Amnesty Report 21. April 2026

Eine Analyse der globalen Menschenrechtslage 2025

Eine Frau mit Kopftuch sitzt zusammengesunken vor Trümmern.

Eine palästinensische Frau in Gaza-Stadt weint nach einem israelischen Luftangriff (7. September 2025)

Amnesty International dokumentierte im Jahr 2025 zahlreiche Menschenrechtsverletzungen staatlicher Kräfte und anderer Akteure. Straflosigkeit war an der Tagesordnung und viele Menschen litten unter systemischer Ungerechtigkeit. Fortschritte gab es in nur wenige. Vielmehr setzen sich viele altbekannte Muster auch 2026 fort, und das auf internationalen Regeln basierende System steht weiter unter Beschuss.

In vielen Teilen der Welt wurden 2025 völkerrechtliche Verbrechen begangen. Einige Beispiele sind Israels Völkermord an den Palästinenser*innen im Gazastreifen, Russlands Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine sowie Kriegsverbrechen und andere Verstöße gegen das Völkerrecht in den Konflikten in Myanmar und im Sudan. Unverantwortliche Rüstungsexporte trugen weiterhin zu Gräueltaten bei, wobei manche Staaten Waffenexporte nach Israel infolge von Druck durch Aktivist*innen oder Gerichte einschränkten oder verboten. Die USA und Russland untergruben die internationalen Rechenschaftsmechanismen, insbesondere den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). Mehrere andere Staaten kündigten ihren Austritt aus dem Römischen Statut des IStGH an. Gleichzeitig gelang es dem IStGH und anderen Rechtsinstitutionen, wichtige Festnahmen zu erzielen und Urteile zu sprechen, und es wurden neue Untersuchungsgremien wie der Sondergerichtshof für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine eingerichtet.

Autoritäre Praktiken gewannen weltweit an Boden. In Ländern wie Afghanistan, China, Ägypten, Indien, Iran, Kenia, Venezuela, dem Vereinigten Königreich und den USA wurden Proteste gewaltsam unterdrückt und abweichende Meinungen mittels Antiterror- und Sicherheitsgesetzen kriminalisiert. Die Regierungen setzten 2025 außerdem auf Verschwindenlassen, außergerichtliche Hinrichtungen und missbräuchliche Polizeitaktiken. Folter und andere Misshandlungen, u. a. durch den Einsatz von Elektroschockwaffen, waren nach wie vor weit verbreitet. Allerdings gab es immer mehr Stimmen, die ein Handelsabkommen zum Verbot von Folterwerkzeugen (Torture-Free Trade Treaty) auf UN-Ebene forderten.

Diskriminierung war ebenfalls weit verbreitet. Rund um den Globus mussten Flüchtlinge und Migrant*innen Massenabschiebungen befürchten und waren diskriminierenden Regelungen unterworfen. Klimaflüchtlinge wurden vielerorts nicht ausreichend geschützt. Rassistische Einstellungen, die auf Kolonialismus fußten und der Ausbeutung und Diskriminierung von Menschen im Rahmen von Rohstoffprojekten Vorschub leisteten, waren auch 2025 allgegenwärtig. Gleichzeitig gab es Stimmen, die Wiedergutmachung für dieses Unrecht forderten. Geschlechtsspezifische Gewalt und die Einschränkung von Frauenrechten waren an der Tagesordnung. Zwar sorgten einige Länder 2025 per Gesetz für einen besseren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen und ein Verbot der Kinderehe, doch vielerorts blieben die Hürden beim Zugang zu Abbrüchen und bei der Nachsorge bestehen. Die Rechte von LGBTI+ und insbesondere von trans Menschen gerieten derweil auf der ganzen Welt immer stärker in Gefahr.

Weltweit haben Regierungen nicht die nötigen Maßnahmen zum Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen ergriffen, während das für Klimafinanzierung und Anpassungsmaßnahmen bereitgestellte Geld weit hinter dem benötigten Betrag zurückblieb. Aufgrund ungerechter globaler Wirtschaftsstrukturen, Staatsverschuldung und der Kürzung internationaler Hilfsgelder konnten zahlreiche Länder die wirtschaftlichen und sozialen Rechte ihrer Bevölkerung nicht ausreichend gewährleisten. Auch 2025 waren Unternehmen für Menschenrechtsverstöße verantwortlich, darunter Umweltschäden und die Verletzung von Arbeitsrechten. Zudem strengten sie Gerichtsverfahren an, um ihre Interessen durchzusetzen. Eine wegweisende neue EU-Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten wurde aufgeweicht.

Regierungen auf der ganzen Welt griffen auf Technologie zurück, um autoritäre Maßnahmen durchzusetzen. Mit Unterstützung der Privatwirtschaft bedienten sich zahlreiche Regierungen rechtswidriger Überwachungsmaßnahmen, um das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken und Proteste zu unterdrücken. Im Jahr 2025 traten die menschenrechtlichen Risiken von Social Media und generativer KI zunehmend offen zutage. Eine wirksame Regulierung blieb jedoch aus.

Feuerwehrleute in den Trümmern eines zerstörten Hauses, Rauch steigt auf.

Rettungsaktion nach einem russischen Drohnenangriff auf ein Wohnhaus in der ukrainischen Hauptstadt Kyjiw am 28. August 2025 

Völkerrechtliche Verbrechen

Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen

Die israelische Regierung verübte im Gazastreifen einen Völkermord an den Palästinenser*innen und beging zahlreiche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Selbst nach der Unterzeichnung eines Waffenstillstands mit der Hamas im Oktober 2025 setzten die israelischen Behörden und Streitkräfte den Völkermord fort. Das Apartheidsystem gegen Palästinenser*innen im gesamten besetzten Gebiet forderte ebenfalls einen hohen Tribut, besonders im Westjordanland (einschließlich Ostjerusalem), wo es zu intensiven Militäreinsätzen und zunehmender staatlich unterstützter Gewalt von Siedler*innen gegen Palästinenser*innen kam. Rund um den Globus nahmen Menschen an Massenprotesten gegen den Völkermord Israels teil. Eine Vielzahl von Organisationen, internationalen Organen und Staaten benannte Israels Vorgehen als Völkermord. Dennoch unternahmen die mächtigsten Regierungen der Welt nicht genug, um den Genozid zu stoppen und der rechtswidrigen Besatzung und dem Apartheidsystem Israels ein Ende zu setzen.

Die russische Regierung beging Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, indem sie u. a. Verschwindenlassen und Folter gegen ukrainische Zivilpersonen einsetzte und die Zivilbevölkerung Berichten zufolge mit Drohnen ins Fadenkreuz nahm. Die russische Armee griff verstärkt wichtige zivile Infrastruktur in der Ukraine aus der Luft an. Zahlreiche ukrainische Kriegsgefangene sollen von russischen Streitkräften außergerichtlich hingerichtet worden sein. In den besetzten Gebieten wurde die nicht-russische Bevölkerung zunehmend unterdrückt. Auch in Venezuela, wo 2025 kein bewaffneter Konflikt herrschte, beging die Regierung Verbrechen gegen die Menschlichkeit, indem sie Andersdenkende und missliebige Personen willkürlich inhaftierte, folterte und dem Verschwindenlassen aussetzte.

