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Großbritannien/USA: Auslieferungsbeschluss ist ein großes Risiko für Julian Assange und die Pressefreiheit

"Freiheit für Julian Assange": Protestaktion in Köln gegen die Auslieferung des Wikileaks-Gründers von Großbritannien an die USA (11. April 2022)
© IMAGO / Panama Pictures
Im Fall Julian Assange hat heute ein erstinstanzliches Gericht, der Westminster Magistrates Court in London, den Auslieferungsbeschluss ausgefertigt. Der Beschluss wird jetzt an die britische Innenministerin Priti Patel überstellt.
Bereits im März 2022 hatte der britische Oberste Gerichtshof die Berufung von Julian Assange gegen die Auslieferung abgelehnt. Die britische Innenministerin wird nun bis zum 18. Mai 2022 entscheiden, ob sie dem Auslieferungsantrag der USA stattgeben wird.
"Eine Auslieferung an die USA würde eine große Gefahr für Julian Assange und für die Pressefreiheit im Allgemeinen darstellen", sagt Beate Streicher, Expertin für internationales Recht bei Amnesty International. Die gegen Julian Assange erhobenen Vorwürfe sind direkt auf die Veröffentlichung von Dokumenten im Rahmen seiner Arbeit mit Wikileaks zurückzuführen. Es handelt sich um Praktiken, die für Investigativjournalisten_innen und Verleger_innen ein alltäglicher Teil ihres Berufs sind.
Die Veröffentlichung von Informationen, die im öffentlichen Interesse liegen, sind von der Meinungsfreiheit gedeckt und dürfen nicht kriminalisiert werden. Zudem droht Julian Assange die Gefahr von Misshandlungen, zum Beispiel durch Isolationshaft und Sondermaßnahmen. Die diesbezüglichen diplomatischen Zusagen der USA sind hoch problematisch, da sie jederzeit zurückgenommen werden können. Während der Entscheidung über den Auslieferungsprozess hätte Assange überhaupt nicht inhaftiert werden dürfen, sodass er sofort freizulassen ist.