Amnesty Report 21. April 2026

Regionalkapitel Europa und Zentralasien 2025

Flammen schlagen aus den Fenstern eines Hochhauses, während Feuerwehrmann auf einer Leiter steht.

Ein brennendes Hochhaus nach einem russischen Angriff auf die ukrainische Stadt Kostjantyniwka in der Oblast Donezk am 22. August 2025

OSTEUROPA UND ZENTRALASIEN

Zahlreiche Länder Osteuropas und Zentralasiens trugen 2025 maßgeblich dazu bei, dass die Missachtung der universellen Menschenrechte und internationalen Justizmechanismen weiter zunahm. Allen voran galt dies für Russland, dessen Regierung den Angriffskrieg gegen die Ukraine fortsetzte und weitere völkerrechtliche Verbrechen beging, u. a. wahllose Angriffe auf Zivilpersonen sowie Angriffe auf wichtige Infrastruktur, unter deren Folgen die Zivilbevölkerung massiv zu leiden hatte.

Vor diesem Hintergrund wurden die Menschenrechte zunehmend zum Spielball von Verhandlungen. So erreichte Belarus die Lockerung von US-Sanktionen, indem es Gefangene freiließ, und in Bezug auf die Ukraine und andere Länder wurde dem Streben nach seltenen Bodenschätzen und Energieressourcen Vorrang vor der Sorge um Menschenleben gegeben. Im April 2025 fand in Usbekistan das erste "Gipfeltreffen EU-Zentralasien" statt, während zugleich die Regierungen vieler zentralasiatischer Länder ihren internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkamen. Trotz der miserablen Menschenrechtsbilanz Aserbaidschans vertieften die EU und andere internationale Akteure ihre Zusammenarbeit mit dem Land im Energiebereich, um unabhängiger von russischem Öl und Gas zu werden.

Die Zivilgesellschaft wurde in vielen Ländern unterdrückt. Immer mehr Aktivist*innen, Journalist*innen und Organisationen wurden als "terroristisch", "extremistisch", "unerwünscht" oder "ausländische Agenten" gebrandmarkt. Dadurch wurden viele gezwungen, ihre Arbeit einzustellen oder das Land zu verlassen. Das so erzeugte Klima der Angst und die schwindende internationale Unterstützung für die Menschenrechte – besonders deutlich erkennbar an der beispiellosen Streichung von US-Hilfsprogrammen – beeinträchtigten die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Menschenrechtsverteidiger*innen erheblich.

Ein weiterer dramatischer Rückschritt im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte war der Versuch Kirgisistans, die Todesstrafe trotz verfassungsrechtlicher und völkerrechtlicher Bedenken wieder einzuführen. In Georgien waren autoritäre Praktiken und die systematische Unterdrückung von Andersdenkenden an der Tagesordnung.

In zahlreichen Ländern Osteuropas und Zentralasiens gab es Rückschritte bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung des Rechts auf Religions- und Glaubensfreiheit sowie der Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen. Folter und andere Misshandlungen waren weit verbreitet. In vielen Ländern herrschte ein hohes Maß an geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Förderung und der Verbrauch fossiler Brennstoffe nahmen zu, was erkennen ließ, dass die Regierungen ihre Klimaverpflichtungen ignorierten.

Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht

Russland setzte seinen 2025 ins vierte Jahr gehenden Angriffskrieg gegen die Ukraine fort und intensivierte seine Luftschläge gegen wichtige zivile Infrastruktur. Die russischen Truppen begingen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, indem sie Verschwindenlassen und Folter gegen Zivilpersonen einsetzten und Berichten zufolge die Zivilbevölkerung mit Drohnen gezielt ins Visier nahmen. In den Wintermonaten griff Russland fast täglich die Energieinfrastruktur in der Ukraine an, sodass Millionen Menschen bei Minusgraden weder Heizung noch Strom hatten. Ukrainische Angriffe auf russische Energieanlagen führten wiederum in Russland zu Stromausfällen. Bei einigen Angriffen der Ukraine auf Ziele in Russland wurden Menschen getötet und zivile Infrastruktur beschädigt.

In den von Russland besetzten Gebieten der Ukraine wandten die russischen Behörden systematisch die Praxis des Verschwindenlassens an und folterten Zivilpersonen. Sie untergruben aktiv die ukrainische Identität, u. a. indem sie den russischen Lehrplan an allen Schulen verpflichtend machten. Außerdem trieb Russland weiterhin Gesetze voran, die dafür sorgen sollten, dass Bewohner*innen der 2022 rechtswidrig annektierten Gebiete ihre Immobilien und bestimmte Rechte verlieren, wenn sie nicht die russische Staatsbürgerschaft annehmen. Dies verstieß klar gegen das Besatzungsrecht.

In Aserbaidschan und Armenien gab es keine Fortschritte bei der Aufarbeitung mutmaßlicher Menschenrechtsverstöße während des Konflikts um Bergkarabach.

Alle Vorwürfe über Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sollten unparteiisch und unabhängig untersucht werden, auch mithilfe des Weltrechtsprinzips.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Meinungsfreiheit geriet zunehmend unter Druck. Personen, die kritische Ansichten äußerten, wurden immer häufiger als "Extremisten", Verräter oder "ausländische Agenten" gebrandmarkt. Sie wurden ins Exil gezwungen, aufgrund politisch motivierter Anschuldigungen inhaftiert, mit Reiseverboten belegt oder gefoltert und anderweitig misshandelt.