In vielen weiteren Ländern begingen Konfliktparteien Handlungen, die als Kriegsverbrechen zu werten waren. Tausende Zivilpersonen wurden von Regierungstruppen, verbündeten Milizen oder bewaffneten Gruppen getötet. In der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) töteten die Mitglieder mehrerer bewaffneter Gruppen rechtswidrig Hunderte Zivilpersonen; M23-Kämpfer griffen sogar Krankenhäuser an und entführten Patient*innen und pflegende Angehörige. In Myanmar setzte das Militär motorisierte Gleitschirme ein, um explosive Munition auf Dörfer und andere Orte abzuwerfen, und tötete dabei Dutzende Zivilpersonen, darunter auch Kinder. Das Militär blockierte außerdem Hilfslieferungen in Gegenden, in denen Widerstandsgruppen aktiv waren. Im Sudan töteten die Streitkräfte und ihre Verbündeten zahlreiche Zivilpersonen, denen sie vorwarfen, mit der bewaffneten Gruppe Rapid Support Forces (RSF) zusammenzuarbeiten. RSF-Mitglieder töteten ebenfalls Zivilpersonen, z. B. bei groß angelegten Angriffen in Nord-Darfur. Aus zahlreichen weiteren afrikanischen Ländern mit langjährigen Konflikten kamen Berichte über rechtswidrige Angriffe und Tötungen durch Regierungstruppen und bewaffnete Gruppen, u. a. aus Burkina Faso, Kamerun, Mali, Mosambik, Niger, Nigeria, Somalia, dem Südsudan und der Zentralafrikanischen Republik (ZAR). In Syrien töteten Mitglieder regierungsnaher Milizen bei gezielten Angriffen Hunderte Zivilpersonen, u. a. aufgrund deren Religionszugehörigkeit.

Die Vereinten Nationen (UN) und andere Organisationen dokumentierten in Ländern wie der ZAR, der DR Kongo, dem Südsudan, dem Sudan und Somalia Tausende Fälle sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt, die im Rahmen bewaffneter Konflikte verübt wurde. Im Sudan setzten RSF-Mitglieder sexualisierte Gewalt großflächig und systematisch ein, um Frauen zu erniedrigen, zu bestrafen und zu vertreiben. Auch die sudanesischen Streitkräfte waren für sexualisierte Gewalt, darunter Vergewaltigung, gegen Frauen und Männer verantwortlich.

Die Regierungen sollten zielführende Maßnahmen ergreifen, um Völkermord zu stoppen. Sie sollten auf UN-Ebene und in anderen internationalen Foren zusammenarbeiten, um Völkerrechtsverbrechen ausnahmslos aufzuarbeiten und zu verhindern.

Unverantwortliche Rüstungsexporte und Waffenherstellung

Regierungen tätigten und ermöglichten auch weiterhin unverantwortliche Waffenlieferungen, u. a. an Akteur*innen, die allem Anschein nach völkerrechtliche Verbrechen begingen. Damit riskierten sie, sich an diesen Verbrechen mitschuldig zu machen. Die USA leisteten besonders starke militärische Unterstützung an Israel. Die Vereinigten Arabischen Emirate stellten der bewaffneten Gruppe RSF im Sudan Waffen zur Verfügung, darunter moderne chinesische Waffen und Panzerfahrzeuge, die in Darfur zum Einsatz kamen.

Doch gleichzeitig nahm auch der Druck auf Regierungen und Rüstungsunternehmen zu und zeigte eine gewisse Wirkung. Vor 2025 hatten u. a. Belgien, Kanada, Italien, Japan, Spanien, die Niederlande und das Vereinigte Königreich Maßnahmen ergriffen, um Waffenlieferungen an Israel zu reduzieren, was sich jedoch häufig darauf beschränkte, keine neuen Rüstungsexporte zu genehmigen, während zuvor erteilte Ausfuhrlizenzen nicht widerrufen wurden. Im Jahr 2025 gab es in dieser Hinsicht Fortschritte. In Belgien entschied ein Gericht, dass keine Waffentransporte mehr durch die Region Flandern nach Israel geleitet werden dürften. Zuvor hatte die Wallonie ein Verbot von Rüstungsexporten nach Israel ausgesprochen. In Deutschland kündigte der Bundeskanzler im August 2025 an, dass das Land keine weiteren Waffenexporte nach Israel bewilligen werde, wenn diese im Gazastreifen eingesetzt werden könnten. Im November wurde der Stopp jedoch wieder rückgängig gemacht. In Slowenien kündigte die Regierung an, den gesamten Waffenhandel mit Israel verbieten zu wollen, einschließlich Transit und Einfuhr. Es gab allerdings Probleme bei der Umsetzung dieser Ankündigung. Die spanische Regierung verhängte per Gesetz ein umfassendes Waffenembargo gegen Israel. Die Haager Gruppe, ein Zusammenschluss von Staaten, die sich zu "koordinierten rechtlichen und diplomatischen Maßnahmen" zur Verteidigung des Völkerrechts und zur Solidarität mit den Palästinenser*innen bekannten, verpflichtete sich, keine Waffen mehr nach Israel zu liefern. Der Gruppe gehörten Bolivien, Kolumbien, Kuba, Honduras, Malaysia, Namibia, Senegal und Südafrika an. Weltweit sprachen sich immer mehr Menschen gegen Waffenlieferungen an Israel aus. So zielten z. B. landesweite Streiks in Italien und Demonstrationen von Hafenarbeiter*innen in Frankreich, Griechenland, Italien, Marokko, Spanien und Schweden darauf ab, die Ausfuhr von Waffen nach Israel zu verhindern.

Es gab jedoch auch Länder, die 2025 von ihren zuvor eingegangen Verpflichtungen bezüglich rechtswidriger Waffenlieferungen zurücktraten bzw. signalisierten, zurücktreten zu wollen. Litauen trat als erster Staat seit der Verabschiedung des Übereinkommens über Streumunition im Jahr 2008 aus diesem Vertrag aus. Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Polen teilten den Vereinten Nationen ihre Absicht mit, aus dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (Ottawa-Konvention) austreten zu wollen. Sie begründen dies mit der Bedrohung durch Russland. In Finnland und Polen erklärten Regierungsvertreter*innen, dass sie die heimische Herstellung von Antipersonenminen wieder aufnehmen würden. Die ukrainische Regierung teilte den Vereinten Nationen ihre Absicht mit, ihre Verpflichtungen gemäß der Ottawa-Konvention vorübergehend auszusetzen. Eine solche Aussetzung widersprach den Bestimmungen des Übereinkommens. Nichtsdestotrotz erkannten die meisten Staaten die humanitären, rechtlichen und ethischen Bedenken bezüglich KI und Autonomie in Waffensystemen an. Im Ersten Ausschuss der UN-Generalversammlung stimmten 156 Staaten für eine Resolution, um weitere Verhandlungen zu führen und ein internationales Instrument über autonome Waffensysteme zu erarbeiten.

Staaten und Unternehmen sollten alle unverantwortlichen Waffenlieferungen einstellen, einschließlich ihrer Exporte nach Israel. Die Staaten sollten sich neu zum Übereinkommen über Streumunition und zur Ottawa-Konvention bekennen. Sie sollten einen Vertrag aushandeln, der bestimmte autonome Waffensysteme verbietet und den Einsatz von rechtmäßigen Systemen streng kontrolliert.

Mehrere Menschen mit gelben Leibchen mit der Aufschrift "Amnesty" und Protestplakaten

Amnesty fordert im Rahmen der Protestaktion in Berlin ein umfassendes Waffenembargo gegen Israel (5. Dezember 2025).

Straflosigkeit

Im Jahr 2025 attackierten oder untergruben manche Staaten wie Russland und die USA die internationalen juristischen Rechenschaftsmechanismen. Die USA verhängten Sanktionen gegen Staatsanwält*innen und Richter*innen des IStGH, gegen die UN-Sonderberichterstatterin über die Menschenrechtssituation in den besetzten palästinensischen Gebieten sowie gegen mehrere palästinensische Menschenrechtsorganisationen. Dadurch behinderten sie die Arbeit des IStGH und halfen israelischen und US-amerikanischen Staatsangehörigen, sich der Verantwortung zu entziehen. Russische Gerichte stellten Haftbefehle für Mitarbeiter*innen des IStGH aus. Andere Länder ergriffen keine wesentlichen Maßnahmen, um diese Personen und Organisationen oder den IStGH zu schützen. Die EU aktivierte beispielsweise nicht ihr Blocking-Statut, das europäische Körperschaften vor den Auswirkungen extraterritorialer Sanktionen schützen soll. Die IStGH-Mitgliedstaaten Burkina Faso, Mali und Niger kündigten ihre Absicht an, aus dem Römischen Statut des IStGH auszutreten, während Ungarn noch einen Schritt weiter ging und offiziell zu Protokoll gab, sich 2026 aus dem IStGH zurückziehen zu wollen. Mehrere IStGH-Mitgliedstaaten, darunter Ungarn, Italien und Tadschikistan, weigerten sich im Jahr 2025, Haftbefehle des Gerichtshofs zu vollstrecken.

