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Deutschland: Bundestag muss Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren

Demonstration in Berlin für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen (21. September 2024)
© Amnesty International, Foto: Stephane Lelarge
Der Rechtsausschuss im Bundestag befasst sich am kommenden Montag, den 10. Februar 2025, mit dem von 328 Bundestagsabgeordneten unterstützten Gesetzentwurf zur teilweisen Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland.
Zur Sachverständigenanhörung sagt Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland:
"Die historische Chance, ungewollt Schwangeren zu ihrem Recht zu verhelfen, und Abtreibungen schnell und ohne Angst vor Stigmatisierung vorzunehmen, liegt so nahe. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen könnte die Regelung aus der Kaiserzeit endlich abgelöst werden. Doch die deutsche Politik droht, diesen Meilenstein für Geschlechtergerechtigkeit zu verpassen. CDU, AfD und FDP haben mit ihrer Blockadehaltung den parlamentarischen Prozess dermaßen verzögert, dass eine Abstimmung über dieses wichtige Gesetzesvorhaben vor der anstehenden Bundestagswahl kaum noch möglich ist. Damit würde Deutschland mit Blick auf reproduktive Rechte hinter viele Länder Europas zurückfallen."
Von der Regierung beauftrage Expert*innen haben die Entkriminalisierung klar empfohlen. Dennoch sollen nun erneut Sachverständige angehört werden. Da dieser Termin, für den Amnesty International in Deutschland eine eindeutige Stellungnahme vorgelegt hat, erst am 10. Februar stattfinden wird, wäre eine parlamentarische Abstimmung vor den Wahlen nur am Tag darauf möglich – wenn alle Parteien dem zustimmen.
Duchrow sagt: "Es ist unverantwortlich und widerspricht den Menschenrechten, ungewollt Schwangeren das Recht auf Abtreibung zu verwehren. Die verantwortlichen Parteien müssen aufhören, Stimmung gegen reproduktive Rechte zu machen, um ihre Klientel zu bedienen. Mit guten Argumenten hat das nichts zu tun – auch die Mehrheit der Bevölkerung wünscht es sich anders. Wir rufen alle Bundestagsfraktionen dazu auf, das parlamentarische Verfahren nicht weiter zu verzögern, sondern eine Abstimmung im Bundestag zuzulassen."
Hintergrund
Nach geltendem deutschem Recht begeht jede*r, die*der eine Schwangerschaft abbricht, eine Straftat nach § 218 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB). Dieser Abschnitt ist Teil des Kapitels "Straftaten gegen das Leben" und stellt Schwangerschaftsabbrüche seit 1871 unter Strafe. Während in der Deutschen Demokratischen Republik Schwangerschaftsabbrüche bis zu Wiedervereinigung teilweise legalisiert waren, gilt der aktuelle Wortlaut in der wiedervereinigten Bundesrepublik seit 1995 nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1993. Als Ausnahme von diesem Verbot bleiben aktuell Schwangerschaftsabbrüche auf Verlangen bis zur 12. Schwangerschaftswoche (bzw. 14. Woche ab der letzten Menstruation) unter bestimmten Bedingungen (u.a. nach Pflichtberatung und dreitägiger Wartezeit) straffrei, aber sind immer noch rechtswidrig. Schwangerschaftsabbrüche nach bestimmten Fällen sexualisierter Gewalt gelten derzeit bis zur 12. Schwangerschaftswoche ohne Pflichtberatung und Wartezeit als gerechtfertigt. Dies gilt auch ohne Einhalten einer Frist in Fällen, in denen die Gesundheit oder das Leben der Schwangeren gefährdet sind.
Der nun vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen nicht mehr im Strafgesetzbuch, sondern im bestehenden "Schwangerschaftskonfliktgesetz" geregelt wird. Dementsprechend bleibt nur der Schwangerschaftsabbruch "gegen oder ohne den Willen" der schwangeren Person im Strafgesetzbuch bestehen. Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche sollen grundsätzlich nicht mehr strafbar, sondern unter bestimmten Voraussetzungen (nach Pflichtberatung, aber ohne Wartezeit) ausdrücklich rechtmäßig sein. Weitere Änderungen sowie die Einschätzung von Amnesty International in Deutschland dazu finden sich in einer aktuellen Stellungnahme.