In Aserbaidschan befanden sich 2025 mehr als 300 Regierungskritiker*innen auf der Grundlage haltloser Vorwürfe hinter Gittern, viele weitere unterlagen Reiseverboten. Die noch verbliebenen unabhängigen Medienorganisationen mussten den Betrieb einstellen. Auch in Georgien sahen sich unabhängige Medien mit einer Reihe von Unterdrückungsmaßnahmen konfrontiert, darunter Verleumdungskampagnen, Geldstrafen und strafrechtliche Ermittlungen.
In Belarus wuchs die von den Behörden geführte "Liste der an extremistischen Aktivitäten beteiligten Personen" auf mindestens 6.127 Namen an. Organisationen, die in irgendeiner Form mit gelisteten Personen verbunden waren, durften ihre Arbeit nicht mehr fortführen.

Kirgisistan stufte einige unabhängige Medienorganisationen als "extremistisch" ein, was bedeutete, dass Unterstützung für sie und die Weitergabe ihrer Materialien strafrechtlich geahndet werden konnten. Die Behörden in Moldau entzogen prorussischen Fernsehsendern weiterhin ohne gerichtliche Kontrolle die Lizenz.

In Russland wurden Personen, die den Krieg gegen die Ukraine nicht unterstützten oder andere abweichende Meinungen äußerten, hart bestraft, u. a. mit langen Gefängnisstrafen. Zensur war im öffentlichen Leben allgegenwärtig, und Musik, Bücher und Filme von Autor*innen, die als "ausländische Agenten" oder "Terroristen und Extremisten" galten, wurden verboten.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Das Recht auf friedliche Versammlung wurde 2025 in vielen Ländern Osteuropas und Zentralasiens weiter eingeschränkt, indem Personen, die dieses Recht auszuüben versuchten, strafrechtlich verfolgt, inhaftiert und gefoltert oder anderweitig misshandelt wurden.

Öffentliche Proteste wurden in den meisten Ländern unterdrückt und fanden daher nur selten statt. In Belarus, Tadschikistan und Turkmenistan gab es praktisch keine Kundgebungen mehr, und friedlich Demonstrierende hatten harte Bestrafungen zu erwarten. Die belarusischen Behörden leiteten Gerichtsverfahren gegen Personen ein, die im Ausland an prodemokratischen Protesten teilgenommen hatten.

In Georgien hatten die Behörden Ende 2024 als Reaktion auf anhaltende Demonstrationen friedliche Aktivitäten wie das Tragen von Masken und das "Blockieren" von Straßen oder Bürgersteigen kriminalisiert. Sicherheitskräfte gingen 2025 mit rechtswidriger Gewalt gegen Protestierende vor, z. B. mit Schlägen, Tränengas, Gummigeschossen und Wasserwerfern, deren Wasser Berichten zufolge mit giftigen Chemikalien versetzt war. Aktivist*innen, Journalist*innen und Anhänger*innen der Opposition wurden systematisch mit Durchsuchungen, Festnahmen und Haftstrafen ins Visier genommen, nur weil sie ihre Menschenrechte wahrnahmen.

In Russland, wo Proteste rigoros unterdrückt wurden, fanden dennoch weiterhin kleine Kundgebungen zu lokal relevanten Themen statt. In der Ukraine hielten die Massenproteste gegen Korruption trotz der Einschränkungen durch das Kriegsrecht unvermindert an.

Maskierte Sicherheitskräfte gehen gegen demonstrierende Menschen vor.

Maskierte Sicherheitskräfte gehen in der georgischen Hauptstadt Tiflis gegen Demonstrierende vor (5. Februar 2025).

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Die Regierungen schränkten 2025 den Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft mit repressiven Gesetzen, drakonischen finanziellen Auflagen und der Kriminalisierung öffentlicher Beteiligung weiter ein. Die starke Kürzung internationaler Hilfsgelder verschärfte die Situation noch und zwang zahlreiche NGOs zur Schließung oder zur drastischen Reduzierung ihrer Aktivitäten.

Die Behörden in Aserbaidschan nahmen 2025 ein Verfahren wieder auf, das 2014 gegen zivilgesellschaftliche Organisationen eingeleitet worden war, und führten vor diesem Hintergrund Razzien durch und nahmen Menschen fest. Auch Gewerkschaften und basisdemokratische Gruppen gerieten ins Visier der Behörden. In Belarus mussten zahlreiche NGOs schließen, ihre Aktivitäten aussetzen oder ihre Zulassung abgeben. Wer an den Aktivitäten solcher Organisationen teilnahm, wurde strafrechtlich verfolgt. Georgien führte ein neues Gesetz über "ausländische Agenten" ein und fror die Bankkonten von sieben NGOs mit der Begründung ein, diese hätten "Sabotage" betrieben, als sie 2024 protestierende Menschen mit medizinischen Geräten versorgt und anderweitig unterstützt hatten.

Der kasachische Präsident warf "sogenannten Menschenrechtsorganisationen, Bloggern und Journalisten" vor, aus dem Ausland finanziert zu werden, um gezielt negative Berichte zu verbreiten und die Behörden in ein schlechtes Licht zu rücken. In Russland griffen die Behörden weiterhin auf repressive Gesetze über "ausländische Agenten" und "unerwünschte Organisationen" zurück, um die Zivilgesellschaft zu unterdrücken und Aktivist*innen zu stigmatisieren und zu inhaftieren. 95 weitere Organisationen wurden 2025 als "unerwünscht" eingestuft, darunter Amnesty International und Human Rights Watch.
Die Regierungen müssen Gesetze und Maßnahmen, die die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit behindern, abschaffen bzw. unterlassen. Außerdem müssen sie aufhören, Vorwände zu nutzen, um Kritik zu unterdrücken und eine Auseinandersetzung mit ihrer Menschenrechtsbilanz zu verhindern.