Nichtsdestotrotz leisteten die internationalen Institutionen weiterhin wichtige Arbeit zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht. Der IStGH erließ Haftbefehle gegen zwei Taliban-Anführer wegen des Verbrechens der geschlechtsspezifischen Verfolgung von Frauen, Mädchen und LGBTI+ seit der erneuten Machtergreifung der Taliban in Afghanistan im Jahr 2021. Der IStGH machte zudem zuvor versiegelte Haftbefehle gegen libysche Staatsangehörige öffentlich, denen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last gelegt werden. Der ehemalige Präsident der Philippinen wurde an den IStGH ausgeliefert, nachdem ein Haftbefehl gegen ihn vollstreckt worden war. Ihm wird in Verbindung mit dem "Kampf gegen Drogen" das Verbrechen gegen die Menschlichkeit des Mordes vorgeworfen. Im Dezember 2025 bestätigte die Vorverfahrenskammer des IStGH 39 Anklagepunkte gegen Joseph Kony, den Gründer und Anführer der paramilitärischen Widerstandsbewegung Lord’s Resistance Army in Uganda. Im selben Monat übergab die Bundesregierung dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) Khaled Mohamed Ali El Hishri. El Hishri gilt als hochrangiges Mitglied einer einflussreichen libyschen Miliz. Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen im berüchtigten Mitiga-Gefängnis in Tripolis vor. Im Oktober sprach der IStGH einen Anführer der sudanesischen Janjaweed-Miliz wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig, die zwischen August 2003 und März 2004 in Darfur begangen wurden. Ein Sonderstrafgericht in der Zentralafrikanischen Republik sprach sechs ehemalige Mitglieder einer bewaffneten Gruppe wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig. Die Vorwürfe bezogen sich auf die Tötung zahlreicher Menschen und die Vertreibung Hunderter bei einem Überfall im Jahr 2020.

Es wurden auch neue Gremien gegründet. Der Europarat richtete das Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine ein, um gegen hochrangige Regierungs- und Militärangehörige aus Russland und anderen Ländern vorgehen zu können, die für dieses Verbrechen in der Ukraine verantwortlich waren. Zwar hatte der IStGH wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Haftbefehle gegen sechs russische Behördenvertreter*innen erlassen, darunter auch Wladimir Putin, doch es lag nicht in der Zuständigkeit des Gerichtshofs, in der Ukraine begangene Verbrechen der Aggression zu verfolgen. Der UN-Menschenrechtsrat richtete einen unabhängigen Untersuchungsmechanismus für Afghanistan ein.

Die Regierungen sollten den IStGH unterstützen und schützen, z. B. durch die Anwendung von Gesetzen, die IStGH-Mitarbeiter*innen vor Drohungen und Sanktionen schützen. Sie sollten dafür sorgen, dass Haftbefehle des gegen Behördenvertreter*innen vollstreckt werden, ohne dass diese sich auf Immunität für ihre Verbrechen berufen können.

Autoritäre Praktiken

Unterdrückung Andersdenkender

Rund um den Globus griffen Regierungsangehörige und andere mächtige Akteur*innen im Jahr 2025 auf eine Reihe autoritärer Praktiken zurück, um die Zivilgesellschaft zum Schweigen zu bringen und sich ihrer Verantwortung zu entziehen. In vielen Ländern wurden Protestveranstaltungen gegen politische oder sozioökonomische Missstände mit rechtswidriger Gewalt unterdrückt. In Tansania gingen Sicherheitskräfte Ende 2025 scharf gegen Menschen vor, die gegen das Wahlergebnis demonstrierten, und töteten dabei Hunderte Personen. In Nepal unterdrückten die Behörden Proteste gegen Korruption und Social-Media-Verbote, die hauptsächlich von Jugendlichen angeführt wurden. Die Gewalt führte zu insgesamt 76 Toten unter den Demonstrierenden und den Sicherheitskräften. Im Iran wurden Proteste, die am 28. Dezember in der Hauptstadt Teheran begannen und sich rasch über das ganze Land ausbreiteten, von den Sicherheitskräften mit rechtswidriger Gewalt beantwortet. Sie richteten mit Metallkugeln geladene Gewehre und Schrotflinten auf Demonstrierende und verletzten und töteten dabei Menschen. Auch in Ländern wie Angola, Kamerun, Ecuador, Indonesien, Kenia, Madagaskar, Pakistan, Peru und der Türkei starben Protestierende aufgrund der rechtswidrigen Anwendung von Gewalt. In manchen Ländern benutzte die Polizei unzureichend regulierte Waffen, wie z. B. Schallwaffen in Serbien, und in vielen Ländern setzten Sicherheitskräfte rücksichtslos Tränengas ein. 
In Afghanistan, Belarus, Burkina Faso, China, Kuba, Mali, Myanmar, Nicaragua, Nordkorea, Pakistan, Russland, Uganda, Venezuela und anderen Ländern setzten die Behörden Menschenrechtsverteidiger*innen, Aktivist*innen, Journalist*innen und andere Personen dem Verschwindenlassen aus, um die Menschen einzuschüchtern. Andere Staaten, darunter Iran und Saudi-Arabien, nutzten die Todesstrafe sowohl als Mittel, um Angst in der Bevölkerung zu verbreiten, als auch um den Eindruck von Sicherheit und einer starken Regierung zu erwecken.

Manche Regierungen instrumentalisierten Gesetze zur Terrorismusbekämpfung und zur öffentlichen Sicherheit, um Gegner*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und andere Aktivist*innen für abweichende Meinungen zu bestrafen, auch wenn diese durch Akte des friedlichen zivilen Ungehorsams geäußert wurden. In Ägypten stellten die Behörden Tausende Menschen wegen mutmaßlicher terrorismusbezogener Straftaten vor Gericht, dabei hatten viele von ihnen lediglich friedlich von ihren Menschenrechten Gebrauch gemacht. In Indien und den chinesischen Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau setzten die Behörden regelmäßig Sicherheits- und Antiterrorgesetze ein, um Menschenrechtler*innen und Aktivist*innen festzunehmen. Die venezolanische Regierung ging scharf gegen tatsächliche und vermeintliche Kritiker*innen vor und hielt 2025 mindestens 806 Personen weiterhin willkürlich in Haft – viele von ihnen unter Bedingungen, die dem Verschwindenlassen gleichkamen. In Tunesien gingen die Behörden mit politisch motivierten Massenprozessen gegen politische Gegner*innen vor, die dann häufig unter Gesetzen zur Bekämpfung von Terrorismus oder Cyberkriminalität zu Haftstrafen von bis zu 45 Jahren verurteilt wurden. Die Behörden im Vereinigten Königreich verboten die Gruppe Palestine Action auf der Grundlage vager Antiterrorgesetze. Bei der Gruppe handelt es sich um ein Netzwerk, das Protestaktionen gegen die Beteiligung an israelischen Militäreinsätzen vornimmt. Landesweit wurden mehr als 2.000 Menschen festgenommen, weil sie friedlich gegen das Verbot demonstriert hatten. Die britischen Behörden stellten zudem 16 Aktivist*innen von Just Stop Oil vor Gericht, weil sie an verschiedenen Aktionen des zivilen Ungehorsams gegen eine Ausweitung der Ölförderung teilgenommen hatten. Sie erhielten Haftstrafen von fünf Monaten bis fünf Jahren. In den USA nahmen die Behörden ausländische Studierende wegen ihres Engagements für die Rechte der Palästinenser*innen mit Haft- und/oder Abschiebebefehlen ins Visier. Studierende, die gegen das harte Vorgehen der Einwanderungs- und Zollbehörde ICE gegen Migrant*innen ohne Papiere protestierten, wurden ebenfalls festgenommen.

Die Regierungen sollten Kritik weder unterdrücken noch kriminalisieren, auch dann nicht, wenn es sich um Aktionen des zivilen Ungehorsams handelt. Sie sollten für alle im Zusammenhang mit Protesten begangenen Menschenrechtsverletzungen Rechenschaft ablegen und wirksame Rechtsbehelfe für die Betroffenen garantieren.

