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Indien 2017/18
- VERSTÖßE BEWAFFNETER GRUPPEN
- GEWALT GEGEN DALITS
- KINDERRECHTE
- GEWALT ZWISCHEN ETHNISCHEN UND RELIGIÖSEN GRUPPEN
- RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUßERUNG
- MENSCHENRECHTSVERTEIDIGER
- RECHTE INDIGENER BEVÖLKERUNGSGRUPPEN
- JAMMU UND KASCHMIR
- POLIZEI UND SICHERHEITSKRÄFTE
- RECHTE VON FLÜCHTLINGEN UND MIGRANTEN
- FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN
- FRAUENRECHTE
Gruppen radikaler Hindus, regierungsnahe Medien und Vertreter staatlicher Stellen dämonisierten zunehmend religiöse Minderheiten, vor allem Muslime. Indigene Adivasi-Gemeinschaften wurden weiterhin vertrieben, um auf ihrem Land Industrievorhaben voranzutreiben. Hassverbrechen an Dalits (Kastenlosen) waren nach wie vor weit verbreitet. Die Behörden trugen mit ihrer unverhohlenen Kritik an Menschenrechtsverteidigern und Organisationen dazu bei, dass die Feindseligkeit gegenüber deren Arbeit zunahm. Es gab vermehrt Gewalttaten, die von aufgebrachten Menschenmengen ausgingen, u. a. von Bürgerwehren, die sich dem Schutz der den Hindus heiligen Kuh verschrieben haben. Die Pressefreiheit und die Meinungsfreiheit an Universitäten gerieten unter Druck. Das Land kam menschenrechtlichen Verpflichtungen, die es gegenüber dem UN-Menschenrechtsrat eingegangen war, nicht nach. Der Oberste Gerichtshof und Hohe Gerichte erließen mehrere progressive Urteile, andere Entscheidungen untergruben hingegen die Menschenrechte. Die Straflosigkeit für Menschenrechtsverstöße hielt an.
VERSTÖßE BEWAFFNETER GRUPPEN
Im Januar 2017 töteten mutmaßliche Mitglieder der bewaffneten Gruppe Jamaat-ud-Dawa bei einem Angriff auf ein Militärlager in Akhnoor (Bundesstaat Jammu und Kaschmir) drei Straßenbauarbeiter. Die bewaffnete Gruppe United Liberation Front of Asom bekannte sich dazu, am 26. Januar im Bundesstaat Assam sieben Bomben gezündet zu haben; soweit bekannt, gab es dabei keine Toten oder Verletzten. Im Juli 2017 griffen mutmaßliche Mitglieder der bewaffneten Gruppe Lashkar-e-Taiba in Botengoo im Bundesstaat Jammu und Kaschmir einen Bus mit Hindu-Pilgern an. Dabei wurden acht Personen getötet und 17 weitere verletzt.
Ebenfalls im Bundesstaat Jammu und Kaschmir bedrohten und attackierten mutmaßliche Mitglieder bewaffneter Gruppen Mitarbeiter politischer Parteien und plünderten die Wohnungen von Angehörigen der Bundespolizei. Bewaffneten Gruppen in nordöstlichen Bundesstaaten wurden Entführungen und rechtswidrige Tötungen zugeschrieben. Die bewaffnete Gruppe Kommunistische Partei Indiens (Maoisten) stand im Verdacht, in mehreren Bundesstaaten mutmaßliche Polizeiinformanten getötet zu haben.
GEWALT GEGEN DALITS
Nach offiziellen Statistiken, die im November 2017 veröffentlicht wurden, gab es im Jahr 2016 mehr als 40000 Straftaten gegen Dalits. In mehreren Fällen griffen Angehörige dominierender Kasten Dalits an, weil diese sich in öffentlichen oder sozialen Räumen bewegten, die ihnen nach Ansicht der Angreifer nicht zustanden.