Unfaire Gerichtsverfahren

In vielen Ländern Osteuropas und Zentralasiens wurde die Justiz zur Verfolgung Andersdenkender instrumentalisiert, was dazu führte, dass faire Gerichtsverfahren immer seltener wurden. Die Zahl der Verurteilungen in Abwesenheit, u. a. wegen "Terrorismus" oder "Extremismus", stieg an.

In Aserbaidschan wurden Journalist*innen und Aktivist*innen wegen haltloser Vorwürfe und nach unfairen Gerichtsverfahren inhaftiert; Ende 2025 befanden sich fast 30 Medienschaffende im Gefängnis bzw. in verlängerter Untersuchungshaft. Trotz der vorzeitigen Entlassung von Häftlingen im Gegenzug für die Lockerung von US-Sanktionen stieg in Belarus die Zahl der wegen politisch motivierter Vorwürfe inhaftierten Menschen an.

Im Zuge ihrer Bemühungen, abweichende Meinungen zu unterdrücken, gingen die georgischen Behörden mit willkürlichen Festnahmen gegen Demonstrierende, Journalist*innen und Oppositionelle vor, die dann nach unfairen Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt wurden. In Kirgisistan wurden führende unabhängige Journalist*innen mit konstruierten Anklagen überzogen, was tiefgreifende Folgen für die unabhängige Medienlandschaft hatte. Betroffen waren u. a. die investigativen Nachrichtenkanäle Kloop und Temirov Live. In Kasachstan und Turkmenistan wurden Andersdenkende inhaftiert.

Die russische Justiz sprach weiterhin strenge Urteile auf Basis politisch motivierter Anklagen, die in vielen Fällen ersichtlich unbegründet waren. In Tadschikistan verhängten Gerichte in nicht öffentlichen Verfahren lange Haftstrafen gegen Oppositionspolitiker*innen und ehemalige Vertreter*innen der Behörden. Ein offener Brief von zwölf internationalen Menschenrechtsorganisationen, der im September 2025 die Freilassung des seit 2015 willkürlich inhaftierten Menschenrechtsanwalts Buzurghmehr Yorov forderte, blieb unbeantwortet.

Die Behörden müssen das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren gewährleisten und dürfen das Justizsystem nicht dazu missbrauchen, abweichende Meinungen zu unterdrücken.

Folter und andere Misshandlungen

Folter und andere Misshandlungen waren in vielen Ländern Osteuropas und Zentralasiens auch 2025 weit verbreitet; die Verantwortlichen blieben häufig straffrei. Polizeigewalt wurde nur selten wirksam untersucht.

Es tauchten zahlreiche Berichte über außergerichtliche Hinrichtungen und Folter ukrainischer Kriegsgefangener durch russische Streitkräfte auf. In russischen Gefängnissen wurden Menschen häufig in Strafzellen festgehalten, erhielten keine angemessene medizinische Versorgung und durften keinen Kontakt mit der Außenwelt aufnehmen.

In Aserbaidschan wurden Inhaftierte routinemäßig gefoltert und anderweitig misshandelt, sei es durch Gewaltanwendung oder durch die Verweigerung medizinischer Versorgung. Auch Einzelhaft, langes Anketten und bestrafende Verlegungen in andere Gefängnisse zählten zu den Foltermethoden. In Belarus starben mindestens zwei aus politischen Gründen inhaftierte Personen in Gewahrsam, in Tadschikistan mindestens sieben, darunter fünf Angehörige der Minderheit der Pamiri.

In Georgien wurden Personen bei der Festnahme und in der Haft routinemäßig von vermummten Sicherheitskräften geschlagen. Die Regierung in Kasachstan legte auch 2025 keine Rechenschaft über die zahlreichen Foltervorwürfe ab, die nach den Massenprotesten von 2022 erhoben worden waren. In Kirgisistan lösten die Behörden im September 2025 das Nationale Zentrum für die Verhütung von Folter auf. Die Abschaffung dieses Gremiums, das an der Umsetzung des UN-Übereinkommens gegen Folter im Land beteiligt war, wurde von den Vereinten Nationen mit Bestürzung quittiert.

Auch aus Usbekistan wurde über Folter und andere Misshandlungen berichtet. Isolationshaft und Haft ohne Kontakt zur Außenwelt waren in Belarus und Turkmenistan weiterhin an der Tagesordnung. Häufig kamen diese Formen der Freiheitsentziehung dem Verschwindenlassen gleich.

Die Regierungen müssen Folter und andere Misshandlungen umgehend beenden und die mutmaßlich Verantwortlichen ausnahmslos in fairen Gerichtsverfahren zur Rechenschaft ziehen.

Rechte von LGBTI+

Die Rechte lesbischer, schwuler, bisexueller, trans und intergeschlechtlicher Menschen (LGBTI+) wurden 2025 immer stärker untergraben und häufig auch offen angegriffen. Umfassende Antidiskriminierungsgesetze fehlten in vielen osteuropäischen und zentralasiatischen Ländern, zugleich erhielt das offizielle Narrativ, wonach die Rechte von LGBTI+ "traditionellen Werten" zuwiderlaufen, immer mehr Zuspruch.

In Moldau erließen die De-facto-Behörden im russisch besetzten Transnistrien Gesetze gegen LGBTI-"Propaganda", und auch in Kasachstan wurden ähnliche Gesetze verabschiedet. Usbekistan und Turkmenistan hielten an der Kriminalisierung gleichgeschlechtlicher sexueller Beziehungen zwischen Männern fest.

Positive Entwicklungen waren in der Ukraine zu erkennen, wo zum ersten Mal ein Gericht ein gleichgeschlechtliches Paar als "De-facto-Familie" anerkannte und die Bevölkerung gleiche Rechte für LGBTI+ zunehmend zu unterstützen schien.