Verstöße der Strafverfolgungsbehörden

Zahlreiche Staaten setzten sich 2025 beim Gesetzesvollzug über internationale Menschenrechtsnormen hinweg. In einigen Fällen kam es zu außergerichtlichen Hinrichtungen. Ab September 2025 bombardierte das US-Militär Boote vor der Küste Lateinamerikas sowie in der Karibik und im Pazifischen Ozean. Die USA machten geltend, die Boote würden von "Narko-Terroristen" zum Drogenschmuggel benutzt. Die tödlichen Angriffe stellten jedoch außergerichtliche Hinrichtungen dar, da sie offenbar jeder rechtlichen Grundlage entbehrten. Im Oktober führten im brasilianischen Rio de Janeiro Angehörige der zivilen und militärischen Polizei in den Favelas der Stadt einen Großeinsatz zur Drogenbekämpfung durch, bei dem mehr als 120 Menschen getötet wurden und bei dem über mehrere außergerichtliche Hinrichtungen berichtet wurde. Die meisten Getöteten waren Schwarz und lebten in Armut. Internationale Schutzmechanismen und Beschränkungen bei der Anwendung der Todesstrafe wurden ebenfalls regelmäßig missachtet, oft unter Anführung von Sicherheitsbedenken. Immer mehr Menschen wurden wegen Drogendelikten hingerichtet.

Weltweit bedienten sich Sicherheitskräfte Methoden, die Folter und Misshandlung gleichkamen. Manche setzten Elektroschockwaffen wie z. B. Elektroschockpistolen und Elektroschockstöcke ein. Angewendet wurden diese Waffen auf der Straße, an den Grenzen, in Haftanstalten für Migrant*innen und Geflüchtete, in psychiatrischen Einrichtungen, auf Polizeistationen sowie in Gefängnissen und anderen Haftanstalten. Diese Geräte versetzen den Betroffenen schmerzhafte Stromstöße und kamen gegen Menschenrechtsverteidiger*innen, Protestierende, Studierende, Oppositionelle, Frauen und Mädchen (auch Schwangere) und sogar Kinder zum Einsatz. Viele Überlebende trugen Folgen wie Verbrennungen, Taubheit, Inkontinenz, Schlaflosigkeit, Erschöpfung und tiefe psychische Traumata davon; einige erlitten sogar Fehlgeburten. Derartige Geräte wurden von Unternehmen weiterhin hergestellt und unter Duldung ihrer Regierungen weiterverkauft. Elektroschockpistolen wurden vielerorts missbräuchlich angewendet. Zwar können sie im Gesetzesvollzug eine legitime Rolle spielen, doch sie wurden häufig für Folter und andere Misshandlungen eingesetzt. Es ist wichtig, dass der Handel mit solchen Ausrüstungsgegenständen für Sicherheitsbehörden strengen und menschenrechtsbasierten Kontrollen unterliegt.

Positiv war, dass es immer mehr Stimmen gab, die ein Handelsabkommen zum Verbot von Folterwerkzeugen (Torture-Free Trade Treaty) auf UN-Ebene forderten. Im Juni 2025 unterstützten die Vereinten Nationen mit ihren vier Anti-Folter-Mechanismen Vorschläge zur Ausarbeitung des Handelsabkommens. Zuvor hatten Protestierende eine verantwortungsvollere Polizeiarbeit gefordert. Das Ministerkomitee des Europarats fasste den Beschluss, seine 46 Mitgliedstaaten aufzufordern, die Ausarbeitung eines internationalen und rechtsverbindlichen Instruments zum Verbot des Handels mit Folterwerkzeugen zu unterstützen. Im Juli erweiterte die EU die Liste der Güter, die künftig gemäß wegweisender Antifolterregelungen nicht mehr gehandelt werden dürfen. Damit wurde EU-Ländern die Ausfuhr von Ausrüstungsgegenständen für Sicherheitsbehörden, die für Folter- oder Misshandlungszwecke eingesetzt werden könnten, in Länder weltweit verboten.

Regierungen sollten keine außergerichtlichen Hinrichtungen dulden, auch nicht im Namen der Sicherheit. Sie sollten sich stärker bemühen, Ausrüstungsgegenstände für Sicherheitsbehörden, deren Anwendung grundsätzlich eine Menschenrechtsverletzung darstellt, zu verbieten. Sie sollten polizeiliche Standardausrüstung menschenrechtsbasierten Handelskontrollen unterwerfen, indem sie die Aushandlung eines Handelsabkommens zum Verbot von Folterwerkzeugen auf UN-Ebene unterstützen.

Diskriminierung

Menschenrechtsverstöße gegen Flüchtlinge und Migrant*innen

In puncto Asyl und Migration bedienten sich Regierungen auf der ganzen Welt im Jahr 2025 verschiedener autoritärer Praktiken. In manchen Ländern genehmigten die Behörden rechtswidrige Maßnahmen oder umgingen Rechtsprozesse, um so politische Maßnahmen umzusetzen, die sich gegen Migrant*innen richteten. Die USA und einige europäische Staaten wie z. B. Zypern, Finnland, Griechenland, Ungarn, Italien und Polen verabschiedeten bzw. vollzogen unter Verletzung ihrer Menschenrechtsverpflichtungen extreme Maßnahmen, um Abschiebungen und andere Formen der Rückführung zu ermöglichen und um zu verhindern, dass Flüchtlinge und Migrant*innen ohne die erforderlichen Papiere einreisten. Obwohl die Taliban in Afghanistan unvermindert Menschenrechtsverstöße begingen, schoben die iranischen Behörden im Laufe des Jahres mehr als 1,8 Mio. Afghan*innen nach Afghanistan ab, und aus Pakistan wurden mehr als 990.000 Afghan*innen abgeschoben bzw. aufgrund der Bedingungen in Pakistan zur Rückkehr gezwungen. Die äthiopischen Behörden schoben zwischen Dezember 2024 und Februar 2025 mehr als 600 Menschen ab, die aus Eritrea nach Äthiopien geflohen waren. In Eritrea wurden sie direkt bei ihrer Ankunft festgenommen und inhaftiert, da die Regierung ihre Asylanträge als Landesverrat betrachtete.

Regierungen stellen ihre Migrationspolitik und ihr Asylsystem oft als neutrale Instrumente zur Durchsetzung der staatlichen Souveränität, zur Verfolgung nationaler Sicherheits- und Wirtschaftsinteressen oder zur Vermeidung einer übermäßigen Belastung der öffentlichen Ressourcen dar. Kolonialismus und Sklaverei werfen jedoch auch heute noch ihre Schatten auf Gesetze und politische Maßnahmen, mit denen von Rassismus betroffene Menschen rund um den Globus direkt oder indirekt diskriminiert werden. Amnesty International prangerte strukturellen Rassismus im Zusammenhang mit der Asyl- und Migrationspolitik mehrerer Länder an, darunter Kanada, die Dominikanische Republik, Frankreich, Libyen, Saudi-Arabien, Tunesien und die USA, sowie – allgemeiner – europäische Länder im Schengen-Raum. In manchen Fällen nutzten Regierungen digitale Technologien, um eine Grenzpolitik durchzusetzen, die Menschen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit diskriminierte. Manchmal kam noch geschlechtsspezifische Diskriminierung hinzu, wie in der Dominikanischen Republik, wo schwangere und stillende Haitianerinnen aus Krankenhäusern geholt und abgeschoben wurden.

Weltweit haben Regierungen nicht genug unternommen, um jene zu schützen, die in Verbindung mit dem Klimawandel aus ihren Ländern fliehen mussten. Es gab 2025 so gut wie keine Länder, die Visa speziell für Menschen ausstellten, die ihre Heimat aufgrund von Klimafolgen verlassen mussten. Stattdessen mussten sie die bestehenden Prozesse und Verfahren nutzen, die oft diskriminierend und restriktiv waren. Am stärksten betraf dies von Rassismus betroffene und in Armut lebende Gemeinschaften sowie Frauen und andere marginalisierte Gruppen. Ältere Personen, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Gesundheitsbeschwerden werden oft zurückgelassen, da sie die Visumsanforderungen nicht erfüllen können, wie das Beispiel der Menschen zeigt, die versuchen, von den Pazifikinseln Tuvalu und Kiribati nach Aotearoa-Neuseeland zu gelangen.