Im Mai 2017 töteten Angehörige dominierender Kasten in Saharanpur (Bundesstaat Uttar Pradesh) zwei Dalits, verletzten mehrere weitere und brannten Dutzende Häuser von Dalits nieder, nachdem es zuvor zu Zusammenstößen zwischen Angehörigen der beiden Bevölkerungsgruppen gekommen war. Im September löste die Selbsttötung der 17-jährigen S. Anitha Protestkundgebungen im Bundesstaat Tamil Nadu aus. Sie gehörte den Dalits an und hatte sich gegen die Einführung einer landesweit einheitlichen Zugangsprüfung für das Medizinstudium eingesetzt. Nach Ansicht der Protestierenden wurden Studienbewerber aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen durch die einheitliche Prüfung benachteiligt.
Nach Angaben von Aktivisten starben 2017 mindestens 90 Dalits bei der Säuberung der Kanalisation. Sie arbeiteten als manuelle Latrinenreiniger, obwohl diese Tätigkeit verboten ist. Viele von ihnen waren von staatlichen Einrichtungen rechtswidrig beschäftigt worden. Im August 2017 gab die Regierung des Nationalen Hauptstadtterritoriums Delhi bekannt, dass Personen, die manuelle Latrinenreiniger beschäftigen, künftig wegen fahrlässiger Tötung strafrechtlich verfolgt würden. Im November 2017 äußerte der UN-Sonderberichterstatter über das Menschenrecht auf einwandfreies Trinkwasser und Sanitärversorgung die Sorge, dass die Regierung im Zuge ihrer "Mission Sauberes Indien" zwar große Anstrengungen für den Bau von Toiletten unternimmt, die Diskriminierung der Latrinenreiniger und die Verletzung ihres Rechts auf Gesundheit jedoch fortbestehen.
KINDERRECHTE
Im November 2017 wurden Statistiken veröffentlicht, wonach im Jahr 2016 mehr als 106000 Fälle von Gewalt gegen Minderjährige angezeigt worden sind. Im Juni 2017 ratifizierte Indien zwei der wichtigsten Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation zu Kinderarbeit. Aktivisten übten weiterhin Kritik an den 2016 beschlossenen Änderungen der Gesetzgebung über Kinderarbeit, die eine Beschäftigung von Minderjährigen in Familienbetrieben erlaubten.
Laut einer im März 2017 veröffentlichten landesweiten Erhebung waren fast 36 % der Kinder unter fünf Jahren untergewichtig und mehr als 38 % für ihr Alter zu klein. Im September starben 70 Kinder in einem Krankenhaus in Gorakhpur (Bundesstaat Uttar Pradesh), weil es Berichten zufolge an Sauerstoffflaschen mangelte. Die öffentlichen Ausgaben für Gesundheit waren weiterhin sehr niedrig und betrugen lediglich 1,2 % des Bruttoinlandsprodukts. Auch die Aufwendungen für staatliche Programme, die sich auf die Ernährung und Vorschulerziehung von Kindern unter sechs Jahren bezogen, waren nach wie vor unzureichend.
GEWALT ZWISCHEN ETHNISCHEN UND RELIGIÖSEN GRUPPEN
In ganz Indien wurden 2017 zahlreiche Hassverbrechen an Muslimen verübt. Bürgerwehren zum Schutz der den Hindus heiligen Kuh, deren Aktionen offenbar von Parteimitgliedern der regierenden Bharatiya Janata Party (BJP) unterstützt wurden, lynchten mindestens zehn muslimische Männer und verletzten viele weitere. Zwar gab es einige Festnahmen, über Verurteilungen wurde jedoch nichts bekannt. Im September 2017 setzte die Polizei im Bundesstaat Rajasthan sechs Männer auf freien Fuß, die verdächtigt wurden, den Milchbauern Pehlu Khan getötet zu haben. Er hatte die Namen der Verdächtigen noch genannt, bevor er starb. Einige BJP-Funktionäre gaben Erklärungen ab, die als Rechtfertigung dieser Angriffe verstanden werden konnten. Im September entschied der Oberste Gerichtshof, dass die Regierungen der Bundesstaaten verpflichtet seien, Personen zu entschädigen, die Opfer von Gewalttaten der Bürgerwehren zum Schutz der Kuh wurden.