Die Regierungen sollten Gesetze, Maßnahmen und Vorgehensweisen, die LGBTI+ diskriminieren, abschaffen bzw. unterlassen. Unter anderem sollten einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen entkriminalisiert und rechtliche Hürden für die gleichgeschlechtliche Ehe beseitigt werden.

Das Foto zeigt Personen in Amnesty-Shirts inmitten einer großen Menschenmenge. Einige von ihnen halten herzförmige Papptafeln hoch mit Regenbogenfahne und dem Schriftzug Amnesty International.

Mitglieder und Mitarbeitende von Amnesty International bei der Budapest Pride Parade am 28. Juni 2025 in Ungarn

Geschlechtsspezifische Gewalt

In vielen Ländern gab es weiterhin ein hohes Maß an geschlechtsspezifischer Gewalt. In Georgien bedienten sich hochrangige Angehörige der Behörden routinemäßig frauenfeindlicher und sexistischer Rhetorik. Demonstrationsteilnehmerinnen waren geschlechtsspezifischen Menschenrechtsverstößen ausgesetzt, u. a. wurde ihnen sexualisierte Gewalt angedroht, und sie wurden erniedrigenden Leibesvisitationen unterzogen. Das russische Parlament befasste sich nicht mit einem Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt, obwohl eine Mehrheit der Bevölkerung ein solches Gesetz befürwortete. In Tadschikistan stieg die Zahl der Fälle häuslicher Gewalt im Vergleich zum Vorjahr um 15 Prozent an.

Die Regierungen müssen dringend alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt und deren Ursachen bekämpfen.

Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit

Aus zahlreichen osteuropäischen und zentralasiatischen Ländern gingen Berichte über Maßnahmen zur Unterdrückung des Rechts auf Religions- und Glaubensfreiheit ein. Hierzu zählten beispielsweise strenge Registrierungsauflagen und der Einsatz von "Anti-Extremismus"-Gesetzen gegen religiöse Minderheiten.

In Belarus wurden religiöse Organisationen verpflichtet, sich mittels eines undurchsichtigen Prozesses neu zu registrieren; die Beteiligung an den Aktivitäten nicht registrierter Organisationen war verboten. Geistliche, die nicht mit der Regierungspolitik konform gingen, wurden verfolgt. In Kirgisistan trat Anfang 2025 ein restriktives Gesetz in Kraft, das nicht registrierte religiöse Aktivitäten und das Tragen bestimmter religiöser Kleidungsstücke untersagte. Eine Adventistenkirche wurde im März als "extremistisch" eingestuft und verboten. Die russischen Behörden setzten die willkürliche strafrechtliche Verfolgung und Inhaftierung von Angehörigen der Zeugen Jehovas fort und nahmen auch andere Religionsgemeinschaften ins Visier. In der Ukraine unternahmen die Behörden weitere Schritte zur Auflösung der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche (UOK), der sie Verbindungen zur Russisch-Orthodoxen Kirche vorwarfen. UN-Expert*innen kritisierten die dem Verfahren zugrunde liegende Gesetzgebung und die "Gleichsetzung religiöser Zugehörigkeit mit Gefahren für die nationale Sicherheit".

Die Regierungen müssen wirksame rechtliche und politische Maßnahmen ergreifen, um das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit zu schützen, zu fördern und zu gewährleisten. Glaubensgemeinschaften dürfen nicht diskriminiert oder verfolgt werden.

Rechte von Flüchtlingen, Migrant*innen und Binnenvertriebenen

Millionen Menschen waren 2025 von Vertreibung betroffen, insbesondere in der Ukraine. In Armenien gelang es den Behörden weiterhin nicht, für die mehr als 100.000 Menschen, die 2023 aus dem aserbaidschanischen Bergkarabach vertrieben worden waren, in ausreichendem Umfang Wohnraum und Arbeitsmöglichkeiten bereitzustellen. Nach wie vor zwangen die Behörden in Belarus Flüchtlinge und Migrant*innen, die Grenzen zu EU-Ländern zu überqueren. Berichten zufolge sollen sie dabei auch Gewalt angewandt haben. In Russland mussten Kinder für den Schulbesuch einen russischen Sprachtest bestehen und einen Nachweis darüber erbringen, dass sie und ihre Eltern legal ins Land eingereist waren. Dies hatte zur Folge, dass die meisten Migrant*innen von der Schulbildung ausgeschlossen waren. Die tadschikischen Behörden ergriffen Maßnahmen, um afghanische Geflüchtete abzuschieben.

Die Regierungen müssen gewährleisten, dass alle Menschen, die vor Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen fliehen, internationalen Schutz in Anspruch nehmen können und nicht in Länder zurückgeschickt werden, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Recht auf eine gesunde Umwelt

Russlands Krieg gegen die Ukraine führte 2025 zu enormen Umweltschäden, und die Militärschläge des Landes bedrohten die nukleare Sicherheit. Unabhängige Klimaaktivist*innen wurden in Russland und Belarus unterdrückt, was viele zwang, ins Exil zu gehen.

Zusagen für den Klimaschutz wurden nicht eingehalten bzw. weiter aufgeweicht. So erhöhten die Regierungen vieler Länder die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und intensivierten deren Förderung. Kasachstan setzte noch stärker auf Kohle und schien sich von dem Ziel einer grünen Transformation abzuwenden. Der Präsident des Landes erklärte öffentlich, der Klimawandel sei "offenbar ein riesiger Schwindel". In Moldau waren Klimaschutzvorhaben durch einen Mangel an finanziellen Mitteln gefährdet. Usbekistan rief zwar ein Jahr der "grünen Wirtschaft" aus, doch litt das Land nach wie vor unter einer starken Luftverschmutzung, Gleiches galt für Belarus und andere Länder in der Region Europa und Zentralasien.