Die Regierungen sollten diskriminierende und ausbeuterische Systeme, die auf Sponsoring-Visa und prekären Aufenthaltsgenehmigungen basieren, abschaffen oder überarbeiten. Sie sollten zudem dafür sorgen, dass der Einsatz digitaler Technologien diskriminierende Grenzschutzpraktiken nicht noch verschärft, und sie sollten einen Rechtsrahmen zum Schutz von Personen schaffen, die in Verbindung mit dem Klimawandel vertrieben wurden.

Das Foto zeigt mehrere Frauen, Männer und Kinder neben vollgepackten Karren stehen oder neben ihnen auf dem kargen Boden sitzend.

Diese Menschen flohen im Sudan aus dem Flüchtlingslager Zamzam (auch: Samsam) auf ein Feld in der Nähe der Stadt Tawila, nachdem die RSF-Miliz das Lager angeriffen hatte (Aufnahme vom 13. April 2025).

Rassistische Diskriminierung

Rund um den Globus waren autoritäre Praktiken in Asyl- und Migrationsangelegenheiten zu beobachten, und Regierungsangehörige bedienten sich in diesem Zusammenhang oft rassistischer und diskriminierender Rhetorik. Gleiches galt für die Unterdrückung abweichender Meinungen und für den Gesetzesvollzug. Aus vielen Ländern wurde zudem ein Anstieg der Zahl von Hassverbrechen gemeldet. Um die Ursachen rassistischer Diskriminierung zu bewältigen, setzten sich betroffene Gemeinschaften weltweit für eine Wiedergutmachung des historischen Unrechts ein, welches aus Kolonialismus und Sklaverei sowie deren gegenwärtigen Ausprägungen erwachsen ist. Im Jahr 2025, das von der Afrikanischen Union zum Jahr der Wiedergutmachung erklärt wurde, fand in Kenia das wegweisende Festival Wakati Wetu statt. Hunderte Menschen nahmen teil – Künstler*innen, Musiker*innen, politische Entscheidungsträger*innen, Philanthrop*innen, Aktivist*innen und Kulturpädagog*innen – und debattierten gemeinsam die bleibenden Folgen des Sklavenhandels und des Kolonialismus sowie die nötigen Schritte für Wiedergutmachung und Gerechtigkeit. Für Haiti war es 2025 zweihundert Jahre her, dass die damalige Kolonialmacht Frankreich dem Land im Gegenzug für seine Eigenständigkeit "Unabhängigkeitsschulden" auferlegte – eine hohe Geldsumme, die Haiti zahlen musste, um Frankreich für entgangene Gewinne aus der Sklavenarbeit zu entschädigen. Aktivist*innen und Organisationen aus Haiti und der Diaspora forderten Frankreich auf, Wiedergutmachung zu leisten und sich mit seiner kolonialen Vergangenheit auseinanderzusetzen.

In Bolivien, Kanada und Ecuador weiteten die Regierungen Bergbauprojekte auf dem angestammten Land indigener Völker aus, ohne dass die freie, vorherige und informierte Zustimmung der Betroffenen auf eine Art eingeholt wurde, die den internationalen Standards entsprach. Indigene, deren Kultur und Lebensgrundlagen häufig von Ökosystemen abhängen, forderten auf juristischen und politischen Wegen Wiedergutmachung für die Schäden, die durch solche Landenteignungen sowie durch Kolonisierung und Vernichtung entstanden. In einem bemerkenswerten Fall erreichten in Brasilien die Avá Guaraní Paranaense nach mehr als 40 Jahren endlich eine gewisse Wiedergutmachung für die Enteignung und Überflutung ihres Landes im Rahmen eines Staudammprojekts. Das brasilianisch-paraguayische Unternehmen, das die Schäden verursacht hatte, wurde gerichtlich dazu verurteilt, 3.000 Hektar Land für die betroffenen Gemeinschaften zu erwerben.

Die Regierungen von Ländern, die an historischem Unrecht wie Kolonialismus, Sklavenhandel oder Sklaverei beteiligt waren bzw. davon profitiert haben, sollten angemessene Maßnahmen ergreifen, um Wiedergutmachung und Gerechtigkeit sicherzustellen. Die Maßnahmen sollten nicht nur das erfahrene Unrecht wiedergutmachen, sondern auch dafür sorgen, dass gegenwärtige Strukturen und Systeme rassistischer Diskriminierung und Ungleichheit abgebaut werden.

Geschlechtsspezifische Diskriminierung und Gewalt

Auf der ganzen Welt waren Frauen und Mädchen auch 2025 geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt und standen beim Zugang zu Schutz und zur Justiz vor Hindernissen. Mancherorts kam noch Diskriminierung hinzu, z. B. aufgrund von Migrationsstatus, Beschäftigung, gesellschaftlicher Stellung, Kastenzugehörigkeit oder Religion. In Afghanistan untersagten die Taliban Frauen und Mädchen den Zugang zu Bildung und Beschäftigung und verweigerten ihnen das Recht auf Freizügigkeit. Sie leisteten geschlechtsspezifischer Gewalt und Kinderehen Vorschub. In Nepal wurde geschlechtsspezifische Gewalt gegen Dalit-Frauen in der Regel nicht untersucht. In Syrien wurden alawitische Familien, deren weibliche Verwandte von unbekannten Männern entführt worden waren, von den Behörden abgewiesen, als sie die Entführungen anzeigen wollten. Auf dem amerikanischen Kontinent waren Frauen und Mädchen nach wie vor einem alarmierenden Maß von Gewalt ausgesetzt; unter anderem waren Femizide an der Tagesordnung. In Argentinien wurde etwa alle 35 Stunden ein Frauenmord dokumentiert. Dessen ungeachtet strich die argentinische Regierung 13 wichtige Programme zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt. In Georgien bedienten sich hochrangige Staatsbedienstete routinemäßig frauenfeindlicher und sexistischer Rhetorik, und Demonstrationsteilnehmerinnen waren geschlechtsspezifischen Menschenrechtsverstößen ausgesetzt – so wurde ihnen beispielsweise sexualisierte Gewalt angedroht und sie wurden erniedrigenden Leibesvisitationen unterzogen. Positiv zu vermerken war, dass neue Gesetze in Bolivien und Burkina Faso Kinderehen sowohl für Mädchen als auch für Jungen verboten.

Wie bereits in den Vorjahren sorgten einige Länder 2025 per Gesetz für einen besseren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. In Dänemark und Norwegen sowie auf den Färöer Inseln wurden Gesetze verabschiedet, die einen besseren Zugang zu Abbrüchen ermöglichten. Luxemburg verankerte die Freiheit, einen Abbruch vornehmen zu lassen, in der Verfassung. In Malawi bestätigte der Oberste Gerichtshof das Recht von Vergewaltigungsüberlebenden auf einen Schwangerschaftsabbruch. In der Dominikanischen Republik hingegen schrieb ein neues Gesetz ein absolutes Abtreibungsverbot fest. In vielen weiteren Ländern blieben die Hürden beim Zugang zu Abbrüchen und bei der Nachsorge bestehen.

Die Rechte von LGBTI+ und insbesondere von trans Menschen wurden von verschiedener Seite auf der ganzen Welt immer stärker ins Visier genommen. In Burkina Faso stellte ein neues Gesetz einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen unter Strafe. In Ungarn und der Slowakei wurden Verfassungsänderungen verabschiedet, die zur Anerkennung von lediglich zwei Geschlechtern (männlich und weiblich) führten und gleichgeschlechtliche Paare noch stärker diskriminierten. In Kanada, Paraguay, Peru, Puerto Rico und den USA wurden restriktive Gesetze bzw. Maßnahmen bezüglich der Rechte von trans Menschen eingeführt. In China gingen eine Reihe von Online-Plattformen, Websites und Diskussionsportalen mit staatlichen Zensurrichtlinien konform und erstickten Einzel- und Gruppendiskussionen über die Rechte von LGBTI+ und Frauen. In zahlreichen Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas wurden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität festgenommen und strafrechtlich verfolgt; manche erhielten strenge Strafen wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher sexueller Beziehungen. Derweil trugen Gerichtsurteile in Japan und Mexiko zu einer besseren rechtlichen Anerkennung von trans Menschen bei.