Die Sonderermittlungsgruppe, die 2015 eingesetzt worden war, um abgeschlossene Fälle im Zusammenhang mit dem Massaker an Tausenden von Sikh im Jahr 1984 erneut zu untersuchen, schloss 241 Fälle ab und erhob in zwölf weiteren Fällen Klage. Im August 2017 setzte der Oberste Gerichtshof ein aus zwei ehemaligen Richtern bestehendes Gremium zur Überprüfung der abgeschlossenen Fälle ein.
Im März 2017 verübten aufgebrachte Menschenmengen in Greater Noida (Bundesstaat Uttar Pradesh) eine Reihe rassistischer Angriffe auf afrikanische Studierende, ohne dass die Täter dafür zur Verantwortung gezogen wurden. Im Juni wurden in Darjeeling (Bundesstaat Westbengalen) bei Zusammenstößen zwischen der Polizei und Demonstrierenden, die einen eigenen Staat Ghorkaland forderten, drei Menschen getötet.
RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUßERUNG
Die Pressefreiheit geriet 2017 zunehmend unter Druck, und Angriffe auf Journalisten nahmen zu. Im September wurde die Journalistin Gauri Lankesh, eine erklärte Kritikerin des Hindu-Nationalismus und des Kastenwesens, vor ihrem Haus in Bengaluru von Unbekannten erschossen. Im selben Monat wurde der Journalist Shantanu Bhowmick in der Nähe von Agartala erschlagen, als er über politisch motivierte, gewaltsame Zusammenstöße berichtete. Der Fotojournalist Kamran Yousuf wurde im September im Bundesstaat Jammu und Kaschmir festgenommen, weil er Personen aufgefordert haben soll, Steine auf Sicherheitskräfte zu werfen. Grundlage für seine Festnahme war ein Gesetz, das nicht den internationalen Menschenrechtsstandards entspricht. Im November 2017 erschoss ein mutmaßliches Mitglied einer paramilitärischen Gruppe den Journalisten Sudip Datta Bhowmik in einem Lager von Paramilitärs in der Nähe von Agartala. Im Bundesstaat Jammu und Kaschmir wurde im Dezember ein französischer Filmemacher, der eine Dokumentation über den Kaschmirkonflikt vorbereitete, drei Tage lang in Gewahrsam genommen, weil er Visabestimmungen verletzt haben sollte.
Journalisten sahen sich weiterhin mit Strafverfahren wegen Verleumdung konfrontiert, die Politiker und Wirtschaftsunternehmen gegen sie angestrengt hatten. Im Juni 2017 verurteilte der Sprecher des Parlaments von Karnataka zwei Journalisten zu je einem Jahr Haft, weil sie verleumderische Artikel über Mitglieder des Parlaments des Bundesstaates geschrieben haben sollen.
Repressive Gesetze wurden dazu benutzt, die Meinungsfreiheit zu unterdrücken. Im Juni 2017 wurden in den Bundesstaaten Madhya Pradesh und Rajasthan 20 Personen wegen Aufruhr festgenommen, nachdem Beschwerden darüber eingegangen waren, dass sie den Sieg der pakistanischen Cricket-Mannschaft über das indische Team bejubelt hatten. Im Juli wurden 31 Dalit-Aktivisten in Lucknow festgenommen und einen Tag lang in Gewahrsam gehalten, weil sie eine Pressekonferenz zum Thema Gewalt aufgrund von Kastenzugehörigkeit organisiert hatten. Regierungen der Bundesstaaten verboten Bücher, und die Zentrale Behörde für Filmzertifizierung gab bestimmte Filme nicht zur Aufführung in Kinos frei. Sie lieferte dafür vage und überaus weit gefasste Begründungen. Im November verboten die Regierungen von fünf Bundesstaaten die Aufführung des Films "Padmaavat", der auf einer historischen hinduistischen Legende basiert, weil er "die Gefühle einer Bevölkerungsgruppe verletzen" würde.