Wasser war auch 2025 ein knappes Gut, insbesondere in Zentralasien. Für die Menschen in Tadschikistan war es ein großes Problem, an sauberes Wasser zu kommen. Nach offiziellen Angaben waren 85 Prozent der Bevölkerung nicht an das Abwassersystem angeschlossen, in ländlichen Gegenden waren es sogar fast 100 Prozent. In Turkmenistan herrschte Wasserknappheit, und die Behörden unternahmen nichts, um eine ausreichende Wasserversorgung zu gewährleisten, was die Ernährungssicherheit untergrub. In der ukrainischen Region Donezk, die von Russland besetzt war, ergriffen die De-facto-Behörden keine wirksamen Maßnahmen, um die Wasserknappheit zu bewältigen.

Länder mit hohen Emissionen müssen bei der Bewältigung des Klimawandels mit gutem Beispiel vorangehen, u. a. indem sie die Förderung fossiler Brennstoffe drosseln. Die Regierungen müssen unverzüglich handeln, um die Bevölkerung vor den Gefahren und Auswirkungen des Klimawandels zu schützen.

WESTEUROPA, MITTELEUROPA UND SÜDOSTEUROPA

Viele Länder in West-, Mittel- und Südosteuropa ließen ihrem öffentlichen Bekenntnis zur Einhaltung des Völkerrechts nicht die entsprechenden Taten folgen. Einige Regierungen lehnten eine Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) kategorisch ab. Mehrere Länder lieferten weiterhin Waffen an Israel. Fast überall gingen die Regierungen gegen Solidaritätsbekundungen für Palästinenser*innen vor, indem sie das Äußern abweichender Meinungen kriminalisierten und entsprechende Proteste mit rechtswidriger Gewalt beantworteten. Gleichzeitig kamen sie ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Beendigung des Völkermords im Gazastreifen nicht nach. Manche Staaten bemühten sich 2025 verstärkt, die internationale Rechtsordnung auszuhebeln, u. a. durch Angriffe auf die Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Regierungen versuchten sowohl auf nationaler als auch auf europäisch-institutioneller Ebene, die Schutzmaßnahmen in den europäischen Menschenrechtsabkommen aufzuweichen. Mehrere Staaten verfolgten gezielt Strategien, um ihre Verantwortung zur Durchführung fairer und rechtsstaatlicher Asylverfahren und ihrer Schutzpflichten an andere Länder auszulagern.

Der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen verbesserte sich in einigen Ländern, in anderen dagegen blieb er eingeschränkt, und jene, die sich für das Recht auf Zugang zu einem Abbruch einsetzten, wurden verfolgt und kriminalisiert. Finanziell gut ausgestattete Kampagnen gegen die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans und intergeschlechtlichen Menschen (LGBTI+) führten vielerorts zu verstärkter Diskriminierung und Gewalt gegen diese Menschen. Millionen Menschen lebten weiterhin in Armut oder rutschten in die Armut ab. Einige Regierungen führten rückschrittliche Maßnahmen ein, die zu mehr Obdachlosigkeit führen oder den Zugang zu Gesundheitsdiensten und anderen wichtigen Leistungen behindern könnten. Tausende Menschen verloren den Zugang zu Sozialleistungen, weil die Entscheidungsmechanismen in vielen Ländern diskriminierend waren. Es gab immer mehr Berichte über Hassverbrechen gegen rassifizierte Menschen, Rom*nja und Personen, die als muslimisch oder jüdisch wahrgenommen wurden. Naturkatastrophen, die durch den Klimawandel verstärkt wurden, führten insbesondere in den Ländern Südeuropas zu Todesopfern und Sachschäden.

Während manche Staaten aktiv Klimaschutzmaßnahmen ergriffen, blieben andere hinter ihren Verpflichtungen zurück. Menschenrechtsverteidiger*innen wurden in vielen Ländern West-, Mittel- und Südosteuropas drangsaliert und inhaftiert.

Unverantwortliche Rüstungsexporte

Mehrere Länder West-, Mittel- und Südosteuropas lieferten auch 2025 weiter Waffen an Israel, obwohl UN-Expert*innen die umgehende Einstellung solcher Exporte gefordert hatten. Deutschland machte im November einen bis dahin geltenden Ausfuhrstopp wieder rückgängig, und Frankreich gab weiterhin grünes Licht für den Export von Kriegsgerät. Das Vereinigte Königreich und Tschechien lieferten wie gehabt Waffen an Israel, und Serbien erhöhte seine Exporte sogar noch. Viele weitere Länder wie z. B. Irland, Portugal und Slowenien verhinderten nicht, dass Waffenlieferungen an Israel durch ihren Luftraum bzw. ihre Häfen geleitet wurden.

Die Regierungen sollten Waffenlieferungen an Länder stoppen, in denen ein erhebliches Risiko besteht, dass diese genutzt werden, um schwere Menschenrechtsverletzungen oder Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu verüben oder zu ermöglichen.

Straflosigkeit

In offener Missachtung des IStGH weigerten sich Ungarn und Polen Anfang 2025, die internationalen Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Joaw Galant zu vollstrecken. Italien lieferte Osama Elmasry Njeem, der einer libyschen Miliz angehört und dem schwere Menschenrechtsverstöße vorgeworfen werden, nicht an den IStGH aus.

In der Türkei genossen für Menschenrechtsverletzungen Verantwortliche nach wie vor Straffreiheit. Unter ihnen waren Sicherheitskräfte, denen die Folterung und Misshandlung friedlicher Demonstrierender vorgeworfen wurde.