Die Regierungen müssen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Sexualität beenden. Sie müssen Gesetze und Politik reformieren, um allen Frauen, Mädchen und LGBTI+ gleiche und umfassende Rechte zu gewähren. Das gilt auch für ihre sexuellen und reproduktiven Rechte. Regierungen müssen zudem dafür sorgen, dass alle Menschen, die geschlechtsspezifische Gewalt erfahren haben, zeitnah und wirksam Schutz und Zugang zur Justiz erhalten.

Das Foto zeigt demonstrierende Frauen. Eine Frau reckt ihre rechte Faust hoch in die Luft.

Demonstration gegen geschlechtsspezifische Gewalt in Johannesburg in Südafrika während des landesweiten Frauenstreiks, zu dem die Organisation "Women for Change" aufgerufen hatte (1. November 2025).

Wirtschafts- und Klima-Ungerechtigkeit

Klimakrise

Weltweit kam es 2025 es durch die Auswirkungen des Klimawandels vermehrt zu Katastrophen wie Dürren, Überschwemmungen, Wirbelstürmen, Hitzewellen und Waldbränden. Dies zog Ernährungsunsicherheit, Vertreibung und die Zerstörung von Häusern und Lebensgrundlagen nach sich. Wieder einmal trugen jene, die am wenigsten zum Klimawandel beigetragen hatten, die Hauptlast der Folgen.

Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen stellte im November 2025 in einem Bericht fest, dass die Welt bis Ende des Jahrhunderts auf eine durchschnittliche Erderwärmung von etwa drei Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zusteuert. Dies setzt voraus, dass alle Länder ihre bereits eingegangenen Verpflichtungen einhalten, was zunehmend unwahrscheinlich erscheint. Regierungen haben in den vergangenen Jahren zu wenig getan, um aus den fossilen Brennstoffen auszusteigen und andere wichtige Ursachen des Klimawandels zu bekämpfen. Die Regierungen einiger Länder wie Brasilien und Kanada gingen 2025 sogar so weit, die Förderung und Ausfuhr fossiler Brennstoffe maßgeblich zu erhöhen, oft mithilfe von aus Steuergeldern finanzierten Subventionen. Die USA nötigten EU-Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Einfuhr und Nutzung fossiler Brennstoffe aus den USA ab. Nur rund ein Drittel der Unterzeichnerstaaten des Pariser Klimaabkommens legte 2025 fristgerecht seine nationalen Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions – NDC) vor.

Fossile Brennstoffe treiben nicht nur den Klimawandel voran, sondern stellen auch ein erhebliches Gesundheitsrisiko für die mindestens zwei Milliarden Menschen dar, die im Umkreis von fünf Kilometern einer Fossilbrennstoffanlage leben – von denen in insgesamt 170 Ländern mehr als 18.000 betrieben werden. Unter den Betroffenen befinden sich geschätzt mindestens 520 Mio. Kinder. Mindestens 463 Mio. Menschen leben weniger als einen Kilometer von diesen Anlagen entfernt und sind damit noch wesentlich höheren Umwelt- und Gesundheitsrisiken ausgesetzt.

Auf dem Weltklimagipfel in Brasilien im November 2025 (COP30) gelang es den Staats- und Regierungschef*innen nicht, die auf der COP28 vereinbarte Verpflichtung zur "Abwendung" von den fossilen Brennstoffen weiterzuentwickeln oder auch nur zu bekräftigen. Auch legten sie nicht genügend Mittel auf den Tisch, um die zuschussbasierte Klimafinanzierung zu erhöhen, die einkommensschwächere Länder für die Anpassung an den Klimawandel benötigen. Einkommensstarke Länder haben sich zur Klimafinanzierung verpflichtet, um einkommensschwächeren Ländern dabei zu helfen, sich an verheerende aktuelle und künftige Auswirkungen des Klimawandels anzupassen, für die sie nicht verantwortlich sind. Der Bedarf wird auf mindestens 300 Mrd. US-Dollar (rund 258 Mrd. Euro) pro Jahr geschätzt, was die Regierungen durch eine gerechte Besteuerung und die Umleitung der beträchtlichen Subventionen für fossile Brennstoffe finanzieren könnten.

Vor diesem Hintergrund war es umso bedeutender, dass zwei internationale Gerichte – der Internationale Gerichtshof und der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte – in ihren Gutachten bekräftigten, dass Staaten verpflichtet sind, Menschen und die für ihr Überleben wichtigen Ökosysteme vor schädlichen Klimafolgen zu schützen. Dies schloss auch die Verpflichtung zum Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen mit ein. Zudem kündigten auf der Klimakonferenz COP30 die Regierungen von Kolumbien und den Niederlanden an, dass sie im April 2026 gemeinsam die erste internationale Konferenz "für einen sozial gerechten Übergang weg von fossilen Brennstoffen" ausrichten werden.

Die Regierungen sollten sich zu einem schnellen, gerechten und angemessen finanzierten Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen verpflichten. Dies sollte im Rahmen eines sozial gerechten Übergangs geschehen, u. a. indem Regierungen den Vertrag über die Nichtverbreitung fossiler Brennstoffe (Fossil Fuel Non-Proliferation Treaty) unterstützen und sich den multilateralen Bemühungen Kolumbiens und der Niederlande anschließen.

Verletzung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte

Die zunehmenden Klimaschäden wurden 2025 durch anhaltende Wirtschaftskrisen und globale Konflikte überlagert. Ungerechte globale Wirtschaftsstrukturen, die rund um den Internationalen Währungsfonds und die Weltbank erschaffen worden waren, verschärften diese Krisen und Konflikte noch. Hinzu kamen Entscheidungen einkommensstarker Länder zur massiven Reduzierung der humanitären Hilfe, wodurch die Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in zahlreichen Ländern untergraben wurde.

Hohe Inflationsraten sorgten weiterhin für erhöhte Schuldzinsen, was die Schuldenlast für viele Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen zunehmend untragbar machte und ebenfalls bedeutete, dass sie nicht in die Verwirklichung wirtschaftlicher und sozialer Rechte investieren konnten, einschließlich der Rechte auf Gesundheit, Bildung und soziale Sicherheit. Diese Mittelknappheit wurde durch unfaire Steuersysteme verschärft, da im Allgemeinen nicht gegen die aggressive Steuervermeidung und -hinterziehung von Unternehmen und reichen Privatpersonen vorgegangen wurde, wodurch den Regierungen beträchtliche Summen entgingen.

Aufgrund der chaotischen und abrupten Kürzungen der internationalen Finanzhilfen durch die USA mussten in vielen einkommensschwachen Ländern Gesundheitsprogramme unterbrochen oder eingestellt werden, und der Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten war nicht mehr durchgehend gewährleistet. Gesellschaftliche Randgruppen waren hiervon ganz besonders betroffen. Auch andere einkommensstarke Länder, u. a. in Europa, fuhren ihre Unterstützung zurück. Die Lücke, die bereits zwischen der benötigten Finanzierung weltweiter UN-Appelle und den tatsächlichen Zusagen bestand und fast 25 Mrd. US-Dollar (etwa 21 Mrd. Euro) betrug, wurde dadurch noch größer. Die humanitäre Organisation International Rescue Committee berichtete im Mai 2025, wie sehr sich dies auf Menschen auswirkte, die dringend auf humanitäre Hilfe angewiesen waren – geschätzt knapp 300 Millionen, viele davon in Konfliktregionen. In Haiti sowie im Südsudan, Sudan und Jemen litt jeweils fast die Hälfte der Bevölkerung unter schwerem Hunger, während viele weitere Menschen unterernährt waren.