Auch die Meinungsfreiheit an Universitäten war 2017 weiterhin bedroht. Der studentische Ableger der hindu-nationalistischen Organisation Rashtriya Swayamsevak Sangh setzte an einigen Universitäten Drohungen und Gewalt ein, um Veranstaltungen und Vorlesungen zu verhindern. Im Juni wurden acht Studierende der Universität Lucknow festgenommen und 20 Tage lang inhaftiert, weil sie gegen den Regierungschef von Uttar Pradesh protestiert hatten. Im September prügelten Polizisten von Uttar Pradesh mit Schlagstöcken auf mehrheitlich weibliche Studierende ein, die gegen sexuelle Übergriffe an der Hindu-Universität Benares protestierten.
Der Oberste Gerichtshof fällte im August 2017 ein bedeutendes Urteil, als er entschied, dass das Recht auf Privatsphäre Teil des verfassungsmäßigen Rechts auf Leben und persönliche Freiheit sei.
MENSCHENRECHTSVERTEIDIGER
Im Januar 2017 gab das Innenministerium bekannt, dass es der NGO People’s Watch die Erneuerung der Lizenz verweigert habe, die notwendig ist, um Fördergelder aus dem Ausland annehmen zu dürfen. Zur Begründung hieß es, die Organisation habe die Menschenrechtssituation in Indien auf internationaler Ebene in einem "negativen Licht" dargestellt.
Im März 2017 verurteilte ein Gericht im Bundesstaat Maharashtra den Aktivisten und Akademiker GN Saibaba sowie weitere vier Personen zu lebenslangen Freiheitsstrafen, nachdem es sie für schuldig befunden hatte, Mitglieder und Unterstützer einer verbotenen maoistischen Gruppe zu sein. Die Verurteilung basierte vorwiegend auf Briefen, Pamphleten und Videos und erfolgte nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Verhinderung gesetzeswidriger Handlungen (Unlawful Activities Prevention Act), das nicht den internationalen Menschenrechtsstandards entspricht.
Der Adivasi-Aktivist Jailal Rathia, der sich für Landrechte einsetzte, starb im März in Raigarh (Bundesstaat Chhattisgarh). Berichten zufolge wurde er von Mitgliedern einer örtlichen Mafia vergiftet, gegen deren Machenschaften er vorgegangen war. Im April 2017 versetzten die Behörden die Staatsbedienstete Varsha Dongre, die im Zentralgefängnis Raipur (Chhattisgarh) arbeitete, nachdem sie auf Facebook berichtet hatte, dass sie gesehen habe, wie Polizisten Adivasi-Mädchen folterten.
Im Mai 2017 wurden vier Männer in Chennai festgenommen und länger als drei Monate in Verwaltungshaft festgehalten, weil sie versucht hatten, eine Gedenkveranstaltung für Tamilen abzuhalten, die während des bewaffneten Konflikts in Sri Lanka getötet worden waren. Im selben Monat nahm die Polizei des Bundesstaates Odisha die Adivasi-Aktivistin Kuni Sikaka fest, die sich gegen den Abbau von Bauxit in den Niyamgiri-Bergen einsetzte. Sie wurde erst freigelassen, nachdem man sie vor Journalisten als eine Maoistin präsentiert hatte, die sich ergeben habe.
Im August 2017 wurden die Aktivistin Medhar Patkar und drei weitere Personen unter konstruierten Anschuldigungen festgenommen und länger als zwei Wochen inhaftiert. Sie hatten die Maßnahmen zur Rehabilitierung von Familien, deren Lebensgrundlagen vom Staudammprojekt Sardar Sarovar (siehe unten) beeinträchtigt worden waren, als unzureichend angeprangert.
