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Algerien 2020
- Hintergrund
- Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit
- Recht auf Vereinigungsfreiheit
- Religions- und Glaubensfreiheit
- Rechte von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migrant_innen
- Rechte von Frauen und Mädchen
- Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LGBTI)
- Arbeitsrechte
- Unabhängigkeit der Justiz
- Todesstrafe
- Veröffentlichungen von Amnesty International
Berichtszeitraum: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
Die Behörden nahmen weiterhin friedliche Demonstrierende, Journalist_innen, Aktivist_innen und Bürger_innen fest und verfolgten sie strafrechtlich, weil sie ihr Recht auf friedliche Versammlung und freie Meinungsäußerung im Zusammenhang mit der als Hirak bekannten Massenprotestbewegung wahrgenommen hatten. Gesetzesänderungen schränkten die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zusätzlich ein, indem sie schwere strafrechtliche Sanktionen für die Verbreitung von "Fake News" und für den Erhalt von finanzieller Unterstützung aus dem Ausland vorsahen. Eine neue Verfassung wurde verabschiedet, die den Schutz von Frauen verbesserte, zugleich aber Rechte und Freiheiten unangemessen einschränkte. So machte sie die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung von religiösen und kulturellen Werten abhängig. Die Behörden behinderten den Betrieb christlicher Kirchen und schikanierten Mitglieder der Ahmadiyya-Religionsgemeinschaft. Sie führten auch massenhafte und willkürliche Abschiebungen von Migrant_innen durch. Die Diskriminierung von Frauen vor dem Gesetz und im täglichen Leben hielt an, ebenso wie geschlechtsspezifische Gewalt und Femizide. Einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen wurden weiterhin kriminalisiert, und es kam zu mehreren Festnahmen. Das Recht, Gewerkschaften zu gründen, blieb eingeschränkt.
Hintergrund
Die friedliche Protestbewegung Hirak, die 2019 ihren Anfang nahm und einen radikalen politischen Wandel in Algerien fordert, war Anfang 2020 weiterhin aktiv. Die Protestaktionen wurden allerdings ab März aufgrund der Lockdown-Maßnahmen wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt.
Als Reaktion auf die Pandemie ging das Land ab 4. April bis Juni 2020 in einen nationalen Lockdown, der anschließend gelockert wurde. Im Dezember berichtete die algerische Ärzt_innengewerkschaft Syndicat national des praticiens de santé publique (SNPSP), dass mindestens 139 Mitarbeiter_innen des Gesundheitswesens an den Folgen von COVID-19 gestorben seien.
Im April 2020 verabschiedete das Parlament das Gesetz zur Verhinderung und Bekämpfung von Diskriminierung und Hassreden, das Strafen von bis zu zehn Jahren Haft vorsieht. Es enthält aber keine Bestimmungen zur Diskriminierung aufgrund von Religion, Sexualität oder Geschlechtsidentität.
Im November bestätigte ein Referendum die neue Verfassung. Aufgrund von Streitigkeiten bezüglich der Durchführung erreichte die Volksabstimmung nur eine sehr niedrige Wahlbeteiligung. Die Verfassung enthält verbesserte Formulierungen zu den Rechten der Frauen und den wirtschaftlichen und sozialen Rechten. Die Todesstrafe wurde hingegen beibehalten, und die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit sowie die Unabhängigkeit der Justiz blieben hinter den internationalen Standards zurück.
Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit
Die Hirak-Proteste wurden fortgesetzt, bis die Anhänger_innen der Bewegung im März beschlossen, die Protestaktionen wegen der Ausbreitung des Corona-Virus auszusetzen. Im Januar 2020 ließen die Behörden mehr als 70 Personen, die an Demonstrationen teilgenommen hatten, frei. Mindestens 93 Personen, darunter Journalist_innen sowie zivilgesellschaftliche und politische Aktivist_innen, befanden sich jedoch nach Angaben des Nationalen Komitees für die Befreiung von Inhaftierten (Comité National pour la Libération des Détenus) wegen Online-Veröffentlichungen oder ihrer Mitgliedschaft bei Hirak am Ende des Jahres weiterhin in Haft.