All dies ereignete sich vor dem Hintergrund weiterhin völlig unzureichender Fortschritte bei der Umsetzung der UN‑Nachhaltigkeitsziele bis 2030. Nach dem Bericht des UN-Generalsekretärs "Progress towards the Sustainable Development Goals" vom Juli 2025 sind 35 Prozent der erfassten SDG‑Teilziele auf Kurs oder zeigen mäßige Fortschritte. Weitere 47 Prozent entwickeln sich nur unzureichend – sie verzeichnen entweder lediglich geringfügige Fortschritte oder stagnieren. In 18 Prozent der Fälle wurden seit dem Ausgangsjahr 2015 sogar Rückschritte festgestellt, die Lage war demnach 2025 schlechter als 2015.

Die laufenden Verhandlungen über ein verbindliches UN-Steuerübereinkommen bieten den Staaten die Möglichkeit, Ungerechtigkeiten im globalen Steuersystem zu beseitigen, indem sie sich auf Grundsätze einigen, die Steuermissbrauch verhindern, Umweltverschmutzung besteuern und angemessene Mittel für die Verwirklichung aller Menschenrechte bereitstellen. Im Jahr 2025 gab es erhebliche Fortschritte bei der Einigung über die Zielvorgaben, die u. a. festlegen, dass das endgültige Übereinkommen mit den bestehenden Menschenrechtsverpflichtungen der Staaten im Einklang stehen muss. Es ist dringend ein ähnlicher Prozess bzw. Mechanismus zum Thema Staatsschulden nötig.

Die Regierungen sollten mindestens 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens diskriminierungsfrei für internationale Hilfsleistungen bereitstellen, wenn sie dazu in der Lage sind, und sie sollten das UN-Steuerübereinkommen unterstützen. Die internationale Gemeinschaft sollte zudem die Schuldenkrise bewältigen, indem ein Schuldenschnitt für alle Länder gewährt wird, die überschuldet oder hochgradig von Überschuldung gefährdet sind.

Verstöße durch Unternehmen

Auch im Jahr 2025 war zu beobachten, dass Unternehmenstätigkeit zur Klimakrise und zur Zerstörung wichtiger Lebensräume beitrug. Des Weiteren profitierten Konzerne von Konflikten wie z. B. in Myanmar, dem Sudan und dem Gazastreifen. Außerdem gab es unzählige Fälle, in denen Unternehmen die Rechte ihrer Angestellten und der Menschen, die von den Unternehmenstätigkeiten betroffen waren, mit Füßen traten. Regierungen unternahmen nicht genug, um jene zu schützen, deren Menschenrechte durch Unternehmen verletzt wurden. In den USA wurden staatliche Kontrollrechte eingeschränkt und wichtige Behörden wurden abgeschafft.

Die USA trieben den Ausbau der Fossilbrennstoffindustrie voran, während eine zunehmende Abkehr vom Multilateralismus, kriegstreiberische Rhetorik seitens einflussreicher Staats- und Regierungschefs sowie der wirtschaftliche Wettbewerb mit China zu einem Wettlauf um Rohstoffe geführt haben, der stark von Sicherheitsbedenken getrieben wird. Diese Rohstoffe, die für den Übergang zu erneuerbaren Energien und für verschiedene militärische Zwecke nötig sind, werden von den Unternehmen mit Hochdruck gefördert, wobei sie Gewinne in den Vordergrund stellen und die Menschenrechte mit Füßen treten. Der Preis ist hoch: Menschen werden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen, Arbeitsrechte werden missachtet und die Verschmutzung von Wasser, Boden und Luft beeinträchtigt die menschliche Gesundheit und die Fähigkeit, Landwirtschaft zu betreiben.

Anlass zur Hoffnung gab die Einführung der EU-Lieferkettenrichtlinie, die Regeln zur Achtung der Menschenrechte sowie zum Umwelt- und Klimaschutz für die Privatwirtschaft festschrieb. Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind und mit ihr Handel betreiben möchten, müssen sich künftig ebenfalls an diese Regeln halten. Die Richtlinie fand großen Rückhalt in der Bevölkerung: eine von Amnesty International und Global Witness im Jahr 2025 in Auftrag gegebene Umfrage ergab, dass etwa drei Viertel von mehr als 10.000 Befragten in zehn europäischen Ländern die Richtlinie befürworteten. Das Regelwerk führte dazu, dass auch andere Staaten wie Indonesien, Südkorea und Thailand die Einführung ähnlicher Vorschriften in Erwägung zogen. Allerdings leisteten multinationale Unternehmen und Länder wie die USA starke Lobbyarbeit, sodass das Europäische Parlament im November 2025 den Geltungsbereich der Richtlinie stark einschränkte.
Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen) sorgten in vielen Ländern für ein Klima der Angst in der Zivilgesellschaft und hielten Aktivist*innen davon ab, Umweltzerstörung und andere Übeltaten mächtiger Konzerne anzuprangern. In einem solchen Verfahren wurde Greenpeace gerichtlich aufgefordert, 660 Mio. US-Dollar (knapp 570 Mio. Euro) an den US-Energiekonzern Energy Transfer zu zahlen, was für die internationale Umweltorganisation existenzbedrohend war. Das Gericht gab dem Konzern Recht, der gegen Greenpeace geklagt hatte, weil die Organisation Aktionen gegen die Dakota Access Pipeline durchgeführt hatte – eine Pipeline, die in den USA Rohöl von North Dakota nach Illinois transportiert. Greenpeace wurde der Verleumdung, des Hausfriedensbruchs und der Belästigung für schuldig befunden. Energy Transfer hat in der Vergangenheit versucht, Greenpeace daran zu hindern, ein Verfahren in den Niederlanden anzustrengen, wo nationale Gesetze und der EU-Rechtsrahmen Schutz vor SLAPP-Klagen durch Unternehmen bieten. 
Die Regierungen sollten strenge neue Regeln einführen, um Konzerne an Menschenrechtsverstößen zu hindern. Wo Unternehmen gegen die Menschenrechte verstoßen, sollten sie zur Rechenschaft gezogen werden und die Betroffenen wirksame Rechtsbehelfe erhalten.

Technologie und Menschenrechte

Rechtswidrige Überwachung und Unterdrückung im digitalen Raum

Regierungen auf der ganzen Welt setzten im Jahr 2025 Technologie ein, um autoritäre Maßnahmen durchzusetzen bzw. zu verfestigen. Neue Recherchen zeigten das Ausmaß, in dem Überwachungs- und Zensurinstrumente eingesetzt wurden. Amnesty International deckte den Einsatz von Überwachungsinstrumenten durch die US-Regierung gegen protestierende Studierende und Migrant*innen auf, ebenso wie den Verkauf einer kommerziellen Version von Chinas Internet-Kontrollsystem "Great Firewall" an Pakistan. Bei der "Great Firewall" handelt es sich um das System der Internetzensur, mit dem die chinesische Regierung kontrolliert, auf welche Informationen die Menschen in China online zugreifen können. In manchen Ländern wie Afghanistan, Pakistan, Tansania und dem Südsudan schränkten die Behörden den Internetzugang ein, um das Recht auf freie Meinungsäußerung zu beschneiden, meist im Zusammenhang mit Protesten. In Kenia unterdrückten die Behörden systematisch Jugendproteste und setzten dafür technologiegestützte Unterdrückungstaktiken wie Online-Einschüchterung, Drohungen, Anstiftung zum Hass und rechtswidrige Überwachung ein.

Unternehmen haben derartigen Praktiken Vorschub geleistet. Berichte über den Einsatz hochgradig invasiver Spyware von Unternehmen wie Intellexa, NSO und Paragon rissen nicht ab, was die Gefahr des unregulierten Markts für hochentwickelte Spionagesoftware deutlich machte.

Die Regierungen sollten die Verwendung oder Weitergabe hochgradig invasiver Spionagesoftware umgehend verbieten. Der Einsatz und die Weitergabe sämtlicher Spyware sollte so lange ausgesetzt werden, bis die nötigen Schutzmechanismen eingeführt wurden, um Menschenrechtsverstöße in der Praxis zu verhindern.