RECHTE INDIGENER BEVÖLKERUNGSGRUPPEN
Nach offiziellen Statistiken, die im November 2017 veröffentlicht wurden, gab es im Jahr 2016 mehr als 6500 Straftaten gegen Angehörige marginalisierter indigener Gemeinschaften (Scheduled Tribes). Adivasi wurden weiterhin von ihrem Land vertrieben, um Industrievorhaben umzusetzen. Die Regierung kaufte Land auf und nutzte dafür ein Sondergesetz über Gebiete mit Kohlevorkommen, das die Aneignung von Land ohne die freie, vorherige und informierte Zustimmung der betroffenen Adivasi erlaubt. Im Juli verfügte ein Gremium des Umweltministeriums, dass Kohlebergwerke, die ihre Produktionskapazität um bis zu 40 % steigern wollten, die betroffenen indigenen Gemeinschaften nicht konsultieren müssen.
Im September 2017 protestierten Aktivisten gegen die Einweihung des Sardar-Sarovar-Staudamms im Bundesstaat Gujarat. Sie machten darauf aufmerksam, dass etwa 40000 vertriebene Familien, unter ihnen viele Adivasi, keine angemessene Entschädigung erhalten hatten. Im Juni versuchten 98 Adivasi in Raigarh (Bundesstaat Chhattisgarh), auf Grundlage des Gesetzes zur Verhinderung von Gräueltaten an Dalits und Adivasi (The Scheduled Castes and the Scheduled Tribes [Prevention of Atrocities] Act) ein Strafverfahren in Gang zu setzen. Sie erhoben den Vorwurf, dass sie durch Einschüchterungen und Nötigung gezwungen worden seien, ihr Land an Vertreter privater Unternehmen zu verkaufen. Die Polizei nahm die Strafanzeige zwar entgegen, weigerte sich jedoch, sie weiterzuverfolgen.
JAMMU UND KASCHMIR
Im April 2017 kam es in Jammu und Kaschmir anlässlich einer Nachwahl für einen Parlamentssitz zu Protesten. Die Sicherheitskräfte töteten acht Personen und gingen dabei teilweise mit exzessiver Gewalt vor. Der Wähler Farooq Ahmad Dar wurde von Armeeangehörigen geschlagen, an der Vorderseite eines Armeefahrzeugs festgebunden und mehr als fünf Stunden lang durch die Gegend gefahren. Die Maßnahme sollte offenbar dazu dienen, andere Personen von einer Beteiligung an den Protesten abzuhalten. Im Mai 2017 wurde der Armeeangehörige, der für die Tat verantwortlich gewesen sein soll, für seine Verdienste bei der Aufstandsbekämpfung von der Armee belobigt. Im Juli wies die staatliche Menschenrechtskommission von Jammu und Kaschmir die Regierung des Bundesstaates an, Farooq Ahmad Dar eine Entschädigung in Höhe von 100000 Indischen Rupien (etwa 1270 Euro) zu zahlen. Die Regierung des Bundesstaates lehnte die Zahlung im November jedoch ab.
Menschenrechtsverstöße blieben weiterhin ungeahndet. Im Juni 2017 sprach ein Militärgericht, das der paramilitärischen Grenzsicherungstruppe (Border Security Force – BSF) zugeordnet war, zwei Soldaten von der Anklage frei, im Jahr 2010 den 16-jährigen Zahid Farooq Sheikh getötet zu haben. Zuvor hatte die BSF verhindert, dass der Fall vor einem Zivilgericht verhandelt wurde. Im Juli lehnte der Oberste Gerichtshof Wiederaufnahmeverfahren in 215 Fällen ab, die mehr als 700 in den Jahren 1989 und 1990 im Bundesstaat Jammu und Kaschmir getötete Hindus (Kashmiri Pandits) betrafen. Der Gerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass die Taten lange zurückliegen würden. Ein militärisches Berufungsgericht setzte im Juli 2017 die lebenslangen Freiheitsstrafen gegen fünf Armeeangehörige aus, die wegen der außergerichtlichen Hinrichtung von drei Männern in Machil im Jahr 2010 verurteilt worden waren. Im November 2017 wiederholte die staatliche Menschenrechtskommission von Jammu und Kaschmir ihre Anweisung aus dem Jahr 2011, die Regierung des Bundesstaates solle mehr als 2000 nicht gekennzeichnete Gräber untersuchen lassen.