Die Behörden benutzten die Corona-Pandemie als Rechtfertigung, um verstärkt Aktivist_innen, Journalist_innen und Blogger_innen, die sich kritisch über die Regierung geäußert hatten, festzunehmen. Viele von ihnen wurden nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuchs strafrechtlich verfolgt.
Die Behörden machten sich die internationale Fokussierung auf die Corona-Pandemie zunutze, um Änderungen am Strafgesetzbuch zu verabschieden, die die Verbreitung von "Fake News" unter Strafe stellen. Verstöße gegen diese Gesetze können mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden.
Im März 2020 verurteilte ein Berufungsgericht in der Hauptstadt Algier Karim Tabbou, den Vorsitzenden der nicht anerkannten Oppositionspartei Demokratische und Soziale Union (Union Démocratique et Sociale – UDS), zu einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe für auf Facebook veröffentlichte Videos, in denen er die Rolle der Armee in der Politik kritisierte. Er wurde am 2. Juli nach neunmonatiger Haft auf Bewährung entlassen.
Am 15. April 2020 räumten die Behörden ein, dass sie die beiden unabhängigen Online-Medien Maghreb Emergent und Radio M gesperrt hatten, weil gegen deren Direktor ein Gerichtsverfahren wegen Verleumdung des Präsidenten anhängig sei. Im Dezember waren beide Internetseiten nach wie vor gesperrt.
Am 21. Juni verurteilte ein Gericht in Chéraga, einem Vorort von Algier, die Ärztin und Aktivistin Amira Bouraoui wegen Online-Kommentaren, in denen sie sich kritisch über den Präsidenten geäußert hatte, zu einem Jahr Haft. Sie wurde jedoch bis zum Berufungsverfahren vorläufig auf freien Fuß gesetzt. Am 8. November verurteilte sie ein anderes Gericht in Algier in Abwesenheit zu drei Jahren Gefängnis wegen eines online veröffentlichten Kommentars über den Propheten Mohammed.
Im August 2020 verurteilte ein Berufungsgericht den prominenten Journalisten Khaled Drareni wegen seiner unabhängigen Berichterstattung über die Hirak-Bewegung zu zwei Jahren Gefängnis. Ihm wurden "Aufwiegelung zu einer unbewaffneten Versammlung" und "Untergrabung der Integrität des nationalen Territoriums" vorgeworfen. Ein Gericht in Algier verurteilte außerdem die Aktivisten Samir Benlarbi und Slimane Hamitouche wegen ihrer Online-Publikationen und ihrer Teilnahme an den Protesten zu einem Jahr Gefängnis, wovon acht Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Am 8. Oktober wurden in der Stadt Oran im Nordwesten des Landes mehr als 20 Personen bei einer von Frauenrechtsgruppen organisierten Protestaktion festgenommen. Die Proteste richteten sich gegen die weitverbreitete geschlechtsspezifische Gewalt und prangerten die Vergewaltigung und Ermordung einer 19-jährigen Frau an. Alle Festgenommenen wurden am selben Tag ohne Anklageerhebung freigelassen.
Ebenfalls im Oktober wurden 42 friedlich Demonstrierende in Algier festgenommen, die an die Jugendproteste von 1988 erinnert hatten. 33 Aktivist_innen kamen vorläufig frei, neun wurden im Gefängnis El Harrach in einem Vorort von Algier inhaftiert, bevor sie schließlich freigelassen wurden.
Im November 2020 verurteilte ein erstinstanzliches Gericht in der Stadt Relizane im Nordwesten Algeriens den politischen Aktivisten Abdallah Benaoum zu einem Jahr Gefängnis, weil er auf Facebook Beiträge veröffentlicht hatte, in denen er die Behörden kritisierte und sich gegen die Durchführung von Präsidentschaftswahlen aussprach.
Recht auf Vereinigungsfreiheit
Eine im April 2020 eingeführte Strafrechtsvorschrift sieht bis zu 14 Jahre Haft für Mitglieder von Vereinigungen vor, die finanzielle Hilfe aus dem Ausland erhalten und diese Mittel für Aktivitäten verwenden, die als schädlich für die staatliche Sicherheit und die "grundlegenden Interessen Algeriens" angesehen werden. Diese vage Formulierung könnte dazu führen, dass rechtmäßige Aktivitäten von Vereinigungen, die den Behörden missfallen, eingeschränkt werden.