Künstliche Intelligenz und Menschenrechte

Auch 2025 kamen immer mehr frei zugängliche Tools der generativen Künstlichen Intelligenz (KI) auf den Markt; große Technologieunternehmen wie Google, Meta und Microsoft sowie KI-Anbieter wie Anthropic und OpenAI veröffentlichten zahlreiche neue Modelle. Um die Ziele zu erreichen, die sich Industrie und Investoren im KI-Bereich gesteckt haben, muss eine enorme physische Infrastruktur geschaffen und betrieben werden, darunter große Rechenzentren. Dies hat bereits zu einem erhöhten Energiebedarf und der zunehmenden Ausbeutung natürlicher Ressourcen geführt, z. B. Rohstoffe zur Herstellung von Hardware und Wasser zur Kühlung der Prozessoren. Die menschenrechtlichen Auswirkungen zeigen sich beispielsweise in Form von Umweltzerstörung in der Umgebung von Rechenzentren und in der Aushöhlung von Arbeitsrechten. Infolgedessen wehren sich die Menschen in Ländern wie Brasilien, Irland, Mexiko und den USA immer stärker gegen den ungezügelten Bau von Rechenzentren. Und Arbeitnehmer*innen im Technologiesektor schließen sich immer häufiger zusammen, um sicherere Arbeitsbedingungen einzufordern – von den Firmenzentralen im Silicon Valley bis hin zu ausgegliederten Zentren für Inhaltsmoderation, Datenkennzeichnung und andere unterstützende Tätigkeiten in afrikanischen und anderen Ländern.

Die Regulierung der KI lässt nach wie vor stark zu wünschen übrig. In manchen Ländern wurden 2025 Instrumente zum verantwortungsbewussten Einsatz von KI entwickelt, die jedoch unverbindlich und sehr weit gefasst waren; ein Beispiel waren die indischen KI-Richtlinien (AI Governance Guidelines). Die EU-Kommission legte ein Maßnahmenpaket zum "Bürokratieabbau" und für "erhöhte Wettbewerbsfähigkeit" vor, das u. a. die Vereinfachung von Vorschriften über Unternehmensverantwortung und Technologie vorsah. Diese Maßnahmen zielen allerdings darauf ab, den existierenden Rechtsschutz zu schwächen, und könnten sich auf viele weitere EU-Regulierungsmaßnahmen auswirken; zum Beispiel auf die KI-Verordnung, die gewährleisten soll, dass in der EU eingesetzte KI-Systeme sicher, transparent und diskriminierungsfrei sind und dass ihre Anwendung die Grundrechte respektiert.

Regierungen investierten auch 2025 in Projekte für digitale öffentliche Infrastruktur. Das Vereinigte Königreich kündigte 2025 ein neues digitales Ausweissystem an, während die EU an einer digitalen Brieftasche (European Digital Identity Wallet) arbeitete. Die Einführung großflächiger digitaler Ausweissysteme – wie z. B. Aadhaar in Indien – hat vielerorts bereits vor einigen Jahren begonnen und kann daher als langjähriger Trend verstanden werden. Digitale Ausweissysteme haben in vielen Ländern den Einsatz von KI im Sozialschutz entweder begleitet oder ermöglicht; eine Entwicklung, die zu stärkerer Ungleichheit beiträgt. Die Einbindung von KI-Systemen in Bereiche wie Polizeiarbeit, Migration und Militär hat insbesondere für von Rassismus betroffene Gemeinschaften zu noch schwereren Menschenrechtsverletzungen geführt.

Die Regierungen sollten verbindliche, durchsetzbare und menschenrechtsbasierte Vorschriften zum verantwortungsvollen Einsatz von KI-Systemen erlassen. Die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen, die nicht mit internationalen Menschenrechtsnormen vereinbar sind, sollte verboten werden.

Die Illustration zeigt zwei Reihen mit jeweils sieben Handys. Auf den Displays der Handys steht: Hacked.

Soziale Medien und Menschenrechte

Im Jahr 2025 entwickelte die Öffentlichkeit vermehrt ein Bewusstsein dafür, wie sich schädliche Inhalte aus den Sozialen Medien in der Gesellschaft niederschlagen können. Amnesty International trug zu dieser Bewusstseinsbildung bei, indem die Organisation den Algorithmus der Social-Media-Plattform X analysierte, der den Nutzer*innen empfohlene Inhalte anzeigt. Grundlage waren rassistische Ausschreitungen im Vereinigten Königreich im Jahr 2024 nach einer Messerattacke in Southport, die zum Tod von drei Mädchen geführt hatte. Im Internet kursierten damals falsche Behauptungen, wonach es sich bei dem Täter um einen muslimischen Migranten oder Asylsuchenden gehandelt habe. X wurde zu einer Plattform für rassistische und islamfeindliche Rhetorik, welche in Gewalt auf der Straße umschlug und dazu führte, dass aufgebrachte Personen Moscheen und Flüchtlingsunterkünfte angriffen und asiatische, Schwarze und muslimische Menschen ins Visier nahmen. Gleichzeitig reduzierten X und Meta (der Konzern hinter Facebook und Instagram) die Zahl der Angestellten, die auf diesen Plattformen für Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der Inhalte sorgen sollen, erheblich und fuhren Programme zur Faktenüberprüfung zurück.

In vielen Ländern suchten die Regierungen nach Wegen, um Kinder bei der Internetnutzung zu schützen. Australien erließ 2025 ein neues Gesetz, das Kindern unter 16 Jahren die Nutzung Sozialer Medien verbietet, und Malaysia verkündete Pläne für ein ähnliches Verbot. Diese Maßnahmen demonstrieren zwar Entschlossenheit bei der Bekämpfung der schädlichen Folgen dieser Plattformen, schränken aber auch die Rechte junger Leute ein, sich online auszudrücken und zu informieren. Derweil wird das eigentliche Problem nicht angegangen, nämlich dass Social-Media-Plattformen allen Nutzer*innen Schaden zufügen, indem sie unaufhörlich darauf aus sind, die Nutzer*innen an sich zu binden und ihre persönlichen Daten zu sammeln. Amnesty International zeigte 2025 auf, wie schnell Kinder und Jugendliche, die auf Tiktok ein Interesse an Inhalten zum Thema psychische Gesundheit zeigen, Beiträgen ausgesetzt werden, die von Depression und Suizid handeln.

Weltweit zogen Organisationen und Aktivist*innen gegen die Mutterkonzerne von Social-Media-Plattformen ins Feld. In Kenia fand ein Prozess gegen Meta statt, der erhebliche rechtliche Fragen zu den Facebook-Algorithmen aufwarf. In dem Verfahren wurde 2025 ein wichtiger vorläufiger Sieg errungen: nachdem Meta Rechtsmittel eingelegt hatte, bestätigte der Oberste Gerichtshof Kenias seine Zuständigkeit in dem Fall und damit die Zuständigkeit für Klagen, bei denen es um die Verletzung von Verfassungsrechten geht. Die Klage gegen Meta war von zwei Äthiopiern und dem kenianischen Katiba-Institut eingereicht worden und wird von Amnesty International unterstützt. Die Kläger machen geltend, dass auf Facebook während des bewaffneten Konflikts in Äthiopien von 2020 bis 2022 gefährliche Inhalte angezeigt wurden. Das Urteil über die Zuständigkeit des Gerichts trägt maßgeblich dazu bei, sicherzustellen, dass ausgegrenzte Gemeinschaften sich ungeachtet ihrer geografischen Lage an die Justiz wenden können; damit wird die gängige Auffassung der Konzerne herausgefordert, dass Länder außerhalb der USA und Europas lediglich als Profitmärkte zu betrachten sind.

Social-Media-Konzerne sollten ihre Geschäftsmodelle überarbeiten und dafür sorgen, dass Menschenrechtsverstöße verhindert bzw. aufgearbeitet werden. Die Regierungen sollten strengere Vorschriften zum Schutz aller Nutzer*innen erlassen und die bestehenden Regelungen konsequent durchsetzen.

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