Die Regierungen müssen alles in ihrer Macht Stehende tun, um Straflosigkeit zu bekämpfen und mutmaßlich Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen, u. a. indem sie die von internationalen Gerichten ausgestellten Haftbefehle vollstrecken. 
Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

In zahlreichen Ländern West-, Mittel- und Südosteuropas gingen die Behörden 2025 scharf gegen die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit vor, u. a. mittels rechtswidriger Überwachung, Kriminalisierung friedlicher Aktivitäten und verschiedener Formen der Einschüchterung.

In Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Ungarn und der Slowakei bedrohten vorgeschlagene bzw. angenommene Gesetze über "ausländische Agenten" und ähnliche Bestimmungen den Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft. In Kroatien, Polen und anderen Ländern sorgte der Einsatz von Strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen) für ein Klima der Angst und Selbstzensur unter Medienschaffenden und Andersdenkenden. UN-Sonderberichterstatter*innen äußerten ihre Besorgnis darüber, dass die serbische Regierung und regierungsnahe Medien Menschenrechtsverteidiger*innen, Wahlbeobachter*innen und Journalist*innen "systematisch" zu diskreditieren versuchten.

In vielen Ländern wurden die Rechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit rechtswidrig eingeschränkt und geschützte Formen der Meinungsäußerung sowie Akte des zivilen Ungehorsams unter Strafe gestellt. Die Behörden mancher Länder instrumentalisierten breit auslegbare gesetzliche Bestimmungen zur Terrorismusbekämpfung, um Menschen, die abweichende Ansichten äußerten, zu bestrafen und zu stigmatisieren. Besonders betroffen waren Klimaaktivist*innen und jene, die den Völkermord Israels an den Palästinenser*innen im Gazastreifen anprangerten. So wurde im Vereinigten Königreich im Juli 2025 die Gruppe Palestine Action als "terroristische Gruppe" eingestuft und verboten, was eine Welle des friedlichen zivilen Ungehorsams nach sich zog. Bei den zahlreichen friedlichen Protestaktionen nahmen Sicherheitskräfte bis Ende des Jahres mindestens 2.700 Festnahmen vor. Ende 2025 war eine gerichtliche Überprüfung des Verbots von Palestine Action anhängig.

Die Regierungen müssen Gesetze und Maßnahmen, die die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit behindern, abschaffen bzw. unterlassen. Sie müssen überdies aufhören, Vorwände zu nutzen, um Kritik zu unterdrücken.

Eine Polizistin und drei Polizisten tragen eine Person weg.

Festnahme einer Person bei einem propalästinensischen Protest in der englischen Hauptstadt London (4. Oktober 2025)

Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen

Viele europäische Länder arbeiteten 2025 daran, ein System einzuführen, das Flüchtlingen und Migrant*innen nur einen verminderten Menschenrechtsschutz bieten und bestimmten Gruppen nur zweitrangigen Zugang zu Schutz einräumen würde. Solche Überlegungen, die auf Rassismus basierten, gewannen zunehmend an Einfluss. Das gesamte Jahr über gab es Bestrebungen, grundlegende völkerrechtliche Prinzipien zu demontieren, u. a. den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement-Prinzip), die Allgemeingültigkeit der Menschenrechte, das Verbot von Folter und das Recht auf Achtung des Privatlebens. Staaten drohten u. a. mit dem Ausstieg aus Menschenrechtsabkommen und machten Vorschläge oder Aussagen, die auf eine Verwässerung bestimmter Verpflichtungen abzielten. Dies zeigte sich auf EU‑Ebene, wo die Mitgliedstaaten den Asylschutz lockerten und striktere Abschieberegelungen verhandelten, während zugleich im Europarat 27 Staaten eine Abschwächung des Schutzes für Migrant*innen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention forderten. Auf nationaler Ebene zeigten sich in dieselbe Richtung gehende Bemühungen. So zielten im Vereinigten Königreich Gesetzesänderungen und Äußerungen hochrangiger Politiker*innen auf eine Untergrabung der Europäischen Menschenrechtskonvention ab, die als Ursache von Problemen gebrandmarkt wurde. In Deutschland und Österreich schoben die Behörden Menschen nach Syrien ab, obwohl Syrien kein sicheres Herkunftsland war. Aus Deutschland wurden zudem 83 Personen nach Afghanistan abgeschoben. Zahlreiche andere Länder bereiteten Abschiebungen nach Afghanistan vor. Die griechischen Behörden inhaftierten Hunderte Menschen im Zuge einer rechtswidrigen Maßnahme zur vorübergehenden Aussetzung des Rechts auf Asyl. Viele von ihnen wurden drei Monate später freigelassen, als die Maßnahme eingestellt wurde, doch zahlreiche weitere befanden sich auch Ende 2025 noch unter mangelhaften Bedingungen in Gewahrsam. In Polen wurde das Recht, an der Grenze zu Belarus Asyl zu beantragen, in ähnlicher Weise rechtswidrig ausgesetzt. Die Schweizer Regierung hob den vorübergehenden Schutz für Personen auf, die aus Gebieten der Ukraine geflohen waren, die nun als "zumutbar" für eine Rückkehr betrachtet wurden. Dies ließ außer Acht, dass keine Region der Ukraine vor russischen Angriffen sicher war.

Mehrere Länder verfolgten das Ziel, in Europa den Schutz für Menschen, die vor Verfolgung geflohen sind oder ein besseres Leben suchen, zu beschränken und sie ungeachtet der potenziellen Risiken für ihre Rechte, ihre Sicherheit und ihr Leben abzuschieben. Vor diesem Hintergrund ergriffen sie Maßnahmen zur Auslagerung ihrer Verantwortung zur Durchführung fairer und rechtsstaatlicher Asylverfahren und ihrer Schutzpflichten.

