierten Frauen nach wie vor in Bezug auf Erbschafts-, Heirats- und Scheidungsangelegenheiten sowie bei Sorgerechts- und Vormundschaftsfragen.

Das algerische Recht erkannte Vergewaltigung in der Ehe noch immer nicht ausdrücklich als Straftatbestand an. Die "Vergebungsklausel" des Strafgesetzbuchs ermöglichte es Vergewaltigern weiterhin, einer Strafe zu entgehen, wenn ihre Opfer ihnen vergaben.

Die Behörden unternahmen nichts, um gegen Gewalt gegen Frauen vorzugehen. Die Frauenrechtsgruppe Feminicides Algérie verzeichnete im Jahr 2021 mindestens 55 Femizide und erklärte, die Polizei habe die Fälle weder angemessen untersucht noch die Verantwortlichen strafrechtlich verfolgt.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI+)

Das Strafgesetzbuch stellte einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen weiterhin unter Strafe und ahndete sie mit Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren und einer Geldstrafe.

Todesstrafe

Die Gerichte verhängten weiterhin Todesurteile; Hinrichtungen wurden keine gemeldet.

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