Die Sicherheitskräfte setzten bei Protesten weiterhin Schrotflinten ein, die Menschen wahllos treffen. Mehrere Personen verloren dadurch ihr Augenlicht oder erlitten andere Verletzungen. Die Behörden ordneten häufig die Abschaltung von Internetdiensten an und verwiesen zur Begründung auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung.
POLIZEI UND SICHERHEITSKRÄFTE
Im Januar 2017 berichteten vier Frauen der indigenen Adivasi aus Dhar (Bundesstaat Madhya Pradesh), dass sie Opfer einer Gruppenvergewaltigung durch Polizisten geworden seien. Im März warfen Adivasi aus Sukma (Bundesstaat Chhattisgarh) den Sicherheitskräften die Gruppenvergewaltigung eines 14-jährigen Adivasi-Mädchens vor. Im September wurden zwei Angehörige einer paramilitärischen Einheit unter dem Verdacht festgenommen, im Juli in Mizoram eine Frau ermordet und ihre Freundin vergewaltigt und mit Säure übergossen zu haben.
Im April 2017 erhob ein ranghoher Angehöriger der Central Reserve Police Force (CRPF), einer paramilitärischen Polizeitruppe, in einem schriftlichen Bericht an seine Vorgesetzten den Vorwurf, dass mehrere Sicherheitsdienste in einer gemeinsamen Aktion zwei mutmaßliche Mitglieder bewaffneter Gruppen in Assam außergerichtlich hingerichtet hätten. Er wurde daraufhin versetzt. Im Juli wies der Oberste Gerichtshof die zentrale Ermittlungsbehörde an, mehr als 80 außergerichtliche Hinrichtungen zu untersuchen, die Polizei und Sicherheitskräfte zwischen 1979 und 2012 in Manipur mutmaßlich verübt hatten. Das Gericht wies darauf hin, dass Untersuchungen dieser Fälle nicht allein deshalb unterbleiben dürften, weil seither viel Zeit vergangen sei.
Im Juni 2017 erschoss die Polizei von Madhya Pradesh fünf Bauern, die in Mandsaur gemeinsam mit anderen für höhere Preise ihrer Produkte demonstriert hatten. Im August wurden mindestens 38 Personen getötet, einige von ihnen durch exzessive Gewaltanwendung, als Polizisten im Bundesstaat Haryana das Feuer auf Personen eröffneten, die dagegen protestierten, dass ein selbsternannter Guru wegen Vergewaltigung verurteilt worden war.
RECHTE VON FLÜCHTLINGEN UND MIGRANTEN
Etwa 40000 Angehörigen der Rohingya in Indien drohte die massenhafte Abschiebung nach Myanmar. Unter ihnen befanden sich 16000 Personen, die vom Amt des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) als Flüchtlinge anerkannt worden waren. Im August 2017 wies das Innenministerium die Regierungen der Bundesstaaten schriftlich an, "illegale Migranten", einschließlich Rohingya, zu identifizieren. Im September erklärte das Ministerium, alle Rohingya in Indien seien "illegale Einwanderer" und es lägen Beweise dafür vor, dass einige von ihnen Verbindungen zu Terrororganisationen hätten. Nachdem zwei Rohingya-Flüchtlinge beim Obersten Gerichtshof Rechtsmittel eingelegt hatten, setzte dieser die Abschiebungen im Oktober 2017 vorübergehend aus.
Im September 2017 gab das Innenministerium bekannt, es wolle etwa 100000 Flüchtlingen, die den ethnischen Gruppen Chakma und Hajong angehören und in den 1960er Jahren aus Bangladesch geflohen waren, die indische Staatsbürgerschaft zuerkennen.
FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN
Zwischen Januar und August 2017 wurden mehr als 894 Todesfälle im Gewahrsam der Justiz und 74 Todesfälle in Polizeigewahrsam erfasst. Im Februar sagte die für Wasser und Sanitärversorgung zuständige Ministerin Uma Bharti bei einer Wahlkampfveranstaltung, sie habe in ihrer Zeit als Regierungschefin des Bundesstaates Madhya Pradesh angeordnet, mutmaßliche Vergewaltiger zu foltern. Im Juni starb die im Byculla-Gefängnis in Mumbai inhaftierte Manjula Shetye, nachdem sie Berichten zufolge von Gefängniswärtern geschlagen und sexuell missbraucht worden war, weil sie sich über das Essen im Gefängnis beschwert hatte. Eine Gruppe Parlamentarier berichtete nach einem Besuch des Gefängnisses, die Inhaftierten würden dort regelmäßig geschlagen. Ein vom Hohen Gericht in Delhi eingesetzter Ausschuss teilte im November 2017 mit, dass im Tihar-Gefängnis in Neu-Delhi 18 Gefangene geschlagen worden seien, weil sie dagegen protestiert hatten, dass man ihnen ihre Kissenbezüge wegnahm.
Im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat akzeptierte die Regierung im September 2017 zum dritten Mal die Empfehlung, das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zu ratifizieren, das Indien 1997 unterzeichnet hat. Im Oktober veröffentlichte die indische Rechtskommission einen Bericht, in dem sie der Regierung empfahl, das Übereinkommen zu ratifizieren und ein Gesetz zu erlassen, das Folter unter Strafe stellt.
FRAUENRECHTE
Im November 2017 wurden Statistiken veröffentlicht, denen zufolge es im Jahr 2016 mehr als 338000 Straftaten gegen Frauen gab, darunter mehr als 110000 Fälle von Gewalt durch Ehemänner und Familienangehörige. Nachdem bei Gerichten Klagen eingereicht worden waren, die darauf abzielten, Vergewaltigung in der Ehe strafbar zu machen, teilte die Regierung mit, dass eine entsprechende Regelung zur "Destabilisierung der Institution Ehe" führen würde.
Im Juli 2017 verbot der Oberste Gerichtshof die islamische "Sofortscheidung" (Triple Talak), wonach eine Ehe aufgelöst ist, wenn ein Mann dreimal die Formel "Ich verstoße dich" (Talak) ausspricht, da es sich nach Ansicht des Gerichts um eine willkürliche und verfassungswidrige Praxis handelt.
Andere Gerichtsurteile untergruben hingegen die Selbstbestimmung von Frauen. Im Juli 2017 schwächte der Oberste Gerichtshof ein Gesetz ab, das Frauen vor Gewalt in der Ehe schützen soll, indem er entschied, dass diesbezügliche Beschwerden zunächst von zivilgesellschaftlichen Familienwohlfahrtsausschüssen (Family Welfare Committees) begutachtet werden müssten. Im Oktober kündigte der Oberste Gerichtshof eine Überprüfung dieses Urteils an. Im selben Monat entschied er, dass nicht einvernehmlicher Geschlechtsverkehr in einer Ehe mit einem Mädchen unter 18 Jahren strafrechtlich als Vergewaltigung gelte.
Etliche Überlebende von Vergewaltigungen, darunter auch Minderjährige, wandten sich an Gerichte, um die Erlaubnis zu erhalten, Schwangerschaften auch nach der 20. Woche beenden zu dürfen. Laut indischer Gesetzgebung müssen Gerichte entsprechende Ausnahmen genehmigen. In einigen Fällen genehmigten Gerichte einen Schwangerschaftsabbruch, in anderen lehnten sie ihn ab. Im August 2017 wies die Regierung die Bundesstaaten an, ständige Ärztekommissionen einzurichten, um in derartigen Fällen unverzügliche Entscheidungen zu treffen.