Manche Staaten bemühten sich, Abkommen über Rückführungen und Abschiebezentren mit anderen Ländern zu schließen, wo Menschenrechtsverstöße gegen Personen, die nach Europa zu gelangen versuchen – oft Schwarze, muslimische und andere rassifizierte Menschen – schwerer zu überprüfen wären. Vorreiter solcher Bestrebungen war Italien, dessen Regierung trotz anhängiger Rechtsmittel seine umstrittenen Migrationszentren in Albanien als Abschiebehaftanstalten nutzte.

In einigen Ländern machten die Regierungen weiterhin Migrant*innen und Geflüchtete für die schlechte Wirtschaftslage verantwortlich und bedienten sich dabei einer hetzerischen Rhetorik. In Ländern wie Griechenland, Italien und Malta erhöhten die Behörden bewusst die Gefahren der Flucht zu Land und zu Wasser, indem sie z. B. Rettungsaktionen verzögerten oder humanitäre Helfer*innen kriminalisierten und an ihrer Arbeit hinderten.

Die Regierungen müssen die Rechte von Asylsuchenden, Flüchtlingen und Migrant*innen schützen, indem sie die völkerrechtlich geschützten Rechte in vollem Umfang gewährleisten und willkürliche Inhaftierungen beenden.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Die Staatsoberhäupter Dänemarks und Grönlands richteten eine gemeinsame Entschuldigung an Tausende Inuit-Frauen, denen zwischen 1966 und den 1990er-Jahren ohne ihr Einverständnis Spiralen in die Gebärmutter eingesetzt worden waren. Zivilgesellschaftliche Organisationen begrüßten diesen Schritt und forderten zusätzlich eine finanzielle Entschädigung für die Betroffenen.

In Dänemark, Norwegen und das sowie auf den Färöern wurden Gesetze verabschiedet, die einen besseren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ermöglichten. Luxemburg trieb 2025 den Prozess voran, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung zu verankern. Das Europäische Parlament stimmte im Dezember 2025 für die Einrichtung eines Solidaritätsmechanismus, der allen EU-Mitgliedstaaten offensteht, durch EU-Mittel unterstützt wird und zum Ziel hat, den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen zu verbessern. Dennoch gab es in vielen Ländern West-, Mittel- und Südosteuropas nach wie vor Hürden beim Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen – bis hin zu Abtreibungsverboten. In Kroatien, Italien, Portugal und Spanien war der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch nicht gewährleistet, da sich viele Ärzt*innen aus Gewissensgründen weigerten, Abbrüche anzubieten. Dies gefährdete die Rechte und die Gesundheit der Betroffenen.

Die Regierungen sind verpflichtet, die sexuellen und reproduktiven Rechte diskriminierungsfrei für alle zu gewährleisten. Hierzu zählt auch der fristgerechte und barrierefreie Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch.

Wirtschaftliche und soziale Rechte

Millionen Menschen lebten weiterhin in Armut oder rutschten in die Armut ab, da die Folgen der steigenden Lebenshaltungskosten von den Regierungen nur unzureichend abgefedert wurden. Mehrere Länder, darunter das Vereinigte Königreich und Finnland, ergriffen rückschrittliche Maßnahmen, die zu mehr Obdachlosigkeit führen bzw. den Zugang zu Gesundheits- und anderen Diensten erschweren könnten, insbesondere für Personen, die ohnehin bereits einem erhöhten Risiko ausgesetzt waren. Hierzu zählten z. B. rassifizierte Menschen, darunter Geflüchtete und Migrant*innen, sowie Personen mit chronischen Erkrankungen.

Im Vereinigten Königreich, Serbien und anderen Ländern führten die Behörden diskriminierende Algorithmen und Technologien ein bzw. benutzten diese weiterhin, um Entscheidungen über die Gewährung von Sozialhilfe und anderen Leistungen der Grundsicherung zu treffen. Infolge dieses Vorgehens verloren Tausende Menschen – hauptsächlich Angehörige rassifizierter Gemeinschaften, ausländische Staatsangehörige, alleinerziehende Mütter und Rom*nja – ihre Sozialleistungen.

Die Regierungen müssen sofort handeln und ausreichende Mittel bereitstellen, um zu gewährleisten, dass alle Menschen ihre wirtschaftlichen und sozialen Rechte diskriminierungsfrei wahrnehmen können. Sie sollten bei der Entscheidung über Sozialansprüche keine diskriminierenden Algorithmen verwenden und einen allgemeingültigen und umfassenden Sozialschutz garantieren.

Diskriminierung

Netzwerke, die sich gegen Menschenrechte und Geschlechtergerechtigkeit stellen, waren gut ausgestattet und zunehmend aktiv. Sie verbreiteten schädliche Narrative und begünstigten Rückschritte bei sexuellen und reproduktiven Rechten und bei den Rechten von Frauen und LGBTI+, insbesondere trans Personen. In der Slowakei wurden die Rechte von LGBTI+ per Verfassungsänderung weiter ausgehöhlt, und in der Türkei schlugen Behörden Gesetzesänderungen vor, durch die LGBTI+ und Verfechter*innen ihrer Rechte möglicherweise kriminalisiert würden. In Ungarn und der Türkei verboten die Behörden LGBTI-Veranstaltungen.