Die Behörden hielten viele Vereinigungen, darunter auch die algerische Sektion von Amnesty International, in einem rechtlichen Schwebezustand, indem sie Anträge auf Registrierung, die in Übereinstimmung mit dem überaus strikten Gesetz zu Vereinigungen gestellt worden waren, ignorierten.
Religions- und Glaubensfreiheit
Das Dekret 06-03 aus dem Jahr 2006 schränkte weiterhin die Ausübung anderer Religionen als des Islam ein. Das Dekret legt fest, dass nicht-muslimische religiöse Veranstaltungen nur in Gebäuden stattfinden dürfen, die eine Lizenz von der Nationalen Kommission für nicht-muslimische religiöse Gruppen (Commission nationale des cultes autres que musulman) erhalten haben, wobei unklar ist, wie funktionsfähig diese Kommission ist. Nach Angaben der Evangelischen Kirche Algeriens geben die Behörden nur selten einem Antrag auf Genehmigung statt, sodass evangelische Kirchen ständig von der Schließung bedroht sind.
Mitglieder der Religionsgemeinschaft der Ahmadiyya, die sich selbst als Muslime verstehen, waren weiterhin Schikanen aufgrund ihres Glaubens ausgesetzt. Im Januar 2020 verhörte die Staatsanwaltschaft in Constantine sieben Ahmadis und beschlagnahmte ihre Pässe, nachdem sie sie zu ihren religiösen Überzeugungen und Praktiken befragt hatte. Unter dem Vorwurf, sie würden eine illegale Vereinigung bilden, wurden strafrechtliche Maßnahmen gegen sie eingeleitet. Ende Dezember ließ das erstinstanzliche Gericht sie frei, doch erhielten sie ihre Pässe nicht zurück.
Am 25. November verurteilte ein Berufungsgericht in der Stadt Khenchela im Osten des Landes den Amazigh- und Hirak-Aktivisten Yacine Mebarki zu einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe von 50.000 Algerischen Dinar (ca. 312 Euro) wegen "Verunglimpfung der islamischen Lehre" im Zusammenhang mit Social-Media-Kommentaren, in denen er offenbar einen salafistischen Gelehrten kritisiert hatte, weil dieser zum Dschihad aufgerufen hatte.
Im Dezember 2020 verurteilte ein Richter an einem Gericht in Tizi Ouzou 31 Ahmadis wegen ihrer religiösen Überzeugungen zu einer zweimonatigen Haftstrafe auf Bewährung. Ihnen wurde "Untergrabung der Integrität des nationalen Territoriums" nach Artikel 79 des Strafgesetzbuchs vorgeworfen.
Rechte von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migrant_innen
Die Inhaftierungen und Massenabschiebungen von Migrant_innen aus Algerien in die Nachbarländer Niger und Mali gingen trotz geschlossener Grenzen und der mit COVID-19 verbundenen Gesundheitsrisiken in Abschiebezentren weiter. Nach Angaben von humanitären Organisationen in Niger schoben die algerischen Behörden zwischen Januar und Oktober mehr als 17.000 Migrant_innen nach Niger ab – etwa 8.900 nigrische Staatsangehörige und 8.100 Menschen anderer Nationalitäten. Lokale NGOs berichteten, dass algerische Militärangehörige die Migrant_innen während der Abschiebungen brutal behandelten, Gewalt anwandten und ihr Hab und Gut beschlagnahmten.
Die algerischen Behörden verweigerten inhaftierten Migrant_innen manchmal über Monate hinweg die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen ihre Abschiebung einzulegen. Am 31. Dezember 2020 befanden sich mindestens sieben jemenitische Asylsuchende, die beim Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) registriert waren und auf die Bewilligung ihrer Asylanträge warteten, in staatlichen Haftanstalten in Algier, wo ihnen die Abschiebung in den Jemen drohte.
Rechte von Frauen und Mädchen
Das Strafgesetzbuch und das Familiengesetzbuch diskriminierten Frauen weiterhin in Bezug auf Erbschaftsangelegenheiten, Heirat, Scheidung, das Sorgerecht und die Vormundschaft für ihre Kinder. Die "Vergebungsklausel" des Strafgesetzbuchs erlaubt es Vergewaltigern, einer Verurteilung zu entgehen, wenn sie von ihrem Opfer begnadigt werden. Vergewaltigung in der Ehe wird nicht ausdrücklich als Verbrechen angesehen.
Dem Informationszentrum für die Rechte von Frauen und Kindern zufolge wurden während des Corona-Lockdowns 39 Frauen Opfer von Tötungen und vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Die Frauengruppe Feminicides Algérie gab an, dass die Dunkelziffer von Gewalt gegen Frauen weit über den offiziellen Zahlen liege. Die Frauenrechtsgruppe Réseau Wassila verzeichnete im Mai 2020 bei ihrer Notrufnummer einen Anstieg von Anrufen, in denen es um häusliche Gewalt durch Familienmitglieder ging. Sie vermutet, dass dies auf die Lockdown-Maßnahmen zurückzuführen war.
Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LGBTI)
Das Strafgesetzbuch kriminalisierte 2020 weiterhin einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen. Sie können mit einer Freiheitsstrafe zwischen zwei Monaten und zwei Jahren und einer Geldstrafe geahndet werden.
Im September nahm die Polizei in Constantine 44 Personen wegen der Teilnahme an einer Party fest, die in den Medien fälschlicherweise als "homosexuelle Hochzeit" bezeichnet wurde. Die Mehrheit der Festgenommenen wurde zu einem Jahr Gefängnis, der Gastgeber und sein mutmaßlicher Partner zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Gericht hatte sie der "Anstiftung zur Homosexualität", der "Ausschweifung" gemäß Artikel 338 des Strafgesetzbuchs sowie des Verstoßes gegen die Lockdown-Maßnahmen für schuldig befunden.
Arbeitsrechte
Das Arbeitsgesetz schränkte das Recht auf die Gründung von Gewerkschaften 2020 weiterhin ein, indem es Gewerkschaften und deren Dachverbände auf einzelne Berufszweige beschränkte. Gewerkschaften durften nur von Personen gegründet werden, die in Algerien geboren wurden oder seit mindestens zehn Jahren die algerische Staatsangehörigkeit besaßen. Außerdem gab es Einschränkungen, was die finanzielle Unterstützung von Gewerkschaften aus dem Ausland betraf.
Die Behörden verweigerten dem unabhängigen Allgemeinen Gewerkschaftsbund algerischer Arbeiter (Confédération Générale Autonome des Travailleurs Algériens – CGATA), der bereits 2013 erstmals einen Antrag gestellt hatte, weiterhin die Zulassung.
Unabhängigkeit der Justiz
Die neue Verfassung hatte weder zur Folge, dass die Kontrolle der Exekutive über die Justiz endete, noch gewährleistete sie die Unabhängigkeit der Justiz.
Im Februar 2020 ordnete das Justizministerium die Versetzung des Staatsanwalts Mohamed Sid Ahmed Belhadi nach El Oued, 600 km südlich von Algier, an, nachdem er zwei Tage zuvor ein Gericht in Algier aufgefordert hatte, 16 Personen freizusprechen, die wegen ihrer friedlichen Teilnahme an den Hirak-Protesten im Januar 2020 festgenommen worden waren. Die Nationale Union der algerischen Richter (L’Union nationale des magistrats algériens) bezeichnete die Versetzung als "politische Bestrafung und Vergeltungsmaßnahme".
Anwält_innen organisierten am 30. September und 1. Oktober 2020 einen landesweiten Streik und forderten die Achtung des Rechts auf Verteidigung und faire Gerichtsverfahren.
Todesstrafe
Am 11. Oktober kündigte der Justizminister ein neues Gesetz zur Verhinderung von Entführungen an. Das Gesetz sieht für Kindesentführung die Todesstrafe vor, wenn das Opfer zu Tode gekommen ist.
Die Gerichte verhängten weiterhin Todesurteile. Seit 1993 wurden keine Hinrichtungen mehr vollstreckt.
Veröffentlichungen von Amnesty International
Algeria: End repression against Hirak activists and journalists amid COVID-19 (Pressemitteilung, 27. April 2020)
Algeria: Constitutional reform process undermined by crackdown (Pressemitteilung, 25. Juni 2020)
Algeria: Authorities pursue crackdown on Hirak, sentencing journalist Khaled Drareni to three years in prison (Pressemitteilung, 10. August 2020)