In Tschechien und der Slowakei bestand die Segregation von Rom*nja-Schulkindern fort. Die tschechische Regierung führte im November 2025 jedoch neue Maßnahmen ein mit dem Ziel, die Segregation zu beenden und Rom*nja-Kinder nicht länger allein aufgrund ihrer gesellschaftlichen Benachteiligung in Sonderschulen unterzubringen. Die slowenische Regierung verabschiedete im Eiltempo ein Gesetz über die öffentliche Sicherheit, das die Befugnisse der Exekutive und der Polizei ausweitete, strengere Überwachungsmaßnahmen erlaubte und den Erhalt von Sozialleistungen einschränkte, was sich insbesondere auf Rom*nja-Gemeinschaften auswirkte.

In vielen Ländern West-, Mittel- und Südosteuropas gab es einen besorgniserregenden Anstieg bei der Zahl der gemeldeten tätlichen und verbalen Übergriffe auf rassifizierte Menschen, Rom*nja, LGBTI+ und Personen, die als muslimisch oder jüdisch wahrgenommen wurden. Darüber hinaus wurden zahlreiche Angriffe auf Andachtsstätten gemeldet. Im Oktober 2025 kamen im Vereinigten Königreich bei einem Anschlag auf eine Synagoge zwei Männer ums Leben. Zwischen Juli und Oktober gab es außerdem Angriffe auf 27 Moscheen im Land. In dieser Zeit hatten rechtsgerichtete Gruppen verstärkt Präsenz gezeigt und u. a. vor Hotels protestiert, in denen Asylsuchende untergebracht waren. In Österreich, Kroatien, Deutschland, Polen und Serbien kam es vermehrt zu Angriffen auf LGBTI+.

Muslimische Frauen und Mädchen wurden nach wie vor in vielen Ländern in den Bereichen Sport und Bildung diskriminiert. In Frankreich lag ein Gesetzentwurf zur Debatte vor, der das Tragen religiöser Kleidungsstücke bei allen Sportwettbewerben verbieten würde. Das österreichische Parlament verabschiedete ein Gesetz, das Mädchen unter 14 Jahren das Tragen eines Kopftuchs an Schulen verbot. Das portugiesische Parlament begann die Debatte über ein Verbot der Gesichtsverhüllung, das Einschränkungen für manche muslimische Frauen nach sich ziehen könnte.

Die Regierungen müssen das Recht der Menschen, frei von Diskriminierung und Gewalt zu leben, achten, schützen, fördern und gewährleisten, u. a. durch wirksame Maßnahmen zur Durchsetzung rechtlicher und politischer Reformen.

Recht auf eine gesunde Umwelt

Der Klimawandel hatte 2025 für West-, Mittel- und Südosteuropa verheerende Folgen. In Ländern wie Griechenland, Spanien und Portugal verschlimmerte er Hitzewellen, Waldbrände und Überschwemmungen. Derartige Extremwetterereignisse führten zu einer Rekordzahl an Todesopfern und beispiellosen Schäden an Land und Eigentum.

Es gab große Unterschiede zwischen den Klimaschutzmaßnahmen der Länder. Einige Regierungen legten ehrgeizige Klimaziele fest, während andere die internationalen Emissionsreduktionsziele weit verfehlten. Der Übergang zu erneuerbaren Energien und "grüneren" Technologien war nicht in allen Ländern mit den Menschenrechten vereinbar. In Schweden, Finnland und Norwegen wurden Projekte zur Landnutzung ohne angemessene Schutzmaßnahmen oder wirksame Konsultation eingeleitet, was die Lebensgrundlagen und die Kultur der indigenen Gemeinschaft der Sámi gefährdete. Das Europäische Gesetz zu kritischen Rohstoffen sah vor, in den angestammten Territorien der Sámi intensiveren Bergbau zu betreiben, wodurch ihre Rechte noch zusätzlich bedroht waren.

Die Regierungen müssen die Bevölkerung vor den Gefahren und Auswirkungen des Klimawandels und extremer Wetterereignisse schützen, u. a. indem sie internationale Ziele zum Klimaschutz einhalten.

Das Foto zeigt ein Banner auf einem Fluss. Auf dem Banner steht: "Klimakrise kennt keine Grenzen". Daneben treiben sechs Personen in Kanus auf dem Wasser.

Protestaktion von Greenpeace und Amnesty International in Berlin anlässlich des Weltflüchtlingstags (19. Juni 2025)

Menschenrechtsverteidiger*innen

Im gesamten Jahr 2025 gerieten Menschenrechtsverteidiger*innen ins Visier der Behörden. Besonders betroffen waren Frauen und jene, die sich für die Rechte von Geflüchteten und Migrant*innen einsetzten. In Polen stand das Wiederaufnahmeverfahren gegen die Aktivistin Justyna Wydrzyńska noch aus, nachdem ein Gericht Anfang 2025 zu dem Urteil gekommen war, dass sie kein faires Verfahren erhalten hatte. Sie war 2023 zu acht Monaten Sozialdienst verurteilt worden, weil sie einer schwangeren Frau geholfen hatte, an Abtreibungspillen zu gelangen. In Griechenland standen 24 Personen vor Gericht, die Flüchtlingen und Migrant*innen humanitäre Hilfe geleistet hatten. Im Fall einer Verurteilung drohten ihnen bis zu 20 Jahre Gefängnis.

Die türkischen Behörden leiteten zunehmend unbegründete Ermittlungen und Strafverfahren gegen Menschenrechtler*innen ein, die häufig zu Verurteilungen führten. Außerdem setzten sie sich weiterhin über verbindliche Urteile des Verfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hinweg, indem sie gewaltlose politische Gefangene entgegen entsprechender Anordnungen nicht freiließen.

Die Regierungen sollten Menschenrechtsverteidiger*innen schützen und sie in die Lage versetzen, ihrer wichtigen Arbeit nachzugehen, anstatt ihre Aktivitäten zu stigmatisieren und zu kriminalisieren.

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